Daten
Kommune
Bedburg
Größe
652 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 18:01
Aktualisiert
14.06.17, 18:01
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Stadt Bedburg
Finanzen
11570
ÜBERÖRTLICHE
PRÜFUNG
Finanzen der Stadt Bedburg
im Jahr 2015
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Stadt Bedburg
Finanzen
11570
INHALTSVERZEICHNIS
Finanzen
3
Inhalte, Ziele und Methodik
3
Haushaltssituation
3
Haushaltsausgleich
4
Strukturelle Haushaltssituation
7
Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation
Haushaltswirtschaftliche Risiken
Risikoszenario
Haushaltskonsolidierung
12
14
15
16
Kommunaler Steuerungstrend
17
Beiträge
19
Gesamtbetrachtung Beiträge und Gebühren
21
Sonstige Leistungsentgelte (Parkraumbewirtschaftung)
21
Steuern
22
Gebäudeportfolio
22
Haushalts- und Jahresabschlussanalyse
26
Vermögenslage
26
Schulden- und Finanzlage
31
Ertragslage
36
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Finanzen
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Finanzen
Inhalte, Ziele und Methodik
Die Finanzprüfung der GPA NRW beantwortet folgende Fragen sowohl unter wirtschaftlichen
als auch unter rechtlichen Gesichtspunkten:
• Wie ist die Haushaltssituation? Inwieweit besteht ein nachhaltiger Konsolidierungsbedarf?
• Welche haushaltswirtschaftlichen Risiken gibt es?
• Welche Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung gibt es?
Die GPA NRW orientiert sich hierbei an dem Ziel einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Nachhaltige Haushaltswirtschaft vermeidet insbesondere den Verzehr von Eigenkapital. Sie begegnet einem grundlegenden Konsolidierungsbedarf mit geeigneten Maßnahmen und setzt sich mit
den haushaltswirtschaftlichen Risiken systematisch auseinander. Dadurch können Handlungsspielräume langfristig erhalten oder wiedererlangt werden.
Die GPA NRW hat hierzu insbesondere die vorliegenden Jahresabschlüsse 2010 bis 2013 analysiert. Die Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 wurden bereits in der letzten überörtlichen Prüfung
der GPA NRW analysiert. Des Weiteren sind die Haushaltsansätze bis 2015 und die Haushaltsplanungen inkl. des durch das Haushaltssicherungskonzept verlängerten Zeitraums bis
2023 sowie das Gebäudeportfolio mit betrachtet worden. Ergänzend beziehen wir die örtlichen
Prüfberichte der Jahresabschlüsse und die vorliegenden Gesamtabschlüsse ein. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, setzen unsere Analysen auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf.
Die Rechtmäßigkeitsprüfung beschränkt sich auf wesentliche und erfahrungsgemäß fehleranfällige Positionen.
Methodisch stützt sich die Prüfung auf Kennzahlen aus dem NKF-Kennzahlenset NRW sowie
auf weitere Kennzahlen zur vertiefenden Analyse. Sie erfolgt sowohl durch Zeitreihenvergleiche
als auch durch geeignete interkommunale Vergleiche. In die Analysen bezieht die GPA NRW
die strukturellen Rahmenbedingungen ein, die sich direkt auf die Haushaltssituation auswirken
und sich im Rahmen der Prüfung identifizieren lassen. Grundlage dieses Berichtes ist die Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Haushaltssituation
Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum der Kommune zur Gestaltung ihres
Leistungsangebots. Sie zeigt, ob und in welcher Intensität ein Handlungsbedarf zu einer nachhaltig ausgerichteten Haushaltskonsolidierung besteht. Die GPA NRW beurteilt die Haushaltssituation zum einen danach, ob die Kommune den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich
erreicht. Zum anderen fließt in die Bewertung ein, wie sich die Haushaltssituation strukturell
darstellt.
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Finanzen
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Haushaltsausgleich
Nachfolgend stellt die GPA NRW zunächst die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen
mit der rechtlichen Haushaltssituation sowie den Jahresergebnissen einschließlich der Entwicklung der Rücklagen zusammenfassend dar.
Rechtliche Haushaltssituation
Die Stadt Bedburg hat ihre Haushalts- und Wirtschaftsführung zum 01. Januar 2005 auf das
Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Die Jahresabschlüsse sind bis einschließlich 2013 vom Rat festgestellt worden. Der Jahresabschluss 2014 ist erstellt und ist dem
Rat am 22. September 2015 zugeleitet worden.
Mit der Doppelhaushaltsplanung 2013/2014 bestand nach den Kriterien des § 76 GO die Pflicht
zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). Im Jahr 2011 wurde unter Verbrauch der Ausgleichsrücklage die allgemeine Rücklage anteilig reduziert. Die Schwellenwerte
des § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO wurden von 2013 bis 2016 überschritten. Das HSK ab 2013 hat die
Stadt mit dem Ziel des Haushaltsausgleichs in 2022 aufgestellt. Die Stadt geht in ihrer Planung
bis zum Jahr 2021 jeweils von Jahresfehlbeträgen aus. Der nach 76 Abs. 2 GO zulässige Konsolidierungszeitraum wurde somit um ein Jahr unterschritten. Die Doppelhaushaltssatzung
2013/2014 und das HSK hat der Rat der Stadt Bedburg am 28. Mai 2013 beschlossen. Diese
wurde mit Bescheid vom 30. August 2013 durch den Rhein-Erft-Kreis genehmigt. Mit dem
Haushalt 2015 wurde das HSK fortgeschrieben. Die Haushaltssatzung 2015 und das fortge1
schriebene HSK 2013 bis 2023 hat der Rat der Stadt Bedburg am 24. März 2015 beschlossen.
Die Anzeige bzw. der Antrag auf Genehmigung der Haushaltssatzung und des HSK erfolgte am
19. April 2015. Mit Verfügung vom 08. Juni 2015 wurde der Haushalt 2015 genehmigt. Das HSK
sieht darin eine Laufzeit bis 2022 vor.
Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW haben die Kommunen in NRW in jedem Haushaltsjahr, erstmals
zum 31. Dezember 2010, einen Gesamtabschluss aufzustellen, der die verselbstständigten
Aufgabenbereiche (im Folgenden auch als „Betrieb“ bezeichnet) mit der Kernverwaltung zusammenfasst.
Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind, müssen gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW
nicht einbezogen werden. Exakte Kriterien oder Verhältniszahlen für eine Beurteilung existieren
nicht. Als Anhaltspunkt wird in der Literatur i. d. R. bei einem Wert von drei bis maximal fünf
Prozent von einer untergeordneten Bedeutung des Betriebes ausgegangen. Ergänzend greifen
auch Überlegungen zur Beeinflussung des Konzernergebnisses, sonstige wesentliche Risiken,
Verpflichtungen und Ähnliches.
Sofern keine voll zu konsolidierenden Betriebe (Betriebe unter einheitlicher Leitung oder beherrschendem Einfluss der Gemeinde) vorhanden sind, entfällt die Verpflichtung zur Aufstellung
eines Gesamtabschlusses. Gleiches gilt auch, wenn ausschließlich Betriebe von untergeordneter Bedeutung vorhanden sind.
1
1. Fortschreibung zum Haushalt 2015
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Die Stadt Bedburg hat die Verpflichtung zur Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr
2010 durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen und dokumentieren lassen.
Anhand von Verhältniszahlen wurde geprüft, ob die Beteiligungen für die Vermittlung eines den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Konzerns Stadt von Bedeutung sind. Dabei wurde ein Grenzwert von drei Prozent zugrunde gelegt. Die Verhältniszahlen wurden für verschiedene Kriterien gebildet und
spiegeln jeweils den Anteil der Beteiligungen an der Summe des Konzerns (hier Stadt und Beteiligungen zusammen) wider. Alle gebildeten Kennzahlen liegen unter dem zugrunde gelegten
Grenzwert von drei Prozent. Die GPA NRW kommt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligungen
zum Stichtag 31. Dezember 2010 von untergeordneter Bedeutung für den Konzern Stadt sind.
Somit ist für das Jahr 2010 kein Gesamtabschluss aufzustellen.
Feststellung
Die Stadt Bedburg ist für das Jahr 2010 zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach §
116 GO NRW nicht verpflichtet. Die Mehrheitsbeteiligung (Zweckverband Förderschule Elsdorf) ist für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt
Bedburg von untergeordneter Bedeutung.
Jahresergebnisse und Rücklagen
Die Jahresergebnisse seit der NKF-Einführung bis 2009 sind bis auf die Jahresergebnisse 2006
und 2007 negativ. In den Jahren 2010 und 2013 erzielt die Stadt Bedburg jeweils ein positives
Jahresergebnis. 2011 und 2012 erzielt die Stadt Fehlbeträge. Die Fehlbeträge setzen sich in
den Haushaltsansätzen und in der Planung ab 2014 bis einschließlich 2021 fort. Bereits vor
Ende des Konsolidierungszeitraums 2023 plant die Stadt Bedburg im Jahr 2022 wieder ein positives Jahresergebnis.
Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (IST)
2010
2011
Jahresergebnis
Höhe der allgemeinen Rücklage
-7.388
-10.101
3.760
84.491
82.955
72.854
72.854
./.
./.
./.
./.
-1,8
-12,2
0
0
8,2
12,2
keine Verringerung
Höhe der Ausgleichsrücklage
Fehlbetragsquote in
Prozent
2013
5.853
Veränderung der
allgemeinen Rücklage gem. § 43 Abs. 3
GemHVO (Verrechnungssaldo)
Verringerung der
allgemeinen Rücklage des Vorjahres in
Prozent
2012
5.853
positives
Ergebnis
keine Verringerung
3.760
positives
Ergebnis
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Stadt Bedburg
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Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (PLAN)
2014
2015
2016
2017
2018
2022
Jahresergebnis *)
-8.102
-13.111
-6.272
-5.106
-3.852
155
Höhe der allgemeinen Rücklage
68.512
55.401
49.128
44.023
40.171
33.513
Veränderung der
allgemeinen Rücklage gem. § 43 Abs. 3
GemHVO (Verrechnungssaldo)
./.
./.
./.
./.
./.
./.
Verringerung der
allgemeinen Rücklage des Vorjahres in
Prozent
-6,0
-19,1
-11,3
-10,4
-8,8
keine Verringerung
0
0
0
0
0
510
10,6
19,1
11,3
10,4
8,8
Höhe der Ausgleichsrücklage
Fehlbetragsquote in
Prozent
positives
Ergebnis
* Haushaltsansätze 2014 u. 2015 sowie Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung 2016 bis 2018 bzw. HSK 2013 bis
2023; Stand: Haushaltssatzung 2015
Die Jahresergebnisse 2010 bis 2013 belegen einen Werteverzehr von insgesamt 7,9 Mio. Euro.
Die allgemeine Rücklage wird in diesem Zeitraum um 11,6 Mio. Euro reduziert. Die Ausgleichsrücklage war erstmalig im Jahr 2009 verbraucht. Sie wurde in den Jahren 2011 und 2014 jeweils erneut verbraucht, nachdem ihr in den Jahren 2010 und 2013 Mittel zugeführt wurden. Die
Stadt plant, das positive Jahresergebnis 2022 der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Die Schwankungen in den Jahresergebnissen beruhen im Wesentlichen auf den stark schwankenden Gewerbesteuerzahlungen.
Bis einschließlich 2021 weist die Stadt Bedburg in ihrer Planung teilweise erhebliche Fehlbeträge aus. Hierdurch wird das Eigenkapital bis 2021 um insgesamt rund 58,1 Mio. Euro seit der
Eröffnungsbilanz verbraucht sein. Dies sind 39,0 Prozent des in der Eröffnungsbilanz ursprünglich vorhandenen Eigenkapitals. Eine Überschuldung ist kurz- bis mittelfristig noch nicht zu erwarten.
