Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,3 MB
Datum
29.11.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
16.11.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
5. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 17
„ZWISCHEN DEN LINDCHEN“ IN BEDBURG
Umweltbericht / Begründung zur Offenlage (Teil B)
Datum: 11. November 2016
Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Im Granterath 11
41812 Erkelenz
guido-beuster@t-online.de
Tel. 02431 / 943 44 78
Fax. 02431 / 943 49 53
www.guido-beuster.de
AUFTRAGGEBER:
RWE Power AG
Stüttgenweg 2
50935 Köln
BEARBEITUNG:
Guido Beuster
Landschaftsarchitekt
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Erkelenz, den 11. November 2016
INHALTSVERZEICHNIS
1.
1.1
1.2
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
2.1.4
2.1.5
2.1.6
2.1.7
2.1.8
2.1.9
SEITE
EINLEITUNG
KURZDARSTELLUNG DER INHALTE UND ZIELE DES
BEBAUUNGSPLANES
DARSTELLUNG DER IN EINSCHLÄGIGEN FACHGESETZEN
UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN UMWELTRELEVANTEN
ZIELE UND IHRE BERÜCKSICHTIGUNG
1
1
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG
Schutzgut Mensch
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Schutzgut Boden
Schutzgut Wasser
Schutzgut Luft / Klima
Schutzgut Landschaft
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen
Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen
auf die Schutzgüter
9
5
9
9
11
15
16
18
19
20
20
22
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
PROGNOSE UND ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES
Entwicklung bei Durchführung der Planung
Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
Betrachtung anderweitiger Planungs- und Lösungsmöglichkeit.
23
23
23
23
2.3
GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG,
VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER
UMWELTAUSWIRKUNGEN
Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen
Kompensationsmaßnahmen
Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung
24
ZUSÄTZLICHE ANGABEN
BESCHREIBUNG DER WICHTIGSTEN MERKMALE DER
VERWENDETEN TECHNISCHEN VERFAHREN
MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG ERHEBLICHER
UMWELTAUSWIRKUNGEN / MONITORING
ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
29
29
2.3.1
2.3.2
2.3.3
3.
3.1
3.2
3.3
24
27
28
30
30
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
1.
1
EINLEITUNG
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17
„Zwischen den Lindchen“ in Bedburg wurde zur Berücksichtigung der Belange des
Umweltschutzes nach § 1 Abs.6 Nr.7 BauGB sowie § 1a BauGB eine
Umweltprüfung durchgeführt. Darin werden die vorrausichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet. Die Umweltprüfung
beschränkt sich dabei auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand, allgemein
anerkannten Prüfmethoden, sowie Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans in
angemessener Weise verlangt werden kann. Die Ergebnisse der für die Bearbeitung
des Bebauungsplans erforderlichen Gutachten wurden hierbei berücksichtigt. Die
Beschreibung und Bewertung der geprüften Umweltbelange erfolgt in dem
vorliegenden Umweltbericht.
1.1 KURZDARSTELLUNG DER INHALTE UND ZIELE DES BEBAUUNGSPLANES
Am westlichen Siedlungsrand von Bedburg, südlich des Leitweges, ist die
Entwicklung eines Wohngebietes geplant. Das Gebiet ist bereits im
Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Außerdem besteht für diesen
Bereich der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 17 aus dem Jahr 1970, der
zwischenzeitlich mehrfach geändert wurde und Allgemeines Wohngebiet ausweist.
Der
Bebauungsplan
wird
den
heutigen
Planungsanforderungen
und
Wohnansprüchen nicht mehr gerecht.
Das Plangebiet mit einer Größe von rund 28.500 m² befindet sich am westlichen
Siedlungsrand von Bedburg, zwischen der Pro 8 Pflegeeinrichtung, dem Leitweg und
einem dazu annähernd parallel verlaufenden Feldweg. Östlich grenzt die
Wohnbebauung um die Offenbachstraße / Bruckner Straße an und westlich
landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie in ca. 240 m Entfernung die A 61, die
jedoch durch einen Wall abgeschottet ist.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 512, 517, 424 und 425 aus Flur 2,
Gemarkung Bedburg.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
2
Gemäß den Vorgaben wurde nach Prüfung mehrerer Erschließungsvarianten
folgendes Städtebauliches Konzept entwickelt und dient als Grundlage für die 5.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17:
Ausgehend vom Leitweg wird das Gebiet über eine 6,0 m breite Verkehrsfläche
erschlossen, die im Südosten über zwei Erschließungswege die Anbindung an die
Bruckner Straße ermöglicht und im Westen die Anbindung an die möglichen
Erweiterungsflächen berücksichtigt.
Die Haupterschließung wird als Mischverkehrsfläche mit höhengleichem Ausbau
vorgesehen. In Teilbereichen sind einseitig Parkstreifen möglich, die mit
Laubbäumen einzufassen sind.
Ergänzend erfolgt die Erschließung des nördlichen und südlichen Bereiches über
Wohnstiche („Wohnhöfe“). Aufgrund der kurzen Erschließungsstrecke (< 50 m) ist
die nördliche Wendeanlage als Wendehammer für PKW (Bild 55, RASt 06)
konzipiert, die südliche berücksichtigt in der Flächenabgrenzung Wendehammer für
Fahrzeuge bis 9,00 m Länge (2-achsiges Müllfahrzeug), Bild 56 gem. RASt 06.
Neben der Verkehrsfunktion übernehmen die Anlagen auch Aufenthaltsfunktionen.
Ruhender Verkehr: zusätzlich zu den Stellplätzen im Bereich der privaten
Grundstücke sind innerhalb der Verkehrsfläche (einseitige Parkstreifen, die auch
gleichzeitig zur Verkehrsberuhigung beitragen) und an konzentrierter Stelle
Besucherparkplätze vorgesehen.
Der Konzeption zugrunde gelegt sind überwiegend freistehende Einfamilienhäuser,
denkbar und in den Festsetzungen entsprechend berücksichtigt sind allerdings auch
Doppelhäuser.
Im Bereich zur Brucknerstraße sind entsprechend der Nachfrage und Lage
Mehrfamilienhäuser vorgesehen.
Die Konzeption und der anschließende Bebauungsplan ermöglichen jedoch eine
flexible Grundstückseinteilung, so dass auch zu einem späteren Zeitpunkt noch auf
die tatsächliche Nachfrage reagiert werden kann.
