Daten
Kommune
Merzenich
Größe
74 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
27.04.15, 18:12
Aktualisiert
27.04.15, 18:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2014/2015
der Gemeinde Merzenich
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW.
S. 666) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Merzenich mit Beschluss vom
xx.xx.xxxx folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 31.07.2014 erlassen:
§1
Im Ergebnis- und Finanzplan ergeben sich für das Haushaltsjahr 2014 keine Änderungen.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden für das Haushaltsjahr 2015
die bisherigen
festgesetzten
Gesamtbeträge
EUR
erhöht um
vermindert um
und damit der
Gesamtbetrag
des
Haushaltsplans
einschl.
Nachträge
festgesetzt auf
EUR
EUR
EUR
Ergebnisplan
Erträge
Aufwendungen
Finanzplan
aus laufender Verwaltungstätigkeit:
Einzahlungen
Ausgaben
aus Investitionstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
279.200
330.000
609.000
143.000
330.000
473.000
aus Finanzierungstätigkeit:
Einzahlungen
Auszahlungen
§2
Für das Haushaltsjahr 2014 wird der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen
erforderlich ist, gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.
Für das Haushaltsjahr 2015 wird der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen
erforderlich ist, gegenüber den bisherigen Festsetzung in Höhe von 143.000,- EUR um 330.000,- EUR
erhöht und damit auf 473.000,- EUR festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Die bisher festgesetzten Inanspruchnahmen der Ausgleichsrücklage werden nicht geändert.
§5
Die bisher festgesetzten Höchstbeträge der Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht geändert.
§6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§7
Die Vorschriften über die Deckungsfähigkeiten werden nicht geändert.
Merzenich, den 02.04.2015
bestätigt gem. § 80 Abs. 1 GO:
aufgestellt gem. § 80 Abs. 1 GO:
(Harzheim)
Bürgermeister
(Klein)
Kämmerer