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Beschlussvorlage (Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
191 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
31.01.17, 18:01
Aktualisiert
26.04.17, 18:03
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-13/2017 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bauausschuss 14.02.2017 Rat der Stadt Bedburg 21.02.2017 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 1 Enthaltung(en) Betreff: Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die Saisonkarte für Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch eine Sekundarschule besuchen, nicht nur auf Bedburger Familien zu beschränken. Des Weiteren empfiehlt der Bauausschuss der Stadt ‚Bedburg dem Rat der Stadt Bedburg die Einführung einer Saisonkarte für Erwachsene und Kinder zum Preise von ___________ € für Erwachsene und ___________ € für Kinder etc.. Alternativ Der Bauausschuss der Stadt Bedburg empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg keine Saisonkarte für Erwachsene und Kinder einzuführen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In § 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Freibades Bedburg ist geregelt, dass die Saisonkarte für Bedburger Familien mit Kindern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch eine Sekundarschule besuchen,120,00 € kostet. Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung (Beschluss vom 19.07.2016 -2 BvR470/08) zur einwohnerbezogenen – reduzierten – Preisgestaltung von kommunalen Einrichtungen Stellung genommen und gleichzeitig auf Tatbestände einer zulässigen Preisreduzierung hingewiesen, die eine „Ungleichbehandlung“ aufgrund hinreichender Sachgründe rechtfertigen. Die Einzelheiten können der beigefügten Abhandlung „Preiskampf bei kommunalen Einrichtungen“ entnommen werden. Bezüglich der Anwendbarkeit des Urteils auf die Gebührensatzung für das Bedburger Freibad wurde der Städte- und Gemeindebund NRW um Stellungnahme gebeten. Mit beigefügtem Schreiben vom 19. Januar 2017 wird die Empfehlung ausgesprochen, die Gebührensatzung zu ändern. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, der Empfehlung zu folgen, da keine ausreichenden Gründe für eine „Ungleichbehandlung“ „Nicht-Bedburger“ vorliegen. Mit Schreiben vom 21.12.2016 (Eingang 11. Januar 2017) wird beantragt eine Saisonkarte für Erwachsene einzuführen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den beigefügten Antrag, der von 10 Personen unterschrieben ist, verwiesen. Nach der Gebührensatzung der Stadt Bedburg kann bislang eine Saisonkarte nur für (noch) Bedburger Familien mit Kindern zum Preise von 120,00 € erworben werden. Eintrittsvergünstigungen werden in Form von Zehner-, Zwanziger- und Vierzigerkarten eingeräumt. Sofern der Bauausschuss dem Rat der Stadt Bedburg die Einführung einer Saisonkarte empfiehlt, sollte diese nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder/Jugendliche etc. eingeführt werden. Der Preis für die Saisonkarte sollte allerdings über den der Vierzigerkarten liegen, weil ansonsten dieser Gebührentatbestand überflüssig wird. Die aktuelle Gebührensatzung ist als Anlage beigefügt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-13/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-13/2017 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3