Zur Einfügung in die umgebende Bebauung und aufgrund der Lage am
Siedlungsrand ist folgende Höhenstaffelung im Plangebiet vorgesehen: im
überwiegenden Planbereich – um die Haupterschließung und Platzbereiche – ist
eine zwingende Zweigeschossigkeit angedacht. Neben der Fassung des
Straßenraums ist hiermit auch die Planungsabsicht verbunden, eine homogene
Höhenentwicklung im Plangebiet selbst zu gewährleisten. Im Bereich des geplanten
Geschosswohnungsbaus sind zwei bis drei Geschosse zulässig. Somit wird ein
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
3
verträglicher Übergang zwischen der künftigen zweigeschossigen Bebauung und
den Mehrgeschossern der Brucknerstraße ermöglicht. Im Übergang zum
Landschaftsraum bzw. im Bereich der innenliegenden (hintere) Häusergruppe sind
max. II Vollgeschosse angedacht. Zum einen ist somit eine Abstufung zum
Siedlungsrand hin möglich, zum anderen wird somit auch das Angebot für
eingeschossige Bebauung geschaffen, ohne die städtebauliche Gesamtkonzeption
zu beeinträchtigen.
Zur Umsetzung der beschriebenen Planungsabsichten, geordneten städtebaulichen
Entwicklung und Einfügung der Neubebauung in die Umgebung sind folgende
Festsetzungen vorgesehen.
Die Festsetzung des Wohngebietes erfolgt als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4
BauNVO und orientiert sich an der beabsichtigten Entwicklung und der heutigen
Prägung der unmittelbaren Umgebung.
Die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung erfolgt in Einklang und
Anlehnung an die umgebende, bestehende Bebauung und dem vorliegenden
städtebaulichen Konzept. Festgesetzt ist überwiegend eine Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,4 entsprechend der Obergrenzen gem. § 17 Abs. 1 BauNVO. So wird eine der
Lage entsprechende lockere Bebauung mit freistehenden Einfamilienhäusern und
Doppelhäusern am Ortsrand gewährleistet.
Der Gesetzgeber ermöglicht gem. § 19 Abs. 4 BauNVO eine Überschreitung der
Grundflächenzahl um 50% durch die Grundfläche von Garagen und Stellplätzen mit
ihren Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und bauliche Anlagen
unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut
wird.
Für das Grundstück 512 wird von der ursprünglichen festgesetzten zwingenden IVGeschossigkeit abgesehen und eine max. IV-Geschossigkeit festgesetzt. Für das
Grundstück 512 (WA4) werden die Festsetzungen übernommen (GRZ0,3; GFZ 1,0)
und lediglich die zwingende IV-Geschossigkeit geändert.
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden in der vorliegenden Änderung des
Bebauungsplanes durch Baugrenzen definiert. Die Anordnung der Baugrenzen wird
so gewählt, dass ausreichend Spielraum zur baulichen Nutzung der Grundstücke zur
Verfügung steht und die städtebauliche Zielsetzung der straßenbegleitenden
Bebauung möglich ist.
Die maximal zulässige Zahl der Wohnungen pro Wohngebäude wird begrenzt. So
wird gewährleistet, dass die Anzahl der Wohneinheiten nicht in einem Missverhältnis
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
4
zur Anzahl der zur Verfügung stehenden Garagen, Carports und Stellplätze steht.
Zudem wird somit das Erscheinungsbild eines kleinteilig strukturierten Wohngebietes
gesichert.
Die Begrenzung der Zulässigkeit der Garagen und überdachten Stellplätze auf die
überbaubaren Flächen und den dafür festgesetzten Flächen soll verhindern, dass
ungeordnet auf den Grundstücken Garagen entstehen.
Zum Schutz der Wohnbebauung vor Lärmbeeinträchtigungen durch die westlich des
Plangebiets gelegene Autobahn A 61 wurden gem. Fachgutachter Maßnahmen
vorgeschlagen, die entsprechend im Bebauungsplan gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB
festgesetzt sind. Demnach resultieren für das Plangebiet nur die Anforderungen an
die Luftschalldämmung der Außenbauteile gem. dem Lärmpegelbereich II. Aus
gutachterlicher Sicht wird empfohlen, bei einer weiteren Planung aufgrund der
höheren Lärmpegel in der Nacht die Anforderungen des Lärmpegelbereiches III zu
berücksichtigen.
Die Erschließungsstraßen werden als Verkehrsflächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 11
BauGB festgesetzt.
Die Entwässerung des Plangebiets erfolgt im Trennsystem. Es ist vorgesehen, das
unbelastete Niederschlagswasser der Dach-, Hof- und Straßenflächen in eine
herzustellende Versickerungsanlage zu leiten. Hierzu wurde auch ein
Bodengutachten erstellt, welches die Möglichkeit der Versickerung prüft. Die im
südlichen Plangebiet hierfür vorgesehene Fläche wird entsprechend § 9 Abs. 1 Nr.
14 BauGB als Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von
Niederschlagswasser festgesetzt.
Das Schmutzwasser wird der Kanalisation in der Brucknerstraße zugeführt.
Zur Ortsrandeingrünung entlang der südwestlichen und
südöstlichen
Plangebietsgrenze werden Pflanzmaßnahmen auf den privaten Grundstücksflächen
festgesetzt.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
5
1.2 DARSTELLUNG DER IN FACHGESETZEN UND FACHPLÄNEN FESTGELEGTEN ZIELE DES UMWELTSCHUTZES UND DIE ART DER
BERÜCKSICHTIGUNG DER ZIELE
Regionalplan
Im Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, Stand 2001
ist das Plangebiet als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.
Flächennutzungsplan FNP
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist das Plangebiet als
Wohnbaufläche und öffentliche Grünfläche für die Ausgleichsfläche zur L 279
dargestellt. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 entspricht auch weiterhin
den
Darstellungen
des
Flächennutzungsplanes.
Eine
Änderung
des
Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.
Bisherige Änderungen des Bebauungsplanes
Im Bereich des Plangebietes bestehen der Bebauungsplan Nr. 17 sowie die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17.
Der Bebauungsplan Nr. 17 ist seit 1970 rechtskräftig und zwischenzeitlich mehrfach
geändert worden. Er setzt für den Planbereich allgemeines Wohngebiet fest mit
einer zwingenden 3-Geschossigkeit bzw. zwingenden 4-Geschossigkeit. Zudem ist
im Planbereich eine Verkehrsfläche (Planstraße B) festgesetzt, die in Ost-WestRichtung verlaufend in der Ursprungsplanung das Gebiet erschließen sollte.
Das zulässige Maß der baulichen Nutzung, GRZ (Grundflächenzahl) und GFZ
(Geschossflächenzahl) wurde im Zuge einer Änderung des Bebauungsplanes mit
Rechtskraft vom 31.12.1974 entsprechend den Höchstwerten des § 17 BauNVO in
der geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 26.11.1968 festgesetzt.
Zudem besteht für den oberen Planbereich die im Jahr 2010 rechtswirksam
gewordene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17. Ziel dieser Änderung war
neben der Anpassung an die geänderten Wohnbedürfnisse sowie Verbesserung der
städtebaulichen Situation durch die maximale Zweigeschossigkeit auch die
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
6
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung einer
bedarfsgerechten Wohnanlage für Senioren und Menschen mit Behinderungen. Die
Planung wurde jedoch nicht umgesetzt.