Jahresergebnisse je Einwohner in Euro 2012
Bedburg
-440
Minimum
-885
Maximum
490
Mittelwert
-79
1. Quartil
-145
2. Quartil
(Median)
-55
3. Quartil
Anzahl
Werte
14
82
Die Kennzahl zeigt, dass über 75 Prozent der betrachteten Vergleichskommunen in 2012 ein
besseres Jahresergebnis als Bedburg erreicht haben.
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Strukturelle Haushaltssituation
Die Kommunen sind verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Nur
dann können sie eigene Handlungsspielräume wahren oder wiedererlangen. Die Kommunen
müssen dazu geeignete Maßnahmen finden und umsetzen. Der Umfang der Maßnahmen wird
dabei durch die Höhe des Defizits bestimmt (Konsolidierungsbedarf). Die Basis zur Ermittlung
des nachhaltigen Konsolidierungsbedarfs ist
• die aktuelle strukturelle Haushaltssituation,
• verbunden mit der voraussichtlichen Entwicklung wesentlicher haushaltswirtschaftlicher
Rahmenbedingungen im Planungszeitraum.
Strukturelles Ergebnis
Das strukturelle Ergebnis gibt wieder, von welchen Ergebnissen in Zukunft nachhaltig - unter
Annahme unveränderter Rahmenbedingungen - auszugehen ist.
Die GPA NRW definiert das strukturelle Ergebnis wie folgt: Vom Jahresergebnis 2013 werden
die Erträge und Aufwendungen bei der Gewerbesteuer, dem Finanzausgleich und der allgemeinen Kreisumlage abgezogen. Diese Werte ersetzen wir durch die Durchschnittswerte der letzten vier Jahre. Zusätzlich bereinigen wir positive wie negative Sondereffekte.
Grund dafür ist folgender: Die in den Ergebnisrechnungen ausgewiesenen Jahresergebnisse
geben nur bedingt einen Hinweis auf die strukturelle Haushaltssituation. Insbesondere werden
sie oft durch stark schwankende Erträge und Aufwendungen bei der Gewerbesteuer, dem Finanzausgleich und der Kreisumlage beeinflusst. Zudem überdecken häufig Sondereffekte den
tatsächlichen Konsolidierungsbedarf. Bei der Stadt Bedburg hat die GPA NRW in 2013 die Abrechnung des langjährigen Baugebietes „Im Spless“ als Sondereffekt identifiziert.
Berechnung des strukturellen Ergebnisses 2013 in Tausend Euro
Bedburg
Jahresergebnis
./. Bereinigungen (Gewerbesteuer, Anteile an den Gemeinschaftssteuern, Erstattungen aus
der Abrechnung Solidarbeitrag, Steuerbeteiligungen und allgemeine Umlagen)
3.760
16.410
./. Bereinigungen Sondereffekte
4.000
= bereinigtes Jahresergebnis
-16.650
+ Hinzurechnungen (Mittelwerte Gewerbesteuer, Anteile an den Gemeinschaftssteuern,
Erstattungen aus der Abrechnung Solidarbeitrag, Steuerbeteiligungen und allgemeine Umlagen)
13.284
= strukturelles Ergebnis
-3.366
Feststellung
Die Stadt Bedburg weist für das Jahr 2013 ein strukturelles Ergebnis von rund -3,4 Mio. Euro
aus. Unter der Annahme unveränderter Rahmenbedingungen bestehen in dieser Höhe zusätzliche Konsolidierungserfordernisse.
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Ein Verbrauch des ausgewiesenen Eigenkapitals ist auf Basis des strukturellen Ergebnisses
noch nicht absehbar. Die strukturelle Eigenkapitalreichweite beträgt 23 Jahre.
Haushaltsplanung
Um aus dem strukturellen Ergebnis eine konkrete Zielgröße für eigene Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Bedburg ableiten zu können, ist die weitere Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen einzubeziehen. Deshalb vergleicht die GPA NRW das strukturelle Ergebnis 2013 mit dem geplanten Jahresergebnis 2023. Die Analyse soll aufzeigen,
• inwieweit sich nach dem strukturellen Ergebnis 2023 und der weiteren Haushaltsplanung
Konsolidierungsbedarfe ergeben,
• inwieweit eigene Konsolidierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Ergebnisses beitragen,
• von welcher Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und wesentlichen Parameter der Stadt Bedburg ausgeht und
• mit welchen Risiken diese Annahmen gegebenenfalls verbunden sind.
Die Stadt Bedburg plant für 2023 ein positives Jahresergebnis i. H. v. rund 355.000 Euro.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Haushaltsplanung auf die Positionen der
Ergebnisrechnung:
Vergleich strukturelles Ergebnis 2013 und Planergebnis 2023 –
wesentliche Veränderungen in Tausend Euro
Strukturelles
Ergebnis
2013
Planergebnis
2023
Grundsteuer B
4.096
6.680
2.584
5,0
Gewerbesteuern *)
8.795
6.817
-1.978
-2,5
Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern *)
9.663
16.176
6.513
5,3
Ausgleichsleistungen *)
1.042
1.396
354
3,0
Schlüsselzuweisungen *)
5.072
8.674
3.602
5,5
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
7.310
9.139
1.829
2,3
Privatrechtliche Leistungsentgelte
1.132
720
-412
-4,4
Sonstige ordentliche Erträge
9.274
1.557
-7.717
-16,3
91
2.438
2.347
38,9
Steuerbeteiligungen *)
1.101
950
-151
-1,5
Allgemeine Umlagen *)
10.187
13.178
2.991
2,6
Jährliche Änderung in Prozent
Differenz
Erträge
Finanzerträge
Aufwendungen
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Finanzen
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Strukturelles
Ergebnis
2013
Planergebnis
2023
Personalaufwendungen
8.994
10.584
1.591
1,6
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
6.835
7.962
1.127
1,5
Differenz
Jährliche Änderung in Prozent
*) beim strukturellen Ergebnis 2013 handelt es sich hier jeweils um den Mittelwert der Jahre 2009 bis 2013
Grundsteuer B
Die Stadt Bedburg steigert in ihrer Planung die Erträge der Grundsteuer B bis 2023. Sie wendet
in ihrer Planung den Orientierungsdatenerlass an. Dabei berücksichtigt sie in ihren Berechnungen die im HSK festgelegten Anhebungen der Hebesätze im zweijährigen Abstand. Die Werte
ab 2018 wurden anhand der erwarteten Veränderung der Einheitswerte (Berechnungsbasis)
fortgeschrieben. Zusätzliche Erträge aus geplanten Neubaugebieten sind nicht berücksichtigt.
Die GPA NRW erkennt zurzeit bei den geplanten Erträgen aus der Grundsteuer B kein besonderes Risiko.
Gewerbesteuer
Für die Gewerbesteuer plant die Stadt Bedburg mit geringen Ertragssteigerungen. Sie wendet
den Orientierungserlass für die Ertragssteigerungen bis 2018 an. Des Weiteren sind die Auswirkungen der Windpark-GmbH auf die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens berücksichtigt. In den HSK-Planjahren wurde mit einer jährlichen Steigungsrate von drei Prozent gerechnet (die Wachstumsrate hätte 9,6 Prozent betragen). Die GPA NRW erkennt zurzeit bei den
geplanten Erträgen aus der Gewerbesteuer kein besonderes Risiko. Ein allgemeines Risiko
besteht in einer abweichenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gegenüber der örtlichen
Planung. Dieses Risiko zeigt die GPA NRW exemplarisch im Risikoszenario auf.
Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern
Die Anteile an den Gemeinschaftssteuern tragen grundlegend zur Konsolidierung bis 2022 bei.
Sie können von der Stadt Bedburg nicht gesteuert werden und hängen maßgeblich von der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab.
Für die Planjahre bis 2018 wurde die Steigerung des Gemeindeanteils an der Einkommensund der Umsatzsteuer aufgrund der aktuellen Steuerschätzungen unter Berücksichtigung der
gültigen Schlüsselzahl berechnet. Zusätzliche Mehreinnahmen aufgrund von eventuellen Neubaugebieten sind nicht eingeplant.
Beim Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern ist ein allgemeines Risiko in einer abweichenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gegenüber der örtlichen Planung zu sehen. Dieses Risiko zeigt die GPA NRW exemplarisch im Risikoszenario auf.
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Finanzen
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Schlüsselzuweisungen
Die Stadt Bedburg hat Schlüsselzuweisungen unter Berücksichtigung der Modellberechnungen
zu den jeweils aktuellen GFG-Entwürfen angesetzt. Die Berechnung erfolgt anhand des geplanten Steueraufkommens und der übrigen, bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes
bekannten, tatsächlichen Verhältnisse. Die Schlüsselzuweisungen 2015 beruhen auf den Proberechnungen von IT.NRW. Die Stadt Bedburg erhöht in der Planung die Finanzausgleichsmasse im Rahmen der Orientierungsdaten. Ab dem Jahr 2018 erfolgt die Fortschreibung in
einer Größenordnung von 3,5 Prozent. Die Planung ist plausibel. Ein allgemeines Risiko besteht in einer abweichenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gegenüber der örtlichen Planung. Dieses Risiko greift die GPA NRW exemplarisch im Risikoszenario auf.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Die vom Rat der Stadt Bedburg am 17. Dezember 2014 beschlossenen Gebührenkalkulationen
bzw. Festsetzungen für Abwasser- und Abfallbeseitigung führen u. a. zu einer Steigerung der
öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte von rund 1,8 Mio. Euro bis 2023. Die GPA NRW erkennt
zurzeit bei den geplanten öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten kein zusätzliches Risiko.
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte gehen bis 2023 um 4,4 Prozent zurück. Hier hat sich
u. a. in der Planung die ab 2015 im Rahmen einer Vertragsänderung sinkende Pacht des Betreibers des Sport- und Wellnessbades ausgewirkt. Zurzeit erkennt die GPA NRW bei den geplanten öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten kein zusätzliches Risiko.
Sonstige ordentliche Erträge
Gegenüber den tatsächlichen sonstigen ordentlichen Erträgen 2013 ist die Planung des Jahres
2023 um über 7,7 Mio. Euro zurückgegangen. Der hohe Ertrag im Haushaltsjahr 2013 resultiert
aus der Abrechnung des Projektkontos hinsichtlich der langjährigen Vermarktung des Baugebietes „Im Spless“ (4,4 Mio. Euro für elf Jahre). Für die Planjahre 2015 bis 2018 wurden Erträge
aus Grundstückveräußerungen für die geplanten Baugebiete in Bedburg-West (ehemalige
Friedhofserweiterungsfläche) sowie für die Erschließung des Kasterer Ackers angesetzt. Die
GPA NRW erkennt zurzeit bei den geplanten sonstigen ordentlichen Erträgen kein zusätzliches
Risiko.
Finanzerträge
Die Stadt erwartet höhere Finanzerträge von 2013 bis 2023 um rund 39 Prozent. Zu dieser
Steigerung führt die energiewirtschaftliche Beteiligung der Stadt an der RWE Innogy Windpark
Bedburg GmbH & Co. KG. Für 2015 liegt die Produktivität des Windparks oberhalb der Erwartungen der Stadt. Dies schließt zukünftige andere Entwicklungen nicht aus. Die Erwartungen
der Stadt liegen als Ausfluss des Vorsichtsprinzips unter den Planungen des strategischen
Partners RWE, die die Mehrheit an dieser Beteiligung hält. Über die ggf. saisonalen Veränderungen der Windverhältnisse hinaus sind keine Risiken in der Planung erkennbar.
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Stadt Bedburg
Finanzen
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Allgemeine Umlagen und Steuerbeteiligungen
Die Entwicklungen der Kreisumlage und der Steuerbeteiligungen sind abhängig von der Steuerkraft der Kommunen. Die steigenden Steuererträge führen damit auch zu einer Erhöhung der
Kreisumlagen. Der Rhein-Erft-Kreis prognostiziert mittelfristig eine Steigerung des Umlagesatzes. Die Planung der Kreisumlage nimmt die Stadt Bedburg anhand des geplanten Steueraufkommens und der übrigen, bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes bekannten, tatsächlichen Verhältnisse vor. Ab 2017 berücksichtigt die Stadt eine jährliche Steigerung von
zwei Prozent des Umlagebetrages.
