Daten
Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
31.01.17, 18:01
Aktualisiert
26.04.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-13/2017
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bauausschuss
14.02.2017
Rat der Stadt Bedburg
21.02.2017
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 1 Enthaltung(en)
Betreff:
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades
Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die Saisonkarte für
Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch eine
Sekundarschule besuchen, nicht nur auf Bedburger Familien zu beschränken.
Des Weiteren empfiehlt der Bauausschuss der Stadt ‚Bedburg dem Rat der Stadt
Bedburg die Einführung einer Saisonkarte für Erwachsene und Kinder zum Preise von
___________ € für Erwachsene und ___________ € für Kinder etc..
Alternativ
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg keine
Saisonkarte für Erwachsene und Kinder einzuführen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg ist
geregelt, dass die Saisonkarte für Bedburger Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben oder noch eine Sekundarschule besuchen,120,00 € kostet.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung (Beschluss vom 19.07.2016 -2
BvR470/08) zur einwohnerbezogenen – reduzierten – Preisgestaltung von kommunalen
Einrichtungen Stellung genommen und gleichzeitig auf Tatbestände einer zulässigen
Preisreduzierung hingewiesen, die eine „Ungleichbehandlung“ aufgrund hinreichender
Sachgründe rechtfertigen. Die Einzelheiten können der beigefügten Abhandlung „Preiskampf bei
kommunalen Einrichtungen“ entnommen werden.
Bezüglich der Anwendbarkeit des Urteils auf die Gebührensatzung für das Bedburger Freibad
wurde der Städte- und Gemeindebund NRW um Stellungnahme gebeten. Mit beigefügtem
Schreiben vom 19. Januar 2017 wird die Empfehlung ausgesprochen, die Gebührensatzung zu
ändern. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, der Empfehlung zu folgen, da keine ausreichenden
Gründe für eine „Ungleichbehandlung“ „Nicht-Bedburger“ vorliegen.
Mit Schreiben vom 21.12.2016 (Eingang 11. Januar 2017) wird beantragt eine Saisonkarte für
Erwachsene einzuführen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den beigefügten Antrag,
der von 10 Personen unterschrieben ist, verwiesen.
Nach der Gebührensatzung der Stadt Bedburg kann bislang eine Saisonkarte nur für (noch)
Bedburger Familien mit Kindern zum Preise von 120,00 € erworben werden.
Eintrittsvergünstigungen werden in Form von Zehner-, Zwanziger- und Vierzigerkarten eingeräumt.
Sofern der Bauausschuss dem Rat der Stadt Bedburg die Einführung einer Saisonkarte empfiehlt,
sollte diese nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder/Jugendliche etc. eingeführt
werden.
Der Preis für die Saisonkarte sollte allerdings über den der Vierzigerkarten liegen, weil ansonsten
dieser Gebührentatbestand überflüssig wird.
Die aktuelle Gebührensatzung ist als Anlage beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
-----------------------------------
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-13/2017
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STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-13/2017
Sitzungsvorlage
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