Im Jahr 2007 wurde unmittelbar an den jetzigen Planbereich angrenzend die
Bebauungsplanänderung rechtskräftig, die die Voraussetzungen schaffte für den
Bau der Pflegeeinrichtung der Pro 8 Lebensqualität für Menschen GmbH
(Bebauungsplan Nr. 17 / Bedburg, 3. Änderung).
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans II
Jülicher Börde mit Titzer Höhe. Schutzgebiete sind nicht betroffen.
Abb. 1: Auszug aus der Karte der Natur- und Landschaftsschutzgebiete im Rhein-Erft-Kreis,
Stand: Mai 2016
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
7
Landschaftsgesetz
Innerhalb des Planungsgebietes sind weder schützenswerte Biotope gemäß § 30
BNatSchG vorhanden noch werden Flächen im Biotopkataster NRW (Schutzwürdige
Biotope in Nordrhein-Westfalen) geführt.
Innerhalb des Plangebietes und in unmittelbarer Nähe (300 m Radius) liegen keine
FFH- und Vogelschutzgebiete. Über das Vorkommen von besonders bzw. streng
geschützten Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetz liegen keine Kenntnisse bzw.
Hinweise vor.
Eingriffsregelung
Sind auf Grund der Aufstellung von Bauleitplänen Eingriffe in Natur und Landschaft
gemäß § 18 BNatSchG zu erwarten, so ist über die Vermeidung und den Ausgleich
nach § 1a Abs. 3 BauGB zu entscheiden. Vermeidbare Beeinträchtigungen von
Natur und Landschaft sind zu unterlassen, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch
geeignete Maßnahmen auszugleichen. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die
Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zu leisten
waren. Auf eine detaillierte Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung wird daher verzichtet.
Bodenschutz (Bundesbodenschutzgesetz)
Die Bodenschutzklausel § 1a Abs. 2 BauGB fordert u. a. einen sparsamen und
schonenden Umgang mit Grund und Boden, sowie eine Begrenzung der
Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Leitziel des Bodenschutzes ist es, die
Funktionsfähigkeit der natürlichen Abläufe und Wirkungszusammenhänge in ihrer
ungestörten, naturraumspezifischen, biotischen und abiotischen Vielfalt zu erhalten.
Niederschlagswasserbeseitigung (Landeswassergesetz)
Gemäß § 51a Landeswassergesetz NRW wird für Grundstücke, die nach dem
01.01.1996 erstmals bebaut werden gefordert, dass das anfallende
Niederschlagswasser vor Ort versickert, verrieselt oder einem ortsnahen
Oberflächengewässer zugeführt wird.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
8
Lärmschutz (Bundes-Immissionsschutzgesetz)
Zu den Aufgaben der Bauleitplanung gehört die am Grundgedanken des
vorbeugenden Immissionsschutzes (§ 1 BauGB) orientierte Ordnung der baulichen
Nutzungen. Diese soll so erfolgen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die
ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie
möglich vermieden werden (§ 50 Bundes-Immissionsschutzgesetz).
Die DIN 18005 ‚Schallschutz im Städtebau’ enthält als Zielvorstellung
schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
2.
BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN
2.1
BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG
9
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden
drei Stufen unterschieden: geringe, mittlere und hohe Erheblichkeit.
2.1.1
Schutzgut Mensch
Bestandsbeschreibung
Ein Hauptaspekt des Schutzes von Natur und Landschaft ist es, im Sinne einer
Daseinsvorsorge die Lebensgrundlage des Menschen nachhaltig, d.h. auch für
zukünftige Generationen, zu bewahren und zu entwickeln. Die Betrachtung des
Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit zielt vorrangig auf die
Aspekte des gesundheitlichen Wohlbefindens ab. Diese werden in Zusammenhang
mit der Daseinsgrundfunktion gebracht (Wohnen, Arbeiten, Kommunikation, in
Gemeinschaft leben, Bildung, Versorgung und Erholung). Zu berücksichtigen sind
daher die Wohn-, Wohnumfeld- sowie die Erholungsfunktion. Neben dem indirekten
Schutz durch Sicherung der übrigen Schutzgüter sollen gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sowie quantitativ und qualitativ ausreichender Erholungsraum für
den Menschen gesichert werden.
Das Plangebiet wird derzeit überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzt. Nur das
Flurstück 512 ist im Prinzip ungenutzt und mit Gehölzen relativ dicht bewachsen.
Die Bedeutung für die Naherholung ist gering. Lediglich im südöstlichen Teil des
Plangebietes befindet sich ein kleiner Spielplatz auf einer Rasenfläche.
Westlich vom Planbereich gelegen in einem Abstand von ca. 240 m befindet sich die
Autobahn A 61. Die Autobahn ist auf der östlichen Seite mit
Lärmschutzeinrichtungen (Schallschutzwand auf Wall) ausgestattet. Zur Beurteilung
der Geräuschimmissionen der Autobahn im Bereich des Plangebietes wurde eine
Schalltechnische Stellungnahme von Accon Köln GmbH erstellt.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
10
Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens
Durch den Bebauungsplan wird die Schaffung von Wohnraum für die
Stadtteilbevölkerung ermöglicht. Dies hat zu Folge, dass landwirtschaftliche
Nutzflächen verloren gehen.
Die wesentlichen Ergebnisse der Schalltechnischen Stellungnahme sind wie folgt
zusammengefasst. Aufbauend auf den Ergebnissen der Verkehrszählungen 2010
erfolgte die Berechnung der Geräuschimmissionen in Form von Lärmkarten und
daraus abgeleitet die Grenzen der Lärmpegelbereiche gem. DIN 18005.
Gem. der Gutachterlichen Stellungnahme werden in den Freibereichen die
Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete
eingehalten. Auch in den oberen Geschossen ist im überwiegenden Teil des
Gebietes von einer Einhaltung der Orientierungswerte tags auszugehen. Nachts wird
der Orientierungswert um bis zu 6 dB(A) überschritten. Auch unter Berücksichtigung
einer Bebauung des Gebietes ist davon auszugehen, dass nachts an westlich
orientierten Fassaden Beurteilungspegel oberhalb von 45 db(A) (bis zu 51 dB(A))
vorliegen.
Davon ausgehend, dass der Innenpegel in einem Raum, in dem ein Fenster zur
Lüftung in Kippstellung geöffnet ist, um ca. 10 db(A) unter dem Außenpegel liegt,
werden im Plangebiet die in der VDI-Richtlinie genannten Anhaltswerte für
Innenschallpegel für Schlafräume nachts überschritten. Aus diesem Grund sind
Schlafräume (Schlaf- und Kinderzimmer) mit schallgedämmten Lüftungssystemen
auszustatten.