Die Stadt Bedburg plant die Entwicklung der allgemeinen Kreisumlage nachvollziehbar.
Personalaufwendungen
Soweit Besoldungssteigerungen bzw. Erhöhung der Tarifentgelte bereits feststehen, werden
diese von der Stadt personengenau berücksichtigt. Die Stadt Bedburg hat die Jahre 2015 ff
unter der Heranziehung der Orientierungsdaten mit einem Prozent geplant. Die Orientierungsdaten beziehen sich dabei auf die gesamten Personalaufwendungen und setzen begleitende
Maßnahmen voraus, die eine Entwicklung von einem Prozent jährlich sicherstellen. Solche
Konsolidierungsbeschlüsse zu Stelleneinsparungen und Umbesetzungen sowie Wiederbesetzungen hat die Stadt in ihrem Haushaltssicherungskonzept verankert. Eine angedachte Organisationsuntersuchung soll zusätzliche Einsparpotenziale aufzeigen. In der Personalaufwandsentwicklung ist aktuell kein Risiko für die Haushaltsbewirtschaftung und das Erreichen der Planziele erkennbar.
Sach- und Dienstleistungsaufwendungen
Die geplanten Steigerungen der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen beruhen auf den
Orientierungsdaten. Dabei werden Erfahrungswerte in der Planung berücksichtigt. In den Jahren 2015 steigen die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen aufgrund einer Prospektion für
ein Baugebiet um rund 1,5 Mio. Euro an. Für die Jahre ab 2017 fehlt ein dezidiertes Konsolidierungskonzept, das beispielsweise die Einsparpotenziale der energetischen Sanierungen beziffert und inflationsbedingte Preissteigerungen berücksichtigt. Der aktuelle günstige Stromvertrag
mit der RWE läuft 2017 aus. Diese zu erwartende Veränderung und sonstige inflationsbedingte
Preissteigerungen sind in der Planung der Stadt Bedburg ebenfalls nicht berücksichtigt. Bei der
Entwicklung der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen ist daher ein Risiko für die Haushaltsbewirtschaftung und das Erreichen der Planziele gegeben. Dieses Risiko wird im Risikoszenario aufgegriffen.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen gehen bis 2023 um rund 700.000 Euro zurück. Ursächlich sind hierfür pauschale Wertveränderungen und die Inanspruchnahme von Diensten.
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Stadt Bedburg
Finanzen
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Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation
Kennzahlen im interkommunalen Vergleich
Das NKF-Kennzahlenset NRW sowie einwohnerbezogene Kennzahlen geben einen Überblick
über die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Kommune.
NKF-Kennzahlenset NRW *) in Prozent 2012
Kennzahl
Minimum
Maximum
Mittelwert
Bedburg
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Aufwandsdeckungsgrad
80,0
116,9
97,5
86,4
Eigenkapitalquote 1
-17,2
70,1
29,6
30,3
Eigenkapitalquote 2
4,9
88,0
57,7
57,8
Fehlbetragsquote
0,1
80,8
8,3
12,2
Infrastrukturquote
0,0
57,4
36,8
43,9
Abschreibungsintensität
0,8
15,5
9,3
8,9
Drittfinanzierungsquote
25,2
112,7
52,7
55,3
Investitionsquote
10,1
286,2
75,6
125,1
32,8
133,4
83,9
87,3
3,5
1.430,4
107,4
47,2
Dynamischer Verschuldungsgrad
(Angabe in Jahren)
1
266
39
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
0,7
43,5
9,5
8,1
Zinslastquote
0,1
22,4
3,3
6,6
Netto-Steuerquote
28,0
78,3
54,5
48,0
Zuwendungsquote
4,2
42,7
19,0
16,5
Personalintensität
12,4
28,6
20,4
18,2
6,6
29,4
16,4
14,1
34,4
61,6
45,3
46,4
Vermögenslage
Finanzlage
Anlagendeckungsgrad 2
Liquidität 2. Grades
negatives
Ergebnis
Ertragslage
Sach- und Dienstleistungsintensität
Transferaufwandsquote
*) RdErl. des Innenministeriums vom 01. Oktober 2008 – 34 – 48.04.05/01 – 232308 –
Weitere Kennzahlen 2012
Kennzahl
Minimum
Maximum
Mittelwert
Bedburg
Jahresergebnis je Einwohner
-885
490
-79
-440
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
je Einwohner
-388
547
34
-313
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Stadt Bedburg
Finanzen
11570
Kennzahl
Minimum
Maximum
Mittelwert
Bedburg
Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner *)
387
10.661
2.899
2.818
Allgemeine Deckungsmittel je Einwohner
1.015
2.383
1.318
1.015
*) Für diese Kennzahl werden abweichend die Vergleichswerte 2011 verwendet. Die Stadt Bedburg muss keinen Gesamtabschluss aufstellen, daher entsprechen die Verbindlichkeiten des Kernhaushaltes je Einwohner den Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner.
Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation
Die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation wird in der in 2012 überdurchschnittlichen Fehlbetragsquote hervorgehoben. Ab 2014 weist die Stadt in ihrer Planung weiter Fehlbeträge aus. In
2022 erreicht die Stadt Bedburg wieder einen Haushaltsausgleich. Aufgrund der bis auf zwei
positiven Jahresergebnissen im Zeitraum von 2005 bis 2021 erzielten Jahresfehlbeträgen wird
das Eigenkapital um rund 58,1 Mio. Euro verringert. Der Eigenkapitalverbrauch indiziert einen
Handlungsbedarf. Die Gesamtverschuldung je Einwohner ist im interkommunalen Vergleich
2011 unauffällig. Die Stadt hat Kredite zur Liquiditätssicherung im aktuellen Betrachtungszeitraum ab 2012 bilanziert.
Vermögenslage
Das Verhältnis des Anlagevermögens zum Gesamtvermögen (Anlagenintensität) liegt 2012 mit
94,2 Prozent beim Durchschnitt der verglichenen Kommunen. Im Jahr 2013 sinkt diese auf 88,8
Prozent. Hier stiegen die u. a. die Steuerforderungen im Umlaufvermögen an. Die Infrastrukturquote liegt über dem Mittelwert der verglichenen Kommunen. Eine unterdurchschnittliche Ergebnisbelastung im Kernhaushalt zeigt die Abschreibungsintensität auf. Die Drittfinanzierungsquote weist auf eine überdurchschnittliche Refinanzierung durch Dritte hin. Hierzu wird auf den
Punkt „Beiträge“ verwiesen.
Finanzlage
Mit dem Jahresabschluss 2013 stehen der Stadt Bedburg liquide Mittel von rund 2,4 Mio. Euro
zur Verfügung. Dem stehen Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von rund 17,0 Mio. Euro
gegenüber. Die Liquidität der Stadt Bedburg ist ab 2012 nicht gesichert und wird dies voraussichtlich bis 2021 nicht sein. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist nach 2010 erst
wieder 2020 positiv. In den Jahren 2011 bis 2013 liegt Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
je Einwohner sowohl unter dem interkommunalen Median als auch dem interkommunalen Mittelwert. Investitionen erfolgen in den Jahren 2015 und 2016 kreditfinanziert.
Ertragslage
Das negative Jahresergebnis je Einwohner 2012 liegt unter dem interkommunalen Durchschnitt.
Die Jahresergebnisse sind in der Planung bis 2021 negativ. Die Stadt erwartet, dass sich die
Jahresergebnisse ab 2016 kontinuierlich verbessern. Hierzu führen steigende Realsteuererträge, steigende Gemeinschaftsanteile an den Gemeinschaftssteuern und steigende Schlüsselzuweisungen. Darüber hinaus führt die Steigerung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte und
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Stadt Bedburg
Finanzen
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der Finanzerträge aus der Beteiligung zur Verbesserung der Jahresergebnisse. Die verfügbaren
allgemeinen Finanzmittel sind im interkommunalen Vergleich niedrig.
In die KIWI-Bewertung der Haushaltssituation bezieht die GPA NRW die wesentlichen Analyseergebnisse aus den Bereichen Haushaltsausgleich, strukturelle Haushaltssituation sowie der
Haushalts- und Jahresabschlussanalyse ein. Die Bewertung spiegelt den Handlungsbedarf und
damit den Konsolidierungsdruck wider:
• von 2010 bis 2013 zwei positive und zwei negative Jahresergebnisse; Werteverzehr in
diesem Zeitraum insgesamt rund 7,9 Mio. Euro, seit der NKF-Einführung 2005 bis 2013
rund 15,0 Mio. Euro
• Haushaltsplanung weist von 2014 bis 2021 negative Jahresergebnisse aus; weiterer Eigenkapitalverzehr i. H. v. insgesamt 43,1 Mio. Euro
• das strukturelle Ergebnis 2013 liegt bei rund -3,4 Mio. Euro
• Ausgleichsrücklage 2009 erstmalig verbraucht (danach: 2011 und 2014 verbraucht nach
zwischenzeitlicher Aufstockung)
• Pflicht zur Aufstellung eines HSK ab 2013
• Eigenkapitalquoten 2013 beim interkommunalen Mittelwert
• Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner 2011 noch unterdurchschnittlich mit deutlich steigender Tendenz u. a. durch die energiewirtschaftliche Beteiligung der Stadt an der RWE
Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG
• Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit bis auf 2010 negativ; in der Planung ab 2020
wieder positiv; insgesamt keine vollständige Deckung der geplanten Investitionen bis
2020 möglich
KIWI-Bewertung
Die GPA NRW bewertet die Haushaltssituation der Stadt Bedburg mit dem Index 2.
Haushaltswirtschaftliche Risiken
Haushaltswirtschaftlichen Risiken zu erkennen und mit ihnen umzugehen sind wesentliche Bestandteile der Haushaltssteuerung.
Risiken im Überblick
Risiken
Geplante Sach- und Dienstleistungsaufwendungen ab
2017 sind risikobehaftet
Fundstelle
(Berichtsabschnitt)
Haushaltssituation
(Strukturelle Haushaltssituation, Sach- u. Dienstleistungsaufwendungen)
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Stadt Bedburg
Finanzen
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Risikoszenario
Das „Risikoszenario“ zeigt, welche Auswirkungen Abweichungen von den Plandaten auf die
zukünftigen Jahresergebnisse haben könnten.
Die GPA NRW möchte die Kommunen für haushaltswirtschaftliche Risiken sensibilisieren. Das
Risikoszenario verdeutlicht beispielhaft, wie sich einige festgestellte Risiken auf die zukünftigen
Jahresergebnisse auswirken könnten. Die dabei vorgenommenen Berechnungen können und
sollen die individuell erforderlichen Risikoeinschätzungen der Kommune nicht ersetzen. Die
Kommune muss diese Risiken individuell identifizieren. Darauf aufbauend entscheidet sie, ob
und wie einzelne Risiken minimiert werden und inwieweit insgesamt eine Risikovorsorge getroffen wird. Dies geschieht zum Beispiel, indem sie weitere Konsolidierungsmaßnahmen vorbereitet. Die GPA NRW empfiehlt daher eine systematische Auseinandersetzung mit den haushaltswirtschaftlichen Risikofaktoren.
Im nachfolgenden Risikoszenario werden ausgewählte, risikobehaftete Ertrags- und Aufwandspositionen mit abweichenden Planungsdaten sowie deren Auswirkung auf das geplante Jahresergebnis 2023 summarisch dargestellt. Die Berechnungsgrundlagen für das Risikoszenario
wurden der Stadt Bedburg zur Verfügung gestellt.
