Daten
Kommune
Bedburg
Größe
271 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
08.03.17, 16:25
Aktualisiert
02.05.17, 18:01
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-6/2017
1. Ergänzung
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Haupt- und Finanzausschuss
31.01.2017
Haupt- und Finanzausschuss
21.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
27.06.2017
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Beratung über nachhaltige und zudem Steuererhöhungen vermeidende ertragssteigernde
bzw. aufwandsmindernde Maßnahmen zur Konsolidierung zukünftiger Haushalte
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Fachdienste 1, 2, 7 und 3
(ohne die Produktgruppen „Leistungen für Asylbewerber“ und „Soziale Einrichtungen“)
sowie der Stabsstellen Kultur und Soziale Stadt zur Kenntnis und
a. empfiehlt, bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2018 bzw. der Fortschreibung
des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) konkret folgende
Konsolidierungsmaßnahmen zu berücksichtigen:
…
…
b. beschließt, folgende Maßnahmen spätestens im Zuge bzw. nach der Beratung am
13.06.2017 im Gesamtkontext abschließend zu beraten:
…
…
c. beschließt, in folgenden Bereichen auf eine nähere Betrachtung und ggf. Hebung
von Konsolidierungspotenzial zu verzichten:
…
…
d. legt ggf. folgende Termine für zusätzliche Beratungen fest:
...
…
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg beschloss am 20.12.2016, über die Parteigrenzen hinweg
gemeinsam nachhaltige und zudem Steuererhöhungen vermeidende ertragssteigernde
und aufwandsmindernde Maßnahmen für zukünftige Haushalte zu erarbeiten.
Das Haushaltssicherungskonzept 2017 – 2026 wurde vom Rhein-Erft-Kreis als untere
staatliche Verwaltungsbehörde mit Verfügung vom 28.02.2017 genehmigt.
Die Kommunalaufsicht konkretisiert verschiedene Forderungen aus vorhergegangenen
Genehmigungsverfügungen und verweist an verschiedenen Stellen auf den
Ausführungserlass zur Haushaltskonsolidierung bzw. auf den HSK-Leitfaden.
Nachstehend sind die wesentlichen Inhalte bzw. Forderungen der Kommunalaufsicht
aufgeführt:
1. Allgemeine Hinweise
Hinweis auf die Verpflichtung zum schnellstmöglichen Zeitpunkt den Haushalt
auszugleichen (machbare Haushaltssicherungsmaßnahmen dürfen nicht auf
zukünftige Jahre verlagert werden)
Hinweis auf die Generationengerechtigkeit
Hinweis auf die Verpflichtung, die Haushaltswirtschaft wirtschaftlich, effizient und
sparsam zu führen
Hinweis auf die Sicherung der stetigen Aufgabenerfüllung
o Mittel- bzw. langfristiger Abbau der Kassenkredite
o Mittel- bzw. langfristiger Abbau der Gesamtverschuldung
2. Berichte der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA)
Bis zum 31.08.2017 ist der Kommunalaufsicht zu berichten, inwieweit die Prüfung der
von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) gemachten Konsolidierungsvorschläge
gediehen ist und welche Vorschläge umgesetzt werden sollen.
3. Freiwillige Leistungen
o Im Hinblick auf die Fortschreibung des HSK 2018 verweist die
Kommunalaufsicht erneut auf den HSK-Leitfaden, Seite 33 und 34, dass im
Einzelnen bei allen freiwilligen Leistungen zu prüfen ist, ob sie aufgegeben
werden können. Soweit freiwillige Leistungen nicht völlig aufgegeben werden
können, sind Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwands zu prüfen.
o Mit dem Haushalt 2018 ist eine vollständige Liste der freiwilligen Leistungen
vorzulegen bzw. fortzuschreiben und zu erläutern. Dabei ist darzustellen, sofern
neue freiwillige Leistungen geplant sein sollten, dass diese durch den Wegfall
bestehender freiwilliger Leistungen kompensiert werden müssen.
o Auch hierüber ist der Kommunalaufsicht bis zum 31.08.2017 zu berichten.
Beschlussvorlage WP9-6/2017 1. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Die GPA gab bei der Prüfung der Finanzen beispielhaft folgende Empfehlungen bzw. traf
folgende Feststellungen:
Rubrik: Haushaltskonsolidierung
Empfehlung
Zur Konsolidierung des Haushaltes sollte die Stadt Bedburg alle freiwilligen Leistungen (z. B
Zuschüsse an Vereine und private Unternehmen) kritisch betrachten. Dabei sollte eine Reduzierung
der Aufwendungen sowohl grundsätzlich als auch der Höhe nach erfolgen.
Rubrik: Kommunaler Steuerungstrend
Feststellung
Der kommunale Steuerungstrend macht deutlich, dass die Stadt Bedburg im Bereich der von
ihr beeinflussbaren Erträge und Aufwendungen nur leicht konsolidiert.
Empfehlung
Die Stadt Bedburg sollte sich stärker auf die Erträge und die Aufwendungen fokussieren, die
sie konkret beeinflussen kann. Hierzu sollte sie Maßnahmen entwickeln, die sich nachhaltig
positiv auf das Jahresergebnis auswirken und damit die Haushaltskonsolidierung der Stadt
Bedburg unterstützen.
Rubrik: Gebäudeportfolio
Empfehlung
Die Stadt sollte die Nutzer bis zur Höhe der Bewirtschaftungskosten der Gebäude in Form
von Nutzungsentgelten beteiligen. Um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Gebäude zu ermitteln,
sollte die Stadt Berechnungen für jedes einzelne Gebäude einschließlich Auslastungsüberprüfung
durchführen.