Insgesamt resultieren für das Plangebiet nur die Anforderungen an die
Luftschalldämmung der Außenbauteile gem. dem Lärmpegelbereich II. Aus
gutachterlicher Sicht wird empfohlen, bei einer weiteren Planung aufgrund der
höheren Lärmpegel in der Nacht die Anforderungen des Lärmpegelbereiches III zu
berücksichtigen.
Zusätzliche aktive Schallschutzmaßnahmen innerhalb des Plangebietes werden
nach der gutachterlichen Stellungnahme nicht zu einer wesentlichen Verbesserung
beitragen können, da die Schallschutzwand an der Autobahn bereits zu einer
deutlichen Pegelsenkung führt.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
11
Bewertung
Die geplante Entwicklung des Wohngebietes kommt dem anhaltenden Bedarf an
Wohnbauland nach.
Gemäß der Schalltechnischen Stellungnahme ist das Plangebiet
schalltechnischer Sicht für eine Entwicklung von Wohnbauland geeignet.
aus
Somit ist insgesamt von einer weitgehend geringen Erheblichkeit auszugehen.
2.1.2
Schutzgut Pflanzen und Tiere
Bestandsbeschreibung
Auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes BNatschG sind Tiere und
Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch
gewachsenen Artenvielfalt zu schützen. Ihre Lebensräume sowie sonstige
Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und ggf.
wiederherzustellen.
Das Plangebiet stellt sich weitgehend als intensiv genutzte Ackerfläche dar. Nur das
Flurstück 512 ist relativ dicht mit standorttypischen Gehölzen bewachsen. Zudem
befinden sich im Bereich des Spielplatzes im südöstlichen Teil des Plangebietes 3
standorttypische Laubbäume mit mittlerem Baumholz.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
Plangebiet aus der Sicht vom Leitweg
Plangebiet aus der Sicht von der Brucknerstraße
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
12
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
13
Flurstück 512
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG § 44 müssen bei allen
genehmigungspflichtigen Planungsverfahren die Belange des Artenschutzes
entsprechend berücksichtigt werden.
Um den Belangen des Artenschutzes Rechnung zu tragen, wurde seitens des Kölner
Büros für Faunistik eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung ASP I durchgeführt.
Hierbei ist das Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten im
Vorhabenbereich durch eine Begehung vor Ort mit einer nachfolgenden
Potenzialabschätzung, welcher Arten hier potenziell Lebensraum finden, ermittelt
worden. Grundlage sind die Hinweise zu Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter
Arten in den für den Raum relevanten Messtischblättern und konkrete Einträge von
Vorkommen artenschutzrechtlich relevanter Arten im LINFOS (LANUV 2014e).
Das Messtischblatt 5005 Bergheim führt 7 planungsrelevante Säugetierarten, 49
Brutvogelarten, 2 Amphibienarten und 1 Schmetterlingsart als potenziell
vorkommend auf.
Die Potenzialanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass neben 5 Fledermausarten
(Braunes Langohr, Großes Mausohr, Teichfledermaus, Wasserfledermaus und
Zwergfledermaus) 16 planungsrelevante Vogelarten (Feldlerche, Feldsperling,
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
14
Graureiher, Kiebitz, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn,
Saatkrähe, Schleiereule, Steinkauz, Steinschätzer, Turmfalke, Wachtel, Waldohreule
und Wiesenpieper) im Wirkraum des Vorhabens auftreten könnten.
Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens
Bei
Umsetzung
des
Bebauungsplanes
gehen
die
vorhandenen
Vegetationsstrukturen und die intensiv genutzten Ackerflächen vollständig verloren.
Zur naturnahen Eingrünung des neuen Siedlungsrandbereichs wird innerhalb der
Gärten entlang der südwestlichen und der südöstlichen Plangebietsgrenze die
Anlage eine einreihigen, freiwachsende Hecke mit standorttypischen Gehölzen
festgesetzt.
Die artenschutzrechtliche Potenzialanalyse kommt zu dem Ergebnis, dass aufgrund
der Habitatausstattung keine der Fledermaus- oder Vogelarten potenzielle
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im Vorhabenbereich besitzen. Ein Vorkommen
von artenschutzrechtlich relevanten Arten weiterer Tiergruppen ist aufgrund der
Habitatausstattung ebenfalls auszuschließen.
Für die potenziell auftretenden Fledermaus- und Vogelarten werden Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen dargestellt, die durchzuführen sind, um Tötungen und
Störungen zu vermeiden bzw. zu mindern. Diese betreffen vor allem die zeitliche und
räumliche Einschränkung der Flächeninanspruchnahme, Vorgaben zur Minderung
akustischer und optischer Störungen und evtl. durchzuführende Kontrollen des
Vorhabenbereichs auf aktuelle Bruten von Vogelarten (z.B. nicht planungsrelevante
Arten). Durch die Maßnahmen wird die Gefahr einer Tötung für Vogelarten
ausgeschlossen.
Da das Vorhaben nicht zum Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten führt,
bleibt deren potenzielle ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang auch
ohne Durchführung funktionserhaltender Maßnahmen erhalten.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
15
Bewertung
Eine Betroffenheit europäisch geschützter Arten kann unter Beachtung der
beschriebenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (Kap. 2.3.1)
ausgeschlossen werden.
Vor dem Hintergrund der Vorbelastung durch das bestehende Planungsrecht und
unter Berücksichtigung der Festsetzungen für Anpflanzungsmaßnahmen entlang der
südwestlichen und der südöstlichen Plangebietsgrenze ist insgesamt von einer nur
geringen Erheblichkeit auszugehen.
2.1.3
Schutzgut Boden
Bestandsbeschreibung
Die Geländeoberfläche des Plangebietes ist eben und wird zurzeit weitgehend
intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Gemäß der Bodenkarte des Geologischen Landesamtes NRW, Blatt L 5104 Düren
und Auskunftssystem BK 50 Karte der schutzwürdigen Böden befindet sich im
Plangebiet Parabraunerde, z.T. pseudovergleyt. Es handelt sich hierbei um
schluffige Lehmböden.
Die Böden haben eine hohe Sorptionsfähigkeit, eine hohe nutzbare
Wasserkapazität, eine mittlere Wasserdurchlässigkeit und sehr hohen Ertrag. Die
Bodenwertzahl liegt bei 70 - 90.
Gemäß Auskunftssystem BK 50 Karte der schutzwürdigen Böden handelt es sich um
besonders schutzwürdige, fruchtbare Böden (Regelungs- und Pufferfunktion /
natürliche Bodenfruchtbarkeit).
Gemäß der geotechnischen Stellungnahme der GeoMin GmbH befinden sich
unterhalb einer 0,2 - 0,5 m mächtigen Schicht aus Oberboden weiche bis halbfeste
Schluffe (bis ca. 5,4 bzw. max. 8,3 m u. GOK) und zur Tiefe hin kiesige Sande sowie
Kies-Sand-Gemische.
Die RKS 2 und RKS 8 wurden für die Durchführung der Sickerversuche genutzt.
