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Beschlussvorlage (Anlage I.4 Aufgabenkritik FD 6)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,0 MB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 18:01
Aktualisiert
14.06.17, 18:01

Inhalt der Datei

Fachdienst 6 Produktgruppe 01.111 Verwaltungssteuerung und Service Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der o.a. Produktgruppe vorhanden sind. Kostenstellen ohne Gebäude Kostenstelle 102.001 102.002 102.003 102.999 Bauhofkolonnen Fuhrpark Bauhof Bauhof allgemein Bezeichnung Kostenstelle 302.001 302.002 302.003 318.005 318.013 Rathaus Bedburg Rathaus Kaster Bauhof Wohnung Bauhof Gründerzentrum Gebäude Bezeichnung Bindungsgrad: a) gesetzlich bestimmt: Die Aufgaben des Bauhofes sind überwiegend gesetzlich oder aus Gründen der Verkehrssicherung vorgeschrieben. Die Aufgaben einer Verwaltung sind ebenfalls überwiegend gesetzlich vorgeschrieben. Über freiwillige Leistungen in den einzelnen Fachdiensten bzw. Stabsstellen wird von den einzelnenn Organisationseinheiten berichtet. b) disponibel Gewisse Arbeiten des Bauhofes sind disponibel. Die nachstehende Aufstellung versucht die freiwilligen Leistungen darzustellen. Hierbei kann mit Sicherheit über die eine oder andere Leistung konträr diskutiert werden. Leistung Unterhaltung der Sportanlagen Anlagenpflege Unterstützung Kulturförderung Unterstützung bei Vereinsfesten u. ä. Anmerkung Werden teilw. für Schulsport genutzt. Ausgenommen Freischnitte Sichtdreiecke z.B. Bühnenaufbauten, Weihnachtsbuden z.B. Aufstellung von Verkehrszeichen, Absperrungen Über die Häufigkeit von Pflegegängen der Anlagen kann mit Sicherheit diskutiert werden, Sauberkeit einer Stadt gilt allerdings auch als weicher Standortfaktor. Die Unterhaltung der Sportanlagen, die Unterstützung im Bereich der Kulturförderung und bei Vereinsfesten macht zwischen 3 bis 5 % der Gesamtleistung des Bauhofes in einem Jahr aus und muss als nicht dramatisch hoch angesehen werden. Räumlichkeiten müssen vorgehalten werden. Im Bereich der Verwaltungsgebäude ist eine Zentralisierung in vollem Gange. Hier müssen zu gegebener Zeit Entscheidungen darüber getroffen werden, was mit den dann zur Verfügung stehenden Gebäuden, wie Gründerzentrum und Rathaus Bedburg, geschehen soll. Status Quo: Die Stadt Bedburg verfügt über einen Standort „Bauhof“ und drei Verwaltungsgebäude. Zurzeit laufen die Planungen zur Zentralisierung der Verwaltung am Standort in Kaster. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Bauhof (Stand Ende 2016)  Beschäftigungsstruktur: Der nachstehenden Aufstellung kann entnommen werden, wie viele Stellen planmäßig in den Haushaltsjahren 2006-2016 eingestellt waren: 2006 2007 2008* 35 36 39 * zgl. 7 Zeitverträge ** zgl. 5 Zeitverträge 2009** 43 2010** 43 2011 44 2012 45 2013 44 2014 44 2015 43,69 2016 43,56 Ausgewiesene Stellen, bedeutet nicht vorhandenes Personal. Gründe hierfür können sein: Langfristig, krankheitsbedingte Ausfälle Verspätete Wiederbesetzung freier Stellen Befreiungen, wie z. B. Mutterschutz u. ä.  Jahresarbeitsstunden: Von der Bauhofleitung werden seit Jahren detaillierte Stundenaufzeichnungen gemacht. Erforderlich sind diese Aufzeichnungen insbesondere für gebührenrelevante Tätigkeiten. Auf Grund des hohen Verwaltungsaufwandes wurden einige detaillierte Bereiche ab 2016 zusammengefasst. Aus diesen Aufzeichnungen heraus lassen sich die tatsächlich geleisteten Jahresarbeitsstunden ablesen. 2006 54801 2007 58193 2008 70600 2009 71225 2010 72798 2011 65686 2012 65907 2013 63634 2014 58876 Wie der Aufstellung zu entnehmen ist, erhöhten sich die Jahresarbeitsstunden auf Grund der weiteren Stellenausweisungen ab dem Jahr 2009 im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Zeitverträgen deutlich. Deutlich wird aber auch, dass sich seit dem Jahre 2011 (Ausnahme 2015) die Jahresarbeitsstunden nach unten bewegen.  Altersstruktur Die aktuelle Altersstruktur ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen: Alterstruktur 18-25 26-30 31-35 36-40 41-45 46-50 51-55 56-60 61 und älter 1 3 7 5 6 4 10 4 2 42 Grundlage für die o. a. Aufstellung ist das Alter, das in 2016 erreicht wurde bzw. bis zum Jahresende erreicht wird. Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter(innen) auf dem Bauhof liegt knapp unter 44 Jahre. Auch hierdurch bedingt mag ein relativ hoher Krankenstand zu verzeichnen sein. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx 2015 60422  Organisationstruktur Auch die Organisationsstruktur musste geändert werden. Während zum damaligen Zeitpunkt 4 Kolonnen im Bereich der Grünpflege für die einzelnen Stadtteile zuständig waren, musste dieses geändert werden. Nachstehend die aktuelle Organisationsstruktur Fachdienst 6 Leiter Bauhof Leiter Gartenbau (Stellvertretender Bauhofleiter) Kolonne 1 Vorabeiter 7 ** Bedburg Bedburg-West Rath Kirdorf/Blerichen Lipp/Millendorf Broich Leiter Straßenbau Kolonne 2 Vorarbeiter 8 * und *** Kaster Königshoven Kirch-,Kleintroisdorf, Pütz Kirch-,Grottenherten Straßenbau 12 Stadtgebiet Arbeitsgruppen für gesamtes Stadtgebiet Gartenbau Rasenschnitt Grünflächen, Sportplätze, Rückschnitt, Bepflanzung etc. 6 * ** ***  Bestattungswesen Müllentsorgung Baumkontrolle 3 1 1 1 Mitarbeiterin in Mutterschaft 2 Mitarbeiter langzeiterkrankt 1 Mitarbeiterin zum anderen Fachdienst versetzt 1 Stelle nicht besetzt Flächen In den letzten Jahren sind zahlreiche Flächen, die von der Stadt unterhalten werden, hinzugekommen. Der Unterzeichner hat im Hinblick auf die örtlichen Kenntnisse der Mitarbeiter(innen) und Politiker(innen), die sich mit der Thematik „Bauhof“ beschäftigen, darauf verzichtet, die genauen Größen der nachstehenden Flächen zu ermitteln. Auch wenn die Aufzählung nicht abschließend ist, sollte hieraus dennoch erkennbar sein, dass sich ein gravierender Mehraufwand ergeben hat.       Wohnbaugebiet Im Spless Parkplatz monte mare mit Lärmschutzhügel Übernahme der Bahnflächen entlang den Gleisanlagen Umgestaltung Bahnhof Bedburg Industriepark Mühlenerft Gemeindeverbindungsstraße nach Rath Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Auszug aus dem Bericht der GPA: Grünflächen der Stadt Bedburg im Jahr 2015 Gesamtbetrachtung Grünflächen KIWI-Bewertung Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Grünflächen der Stadt Bedburg mit dem Index 2. Mit der Indexbewertung 2 werden von der GPA Handlungsmöglichkeiten im nicht unerheblichen Umfang gesehen. Grünflächen allgemein Strukturen Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte an der Erfassung der kommunalen Grünflächen weiterarbeiten. Die gewonnenen Daten sollten in einem Grünflächenkataster erfasst werden, dass Schritt für Schritt zu einem Grünflächeninformationssystem ausgebaut werden kann. Auf die entsprechende Empfehlung beim Erfüllungsgrad wird verwiesen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte zukünftig die Kostenstelle der Park- und Gartenanlagen in ihrer bestehenden Kostenrechnung einfügen. Damit schafft die Stadt Bedburg die Grundlage für eine finanzwirtschaftlich orientierte Steuerung der Unterhaltungsaufwendungen. Die geforderte Kostenstelle wurde eingerichtet und wird im Laufe des Haushaltsjahres 2016 bebucht. Straßenbegleitgrün Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte die für die Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns anfallenden Aufwendungen erfassen. Dabei sollte sie die Aufwendungen den verschiedenen Flächeninhalten bzw. Pflegeleistungen zuordnen. Empfehlung Im Anschluss sollte sie untersuchen, ob die Pflege durch reduzierte Standards wirtschaftlicher werden kann. Hierzu können größere Randflächen oder Kreuzungsbereiche pflegeärmer gestaltet werden. Es wurde eine Kostenstelle „Straßenbegleitgrün“ eingerichtet, die ab 2016 bebucht wird. Nachstehend die Beurteilung des GPA aus dem Jahre 2012, wo der Bauhof in seiner Gesamtheit und nicht nur punktuell untersucht wurde. Gesamtbetrachtung Bauhof Der Bauhof der Stadt Bedburg ist organisatorisch bereits – wie im Erfüllungsgrad erläutert – dem Grunde nach relativ gut aufgestellt. Die Betriebsräume finden sich an einer zentralen Stelle des Stadtgebietes. KIWI-Bewertung „Bauhof“ Die zuvor betrachteten Teilaspekte zur Optimierung des Bauhofes führen wir abschließend in der KIWI-Bewertung zusammen. Ist-Situation Der Gesamterfüllungsgrad liegt bei 61 Prozent. Die Teilbereiche des Erfüllungsgrades stellen sich wie folgt dar: o Finanzwirtschaftliche Steuerung 64 Prozent o Produktivität 57 Prozent o Auftraggeber – Auftragnehmer – Verhältnis 59 Prozent Die Organisation der Aufgabenerfüllung orientiert sich an der Lage der Stadt Bedburg als Flächengemeinde. Die finanzwirtschaftliche Steuerung der Leistungserbringung erfolgt bedarfsbezogen. Es besteht zwischen produktverantwortlicher Stelle und Bauhof noch kein wirklich eindeutiges Auftraggeber – Auftragnehmer – Verhältnis. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Handlungsempfehlungen Der Bauhof der Stadt Bedburg sollte zeitnah die bereits vorhandene Kostenerfassung zu einer umfänglichen KostenLeistungs-Rechnung mit entsprechendem Controlling und Berichtswesen erweitern. Im Rahmen des Personaleinsatzes sollte auf die Auszahlung von Überstunden zugunsten von Arbeitszeitkonten verzichtet werden. Aufträge durch die produktverantwortlichen Stellen an den Bauhof als internen Dienstleister sollten – genau wie an externe Leistungserbringer – detailliert und schriftlich erfolgen und abgerechnet werden. KIWI Bewertung In der Gesamtbetrachtung der Ist-Situation sowie den hieraus ableitbaren Handlungsempfehlungen bewerten wir das Handlungsfeld „Bauhof“ mit dem Index 3. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produktgruppe 02.126 Brandschutz Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der o.a. Produktgruppe vorhanden sind. Kostenstelle 303.001 303.002 303.003 303.004 303.005 303.006 303.007 303.009 Bezeichnung FWGH Kaster FWGH Millendorf FWGH Kirchherten FWGH Kirchtroisdorf FWGH Rath FWGH Bedburg Feuerwehrschule Rath Wohnungen Kaster Bindungsgrad: a) gesetzlich bestimmt: § 3 BHKG Aufgaben der Gemeinden (1) Für den Brandschutz und die Hilfeleistung unterhalten die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen. Sie sind im Katastrophenschutz und bei der Umsetzung der von dem für Inneres zuständigen Ministerium ergangenen Vorgaben zur landesweiten Hilfe unter Federführung des Kreises zur Mitwirkung verpflichtet und gemeinsam mit dem Kreis für die Warnung der Bevölkerung verantwortlich. (2) Die Gemeinden treffen Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie stellen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicher. Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung und rückhaltung erforderlich ist, hat hierfür die Eigentümerin oder der Eigentümer, die Besitzerin oder der Besitzer oder ein sonstiger Nutzungsberechtigter Sorge zu tragen. (3) Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. (4) Die Gemeinden sorgen nach Maßgabe des § 32 für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen ihrer Feuerwehr. (5) Die Gemeinden sollen ihre Einwohner über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden (Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung) und über Möglichkeiten der Selbsthilfe aufklären. b) disponibel Der Umfang, sprich die Anzahl der Gebäude ist nicht vorgeschrieben. Nähere Aussagen hierüber können nur von dem zuständigen Fachdienst 3 gemacht werden. Die Mietverträge für die Wohnungen unterliegen den gesetzlichen Kündigungsschutzregeln. Der Mietvertrag mit dem Rhein-Erft-Kreis läuft bis zum 31.12.2021. Status Quo: Die Stadt Bedburg verfügt über sechs Feuerwehrgerätehäuser, einer durch den Rhein-Erft-Kreis angemieteten Feuerwehrschule und zwei Wohnungen. Erträge/Aufwendungen für Wohnungen Wohnungen Erträge Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Summe Erträge./. Aufwendungen Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx 2013 11.268,56 € 2.959,86 € 3.331,07 € 4.977,63 € 2014 11.494,08 € 2.926,96 € 3.331,06 € 5.236,06 € 2015 11.570,64 € 3.161,54 € 3.331,07 € 5.078,03 € Produktgruppe 03.211 Grundschulen Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der o.a. Produktgruppe vorhanden sind Kostenstelle 304.001 304.002 305.001 305.002 305.003 306.001 306.002 306.003 307.001 307.002 Bezeichnung GS Bedburg TH Oeppenstraße GS Kirdorf MZH Kirdorf Tagespflegestelle GS Kaster TH Kaster OGS Kaster GS Kirchherten MZH Kirchherten Bindungsgrad: a) gesetzlich bestimmt: § 1 Schulgesetz NRW Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet. (2) Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen. Schulsport ist ein verpflichtendes Unterrichtsfach. b) disponibel Der Umfang, sprich die Anzahl der Gebäude ist nicht vorgeschrieben. Eingehalten werden müssen Mindeststandards zur Ausgestaltung der Klassen, Fach- und sonstigen Räume. Status Quo: Die Stadt Bedburg verfügt über vier Grundschulen mit dazugehörenden Turn- bzw. Mehrzweckhallen. An allen Schulen ist eine OGS vorhanden. Die Grundschule Bedburg steht unter Denkmalschutz. Da der Schulträger federführend für die Aufgaben nach dem Schulgesetz zuständig ist, wird die Ausarbeitung zum Thema Grundschulen vom FD 4 in Abstimmung mit dem FD 6 gefertigt. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produktgruppe 03.212 Hauptschule Die Hauptschule ist unter der Kostenstelle 308.001 erfasst. Im Rahmen des Neubaus und der Sanierung Realschule und des Gymnasiums besteht eine vertragliche Regelung über den Betrieb und die Unterhaltung der Gebäude und Außenanlagen des Schulzentrums bis zum 20.07.2031. Produktgruppe 03.213 Realschule Die Realschule ist unter der Kostenstelle 309.001 erfasst. Im Rahmen des Neubaus und der Sanierung Realschule und des Gymnasiums besteht eine vertragliche Regelung über den Betrieb und die Unterhaltung der Gebäude und Außenanlagen des Schulzentrums bis zum 20.07.2031. Produktgruppe 03.217 Gymnasium Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der Produktgruppe Gymnasium vorhanden sind. Kostenstelle 310.001 310.002 310.003 310.004 310.005 310.999 Bezeichnung Gymnasium Gymnastikhalle TH Eichendorffstraße Dreifachhalle Mensa Schulzentrum Im Rahmen des Neubaus und der Sanierung Realschule und des Gymnasiums besteht eine vertragliche Regelung über den Betrieb und die Unterhaltung der Gebäude und Außenanlagen des Schulzentrums bis zum 20.07.2031. Produkt 310.005 Die Mensa wird von der Stadt Bedburg betrieben und unterhalten. Für die Vermietung und den Betrieb ist der FD 4 zuständig. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produktgruppe 05.315 Soziale Einrichtungen Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der Produktgruppe Soziale Einrichtungen vorhanden sind. Kostenstelle 311.001 311.002 311.006 311.008 311.009 311.010 311.011 311.015 312.001 312.002 318.012 311.999 Bezeichnung Gommershovener Weg (Asyl) Pannengasse (Asyl) Kurt-Schumacher-Straße Mietobjekte (Flüchtlinge) Herderstraße (Asyl) Barbarastraße (Asyl) Am Tiergarten (Asyl) Haus der Begegnung Alte Schule Lipp Alte Schule Kirchtroisdorf Altes FWGH Bedburg Flüchtlingsunterkünfte allgemein Mit Ausnahme der Kostenstellen 311.006 und 311.015 handelt es sich bei den o. a. aufgeführten Gebäude um Einrichtungen, die der Asylunterbringung dienen. Sofern sich die Flüchtlingssituation entspannt, sollten zunächst die angemieteten Wohnungen gekündigt werden. Im Anschluss hieran könnten/müssten Entscheidungen über die eigenen Gebäude getroffen werden. Bindungsgrad: a) gesetzlich bestimmt: Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) § 3 Grundleistungen (1) Bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes erhalten Leistungsberechtigte nach § 1 Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf) Durch den Fachdienst 6 werden Unterkünfte angemietet, Gebäude um- und neugebaut sowie unterhalten. Durch den FD 3 werden die Asylbewerber in die entsprechenden Unterkünfte verteilt. Kostenstelle 311.006 – Obdachlosenunterkunft Kurt-Schumacher-Straße Bindungsgrad: a) gesetzlich bestimmt: Die örtliche Verwaltungsbehörde ist verpflichtet, aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhindern, dass für den Mieter Obdachlosigkeit eintritt. Die zuständige Gemeinde hat dafür zu sorgen, dass der nunmehr Wohnungslose zumindest vorübergehend und notdürftig untergebracht bzw. beherbergt wird. Das Gebäude ist durch den Fachdienst 6 angemietet und wird von diesem unterhalten. Durch den FD 3 werden die Obdachlosen in die Unterkunft eingewiesen. Kostenstelle 311.015 – Haus der Begegnung – Bindungsgrad: a) gesetzlich bestimmt: Durch den Bau mit Fördermitteln gilt eine 10-jährige Zweckbindung zum Betrieb der Begegnungsstätte. Mit Mitteln aus dem Sonderprogramm Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen hat die Stadt Bedburg einen Zuschuss zum Bau einer Begegnungsstätte erhalten. Die Rohbauarbeiten sind im Gange. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produktgruppe 06.366 Einrichtungen der Jugendarbeit Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der Produktgruppe Einrichtungen der Jugendarbeit vorhanden sind. Kostenstelle 115.001 313.001 Bezeichnung Kinderspielplätze (nur Unterhaltung) Juze Burgundische Straße Über die beiden Kostenstellen wird der FD 4 als zuständiger Fachdienst berichten. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produktgruppe 08.424 Sportstätten und Bäder (Außenanlagen und Gebäude) Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der Produktgruppe Sportstätten und Bäder vorhanden sind. Außensportanlagen Kostenstelle 105.001 105.002 105.003 105.004 105.005 105.006 105.007 105.008 105.999 Bezeichnung Bedburg-West Burgundische Straße Am Tiergarten Kirdorf Kirchherten Kirchtroisdorf Lipp Rath Sportplätze allgemein Gebäude auf Sportanlagen Kostenstelle Bezeichnung Umkleiden West Kirdorf Burgundische Straße Rath Kirchtroisdorf Epprather Alm Sonst. Gebäude Am Tiergarten Kostenstelle Bezeichnung Sport-und Wellnessbad Freibad Kiosk 314.001 314.002. 