Feststellung
Die Ermittlung des künftigen Bedarfs an Sportstätten unter Beteiligung der Akteure ist richtig.
Empfehlung
Die Stadt Bedburg sollte nach der Ermittlung des Bedarfs an Sportstätten eventuelle Überkapazitäten
reduzieren und die weitere Auslastung beobachten.
Empfehlung
Die Stadt Bedburg sollte den Zuschussbedarf für die Schwimmbäder überprüfen und reduzieren.
Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, sollte die Stadt Bedburg von den nutzenden
Vereinen Nutzungsentgelte erheben. Beim Freibad sollte eine Schließung in die Überlegungen einbezogen
werden.
Empfehlung
Die Stadt Bedburg sollte ihren Raumbedarf im Rahmen der beschlossenen Zentralisierung
überprüfen und möglichst reduzieren. Insbesondere die Notwendigkeit von Außenstellen
sollte dabei betrachtet werden.
Empfehlung
Die Stadt Bedburg sollte nur Gebäude weiterhin vorhalten, sofern sie erforderlich sind, um die
Pflichtaufgaben zu erfüllen.
Beschlussvorlage WP9-6/2017 1. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 4
Zu den Inhalten des bestehenden HSK
Ertragssteigernde Maßnahmen
Im jetzigen HSK sind lediglich ertragssteigernde Maßnahmen konkret mit
Konsolidierungspotenzialen ausgewiesen (energiewirtschaftliche Beteiligungen,
Grundstücksveräußerungen, Steuererhöhungen). Bei den Aufwandspositionen
betreffenden Passagen des HSK sind es zunächst mehr oder weniger
Absichtserklärungen, die noch mit konkreten Beschlüssen/Maßnahmen zu bestätigen
wären.
Personalaufwendungen:
Ab dem Planjahr 2019 wurde „nur“ mit einem linearen Anstieg der Personalaufwendungen
von jährlich + 1% - entsprechend der Orientierungsdaten – operiert. Wie die beiden
letzten Tarifabschlüsse in 2016 und 2017 zeigen, werden diese Steigerungsraten
voraussichtlich nicht ausreichen. Das bedeutet konkret, dass
a. der ab 2019 kalkulierte Personalbestand verringert werden muss bzw.
b. bei gleicher Mitarbeiteranzahl der Personalaufwand sinken muss.
Dabei nicht berücksichtigt sind einige befristete Beschäftigungsverhältnisse, deren
Befristung Ende 2018 enden. Bei derzeitiger Aufgabenwahrnehmung wird der bestehende
Personalbestand notwendig sein. Eine Verringerung des Personalbestandes kann nur
gelingen, wenn auch bei der Aufgabenwahrnehmung Veränderungen beschlossen
werden.
Hierzu wird vom Fachdienst 1 in der Sitzung näher ausgeführt.
Gebäudeverwaltung/Sport- und Freizeitanlagen
Eine derzeitige Reduzierung des Gebäudebestands ist im HSK nicht vorgesehen.
Bei den Sport- und Freizeitanlagen wurden zwar keine Konsolidierungspotenziale
aufgezeigt, allerdings wurden Zielvorgaben gemacht, die mittel- bis langfristig zur
Veränderung des Angebotes führen könnten.
Vergleicht man die GPA-Empfehlungen mit den entsprechenden Passagen im
bestehenden HSK, findet man durchaus Übereinstimmungen (z.B. bei der
Gebäudeverwaltung bzw. bei Sport- und Freizeitanlagen). Was fehlt sind umsetzbare
Maßnahmen mit der Ausweisung konkreter Konsolidierungspotenziale.
Beschlussvorlage WP9-6/2017 1. Ergänzung
Seite 4
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 5
Nach dem Einstieg in das Thema in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
31.01.2017 wurden entsprechend des mehrheitlich gefassten Beschlusses durch
den Fachdienst 1 – Personal, Organisation und Ratsangelegenheiten
den Fachdienst 2 – Finanzen
den Fachdienst 3 – Ordnung und Soziales (ohne die Produktgruppen „Leistungen für
Asylbewerber“ und „Soziale Einrichtungen“)
den Fachdienst 7 – Öffentlichkeitsarbeit
die Stabsstelle Kultur sowie
die Stabsstelle Soziale Stadt
die disponiblen bzw. freiwilligen Leistungen dargestellt (siehe Anlagen).
Die Ausarbeitungen der Organisationseinheiten sind als Anlagen beigefügt.
Die Empfehlungen und Hinweise der GPA sind ebenfalls als Anlage beigefügt.
Vor Einstieg in die Beratung werden in der Sitzung von einzelnen Fachdiensten weitere
Ausführungen und Erläuterungen in Form von kurzen Präsentationen gemacht.
Sollte sich beim Studium der Sitzungsunterlagen Klärungsbedarf ergeben, wird
verwaltungsseitig um rechtzeitige Mitteilung vorab gebeten, damit in der Sitzung
belastbare Aussagen getroffen bzw. erläuternde Ausarbeitungen vorgelegt werden
können.
In der Sitzung des HFA am 31.01.2017 wurde vorgeschlagen, die Beratungen aufgrund
des zeitlichen Aspektes gegebenenfalls samstags durchzuführen.
Verwaltungsseitig steht man dem Vorschlag offen gegenüber, möchte aber zunächst den
Verlauf der Sitzung am 21.03.2017 abwarten, um den Umfang des evtl. bestehenden
Bedarfs einschätzen zu können.
Beschlussvorlage WP9-6/2017 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 6
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 07.03.2017
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-6/2017 1. Ergänzung
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