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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung - Leitweg - Zwischen den Lindchen - hier: a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
252 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
12.06.17, 16:50
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung
- Leitweg - Zwischen den Lindchen -
hier:
a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und

b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung
- Leitweg - Zwischen den Lindchen -
hier:
a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und

b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung
- Leitweg - Zwischen den Lindchen -
hier:
a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und

b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-96/2014 1. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 30.09.2014 Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung - Leitweg - Zwischen den Lindchen hier: a) Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen und b) Beschluss zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gemäß Anlage ‘Abwägungsliste‘ zu fassen. b) Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Beschluss zur Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 5. Änderung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Sachstand zur Sitzung am 30.09.2014: Der Bereich hinter dem Gelände der Pro 8 in Bedburg-Blerichen ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg als Wohnbaufläche dargestellt und stellt einen wichtigen Bestandteil der Siedlungsflächenreserven in diesem Stadtteil dar. Anfang 2010 trat für den hier geltenden Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg die 4. Änderung in Kraft, die eine Erweiterung der Einrichtung Pro 8 zum Inhalt hatte. Da inzwischen absehbar ist, dass diese Erweiterung nicht vorgenommen wird, möchte der Grundstückseigentümer die Fläche wieder entsprechend der Darstellung des Flächennutzungsplans als Wohnbaufläche entwickeln. Da im Umfeld das Baugebiet an der Goethestraße zur Realisierung ansteht, ist beabsichtigt, nunmehr diesen Bereich nachfolgend der Wohnbebauung zuzuführen, um weiterhin attraktives Wohnbauland im Bereich Bedburg / Blerichen anbieten zu können. Weder der Ursprungsbebauungsplan Nr 17 / Bedburg, welcher noch eine mehrgeschossige Wohnbebauung entsprechend der östlichen liegenden Bebauung an der Brucknerstraße / Offenbachstraße vorsah, noch die 4. Änderung, welche speziell auf das Vorhaben Pro 8 ausgerichtet war, stellen eine geeignete Grundlage für die bedarfsgerechte Entwicklung der Fläche zu Wohnbauzwecken dar. Daher soll in der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 / Bedburg eine entsprechende Überplanung stattfinden. Ein erstelltes städtebauliches Konzept dient als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung. Aktueller Sachstand zur Sitzung am 29.11.2016: Das frühzeitige Beteiligungsverfahren ist in der Zeit vom 22.10.2014 bis 24.11.2014 durchgeführt worden. Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.10.2014 um Stellungnahme gebeten. Die dabei abgegebenen Stellungnahmen sind der Anlage ‚Abwägungsliste‘ zu entnehmen. Zwischenzeitlich wurde zudem der städtebauliche Entwurf u.a. mit der Integration von vier Mehrfamilienhäusern zur Deckung des Bedarfs an Eigentums- bzw. Mietwohnungen überarbeitet und die benötigten Gutachten und der Umweltbericht erstellt (vgl. Anlagen). Dabei wurde der städtebauliche Entwurf in Bezug auf die zuvor genannte Gebäudetypologie und die Dimensionierung der Erschließungsstraßen überarbeitet und der Geltungsbereich um die östlich gelegene Fläche des Flurstückes 512 nachträglich erweitert, damit diese Fläche ebenfalls einer geordneten Bebauung zugeführt werden kann. Die hinzugefügte Fläche ist im Eigentum der Stadt Bedburg und liegt im Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 17 / Bedburg, der jedoch eine zwingende Viergeschossigkeit vorsieht. Der neue Bebauungsplanentwurf sieht keinen städtebaulichen Bedarf für eine zwingende Festsetzung und setzt daher an dieser Stelle einer Viergeschossigkeit als Höchstmaß fest. Insgesamt betrachtet, wird auf der Basis des angepassten städtebaulichen Entwurfs die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes am westlichen Siedlungsrand von Bedburg ermöglicht. In Anlehnung an die umgebende Bebauung ist ein harmonischer Übergang von mehrgeschossigen Mehrfamilienhäusern am östlichen Plangebietsrand, hin zu aufgelockerten Bebauungstypen (Einzel- und Doppelhäuser) mit zweigeschossiger Bauweise im übrigen Planbereich vorgesehen. Sollte in absehbarer Zukunft Erweiterungsbedarf in westlicher Richtung bestehen, so ermöglicht die Erschließungskonzeption eine Anbindung über das derzeit geplante Wohngebiet. Nunmehr kann nach Erarbeitung der benötigten Unterlagen das Verfahren mit der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt werden. Beschlussvorlage WP9-96/2014 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die Baulandbereitstellung ist ein wesentlicher Faktor zum Umgang mit den Auswirkungen des demographischen Wandels. Das Angebot soll sich auch an Familien mit Kindern richten, so dass die Planung zur Stabilisierung vorhandener sozialer Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung beiträgt. Finanzielle Auswirkungen: Nein x – Die Planungskosten werden vom Antragssteller übernommen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 10.11.2016 ----------------------------------Dirk Meyer ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-96/2014 1. Ergänzung Seite 3