Dabei wurden relevante Durchlässigkeitsbeiwerte von kf = 2,45 x 10-6 m/s (RKS 2)
und kf = 6,04 x 10-6 m/s (RKS 8) ermittelt. Die angetroffenen Schluffschichten sind
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
16
als schwach bis sehr schwach durchlässig zu bezeichnen und für die Versickerung
von Niederschlagswasser nicht geeignet. Die angetroffenen kiesigen Sande und
Kies-Sand-Gemische können aufgrund der ermittelten Kf Werte als schwach
durchlässig bis durchlässig eingestuft werden und sind für eine Versickerung als
bedingt geeignet einzustufen. In tieferen Schichten ab ca. 10,50 m sind
versickerungsfähige Schichten anzutreffen.
Es wird empfohlen, an den für die Versickerung vorgesehenen
baubegleitende weitergehende Untersuchungen durchzuführen.
Stellen
Das Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone 2 der Untergrundklasse S und im
Bereich des gewachsenen grobkörnigen Bodens in der Baugrundklasse C.
Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens
Bei Umsetzung des Bebauungsplanes werden rund 18.000 m² Bodenfläche
dauerhaft versiegelt. Auf diesen Flächen geht die ökologische Funktionsfähigkeit der
Böden nahezu vollständig verloren. Aber auch die nicht überbaubaren Flächen
können im Zuge der Baumaßnahmen durch Umgestaltung oder Verdichtung in Folge
von Befahrung und Lagerung betroffen sein.
Bewertung
Der Bebauungsplan ermöglicht für einen großen Teil des Plangebietes die
Veränderung und Versiegelung von besonders schutzwürdigen, fruchtbaren Böden.
Vor dem Hintergrund der Vorbelastung durch das bestehende Planungsrecht und
unter Beachtung der Vemeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (Kap. 2.3.1) ist
insgesamt von einer mittleren Erheblichkeit auszugehen.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
2.1.4
17
Schutzgut Wasser
Beschreibung
Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
Nach Informationen der RWE Power AG stand der freie unbeeinflusste
Grundwasserspiegel in diesem Bereich zwischen 12 - 13 m unter Flur an und wird
momentan um ca. 30 m abgesenkt.
Bei den Bohrungen bis 10 m u. GOK wurde kein Wasser als Hinweis auf
Schichtenwasser oder Grundwasser festgestellt. Bei den Rammkernsondierungen
wurden teilweise nasse Schichten beobachtet. Bei den Ausschachtungsarbeiten ist
daher mit Schichtwasser / Oberflächenwasser innerhalb der Bodenschichten zu
rechnen. Temporär anfallende Oberflächenwässer sowie die nach lang andauernden
Niederschlägen oberhalb und innerhalb bindiger Bodenanschnitte auftretende
Staunässe versickern nur nach zeitlicher Verzögerung in den Untergrund und sind
durch geeignete Maßnahmen von den Baugruben fernzuhalten.
Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens
Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb
der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben.
Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den
nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist
nach
Beendigung
der
bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen
ein
Grundwasseranstieg zu erwarten.
Bei den Abdichtungsmaßnahmen ist der Wiederanstieg des Grundwasserstandes
auf das natürliche Niveau zu berücksichtigen. Die Vorschriften der DIN 18195
„Bauwerksabdichtungen“ sind zu beachten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch
bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte
Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen
zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der
Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei
Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
18
Bei Umsetzung des Bebauungsplanes muss in Folge der Erschließung und der
Bebauung Niederschlagswasser von rund 18.000 m² versiegelter Bodenfläche
abgeleitet werden.
Die Entwässerung des Plangebiets erfolgt im Trennsystem. Es ist vorgesehen, das
unbelastete Niederschlagswasser der Dach-, Hof- und Straßenflächen in eine
herzustellende Versickerungsanlage zu leiten. Hierzu wurde auch ein
Bodengutachten erstellt, welches die Möglichkeit der Versickerung prüft. Die im
südlichen Plangebiet hierfür vorgesehene Fläche wird entsprechend § 9 Abs. 1 Nr.
14 BauGB als Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von
Niederschlagswasser festgesetzt.
Das Schmutzwasser wird der Kanalisation in der Brucknerstraße zugeführt.
Bewertung
Vor dem Hintergrund der Vorbelastung durch das bestehende Planungsrecht und
unter Beachtung der Vorgaben des Landeswassergesetzes ist insgesamt von einer
eher geringen Erheblichkeit auszugehen.
2.1.5
Schutzgut Luft / Klima
Beschreibung
Die Stadt Bedburg liegt in einer kühl gemäßigten bis ozeanischen Klimazone. Die
Winter sind relativ mild und die Sommer verhältnismäßig kühl. Die mittlere
Lufttemperatur/Jahr beträgt zwischen 9 und 10°C. Die mittlere Niederschlagshöhe
liegt etwa zwischen 700 und 750 mm/Jahr.
Die kleinklimatischen Verhältnisse innerhalb des Plangebiets sind dem Freilandklima
und dem Klima von Siedlungsrandbereichen zuzuordnen. Es herrscht ein
vergleichsweise günstiges Mikroklima vor, in dem stadtklimatische Effekte noch
wenig ausgeprägt sind.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
19
Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens
Bei der Umsetzung des Bebauungsplanes werden Flächen mit der Funktion des
Freilandklimas und dem Klima der Siedlungsrandbereiche in Anspruch genommen.
Bei Bebauung der Flächen kommt es zu einer negativen, klimatischen Wirkung, da
sich versiegelte Flächen schneller erwärmen und eine ungünstigere Strahlungsbilanz
besitzen.
Bewertung
Die Gartenflächen im Bereich des Plangebietes wirken der negativen, klimatischen
Wirkung entgegen. Der Charakter des Siedlungsrandbereichs mit kleinen
Frischluftschneisen bleibt erhalten, so dass insgesamt von einer nur geringen
Erheblichkeit auszugehen ist.
2.1.6
Schutzgut Landschaft
Beschreibung
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Rand der Ortslage Bedburg und wird
durch den weitgehend offenen Charakter der landwirtschaftlich genutzten Flächen
mit Sichtbeziehungen in überwiegend südwestliche Richtung geprägt.
Nördlich und östlich schließen Siedlungsstrukturen mit den dazugehörigen Gärten
und Grünanlagen an.
Raumwirksame, landschaftsprägende Gehölzstrukturen bilden die Grünanlagen und
Gärten der angrenzenden Siedlungsstruktur.
Die Autobahn A 61 westlich des Plangebietes stellt eine starke Vorbelastung dar.
Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens
Bei Umsetzung der baulichen Entwicklung verlagert sich der Siedlungsrandbereich
in südwestliche Richtung. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des
Plangebietes werden vollständig überprägt.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
20
Zur naturnahen Eingrünung des neuen Siedlungsrandbereichs wird innerhalb der
Gärten entlang der südwestlichen und der südöstlichen Plangebietsgrenze die
Anlage eine einreihigen, freiwachsende Hecke mit standorttypischen Gehölzen
festgesetzt.