Planergebnis und Risikoszenario bis 2023 in Tausend Euro
Position
Erläuterung
Risikoszenario
2023
Planergebnis
2023
Abweichung
Gewerbesteuer
Berechnungsgrundlage
auf Grundlage eines
Durchschnittswertes
6.038
6.817
779
Gemeinschaftssteuern
Berechnungsgrundlage
auf Grundlage eines
Durchschnittswertes
14.736
16.176
1.440
Schlüsselzuweisungen
Berechnungsgrundlage
auf Grundlage eines
Durchschnittswertes
8.538
8.674
136
Aufwendungen Sach- und
Dienstleistungen
Annahme einer Inflation
von jährlich zwei Prozent ab 2017 (Basis
Planwerte 2016)
8.533
7.962
571
Steuerbeteiligungen
Berechnungsgrundlage
auf Grundlage eines
Durchschnittswertes
16.791
16.176
615
Saldo
3.541
Zur exemplarischen Berechnung von Risiken stellt die GPA NRW bei der Gewerbesteuer, den
Gemeinschaftssteuern, den Schlüsselzuweisungen und den Steuerbeteiligungen auf das strukturelle Ergebnis 2013 (Durchschnittswert 2010-2013) ab. Dabei werden die geplanten Steigerungsraten der Kommune nicht verändert.
Eine angenommene Inflationssteigerung von zwei Prozent in den Jahren 2017 und 2023 auf der
Grundlage der Planwerte 2016 wirkt sich mit 571 Tausend Euro auf die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen in 2023 aus.
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Stadt Bedburg
Finanzen
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Unter Berücksichtigung dieser Annahmen stellt sich das Risikoszenario bezogen auf die gesamte Zeitreihe bis 2023 wie folgt dar:
Haushaltsplanung und Risikoszenario 2013 bis 2023
2013 Istwerte, danach Planwerte
Haushaltskonsolidierung
Mögliche Aufwandsreduzierungen und Ertragssteigerungen aus diesem Teilbericht sind in der
folgenden Tabelle zusammengefasst. Weitere Empfehlungen zur Haushaltskonsolidierung können den anderen Teilberichten entnommen werden. Das HSK der Stadt Bedburg weist Konsolidierungsbeiträge i. H. v. 3,3 Mio. Euro bis 2022 insbesondere durch folgende Maßnahmen aus:
• Hebesatzanpassungen (Grundsteuern A und B),
• Personaleinsparungen und
• Finanzerträge aus der Beteiligung Windpark.
Konsolidierungsmöglichkeiten im Überblick
Mögliche Aufwandsreduzierungen und Ertragssteigerungen aus diesem Teilbericht sind in der
folgenden Tabelle zusammengefasst. Weitere Empfehlungen zur Haushaltskonsolidierung können den anderen Teilberichten entnommen werden.
Konsolidierungsmöglichkeiten
Fundstelle
(Berichtsabschnitt)
Straßenbaubeitragssatzung gem. § 8 KAG an Mustersatzung anpassen (Beitragssätze und Wirtschaftswege)
Haushaltskonsolidierung
(Beiträge)
Möglichkeiten bei der Gebührenkalkulation Parkraumbe-
Haushaltskonsolidierung
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Stadt Bedburg
Finanzen
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Konsolidierungsmöglichkeiten
wirtschaftung ausschöpfen
Nutzungsentgelte für öffentliche Gebäude erheben
Zuschussbedarf Schwimmbäder reduzieren
Fundstelle
(Berichtsabschnitt)
(Sonstige Leistungen, Parkraumbewirtschaftung
Gebäudeportfolio
Gebäudeportfolio
(Sport und Freizeit)
Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, muss die Kommune freiwillige Leistungen und Standards, die über das rechtlich notwendige Maß hinausgehen, auf den Prüfstand stellen. Dies
bedarf einer kritischen Aufgabenanalyse und Prioritätensetzungen. Dies gilt insbesondere für
die Stadt Bedburg, die ihre Ausgleichsrücklage verbraucht hat und haushaltsrechtlichen Einschränkungen unterlieg (HSK). Die Kommune kann im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts
zwar entscheiden, freiwillige Leistungen weiter zu erbringen. In diesen Fällen müssen jedoch
Kompensationsmaßnahmen einen strukturell ausgeglichenen Haushalt sicherstellen. Soweit
Aufwandsreduzierungen nicht ausreichen, sind Ertragspotenziale bei den Beiträgen und Gebühren auszuschöpfen und ggf. die Steuern anzuheben.
Empfehlung
Zur Konsolidierung des Haushaltes sollte die Stadt Bedburg alle freiwilligen Leistungen (z. B.
Zuschüsse an Vereine und private Unternehmen) kritisch betrachten. Dabei sollte eine Reduzierung der Aufwendungen sowohl grundsätzlich als auch der Höhe nach erfolgen.
Kommunaler Steuerungstrend
Die Jahresergebnisse werden wesentlich durch schwankende Erträge und Aufwendungen bei
der Gewerbesteuer, der Kreisumlage und dem Finanzausgleich beeinflusst. Die Jahresergebnisse geben im Zeitverlauf damit nur bedingt einen Hinweis auf die Erfolge von eigenen Konsolidierungsbemühungen. Der kommunale Steuerungstrend wird überlagert.
Um diesen Steuerungstrend wieder offenzulegen, bereinigt die GPA NRW die Jahresergebnisse um die Erträge und Aufwendungen bei der Gewerbesteuer, der Kreisumlage und dem Finanzausgleich. Sondereffekte, die sich aus der Ertragsanalyse ergeben haben, werden ebenfalls bereinigt. Diese ergaben sich bei der Stadt Bedburg in den Jahren 2009 bis 2011 durch die
Auflösung der in der Eröffnungsbilanz gebildeten Instandhaltungsrückstellungen sowie der Abrechnung des Baugebietes „Im Spless“ im Jahr 2013.
Die Grafik macht danach die Auswirkungen des eigenen kommunalen Handelns und die Ergebnisse von Konsolidierungsmaßnahmen deutlich.
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Stadt Bedburg
Finanzen
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Kommunaler Steuerungstrend
Bis 2013 Istwerte, danach Planwerte
Vom Basisjahr 2005 (NKF-Umstellung) mit einem bereinigten Jahresergebnis von -7,8 Mio.
Euro ausgehend zeigt sich ein grundsätzlich sinkender Steuerungstrend bis zum Jahr 2015.
Hier wirkt sich insbesondere der Anstieg der Personalaufwendungen bis 2015 negativ auf den
Steuerungstrend aus. Darüber hinaus stiegen die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen
durch die Prospektion eines Baugebietes und wirkten sich negativ aus. Durch steigende sonstige ordentliche Erträge aufgrund von Grundstücksverkäufen stieg der Steuerungstrend in den
Jahren 2006 und 2013. Diese verringern sich bis 2015 um rund 7,4 Mio. Euro. Steigende sonstige ordentliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den PPP-Projekten (Miete Schulzentrum
zzgl. Beratungsaufwendungen etc.) wirkten sich bis 2015 negativ auf den Steuerungstrend aus.
Insgesamt steigen die sich auf den Steuerungstrend auswirkenden Aufwandspositionen von
2005 nach 2015 um 26,0 Mio. Euro. Die wesentlichen Aufwandssteigerungen von 2005 bis
2015 sind mit der Einrichtung des eigenen Jugendamtes in 2011 zu begründen.
Anstieg von Aufwandspositionen 2005 nach 2015 in Tausend Euro
Aufwandsposition
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Tausend Euro
2.530
668
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
2.635
Bilanzielle Abschreibungen
1.659
Sonstige Transferaufwendungen (ohne allgemeine
Umlagen und Steuerbeteiligungen)
14.032
Sonstige ordentliche Aufwendungen
4.527
Anstieg 2005 nach 2015 insgesamt
26.051
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Stadt Bedburg
Finanzen
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Der Steuerungstrend steigt leicht von 2015 bis 2023 u. a. aufgrund höherer Erträge durch die
geplanten Anhebungen des Hebesatzes der Grundsteuer B. Hinzu kommen in der Planung
steigende öffentliche Leistungsentgelte aufgrund von Gebührenanpassungen. Des Weiteren
tragen stagnierende Personalaufwendungen und um 1,2 Mio. Euro sinkende sonstige ordentliche Aufwendungen zum leichten Anstieg des Steuerungstrends von 2015 bis 2023 bei.
Aus der Grafik wird deutlich, dass die Stadt eine Konsolidierung überwiegend auf die geplanten
Ertragssteigerungen bei den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern und der Gewerbesteuer plant. Die Stadt ist hierbei von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig, die
sie nicht beeinflussen kann. Sie macht sich stark abhängig von schwankungsintensiven und
nicht steuerbaren Erträgen wie der Gewerbesteuer, den Anteilen an den Gemeindesteuern und
den Schlüsselzuweisungen.
Feststellung
Der kommunale Steuerungstrend macht deutlich, dass die Stadt Bedburg im Bereich der von
ihr beeinflussbaren Erträge und Aufwendungen nur leicht konsolidiert.
Empfehlung
Die Stadt Bedburg sollte sich stärker auf die Erträge und die Aufwendungen fokussieren, die
sie konkret beeinflussen kann. Hierzu sollte sie Maßnahmen entwickeln, die sich nachhaltig
positiv auf das Jahresergebnis auswirken und damit die Haushaltskonsolidierung der Stadt
Bedburg unterstützen.
Beiträge
Beiträge sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt des Infrastruktur2
vermögens zu beteiligen . Die Kommunen sind nicht berechtigt, auf diesen Finanzierungsbeitrag zu verzichten (Beitragserhebungspflicht). In welchem Umfang davon Gebrauch gemacht
wurde, veranschaulicht die Drittfinanzierungsquote.
Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen in Prozent (Ist)
2010
2011
2012
2013
Erträge aus der Auflösung von
Sonderposten für Straßenbeiträge
281
316
332
335
Abschreibungen auf das Straßennetz
1.284
1.361
1.380
1.375
21,9
23,2
24,1
24,4
Drittfinanzierungsquote aus
Beiträgen
Im Durchschnitt liegt die Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen 2010 bis 2013 bei 23,4 Prozent.
Erst wenn die Beitragsmöglichkeiten und Zuwendungsansprüche optimal ausgeschöpft werden,
wird der Haushalt entlastet. Hierzu wird auf den noch folgenden Punkt „Straßenbaubeiträge
nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)“ verwiesen.
2
§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 8, 9 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG)
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Stadt Bedburg
Finanzen
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Die Quote aus Beitragseinzahlungen zu Investitionsauszahlungen ist ein Indiz dafür, wie sich
die Höhe der Sonderposten entwickeln wird.
Beitragsfinanzierte Investitionsauszahlungen im Straßenbau in Prozent
2010
Einzahlungen
aus Beiträgen
für Straßen
2011
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2023
51
366
293
203
234
265
205
430
0
Bauinvestitionsauszahlungen für Straßen
1.191
87
485
178
1.717
57
1.173
3
503
Auszahlung für
Grunderwerb
im Straßenbau
11
0
4
0
0
0
0
0
0
Beitragsfinanzierte Investitionsauszahlungen im
Straßenbau in
Prozent
4,3
419,6
59,8
113,6
13,6
464,9
17,5
17.200
0,0
bis 2013 Istwerte, ab 2014 Planwerte
Von 2010 bis 2013 sind insgesamt rd. 47 Prozent der Investitionsauszahlungen im Straßenbau
beitragsfinanziert. Über den Zeitraum 2005 bis Jahr 2013 sind insgesamt 83,4 Prozent der Investitionsauszahlungen im Straßenbau beitragsfinanziert. Schwankungen ergeben sich insbesondere durch das Auseinanderfallen von Ein- und Auszahlungen in den Betrachtungsjahren.
Dabei sind jährlich geringe Auszahlungen für den Grunderwerb für Straßen erfolgt. Die Stadt
Bedburg hat in ihrer Planung ab 2014 hierfür keine Auszahlungen mehr angesetzt. Ab 2017 bis
2022 sind rd. 403.000 Euro an Einzahlungen aus Beiträgen für Straßenbau angesetzt. Bezüglich der langfristigen Entwicklung der Höhe des Sonderpostens kann daher keine genauere
Aussage getroffen werden. Aktuell hat Bedburg keine Maßnahmen nach § 8 KAG geplant.
Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)
Die in der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen angesetzte Anteile der Beitragspflichtigen sind niedrig. Sie liegen jeweils im unteren
Segment des in der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW vorgesehenen
Korridors. So empfiehlt die Mustersatzung bei Anliegerstraßen einen Höchstsatz von 80 Prozent. Die Satzung der Stadt Bedburg sieht hier 50 bis 60 Prozent vor. Des Weiteren weichen
die anrechenbaren Breiten von der Mustersatzung sowohl nach unten als auch nach oben ab.
Für unselbstständige Grünanlagen ist keine Abrechnung vorgesehen.
Insgesamt ergibt sich beim Vergleich der Beitragsanteile lt. Beitragssatzung für straßenbauliche
Maßnahmen der Stadt Bedburg mit den Höchstsätzen der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW eine Differenz von 37,9 Prozent. Somit besteht bei einer Anhebung der
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Stadt Bedburg
Finanzen
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Beitragsanteile eine mögliche Einzahlungssteigerung bei Straßenbaubeiträgen für die Stadt
Bedburg. Die Ertragslage wird durch die zu bildenden Sonderposten und die anschließende
Auflösung über die Nutzungsdauer der Straße positiv unterstützt. Ein weiterer Vorteil höherer
Beiträge ergibt sich im Zuflussjahr, da die Liquiditätslage verbessert wird und sich der Kreditbedarf reduziert. In der städtischen Beitragssatzung fehlt zudem die Möglichkeit zur Abrechnung
der Wirtschaftswege. Dies wurde bereits seitens der GPA NRW in der letzten Prüfung aufgegriffen. Die Abrechnungsmöglichkeit sollte für etwaig zukünftig zu bauende Wirtschaftswege vorhanden sein. Die Stadtverwaltung plant im Jahr 2015, in den Rat der Stadt Bedburg eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen einzubringen.
Empfehlung
Die Stadt sollte die Beitragssätze nach pflichtgemäßem Ermessen anheben. Dabei kann
sich die Stadt an den Werten der Mustersatzung orientieren. Die Beitragsfähigkeit des Aufwands für Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Wirtschaftswegen sollte explizit
aufgenommen werden.
Gesamtbetrachtung Beiträge und Gebühren
Die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen zusammengefasst:
• Straßenbaubeitragssätze anheben
• Beitragsfähigkeit des Aufwands für Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Wirtschaftswegen explizit in die Satzung für Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG aufnehmen
• kalkulatorische Abschreibungen erfolgen auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes
• kalkulatorischer Zinssatz 2014 mit sechs Prozent bietet keine wesentlichen Potenziale
• öffentlicher Anteil der Straßenreinigung nach Straßentypen gestaffelt bis 20 Prozent
KIWI-Bewertung
Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Beiträge und Gebühren der Stadt Bedburg mit dem Index 4.
Sonstige Leistungsentgelte (Parkraumbewirtschaftung)
Die GPA NRW hat der Stadt Bedburg in den beiden letzten Berichten zur überörtlichen Prüfung
empfohlen, Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung zu erzielen. Aus Gründen der Wirtschaftsförderung hat der Rat der Stadt Bedburg diesen Vorschlag bisher nicht aufgegriffen und
die Empfehlungen zur Parkraumbewirtschaftung nicht umgesetzt.
Empfehlung
Die Stadt Bedburg sollte über die Parkraumbewirtschaftung zusätzliche Erträge generieren.
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Stadt Bedburg
Finanzen
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Steuern
Realsteuern
Die Stadt Bedburg hat die Hebesätze der Gewerbesteuer, der Grundsteuer A und der Grundsteuer B zum 01. Januar 2014 erhöht. Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde auf 350 v. H.
und der Hebesatz der Grundsteuer B auf 550 v. H. sowie der Hebesatz der Gewerbesteuer auf
495 v. H. festgesetzt. Im Vergleich zu den Fiktivhebesätzen, den Kommunen gleicher Größenklassen, den Nachbarkommunen und Nachbarkreisen ergeben sich keine ergänzenden Anpassungsmöglichkeiten.
Dennoch bestehen grundsätzlich weiter Möglichkeiten zur Ertragssteigerung bei den Steuern.
Hiervon macht die Stadt Bedburg im HSK Gebrauch. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B
sollen danach im Zweijahresrhythmus erhöht werden. Dabei erreicht im Jahr 2023 die Grundsteuer A 470 Hebesatzpunkte und die Grundsteuer B 710 Hebesatzpunkte.
Hinsichtlich der Steuereinnahmen wird auch auf den Abschnitt „Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben“ verwiesen.
Gebäudeportfolio
Kommunen verfügen aufgrund ihres vielfältigen Aufgabenspektrums in der Regel über ein erhebliches Gebäudevermögen. Es ist durch eine hohe Kapitalbindung gekennzeichnet und verursacht zudem erhebliche Folgekosten. Gleichwohl sind die Flächenbestände in den vergangenen Jahren erfahrungsgemäß stetig gestiegen. Die GPA NRW hinterfragt den Umfang und die
Notwendigkeit des kommunalen Gebäudebestandes für die Aufgabenerledigung - insbesondere
im Hinblick auf die demografischen Veränderungen. Neben den kommunalen (bilanzierten)
Objekten werden auch angemietete Objekte berücksichtigt.
Der interkommunale Vergleich zeigt in einem ersten Schritt, bei welchen Gebäudearten die
Stadt Bedburg über größere Flächenressourcen verfügt als die Vergleichskommunen. Hohe
Kennzahlenwerte sowie Gebäudearten, die andere Kommunen überwiegend nicht vorhalten,
bieten Anlass für eine kritische Betrachtung. Darüber hinaus entwickelt die GPA NRW Aussagen zu Risiken und Chancen der zukünftigen Haushaltswirtschaft, die sich aus dem Gebäudeportfolio ergeben. Wir untersuchen in einem gesonderten Berichtsteil (Schulen) Schulgebäude
und Turnhallen.
Die Stadt Bedburg erhebt für die Nutzung ihrer Gebäude keine Nutzungsentgelte von Vereinen.
Sie führt Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Hinblick auf die Bewirtschaftung der Gebäude im
Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung nicht für alle Gebäude durch.
Empfehlung
Die Stadt sollte die Nutzer bis zur Höhe der Bewirtschaftungskosten der Gebäude in Form
von Nutzungsentgelten beteiligen. Um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Gebäude zu ermitteln, sollte die Stadt Berechnungen für jedes einzelne Gebäude einschließlich Auslastungsüberprüfung durchführen.
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Stadt Bedburg
Finanzen
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Die GPA NRW untersucht im Berichtsteil „Schulen“ Schulgebäude und Turnhallen. Für die Gebäude der Nutzungsart „Schulen“ stellt die Stadt Bedburg rund 55Prozent der Gesamtfläche zur
Verfügung.
Bruttogrundfläche in m² absolut nach Nutzungsarten
Nutzungsart
BGF absolut in m²
Anteil an der Gesamtfläche in
Prozent
BGF in m² je 1.000
Einwohner
Schulen
44.155
1.926
54,6
Jugend
1.076
47
1,3
12.150
530
15,0
Verwaltung
5.468
238
6,8
Feuerwehr / Rettungsdienst
3.779
165
4,7
Kultur
1.660
72
2,1
Soziales
3.533
154
4,4
Sonstige Nutzungen
9.104
397
11,3
80.924
3.529
100
Sport und Freizeit
Gesamtsumme
Viele kommunale Flächen lassen sich nur in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl bzw. bestimmten Einwohnergruppen in ihrer Wirtschaftlichkeit beurteilen. Daher wird analysiert, wie
sich die Flächen in Relation zur Einwohnerzahl interkommunal einordnen:
BGF nach Nutzungsarten in m² je 1.000 Einwohner
Nutzungsart
Schulen
Minimum
Maximum
Mittelwert
Bedburg
1.270
2.535
1.952
1.926
Jugend
13
370
174
47
Sport und Freizeit
36
885
229
530
141
421
254
238
Feuerwehr / Rettungsdienst
57
260
144
165
Kultur
27
783
241
72
Soziales
16
746
118
154
Sonstige Nutzungen
80
1.688
557
397
2.655
5.251
3.672
3.529
639
2.852
1.543
1.557
Verwaltung
Gesamtfläche
Summe BiPo "sonstige Gebäude"
Mit ihrer Gebäudefläche je Einwohner liegt die Stadt Bedburg für viele Nutzungsarten, aber
auch in der Gesamtfläche unter dem Durchschnitt der bisher verglichenen Kommunen. Die
einzelnen Werte sind erste Anhaltspunkte für Analysen.
Grundsätzlich ergeben sich finanzielle Belastungen für die Stadt durch die Aufwendungen für
die Bewirtschaftung, die Unterhaltung und die Instandhaltung der Gebäude. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gebäude teilweise für freiwillige Aufgaben vorgehalten oder Dritten
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Stadt Bedburg
Finanzen
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überlassen werden. Freiwillige Aufgaben müssen immer vor dem Hintergrund der Haushaltssituation beurteilt und überprüft werden. Bei einer defizitären Haushaltssituation müssen freiwillige Aufgaben ganz oder teilweise zurückgefahren werden.
Schulen
Schulgebäude und die Turnhallen, in denen der Schulsport stattfindet, werden im Teilbericht
„Schulen“ näher untersucht. Dort wird auf die tatsächliche Auslastung der Schulen eingegangen. Die Flächen der Gebäude liegen je 1.000 Einwohner im Jahr 2013 nahe dem interkommunalen Mittelwert. Der Zustand der Schulgebäude stellt sich unterschiedlich dar und wird für das
Schulzentrum seitens der Stadt überwiegend mit gut beurteilt. Dies spiegelt sich in der jeweiligen Restnutzungsdauer der einzelnen Gebäude wider. Des Weiteren siehe die korrespondierenden Prüfungsergebnisse im Berichtsabschnitt „Vermögenslage“.
Jugend
Die Stadt Bedburg unterhält keine kommunal getragenen Kindertagesstätten. Sie stellt in Kaster
und in Kirchtroisdorf insgesamt 1.076 m² BGF für Jugendzentren bereit.
Die Instandhaltungsaufwendungen, die Unterhaltsaufwendungen und die Bewirtschaftungsaufwendungen trägt die Stadt Bedburg. Die Räumlichkeiten werden unentgeltlich als indirekte Jugendförderung bereitgestellt.
Die Gebäude befinden sich lt. Stadt in einem überwiegend befriedigenden Zustand, dabei sticht
das Gebäude des Jugendzentrums in Kirchtroisdorf als Neubau heraus. Ein Instandhaltungsstau ist lt. der Stadt Bedburg zurzeit nicht erkennbar.
Sport und Freizeit
Im Bereich Sport befinden sich (ohne die Turnhallen für den Schulsport), zwei Turnhallen mit
einer Schießanlage sowie ein Schwimmbad und ein Freibad. Die beiden Bäder stellen hierbei
8.332 m² der insgesamt 12.150 m² Gebäudeflächen des Sportbereichs. Des Weiteren befinden
sich in den Gebäudeflächen sieben Umkleidegebäude inkl. einer Grillhütte und einer Toilettenanlage auf Sportplätzen. Eine Sportplatzfläche hat die Stadt reduziert, es wurden jedoch keine
Sportgebäude veräußert. Aktuell hat die Stadt mit den Vereinen und der Politik einen runden
Tisch zur Sportstättenentwicklung eingesetzt. Hier soll in der Diskussion auf die künftige Auslastung bzw. den künftigen Bedarf an Sportstätten eingegangen und ein Konzept erstellt werden.
Feststellung
Die Ermittlung des künftigen Bedarfs an Sportstätten unter Beteiligung der Akteure ist richtig.
Empfehlung
Die Stadt Bedburg sollte nach der Ermittlung des Bedarfs an Sportstätten eventuelle Überkapazitäten reduzieren und die weitere Auslastung beobachten.
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Stadt Bedburg
Finanzen
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Für die interkommunal über dem Durchschnitt liegenden Gebäudeflächen des Sport- und Freizeitbereichs bestehen teilweise nur noch geringe Restnutzungsdauern. Die Gebäude sind lt.
Stadt überwiegend in einem befriedigend baulichen Zustand.
