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Beschlussvorlage (Beratung über nachhaltige und zudem Steuererhöhungen vermeidende ertragssteigernde bzw. aufwandsmindernde Maßnahmen zur Konsolidierung zukünftiger Haushalte)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
259 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 18:01
Aktualisiert
30.05.18, 18:01
Beschlussvorlage (Beratung über nachhaltige und zudem Steuererhöhungen vermeidende ertragssteigernde bzw. aufwandsmindernde Maßnahmen zur Konsolidierung zukünftiger Haushalte) Beschlussvorlage (Beratung über nachhaltige und zudem Steuererhöhungen vermeidende ertragssteigernde bzw. aufwandsmindernde Maßnahmen zur Konsolidierung zukünftiger Haushalte) Beschlussvorlage (Beratung über nachhaltige und zudem Steuererhöhungen vermeidende ertragssteigernde bzw. aufwandsmindernde Maßnahmen zur Konsolidierung zukünftiger Haushalte) Beschlussvorlage (Beratung über nachhaltige und zudem Steuererhöhungen vermeidende ertragssteigernde bzw. aufwandsmindernde Maßnahmen zur Konsolidierung zukünftiger Haushalte) Beschlussvorlage (Beratung über nachhaltige und zudem Steuererhöhungen vermeidende ertragssteigernde bzw. aufwandsmindernde Maßnahmen zur Konsolidierung zukünftiger Haushalte)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-6/2017 2. Ergänzung Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 31.01.2017 Haupt- und Finanzausschuss 21.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss 27.06.2017 Abstimmungsergebnis: Betreff: Beratung über nachhaltige und zudem Steuererhöhungen vermeidende ertragssteigernde bzw. aufwandsmindernde Maßnahmen zur Konsolidierung zukünftiger Haushalte Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg beschloss am 20.12.2016, über die Parteigrenzen hinweg gemeinsam nachhaltige und zudem Steuererhöhungen vermeidende ertragssteigernde und aufwandsmindernde Maßnahmen für zukünftige Haushalte zu erarbeiten. Das Haushaltssicherungskonzept 2017 – 2026 wurde vom Rhein-Erft-Kreis als untere staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 28.02.2017 genehmigt. Die Kommunalaufsicht konkretisiert verschiedene Forderungen aus vorhergegangenen Genehmigungsverfügungen und verweist an verschiedenen Stellen auf den Ausführungserlass zur Haushaltskonsolidierung bzw. auf den HSK-Leitfaden. Nachstehend sind die wesentlichen Inhalte bzw. Forderungen der Kommunalaufsicht aufgeführt: 1. Allgemeine Hinweise  Hinweis auf die Verpflichtung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt den Haushalt auszugleichen (machbare Haushaltssicherungsmaßnahmen dürfen nicht auf zukünftige Jahre verlagert werden)  Hinweis auf die Generationengerechtigkeit  Hinweis auf die Verpflichtung, die Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen  Hinweis auf die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung o Mittel- bzw. langfristiger Abbau der Kassenkredite o Mittel- bzw. langfristiger Abbau der Gesamtverschuldung 2. Berichte der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Bis zum 31.08.2017 ist der Kommunalaufsicht zu berichten, inwieweit die Prüfung der von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) gemachten Konsolidierungsvorschläge gediehen ist und welche Vorschläge umgesetzt werden sollen. 3. Freiwillige Leistungen o Im Hinblick auf die Fortschreibung des HSK 2018 verweist die Kommunalaufsicht erneut auf den HSK-Leitfaden, Seite 33 und 34, dass im Einzelnen bei allen freiwilligen Leistungen zu prüfen ist, ob sie aufgegeben werden können. Soweit freiwillige Leistungen nicht völlig aufgegeben werden können, sind Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands zu prüfen. o Mit dem Haushalt 2018 ist eine vollständige Liste der freiwilligen Leistungen vorzulegen bzw. fortzuschreiben und zu erläutern. Dabei ist darzustellen, sofern neue freiwillige Leistungen geplant sein sollten, dass diese durch den Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen kompensiert werden müssen. o Auch hierüber ist der Kommunalaufsicht bis zum 31.08.2017 zu berichten. Beschlussvorlage WP9-6/2017 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Die GPA gab bei der Prüfung der Finanzen beispielhaft folgende Empfehlungen bzw. traf folgende Feststellungen: Rubrik: Haushaltskonsolidierung Empfehlung Zur Konsolidierung des Haushaltes sollte die Stadt Bedburg alle freiwilligen Leistungen (z. B Zuschüsse an Vereine und private Unternehmen) kritisch betrachten. Dabei sollte eine Reduzierung der Aufwendungen sowohl grundsätzlich als auch der Höhe nach erfolgen. Rubrik: Kommunaler Steuerungstrend Feststellung Der kommunale Steuerungstrend macht deutlich, dass die Stadt Bedburg im Bereich der von ihr beeinflussbaren Erträge und Aufwendungen nur leicht konsolidiert. Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte sich stärker auf die Erträge und die Aufwendungen fokussieren, die sie konkret beeinflussen kann. Hierzu sollte sie Maßnahmen entwickeln, die sich nachhaltig positiv auf das Jahresergebnis auswirken und damit die Haushaltskonsolidierung der Stadt Bedburg unterstützen. Rubrik: Gebäudeportfolio Empfehlung Die Stadt sollte die Nutzer bis zur Höhe der Bewirtschaftungskosten der Gebäude in Form von Nutzungsentgelten beteiligen. Um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Gebäude zu ermitteln, sollte die Stadt Berechnungen für jedes einzelne Gebäude einschließlich Auslastungsüberprüfung durchführen. Feststellung Die Ermittlung des künftigen Bedarfs an Sportstätten unter Beteiligung der Akteure ist richtig. Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte nach der Ermittlung des Bedarfs an Sportstätten eventuelle Überkapazitäten reduzieren und die weitere Auslastung beobachten. Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte den Zuschussbedarf für die Schwimmbäder überprüfen und reduzieren. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, sollte die Stadt Bedburg von den nutzenden Vereinen Nutzungsentgelte erheben. Beim Freibad sollte eine Schließung in die Überlegungen einbezogen werden. Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte ihren Raumbedarf im Rahmen der beschlossenen Zentralisierung überprüfen und möglichst reduzieren. Insbesondere die Notwendigkeit von Außenstellen sollte dabei betrachtet werden. Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte nur Gebäude weiterhin vorhalten, sofern sie erforderlich sind, um die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Beschlussvorlage WP9-6/2017 2. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Zu den Inhalten des bestehenden HSK Ertragssteigernde Maßnahmen Im jetzigen HSK sind lediglich ertragssteigernde Maßnahmen konkret mit Konsolidierungspotenzialen ausgewiesen (energiewirtschaftliche Beteiligungen, Grundstücksveräußerungen, Steuererhöhungen). Bei den Aufwandspositionen betreffenden Passagen des HSK sind es zunächst mehr oder weniger Absichtserklärungen, die noch mit konkreten Beschlüssen/Maßnahmen zu bestätigen wären. Personalaufwendungen: Ab dem Planjahr 2019 wurde „nur“ mit einem linearen Anstieg der Personalaufwendungen von jährlich + 1% - entsprechend der Orientierungsdaten – operiert. Wie die beiden letzten Tarifabschlüsse in 2016 und 2017 zeigen, werden diese Steigerungsraten voraussichtlich nicht ausreichen. Das bedeutet konkret, dass a. der ab 2019 kalkulierte Personalbestand verringert werden muss bzw. b. bei gleicher Mitarbeiteranzahl der Personalaufwand sinken muss. Dabei nicht berücksichtigt sind einige befristete Beschäftigungsverhältnisse, deren Befristung Ende 2018 enden. Bei derzeitiger Aufgabenwahrnehmung wird der bestehende Personalbestand notwendig sein. Eine Verringerung des Personalbestandes kann nur gelingen, wenn auch bei der Aufgabenwahrnehmung Veränderungen beschlossen werden. Gebäudeverwaltung/Sport- und Freizeitanlagen Eine derzeitige Reduzierung des Gebäudebestands ist im HSK nicht vorgesehen. Bei den Sport- und Freizeitanlagen wurden zwar keine Konsolidierungspotenziale aufgezeigt, allerdings wurden Zielvorgaben gemacht, die mittel- bis langfristig zur Veränderung des Angebotes führen könnten. Vergleicht man die GPA-Empfehlungen mit den entsprechenden Passagen im bestehenden HSK, findet man durchaus Übereinstimmungen (z.B. bei der Gebäudeverwaltung bzw. bei Sport- und Freizeitanlagen). Was fehlt sind umsetzbare Maßnahmen mit der Ausweisung konkreter Konsolidierungspotenziale. Beschlussvorlage WP9-6/2017 2. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Nach dem Einstieg in das Thema in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2017 sowie der Beratung im HFA am 21.03.2017 (Fachdienste 1, 2, 3 tlw., 7 sowie die Stabsstellen Kultur und Soziale Stadt) sollen nun die disponiblen bzw. freiwilligen Leistungen der Fachdienste 3 tlw., 4, 5 und 6 beraten werden. Die Ausarbeitungen der Organisationseinheiten sind als Anlagen beigefügt. Die Empfehlungen und Hinweise der GPA sind ebenfalls als Anlage beigefügt. Vor Einstieg in die Beratung werden in der Sitzung von einzelnen Fachdiensten weitere Ausführungen und Erläuterungen in Form von kurzen Präsentationen gemacht. Sollte sich beim Studium der Sitzungsunterlagen Klärungsbedarf ergeben, wird verwaltungsseitig um rechtzeitige Mitteilung vorab gebeten, damit in der Sitzung belastbare Aussagen getroffen bzw. erläuternde Ausarbeitungen vorgelegt werden können. Die Ergebnisse der letzten Haushaltsumfrage sind ebenfalls als Anlage zur Kenntnis beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 08.06.2017 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-6/2017 2. Ergänzung Seite 5