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Kommune
Bedburg
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Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 18:01
Aktualisiert
14.06.17, 18:01
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07/2017
Düsseldorf, 22.03.2017
Kommunalfinanzen
weiterhin zu knapp
Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW legt
Schwierigkeiten der Kommunen beim Haushaltsausgleich offen
presseinformation
Die Haushaltssituation der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen
ist nach wie vor kritisch. Dies belegt die aktuelle Haushaltsumfrage des
Städte- und Gemeindebundes NRW, an der sich alle 359 kreisangehörigen
Mitgliedskommunen mit rund 9,4 Mio. Einwohnern beteiligt haben.
"Trotz der wieder erfreulichen Steuereinnahmen, vor allem bei der
Gewerbesteuer, und der hohen Schlüsselzuweisungen kann für die
Kommunalfinanzen keine grundlegende Trendwende festgestellt werden",
erklärte der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW,
Dr. Bernd Jürgen Schneider, heute in Düsseldorf bei der Vorstellung der
Umfrageergebnisse. Steigende Ausgaben insbesondere im Sozialbereich
zehrten die guten Steuererträge wieder auf. Hinzu kommen Lasten durch die
steigende Zahl von Flüchtlingen und weiterer Konsolidierungsdruck durch
gestiegene Personalkosten. Daher forderten die NRW-Kommunen:
Eine bessere Dotierung und gerechtere Ausgestaltung des
kommunalen Finanzausgleichs
die Weiterentwicklung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen
eine nachhaltige und kostendeckende Unterstützung durch Bund
und Land bei der Bewältigung der Flüchtlingsproblematik.
"Die andauernde strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen in NRW
führt dazu, dass im Jahr 2017 nur 41 Mitglieder des Verbandes einen
strukturellen Haushaltsausgleich erreichen können - weniger als noch im
letzten Jahr", machte Schneider deutlich. Dies bedeute, dass den gesetzlich
geforderten Normalfall nur etwa jede achte Mitgliedskommune erreichen
könne. Alle anderen Kommunen schafften den Haushaltsausgleich nur,
indem sie ihr Eigenkapital aufzehrten.
Abbau des Eigenkapitals und Überschuldung
Wie im Vorjahr wurde mit der Haushaltsumfrage der Abbau der
Ausgleichsrücklage - der Anteil des Eigenkapitals, der im NKF zum fiktiven
Haushaltsausgleich eingesetzt werden kann - sowie des Eigenkapitals
allgemein abgefragt. Bis Ende 2017 werden 233 StGB NRW-Mitgliedstädte
und -gemeinden ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht haben.
Für 2018 erwarten dies 15 Kommunen und für die drei Folgejahre noch
einmal 17 Kommunen. Dies bedeutet, dass im Finanzplanungszeitraum
insgesamt 265 der 359 StGB NRW-Mitgliedskommunen - fast 74 Prozent ihre Ausgleichsrücklage vollständig aufgebraucht haben werden.
v.i.S.d.P.: HGF Dr. Bernd Jürgen Schneider
presse@kommunen-in-nrw.de
www.kommunen-in-nrw.de
Pressesprecher Martin Lehrer M.A.
Telefon 0211 . 4587-230
Telefax 0211 . 4587-292/211
Städte- und Gemeindebund NRW
Kaiserswerther Straße 199-201
40474 Düsseldorf
StGB NRW-Pressemitteilung 07/2017 • Seite 2 von 4
19 Kommunen haben bereits jetzt das gesamte Eigenkapital vollständig
aufgezehrt, eine weitere Kommune erwartet die Überschuldung bis 2020.
"Allein diese Zahlen belegen den dringenden Handlungsbedarf", sagte
Schneider. "Der Ende 2011 verabschiedete Stärkungspakt war alternativlos.
Er muss nun aber dringend mit zusätzlichen Landesmitteln auch Hilfe für all
diejenigen Kommunen bereitstellen, die aus eigener Kraft einen
strukturellen Haushaltsausgleich nicht schaffen können." Die kommunale
Familie sei wirtschaftlich nicht in der Lage, den Ausbau des Stärkungspaktes
durch eigene Mittel zu schultern.
Haushaltssicherung und Nothaushalt
Eine Kommune muss ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, wenn sie
ihren Haushalt nicht einmal fiktiv ausgleichen kann und die allgemeine
Rücklage mehr als nur unwesentlich verringert werden muss. In diesem Jahr
werden 140 StGB NRW-Mitgliedskommunen in dieser Situation sein. Die
Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr auf einem gleichbleibend hohen Niveau.
Den strengsten Restriktionen sind Städte und Gemeinden unterworfen,
deren Haushaltssicherungskonzept von der Kommunalaufsicht nicht
genehmigt wird, da sie auch auf mittlere Sicht keinen Haushaltsausgleich
erreichen können. In der so genannten vorläufigen Haushaltswirtschaft auch Nothaushaltsrecht genannt - sind den Kommunen freiwillige Ausgaben
grundsätzlich untersagt. Hier wird es 2017 voraussichtlich zwei
kreisangehörige Städte und Gemeinden geben.
Dank des Stärkungspaktes und geänderter haushaltsrechtlicher Normen ist
das Nothaushaltsrecht inzwischen wieder eine Ausnahme. Denn dieser
Rückgang hängt maßgeblich mit der Verlängerung des HSK-Zeitraums in §
76 der NRW-Gemeindeordnung auf zehn Jahre zusammen. Seit einer
Gesetzesänderung im Jahr 2011 scheitert die Genehmigungsfähigkeit eines
Haushaltssicherungskonzepts nicht mehr daran, dass der
Haushaltsausgleich nicht innerhalb eines Fünf-Jahres-Zeitraums erzielt
werden kann. Die Genehmigungsfähigkeit ist nunmehr grundsätzlich auch
dann gegeben, wenn der Haushaltsausgleich erst innerhalb der kommenden
zehn Jahre erreicht werden kann.