Für die Bäder ergab sich 2013 ein Fehlbetrag von über 1,2 Mio. Euro. Das Bäderangebot soll lt.
Stadt in den kommenden Jahren nicht verändert werden.
Empfehlung
Die Stadt Bedburg sollte den Zuschussbedarf für die Schwimmbäder überprüfen und reduzieren. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, sollte die Stadt Bedburg von den nutzenden Vereinen Nutzungsentgelte erheben. Beim Freibad sollte eine Schließung in die
Überlegungen einbezogen werden.
Verwaltungsgebäude
Mit dem Flächenverbrauch bei den Verwaltungsgebäuden liegt die Stadt Bedburg im interkommunalen Vergleich unter dem Durchschnitt der Vergleichskommunen. Bei den Gebäuden der
Verwaltung ist neben den beiden Rathäusern mit einer genutzten Fläche von 4.139 m² BGF
noch ein weiteres Gebäude mit einer Gesamtfläche von 1.329 m² BGF vorhanden. Der Rat der
Stadt hat einen Beschluss zur Zentralisierung der Verwaltung am Standort Kaster gefasst. Auch
aus Sicht der GPA NRW sind aufgrund der geringen Entfernungen weder zwei Rathäuser noch
eine Außenstelle mehr erforderlich.
Empfehlung
Die Stadt Bedburg sollte ihren Raumbedarf im Rahmen der beschlossenen Zentralisierung
überprüfen und möglichst reduzieren. Insbesondere die Notwendigkeit von Außenstellen
sollte dabei betrachtet werden.
Der Anlagenabnutzungsgrad (s. Abschnitt „Vermögenslage“) für Geschäftsgebäude liegt bei
77,5 Prozent. Die Verwaltungsgebäude befinden sich lt. Auskunft der Stadt in einem befriedigenden Allgemeinzustand.
Kultur
Mit den Flächen im Bereich Kultur liegt die Stadt Bedburg unter dem interkommunalen Durchschnitt. Hierzu gehören drei historische Gebäude, wobei das Schloss Bedburg angemietet ist.
Hinzu kommen noch zwei Kapellen sowie Räume in der Begegnungsstätte Kirchtroisdorf. Die
VHS, die Musikschule und weitere Vereine nutzen in den Schulen bereitgestellte Räume. Die
für kulturelle Aufgaben überlassenen Gebäude dienen überwiegend dazu, freiwillige Leistungen
zu erfüllen. Die Instandhaltungs-, Unterhalts und Bewirtschaftungsaufwendungen sowie den
Kapitaldienst trägt die Stadt. Nutzungsentgelte werden nicht erhoben. Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden nicht durchgeführt.
Die bilanzielle Nutzungsdauer der Gebäude in der Nutzungsart Kultur ist abgelaufen. Die Gebäude sind dennoch nach Auskunft der Stadt überwiegend in einem befriedigenden baulichen
Zustand.
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Stadt Bedburg
Finanzen
11570
Soziales
Die Stadt Bedburg liegt mit ihren Flächen je 1.000 Einwohner in der Nutzungsart Soziales über
dem Durchschnitt der verglichenen Kommunen. Als Gebäude sind dieser Nutzungsart die Asylund Obdachlosenunterkünfte zugeordnet. Aktuell hat die Stadt zur Unterbringung von Asylsuchenden auch Wohnraum angemietet. Aufgrund der ansteigenden Zahlen arbeitet die Stadt an
einem Konzept für die Unterbringung weiterer Asylbewerber.
Sonstige Nutzungen
Überwiegend befinden sich die Gebäude (Mietobjekte, Friedhofsanlagen (Hochbauten) gesamt,
Bauhofgebäude, Lagergebäude/-hallen etc.) lt. Auskunft der Stadt in einem befriedigenden Zustand.
Empfehlung
Die Stadt Bedburg sollte nur Gebäude weiterhin vorhalten, sofern sie erforderlich sind, um
die Pflichtaufgaben zu erfüllen.
Haushalts- und Jahresabschlussanalyse
Vermögenslage
Aus der Vermögensstruktur der Kommune können sich Belastungen für die Ertragslage und
Liquidität zukünftiger Haushaltsjahre ergeben. Die GPA NRW untersucht daher die Entwicklung
der Vermögenswerte, die Vermögensstruktur und wesentliche Einzelpositionen des Anlagevermögens.
Vermögen in Tausend Euro
2010
2011
2012
2013
Anlagevermögen
228.966
224.936
226.162
222.865
Umlaufvermögen
11.488
10.510
11.525
21.592
793
996
2.387
6.473
241.247
236.442
240.073
250.929
94,9
95,1
94,2
88,8
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
Anlagenintensität in Prozent
Mit dem Anteil des Anlagevermögens von 94,2 Prozent am Gesamtvermögen im Jahr 2012 liegt
die Stadt Bedburg beim interkommunalen Mittelwert von 94,2 Prozent. Im Jahr 2013 sinkt die
Anlagenintensität u. a. durch höhere Steuerforderungen im Umlaufvermögen auf 88,8 Prozent.
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Stadt Bedburg
Finanzen
11570
Anlagevermögen in Tausend Euro
2010
2011
Immaterielle
Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen gesamt
2012
2013
187
237
228
153
226.846
222.799
224.048
219.360
1.933
1.900
1.885
3.352
228.966
224.936
226.162
222.865
Das Anlagevermögen sinkt 2013 gegenüber 2010 um rund 2,7 Prozent. Die Sachanlagen sinken dabei in diesem Zeitraum um 3,3 Prozent und die Finanzanlagen steigen um 73,4 Prozent
aufgrund der Einlage in der Windpark GmbH. Die Sachanlagen stellen rund 98 Prozent des
Anlagevermögens dar und werden nachfolgend differenziert betrachtet.
Sachanlagen in Tausend Euro
2010
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2011
2012
2013
43.640
42.009
43.447
41.302
1.305
1.284
1.263
1.242
Schulen
36.953
38.126
37.393
38.313
Sonstige Bauten (incl. Bauten auf
fremdem Grund und Boden)
30.930
29.900
29.209
29.028
108.776
106.646
105.505
105.041
davon Straßenvermögen
74.144
72.852
72.669
73.107
davon Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen
34.632
33.794
32.836
31.934
Sonstige Sachanlagen
5.243
4.835
7.232
4.434
Summe Sachanlagen
226.846
222.799
224.048
219.360
Kinder-und Jugendeinrichtungen
Infrastrukturvermögen
Beim Sachanlagenvermögen sinkt der Wert bei den unbebauten Grundstücken von 2010 bis
2013 um 5,4 Prozent. Als Grund für die wesentlichen Abgänge in 2013 ist die Zuordnung der
zum Verkauf bestimmten sonstigen unbebauten Grundstücke zum Umlaufvermögen zu nennen.
Der Wert der Kinder- und Jugendeinrichtungen sinkt in diesem Zeitraum aufgrund der Abschreibungen um 4,8 Prozent.
Dem hingegen steigt der Wert der Schulen um 3,7 Prozent. Der Zugang ergibt sich im Wesentlichen aus nachträglichen Anschaffungskosten für die aktivierte Erweiterung einer Mensa, einer
Turnhalle, eines Blockheizkraftwerks sowie einer Solar- und Photovoltaikanlage. Die sonstigen
Bauten sinken um 6,1 Prozent. Hier hat die Stadt u. a. im Jahr 2011 ein Grundstück im Bereich
des ehem. Hallenbades in Kaster veräußert.
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Stadt Bedburg
Finanzen
11570
Das Infrastrukturvermögen sinkt im Eckjahresvergleich um 3,4 Prozent. Dabei verringert sich
das Abwasservermögen um 7,8 Prozent und das Straßenvermögen um 1,4 Prozent. Das Straßenvermögen verändert sich, da die jährlichen Abschreibungen über den Vermögenszuwächsen liegen. Das Abwasservermögen verringert sich ebenfalls aufgrund von Abschreibungen.
Aufgrund der Ausweisung von Anlagen im Bau verändern sich die sonstigen Sachanlagen im
zeitverlauf deutlich.
Altersstruktur des Vermögens
Das durchschnittliche Alter des Vermögens und die festgelegten Gesamtnutzungsdauern bestimmen aufgrund der hohen Anlagenintensität wesentliche Aufwandsgrößen. Hohe Anlagenabnutzungsgrade signalisieren perspektivisch anstehende Reinvestitionsbedarfe, die Chancen
und Risiken bieten.
Um die Abschreibungen und Unterhaltungsaufwendungen für das Vermögen zu beeinflussen,
benötigt die Kommune eine langfristige Investitionsstrategie. Sie muss die Altersstruktur des
vorhandenen Vermögens berücksichtigen.
Der interkommunale Vergleich von Vermögenswerten stellt den Bezug her zwischen den bereitgestellten Gebäudeflächen und den Bilanzwerten. Damit lassen sich die Auswirkungen eines
zielgerichteten, bedarfsorientierten Flächenmanagements auf die Haushaltswirtschaft besser
beurteilen. Die Größenordnung des in den Gebäuden gebundenen Vermögens ergibt sich im
Verhältnis zum Straßenvermögen sowie der Finanzanlagen.
Vermögenswerte je Einwohner in Euro 2012
Vermögensbereich
Unbebaute Grundstücke
Minimum
Maximum
Mittelwert
Bedburg
31
3.254
882
1.895
3
346
116
55
722
2.366
1.418
1.631
Sonstige Bauten*
2
2.177
836
1.274
Abwasservermögen
0
2.848
1.101
1.432
Straßenvermögen**
1.551
5.774
2.501
3.169
10
5.789
1.273
82
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Finanzanlagen
*) Wohnbauten, sonstige Dienst- und Geschäftsgebäude und sonstige Bauten auf fremden Grund und Boden
**) Grund und Boden, Brücken und Tunnel, Wege und Plätze
Die Vermögenswerte je Einwohner liegen bis auf die Vermögenswerte je Einwohner der Kinderund Jugendeinrichtungen sowie der Finanzanlagen über den jeweiligen Mittelwerten. das Straßenvermögen wird in 2015 hinsichtlich der Bewertung evaluiert. Die Vermögenswerte je Einwohner in den Finanzanlagen der Stadt Bedburg liegen 2012 in der Nähe des interkommunalen
Minimums. Ergänzend wird auf den noch folgenden Abschnitt "Finanzanlagen" verwiesen.
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Stadt Bedburg
Finanzen
11570
Die Infrastrukturquote 2012 der Stadt Bedburg liegt mit 43,9 Prozent über dem interkommunalen Mittelwert von 36,8 Prozent. Die von der GPA NRW ermittelte Infrastrukturquote für das
Straßenvermögen der Stadt Bedburg liegt 2012 bei 30,3 Prozent. Dieser Wert liegt über dem
interkommunalen Durchschnitt von 28,7 Prozent. Mit der ermittelten Infrastrukturquote für das
Abwasservermögen von 13,7 Prozent liegt Bedburg über dem interkommunalen Durchschnitt
von 6,6 Prozent.
Differenzierte Investitionsquoten in Prozent
2010
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
2011
2012
2013
264
18
548
13
0
0
0
0
36
260
5
210
2.022
6
7
76
293
14
54
82
davon Straßenvermögen
356
12
88
129
davon Entwässerungs- und
Abwasserbeseitigungsanlagen
202
16
5
11
Sonstige Sachanlagen
69
212
75
87
Finanzanlagen
34
29
68
2.834
259,7
41,1
125,1
54,0
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Sonstige Bauten (inkl. Bauten auf fremdem Grund und Boden)
Infrastrukturvermögen
Investitionsquote gesamt
Im Durchschnitt lag die Investitionsquote gesamt für den Zeitraum 2010 bis 2013 bei 120,0 Prozent. Die oben genannten Maßnahmen bzw. Aktivierungen spiegeln sich in den einzelnen Quoten wider.
Der Durchschnittswert (2010 bis 2013) der Investitionsquote lag bei den allen Vermögensarten
bis auf die „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ und dem „Abwasservermögen“ über 100 Prozent.