Bewertung
Der Charakter des Siedlungsrandbereichs bleibt weitgehend erhalten.
Anpflanzungen entlang der südwestlichen und der südöstlichen Plangebietsgrenze
wirken sich positiv auf das Landschaftsbild aus. Insgesamt ist von einer nur geringen
Erheblichkeit auszugehen.
2.1.7
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Beschreibung
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Kultur- und sonstige Sachgüter
betroffen.
Auswirkungen durch die Umsetzung des Vorhabens
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist mit keinen Auswirkungen auf Kultur- und
sonstige Sachgüter zu rechnen.
Bewertung
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden keine Kultur- und sonstige Sachgüter
beeinträchtigt.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
2.1.8
21
Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen
Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den einzelnen Schutzgütern auch die
Wechselwirkungen
zwischen
diesen
zu
berücksichtigen.
Der
Begriff
‚Wechselwirkungen’ umfasst die in der Umwelt ablaufenden Prozesse.
Die o.g. Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft / Klima sowie
Kultur- und Sachgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße.
Diese Wirkungsketten und -netze sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs
zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und
bewerten zu können.
Im vorliegenden Fall bestehen keine speziellen Wechselwirkungen, die über das zu
den einzelnen Schutzgütern Geschriebene hinaus gehen.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
2.1.9
22
Zusammengefasste Darstellung der Umweltauswirkungen auf die
Schutzgüter
In der folgenden Tabelle werden die vorhabensbedingten Umweltauswirkungen auf
die Schutzgüter kurz zusammengefasst.
Schutzgut
Beurteilung der Umweltauswirkungen
Erheblichkeit
Mensch
Entwicklung von Wohngebietsflächen,
Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche,
gering
Eignung aus schalltechnischer Sicht
Tiere und
Verlust vorhandener Vegetationsstrukturen,
Pflanzen
Vorbelastung durch bestehendes Planungsrecht,
gering
Keine Betroffenheit geschützter Arten unter Beachtung von
Vermeidung- u. Verminderungsmaßnahmen,
Festsetzungen für Anpflanzungsmaßnahmen
Boden
Veränderung und Versiegelung schutzwürdiger Böden,
mittel
Vorbelastung durch bestehendes Planungsrecht,
Berücksichtigung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
Wasser
Vorbelastungen durch bestehendes Planungsrecht
Beachtung der Vorgaben des Landeswassergesetzes,
gering
Luft /
Leichte Veränderung des Kleinklimas aufgrund schnellerer
gering
Klima
Erwärmung von versiegelten Flächen, Gartenflächen
innerhalb des Plangebietes wirken dem entgegen
Landschaft
Erhalt des Charakters des Siedlungsrandbereichs,
gering
Anpflanzungen entlang der südwestlichen und südöstlichen
Plangebietsgrenze
Kultur- und
Kultur- und Sachgüter sind nicht derzeit bekannt,
sonstige
Sachgüter
somit bestehen keine Auswirkungen
Wechselwirkungen
Veränderung der Wechselverhältnisse
keine
keine
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
2.2
PROGNOSEN ZUR ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES
2.2.1
Entwicklung bei Durchführung der Planung
23
Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 ermöglicht die Entwicklung eines
Wohngebietes.
Damit verbunden sind die im Kap. 2.1 genannten Umweltauswirkungen auf die
Schutzgüter.
Durch Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen können negative Auswirkungen
auf die jeweiligen Schutzgüter eingeschränkt werden.
Aufgrund des bestehenden Planungsrechts sind keine Ausgleichs- oder
Ersatzmaßnahmen nach dem Landschaftsgesetz erforderlich.
2.2.2
Entwicklung bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung würde die Fläche weiterhin landwirtschaftlich
genutzt werden und der Spielplatz im östlichen Teil des Plangebietes erhalten
bleiben. Die beschriebenen Auswirkungen auf die Schutzgüter würden ausbleiben.
Alternativ wäre eine Bebauung nach altem Planungsrecht möglich. Damit verbunden
wären die in diesem Umweltbericht beschriebenen Umweltauswirkungen.
2.2.3
Betrachtung anderweitiger Planungs- und Lösungsmöglichkeiten
Das Plangebiet ist im Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region
Köln, Stand: 2001 als Allgemeiner Siedlungsbereich und im Flächennutzungsplan
der Stadt Bedburg als Wohnbaufläche und öffentliche Grünfläche für die
Ausgleichsfläche zur L 279 dargestellt. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
17 entspricht auch weiterhin den Darstellungen des Regionalplans und des
Flächennutzungsplans.
Anderweitige Planungs- und Lösungsmöglichkeiten wurden daher nicht betrachtet.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
2.3
24
GEPLANTE MASSNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG
UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN
Die Belange des Umweltschutzes sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu
berücksichtigen. Auf der Grundlage der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung sind
die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch geplante Baumaßnahmen
zu beurteilen und Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zu entwickeln,
genauso wie Aussagen zum Ausgleich des Eingriffs. Durch die Aufwertung von
Teilflächen können Wertverluste, die durch die Bebauung entstehen, soweit wie
möglich innerhalb des Plangebietes ausgeglichen werden.
2.3.1
Vermeidungs-, Verminderungs- und Schutzmaßnahmen
Maßnahmen zum Schutz des Menschen
- Festsetzung der Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile
gemäß dem Lärmpegelbereich III.
- Ausstattung der Schlafräume (Schlaf-und Kinderzimmer) mit schallgedämmten
Lüftungssystemen.
Maßnahmen für den Artenschutz
- Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetation und Boden. Die
Räumung der Krautflur auf der Ackerfläche sowie die Rodung der drei
Einzelbäume auf dem bestehenden Spielplatz und der Gehölzstrukturen auf dem
Flurstück 512 muss außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wildlebender Vogelarten
stattfinden. Dies ist der Zeitraum für Revierbesetzung, Balz und Brut bis zum
Ausfliegen der Jungtiere. Hierdurch werden der Verlust von Individuen sowie die
unmittelbare Beschädigung oder Zerstörung von Nestern und Eiern brütender
Vögel (auch nicht planungsrelevante Arten) vermieden. Die Maßnahmen zur
Beseitigung der Vegetation sind außerhalb des Zeitraumes 1. März bis 30.
September durchzuführen. Durch die zeitliche Begrenzung der Flächeninanspruchnahme wird vermieden, dass der Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
25
BNatSchG (unmittelbare Gefährdung von Individuen inkl. ihrer Eier und Jungtiere)
sowie des Artikels 5 a) und b) der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG für
wildlebende Vogelarten eintritt.