"Eine materielle Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Kommunen
ist mit dieser Gesetzesänderung freilich nicht eingetreten", machte
Schneider deutlich. "Spitzenreiter" bei Haushaltssicherungskonzepten und
Nothaushaltskommunen sind im Jahr 2017 wiederum die Regierungsbezirke
Köln und Arnsberg:
Haushaltssicherung
Regierungsbezirk
strukturell
unausgeglichen
strukturell
ausgeglichen
2016
2017
2016
2017
2016
2017
Arnsberg
44
43
23
26
7
5
Detmold
13
11
42
49
12
7
Düsseldorf
12
12
31
30
11
12
Köln
59
60
27
30
8
4
Münster
13
14
39
43
18
13
Gesamt
141
140
162
178
56
41
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StGB NRW-Pressemitteilung 07/2017 • Seite 3 von 4
Rekordstand an Liquiditätskrediten
Die bloßen Kredite zur Liquiditätssicherung - ohne Anleihen und sonstige
Wertpapierschulden - sind trotz harter Konsolidierungsmaßnahmen
abermals auf einen neuen Rekordstand angewachsen, wodurch die
anhaltend schwierige Lage der Kommunalfinanzen noch einmal deutlich
wird. Zum 3. Quartal 2016 verzeichneten die NRW-Kommunen und
Gemeindeverbände einen Kassenkreditstand von 26,7 Mrd. Euro. Ende 2015
hatte dieser Wert noch 25,9 Mrd. Euro betragen, was einer Steigerung von
rund 800 Millionen Euro innerhalb eines Dreivierteljahres entspricht.
Ertragssituation erfreulich
Auf der Ertragsseite profitiert die Gewerbesteuer weiterhin von der guten
wirtschaftlichen Entwicklung, wobei diese in den einzelnen Städten und
Gemeinden unterschiedlich ausgeprägt ist. In den Haushaltsplanungen
gehen die Kämmereien von einem weiteren Zuwachs des
Gewerbesteueraufkommens um 1,64 Prozent gegenüber 2016 auf rund 4,2
Mrd. Euro aus. "Die erfreulichen Gewerbesteuererträge zeigen, dass es
verbandspolitisch eine gute Entscheidung war, für den Erhalt der
Gewerbesteuer zu kämpfen", sagte Schneider.
Der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz liegt 2017 in den StGB NRWMitgliedskommunen bei 445 Prozentpunkten. Damit kommt es zu einer
Anhebung von drei Punkten gegenüber dem Vorjahr. Dies lässt sich auch mit
der Anhebung der fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz
durch das Land und mit den Konsolidierungsvorgaben aus dem
Stärkungspaktgesetz erklären.
Deutlicher als bei der Gewerbesteuer zeigt sich der Konsolidierungsdruck in
den Kommunalhaushalten bei der Grundsteuer B. Hier gibt es 2017 wieder
einen deutlichen Anstieg der durchschnittlichen Hebesätze um 17 Punkte
auf 527 Prozentpunkte.
Ein signifikanter Zusammenhang besteht zwischen Realsteuerhebesätzen
und Gemeindegröße. Die tatsächliche Staffelung belegt das unterschiedliche
Hebesatzpotenzial der kommunalen Familie. Denn Kommunen im
kreisangehörigen Raum müssen den Anreiz niedriger
Gewerbesteuerhebesätze bieten, damit sie im landesweiten
Standortwettbewerb um Unternehmen, Arbeitskräfte und
Wertschöpfungspotenzial - sprich: im Bemühen um eine positive
Entwicklung ihres Gemeinwesens - erfolgreich bestehen und Nachteile, die
sich aus Lage oder Größe der Kommune ergeben, zum Teil kompensieren
können.
Steigender Aufwand
Entscheidende Ursache für die andauernde strukturelle Unterfinanzierung
der Städte und Gemeinden ist der Anstieg der Sozialkosten. Die jährlichen
Aufwendungen für soziale Leistungen - Sozialtransferauszahlungen beliefen sich für die NRW-Kommunen im Jahre 2016 auf gut 19,4 Mrd. Euro,
was gegenüber 2015 einem Zuwachs von fast acht Prozent entspricht.
Die Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
durch den Bund seit 2012 - so Schneider - sei zwar ein erster wichtiger
Schritt zur Entlastung der Kommunen und ein großer verbandspolitischer
Erfolg. "Wenn die Situation der Kommunen nachhaltig verbessert werden
soll, müssen allerdings weitere Entlastungsschritte folgen - neben den
Flüchtlingskosten vor allem bei der Eingliederungshilfe. Die staatlichen
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Entlastungen müssen mit den realen Entwicklungen Schritt halten“ forderte
Schneider.
Entwicklung der Umlagen
Die Kreisumlage bildet auch 2017 einen wesentlichen Ausgabenblock der
kreisangehörigen Kommunen. Das mit dem Umlagengenehmigungsgesetz
eingeführte Verfahren zur Herstellung des Benehmens bei der Aufstellung
der Kreishaushalte und die generelle Pflicht zur Genehmigung der Umlagen
haben aber noch nicht zu einer Entspannung der kommunalen Finanzlage
geführt.
Eine Tabelle und Schaubilder zur Haushaltsumfrage sind als Anlage zu dieser
Pressemitteilung im Internet unter www.kommunen-in-nrw.de , Rubrik "Presse /
Pressemitteilungen / 2017" herunterzuladen
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