Dies spiegelt auch die überdurchschnittliche Drittfinanzierungsquote wider. Bei den „Kinder- und
Jugendeinrichtungen“ und dem „Abwasservermögen“ ist ein entsprechend höherer Werteverzehr entstanden.
Anlagenabnutzungsgrad
Der Anlagenabnutzungsgrad hängt als weitere Kennzahl, um die Vermögenssituation zu beurteilen, mit der Investitionsquote zusammen. Der Anlagenabnutzungsgrad kann folgende Hinweise geben:
• Welche Altersstruktur weist das Anlagevermögen auf,
• ist ggf. bereits ein Sanierungsstau eingetreten und
• sind Ersatzinvestitionen in naher Zukunft mit haushaltswirtschaftlichen Belastungen absehbar?
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Stadt Bedburg
Finanzen
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Anlagenabnutzungsgrad
Vermögensgegenstand
Anlagenabnutzungsgrad
in Prozent
Anteil am Vermögen
in Prozent
Schulgebäude
16,0
11,7
Geschäftsgebäude
77,5
7,7
Straßen
12,5
23,0
Abwasserkanäle
47,8
17,7
Die Werte der Anlagenabnutzungsgrade weisen bis auf die Geschäftsgebäude keine fortgeschrittene bilanzielle Abnutzung der Vermögensgegenstände aus. Der Anlagenabnutzungsgrad
liegt bei den Geschäftsgebäuden bei über 75 Prozent. Dieser erhöhte Anlagenabnutzungsgrad
deutet auf einen kurz- bzw. mittelfristigen Sanierungs- bzw. Investitionsbedarf hin. Die GPA
NRW sieht hier ein entsprechendes Risiko für die Haushaltskonsolidierung.
Finanzanlagen
Finanzanlagen in Tausend Euro
2010
Anteile an verbundenen Unternehmen
Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des
Anlagevermögens
Ausleihungen
Summe Finanzanlagen
Finanzanlagen je Einwohner in Euro
2011
2012
2013
0
0
0
0
1.308
1.308
1.308
2.795
310
303
307
307
0
0
0
0
315
290
270
250
1.933
1.900
1.885
3.352
78
83
82
147
Die Stadt Bedburg hat keine Mehrheitsanteile an verbundenen Unternehmen. Sie ist an mehreren Unternehmen beteiligt. Bis auf die Beteiligungen am Zweckverband Förderschule Elsdorf
(Anteil 52,6 Prozent) ist sie an allen Unternehmen unter 50 Prozent beteiligt. Damit übt sie auf
diese Beteiligungen keinen beherrschenden Einfluss aus.
Zum Sondervermögen gehört die Stiftung Silverberg und die Stiftung Rhein-Braun.
Die Ausleihungen handelt es sich um Ausleihungen an Beteiligungen und um Arbeitgeberdarlehn.
Die bilanzierten Werte der Finanzanlagen sind 2010 bis 2013 um 73,4 Prozent gestiegen. Ursächlich ist u. a. hierfür die Wertsteigerung ist die Realisierung der energiewirtschaftlichen Beteiligungen der Stadt an der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG.
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Stadt Bedburg
Finanzen
11570
Schulden- und Finanzlage
Finanzrechnung
Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt, inwieweit die Kommune im „laufenden Geschäft“ liquide Mittel erwirtschaften kann. Diese Mittel
können Kredite oder Vermögensveräußerungen für Investitionen und Darlehenstilgungen ersetzen. Ein negativer Saldo erhöht durch die erforderlichen Liquiditätskredite die Schulden.
Salden der Finanzrechnungen in Tausend Euro (IST)
2010
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
+ Saldo aus Investitionstätigkeit
= Finanzmittelüberschuss /fehlbetrag
+ Saldo aus Finanzierungstätigkeit
= Änderung des Bestandes an
eigenen Finanzmitteln
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln
+ Bestand an fremden Finanzmitteln
= Liquide Mittel
2011
2012
2013
4.510
-3.625
-7.177
-3.148
-1.418
-21
-2.239
354
3.093
-3.646
-9.416
-2.794
478
1.335
8.151
3.489
3.571
-2.311
-1.265
695
404
3.977
1.952
1.891
2
285
1.205
131
3.977
1.952
1.891
2.717
Zur Analyse der Selbstfinanzierungskraft zeigt die folgende Tabelle den Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit:
Entwicklung des Saldos aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
in Tausend Euro bzw. je Einwohner in Euro
Haushaltsjahr
IST/PLAN*)
Saldo in Euro je Einwohner
2005
-5.964
-239
2006
7.363
295
2007
3.841
155
2008
-8.367
-336
2009
-158
-6
2010
4.510
183
2011
-3.625
-158
2012
-7.177
-313
2013
-3.148
-138
2014
-3.870
-169
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Stadt Bedburg
Finanzen
11570
Haushaltsjahr
IST/PLAN*)
Saldo in Euro je Einwohner
2015
-10.470
-458
2016
-2.692
-118
2017
-1.863
-82
2018
-610
-27
2019
-13
-1
2020
1.072
47
2021
1.853
81
2022
3.198
140
2023
4.049
177
*) Istwerte bis 2013, Planwerte ab 2014
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner in Euro 2012
Bedburg
Minimum
-313
-388
Maximum
Mittelwert
547
2. Quartil
(Median)
1. Quartil
34
-54
3. Quartil
44
Anzahl
Werte
136
83
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist nur in wenigen Jahren positiv. Ab 2011 bis
2019 ist er negativ, danach erwartet die Stadt positive Salden.
Bis auf die Jahre 2006 und 2010 müssen Investitionen regelmäßig über Kredite mitfinanziert
werden. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit konnte bis 2013 keinen Beitrag zur Deckung der Investitionen leisten.
Feststellung
Bis auf die Jahre 2006 und 2010 hat die Stadt Bedburg bislang keine ausreichende Selbstfinanzierungskraft zur Deckung der Investitionen. Es werden voraussichtlich in 2015 und 2016
zusätzliche Kreditbedarfe aufkommen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gehören wie die Rückstellungen und Sonderposten für den Gebührenausgleich wirtschaftlich zu den Schulden. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der
Schulden im Kernhaushalt:
Schuldenübersicht Kernhaushalt in Tausend Euro
2010
Anleihen
2011
2012
2013
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
18.031
19.752
21.826
22.814
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
7.000
7.000
13.700
17.000
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Stadt Bedburg
Finanzen
11570
2010
2011
2012
2013
Verbindlichkeiten aus Vorgängen,
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
31.646
31.221
30.521
29.701
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
1.790
1.374
2.380
2.054
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
2.569
3.990
4.644
5.900
Sonstige Verbindlichkeiten
(bis Jahresergebnis 2012 inkl.
erhaltene Anzahlungen)
2.732
1.444
3.771
3.353
0
0
0
0
Verbindlichkeiten gesamt
63.769
64.780
76.841
80.822
Rückstellungen
15.796
17.527
18.284
18.131
78
78
174
503
79.644
82.385
95.299
99.457
2.587
2.818
3.351
3.538
Erhaltene Anzahlungen
(ab Jahresergebnis 2012)
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Schulden gesamt
davon Verbindlichkeiten in Euro je
Einwohner
Die „Verbindlichkeiten gesamt“ steigen von 2010 bis 2013 um 17,1 Mio. Euro (26,7 Prozent).
Ursächlich ist u. a. die finanzielle Belastung der Stadt im Rahmen von Public-privatePartnership (PPP) - Projekten. Die Liquiditätskredite steigen in 2013 gegenüber 2010 um zehn
Mio. Euro (142,9 Prozent) an. Insgesamt steigen bei der Stadt die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von 2010 bis 2013 um 26,5 Prozent (rd. 4,8 Mio. Euro). Hierzu führten die
Erweiterung der Turnhalle Kaster, der Erwerb von Grundstücken sowie der Bau der Mensa und
die Sanierung des Bahnhofs. Des Weiteren stiegen die Verbindlichkeiten durch den Bau des
Kunstrasens und der Tartanbahn in Bedburg-West
Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (PPPProjekte) sinken um den Betrag der ordentlichen Tilgung von 2010 bis 2013 um 6,1 Prozent.
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen erhöhen sich u. a. durch die Übernahme des Jugendamtes in 2010 um 2,4 Mio. Euro und steigen bis 2013 um 129,6 Prozent auf 5,9 Mio. Euro
an. Im folgenden Berichtsabschnitt „Rückstellungen“ gehen wir detaillierter auf die Rückstellungen ein.
Die Stadt Bedburg liegt mit den Verbindlichkeiten von 3.351 Euro je Einwohner für 2012 über
dem interkommunalen Durchschnitt von 1.964 Euro je Einwohner. Hierbei ist zu beachten, dass
sich die Schulden für den Abwasserbereich im Kernhaushalt befinden und daher diese Kennzahl beeinflussen.
Die Stadt Bedburg ist nicht verpflichtet, einen Gesamtabschluss aufzustellen (s. o.). Um den
unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tragen, sind in den interkommunalen
Vergleich der Gesamtverbindlichkeiten, die konsolidierten Verbindlichkeiten der im Gesamtabschluss zu berücksichtigenden ausgegliederten Aufgabenbereiche einzubeziehen. Aktuell liegt
der interkommunale Durchschnitt der Gesamtverbindlichkeiten für das Jahr 2011 bei 2.899 Euro
je Einwohner. Die Stadt Bedburg weist 2.818 Euro Verbindlichkeiten je Einwohner mit steigen-
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Stadt Bedburg
Finanzen
11570
der Tendenz aus. Ab 2014 erhöhen sich die Schulden durch die energiewirtschaftlichen Beteiligungen der Stadt an der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG. Hier erwartet die
Stadt entsprechende Erträge in der Zukunft.
Kennzahlen zu Finanzlage in Prozent
2010
Anlagendeckungsgrad II
Liquidität 2. Grades
2011
2012
2013
92,2
91,2
87,3
90,5
131,7
103,5
47,2
74,1
Dynamischer Verschuldungsgrad
in Jahren
15
negatives
Ergebnis
negatives
Ergebnis
negatives
Ergebnis
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote
3,6
3,6
8,1
9,3
Zinslastquote
4,4
5,2
6,6
5,0
Die Liquidität 2. Grades zeigt ab dem Bilanzstichtag 2012 an, dass die Stadt ihre kurzfristigen
Verbindlichkeiten nicht durch liquide Mittel und kurzfristige Forderungen decken konnte. Mit
47,2 Prozent im Jahr 2012 liegt Bedburg unter dem interkommunalen Mittelwert (117,4 Prozent). Die Kennzahl offenbart für die Stadt Bedburg einen ergänzenden Liquiditätsbedarf.
Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote liegt mit 8,1 Prozent im Jahr 2012 unter dem interkommunalen Durchschnitt (interkommunaler Mittelwert 9,5 Prozent). Somit ist die Bilanz leicht durch
die kurzfristigen Verbindlichkeiten im Jahr 2012 belastet. Insgesamt sind diese von 2010 bis
2013 gestiegen.
Die Zinslastquote der Stadt Bedburg von 6,6 Prozent in 2012 (Mittelwert 3,3 Prozent) deutet auf
interkommunal überdurchschnittliche Finanzaufwendungen hin, die 2012 nur einmalig in dieser
Höhe aufgetreten sind.
Rückstellungen
Rückstellungen in Tausend Euro
2010
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen Deponien
und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO
Summe der Rückstellungen
2011
2012
2013
13.938
15.638
15.979
16.275
0
0
0
0
721
779
840
579
1.137
1.110
1.465
1.276
15.796
17.527
18.284
18.131
Von 2010 bis 2013 sind die Rückstellungen um 2,3 Mio. Euro gestiegen (14,8 Prozent). Die
Pensionsrückstellungen sind in diesem Zeitraum um diesen Wert angestiegen. Dies entspricht
einer Steigerung von 16,8 Prozent. Der hohe Zugang in 2011 ist u. a. auf die Übernahme der
Aufgaben des Jugendamtes sowie der unteren Bauaufsicht zum 01. Januar 2011 zurückzufüh-
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Stadt Bedburg
Finanzen
11570
ren. Die Instandhaltungsrückstellungen verringerten sich durch Abwicklungen und Auflösungen
um 19,7 Prozent (142 Tausend Euro).