- Sollte es aufgrund einer sukzessiven Flächeninanspruchnahme nicht möglich
sein, den in Maßnahme V1 dargestellten Zeitraum einzuhalten und sind deshalb
Eingriffe in den Vorhabenbereich zur Brutzeit notwendig, kann die
Inanspruchnahme von Gehölzen, Vegetation und Boden nur nach einer vorher
durchgeführten ökologischen Baubegleitung erfolgen. Diese muss durch eine
Kontrolle des Vorhabenbereichs auf aktuell bebrütete Nester durch einen
Fachmann sicherstellen, dass es durch die Entnahme oder Beeinträchtigung von
Vegetationsstrukturen nicht zur Tötung von Jungtieren oder zur Zerstörung von
Eiern und genutzten Nestern kommt. Nur wenn aufgrund der Ergebnisse dieser
Kontrollen ausgeschlossen werden kann, dass Individuen im Vorhabenbereich
brüten (auch nicht planungsrelevante Arten), kann die Inanspruchnahme von
Vegetation und Boden erfolgen.
- Begrenzung
der
baubedingten
Flächeninanspruchnahme:
Die
Flächeninanspruchnahme ist so zu begrenzen, dass ein zusätzlicher
Flächenverbrauch, der über den eigentlichen Vorhabenbereich hinausgeht,
vermieden wird.
- Vermeidung unnötiger Licht- und Lärmemissionen. Eine Beleuchtung von
Baustelle und Baumaschinen sowie den späteren Wohnhäusern und
Verkehrswegen könnte Auswirkungen auf die Verbreitung nachtaktiver Insekten
haben. Dies wiederum kann sich auf das Nahrungsangebot für Fledermäuse
auswirken sowie Individuen irritieren. Während der Bauzeit ist deshalb darauf zu
achten, dass eine evtl. notwendige Beleuchtung der Baustelle sowie die Strahler
von Baumaschinen nicht in den Himmel oder ins weitere Umfeld abstrahlen. Um
betriebsbedingte und somit dauerhafte Auswirkungen der Straßenbeleuchtung auf
die Umgebung zu vermindern, wird die Verwendung von nicht diffusen
Lichtquellen und insektenfreundlichen Leuchtmitteln (z.B. Natriumdampflampen,
LEDs), ggf. auch die Abschirmung weit reichender Lichtquellen (z.B. durch
Schutzpflanzungen), empfohlen. Zur Lärmminderung sind Maschinen nach dem
aktuellen Stand der Technik einzusetzen.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
26
Maßnahmen zum Schutz des Bodens
- Anpflanzungen auf Flächen im Plangebiet tragen zum Schutz des Bodens bei.
- Schutz und Sicherung angrenzender Bereiche und Vegetationsbestände, die nicht
zu befahren, zu betreten oder für die Lagerung von Baumaterialien zu nutzen
sind.
- Abfälle aller Art, die während der Bauarbeiten anfallen (Gebinde, Verpackung
etc.) sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
- Baubedingt beanspruchte Flächen sind unter Berücksichtigung der baulichen und
gestalterischen
Erfordernisse
nach
Beendigung
der
Baumaßnahme
wiederherzustellen.
- Oberboden ist gemäß DIN 18915 abzuschieben und getrennt vom übrigen
Bodenaushub zu lagern. Der Boden ist nach Möglichkeit vor Ort wieder zu
verwenden.
- Der Boden ist während der Bauzeit gemäß DIN 18915 durch schichtengerechte
Lagerung zu sichern, Bodenverdichtungen sind auf ein Minimum zu begrenzen.
Nach Beendigung der Arbeiten sind im Bereich von Vegetationsflächen die
natürlichen Bodenfunktionen wieder zu aktivieren (Tiefenlockerung).
- Eine Kontamination von Boden und Wasser während des Baubetriebs ist durch
entsprechende Maßnahmen zu vermeiden.
- Einsatz natürlicher Schüttgüter
Maßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes
- Eingrünung des Plangebietes zur Feldflur mit einer einreihigen freiwachsenden
Hecke entlang der südwestlichen und südöstlichen Plangebietsgrenze.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
27
2.3.2 Kompensationsmaßnahmen
Gemäß § 1a (3) BauGB ist „die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich
erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a
bezeichneten
Bestandteilen
(Eingriffsregelung
nach
dem
Bundesnaturschutzgesetz)“ zu berücksichtigen.
Nach § 15 (1) und (2) Bundesnaturschutzgesetz BNatschG ist der „Verursacher
eines Eingriffs zu verpflichten, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft zu unterlassen und zu verpflichten, unvermeidbare Beeinträchtigungen
durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen
(Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).“
Nachfolgend werden die im Plangebiet realisierbaren Ausgleichsmaßnahmen
beschrieben:
Anlage einer freiwachsenden Hecke innerhalb der Gärten entlang der
südwestlichen und der südöstlichen Plangebietsgrenze
Zur naturnahen Eingrünung und zur Verbesserung der Struktur- und Artenvielfalt ist
innerhalb der Gärten entlang der südwestlichen und der südöstlichen
Plangebietsgrenze eine einreihige freiwachsende Hecke mit standorttypischen
Gehölzen der Artenliste 1 zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Die Gehölze sind
mit einem Abstand von 1,50 m untereinander zu pflanzen.
Die Umsetzung erfolgt im ersten Jahr nach Bezugsfertigkeit der jeweiligen
Wohnhäuser.
Artenliste 1:
Feldahorn
Hainbuche
Kornelkirsche
Roter Hartriegel
Haselnuss
Weißdorn
Acer campestre
Carpinus betulus
Cornus mas
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
Pfaffenhütchen
Liguster
Heckenkirsche
Schlehe
Hunds-Rose
Korbweide
Schwarzer Holunder
Wolliger Schneeball
Schneeball
28
Euonymus europaeus (giftig)
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum (giftig)
Prunus spinosa
Rosa canina
Salix viminalis
Sambucus nigra
Viburnum lantana
Viburnum opulus (giftig)
Pflanzqualität:
Strauch / Heister 2 x verpfl., ohne Ballen, Höhe: 100-150 cm / altern. 60-100 cm
Die Pflanzung ist vor Verbiss zu schützen. Der Aufwuchs zwischen den Gehölzen ist
in den ersten drei Jahren 3 - 4 x pro Jahr zu mähen.
2.3.3 Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
Vor dem Hintergrund des bestehenden Planungsrechts ist gemäß § 1a Abs. 3
BauGB eine Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung nicht erforderlich.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
3.
ZUSÄTZLICHE ANGABEN
3.1
BESCHREIBUNG
DER
WICHTIGSTEN
VERWENDETEN TECHNISCHEN VERFAHREN
MERKMALE
29
DER
Die Beurteilung der Umweltauswirkungen durch die 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 erfolgte verbal argumentativ.
Es wurden drei Stufen der Umwelterheblichkeit (gering, mittel und hoch)
unterschieden. Die Ausgleichbarkeit von Beeinträchtigungen ist bei der Bewertung
der Erheblichkeit von großer Bedeutung.
