Daten
Kommune
Bedburg
Größe
252 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
12.06.17, 16:50
Stichworte
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Drucksache: WP9-96/2014
1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
30.09.2014
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung
- Leitweg - Zwischen den Lindchen hier:
a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen
Stellungnahmen und
b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im
Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß
Anlage ‘Abwägungsliste‘ zu fassen.
b) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss zur Offenlage für den
Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2, in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722).
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Begründung:
Sachstand zur Sitzung am 30.09.2014:
Der Bereich hinter dem Gelände der Pro 8 in Bedburg-Blerichen ist im Flächennutzungsplan der
Stadt Bedburg als Wohnbaufläche dargestellt und stellt einen wichtigen Bestandteil der
Siedlungsflächenreserven in diesem Stadtteil dar. Anfang 2010 trat für den hier geltenden
Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg die 4. Änderung in Kraft, die eine Erweiterung der Einrichtung
Pro 8 zum Inhalt hatte.
Da inzwischen absehbar ist, dass diese Erweiterung nicht vorgenommen wird, möchte der
Grundstückseigentümer
die
Fläche
wieder
entsprechend
der
Darstellung
des
Flächennutzungsplans als Wohnbaufläche entwickeln. Da im Umfeld das Baugebiet an der
Goethestraße zur Realisierung ansteht, ist beabsichtigt, nunmehr diesen Bereich nachfolgend der
Wohnbebauung zuzuführen, um weiterhin attraktives Wohnbauland im Bereich Bedburg /
Blerichen anbieten zu können.
Weder der Ursprungsbebauungsplan Nr 17 / Bedburg, welcher noch eine mehrgeschossige
Wohnbebauung entsprechend der östlichen liegenden Bebauung an der Brucknerstraße /
Offenbachstraße vorsah, noch die 4. Änderung, welche speziell auf das Vorhaben Pro 8
ausgerichtet war, stellen eine geeignete Grundlage für die bedarfsgerechte Entwicklung der
Fläche zu Wohnbauzwecken dar. Daher soll in der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 /
Bedburg eine entsprechende Überplanung stattfinden. Ein erstelltes städtebauliches Konzept dient
als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung.
Aktueller Sachstand zur Sitzung am 29.11.2016:
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren ist in der Zeit vom 22.10.2014 bis 24.11.2014 durchgeführt
worden. Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.10.2014 um Stellungnahme
gebeten. Die dabei abgegebenen Stellungnahmen sind der Anlage ‚Abwägungsliste‘ zu
entnehmen. Zwischenzeitlich wurde zudem der städtebauliche Entwurf u.a. mit der Integration von
vier Mehrfamilienhäusern zur Deckung des Bedarfs an Eigentums- bzw. Mietwohnungen
überarbeitet und die benötigten Gutachten und der Umweltbericht erstellt (vgl. Anlagen).
Dabei wurde der städtebauliche Entwurf in Bezug auf die zuvor genannte Gebäudetypologie und
die Dimensionierung der Erschließungsstraßen überarbeitet und der Geltungsbereich um die
östlich gelegene Fläche des Flurstückes 512 nachträglich erweitert, damit diese Fläche ebenfalls
einer geordneten Bebauung zugeführt werden kann. Die hinzugefügte Fläche ist im Eigentum der
Stadt Bedburg und liegt im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 17 / Bedburg,
der jedoch eine zwingende Viergeschossigkeit vorsieht. Der neue Bebauungsplanentwurf sieht
keinen städtebaulichen Bedarf für eine zwingende Festsetzung und setzt daher an dieser Stelle
einer Viergeschossigkeit als Höchstmaß fest. Insgesamt betrachtet, wird auf der Basis des
angepassten städtebaulichen Entwurfs die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes am
westlichen Siedlungsrand von Bedburg ermöglicht. In Anlehnung an die umgebende Bebauung ist
ein harmonischer Übergang von mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern am östlichen
Plangebietsrand, hin zu aufgelockerten Bebauungstypen (Einzel- und Doppelhäuser) mit
zweigeschossiger Bauweise im übrigen Planbereich vorgesehen. Sollte in absehbarer Zukunft
Erweiterungsbedarf in westlicher Richtung bestehen, so ermöglicht die Erschließungskonzeption
eine Anbindung über das derzeit geplante Wohngebiet.
Nunmehr kann nach Erarbeitung der benötigten Unterlagen das Verfahren mit der Offenlage nach
§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt werden.
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im
Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die Baulandbereitstellung ist ein wesentlicher Faktor zum Umgang mit den Auswirkungen des demographischen
Wandels. Das Angebot soll sich auch an Familien mit Kindern richten, so dass die Planung zur Stabilisierung
vorhandener sozialer Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung beiträgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x – Die Planungskosten werden vom Antragssteller übernommen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 10.11.2016
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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