Die sonstigen Rückstellungen sind um 12,3 Prozent gestiegen. Die Erhöhung erfolgte u. a.
durch die für das Jugendamt und für die Besoldungserhöhung der Besoldungsgruppen A 11 bis
B 4 gebildeten Rückstellungen. In 2012 in Höhe von 270.000 Euro gebildete Rückstellungen für
das Gewerbegebiet Sany wurden in 2013 bereits in Anspruch genommen bzw. aufgelöst.
Sonderposten
Die Sonderposten weisen einen eigenkapitalähnlichen Charakter auf. Sie werden deshalb in die
Berechnung der Eigenkapitalquote 2 einbezogen.
Die Summe der Sonderposten 2012 bildet bei der Stadt rund 30,5 Prozent und 2013 26,7 Prozent der Bilanzsumme ab. Dabei stieg die Bilanzsumme in 2013 um rund 1,1 Mio. Euro. Die
tatsächliche Höhe der Sonderposten ist seit 2010 bei rund 66 Mio. Euro konstant geblieben.
Der Anteil Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge am langfristig gebundenen Kapital liegt
2012 mit 33,4 Prozent unter dem interkommunalen Durchschnitt von 35,8 Prozent. Hinsichtlich
der Potenziale bei den Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG wird auf den Abschnitt „Beiträge“
verwiesen.
Eigenkapital
Je mehr Eigenkapital eine Kommune hat, desto weiter ist sie von der gesetzlich verbotenen
Überschuldung entfernt.
Das Eigenkapital ist ein Gradmesser für die wirtschaftliche Situation einer Kommune. An der
Entwicklung der allgemeinen Rücklage orientieren sich folgerichtig haushaltsrechtliche Regelungen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes oder eines Sanierungsplanes.
Entwicklung des Eigenkapitals in Tausend Euro (IST)
2010
2011
2012
2013
Eigenkapital
90.343
82.955
72.854
76.614
Sonderposten
66.679
66.388
66.086
66.913
davon Sonderposten für Zuwendungen/Beiträge
66.601
66.306
65.909
66.407
Rückstellungen
15.796
17.527
18.284
18.131
Verbindlichkeiten
63.769
64.780
76.841
80.822
4.659
4.792
6.008
8.448
241.247
236.442
240.073
250.929
Eigenkapitalquote 1
37,4
35,1
30,3
30,5
Eigenkapitalquote 2
65,1
63,1
57,8
57,0
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
Eigenkapitalquoten in Prozent
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Finanzen
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Die Kennzahlen der Eigenkapitalquote 1 und der Eigenkapitalquote 2 positionieren sich durchschnittlich bei konstanter Tendenz der Eigenkapitalquote 1 und sinkender Tendenz der Eigenkapitalquote 2 bis 2013. Durch diese Erträge wird der Haushalt nur gering entlastet.
Eigenkapitalquoten 1 und 2 in Prozent 2012
Bedburg
Minimum
Maximum
Mittelwert
1. Quartil
2. Quartil
(Median)
3. Quartil
Anzahl
Werte
Eigenkapitalquote 1
in Prozent
30,3
-17,2
70,1
29,6
16,8
31,1
41,8
80 *)
Eigenkapitalquote 2
in Prozent
57,8
4,9
88,0
57,7
47,0
60,0
72,4
80 *)
*) drei Vergleichswerte fehlen
Die Eigenkapitalquote 2 erreicht ihren Wert maßgeblich durch die hohen Sonderposten, die
durch den Bau von Umsiedlungsstraßen (Rhein-Braun) zu bilanzieren waren. Diese reduzieren
sich laufend mit der Abschreibung dieser Straßen.
Ertragslage
Die Vermögens-, Finanz- und Schuldenlage hat unmittelbare Auswirkungen auf die Ertragslage.
Bei den jeweiligen Ertrags- und Aufwandsarten wird daher auf die Ergebnisse der vorangegangenen Analysen Bezug genommen.
Ordentliche Erträge in Tausend Euro (IST)
2010
2011
2012
2013
Steuern und ähnliche Abgaben
27.827
19.640
21.524
26.523
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
10.998
12.310
7.222
11.034
0
976
152
108
7.149
7.267
7.391
7.310
716
832
1.139
1.132
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
1.748
1.433
1.656
1.669
Sonstige ordentliche Erträge
5.496
3.021
4.720
9.274
Aktivierte Eigenleistungen
0
34
32
0
Bestandsveränderungen
0
0
0
0
53.934
45.513
43.837
57.051
191
274
168
91
Sonstige Transfererträge
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Ordentliche Erträge
Finanzerträge
Die ordentlichen Erträge zeigen die verbesserte Ertragssituation im Jahr 2013 gegenüber dem
Jahr 2010 um 5,8 Prozent auf. Hierzu führten hohe sonstige ordentliche Erträge aus der Ab-
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rechnung des Projektkontos hinsichtlich der Vermarktung des Baugebietes „Im Spless“. Die
höheren Werte der Jahre 2010 und 2013 gegenüber den Jahren 2011 und 2012 sind aufgrund
erhaltener Gewerbesteuernachzahlungen entstanden.
Allgemeine Deckungsmittel
Die GPA NRW versteht unter allgemeinen Deckungsmitteln
• die Realsteuereinnahmen,
• die Gemeinschaftssteuern,
• die sonstigen Steuern und steuerähnlichen Erträge,
• die Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsgesetz sowie
• die Schlüsselzuweisungen.
Die Höhe der allgemeinen Deckungsmittel dient als Ausgangsbasis für die Beurteilung der Ertragskraft der geprüften Kommunen.
Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel in Tausend Euro bis 2023
Istwert bis 2013, danach Planwerte
Die Deckungsmittel sinken von 2010 bis 2013 um 10,8 Prozent. Bis 2023 steigen die allgemeinen Deckungsmittel aufgrund höher geplanter Gewerbesteuer und höher geplanten Anteilen an
den Gemeinschaftssteuern um 28,2 Prozent an. Der interkommunale Vergleich der allgemeinen
Deckungsmittel je Einwohner 2012 zeigt, dass alle Kommunen einen besseren Wert als die
Stadt Bedburg erreicht haben. Der Wert dieser Kennzahl, wie auch der Wert der NettoSteuerquote, machen die Ertragslage der Stadt Bedburg deutlich.
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Allgemeine Deckungsmittel in Euro je Einwohner 2012
Bedburg
Minimum
Maximum
1.015
1.015
Mittelwert
2.383
1. Quartil
1.318
2. Quartil
(Median)
1.152
3. Quartil
1.261
Anzahl
Werte
1.375
81
Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben machen einen erheblichen Teil der Gesamterträge einer Kommune aus. Dies wird anhand der Kennzahl „Netto-Steuerquote“ deutlich. Sie
gibt den Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen insgesamt wider.
Um ein möglichst realistisches Bild der Steuerkraft der Kommune zu gewinnen, werden die
Steuererträge um die Gewerbesteuerumlage und die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug gebracht. In Bedburg zeigt die Netto-Steuerquote, dass nahezu 75 Prozent der geprüften Kommunen eine bessere steuerliche Ertragssituation aufweisen.
Netto-Steuerquote in Prozent Vergleich 2012
Bedburg
Minimum
48,0
Maximum
28,0
Mittelwert
78,3
1. Quartil
54,5
2. Quartil
(Median)
47,3
3. Quartil
55,4
Anzahl
Werte
60,4
81
Aufgrund der Anhebung der Steuerhebesätze in 2014 sowie der im HSK vorgesehenen zweijährigen Steigerungen wird sich diese Kennzahl positiv entwickeln.
Aufwendungen
Die GPA NRW analysiert die Aufwandsarten und geht auf wesentliche Besonderheiten ein.
Ordentliche Aufwendungen in Tausend Euro (IST)
2010
Personalaufwendungen
2011
2012
2013
7.806
9.501
9.249
8.994
669
1.251
522
508
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
6.729
6.906
7.142
6.835
Bilanzielle Abschreibungen
4.588
5.841
4.823
4.785
22.241
21.663
23.539
23.562
4.195
4.368
5.482
6.159
46.228
49.530
50.757
50.841
2.044
2.595
3.348
2.541
Versorgungsaufwendungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Ordentliche Aufwendungen
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
Insgesamt zeigt sich in den vorliegenden Jahresergebnissen ein Anstieg der ordentlichen Aufwendungen um rund zehn Prozent. Nur die Versorgungsaufwendungen sinken im Eckjahresvergleich 2010/2013. Die ordentlichen Aufwendungen je Einwohner für 2012 i. H. v. 2.214 Euro
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liegen über dem interkommunalen Durchschnitt von 2.062 Euro. Die Personalaufwendungen
stellen 18,2 Prozent der ordentlichen Aufwendungen und liegen unter dem interkommunalen
Durchschnitt von 20,4 Prozent. Die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen steigen im Eckjahresvergleich um rund 106.000 Euro. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen von
2010 bis 2013 aufgrund von Mietzahlungen und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit
dem PPP-Projekt „Schulzentrum“ um rund zwei Mio. Euro.
Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind ein wesentlicher Aufwandsposten in der Ergebnisrechnung. Die
Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang die Abnutzung des Anlagevermögens den Kommunalhaushalt belastet.
Den Abschreibungen stehen im Regelfall erhebliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Die Kennzahl „Drittfinanzierungsquote“ weist das prozentuale Verhältnis von
Erträgen aus Sonderposten zu den Abschreibungen aus.
Ergebnisbelastung durch Abschreibungen in Tausend Euro (IST) und Kennzahlen in Prozent
2010
Ordentliche Aufwendungen
2011
2012
2013
46.228
49.530
50.757
50.841
Abschreibungen auf Anlagevermögen *)
4.285
4.476
4.534
4.756
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten **)
2.375
2.319
2.506
2.375
Netto-Ergebnisbelastung
1.910
2.157
2.028
2.381
Abschreibungsintensität
9,3
9,0
8,9
9,4
Drittfinanzierungsquote
55,4
51,8
55,3
49,9
*) Werte aus dem jeweiligen Anlagenspiegel
**) Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten beinhalten auch die Erträge aufgrund von vorzeitigen Abgängen.
Die Verluste aus dem vorzeitigen Abgang von Vermögensgegenständen sind bei den bilanziellen Abschreibungen nicht
erfasst.
Im interkommunalen Vergleich 2012 liegen die Abschreibungsintensität (Mittelwert 9,3 Prozent)
unter dem Durchschnitt und die Drittfinanzierungsquote (Mittelwert 52,7 Prozent) über dem
Durchschnitt der geprüften Kommunen.
Die im Jahr 2012 interkommunal überdurchschnittliche Drittfinanzierungsquote sichert somit rd.
55,3 Prozent der Abschreibungen. Dies entspricht 2012 einer verbleibenden Nettobelastung
von rund 2,0 Mio. Euro in der Ergebnisrechnung. 45,2 Prozent der bilanziellen Abschreibungen
entfallen auf das Infrastrukturvermögen.
Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen steigen von 2010 bis 2013 um 5,9 Prozent. Die Transferaufwandsquote der Stadt Bedburg von 46,4 Prozent mit steigender Tendenz liegt beim interkommunalen
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Mittelwert von 45,3 Prozent. Die allgemeine Kreisumlage beträgt in 2013 41,5 Prozent der
Transferaufwendungen und im Jahr 2023 43,2 Prozent. Von 2010 bis 2013 sank die allgemeine
Umlage um 6,3 Prozent. Die sonstigen Transferaufwendungen stiegen durch die Übernahme
des Jugendamtes im Jahr 2011 an und stellen 55,7 der Transferaufwendungen in 2013 mit
steigender Tendenz.
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Kontakt
Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Heinrichstraße 1, 44623 Herne
Postfach 10 18 79, 44608 Herne
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