Daten
Kommune
Bedburg
Größe
53 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 18:01
Aktualisiert
14.06.17, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Konsoldierungsmöglichkeiten
Nr.:
Aufgabenbeschreibung
davon disponibel
1
Pflegeaufwand Finanzsoftware
20%
2
Umgestaltung
Dokumentenmanagementsystem
100%
3
Reduzierung des Beratungsaufwands
4
Vollstreckungswesen
5
Zentrale Vergabestelle
100%
6
Zentrales Vertragsmanagement
100%
7
Übernahme weiterer momentan dezentral
wahrgenommener Aufgaben
Begründung
Reduzierung des Aufwands durch Optimierung des
Angebotes
Das Dokumentenmanagementsystem soll ab der 2.
Jahreshälfte so gestaltet werden, dass verschiedene
Geschäftsvorfälle/Rechnungsmerkmale beim
Scanvorgang bereits erkannt und in entsprechende
Kontierungsvorlagen eingefügt werden. Der
Konsolidierungsbeitrag kann in Euro nicht beziffert
werden, allerdings werden sowohl beim FD 2 als auch
bei den übrigen OE Entlastungen entstehen.
Durch verbesserte Personalausstattung ab Mitte 2017
realistisch.
Aufgrund der letzten Jahresergebnisse kann der
angesetzte Sachaufwand reduziert werden.
Aufgabenwahrnehmung sollte weiterhin zentral bleiben,
um Vergabeverfahren rechtssicher abzuwickeln und
den Schulungsbedarf gering zu halten
Aufgabe wurde organisatorische dem FD 2 zugeordnet.
Die Stelle in der Stabsstelle blieb unbesetzt. Die
Einsparung ist im Haushalt 2017 bereits
berücksichtigt (rd. 60 T€).
Sobald die personelle Ausstattung im FD 2 es zulässt
(voraussichtlich ab Sommer 2017) werden Stundungen
und Niederschlagungen zentral im FD 2 bearbeitet. Die
Auswirkungen werden in den übrigen
Organisationseinheiten spürbar werden.
Wegfall
Veränderung
Abbau von Standards
Auswirkungen
Hinweise
der GPA
durchschnittlicher
Konsolidierungsbeitrag früheste Umsetzung
bis 2021/2022
X
-
3.000
X
-
X
-
5.000
X
-
5.000
wer wird tangiert
2. HJ 2017
FD 6
2. HJ 2017
alle Beteiligten
Bediensteten
FD 2
2018
FD 2
-
X
-
bereits in 2016 erfolgt
alle OE
X
-
2. HJ 2017
alle OE
Ggf. könnten weitere organisatorische Maßnahmen
gesamtstädtisch zu personellen Entlastungen führen.
8
Erhöhung der Gebührensätze lt.
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt
Bedburg
Anpassung erfolgte zuletzt am 14.11.2007
X
2.500
2. HJ 2017
alle OE
9
Einführung einer Wettsteuer
Die Einführung einer Wettsteuer könnte ohne großen
Verwaltungsaufwand zu einer Haushaltsverbesserung
führen (10 bis 15 T€ jährlich). Gleichzeitig würde es zur
Gleichstellung
von
vergnügungssteuerpflichtigen
Tatbeständen beitragen (z.B. Spielhallen).
X
10.000
2018
Wettbüros
Ein Vorziehen der im HSK vorgesehenen drei weiteren
Grundsteuererhöhungen auf das Jahr 2018 würde
jeweils den Ergebnisplan der Planjahre bis 2022
entlasten. Insgesamt müssten rd. 2,1 Mio. € weniger an
Kassenkrediten aufgenommen werden, die mittel- bis
langfristig abzubauen wären. Ggf. bestünde die
Aussicht, bereits das Haushaltsjahr 2020 ausgeglichen
gestalten zu können (s. Vermerk).
X
2018
alle Grundsteuerpflichtigen
durchschnittliche jährliche Entlastung bis 2021 durch
die vorgezogene Grundsteuererhöhung
X
530.000
2018
alle Grundsteuerpflichtigen
durchschnittliche jährliche Entlastung bis 2022 durch
einzusparende Zinsen für Kassenkredite
X
15.000
2018
10
Vorziehen der Grundsteuererhöhungen auf
das Haushaltsjahr 2018
570.500
Sonstige