Daten
Kommune
Bedburg
Größe
177 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
20.10.16, 18:02
Aktualisiert
20.10.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachdienst 5
- Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung -
Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, D-50173 Bedburg
Dienstgebäude: Rathaus Kaster
FWG Bedburg e.V.
z.Hd. Herrn Markus Giesen
Morkener Straße 80
D-50181 Bedburg
Auskunft erteilt:
Zimmer:
Durchwahl:
Telefax:
E-Mail:
Mein Zeichen:
Frau Metzmacher
202
(02272) 402 618
(02272) 402 400
a.metzmacher@bedburg.de
Datum:
17. Oktober 2016
_
Prüfung zur Einführung eines Bürgerbusses
Sehr geehrter Herr Giesen,
mit Schreiben vom 02.02.2016 beantragen Sie die verwaltungsseitige Prüfung zur Einführung eines Bürgerbusses.
Hierzu möchte ich Ihnen vorab folgende Informationen mitteilen:
Rahmenbedingungen für die Einführung eines Bürgerbusses
Die Einrichtung eines Bürgerbusses geht grundsätzlich nur über einen Bürgerbusverein. Daher ist zunächst einmal eine Bedarfsermittlung durchzuführen. Hierbei sollte ermittelt werden,
zu welchen Zeiten der Bürgerbus fahren soll und ob der Bedarf aus der Bevölkerung besteht.
Der Bürgerbus darf jedoch kein Parallelverkehr zum bestehenden ÖPNV-Busverkehr darstellen, sondern stellt nur eine Ergänzung dar. Danach würde die Vereinsgründung erfolgen, mit
der anschließenden Eintragung im Vereinsregister und der Erstellung einer Satzung. Aus
dem Bürgerbusverein heraus müssen bereits zu Beginn die erforderliche Anzahl an Fahrern
zur Verfügung stehen, damit auch der Betrieb des Bürgerbusses sichergestellt werden kann.
Die Mitglieder des Bürgerbusvereins sind alle ehrenamtlich tätig.
Die weiteren Aufgaben des Bürgerbusvereins stellen sich wie folgt dar:
1. Beschaffung von Sponsoren,
2. Befreiung beim Finanzamt beantragen, sowie evtl. Spendenbescheinigungen ausstellen
3. Fahrplanausdruck/ Aushangfahrpläne
4. Fahrer/innen-Anwerbung
5. Fahrzeugpflege und –wartung
6. Unterstellung der Fahrzeuges außerhalb der Betriebszeiten
7. Dienstplanerstellung
8. Durchführung des Betriebes.
Besuchszeiten:
montags bis freitags
montags und donnerstags
dienstags
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Konten
IBAN
BIC
Commerzbank
Kreissparkasse Köln
Postbank Köln
Volksbank Erft
DE67 3754 0050 0440 5767 00
DE28 3705 0299 0187 0016 50
DE20 3701 0050 0024 8595 01
DE17 3706 9252 0200 0040 00
COBADEFFXXX
COKSDE33
PBNKDEFF
GENODED1ERE
Hausadresse:
Am Rathaus 1 *
D-50181 Bedburg *
Zentrale (02272) 4020
Internet:
http://www.bedburg.de *
metz780 H:\FD 5\Verkehrssicherung und -planung\Verkehrsangelegenheiten\ÖPNV\Bürgerbus\FWG Bürgerbus.docx
E-Mail:
stadtverwaltung@bedburg.de
Seite - 2 - zum Schreiben vom 17. Oktober 2016
Die Kommune kann hier bei den Koordinierungsaufgaben behilflich sein. Die Aufzählung der
Aufgaben ist eine grobe Zusammenfassung, die sich im Detail sicherlich noch weitreichend
umfassender darstellt.
Gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen, welches für das Gebiet der Stadt Bedburg die
REVG mbH ist, wird eine Betriebskostenaufstellung vorgenommen. Hier werden auch gemeinsam der Vertrag über die Abwicklung und den Betrieb vorgenommen, sowie die Einholung von Angeboten zur Fahrzeugbeschaffung, die Festlegung des Angebotes hinsichtlich
der Fahrtenzahlen, der Bedienzeiten und der Linienwege, die Absprachen zur Schulung und
ärztlichen Untersuchung der Fahrer/innen getroffen, die Festlegung des Fahrpreises, die
Einnahmenabwicklung und die Statistik zu den Fahrgastdaten erfasst.
Für den Bürgerbus ist eine ÖPNV-Linienkonzession erforderlich. Diese ist in Zusammenarbeit mit der REVG mbH und dem Rhein-Erft-Kreis als Aufgabenträger über die Stadt Bedburg zu beantragen.
Das Verkehrsunternehmen kümmert sich weiterhin um die Fahrzeugbeschaffung, Fahrzeugversicherung, Unfallregulierung, die Fahrplanerstellung, und nimmt das Fördermanagement
für das Fahrzeug/die Fahrzeuge (Antrag und Schlussverwendung) wahr.