Wesentliche Aussagen zu den Schutzgütern ließen sich aus der Bestandsaufnahme
vor Ort ableiten.
Aufgrund des bestehenden Planungsrechts ist eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
nicht erforderlich.
Im Rahmen der Erarbeitung des Umweltberichtes zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 17 wurden folgende Gutachten, Untersuchungen und
Planungen herangezogen.
- Begründung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den
Lindchen“ Planungsgruppe MWM, Stand: 27.09.2016
- Städtebauliches Konzept „Zwischen den Lindchen“, Artenschutzprüfung, Kölner
Büro für Faunistik, Stand: November 2014
- Schalltechnische Stellungnahme zu den Geräuschimmissionen der A 61 im
Bereich des Flurstücks 517 in Bedburg, Accon Köln GmbH, Köln, September
2014
- Geotechnische Stellungnahme zu den ersten orientierenden Baugrunduntersuchungen im geplanten Neubaugebiet Bedburg West, Flur 2, Nr. 517,
Gemarkung Bedburg in 50181 Bedburg, GeoMin GmbH, Frechen, Stand: Sept.
2014
- Gutachterliche Stellungnahme zur Erschließung „Zwischen den Lindchen“ in
Bedburg, Entwässerungsstudie, Dr. Tillmanns & Partner GmbH, Ingenieurbüro,
Stand: August 2015
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
30
- Erschließung „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg, Entwässerungsstudie, Ulrich
Lank Ingenieurbüro, Köln, Stand: Juli 2015
3.2
MASSNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG ERHEBLICHER UMWELTAUSWIRKUNGEN / MONITORING
Maßnahmen zu Überwachung von Umweltauswirkungen sind derzeit nicht
vorgesehen.
3.3
ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG
In dem vorliegenden Umweltbericht zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17
„Zwischen den Lindchen“ in Bedburg werden die zum Verfahrenszeitpunkt
bekannten sowie prognostizierten Auswirkungen der Planung beschrieben und
bewertet.
Für diesen Bereich besteht der rechtswirksame Bebauungsplan Nr. 17 aus dem Jahr
1970, der zwischenzeitlich mehrfach geändert wurde und Allgemeines Wohngebiet
ausweist. Der Bebauungsplan wird den heutigen Planungsanforderungen und
Wohnansprüchen nicht mehr gerecht und soll entsprechend geändert werden.
Das Plangebiet mit einer Größe von rund 28.500 m² befindet sich am westlichen
Siedlungsrand von Bedburg, zwischen der Pro 8 Pflegeeinrichtung, dem Leitweg und
einem dazu annähernd parallel verlaufenden Feldweg.
Das Plangebiet wird als „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 BauNVO festgesetzt.
Die maximal zulässige GRZ wird mit 0,4 festgesetzt.
Ausgehend vom Leitweg wird das Gebiet über eine 6,0 m breite Verkehrsfläche
erschlossen, die im Südosten über zwei Erschließungswege die Anbindung an die
Bruckner Straße ermöglicht und im Westen die Anbindung an die möglichen
Erweiterungsflächen berücksichtigt.
Die Entwässerung des Plangebiets erfolgt im Trennsystem. Es ist vorgesehen, das
unbelastete Niederschlagswasser der Dach-, Hof- und Straßenflächen in eine
herzustellende Versickerungsanlage zu leiten.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
31
Das Schmutzwasser wird der Kanalisation in der Brucknerstraße zugeführt.
Zum Schutz der Wohnbebauung vor Lärmbeeinträchtigungen durch die westlich des
Plangebiets gelegene Autobahn A 61 wurden gem. Fachgutachter Maßnahmen
vorgeschlagen, die entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt sind.
Zur Ortsrandeingrünung entlang der südwestlichen und
südöstlichen
Plangebietsgrenze werden Pflanzmaßnahmen auf den privaten Grundstücksflächen
festgesetzt.
Im Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Köln, Stand 2001
ist das Plangebiet als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist das Plangebiet als
Wohnbaufläche und öffentliche Grünfläche für die Ausgleichsfläche zur L 279
dargestellt. Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 entspricht auch weiterhin
den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.
Im Bereich des Plangebietes bestehen der Bebauungsplan Nr. 17 sowie die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17.
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans II
Jülicher Börde mit Titzer Höhe. Schutzgebiete sind nicht betroffen.
Das Plangebiet ist für die Schutzgüter insgesamt von geringer bis mittlerer
Bedeutung. Durch die geplante Bebauung sind Auswirkungen und
Beeinträchtigungen auf die verschiedenen Schutzgüter zu erwarten, welche
Vermeidungs-, Verminderungs- sowie Kompensationsmaßnahmen erforderlich
machen.
Die geplante Entwicklung des Wohngebietes kommt dem anhaltenden Bedarf an
Wohnbauland nach und ist gemäß der schalltechnischen Stellungnahme aus
schalltechnischer Sicht für eine Entwicklung von Wohnbauland geeignet.
Durch die geplante bauliche Entwicklung wird das Plangebiet vollständig überprägt.
Aufgrund
des
bestehenden
Planungsrechts
ist
eine
Eingriffs/
Ausgleichsbilanzierung jedoch nicht erforderlich.
Um den Belangen des Artenschutzes Rechnung zu tragen, wurde seitens des Kölner
Büros für Faunistik eine Artenschutzrechtliche Vorprüfung ASP I durchgeführt.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Zwischen den Lindchen“ in Bedburg
Umweltbericht
32
Demnach kann eine Betroffenheit europäisch geschützter Arten unter Beachtung der
beschriebenen Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, die vor allem die
zeitliche und räumliche Einschränkung der Flächeninanspruchnahme, Vorgaben zur
Minderung akustischer und optischer Störungen und evtl. durchzuführende
Kontrollen des Vorhabenbereichs auf aktuelle Bruten von Vogelarten (z.B. nicht
planungsrelevante Arten) betreffen, ausgeschlossen werden.
Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes werden rund 18.000 m² Bodenfläche
dauerhaft versiegelt.
Mit wesentlichen, kleinklimatischen Veränderungen ist nicht zu rechnen.
Der Charakter des Siedlungsrandbereichs / des Landschaftsbildes bleibt weitgehend
erhalten.
Kultur- und sonstige Sachgüter sind nicht betroffen.
Aufgrund der Vorbelastungen durch das bestehende Planungsrecht und unter
Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung, sowie der
Ausgleichsmaßnahmen bestehen insgesamt keine erheblichen nachteiligen
Umweltauswirkungen.
________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Dipl.-Ing. Guido Beuster
Freier Landschaftsarchitekt
Tel. 02431/ 943 44 78
guido-beuster@t-online.de
In Granterath 11
Fax 02431/ 943 49 53
www.guido-beuster.de
41812 Erkelenz