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Beschlussvorlage (Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4 / Lipp - Gebiet am Pützbach / Sportplatz in Lipp)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
141 kB
Datum
29.11.2016
Erstellt
16.11.16, 18:01
Aktualisiert
12.06.17, 16:50
Beschlussvorlage (Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4 / Lipp - Gebiet am Pützbach / Sportplatz in Lipp) Beschlussvorlage (Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4 / Lipp - Gebiet am Pützbach / Sportplatz in Lipp) Beschlussvorlage (Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4 / Lipp - Gebiet am Pützbach / Sportplatz in Lipp)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9223/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 29.11.2016 Betreff: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4 / Lipp - Gebiet am Pützbach / Sportplatz in Lipp Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 4 / Lipp Gebiet am Pützbach / Sportplatz in Lipp aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit einzustellen und den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die ursprüngliche Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens, eine wohnbauliche Entwicklung für das Gebiet des Sportplatzes in Lipp zu forcieren, konnte nicht umgesetzt werden, da im Laufe des Verfahrens planerische Restriktionen aufgetreten sind, die eine wirtschaftliche Entwicklung des Gebietes nicht ermöglichen. Hierbei sind insbesondere die Belange des vorbeugenden Hochwasserschutzes durch die Nähe zum Pützbach sowie die Verkehrslärmsituation durch die östlich gelegene Neusser Straße und eine dadurch erforderliche Lärmschutzwand zu benennen. Hintergrund der Einstellung des Verfahrens ist ein der Verwaltung vorliegender Antrag der SPDFraktion mit dem Ziel, eine ausreichend große und mit einer getrennten Zu- und Ausfahrt ausgestattete Parkfläche im vorderen Teil des ehemaligen Fußballplatzgeländes einzurichten und im hinteren Bereich des ehemaligen Sportplatzes durch die Änderung des Bebauungsplanes die Anlage von Bolzplätzen in Form von Kleinfeldspielfeldern zu ermöglichen. Tatsächlich ist der Bebauungsplan jedoch noch nicht in Kraft getreten. Die Zielsetzung des Antrages wird von der Verwaltung begrüßt, ist jedoch auch ohne Bebauungsplanverfahren umsetzbar. Da das ursprünglich eingeleitete Bebauungsplanverfahren aus den o.g. Gründen nicht beendet wurde, soll es nunmehr formal korrekt eingestellt werden, um neuen Nutzungsideen nicht widersprüchlich entgegen zu stehen. Das Gebiet des ehemaligen Sportplatzes ist weiterhin nach § 34 BauGB zu beurteilen, so dass die Notwendigkeit einer Überplanung hinsichtlich der beabsichtigten Art der Nutzung nicht gegeben ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Bolzplätze baugenehmigungspflichtig sind, und die Genehmigungsfähigkeit insbesondere von der beabsichtigten Nutzungsintensität abhängt. Die weiteren Planungsschritte sind im Bauausschuss zu diskutieren. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die Umsetzung der Planungsabsichten sichert den Standort des Kindergartens und trägt zugleich dazu bei, attraktive Freizeitmöglichkeiten in Form von Spiel- und Bolzplätzen zu schaffen. Dies kommt insbesondere jungen Familien mit Kindern zu Gute. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 14.11.2016 ----------------------------------Dirk Meyer ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-223/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-223/2016 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3