314.003 314.005 314.007 314.008 314.009 314.011 Bäder 315.001 315.002 315.091 Bindungsgrad: Der Bindungsgrad ist nach Art und Umfang disponibel. Für das Sport- und Wellnessbad sowie dem Kiosk am Freibad bestehen vertragliche Regelungen. Außenanlagen: Die Außenanlagen werden überwiegend von Vereinen genutzt. Das Sportzentrum-West wird regelmäßig auch von den weiterführenden Schulen in Anspruch genommen. Die Kosten für Personal ohne interne Leistungsverrechnung beläuft sich im Durchschnitt auf jährlich rund 30.00,00 €. Die Kosten für Sach- und Dienstleistungen belaufen sich auf durchschnittlich 25.000,00 €, wobei ca. 40 % auf die Stromkosten entfallen. Die Vereine unterhalten einen Teil der Sportanlage in eigener Regie. Für diese Tätigkeit und den Unterhalt der Gerätschaften werden jährlich rund 9.000,00 € an Zuschüsse gezahlt. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Das HSK der Stadt Bedburg führt auf den Seiten 320 und 321 zu den Sport- und Freizeitanlagen nachstehendes aus 3) Sport- und Freizeitanlagen Entscheidungen über künftige Investitionen/Sanierungen müssen auf der Basis vollständiger Informationen über die langfristigen Folgekosten von technischer, sozialer oder kultureller Infrastruktur und organisatorischer Folgeaufgaben getroffen werden. Statt in den Ausbau möglichst vieler Sportanlagen zu investieren, sollte die Konzentration auf einige wenige Anlagen gelegt werden, um in vertretbarem Maße eine Nutzung der optimierten Sportanlagen durch mehrere Vereine bzw. Nutzergruppen gewährleisten zu können. Zielvorgaben Die Vorhaltung bzw. Gestellung von qualitativ guten Sport- und Freizeitanlagen muss sich an der demografischen Entwicklung unter Beachtung ökonomischer Gesichtspunkte orientieren. Die Belange der jeweiligen Nutzer sind hierbei in vertretbarer Weise zu berücksichtigen. Mittel- bis langfristig soll die Auslastung der Sportstätten – soweit vertretbar – am Maximum ausgerichtet werden, so dass die Anzahl der vorzuhaltenden Sportstätten reduziert werden kann. Hierdurch soll erreicht werden, dass • der laufende Pflegeaufwand reduziert wird und damit der jährliche Sach- und Personalaufwand gemindert wird, • anstehende Erneuerungen/Sanierungen mittel- bis langfristig auf ein Mindestmaß reduziert werden können und • die ggf. nicht unbedingt erforderlichen Flächen für andere Nutzungen frei werden bzw. vermarktet werden können. Beschreibung der Situation In den vergangenen 10 Jahren wurden neben dem Bau des Sport- und Wellnessbades (u.a. für Schulsport und Vereinsschwimmen) die Tennenplätze in Kaster und in Bedburg-West in Kunstrasenplätze umgewandelt. Des Weiteren wurde am Sportzentrum Bedburg-West die Laufbahn erneuert (Tartanbahn). Somit wurden für die am höchsten frequentierten Sportanlagen im Stadtgebiet bereits sehr gute Bedingungen geschaffen. Die in Kirchherten, Rath und Kirdorf noch vorhandenen Tennenplätze werden, wenn sie denn weiterhin nutzbar bleiben sollen, in absehbarer Zeit erneuert bzw. mit hohem Aufwand saniert werden müssen. Dies gilt sowohl für die Sportplatzbeläge als auch für die Flutlichtanlagen. Der Tennenplatz in Lipp wird bereits nicht mehr als Sportplatz genutzt und eine Teilfläche wird entsprechend der politischen Beschlusslage zu einem Parkplatz umgebaut. Der Rat der Stadt Bedburg fasste am 16.12.2014 den Beschluss, zur Sanierung des Freibades 250 T€ zur Verfügung zu stellen, um den Weiterbetrieb ermöglichen zu können. Die Sanierung erfolgte in 2015/2016. Im Zuge der Verabschiedung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 wurde festgelegt, dass jährlich städtische Eigenmittel in Höhe von maximal 100.000 € bereitgestellt werden, so dass einschließlich der durch die Sportpauschale zu finanzierenden Maßnahmen rd. 164.000 € für Investitionen in die Sportanlagen bereit stehen. Entscheidungsgrundsätze: • Es sollen keine Investitionen bzw. größere Sanierungen vorgenommen werden, die aufgrund fehlender/zu geringer Frequentierung der jeweiligen Sportanlagen oder aber gesamtwirtschaftlich nicht vertretbar wären. • Die demografische Entwicklung ist ein entscheidendes Kriterium für finanzwirtschaftlich zu treffende Entscheidungen. • Die finanzwirtschaftlich zu treffenden Entscheidungen sollen sich an der jeweiligen Entwicklung des Vereins und der Nutzungsdauer der beantragten Maßnahme orientieren. • Daher soll jeder Verein unter Beachtung der demografischen Gegebenheiten die voraussichtliche Entwicklung des Vereins regelmäßig (alle zwei Jahre) einschätzen und vorlegen. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Die GPA hat zu den Sportaußenanlagen folgende Aussagen gemacht: Sportaußenanlagen Die GPA NRW betrachtet hier kommunale – also in der Bilanz ausgewiesene - Sportplatzanlagen im Sinne der DIN 18035-1 (Sportplätze, Teil 1: Freianlagen für Spiele und Leichtathletik, Planung und Maße). Wir beziehen auch Sportanlagen ein, deren Pflege und Unterhaltung ganz oder teilweise an die Vereine übertragen worden sind. Stadien wie auch Spiel- und Bolzplätze finden an dieser Stelle keine Berücksichtigung. Die Förderung des Sports ist nicht als gesetzliche Pflichtaufgabe definiert und steht insoweit im Hinblick auf die schwachen Finanzlagen der Kommunen gemeinsam mit anderen freiwilligen Aufgaben im Fokus der Haushaltskonsolidierung. Organisation und Steuerung Die Analyse der Organisation und Steuerung der Sportaußenanlange erfolgt auf Basis des mit dem Leiter des Fachdienstes 6 (Hochbau, Tiefbau, Bauhof) erörterten Fragenkataloges sowie mit den von der Stadt Bedburg bereitgestellten sonstigen Informationen. Im Ergebnis ist für die Stadt Bedburg folgendes festzuhalten: Die Stadt Bedburg hat einen aktuellen Überblick über den Bestand ihrer Sportaußenanlagen. Daten zur Anzahl, Fläche, Ausstattung und zum baulichen Zustand der Sportaußenanlagen sind vorhanden. Ein Sportplatzbelegungsplan, in dem die nutzenden Vereine, die von ihnen belegten Zeiten und die tatsächliche Belegung enthalten sind, ist ebenfalls vorhanden. Feststellung Die bei der Stadt Bedburg vorhandenen Informationen und Daten über die Sportaußenanlagen, die Belegungszeiten sowie die tatsächliche Belegung durch die Vereine sind eine gute Grundlage für eine wirksame Steuerung. Die Auswirkungen des demographischen Wandels können auch Auswirkungen auf die Anzahl und Ausstattung der Sportaußenanlagen haben. Eine älter werdende Gesellschaft führt zwangsläufig zu einem veränderten Sportverhalten. Insofern ist der Frage nachzugehen, ob zukünftig eine bestimmte Anzahl an Sportstätten vorgehalten werden sollen. Folgende Aspekte stehen dabei im Vordergrund: • Wie verändert sich der Sportstättenbedarf? • Können Nutzungen konzentriert und damit Sportanlagen aufgegeben werden? • Können die Vereine zukünftig die Anlagen unterhalten? Die Stadt Bedburg ist diesen Fragen durch die Erstellung einer Sportentwicklungsplanung, die 2009 von der Sporthochschule Köln erstellt wurde, bereits nachgegangen (s. u. „Strukturen“). Eine Einwohnerbefragung hat nicht stattgefunden. An deren Stelle hat die Stadt Bedburg einen „runden Tisch“ entwickelt, der einmal im Jahr zusammenkommt. Dabei treffen sich die Vertreter der Sport treibenden Vereine und Vertreter der Stadt Bedburg, um zu erfragen, welche Verbesserungen an den Sportplätzen durchgeführt werden sollen und welche Veränderungen auf den Sportaußenanlagen gewünscht werden. Strukturen Die Stadt Bedburg verfügt über sieben Sportaußenanlagen mit insgesamt zehn Sportplätzen. Die Gesamtfläche der Sportaußenanlagen beträgt rund 276.000 m². Strukturkennzahlen Sportaußenanlagen allgemeint 1.Quartil. QuartilMedia3. Quartil Den Einwohnern der Stadt Bedburg stehen viele und vergleichsweise große Sportaußenanlagen mit einer ebenfalls großen Sportnutzfläche zur Verfügung. Mehr als 75 Prozent der Vergleichskommunen haben geringere Werte. Um zu ermitteln, ob und inwieweit das Angebot der Sportaußenanlagen bedarfsgerecht ist, ermittelt die GPA NRW Auslastungsquoten. Hierzu stellt sie den verfügbaren Nutzungszeiten die belegten und die tatsächlichen Nutzungszeiten gegenüber. Dabei sind unter den verfügbaren Nutzungszeiten die Zeiten zu verstehen, in der ein Platz in einer bestimmten Periode (hier: pro Jahr) bespielt werden kann (Nutzungsintensität). Diese Nutzungsintensität ist abhängig von der Belastbarkeit des Sportbelages. So geht die GPA NRW von 800 Stunden pro Jahr für Rasenplätze, 1.500 Stunden für Tennenplätze und 2.000 Stunden für Kunstrasenplätze aus. Dieser Stundenzahl werden anlagebezogen die belegten und tatsächlichen Nutzungszeiten durch die Vereine gegenübergestellt. Bei der Stadt Bedburg standen im Jahr 2013 insgesamt 12.500 Stunden als Nutzungszeiten für die Sportaußenanlagen zur Verfügung. Rund 65 Prozent der verfügbaren Nutzungszeiten, ohne Berücksichtigung des Schulsports, waren zum Prüfungszeitpunkt durch Vereine belegt. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Zu erwähnen ist, dass eine Trainingsnutzung überwiegend erst in den Nachmittagsstunden möglich ist. Ganztagsunterricht an Schulen und die Berufstätigkeit von Sportlern sind ausschlaggebende Gründe dafür. In Bedburg ist die Belegung der Sportaußenanlagen grundsätzlich bis 16:00 Uhr den Schulen vorbehalten. Ziel der GPA NRW ist, festzustellen, ob das Angebot an Sportaußenanlagen insgesamt dem Bedarf entspricht. Ebenso soll festgestellt werden, ob bei einzelnen Anlagen die Nachfrage eher niedrig oder ggf. auch einzelne Anlagen einer Überbeanspruchung unterliegen. Die Anlagen Rath und Kirdorf waren dabei besonders auffällig. Bei der Anlage Rath beträgt der Anteil der tatsächlichen Nutzung der Vereine an der verfügbaren Nutzungszeit lediglich 11 Prozent bzw.168 Stunden pro Jahr. Bei der Anlage Kirdorf liegt dieser Wert bei rund 27 Prozent oder 404 Stunden pro Jahr. Die Sportaußenanlage in Kirchtroisdorf verfügt zwar über eine Auslastung von 42 Prozent, allerdings liegen die tatsächlich genutzten Stunden bei 336 pro Jahr. Die Nutzungszeiten der Anlagen Rath und Kirdorf liegt, eine tägliche Nutzung zugrunde gelegt, im Durchschnitt unter einer Stunde pro Tag (rund 0,5 Stunden Rath und rund 1 Stunde Kirdorf). Für die Anlage Kirchtroisdorf liegen die tatsächlichen Nutzungsstunden geringfügig über der der Anlage Kirdorf. Die geringe Belegung lässt nur den Schluss einer entsprechend geringen Nachfrage zu. Feststellung Die Nutzungsmöglichkeiten der Sportanlagen Rath und Kirdorf werden nicht ausgeschöpft. Die aus dem Jahr 2009 stammende Sportentwicklungsplanung hat ähnliche Ergebnisse festgestellt. Zum damaligen Zeitpunkt existierte noch die Sportaußenanlage Lipp, die wegen zu geringer Frequentierung in eine andere Nutzungsform überführt wurde. Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte die Empfehlungen der Sportentwicklungsplanung aus dem Jahr 2009 sowie der Empfehlung der GPA NRW folgen. Sie sollte prüfen, ob sie die wenig genutzten Anlagen weiter zur Verfügung stellen kann und will. Je nach Lage der Anlage bietet sich ggf. eine Vermarktung des Grundstücks (z. B. zur Wohnbebauung) an. Weiterhin auffällig war die Anlage Kaster (Tiergarten). Hier lag die Auslastungsquote bei 126 Prozent. Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte untersuchen, ob bei der Anlage Kaster (Tiergarten) durch die tatsächliche Nutzung eine Überbelastung des Platzes erfolgt, die einen vorzeitigen Erneuerungsbedarf verursacht. Durch Verlagerung der Nutzung könnten andere Anlagen besser ausgelastet werden. Empfehlung Generell sollte die Stadt Bedburg die Belegungszeiten der Sportvereine, die die Sportaußenanlagen nutzen, überprüfen. Nur durch regelmäßige Kontrolle der tatsächlichen zur angemeldeten Nutzungszeit lassen sich Unstimmigkeiten im Nutzungsverhalten korrigieren. Gebäude auf Sportanlagen: Die Gebäude auf den Sportanlagen werden von den Vereinen genutzt. Die Epprather Alm wird in Eigenregie des Vereins betreiben und unterhalten. Hier fallen für die Stadt Bedburg keine Kosten an. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen belaufen sich durchschnittlich auf 55.000,00 €. Die Energiekosten und der Aufwand für Reinigungsleistungen machen rund 70 % dieser Kosten aus. Die ‚Vereine aus Kichherten und Rath nutzen die Turnhalle zum Umziehen und Duschen. An der Turnhalle in Kirchherten wird zudem ein Gesellschaftszimmer von den Vereinen genutzt. Bäder: Monte Mare: Es besteht ein Vertrag über den Betrieb des monte mare bis zum 30.04.2035. Das Freizeit und Wellnessbad wird für das Schul- und Vereinsschwimmen genutzt. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Freibad: Beim Betreib des Freibades handelt es sich um eine klassische freiwillige Aufgabe. Im Rahmen der Sitzung des Rates am 26.04.2017 wurde auf Grund eines Antrages der FWG umfangreich zu der Thematik Freibad berichtet. Aus diesem Grunde nochmals nachstehend die Begründung zu der Sitzungsvorlage WP9-70/2017: „Begründung: Mit Schreiben vom 02.12.2016 hat die FWG-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragt, dass über den Fortbestand des Freibades ein Ratsbürgerentscheid möglichst zum Termin der nächsten Bundestagswahl durchgeführt werden soll. Auf den Antrag, der dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt ist, wird vollinhaltlich verwiesen. Rechtliche Hinweise und Informationen zum Ratsbürgerentscheid: Beschluss zum Ratsbürgerentscheid Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung NRW (GO) ist für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates erforderlich. Da der Bürgermeister kraft Gesetzes Mitglied des Rates ist, ist er bei der Berechnung der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit zu berücksichtigen. Für eine erfolgreiche Beschlussfassung sind also mindestens 25 Ja-Stimmen erforderlich. Festlegung des Abstimmungstages Gemäß § 5 der Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden muss die Abstimmung an einem Sonntag stattfinden, der durch den Rat nach folgender Maßgabe bestimmt wird: Sofern zwischen der achten und der dreizehnten Woche nach dem Beschluss zur Durchführung des Ratsbürgerentscheides eine Wahl stattfindet, wird die Abstimmung auf diesen Tag gelegt. Vor dem Hintergrund der am 24.09.2017 stattfindenden Bundestagswahl wäre grundsätzlich eine Verknüpfung mit der Durchführung des Ratsbürgerentscheides denkbar. Es wird in diesem Zusammenhang allerdings darauf hingewiesen, dass aufgrund einer Empfehlung der Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides separate Abstimmungsvorstände gebildet werden sollen, was es erforderlich machen würde, neben den Wahlhelfern für die Bundestagswahl zusätzlich auch zahlreiche Wahlhelfer zwecks Abwicklung des Ratsbürgerentscheides zu „rekrutieren“. Beschluss über die Fragestellung Weiterhin ist es Aufgabe des Rates, die Fragestellung zu formulieren. Dabei muss die Frage so formuliert sein, dass sie in sich widerspruchsfrei, in allen Teilen inhaltlich nachvollziehbar und aus sich heraus verständlich ist. Die zur Entscheidung zu bringende Frage muss zudem mit Ja oder Nein zu beantworten sein. Für den Beschluss hierüber ist ebenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit mit mindestens 25 Ja-Stimmen erforderlich. Die Frage des Ratsbürgerentscheides wäre schließlich in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet würde, sofern diese Mehrheit in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern mindestens 20 Prozent der Bürger beträgt. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Geht man beispielhaft von einer Anzahl an Stimmberechtigten in Höhe von 19.642 (Wahlberechtigte bei der Kommunalwahl 2014) aus, ist die erforderliche Mehrheit erreicht, wenn mindestens 3.929 Wahlberechtigte mit „Ja“ stimmen und die Anzahl der Nein-Stimmen darunter liegt. Wenn die erforderliche Mehrheit erreicht wird, hat der Ratsbürgerentscheid gemäß § 26 Abs. 8 GO NRW die Wirkung eines Ratsbeschlusses und kann vor Ablauf von zwei Jahren nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Ratsbürgerentscheid abgeändert werden. Im Anschluss an den Ratsbürgerentscheid müsste der Rat das am Abstimmungstag ermittelte Ergebnis in einer Ratssitzung offiziell feststellen. Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, fällt die Entscheidung grundsätzlich an den Rat zurück. Beschluss über Begründung und Kostenschätzung Aufgabe des Rates ist es gemäß § 11 Abs. 5 sowie gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden auch, eine kurze Begründung zum Ratsbürgerentscheid sowie eine Einschätzung der mit der Durchführung der Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx verlangten Maßnahme verbundenen Kosten zu formulieren. Diese Begründung muss die wesentlichen für die Entscheidung durch den Bürger erheblichen Tatsachen enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass auch für den Beschluss über Begründung und Kostenschätzung eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist, da hiermit der Inhalt des Ratsbürgerentscheides festgelegt wird. Hinsichtlich der Kostenschätzung wird darauf hingewiesen, dass bei einem Ratsbürgerentscheid die Notwendigkeit einer Kostenschätzung nicht zwingend besteht, insbesondere da vorliegend die Schließung des Freibades als mögliches Ergebnis des Ratsbürgerentscheides rein aus fiskalischen Gründen betrachtet zu einer Kosteneinsparung führen könnte. Die Beifügung einer freiwilligen Kostenschätzung kann aber sicher sinnvoll sein. Informationen zum sogenannten Abstimmungsheft Bei der Durchführung eines Ratsbürgerentscheides ist jedem Abstimmungsberechtigten ein sogenanntes Abstimmungsheft zu übermitteln. Gemäß § 11 der Satzung über die Durchführung von Bürgerbegehren, Bürgerentscheiden und Ratsbürgerentscheiden in der Stadt Bedburg sind beim Ratsbürgerentscheid im Abstimmungsheft folgende Informationen aufzunehmen: - Text der zu entscheidenden Frage sowie Tag und Uhrzeit, zu denen die Stimmlokale für die Stimmabgabe geöffnet sind und bis zu denen der Stimmbrief beim Bürgermeister eingegangen sein muss (§ 11 Abs. 1) - Unterrichtung durch den Bürgermeister über den Verlauf der Abstimmung und der Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief (§ 11 Abs. 2 Nr. 1) - Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen samt Angabe ihrer Fraktionsstärke sowie auf Wunsch Sondervoten einzelner Ratsmitglieder und die Stimmempfehlung des Bürgermeisters (§ 11 Abs. 2 Nr. 5) Erläuterung zur Stimmempfehlung: Bei der Stimmempfehlung der Fraktionen handelt es sich um ihre Empfehlung an die Bürgerinnen und Bürger zur Abstimmung mit Ja oder Nein auf die vom Rat