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Beschlussvorlage (GPA Finanzen - Anlage WP9-6/2017 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
652 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
08.03.17, 16:25
Aktualisiert
08.03.17, 16:25

Inhalt der Datei

Stadt Bedburg Finanzen 11570 ÜBERÖRTLICHE PRÜFUNG Finanzen der Stadt Bedburg im Jahr 2015 Seite 1 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 INHALTSVERZEICHNIS Finanzen 3 Inhalte, Ziele und Methodik 3 Haushaltssituation 3 Haushaltsausgleich 4 Strukturelle Haushaltssituation 7 Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation Haushaltswirtschaftliche Risiken Risikoszenario Haushaltskonsolidierung 12 14 15 16 Kommunaler Steuerungstrend 17 Beiträge 19 Gesamtbetrachtung Beiträge und Gebühren 21 Sonstige Leistungsentgelte (Parkraumbewirtschaftung) 21 Steuern 22 Gebäudeportfolio 22 Haushalts- und Jahresabschlussanalyse 26 Vermögenslage 26 Schulden- und Finanzlage 31 Ertragslage 36 Seite 2 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Finanzen Inhalte, Ziele und Methodik Die Finanzprüfung der GPA NRW beantwortet folgende Fragen sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter rechtlichen Gesichtspunkten: • Wie ist die Haushaltssituation? Inwieweit besteht ein nachhaltiger Konsolidierungsbedarf? • Welche haushaltswirtschaftlichen Risiken gibt es? • Welche Möglichkeiten zur Haushaltskonsolidierung gibt es? Die GPA NRW orientiert sich hierbei an dem Ziel einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft. Nachhaltige Haushaltswirtschaft vermeidet insbesondere den Verzehr von Eigenkapital. Sie begegnet einem grundlegenden Konsolidierungsbedarf mit geeigneten Maßnahmen und setzt sich mit den haushaltswirtschaftlichen Risiken systematisch auseinander. Dadurch können Handlungsspielräume langfristig erhalten oder wiedererlangt werden. Die GPA NRW hat hierzu insbesondere die vorliegenden Jahresabschlüsse 2010 bis 2013 analysiert. Die Jahresabschlüsse 2005 bis 2009 wurden bereits in der letzten überörtlichen Prüfung der GPA NRW analysiert. Des Weiteren sind die Haushaltsansätze bis 2015 und die Haushaltsplanungen inkl. des durch das Haushaltssicherungskonzept verlängerten Zeitraums bis 2023 sowie das Gebäudeportfolio mit betrachtet worden. Ergänzend beziehen wir die örtlichen Prüfberichte der Jahresabschlüsse und die vorliegenden Gesamtabschlüsse ein. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, setzen unsere Analysen auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung auf. Die Rechtmäßigkeitsprüfung beschränkt sich auf wesentliche und erfahrungsgemäß fehleranfällige Positionen. Methodisch stützt sich die Prüfung auf Kennzahlen aus dem NKF-Kennzahlenset NRW sowie auf weitere Kennzahlen zur vertiefenden Analyse. Sie erfolgt sowohl durch Zeitreihenvergleiche als auch durch geeignete interkommunale Vergleiche. In die Analysen bezieht die GPA NRW die strukturellen Rahmenbedingungen ein, die sich direkt auf die Haushaltssituation auswirken und sich im Rahmen der Prüfung identifizieren lassen. Grundlage dieses Berichtes ist die Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Haushaltssituation Die Haushaltssituation bestimmt den Handlungsspielraum der Kommune zur Gestaltung ihres Leistungsangebots. Sie zeigt, ob und in welcher Intensität ein Handlungsbedarf zu einer nachhaltig ausgerichteten Haushaltskonsolidierung besteht. Die GPA NRW beurteilt die Haushaltssituation zum einen danach, ob die Kommune den gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich erreicht. Zum anderen fließt in die Bewertung ein, wie sich die Haushaltssituation strukturell darstellt. Seite 3 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Haushaltsausgleich