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Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2016 hier: Prämie für die Meldung von Umweltsündern)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
197 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
26.09.16, 09:07
Aktualisiert
29.03.17, 18:03
Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2016
hier: Prämie für die Meldung von Umweltsündern) Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2016
hier: Prämie für die Meldung von Umweltsündern) Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2016
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9174/2016 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 50 70 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 04.10.2016 Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde zurückgezogen. Betreff: Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2016 hier: Prämie für die Meldung von Umweltsündern Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss lehnt den Antrag der CDU-Fraktion auf Prämierung von Hinweisen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bedburg zur Ermittlung grober Umweltsünder ab. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 18.06.2016 beantragt die CDU-Fraktion die Bemühungen um die Beseitigung von bewussten Verschmutzungen/Umweltverschmutzungen zu forcieren und dabei unter dem Motto „Umweltsündern auf der Spur“ Hinweise aus der Bürgerschaft zur Ermittlung grober Umweltsünder zu prämieren. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Unter dem Begriff des `Ideen- und Beschwerdemanagements´ werden Anregungen, Hinweise und Beschwerden aus der Bevölkerung aufgenommen. Neben einem entsprechenden Kontaktformular werden auch – je nach Anliegen – die entsprechenden Kontaktdaten der zuständigen SachbearbeiterInnen genannt. Diese Möglichkeiten werden zahlreich durch die Bevölkerung wahrgenommen. Allerdings können in den seltensten Fällen konkrete Angaben zum Verursacher (z. B. Kennzeichen des Pkw’s etc.) gemacht werden. Im Fall einer konkreten Zeugenaussage hinsichtlich des Verursachers besteht grundsätzlich die Problematik der Beweiskraft. Aufgrund fehlender Beweise – die Aussage eines Zeugen steht gegen die Aussage des Beschuldigten – wird ein Gerichtsverfahren meist eingestellt. Sofern der Verwaltung z. B. Informationen über illegale Müllentsorgungen/-ablagerungen zugetragen werden, erfolgt kurzfristig eine Kontrolle durch den Außendienst. Dieser dokumentiert den Sachverhalt und prüft ggf. vorliegende Hinweise auf einen möglichen Verursacher. Sollten sich hierbei Erkenntnisse ergeben, erfolgt die Aufforderung zur ordnungsgemäßen Entsorgung des Abfalls im Rahmen einer Ordnungsverfügung mit Androhung der Ersatzvornahme. Zusätzlich wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Sollten sich keine Hinweise auf einen möglichen Verursacher ergeben, so erfolgt eine kurzfristige Entsorgung durch den städtischen Bauhof. Falls es sich bei dem Abfall um gefährliche oder umweltschädliche Stoffe handelt, erfolgt die Ersatzvornahme in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis bzw. der Bezirksregierung Köln im Rahmen der sofortigen Entsorgung. Dies übernimmt in der Regel ebenfalls der städtische Bauhof. Im Falle der Unzuständigkeit werden die Anregungen, Beschwerden oder Hinweise der Bürgerinnen und Bürger an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Je nach Ausgestaltung des Sachverhaltes wird es der Melderin/dem Melder freigestellt, sich selber an die zuständige Stelle zu wenden. Bei den zahlreich eingehenden Meldungen ist bislang Frage hinsichtlich einer Belohnung gestellt worden. Ob durch eine ausgelobte Prämie die wilden Müllentsorgungen vermieden bzw. zumindest verringert werden können, ist – auch aufgrund der zahlreichen Hinweise, die die Verwaltung bereits jetzt erhält – fraglich. Im Allgemeinen ist die Meldung von Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Vorgaben sowie von Handlungen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, im Sinne der Bürgerinnen und Bürger. Durch Zuwiderhandlungen können neben gefährlichen Situationen ebenfalls Kosten durch z. B. die Entsorgung des illegal abgeladenen Mülls entstehen. Diese Kosten betreffen alle Bürgerinnen und Bürger. Daher sollte die Anzeige einer solchen Handlung selbstverständlich sein. Neben dem positiven Anreiz für eine saubere Stadt besteht jedoch auch die Gefahr, dass mit einer solchen Prämie ein gewisses Misstrauen innerhalb der Bevölkerung entsteht. Unter Umständen wird ein solches Verfahren vermehrt dazu missbraucht, um Streitigkeiten eine andere Wertigkeit zu geben und sich selber einen Vorteil in Form der Prämie zu verschaffen. Bei einer Anzeige von Vergehen ist es der Verwaltung nicht möglich, diese inhaltlich auf den Wahrheitsgehalt zu prüfen. Das oben beschriebene Verfahren (Ordnungsverfügung mit Einleitung Beschlussvorlage WP9-174/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bußgeldverfahren) wird auf Grundlage der Anzeigen betrieben. Sofern diese sich als unwahr herausstellt, werden Ressourcen gebunden, die effektiver hätten eingesetzt werden können. Im Rahmen der Aufstellung der Container – hier Glas- und Altkleidercontainer – besteht die vertragliche Verpflichtung der Aufsteller, diese regelmäßig zu leeren und die nähere Umgebung von dort abgestelltem Sammelgut zu reinigen. Für die Standorte der Glascontainer besteht zudem die Verpflichtung einer zusätzlichen Reinigung der Nahbereiche alle 14 Tage. Eine darüber hinausgehende Reinigung wird seitens der Verwaltung auch bei einer außergewöhnlichen Vermüllung angefordert und seitens des Aufstellers auch durchgeführt. Verwaltungsseitig wurde Kontakt zu einer Kommune aufgenommen, die eine sog. Fangprämie bereits seit mehreren Jahren ausgelobt hat. Auch wenn diese Entscheidung einstimmig beschlossen wurde, so ist dies weiterhin politisch sehr umstritten. Als Grund hierfür wurde `die Anstiftung zum Denunziantentum´ genannt. Neben der grundsätzlichen Frage, ob man sich für oder gegen eine solche Prämie entscheidet, sprechen die Erfahrungswerte eher gegen eine Belohnung für die Meldung von Umweltsündern. Eine signifikante Verbesserung der Situation konnte durch den Anreiz einer Prämie nicht festgestellt werden. Grundsätzlich werde diese auch nur gewährt, wenn aufgrund der Meldung in einem schwerwiegenden Fall der Nachweis gegenüber einer bestimmten Person erbracht wurde. Dann wird über die Art und Höhe im Einzelfall entschieden. Die Gewährung einer Belohnung für die Meldung von lediglich `schwerwiegenden´ Fällen könnte den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bedburg zudem ein falschen Signal geben – Fehlverhalten wird unterschiedlich gewertet. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Bedburger Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich dieser Situationen zu sensibilisieren. Hierdurch soll das Unrechtsbewusstsein und damit auch die eigene Verantwortung gestärkt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Ritz ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-174/2016 Seite 3