Daten
Kommune
Bedburg
Größe
197 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
26.09.16, 09:07
Aktualisiert
29.03.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9174/2016
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 32 50 70
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
04.10.2016
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wurde
zurückgezogen.
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion vom 18.06.2016
hier: Prämie für die Meldung von Umweltsündern
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss lehnt den Antrag der CDU-Fraktion auf
Prämierung von Hinweisen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bedburg zur Ermittlung
grober Umweltsünder ab.
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Begründung:
Mit Schreiben vom 18.06.2016 beantragt die CDU-Fraktion die Bemühungen um die Beseitigung
von bewussten Verschmutzungen/Umweltverschmutzungen zu forcieren und dabei unter dem
Motto „Umweltsündern auf der Spur“ Hinweise aus der Bürgerschaft zur Ermittlung grober
Umweltsünder zu prämieren. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Unter dem Begriff des `Ideen- und Beschwerdemanagements´ werden Anregungen, Hinweise und
Beschwerden aus der Bevölkerung aufgenommen. Neben einem entsprechenden Kontaktformular
werden auch – je nach Anliegen – die entsprechenden Kontaktdaten der zuständigen
SachbearbeiterInnen genannt.
Diese Möglichkeiten werden zahlreich durch die Bevölkerung wahrgenommen. Allerdings können
in den seltensten Fällen konkrete Angaben zum Verursacher (z. B. Kennzeichen des Pkw’s etc.)
gemacht werden.
Im Fall einer konkreten Zeugenaussage hinsichtlich des Verursachers besteht grundsätzlich die
Problematik der Beweiskraft. Aufgrund fehlender Beweise – die Aussage eines Zeugen steht
gegen die Aussage des Beschuldigten – wird ein Gerichtsverfahren meist eingestellt.
Sofern der Verwaltung z. B. Informationen über illegale Müllentsorgungen/-ablagerungen
zugetragen werden, erfolgt kurzfristig eine Kontrolle durch den Außendienst. Dieser dokumentiert
den Sachverhalt und prüft ggf. vorliegende Hinweise auf einen möglichen Verursacher. Sollten
sich hierbei Erkenntnisse ergeben, erfolgt die Aufforderung zur ordnungsgemäßen Entsorgung
des Abfalls im Rahmen einer Ordnungsverfügung mit Androhung der Ersatzvornahme. Zusätzlich
wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Sollten sich keine Hinweise auf einen möglichen Verursacher ergeben, so erfolgt eine kurzfristige
Entsorgung durch den städtischen Bauhof.
Falls es sich bei dem Abfall um gefährliche oder umweltschädliche Stoffe handelt, erfolgt die
Ersatzvornahme in Abstimmung mit dem Rhein-Erft-Kreis bzw. der Bezirksregierung Köln im
Rahmen der sofortigen Entsorgung. Dies übernimmt in der Regel ebenfalls der städtische Bauhof.
Im Falle der Unzuständigkeit werden die Anregungen, Beschwerden oder Hinweise der
Bürgerinnen und Bürger an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Je nach Ausgestaltung des
Sachverhaltes wird es der Melderin/dem Melder freigestellt, sich selber an die zuständige Stelle zu
wenden.
Bei den zahlreich eingehenden Meldungen ist bislang Frage hinsichtlich einer Belohnung gestellt
worden.
Ob durch eine ausgelobte Prämie die wilden Müllentsorgungen vermieden bzw. zumindest
verringert werden können, ist – auch aufgrund der zahlreichen Hinweise, die die Verwaltung
bereits jetzt erhält – fraglich.
Im Allgemeinen ist die Meldung von Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Vorgaben sowie von
Handlungen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören, im Sinne der Bürgerinnen und
Bürger. Durch Zuwiderhandlungen können neben gefährlichen Situationen ebenfalls Kosten durch
z. B. die Entsorgung des illegal abgeladenen Mülls entstehen. Diese Kosten betreffen alle
Bürgerinnen und Bürger. Daher sollte die Anzeige einer solchen Handlung selbstverständlich sein.
Neben dem positiven Anreiz für eine saubere Stadt besteht jedoch auch die Gefahr, dass mit einer
solchen Prämie ein gewisses Misstrauen innerhalb der Bevölkerung entsteht. Unter Umständen
wird ein solches Verfahren vermehrt dazu missbraucht, um Streitigkeiten eine andere Wertigkeit
zu geben und sich selber einen Vorteil in Form der Prämie zu verschaffen.
Bei einer Anzeige von Vergehen ist es der Verwaltung nicht möglich, diese inhaltlich auf den
Wahrheitsgehalt zu prüfen. Das oben beschriebene Verfahren (Ordnungsverfügung mit Einleitung
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Bußgeldverfahren) wird auf Grundlage der Anzeigen betrieben. Sofern diese sich als unwahr
herausstellt, werden Ressourcen gebunden, die effektiver hätten eingesetzt werden können.
Im Rahmen der Aufstellung der Container – hier Glas- und Altkleidercontainer – besteht die
vertragliche Verpflichtung der Aufsteller, diese regelmäßig zu leeren und die nähere Umgebung
von dort abgestelltem Sammelgut zu reinigen. Für die Standorte der Glascontainer besteht zudem
die Verpflichtung einer zusätzlichen Reinigung der Nahbereiche alle 14 Tage.
Eine darüber hinausgehende Reinigung wird seitens der Verwaltung auch bei einer
außergewöhnlichen Vermüllung angefordert und seitens des Aufstellers auch durchgeführt.
Verwaltungsseitig wurde Kontakt zu einer Kommune aufgenommen, die eine sog. Fangprämie
bereits seit mehreren Jahren ausgelobt hat. Auch wenn diese Entscheidung einstimmig
beschlossen wurde, so ist dies weiterhin politisch sehr umstritten. Als Grund hierfür wurde `die
Anstiftung zum Denunziantentum´ genannt.
Neben der grundsätzlichen Frage, ob man sich für oder gegen eine solche Prämie entscheidet,
sprechen die Erfahrungswerte eher gegen eine Belohnung für die Meldung von Umweltsündern.
Eine signifikante Verbesserung der Situation konnte durch den Anreiz einer Prämie nicht
festgestellt werden. Grundsätzlich werde diese auch nur gewährt, wenn aufgrund der Meldung in
einem schwerwiegenden Fall der Nachweis gegenüber einer bestimmten Person erbracht wurde.
Dann wird über die Art und Höhe im Einzelfall entschieden.
Die Gewährung einer Belohnung für die Meldung von lediglich `schwerwiegenden´ Fällen könnte
den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bedburg zudem ein falschen Signal geben –
Fehlverhalten wird unterschiedlich gewertet.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Bedburger Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich dieser Situationen zu sensibilisieren. Hierdurch soll das
Unrechtsbewusstsein und damit auch die eigene Verantwortung gestärkt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Ritz
----------------------------------Claßen
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiterin
Bürgermeister
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