Nachfolgend stellt die GPA NRW zunächst die haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit der rechtlichen Haushaltssituation sowie den Jahresergebnissen einschließlich der Entwicklung der Rücklagen zusammenfassend dar. Rechtliche Haushaltssituation Die Stadt Bedburg hat ihre Haushalts- und Wirtschaftsführung zum 01. Januar 2005 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt. Die Jahresabschlüsse sind bis einschließlich 2013 vom Rat festgestellt worden. Der Jahresabschluss 2014 ist erstellt und ist dem Rat am 22. September 2015 zugeleitet worden. Mit der Doppelhaushaltsplanung 2013/2014 bestand nach den Kriterien des § 76 GO die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). Im Jahr 2011 wurde unter Verbrauch der Ausgleichsrücklage die allgemeine Rücklage anteilig reduziert. Die Schwellenwerte des § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO wurden von 2013 bis 2016 überschritten. Das HSK ab 2013 hat die Stadt mit dem Ziel des Haushaltsausgleichs in 2022 aufgestellt. Die Stadt geht in ihrer Planung bis zum Jahr 2021 jeweils von Jahresfehlbeträgen aus. Der nach 76 Abs. 2 GO zulässige Konsolidierungszeitraum wurde somit um ein Jahr unterschritten. Die Doppelhaushaltssatzung 2013/2014 und das HSK hat der Rat der Stadt Bedburg am 28. Mai 2013 beschlossen. Diese wurde mit Bescheid vom 30. August 2013 durch den Rhein-Erft-Kreis genehmigt. Mit dem Haushalt 2015 wurde das HSK fortgeschrieben. Die Haushaltssatzung 2015 und das fortge1 schriebene HSK 2013 bis 2023 hat der Rat der Stadt Bedburg am 24. März 2015 beschlossen. Die Anzeige bzw. der Antrag auf Genehmigung der Haushaltssatzung und des HSK erfolgte am 19. April 2015. Mit Verfügung vom 08. Juni 2015 wurde der Haushalt 2015 genehmigt. Das HSK sieht darin eine Laufzeit bis 2022 vor. Gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW haben die Kommunen in NRW in jedem Haushaltsjahr, erstmals zum 31. Dezember 2010, einen Gesamtabschluss aufzustellen, der die verselbstständigten Aufgabenbereiche (im Folgenden auch als „Betrieb“ bezeichnet) mit der Kernverwaltung zusammenfasst. Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind, müssen gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW nicht einbezogen werden. Exakte Kriterien oder Verhältniszahlen für eine Beurteilung existieren nicht. Als Anhaltspunkt wird in der Literatur i. d. R. bei einem Wert von drei bis maximal fünf Prozent von einer untergeordneten Bedeutung des Betriebes ausgegangen. Ergänzend greifen auch Überlegungen zur Beeinflussung des Konzernergebnisses, sonstige wesentliche Risiken, Verpflichtungen und Ähnliches. Sofern keine voll zu konsolidierenden Betriebe (Betriebe unter einheitlicher Leitung oder beherrschendem Einfluss der Gemeinde) vorhanden sind, entfällt die Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Gleiches gilt auch, wenn ausschließlich Betriebe von untergeordneter Bedeutung vorhanden sind. 1 1. Fortschreibung zum Haushalt 2015 Seite 4 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Die Stadt Bedburg hat die Verpflichtung zur Erstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2010 durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen und dokumentieren lassen. Anhand von Verhältniszahlen wurde geprüft, ob die Beteiligungen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt von Bedeutung sind. Dabei wurde ein Grenzwert von drei Prozent zugrunde gelegt. Die Verhältniszahlen wurden für verschiedene Kriterien gebildet und spiegeln jeweils den Anteil der Beteiligungen an der Summe des Konzerns (hier Stadt und Beteiligungen zusammen) wider. Alle gebildeten Kennzahlen liegen unter dem zugrunde gelegten Grenzwert von drei Prozent. Die GPA NRW