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Beschlussvorlage (Antrag auf private Nutzung des Bürgerzentrums Kirch-Kleintroisdorf hier: Schreiben der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.08.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
207 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
31.01.17, 18:01
Aktualisiert
26.04.17, 18:03
Beschlussvorlage (Antrag auf private Nutzung des Bürgerzentrums Kirch-Kleintroisdorf
hier: Schreiben der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.08.2016) Beschlussvorlage (Antrag auf private Nutzung des Bürgerzentrums Kirch-Kleintroisdorf
hier: Schreiben der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.08.2016) Beschlussvorlage (Antrag auf private Nutzung des Bürgerzentrums Kirch-Kleintroisdorf
hier: Schreiben der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.08.2016)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9242/2016 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: 14.02.2017 Abstimmungsergebnis: Abgesetzt Betreff: Antrag auf private Nutzung des Bürgerzentrums Kirch-Kleintroisdorf hier: Schreiben der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.08.2016 Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg beschließt, zukünftig auch weiterhin keine privaten Veranstaltungen in der Begegnungsstätte Kirchtroisdorf zuzulassen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit dem beigefügten Schreiben der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg wird beantragt, eine zukünftige Nutzung für private Veranstaltungen zuzulassen und die entsprechenden Rahmenbedingungen (u. a. dem Vorbehalt, die Regelung bei Änderung der Verhältnisse abzuändern) festzulegen. Am 13.04.2010 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg die Verwaltung beauftragt, unter Beteiligung der zukünftigen Nutzer des Objektes zeitnah ein Planungskonzept für einen potentiellen Neubau einer Begegnungsstätte unter Beachtung der Anträge der CDU- und der FWG-Fraktion zu entwerfen. Da - unabhängig von dem Vorhandensein eines Gastronomiebetriebes - zu keinem Zeitpunkt eine private Nutzung der Begegnungsstätte zur Diskussion stand, wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens die Betriebszeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr festgelegt. Somit konnte auf eine Schall-Immissionsprognose verzichtet werden. Auch die Benutzungsordnung für die Begegnungsstätte Kirchtroisdorf, die am 11.09.2013 vom Bauausschuss der Stadt Bedburg einstimmig beschlossen wurde, sieht keine private Nutzung vor. Entsprechend der Baugenehmigung ist auch hier die Benutzungszeit in § 2 Abs. 4 auf 22.00 Uhr begrenzt worden. Mit Mail vom 01.01.2017 wurde die Untere Bauaufsichtsbehörde gebeten, bezüglich des o. a. Antrages Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme lautet wie folgt: „Sehr geehrter Herr Naujock, Ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail Anfrage vom 01.01.2017. Das o.a. Vorhaben wurde in einem Bereich realisiert, der den Schutzanspruch nach TA-Lärm entsprechend einem MI-Gebiet beinhaltet. Es ist hierbei nicht erheblich, ob die Geräuschemissionen durch Mitglieder eines ortsansässigen Vereins oder aber Gäste einer privaten Feier begründet werden, insofern bestehen von hier aus gegen eine „private“ Nutzung der Begegnungsstätte keine Bedenken. Die Zulässigkeit einer Erweiterung der Betriebszeit in die Nachtzeit (nach 22.00 Uhr) kann nur geprüft werden, wenn im Rahmen einer Schall-Immissionsprognose nachgewiesen wird, dass an der umliegenden Wohnbebauung keine unzulässigen Geräuschimmissionen zu erwarten sind. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte in so genannten „seltenen Fällen“ (max. 10 Ereignisse im Jahr) ist nicht grundsätzlich zulässig. Auch hier wäre im Einzelfall zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Nachbarschaft eine höhere als die zulässige Belastung zugemutet werden kann; in der Regel sind jedoch unzumutbare Geräuschbelästigungen anzunehmen.“ Die Begegnungsstätte verfügt über einen Jugend-, Senioren und Gruppenraum. Diese werden seit Inbetriebnahme auch zu unterschiedlichen Zeiten genutzt. Beschlussvorlage WP9-242/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Der nachstehenden Tabelle kann die Belegung der einzelnen Räume der Begegnungsstätte entnommen werden: Raum Jugend Montag Senioren 14.00 Uhr – 18.30 Uhr 19.30 Uhr – 21.30 09.00 Uhr – 12.00 Uhr 18.00 Uhr – 20.00 Uhr Gruppen Dienstag 14.00 Uhr – 19.30 Uhr 18.00 Uhr – 21.00 Uhr Mittwoch 15.00 Uhr 19.30 Uhr 09.00 Uhr – 12.00 Uhr 19.00 Uhr – 22.00 Uhr 09.00 Uhr – 12.00 Uhr 15.00 Uhr22.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr – 21.00 Uhr 18.00 Uhr – 21.00 Uhr FWG nach Bedarf 09.00 Uhr – 12.00 Uhr 17.00 Uhr – 21.00 Uhr Freitag Sonntag 16.30 Uhr – 22.00 Uhr 10.00 Uhr – 12.00 Uhr Sofern man eine private Nutzung in den genehmigten Zeiten zulassen würde, kann davon ausgegangen werden, dass zwangsläufig hier durch die bereits vorhandenen Nutzungen Probleme entstehen werden. Unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der aktuellen Nutzung der Begegnungsstätte schlägt die Verwaltung vor, auch weiterhin keine privaten Veranstaltungen in der Begegnungsstätte zuzulassen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-242/2016 Seite 3