Das Verkehrsunternehmen nimmt dann gemeinsam mit der Stadt Bedburg die verkehrsrechtliche Festlegung der Haltestellen vor und nimmt auch die bauliche Einrichtung der Haltestellen mit Schildern und Mülleimer vor.
Die Stadt Bedburg hat, nachdem sich ein Bürgerbusverein gegründet hat, die Grundsatzentscheidung zur Einführung des Bürgerbusses zu beschließen. Hierbei kann auch eine Entscheidung über die Bezuschussung der Organisationskosten getroffen werden. Weiterhin hat
der Rat der Stadt Bedburg eine Entscheidung über die Höhe einer Ausfallbürgschaft zu beschließen, sofern der Bürgerbusverein nicht kostendeckend arbeitet. Dieser Ausgleich kann
jährlich anfallen. Durch die Stadt Bedburg werden weiterhin die Koordinierungsaufgaben
zwischen Bürgerbusverein und dem Verkehrsunternehmen wahrgenommen.
Der Bürgerbusverein finanziert sich über die Mitgliedsbeiträge, Spenden, Sponsorengelder
und Zuschüsse.
Meine Recherche hat weiterhin ergeben, dass die Stadt Erkelenz keinen Bürgerbus eingeführt hat. Hier ist gemeinsam mit dem dort zuständigen Verkehrsunternehmen ein Stadtbus
eingeführt worden, der wie eine reguläre Linienbuslinie anzusehen ist. Dieser Stadtbus wäre
vergleichbar mit der hiesigen Linie 927, die ohne durch die Innenstadt Bedburg zu fahren, die
Anbindung an den Industriepark Mühlenerft sicher stellt.
Besuchszeiten:
montags bis freitags
montags und donnerstags
dienstags
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Konten
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Kreissparkasse Köln
Postbank Köln
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DE67 3754 0050 0440 5767 00
DE28 3705 0299 0187 0016 50
DE20 3701 0050 0024 8595 01
DE17 3706 9252 0200 0040 00
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Hausadresse:
Am Rathaus 1 *
D-50181 Bedburg *
Zentrale (02272) 4020
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E-Mail:
stadtverwaltung@bedburg.de
Seite - 3 - zum Schreiben vom 17. Oktober 2016
Bisheriges Busangebot der ländlichen Ortsteile
Bisher werden alle Stadtteile über die Linien 905, 924 und 975 angefahren. Die Linie 975
kommt von Bergheim und fährt über die Innenstadt bis nach Kaster. Die Linie 924 bindet den
Stadtteil Rath an und die Linie 905 führt von Bedburg nach Kaster über die Stadtteile
Kirchtroisdorf, Grottenherten, Kirchherten und Pütz. Mit der Linie 927 ist der Industriepark
Mühlenerft an den Bahnhof angebunden.
Ergänzend hierzu gibt es zur Zeit den AST-Verkehr. Hierüber werden fehlende Anbindungen
innerhalb der Stadt Bedburg die sowohl nach der letzten Fahrt an Wochentagen liegen, wie
auch an Samstagen oder an Sonntagen mit abgedeckt. Der AST-Verkehr ist eine freiwillige
Leistung der Stadt Bedburg. Hier hat es seinerzeit einige Mühen gekostet, einen Unternehmer zu finden, der bereit war, den AST-Verkehr für die Stadt Bedburg sicher zu stellen. Eine
Veränderung des AST-Angebotes sollte auch vorab mit dem beauftragten Taxiunternehmen
besprochen werden.
Zwischenzeitlich liegen mir auch Daten zum AST-Verkehr für das Jahr 2015 vor. Hiernach
wurde der AST-Verkehr insgesamt 1520 mal in Anspruch genommen, davon waren ca. ein
Drittel der Fahrten zum oder vom Bahnhof Bedburg. Der weit größte Teil der Fahrten wurde
in den Tagesrandzeiten zwischen 18:00 Uhr bis 06:00 Uhr und jeweils nur mit einem Fahrgast durchgeführt.
Für die Einrichtung eines Bürgerbusses müsste daher zunächst einmal ermittelt werden, in
welchen Bereichen und zu welchen Zeiten die vorhandenen Angebote nicht ausreichend sind
und Defizite bestehen. Hierzu tragen sicher auch die von der REVG vorgesehenen Fahrgastzählungen bei.
Auf eine Aufnahme auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung wurde zunächst einmal
verzichtet, da mir bisher nicht bekannt ist, ob es bereits Interessenten gibt, die bereit sind
einen Bürgerbusverein zu gründen. Ich bin jedoch gerne bereit dies nachzuholen.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Gerne stehe ich auch für ein
weiteres Vorabgespräch mit interessierten Bürgern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
Rainer Köster
Fachdienstleiter
Besuchszeiten:
montags bis freitags
montags und donnerstags
dienstags
8:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
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DE20 3701 0050 0024 8595 01
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