kommt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligungen zum Stichtag 31. Dezember 2010 von untergeordneter Bedeutung für den Konzern Stadt sind. Somit ist für das Jahr 2010 kein Gesamtabschluss aufzustellen. Feststellung Die Stadt Bedburg ist für das Jahr 2010 zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses nach § 116 GO NRW nicht verpflichtet. Die Mehrheitsbeteiligung (Zweckverband Förderschule Elsdorf) ist für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns Stadt Bedburg von untergeordneter Bedeutung. Jahresergebnisse und Rücklagen Die Jahresergebnisse seit der NKF-Einführung bis 2009 sind bis auf die Jahresergebnisse 2006 und 2007 negativ. In den Jahren 2010 und 2013 erzielt die Stadt Bedburg jeweils ein positives Jahresergebnis. 2011 und 2012 erzielt die Stadt Fehlbeträge. Die Fehlbeträge setzen sich in den Haushaltsansätzen und in der Planung ab 2014 bis einschließlich 2021 fort. Bereits vor Ende des Konsolidierungszeitraums 2023 plant die Stadt Bedburg im Jahr 2022 wieder ein positives Jahresergebnis. Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (IST) 2010 2011 Jahresergebnis Höhe der allgemeinen Rücklage -7.388 -10.101 3.760 84.491 82.955 72.854 72.854 ./. ./. ./. ./. -1,8 -12,2 0 0 8,2 12,2 keine Verringerung Höhe der Ausgleichsrücklage Fehlbetragsquote in Prozent 2013 5.853 Veränderung der allgemeinen Rücklage gem. § 43 Abs. 3 GemHVO (Verrechnungssaldo) Verringerung der allgemeinen Rücklage des Vorjahres in Prozent 2012 5.853 positives Ergebnis keine Verringerung 3.760 positives Ergebnis Seite 5 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Jahresergebnisse, allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage in Tausend Euro (PLAN) 2014 2015 2016 2017 2018 2022 Jahresergebnis *) -8.102 -13.111 -6.272 -5.106 -3.852 155 Höhe der allgemeinen Rücklage 68.512 55.401 49.128 44.023 40.171 33.513 Veränderung der allgemeinen Rücklage gem. § 43 Abs. 3 GemHVO (Verrechnungssaldo) ./. ./. ./. ./. ./. ./. Verringerung der allgemeinen Rücklage des Vorjahres in Prozent -6,0 -19,1 -11,3 -10,4 -8,8 keine Verringerung 0 0 0 0 0 510 10,6 19,1 11,3 10,4 8,8 Höhe der Ausgleichsrücklage Fehlbetragsquote in Prozent positives Ergebnis * Haushaltsansätze 2014 u. 2015 sowie Werte der mittelfristigen Ergebnisplanung 2016 bis 2018 bzw. HSK 2013 bis 2023; Stand: Haushaltssatzung 2015 Die Jahresergebnisse 2010 bis 2013 belegen einen Werteverzehr von insgesamt 7,9 Mio. Euro. Die allgemeine Rücklage wird in diesem Zeitraum um 11,6 Mio. Euro reduziert. Die Ausgleichsrücklage war erstmalig im Jahr 2009 verbraucht. Sie wurde in den Jahren 2011 und 2014 jeweils erneut verbraucht, nachdem ihr in den Jahren 2010 und 2013 Mittel zugeführt wurden. Die Stadt plant, das positive Jahresergebnis 2022 der Ausgleichsrücklage zuzuführen. Die Schwankungen in den Jahresergebnissen beruhen im Wesentlichen auf den stark schwankenden Gewerbesteuerzahlungen. Bis einschließlich 2021 weist die Stadt Bedburg in ihrer Planung teilweise erhebliche Fehlbeträge aus. Hierdurch wird das Eigenkapital bis 2021 um insgesamt rund 58,1 Mio. Euro seit der Eröffnungsbilanz verbraucht sein. Dies sind 39,0 Prozent des in der Eröffnungsbilanz ursprünglich vorhandenen Eigenkapitals. Eine Überschuldung ist kurz- bis mittelfristig noch nicht zu erwarten. Jahresergebnisse je Einwohner in Euro 2012 Bedburg -440 Minimum -885 Maximum 490 Mittelwert -79 1. Quartil -145 2. Quartil (Median) -55 3. Quartil Anzahl Werte 14 82 Die Kennzahl zeigt, dass über 75 Prozent der betrachteten Vergleichskommunen in 2012 ein besseres Jahresergebnis als Bedburg erreicht haben. Seite 6 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Strukturelle Haushaltssituation Die Kommunen sind verpflichtet, dauerhaft einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Nur dann können sie eigene Handlungsspielräume wahren oder wiedererlangen. Die Kommunen müssen dazu geeignete Maßnahmen finden und umsetzen. Der Umfang der Maßnahmen wird dabei durch die Höhe des Defizits bestimmt (Konsolidierungsbedarf). Die Basis zur Ermittlung des nachhaltigen Konsolidierungsbedarfs ist • die aktuelle strukturelle Haushaltssituation, • verbunden mit der voraussichtlichen Entwicklung wesentlicher haushaltswirtschaftlicher Rahmenbedingungen im Planungszeitraum. Strukturelles Ergebnis Das strukturelle Ergebnis gibt wieder, von welchen Ergebnissen in Zukunft nachhaltig - unter Annahme unveränderter Rahmenbedingungen - auszugehen ist. Die GPA NRW definiert das strukturelle Ergebnis wie folgt: Vom Jahresergebnis 2013 werden die Erträge und Aufwendungen bei der Gewerbesteuer, dem Finanzausgleich und der allgemeinen Kreisumlage abgezogen. Diese Werte ersetzen wir durch die Durchschnittswerte der letzten vier Jahre. Zusätzlich bereinigen wir positive wie negative Sondereffekte. Grund dafür ist folgender: Die in den Ergebnisrechnungen ausgewiesenen Jahresergebnisse geben nur bedingt einen Hinweis auf die strukturelle Haushaltssituation. Insbesondere werden sie oft durch stark schwankende Erträge und Aufwendungen bei der Gewerbesteuer, dem Finanzausgleich und der Kreisumlage beeinflusst. Zudem überdecken häufig Sondereffekte den tatsächlichen Konsolidierungsbedarf. Bei der Stadt Bedburg hat die GPA NRW in 2013 die Abrechnung des langjährigen Baugebietes „Im Spless“ als Sondereffekt identifiziert. Berechnung des strukturellen Ergebnisses 2013 in Tausend Euro Bedburg Jahresergebnis ./. Bereinigungen (Gewerbesteuer, Anteile an den Gemeinschaftssteuern, Erstattungen aus der Abrechnung Solidarbeitrag, Steuerbeteiligungen und allgemeine Umlagen) 3.760 16.410 ./. Bereinigungen Sondereffekte 4.000 = bereinigtes Jahresergebnis -16.650 + Hinzurechnungen (Mittelwerte Gewerbesteuer, Anteile an den Gemeinschaftssteuern, Erstattungen aus der Abrechnung Solidarbeitrag, Steuerbeteiligungen und allgemeine Umlagen) 13.284 = strukturelles Ergebnis -3.366 Feststellung Die Stadt Bedburg weist für das Jahr 2013 ein strukturelles Ergebnis von rund -3,4 Mio. Euro aus. Unter der Annahme unveränderter Rahmenbedingungen bestehen in dieser Höhe zusätzliche Konsolidierungserfordernisse. Seite 7 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Ein Verbrauch des ausgewiesenen Eigenkapitals ist auf Basis des strukturellen Ergebnisses noch nicht absehbar. Die strukturelle Eigenkapitalreichweite beträgt 23 Jahre. Haushaltsplanung Um aus dem strukturellen Ergebnis eine konkrete Zielgröße für eigene Konsolidierungsmaßnahmen der Stadt Bedburg ableiten zu können, ist die weitere Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen einzubeziehen. Deshalb vergleicht die GPA NRW das strukturelle Ergebnis 2013 mit dem geplanten Jahresergebnis 2023. Die Analyse soll aufzeigen, • inwieweit sich nach dem strukturellen Ergebnis 2023 und der weiteren Haushaltsplanung Konsolidierungsbedarfe ergeben, • inwieweit eigene Konsolidierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Ergebnisses beitragen, • von welcher Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen und wesentlichen Parameter der Stadt Bedburg ausgeht und • mit welchen Risiken diese Annahmen gegebenenfalls verbunden sind. Die Stadt Bedburg plant für 2023 ein positives Jahresergebnis i. H. v. rund 355.000 Euro. