Daten
Kommune
Bedburg
Größe
171 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
14.06.17, 18:01
Aktualisiert
30.05.18, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP9-39/2017
2. Ergänzung
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
04.04.2017
einstimmig
Haupt- und Finanzausschuss
27.06.2017
Betreff:
Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für das Personal der Freiwilligen Feuerwehr
hier: Antrag der FWG-Fraktion vom 17.02.2017
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt auf einstimmigen Beschluss des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses
die Erhöhung der Aufwandspauschalen und Leistungen gemäß der in der Vorlage
vorhandenen Tabelle.
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Inhalt der Mitteilung:
Bezugnehmend auf den Antrag der FWG-Fraktion vom 17.02.2017, der als Anlage beigefügt
ist, sowie der in der Aufgabenstellung des Arbeitskreises BHKG geplanten regelmäßigen
Information zum Sachstand an den Familien-, Kultur- und Sozialausschuss wird wie folgt
Stellung genommen bzw. berichtet:
Zum 01.01.2016 erfolgte eine Änderung der Rechtsgrundlage in Form der Novellierung des
Brandschutzgesetzes in NRW. Mit der Grundlage des Gesetzes über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) wurde insbesondere in § 9 Absatz 3
folgender Auftrag an die kommunal verantwortlichen Mandatsträger verankert:
„Die Aufgabenträger des Brandschutzes fördern die Tätigkeit im Ehrenamt und widmen dem
Ehrenamt zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr besondere Aufmerksamkeit.“
Mit Beschluss des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 19.04.2016 erfolgte
daraufhin der Auftrag zur Einrichtung eines Arbeitskreises BHKG mit der Zielsetzung die im
Gesetz verfassten Änderungen in der Folge für die Stadt Bedburg auszuarbeiten. In diesem
Arbeitskreis sind neben Vertretern der Verwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr auch eine
jeweils durch die jeweilige Fraktion entsandte Person vertreten. Dieser Arbeitskreis hat die
Ausarbeitung relevanter Punkte der Förderung des Ehrenamtes inklusive der Erarbeitung
beschlussfähiger Vorlagen für den hiesigen Ausschuss zur Aufgabe. Zu den relevanten
Punkten der Förderung des Ehrenamtes gehört u. a. auch die Erhöhung der
Aufwandsentschädigung für das Personal der Freiwilligen Feuerwehr. Der Familien-, Kulturund Sozialausschuss wird regelmäßig über den Sachstand informiert; auf die entsprechende
Vorlage wird verwiesen.
In diesem Arbeitskreis vertreten sind:
- Kirsten Wolff – Feuerwehr – Löschzug Kirch-/Grottenherten
- Hans-Walter Kaumanns – Feuerwehr – Löschgruppe Lipp/Millendorf
- Carsten Henseler – Feuerwehr – Stv. Leiter der Feuerwehr
- Hans Werber Clemens – Feuerwehr – Stv. Leiter der Feuerwehr
- Guido Garbe – Feuerwehr/Verwaltung – Leiter der Feuerwehr/Sachbearbeiter
- Doris Claßen – Verwaltung – Fachdienstleiterin FD 3
- Michael Lambertz – SPD
- Achim Niepel – CDU
- Karl-Heinz Spielmanns – FWG
- Jörg Kaiser – Grüne
- Willi Hoffmann – FDP
Der Arbeitskreis hat bereits mehrfach getagt. In diesen Sitzungen wurde u.a. ein Vorschlag zur
Anhebung der Aufwandspauschalen erarbeitet. Die Themenstellung insgesamt wurde noch
nicht vollumfänglich beraten, eine Anpassung von Aufwandspauschalen sind nur ein Teil
möglicher Motivationsförderer. Seitens der Verwaltung wird eine Lösung angestrebt, die eine
große Anzahl von Möglichkeiten der Motivationsförderung darstellen kann. Der Verwaltung ist
wichtig, dass alle Mitglieder der Feuerwehr `mitgenommen´ werden können. Da eine
Berufsfeuerwehr seitens der Verwaltung nicht angestrebt wird, ist es umso wichtiger, die
Freiwillige Feuerwehr zu stärken und ihr dadurch die vorhandene hohe Wertschätzung
darzustellen.
Das Thema ist insgesamt neu und muss auch durch andere Kommunen erst einmal
aufgenommen werden, eine Orientierung war bisher noch nicht vollumfänglich möglich. Wie
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aus der Presse zu entnehmen, wurde aber nunmehr durch die Kommune Erftstadt eine erste
Entscheidung getroffen und diese befindet sich dort in der Umsetzung.
