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Beschlussvorlage (Anlage II.2 Konsoldierungstabelle FD 2)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
53 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 18:01
Aktualisiert
14.06.17, 18:01
Beschlussvorlage (Anlage II.2 Konsoldierungstabelle FD 2)

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Inhalt der Datei

Konsoldierungsmöglichkeiten Nr.: Aufgabenbeschreibung davon disponibel 1 Pflegeaufwand Finanzsoftware 20% 2 Umgestaltung Dokumentenmanagementsystem 100% 3 Reduzierung des Beratungsaufwands 4 Vollstreckungswesen 5 Zentrale Vergabestelle 100% 6 Zentrales Vertragsmanagement 100% 7 Übernahme weiterer momentan dezentral wahrgenommener Aufgaben Begründung Reduzierung des Aufwands durch Optimierung des Angebotes Das Dokumentenmanagementsystem soll ab der 2. Jahreshälfte so gestaltet werden, dass verschiedene Geschäftsvorfälle/Rechnungsmerkmale beim Scanvorgang bereits erkannt und in entsprechende Kontierungsvorlagen eingefügt werden. Der Konsolidierungsbeitrag kann in Euro nicht beziffert werden, allerdings werden sowohl beim FD 2 als auch bei den übrigen OE Entlastungen entstehen. Durch verbesserte Personalausstattung ab Mitte 2017 realistisch. Aufgrund der letzten Jahresergebnisse kann der angesetzte Sachaufwand reduziert werden. Aufgabenwahrnehmung sollte weiterhin zentral bleiben, um Vergabeverfahren rechtssicher abzuwickeln und den Schulungsbedarf gering zu halten Aufgabe wurde organisatorische dem FD 2 zugeordnet. Die Stelle in der Stabsstelle blieb unbesetzt. Die Einsparung ist im Haushalt 2017 bereits berücksichtigt (rd. 60 T€). Sobald die personelle Ausstattung im FD 2 es zulässt (voraussichtlich ab Sommer 2017) werden Stundungen und Niederschlagungen zentral im FD 2 bearbeitet. Die Auswirkungen werden in den übrigen Organisationseinheiten spürbar werden. Wegfall Veränderung Abbau von Standards Auswirkungen Hinweise der GPA durchschnittlicher Konsolidierungsbeitrag früheste Umsetzung bis 2021/2022 X - 3.000 X - X - 5.000 X - 5.000 wer wird tangiert 2. HJ 2017 FD 6 2. HJ 2017 alle Beteiligten Bediensteten FD 2 2018 FD 2 - X - bereits in 2016 erfolgt alle OE X - 2. HJ 2017 alle OE Ggf. könnten weitere organisatorische Maßnahmen gesamtstädtisch zu personellen Entlastungen führen. 8 Erhöhung der Gebührensätze lt. Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bedburg Anpassung erfolgte zuletzt am 14.11.2007 X 2.500 2. HJ 2017 alle OE 9 Einführung einer Wettsteuer Die Einführung einer Wettsteuer könnte ohne großen Verwaltungsaufwand zu einer Haushaltsverbesserung führen (10 bis 15 T€ jährlich). Gleichzeitig würde es zur Gleichstellung von vergnügungssteuerpflichtigen Tatbeständen beitragen (z.B. Spielhallen). X 10.000 2018 Wettbüros Ein Vorziehen der im HSK vorgesehenen drei weiteren Grundsteuererhöhungen auf das Jahr 2018 würde jeweils den Ergebnisplan der Planjahre bis 2022 entlasten. Insgesamt müssten rd. 2,1 Mio. € weniger an Kassenkrediten aufgenommen werden, die mittel- bis langfristig abzubauen wären. Ggf. bestünde die Aussicht, bereits das Haushaltsjahr 2020 ausgeglichen gestalten zu können (s. Vermerk). X 2018 alle Grundsteuerpflichtigen durchschnittliche jährliche Entlastung bis 2021 durch die vorgezogene Grundsteuererhöhung X 530.000 2018 alle Grundsteuerpflichtigen durchschnittliche jährliche Entlastung bis 2022 durch einzusparende Zinsen für Kassenkredite X 15.000 2018 10 Vorziehen der Grundsteuererhöhungen auf das Haushaltsjahr 2018 570.500 Sonstige