Daten
Kommune
Bedburg
Größe
207 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
31.01.17, 18:01
Aktualisiert
26.04.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9242/2016
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
14.02.2017
Abstimmungsergebnis:
Abgesetzt
Betreff:
Antrag auf private Nutzung des Bürgerzentrums Kirch-Kleintroisdorf
hier: Schreiben der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 29.08.2016
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg beschließt, zukünftig auch weiterhin keine privaten
Veranstaltungen in der Begegnungsstätte Kirchtroisdorf zuzulassen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit dem beigefügten Schreiben der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg wird beantragt, eine
zukünftige Nutzung für private Veranstaltungen zuzulassen und die entsprechenden
Rahmenbedingungen (u. a. dem Vorbehalt, die Regelung bei Änderung der Verhältnisse
abzuändern) festzulegen.
Am 13.04.2010 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bedburg die Verwaltung
beauftragt, unter Beteiligung der zukünftigen Nutzer des Objektes zeitnah ein Planungskonzept für
einen potentiellen Neubau einer Begegnungsstätte unter Beachtung der Anträge der CDU- und
der FWG-Fraktion zu entwerfen.
Da - unabhängig von dem Vorhandensein eines Gastronomiebetriebes - zu keinem Zeitpunkt eine
private Nutzung der Begegnungsstätte zur Diskussion stand, wurde im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens die Betriebszeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr festgelegt. Somit
konnte auf eine Schall-Immissionsprognose verzichtet werden.
Auch die Benutzungsordnung für die Begegnungsstätte Kirchtroisdorf, die am 11.09.2013 vom
Bauausschuss der Stadt Bedburg einstimmig beschlossen wurde, sieht keine private Nutzung vor.
Entsprechend der Baugenehmigung ist auch hier die Benutzungszeit in § 2 Abs. 4 auf 22.00 Uhr
begrenzt worden.
Mit Mail vom 01.01.2017 wurde die Untere Bauaufsichtsbehörde gebeten, bezüglich des o. a.
Antrages Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme lautet wie folgt:
„Sehr geehrter Herr Naujock,
Ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail Anfrage vom 01.01.2017.
Das o.a. Vorhaben wurde in einem Bereich realisiert, der den Schutzanspruch nach TA-Lärm
entsprechend einem MI-Gebiet beinhaltet.
Es ist hierbei nicht erheblich, ob die Geräuschemissionen durch Mitglieder eines ortsansässigen
Vereins oder aber Gäste einer privaten Feier begründet werden, insofern bestehen von hier aus
gegen eine „private“ Nutzung der Begegnungsstätte keine Bedenken.
Die Zulässigkeit einer Erweiterung der Betriebszeit in die Nachtzeit (nach 22.00 Uhr) kann nur
geprüft werden, wenn im Rahmen einer Schall-Immissionsprognose nachgewiesen wird, dass an
der umliegenden Wohnbebauung keine unzulässigen Geräuschimmissionen zu erwarten sind.
Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte in so genannten „seltenen Fällen“ (max. 10
Ereignisse im Jahr) ist nicht grundsätzlich zulässig.
Auch hier wäre im Einzelfall zu prüfen, ob und in welchem Umfang der Nachbarschaft eine höhere
als die zulässige Belastung zugemutet werden kann; in der Regel sind jedoch unzumutbare
Geräuschbelästigungen anzunehmen.“
Die Begegnungsstätte verfügt über einen Jugend-, Senioren und Gruppenraum. Diese werden seit
Inbetriebnahme auch zu unterschiedlichen Zeiten genutzt.
Beschlussvorlage WP9-242/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Der nachstehenden Tabelle kann die Belegung der einzelnen Räume der Begegnungsstätte
entnommen werden:
Raum
Jugend
Montag
Senioren
14.00 Uhr –
18.30 Uhr
19.30 Uhr –
21.30
09.00 Uhr –
12.00 Uhr
18.00 Uhr –
20.00 Uhr
Gruppen
Dienstag
14.00 Uhr –
19.30 Uhr
18.00 Uhr –
21.00 Uhr
Mittwoch
15.00 Uhr 19.30 Uhr
09.00 Uhr –
12.00 Uhr
19.00 Uhr –
22.00 Uhr
09.00 Uhr –
12.00 Uhr
15.00 Uhr22.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr –
21.00 Uhr
18.00 Uhr –
21.00 Uhr
FWG nach
Bedarf
09.00 Uhr –
12.00 Uhr
17.00 Uhr –
21.00 Uhr
Freitag
Sonntag
16.30 Uhr –
22.00 Uhr
10.00 Uhr –
12.00 Uhr
Sofern man eine private Nutzung in den genehmigten Zeiten zulassen würde, kann davon
ausgegangen werden, dass zwangsläufig hier durch die bereits vorhandenen Nutzungen
Probleme entstehen werden.
Unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der aktuellen
Nutzung der Begegnungsstätte schlägt die Verwaltung vor, auch weiterhin keine privaten
Veranstaltungen in der Begegnungsstätte zuzulassen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
-----------------------------------
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-242/2016
Seite 3