Daten
Kommune
Bedburg
Größe
141 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
12.06.17, 16:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9223/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
29.11.2016
Betreff:
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4 / Lipp - Gebiet am Pützbach / Sportplatz
in Lipp
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 4 / Lipp Gebiet am Pützbach / Sportplatz in Lipp aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit
einzustellen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens, eine wohnbauliche Entwicklung für
das Gebiet des Sportplatzes in Lipp zu forcieren, konnte nicht umgesetzt werden, da im Laufe des
Verfahrens planerische Restriktionen aufgetreten sind, die eine wirtschaftliche Entwicklung des
Gebietes nicht ermöglichen. Hierbei sind insbesondere die Belange des vorbeugenden
Hochwasserschutzes durch die Nähe zum Pützbach sowie die Verkehrslärmsituation durch die
östlich gelegene Neusser Straße und eine dadurch erforderliche Lärmschutzwand zu benennen.
Hintergrund der Einstellung des Verfahrens ist ein der Verwaltung vorliegender Antrag der SPDFraktion mit dem Ziel, eine ausreichend große und mit einer getrennten Zu- und Ausfahrt
ausgestattete Parkfläche im vorderen Teil des ehemaligen Fußballplatzgeländes einzurichten und
im hinteren Bereich des ehemaligen Sportplatzes durch die Änderung des Bebauungsplanes die
Anlage von Bolzplätzen in Form von Kleinfeldspielfeldern zu ermöglichen. Tatsächlich ist der
Bebauungsplan jedoch noch nicht in Kraft getreten.
Die Zielsetzung des Antrages wird von der Verwaltung begrüßt, ist jedoch auch ohne
Bebauungsplanverfahren umsetzbar. Da das ursprünglich eingeleitete Bebauungsplanverfahren
aus den o.g. Gründen nicht beendet wurde, soll es nunmehr formal korrekt eingestellt werden, um
neuen Nutzungsideen nicht widersprüchlich entgegen zu stehen. Das Gebiet des ehemaligen
Sportplatzes ist weiterhin nach § 34 BauGB zu beurteilen, so dass die Notwendigkeit einer
Überplanung hinsichtlich der beabsichtigten Art der Nutzung nicht gegeben ist. Es wird jedoch
darauf hingewiesen, dass die Bolzplätze baugenehmigungspflichtig sind, und die Genehmigungsfähigkeit insbesondere von der beabsichtigten Nutzungsintensität abhängt. Die weiteren
Planungsschritte sind im Bauausschuss zu diskutieren.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im
Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die Umsetzung der Planungsabsichten sichert den Standort des Kindergartens und trägt zugleich dazu bei, attraktive
Freizeitmöglichkeiten in Form von Spiel- und Bolzplätzen zu schaffen. Dies kommt insbesondere jungen Familien mit
Kindern zu Gute.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 14.11.2016
----------------------------------Dirk Meyer
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-223/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Beschlussvorlage WP9-223/2016
Sitzungsvorlage
Seite: 3
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