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Beschlussvorlage (1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2014/2015)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
74 kB
Datum
13.05.2015
Erstellt
27.04.15, 18:12
Aktualisiert
27.04.15, 18:12
Beschlussvorlage (1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2014/2015) Beschlussvorlage (1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2014/2015)

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Inhalt der Datei

Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2014/2015 der Gemeinde Merzenich Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Merzenich mit Beschluss vom xx.xx.xxxx folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 31.07.2014 erlassen: §1 Im Ergebnis- und Finanzplan ergeben sich für das Haushaltsjahr 2014 keine Änderungen. Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden für das Haushaltsjahr 2015 die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge EUR erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf EUR EUR EUR Ergebnisplan Erträge Aufwendungen Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Ausgaben aus Investitionstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen 279.200 330.000 609.000 143.000 330.000 473.000 aus Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen §2 Für das Haushaltsjahr 2014 wird der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert. Für das Haushaltsjahr 2015 wird der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, gegenüber den bisherigen Festsetzung in Höhe von 143.000,- EUR um 330.000,- EUR erhöht und damit auf 473.000,- EUR festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Die bisher festgesetzten Inanspruchnahmen der Ausgleichsrücklage werden nicht geändert. §5 Die bisher festgesetzten Höchstbeträge der Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht geändert. §6 Die Steuersätze werden nicht geändert. §7 Die Vorschriften über die Deckungsfähigkeiten werden nicht geändert. Merzenich, den 02.04.2015 bestätigt gem. § 80 Abs. 1 GO: aufgestellt gem. § 80 Abs. 1 GO: (Harzheim) Bürgermeister (Klein) Kämmerer