Inhalt dieser Entscheidung/Umsetzung der Stadt Erftstadt ist die Erhöhung
Aufwandpauschalen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in Anlehnung an
Entschädigungsverordnung NRW, sowie die Einplanung weiterer finanzieller Mittel
allgemeine Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes der Feuerwehr im Rahmen
Sicherstellung des gesetzlichen Auftrages zur Erhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr.
der
die
für
der
Entscheidungen zur Anpassung der Aufwandpauschalen sowie möglicher weiterer
Anpassungen zur Ehrenamtsförderung in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bedburg sind
weitere Themen der nächsten Sitzungen des Arbeitskreises.
Eine schriftliche Information unter Einbeziehung der durch die FWG-Fraktion geforderten
Darstellung einer möglichen Berufsfeuerwehr (Kostenvergleich) wird zum nächsten Ausschuss
erfolgen.
In seiner letzten Sitzung am 23.03.2017 hat sich der Arbeitskreis einstimmig dazu
ausgesprochen, die folgende Vorgehensweise zur Umsetzung zu empfehlen:
Im ersten Schritt empfiehlt der Arbeitskreis BHKG dem Ausschuss für Familie, Kultur und Soziales
die Anpassung der Aufwandpauschalen nach folgender Tabelle mit Wirkung zum 01.01.2017
(rückwirkend). Hiermit möchten die politischen Vertreter deutlich ihre Wertschätzung für das
unverzichtbare Ehrenamt der Freiwilligen Feuerwehr zum Ausdruck bringen.
Anzahl
Funktion
1
Wenn 1
Wenn 2
Leiter der Feuerwehr
Stv. Leiter der Feuerwehr
1. Stv. Leiter der Feuerwehr
2. Stv. Leiter der Feuerwehr
Löschzugführer
Stv. Löschzugführer
Löschgruppenführer
Stv. Löschgruppenführer
Stadtjugendfeuerwehrwart
Stv. StJFW
Jugendfeuerwehrwart
Stv. JFW
Stadtatemschutzgerätewart
Materialwart Zentrallager
Kleiderwart Kleiderkammer
Ölbindemittelwart
Gerätewart Elektro
Gerätewart Funktechnik
Gerätewart Akku
EvD
Fahrzeugwart
Aktive Mitglieder Feuerwehr
Mitglieder Jugendfeuerwehr
Entschädigung
(p. a.)/Funktion
bisher
Geplant
2.859 €
3.500 €
1.172 €
1.750 €
586 €
1.750 €
586 €
1.750 €
480 €
700 €
240 €
350 €
461 €
500 €
230 €
250 €
300 €
400 €
0€
200 €
264 €
300 €
0€
150 €
0€
250 €
204 €
250 €
207 €
250 €
108 €
150 €
150 €
300 €
300 €
500 €
0€
150 €
1.500 €
3.000 €
1.080 €
1.080 €
50 € /P
70 € /P
25 € /P
35 € /P
Gesamt /p.a.
25.169
3
3
3
3
1
1
4 (5)
4 (5)
1
1
1
1
6
1
1
1
1
200
80
Gesamt (p.a.)
Veränderung
(p.a.)
3.500 €
1.750 €
1.750 €
1.750 €
2.100 €
1.050 €
1.500 €
750 €
400 €
200 €
1.200 (1.500) €
600 (750) €
250 €
250 €
250 €
150 €
300 €
500 €
150 €
3.000 €
1.080 €
14.000 €
2.800 €
+ 641 €
+ 578 €
+1.164 €
+1.164 €
+ 660 €
+ 270 €
+ 117 €
+ 60 €
+ 100 €
+ 200 €
+ 144 (180) €
+ 600 (750) €
+ 250 €
+ 46 €
+ 43 €
+ 42 €
+ 150 €
+ 200 €
+ 150 €
+ 1.500 €
0€
+ 4.000 €
+ 800 €
37.530 €
12.361 €
Die notwendigen Mittel für die Anpassung gem. dieser Tabelle wurden bereits für den
Haushalt 2017 eingestellt.
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Die weitere Anpassung der Aufwandspauschalen soll ab 2018 nach dem `Erftstädter Modell´
erfolgen. Hierzu ist jedoch noch eine weitere Aufarbeitung seitens des Arbeitskreises BHKG
notwendig. Dem Familien-, Kultur- und Sozialausschuss werden in der nächsten Sitzung die
weiteren Maßnahmen zur Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr dargelegt.
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss ist der Empfehlung des Arbeitskreises BHKG
einstimmig gefolgt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Garbe
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
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