formulierte Fragestellung. - Beim Ratsbürgerentscheid sind neben der kurzen Begründung des Rates zudem auf Wunsch kurze sachliche Stellungnahmen der im Rat vertretenen Fraktionen aufzunehmen (§ 11 Abs. 5 Satz 3). Informationen zur Abstimmungsberechtigung: Abstimmungsberechtigt bei einem Ratsbürgerentscheid wäre, wer am Tag des Bürgerentscheids endet hat bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung, hat Voraussichtliche Kosten bei Durchführung eines Ratsbürgerentscheides Die voraussichtlichen Kosten bei Durchführung eines Ratsbürgerentscheides belaufen sich auf etwa 80.000 €. Darin enthalten sind u.a. die Kosten für den Druck, das Kuvertieren und die Papierkosten der Abstimmungsbenachrichtigungen, die Kosten für den Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen inklusive des Abstimmungsheftes sowie der Briefwahlunterlagen, die Kosten für den Einsatz der Wahlhelfer sowie die Personalkosten für die Vorbereitung und Abwicklung des Ratsbürgerentscheides einerseits, aber auch für die Personalkosten hinsichtlich der Durchführung der internen sowie externen Abstimmungsgespräche zur Erarbeitung des Abstimmungsheftes, etc. Kostensituation des Bedburger Freibades Bezüglich der aktuellen Kostensituation des Freibades wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: Ist 2014 Ist 2015 Ist 2016 Plan 2017 Aufwand 258.530,53 € 280.164,15 € 234.251,85 € 278.424,97 € Ertrag 42.285,90 € 80.113,20 € 79.252,27 € 60.840,00 € Saldo - 216.244,63 € - 200.050,95 € - 154.999,58 € - 217.584,97 € (lt. Ergebnisübersicht FD 2; ohne Berücksichtigung interner Leistungsbeziehungen) 2013 Investitionen/ 4.999,24 € Sanierung (lt. Info FD 6, FD 2) 2014 / 2015 186.185,62 € 2016 1.681,66 € – Hochbau, Tiefbau, Bauhof – verwiesen, der dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt ist. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Besucherzahlen des Bedburger Freibades Die Besucherzahlen des Bedburger Freibades stellen sich wie folgt dar: 2014: 12.058 Besucher 2015 24.784 Besucher 2016: 21.481 Besucher Beschlusslage aus der Vergangenheit: Im Rahmen des Beschlusses über die Haushaltssatzung für das Jahr 2008 wurde als politische Zielvorgabe wie folgt beschlossen: „Die Entwicklung im Freibad wird zunächst abgewartet und erst bei dringendem Handlungsbedarf zur Entscheidung in den politischen Gremien gebracht“. Im Rahmen des Beschlusses über die Haushaltssatzung für das Jahr 2009, in dessen Zuge entsprechende Haushaltsmittel für das Freibad eingestellt wurden, wurde folgender Beschluss gefasst: „Regelmäßige Überprüfung des Freibades und Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt“ Diese Zielvorgaben wurden verwaltungsseitig bislang so interpretiert, dass der Rat insbesondere dann explizit beteiligt wird, wenn eine „größere“ Sanierungsmaßnahme bevorsteht, die für den Weiterbetrieb des Freibades zwingende Voraussetzung ist. Dann sollte eine Entscheidung darüber getroffen werden, ob das Freibad weiter betrieben oder geschlossen wird. Darüber hinaus wird auf die Haushaltsberatungen für das Jahr 2015 im Haupt- und Finanzausschuss am 03.03.2015 verwiesen, wo aufgrund eines Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über den Prüfauftrag hinsichtlich der Errichtung eines Naturbades beraten wurde. In diesem Zuge wurde auch das Bedburger Freibad thematisiert. Der entsprechende Protokollauszug ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 3 beigefügt. Zusammenfassung: Die politische Bewertung über die Kosten, die Besucherzahlen und die Notwendigkeit der Vorhaltung eines Freibades für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bedburg und des Umlandes wird grundsätzlich dem Rat überlassen. Verwiesen wird an dieser Stelle auf die Ausführungen bezüglich der möglichen Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel (siehe unten). Sollte der Rat der Stadt Bedburg sich für die Durchführung eines Ratsbürgerentscheides über den Fortbestand des Bedburger Freibades aussprechen wollen, so wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die im Beschlussvorschlag aufgeführte Alternative 1 zu beschließen und sodann im Rahmen der Ratssitzung am 11.07.2017 oder in einer Sondersitzung die weiteren erforderlichen Beschlüsse zu fassen. Der Rat der Stadt Bedburg hat mehrheitlich beschlossen, keinen Ratsbürgerentscheid durchzuführen Kiosk Der Kiosk ist verpachtet. Die Pachthöhe ist abhängig von den Besucherzahlen. Der Betrieb des Kiosks trägt mit zur Attraktivität des Freibades bei und sollte, solange der Freibadbetrieb besteht, aufrechterhalten bleiben. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produktgruppe 10.523 Denkmalschutz und –pflege, denkmalgeschützte Gebäude Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der Produktgruppe Denkmalschutz und -pflege vorhanden sind. Kostenstelle 316.001 316.002 Bezeichnung Historische Gebäude Kapellen 2013 2014 2015 Bindungsgrad: §1 Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (1) Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden. Der Fachdienst 6 ist lediglich für die Unterhaltung und Pflege der städtischen Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, zuständig. Die durchschnittlichen Kosten für Sach- und Dienstleistungen der letzten 3 Jahre betrugen unter 5.000,00 €. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produktgruppe 11.537 Abfallbeseitigung Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der Produktgruppe Abfallbeseitigung vorhanden sind. Kostenstelle Bezeichnung Restmüll Bioabfall Grünabfall Haushaltsgroßgeräte Sperrgut Papierabfall Schadstoffe Wilder Müll Abfallbes. allgemein 413.001 413.002 413.003 413.004 413.005 413.006 413.007 413.008 413.999 Bindungsgrad Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz § 15 Pflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (1) 1Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben die in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen nach Maßgabe der §§ 4 bis 7 zu verwerten oder nach Maßgabe der §§ 10 bis 12 zu beseitigen. 2Werden Abfälle aus den in § 5 Abs. 4 genannten Gründen zur Beseitigung überlassen, sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Verwertung verpflichtet, soweit bei ihnen diese Gründe nicht vorliegen. Allgemeines Im Rahmen einer Ausschreibung wurden die Abfuhrleistungen vertraglich festgelegt. Eine Neuausschreibung mit Ausnahme der Schadstoffe, die in diesem Jahr neu ausgeschrieben werden, erfolgt in 2018 zum 01.01.2019. Für die Kosten für die Abfallbeseitigung werden Gebühren erhoben. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produktgruppe 11.538 Abwasserbeseitigung Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der Produktgruppe Abwasserbeseitigung vorhanden sind. Kostenstelle Bezeichnung Abwasserbeseitigung gebührenpflichtig Abwasserbeseitigung nicht gebührenpflichtig 109.001 109.002 Bindungsgrad Wasserhaushaltsgesetz § 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung 1) Abwasser ist von den juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beseitigen, die nach Landesrecht hierzu verpflichtet sind (Abwasserbeseitigungspflichtige). 2) Die Länder können bestimmen, unter welchen Voraussetzungen die Abwasserbeseitigung anderen als den in Satz 1 genannten Abwasserbeseitigungspflichtigen obliegt. 3) Die zur Abwasserbeseitigung Verpflichteten können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritter bedienen. Allgemeines Für die Kosten der Abwasserbeseitigung werden Gebühren erhoben. Diese unterteilen sich in Niederschlags- und Schmutzwassergebühren. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produktgruppe 12.541 Gemeindestraßen Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der Produktgruppe Gemeindestraßen vorhanden sind. Kostenstelle 110.001 110.002 110.003 110.004 Bezeichnung Öffentliche Verkehrsflächen Parkplätze Wirtschaftswege Straßenbeleuchtung Bindungsgrad Die Unterhaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Verkehrsflächen ist in großen Bereichen bestimmt durch die Verpflichtung der Verkehrssicherungspflichten. Hier wurde in den letzten Jahrzehnten der Umfang der Pflichten durch die Rechtsprechung geprägt. Allgemeines Öffentliche Verkehrsflächen/Parkplätze Im Bereich der Straßenunterhaltung wurden in den letzten Jahren keine Straßen mehr umfänglich saniert. Zwischenzeitlich hat eine Befahrung aller Gemeindestraßen stattgefunden und es wurde ein Straßensanierungskonzept erstellt. Die in Klasse 7 eingestuften Straßen (sehr schlechter Zustand) wurden einer eingehenden Überprüfung unterzogen. In der zweiten Jahreshälfte 2017 soll hier durch den Bauausschuss eine Prioritätenliste für Sanierung- und Neubaumaßnahmen erstellt werden. Je nach Umfang und Art der Sanierung wird eine Beitragspflicht nach BBauG oder KAG ausgelöst. Zu den öffentlichen Verkehrsflächen gehören auch alle städtischen Brückenbauwerke die regelmäßig überprüft, instandgesetzt und gepflegt werden. Wirtschaftswege Die Sanierung der Wirtschaftswege erfolgt seit Jahren in enger Zusammenarbeit mit den Bedburger Landwirten. Hier wird durch die Stadt Bedburg das Material zur Verfügung gestellt, von den Landwirten wird dies eingebaut. Vor Jahren hat die Stadt Bedburg hier für die Landwirte einen Wegeplanierhobel angeschafft, der für die Einarbeitung des Wegematerials allen Landwirten zur Verfügung steht. Im Durchschnitt werden jährlich 25.000,00 € für das Material verausgabt. Straßenbeleuchtung Im Jahre 2011 wurden mit Mitteln des Konjunkturpaketes rund 1.600 Lampenköpfe und 1.100 Maste ausgetauscht. Das Stromnetz zählt nicht mehr zum unterhaltspflichtigen Teil der städtischen Straßenbeleuchtung. Verwaltungsseitig werden zurzeit Überlegungen angestellt, den Betrieb und Unterhaltung der kompletten Straßenbeleuchtung durch einen Dritten ausführen zu lassen. Hierzu wird zeitnah die Politik in den Entscheidungsprozess eingebunden. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Einnahmen Wie bereits oben ausgeführt, müssen bei umfangreichen Sanierungs- oder Baumaßnahmen an öffentlichen Verkehrsflächen Beiträge erhoben werden. Nach dem BbauG beträgt hier der Beitragssatz 90 %. Beiträge nach dem Kommunalabgabegesetz (KAG) können von den Kommunen in einem gewissen Rahmen selbst festgelegt werden. Verwaltungsseitig wurde hier am 23.11.2015 in der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Bedburg vorgeschlagen, die vorhandene Satzung neu zu fassen. Hierdurch sind Einnahmeverbesserungen zu erzielen. Die Begründung zur Sitzungsvorlage ist nachstehend nochmals wiedergegeben. Begründung: Die Satzung der Stadt Bedburg über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen vom 05.09.1980 wurde am 02.12.1983 zuletzt geändert. Die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) Nordrhein-Westfalen hat bei der Prüfung im Jahre 2011 nachstehende Handlungsempfehlungen für die KAG-Beitragssatzung gegeben: - Einbeziehung der Wirtschaftswege in die Satzung - In der KAG-Beitragssatzung Anteil der Beitragspflichtigen erhöhen. Beispielhaft sei erwähnt, dass die Mustersatzung bei Anliegerstraßen einen Höchstsatz des beitragspflichtigen Anteils von 80 Prozent vorsieht, die Satzung der Stadt Bedburg hier je nach Ausbauart nur 50 bis 60 Prozent ausweist. Des Weiteren weichen die anrechenbaren Breiten von der Mustersatzung sowohl nach unten als auch nach oben ab. Für unselbständige Grünanlagen und Wirtschaftswege ist keine Abrechnung vorgesehen. Im Vergleich der Bundesländer hat die bisherige Mustersatzung in Nordrhein-Westfalen Vorteilssätze der Anlieger vorgesehen, die eher als Mindestsätze zu verstehen waren, von den Städten und Gemeinden jedoch weitgehend unverändert übernommen wurden. Bei der Abwägung über das Verhältnis von Gemeindeanteilen und Anliegeranteilen muss zunächst der Grad des durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage für die Allgemeinheit gebotenen Vorteils ermittelt werden. Der wirtschaftliche Vorteil der Allgemeinheit (Gemeindeanteil), der mit dem Vorteil der Anlieger korrespondiert, hängt wesentlich von der Verkehrsbedeutung der jeweiligen Straße und ihrer Teileinrichtungen ab. Bei der Festlegung des Gemeindeanteils ist insofern der unterschiedlichen Verkehrsbedeutung der Straßen Rechnung zu tragen. Des Weiteren sind die allgemeinen Haushaltsgrundsätze des § 75 GO NW zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung sowie § 76 Abs. 2 GO NW zu berücksichtigen, wonach die Gemeinden ihre Einnahmen in erster Linie – soweit vertretbar und geboten – aus speziellen Entgelten für die von ihnen erbrachten Leistungen und erst in zweiter Linie aus Steuern zu beschaffen haben. Angesichts der Beitragserhebungspflicht dem Grunde nach kann diese Vorschrift allerdings nur noch Wirkungen für das Verteilungsverhältnis erzeugen. Nach der Rechtsprechung des OVG NW ist den Gemeinden bei der Bestimmung des Vertretbaren und Gebotenen grundsätzlich ein Ermessensspielraum eröffnet. Dabei gilt jedoch die grundsätzliche Verpflichtung zur vollständigen Ausschöpfung der Einnahmequellen im besonderen Maße für diejenigen Gemeinden, die bereits über längere Zeit hinweg ihre Haushaltsrechnungen mit einem Fehlbetrag abgeschlossen haben. Hinter dieser Verpflichtung müssen andere Erwägungen, die ansonsten von einer Abgabenerhebung Abstand nehmen lassen könnten, zurücktreten. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich die Stadt Bedburg im HSK befindet, wurden verwaltungsseitig die Höchstsätze als Anteil der Beitragspflichtigen in die neue Satzung eingearbeitet. Der Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG, die alte Satzung und eine Übersicht über die alten/neuen Beiträge sind als Anlage beigefügt. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Die nachstehende Anlage war seinerzeit der Sitzungsvorlage beigefügt. Hieraus ersichtlich ist    der Rahmen, in welcher Höhe Beiträge erhoben werden können (Spanne) der von der Verwaltung gemachte Vorschlag und die bisherige Höhe der Gebühr. Mit einer Erhöhung des Beitrages vermindert sich der Eigenanteil der Stadt bei beitragspflichtigen Baumaßnahmen im Bereich des Straßenbaus bei (Straßenart) Anrechenbare Breiten in Kern-, Ge- im übrigen werbeund Industriegebieten 1. Anliegerstraßen a) Fahrbahn b) Radweg einschl. Sicherheitsstreifen c) Parkstreifen d) Gehweg e) Beleuchtung und Oberflächenentwässerung f) unselbständige Grünanlagen 2. Haupterschließungsstraßen a) Fahrbahn b) Radweg einschl. Sicherheitsstreifen c) Parkstreifen d) Gehweg e) Beleuchtung und Ober- flächenentwässerung f) unselbständige Grün- anlagen 3. Hauptverkehrsstraßen a) Fahrbahn b) Radweg einschl. Sicherheitsstreifen c) Parkstreifen d) Gehweg e) Beleuchtung und Oberflächenentwässerung f) unselbständige Grünanlagen 4.Hauptgeschäftsstraßen a) Fahrbahn b) Radweg einschl. Sicherheitsstreifen c) Parkstreifen d) Gehweg e) Beleuchtung und Oberflächenentwässerung f) unselbständige Grünanlagen 5. verkehrsberuhigte Bereiche 8,50 m je 2,40 m Anteil der Beitragspflichtigen Spanne 50 - 80 v.H. 50 - 80 v.H. Vorschlag 80 v.H. 80 v.H. bisher 50 v.H. 50 v.H. 60 - 80 v.H. 60 - 80 v.H. 30 - 80 v.H. 80 v.H. 80 v.H. 80 v.H. 60 v.H. 60 v.H. 50 v.H. je 5,00 m je 2,50 m - 5,50 m Nicht vorgesehen je 5,00 m je 2,50 m - je 2,00 m je 2,00 m 50 - 70 v.H. 70 v.H. 0 v.H. 8,50 m je 2,40 m 6,50 m je 2,40 m 30 - 60 v.H. 30 - 60 v.H. 60 v.H. 60 v.H. 30 v.H. 30 v.H. je 5,00 m je 2,50 m - je 5,00 m je 2,50 m - 50 - 80 v.H. 50 - 80 v.H. 30 - 80 v.H. 80 v.H. 80 v.H. 80 v.H. 50 v.H. 50 v.H. 30 v.H. je 2,00 m je 2,00 m 50 - 70 v.H. 70 v.H. 0 v.H. 8,50 m je 2,40 m 8,50 m je 2,40 m 10 - 40 v.H. 10 - 40 v.H. 40 v.H. 40 v.H. 10 v.H. 10 v.H. je 5,00 m je 2,50 m - je 5,00 m je 2,50 m - 50 - 80 v.H. 50 - 80 v.H. 30 - 80 v.H. 80 v.H. 80 v.H. 80 v.H. 50 v.H. 50 v.H. 10 v.H. je 2,00 m je 2,00 m 50 - 70 v.H. 70 v.H. 0 v.H. 7,50 m je 2,40 m 7,50 m je 2,40 m 40 - 70 v.H. 40 - 70 v.H. 70 v.H. 70 v.H. 40 v.H. 40 v.H. je 5,00 m je 6,00 m - je 5,00 m je 6,00 m - 60 - 80 v.H. 60 - 80 v.H. 30 - 80 v.H. 80 v.H. 80 v.H. 80 v.H. 60 v.H. 60 v.H. 40 v.H. je 2,00 m 10,00 m je 2,00 m 10,00 m 50 - 70 v.H. 70 v.H. 70 v.H. 0 v.H. 55 v.H. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produktgruppe 12.545 Straßenreinigung und Winterdienst Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der Produktgruppe Straßenreinigung und Winterdienst vorhanden sind. Kostenstelle 112.001 112.002 112.999 Bezeichnung Straßenreinigung Winterdienst Straßenreinigung und Winterdienst allgemein Bindungsgrad: Straßenreinigung und Winterdienst gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages erfüllt die Kommune damit ihre Pflicht zur Sicherung des Verkehrs, der Gefahrenabwehr und Pflege des Stadtbildes. Diese Serviceleistungen dienen somit der Allgemeinheit. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, bedarf es einer umfassenden Organisation, Logistik und rechtlichen Ausgestaltung, zum Beispiel in Form einer Satzung. Diese Dienstleistungen können nicht zum Nulltarif erbracht werden. Straßenreinigung und Gebührenerhebung bilden von daher eine untrennbare Einheit. Für alle zum Nutzen, von allen finanziert. Allgemeines Die Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes werden per Satzung auf die Anlieger umgelegt, die diese Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Für alle anderen besteht die Verpflichtung die Straßenreinigung und den Winterdienst selbst durchzuführen oder durchführen zu lassen. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produktgruppe 13.551 Öffentliches Grün, Wasserflächen Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der Produktgruppe öffentliches Grün, Wasserflächen vorhanden sind. Kostenstelle 114.001 114.003 114.004 114.005 114.006 114.007 114.999 Bezeichnung Park- und sonstige Flächen Wasserflächen Wald- und Forstwirtschaft Schlosspark Grüne Hohle Straßenbegleitgrün Grünflächen allgemein Bindungsgrad Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht müssen gewisse Aufgaben zwingend durchgeführt werden, z. B. Baumkontrollen, Freihaltung Sichtdreiecke u. ä. Viele Tätigkeiten, die im Bereich Öffentliches Grün, Wasserflächen durchgeführt werden, können als Selbstverwaltungsaufgabe bezeichnet werden, d. h. dass die Stadt Bedburg selbst entscheiden kann, wie und in welchem Umfang die Aufgabe durchgeführt wird. Allgemeines Bezüglich der Aussagen des Gemeindeprüfungsamtes wird auf den Auszug unter der Produktgruppe 01.111 Verwaltungssteuerung und Service hingewiesen. Mögliche Einsparungen sind hier im Bereich des Personals denkbar. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bereits heute von vielen Seiten immer wieder ein ordentliches Stadtbild gefordert wird. Um hier Wiederholungen zu vermeiden, wird ebenfalls auf die Ausführungen zur o. a. Produktgruppe, hier konkret, Kostenstelle Bauhof, verwiesen. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produktgruppe 13.553 Bestattungswesen Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der Produktgruppe Bestattungswesen vorhanden sind und wie die Jahresabschlüsse sich in den Jahren 2013 bis 2015 darstellten: Kostenstelle ohne Gebäude Kostenstelle 116.001 116.002 116.003 116.004 116.999 Bezeichnung Unterh. der Friedhöfe Ehrenfriedhöfe Judenfriedhöfe Einebnungen Friedhöfe allgemein Gebäude 317.001 317.002 317.003 317.004 317.005 317.006 317.007 317.008 317.009 317.010 Kölner Straße Broich Bedburg-West Kirdorf Kaster Königshoven Kirchherten Kirchtroisdorf Rath Lipp Bindungsgrad Das Bestattungswessen gehört zu den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben, d. h. die Gemeinde ist zur Aufgabenwahrnehmung gesetzlich verpflichtet (durch Bundes- oder Landesgesetz oder Rechtsordnung). Sie kann aber selbst entscheiden, wie sie dieser Verpflichtung nachkommt - sie hat keine Entscheidung über das ob aber über das wie, also über die Art und Weise wie Aufgaben erfüllt werden sollen. Allgemeines Über das Bestattungswesen ist verwaltungsseitig in den letzten Jahren sehr umfänglich berichtet worden. Eine Friedhofsbedarfsanalyse wurde erstellt. Hierauf aufbauend wurden Lösungsszenarien der Politik vorgestellt. Problem der letzten Jahre ist, dass die Friedhofsgebühren immer höher werden. Gerade im Bereich der Leichen- und Trauerhallen mussten politischerseits Entscheidungen getroffen werden, weil eine gebührenpflichtige Umlage den Bürgern nicht mehr zugemutet werden konnte. Grund hierfür ist insbesondere das geänderte Bestattungsverhalten. Da immer mehr Urnenbestattungen durchgeführt werden, ist die Nachfrage zur Nutzung der Leichen- und Trauerhallen erheblich gesunken. Die Kosten müssten somit bei einer Umlage nach Gebühren auf wesentlich weniger Nutzer umgelegt werden, wie noch vor ca. 10 Jahren. Einsparpotentiale Zunächst muss ausgeführt werden, dass die Kosten des Bestattungswesens überwiegend über Gebühren refinanziert werden. Langfristig gesehen könnten hier durch entsprechende Beschlüsse Gebühren gesenkt und Kosten eingespart werden, weil z. B. durch eine Reduzierung der Anzahl der Friedhöfe auch der Pflegeaufwand durch den Bauhof sich verringert. Dieses sehr sensible Thema wurde bereits bei der Vorstellung der Lösungsszenarien im Jahre 2012 politisch diskutiert. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produktgruppe 15.573 Allgemeine Einrichtungen und Unternehmen Aus der nachfolgenden Tabelle kann entnommen werden, welche Kostenstellen innerhalb der Produktgruppe allgemeine Einrichtungen und Unternehmen vorhanden sind. Kostenstelle 312.003 318.001 318.002 318.003 318.004 318.005 318.006 318.009. 318.010 318.011 318.012 318.014 318.015 318.016 318.018. 318.020 318.022 318.023 318.024 318.025 Bezeichnung Familienzentrum Rath Bürgerhalle Multihalle Schloss Bedburg TH Rath Wohnung Wiesenstraße Lindenstraße 34 Alte Schule Pütz Lindenstraße 4 (ehem. Toom) Erftstraße 15 FWGH Bedburg alt Herderstraße (soz.Wohnungsbau) Butterstraße (soz. Wohnungsbau) Lagerhalle Adolf-Silverberg-Straße Begegnungsstätte Kirchtroisdorf Lindenstraße 23 Wohnung Sportzentrum West Garagen am Schlosspark Geschäftshaus Lindenstraße 23 Mühlenerftstübchen Bindungsgrad Bei den o. a. Objekten handelt es sich um Gebäude, die sehr unterschiedliche Nutzungen haben. Der Bindungsgrad ist unterschiedlich, von daher wird zu den einzelnen Gebäuden hierzu im Einzelnen ausgeführt. Familienzentrum Rath Hierbei handelt es sich um den ehemaligen Kindergarten in Rath. Der Vertrag zum Betrieb eines Familienzentrums wurde von der Mieterin schriftlich zum 31.07.2017 form- und fristgerecht gekündigt. Seitens des Jugendamtes besteht die Absicht, bis zur Fertigstellung (geplant 01.08.2018) des Kindergartens in Kirdorf eine Gruppe in dem Gebäude unterzubringen. Da keine Verpflichtung besteht, dass Gebäude weiter zu betreiben, muss entschieden werden, was mit dem Gebäude nach dem 01.08.2018 geschehen soll. Bürgerhalle Die Bürgerhalle hat als Veranstaltungsstätte, Turnhalle und Schießsportzentrum verschieden Funktonen. Während der Schulsport vorgeschrieben ist, dürfte die sonstigen Nutzungen eher den freiwilligen Aufgaben zuzuordnen sein. Das Gebäude ist für den Umsiedlungsort Königshoven, genauso wie die Veranstaltungsstätten in den anderen Stadtteilen, von enormer Bedeutung. Bezüglich Nutzungsgebühren siehe Fragestellung bei 03.211 Grundschulen Multihalle    Ein Teil der Multihalle wurde vertraglich als Lagerfläche der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Morken-Harff zur Verfügung gestellt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende. Eine Pacht wird nicht erhoben. Ein Teil der Multihalle wurde vertraglich dem Tennisclub Kaster für die Schaffung weiterer Sanitärräume zur Verfügung gestellt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate zum Quartalsende. Eine Pacht wird nicht erhoben. Das Foyer der Multihalle wird als Lagerfläche für städt. Mobiliar genutzt. Der Betrieb der Multihalle ist eine freiwillige Aufgabe. Die durchschnittlichen Kosten der letzten drei Jahr für Sach- und Dienstleistungen beliefen sich zwischen 4.000,00 € und 6.000,00 €. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Schloss Bedburg Für die im Schloss Bedburg angemieteten Veranstaltungsräume besteht eine vertragliche Bindung bis zum 31.12.2025. Den Kosten für die Miete in Höhe von rund 135.000,00 € und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von durchschnittlich 55.000,00 € stehen Mieteinnahmen zwischen 15.000,00 € und 20.000,00 € gegenüber. TH Rath Die Turnhalle in Rath wird überwiegend von Vereinen genutzt. Der Fußballclub hat dort seine Umkleide- und Duschmöglichkeiten. Darüber hinaus dient die Halle dem Familienzentrum sowie dem Karnevalsverein und dem TV Bedburg. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betrugen in den letzten 3 Jahre zwischen 7.000,00 € und 9.000,00 €. Dem gegenüber konnten Mieteinnahmen von rund 1.000,00 € verbucht werden. Wohnung Wiesenstraße Bei der Wohnung handelt es sich um eine Dienstwohnung, die von einem städt. Mitarbeiter mit seiner Familie bewohnt wird. Der Dienstwohnungsentschädigung in Höhe von rund 5.000,00 € stehen Aufwendungen von Sachund Dienstleistungen in Höhe von durchschnittlich 2.000,00 € gegenüber. Eine „ordentliche“ Vermietung ist auf Grund der Besonderheiten nicht zu empfehlen. Hinzu kommt, dass der städt. Mitarbeiter auch in seiner Freizeit „ein Auge“ auf den Betrieb wirft. Lindenstraße 34 Die Lindenstraße 34 dient als Anlaufstation des sog. Hausmeisterpools. Hier sind auch die städt. Fahrzeuge in den ehemaligen Hallen des Feuerwehrgerätehauses untergebracht. Darüber hinaus findet in einem Raum im Obergeschoss Sprachunterricht für Asylanten statt. Zurzeit laufen die Planungen zu einem Umzug in das Geschäftshaus in der Lindenstraße 23. Der Umzug könnte innerhalb der nächsten drei Monate von statten gehen, so dass bereits zum heutigen Zeitpunkt Überlegungen angestellt werden könnten, was mit dem Gebäude zukünftig geschieht. Alte Schule Pütz Ein Teil der alten Schule in Pütz ist als Wohnung vermietet, ein anderer Teil dem Bürgerverein Pütz als Veranstaltungsstätte unentgeltlich und unbefristet übertragen. Die Kosten für die Pflege- und kleineren Instandsetzungsarbeiten werden mit den Mieteinnahmen verrechnet. Die gesamten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betragen im Durchschnitt jährlich zwischen 7.000,00 € und 10.000,00 €. In 2016 wurden die Fenster an den Räumen des Bürgervereines erneuert. Die Mieteinnahmen belaufen sich auf rund 6.000,00 €. Lindenstraße 4 (ehem. Toom) In dem Objekt Lindenstraße 4 sind zurzeit unterschiedliche Nutzungen. Im Bereich der ehemaligen Ladengeschäfte sind der Werbekreis, KULT und der Geschichtsverein untergebracht. Darüber hinaus hat der dort tätige Hausmeister ein kleines Büro. Die Wohnungen werden von Asylanten genutzt. Des Weiteren befindet sich im 1. OG ein Gebetsraum. Am 13.06. findet eine Sondersitzung des Rates bezüglich der Bedburger Mitte statt. Erftstraße 15 Bei der Wohnung handelt es sich um eine Dienstwohnung, die von einem städt. Mitarbeiter mit seiner Familie bewohnt wird. Der Dienstwohnungsentschädigung in Höhe von rund 4.000,00 € stehen Aufwendungen von Sachund Dienstleistungen in Höhe von durchschnittlich 1.000,00 € gegenüber. Eine „ordentliche“ Vermietung ist auf Grund der Besonderheiten nicht zu empfehlen, zumal hierdurch nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Möglichkeiten des Betriebes eingeschränkt werden könnten. Hinzu kommt, dass der städt. Mitarbeiter auch in seiner Freizeit „ein Auge“ auf den Betrieb wirft. Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx FWGH Bedburg alt Das alte Feuerwehrgerätehaus in Bedburg dient zur Unterbringung von ‚Asylanten. Sollte sich hier die Lage entspannen, sollten Überlegungen angestellt werden, was mit dem Gebäude und den Hallen geschieht. Herderstraße (soz. Wohnungsbau) Bei dem Objekt handelt es sich um ein ehemaliges Asylantenheim, das zurzeit vermietet ist. Das Gebäude wurde mit Landesmitteln gefördert. Die Zweckbindungsfrist endet am 31.03.2017, so dass eine Vermarktung ohne Rückzahlungsverpflichtung möglich ist. Butterstraße (soz. Wohnungbau) Bei dem Objekt handelt es sich um ein ehemaliges Asylantenheim, das zurzeit vermietet ist. Das Gebäude wurde mit Landesmitteln gefördert. Die Zweckbindungsfrist endet am 31.03.2017, so dass eine Vermarktung ohne Rückzahlungsverpflichtung möglich ist. Lagerhalle Adolf-Silverberg-Straße (Ladestraße) Die Lagerhalle ist zurzeit als Getränkemarkt vermietet. Den Einnahmen von rund 6.000,00 € stehen Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen von unter 1.000,00 €. Eine Vermarktung sollte zurzeit nicht angestrebt werden, da nicht bekannt ist, wie die weitere Entwicklung im Hinblick auf die Schließung Bahnübergang Lindenstraße ist. Begegnungsstätte Kirchtroisdorf Als Ersatz für die Aufgabe der alten Schule wurde die Begegnungsstätte gebaut. Hier finden unentgeltliche Nutzungen von überwiegend Vereinen aus Kirchtroisdorf statt. Darüber hinaus wurde eine sog. Altenstube eingerichtet. Im Kellerraum wird ein Büro durch die Caritas für die Jugendarbeit genutzt. Lindenstraße 23 Hierbei handelt es sich um eine Teilfläche des ehemaligen Straßenbaubetriebes Radke, der seinerzeit erworben wurde, um Probleme bei der Realisierung der Maßnahme „Schließung Bahnübergang“ zu vermeiden. Zwischenzeitlich wurde auch das Geschäftshaus erworben. Hier ist geplant die Mitarbeiter des Hausmeisterpools unterzubringen. Im OG des Geschäftshauses soll der Außendienst des FD 4 eine Anlaufstelle und Büros erhalten. Wohnung Sportzentrum West Die Wohnung ist unbefristet vermietet. Die Mieterin ist angestellt bei einer Reinigungsfirma, die auch die Räumlichkeiten am Sportzentrum – West reinigt. Eine Veräußerung oder anderweitige Vermietung ist nicht sinnvoll, da hier auch negative Auswirkungen auf den Sportbetrieb nicht ausgeschlossen werden können. Garagen am Schlosspark Für die geplante Maßnahme „Bedburger Mitte“ wurden die dort in Privatbesitz befindlichen Garagen erworben. Die Garagen sind vermietet. Siehe auch Anmerkung zur Sondersitzung bei Produkt ehemaliger Toom. Mühlenerftstübchen Das Geschäftsgebäude wurde vor kurzem erworben. Zurzeit läuft ein Auswahlverfahren des FD 5 bezüglich der weiteren Nutzung. Geschäftshaus Lindenstraße 23 Siehe oben: Lindenstraße 23 Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Mögliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Beratung über Konsolidierungsmöglichkeiten im Fachdienst 6 Produkt Kostenstelle(n) Anmerkung Fragestellung Produkt Kostenstelle(n) Anmerkung Fragestellung Produkt Kostenstelle(n) Anmerkung Fragestellung Produkt Kostenstelle(n) Anmerkung Fragestellung 01.111 Verwaltungssteuerung und Service Bauhofkolonnen, Fuhrpark, Bauhof Verwaltungsgebäude, Bauhof und Wohnung Bauhof  Die Zentralisierung der Verwaltung ist in der Umsetzungsphase  Die Anlagenpflege ist nicht umfänglich verpflichtend.  Die Unterstützung im Bereich der Kulturförderung ist eine freiwillige Aufgabe  Was soll mit dem Rathaus Bedburg und dem Gründerzentrum geschehen?  Sollen Standards abgebaut werden?  Soll weiterhin die Unterstützung erfolgen? 02.126 Brandschutz Feuerwehrgerätehäuser in Kaster, Millendorf, Kirchherten, Kirchtroisdorf, Rath und Bedburg Feuerwehrschule Rath und zwei Wohnungen in Kaster  Über die Notwendigkeit der Standorte wird der FD 3 berichten.  Wohnungen sind zur Zeit vermietet  Mietvertrag für Feuerwehrschule läuft bis 31.12.2021.  Entfällt für FD 6  Soll nach Freiwerden der Wohnungen eine Veräußerung angestrebt werden?  Entfällt aktuell wegen Laufzeit Mietvertrag 03.211 Grundschulen Grundschulen und TH / MZH Bedburg, Kirdorf, Kaster, Kirchherten, Tagespflegestelle Kirdorf  Über die Notwendigkeit der Standorte wird der FD 4 berichten.  Aufgrund der politischen Beschlusslage werden aktuell keine Nutzungsgebühren für Vereine erhoben.  Mieten und Reinigungskosten für die Hallen bei Veranstaltungen wurden in der Sitzung des Bauausschusses am 10.09.2013 (siehe Vorlage: WP 8-175/2013) beschlossen.  Entfällt für FD 6  Sollen zukünftig Nutzungsgebühren für Vereine erhoben werden?  Soll die Höhe der Mieten und Kosten der Reinigung überprüft werden? 05.315 Soziale Einrichtungen Gommershovener Weg (Asyl), Pannengasse (Asyl), Kurt-Schumacher-Straße Mietobjekte (Flüchtlinge), Herderstraße (Asyl), Barbarastraße (Asyl), Am Tiergarten (Asyl), Haus der Begegnung, Alte Schule Lipp, Alte Schule Kirchtroisdorf, Altes FWGH Bedburg, Flüchtlingsunterkünfte allgemein  Die Unterbringung von Asylanten ist eine Grundleistung der Kommune  Was soll mit freiwerdenden Unterkünften, sofern diese nicht mehr benötigt werden, geschehen? Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produkt Kostenstelle(n) Anmerkung Fragestellung Produkt Kostenstelle(n) Anmerkung Fragestellung Produkt Kostenstelle(n) Anmerkung Fragestellung Produkt Kostenstelle(n) Anmerkung Fragestellung Produkt Kostenstelle(n) Anmerkung Fragestellung 08.424 Sportstätten und Bäder (Außenanlagen und Gebäude) Sportplätze West, Burgundische Straße, Am Tiergarten, Kirdorf, Kirchherten, Kirchtroisdorf, Lipp, Rath, allg.  Der Betrieb und der Unterhalt der Sportanlagen ist eine überwiegend freiwillige Aufgabe.  Die Zahlung der Zuschüsse an die Vereine ist eine freiwillige Leistung  Der Sportplatz Lipp wird nicht mehr als Sportanlage genutzt.  Die Gebäude werden überwiegend zum Duschen und Umkleiden benutzt.  Rath und Kirchherten nutzen Turnhallen  Sollen alle Sportplätze/Gebäude weiter betrieben werden?  Soll der Erhalt eines Sportplatzes/Gebäudes auf den Prüfstand gestellt werden, wenn größere Investitionen, wie z. B. eine Erneuerung des Tennenbelages anstehen? 08.424 Sportstätten und Bäder (Bäder) Monte mare, Freibad, Kiosk  Für das Freizeit- und Wellnessbad besteht eine vertragliche Verpflichtung.  Über die vertraglichen Regelungen wird regelmäßig berichtet  Das Freibad ist eine freiwillige Aufgabe  Der Kiosk ist verpachtet.  Soll das Freibad weiter betrieben werden? 12.541 Gemeindesstraßen Öffentliche Verkehrsflächen, Parkplätze, Wirtschaftswege, Straßenbeleuchtung  Es liegt ein Straßensanierungskonzept vor.  Über die nächsten 5 Jahre soll eine Prioritätenliste erstellt werden  Verwaltungsseitig wird die Übertragung des Betriebes und der Unterhaltung der Straßenbeleuchtung geprüft  Nach einer Empfehlung des GPA sollen die Beiträgen nach dem KAG erhöht werden.  Soll die Beitragssatzung geändert werden? 13.551 Öffentliches Grün, Wasserflächen Park- und sonstige Flächen, Wasserflächen, Wald- und Forstwirtschaft, Schlosspark, Grüne Hohle, Straßenbegleitgrün, Grünflächen allgemein  Viele Aufgaben können als freiwillige Aufgaben angesehen werden.  Die Aufgabenwahrnehmung wird stark von nicht beeinflussbaren Parametern beeinflusst (z. B. Witterung)  Ein ordentliches Stadtbild hat bei Politik, Verwaltung und Bürgerschaft eine hohe Priorität  Sollen Standards zurückgefahren werden? 13.553 Bestattungswesen Unterh. der Friedhöfe, Ehrenfriedhöfe, Judenfriedhöfe, Einebnungen, Friedhöfe allgemein Gebäude: Kölner Straße, Broich, Bedburg-West, Kirdorf, Kaster, Königshoven, Kirchherten, Kirchtroisdorf, Rath, Lipp  Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe  Die Aufgabenwahrnehmung muss erfolgen, dass wie obliegt der Kommune  Die Stadt verfügt über 10 (aktive) Friedhöfe  Es sind genügend Friedhofsflächen vorhanden, so dass eine Reduzierung der Anzahl der Friedhöfe aus dieser Sicht unproblematisch wäre.  Sollen Friedhöfe geschlossen werden? Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx Produkt Kostenstelle(n) Anmerkung Vorbemerkung Fragestellung 15.573 Allgemeine Einrichtungen Familienzentrum Rath, Bürgerhalle, Multihalle, Schloss Bedburg, TH Rath, Wohnung Wiesenstraße, Lindenstraße 34, Alte Schule Pütz, Lindenstraße 4 (ehem. Toom), Erftstraße 15, FWGH Bedburg alt, Herderstraße (soz. Wohnungsbau), Butterstraße (soz. Wohnungsbau), Lagerhalle Adolf-SilverbergStraße, Begegnungsstätte Kirchtroisdorf, Lindenstraße 23, Lagerhalle Kolpingstraße Wohnung Sportzentrum West, Garagen am Schlosspark  Für Fragen bezüglich des ehemaligen Toom wird auf die Sondersitzung am 13.06.2017 verwiesen  Grundsätzlich kann fast jedes Gebäude bezüglich des Erhalts und der Nutzung in Frage gestellt werden. Nachstehend mögliche Fragestellung, die auf fast alle zutreffen können  Sollen Gebäude aufgegeben oder deren Nutzung geändert werden?  Sollen, da wo möglich, Pachten, Nutzungsgebühren o. ä. erhoben/erhöht oder Betriebskosten (Versicherung o. ä.) umgelegt werden? Windows-Benutzer / E:\SD.NET\Backsystems_RIM\tmp\anlagen\T10159.docx