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Haushaltsplanung auf die Positionen der Ergebnisrechnung: Vergleich strukturelles Ergebnis 2013 und Planergebnis 2023 – wesentliche Veränderungen in Tausend Euro Strukturelles Ergebnis 2013 Planergebnis 2023 Grundsteuer B 4.096 6.680 2.584 5,0 Gewerbesteuern *) 8.795 6.817 -1.978 -2,5 Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern *) 9.663 16.176 6.513 5,3 Ausgleichsleistungen *) 1.042 1.396 354 3,0 Schlüsselzuweisungen *) 5.072 8.674 3.602 5,5 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 7.310 9.139 1.829 2,3 Privatrechtliche Leistungsentgelte 1.132 720 -412 -4,4 Sonstige ordentliche Erträge 9.274 1.557 -7.717 -16,3 91 2.438 2.347 38,9 Steuerbeteiligungen *) 1.101 950 -151 -1,5 Allgemeine Umlagen *) 10.187 13.178 2.991 2,6 Jährliche Änderung in Prozent Differenz Erträge Finanzerträge Aufwendungen Seite 8 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Strukturelles Ergebnis 2013 Planergebnis 2023 Personalaufwendungen 8.994 10.584 1.591 1,6 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.835 7.962 1.127 1,5 Differenz Jährliche Änderung in Prozent *) beim strukturellen Ergebnis 2013 handelt es sich hier jeweils um den Mittelwert der Jahre 2009 bis 2013 Grundsteuer B Die Stadt Bedburg steigert in ihrer Planung die Erträge der Grundsteuer B bis 2023. Sie wendet in ihrer Planung den Orientierungsdatenerlass an. Dabei berücksichtigt sie in ihren Berechnungen die im HSK festgelegten Anhebungen der Hebesätze im zweijährigen Abstand. Die Werte ab 2018 wurden anhand der erwarteten Veränderung der Einheitswerte (Berechnungsbasis) fortgeschrieben. Zusätzliche Erträge aus geplanten Neubaugebieten sind nicht berücksichtigt. Die GPA NRW erkennt zurzeit bei den geplanten Erträgen aus der Grundsteuer B kein besonderes Risiko. Gewerbesteuer Für die Gewerbesteuer plant die Stadt Bedburg mit geringen Ertragssteigerungen. Sie wendet den Orientierungserlass für die Ertragssteigerungen bis 2018 an. Des Weiteren sind die Auswirkungen der Windpark-GmbH auf die Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens berücksichtigt. In den HSK-Planjahren wurde mit einer jährlichen Steigungsrate von drei Prozent gerechnet (die Wachstumsrate hätte 9,6 Prozent betragen). Die GPA NRW erkennt zurzeit bei den geplanten Erträgen aus der Gewerbesteuer kein besonderes Risiko. Ein allgemeines Risiko besteht in einer abweichenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gegenüber der örtlichen Planung. Dieses Risiko zeigt die GPA NRW exemplarisch im Risikoszenario auf. Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern Die Anteile an den Gemeinschaftssteuern tragen grundlegend zur Konsolidierung bis 2022 bei. Sie können von der Stadt Bedburg nicht gesteuert werden und hängen maßgeblich von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Für die Planjahre bis 2018 wurde die Steigerung des Gemeindeanteils an der Einkommensund der Umsatzsteuer aufgrund der aktuellen Steuerschätzungen unter Berücksichtigung der gültigen Schlüsselzahl berechnet. Zusätzliche Mehreinnahmen aufgrund von eventuellen Neubaugebieten sind nicht eingeplant. Beim Gemeindeanteil an den Gemeinschaftssteuern ist ein allgemeines Risiko in einer abweichenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gegenüber der örtlichen Planung zu sehen. Dieses Risiko zeigt die GPA NRW exemplarisch im Risikoszenario auf. Seite 9 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Schlüsselzuweisungen Die Stadt Bedburg hat Schlüsselzuweisungen unter Berücksichtigung der Modellberechnungen zu den jeweils aktuellen GFG-Entwürfen angesetzt. Die Berechnung erfolgt anhand des geplanten Steueraufkommens und der übrigen, bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes bekannten, tatsächlichen Verhältnisse. Die Schlüsselzuweisungen 2015 beruhen auf den Proberechnungen von IT.NRW. Die Stadt Bedburg erhöht in der Planung die Finanzausgleichsmasse im Rahmen der Orientierungsdaten. Ab dem Jahr 2018 erfolgt die Fortschreibung in einer Größenordnung von 3,5 Prozent. Die Planung ist plausibel. Ein allgemeines Risiko besteht in einer abweichenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklung gegenüber der örtlichen Planung. Dieses Risiko greift die GPA NRW exemplarisch im Risikoszenario auf. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Die vom Rat der Stadt Bedburg am 17. Dezember 2014 beschlossenen Gebührenkalkulationen bzw. Festsetzungen für Abwasser- und Abfallbeseitigung führen u. a. zu einer Steigerung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte von rund 1,8 Mio. Euro bis 2023. Die GPA NRW erkennt zurzeit bei den geplanten öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten kein zusätzliches Risiko. Privatrechtliche Leistungsentgelte Die privatrechtlichen Leistungsentgelte gehen bis 2023 um 4,4 Prozent zurück. Hier hat sich u. a. in der Planung die ab 2015 im Rahmen einer Vertragsänderung sinkende Pacht des Betreibers des Sport- und Wellnessbades ausgewirkt. Zurzeit erkennt die GPA NRW bei den geplanten öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten kein zusätzliches Risiko. Sonstige ordentliche Erträge Gegenüber den tatsächlichen sonstigen ordentlichen Erträgen 2013 ist die Planung des Jahres 2023 um über 7,7 Mio. Euro zurückgegangen. Der hohe Ertrag im Haushaltsjahr 2013 resultiert aus der Abrechnung des Projektkontos hinsichtlich der langjährigen Vermarktung des Baugebietes „Im Spless“ (4,4 Mio. Euro für elf Jahre). Für die Planjahre 2015 bis 2018 wurden Erträge aus Grundstückveräußerungen für die geplanten Baugebiete in Bedburg-West (ehemalige Friedhofserweiterungsfläche) sowie für die Erschließung des Kasterer Ackers angesetzt. Die GPA NRW erkennt zurzeit bei den geplanten sonstigen ordentlichen Erträgen kein zusätzliches Risiko. Finanzerträge Die Stadt erwartet höhere Finanzerträge von 2013 bis 2023 um rund 39 Prozent. Zu dieser Steigerung führt die energiewirtschaftliche Beteiligung der Stadt an der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG. Für 2015 liegt die Produktivität des Windparks oberhalb der Erwartungen der Stadt. Dies schließt zukünftige andere Entwicklungen nicht aus. Die Erwartungen der Stadt liegen als Ausfluss des Vorsichtsprinzips unter den Planungen des strategischen Partners RWE, die die Mehrheit an dieser Beteiligung hält. Über die ggf. saisonalen Veränderungen der Windverhältnisse hinaus sind keine Risiken in der Planung erkennbar. Seite 10 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Allgemeine Umlagen und Steuerbeteiligungen Die Entwicklungen der Kreisumlage und der Steuerbeteiligungen sind abhängig von der Steuerkraft der Kommunen. Die steigenden Steuererträge führen damit auch zu einer Erhöhung der Kreisumlagen. Der Rhein-Erft-Kreis prognostiziert mittelfristig eine Steigerung des Umlagesatzes. Die Planung der Kreisumlage nimmt die Stadt Bedburg anhand des geplanten Steueraufkommens und der übrigen, bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltes bekannten, tatsächlichen Verhältnisse vor. Ab 2017 berücksichtigt die Stadt eine jährliche Steigerung von zwei Prozent des Umlagebetrages. Die Stadt Bedburg plant die Entwicklung der allgemeinen Kreisumlage nachvollziehbar. Personalaufwendungen Soweit Besoldungssteigerungen bzw. Erhöhung der Tarifentgelte bereits feststehen, werden diese von der Stadt personengenau berücksichtigt. Die Stadt Bedburg hat die Jahre 2015 ff unter der Heranziehung der Orientierungsdaten mit einem Prozent geplant. Die Orientierungsdaten beziehen sich dabei auf die gesamten Personalaufwendungen und setzen begleitende Maßnahmen voraus, die eine Entwicklung von einem Prozent jährlich sicherstellen. Solche Konsolidierungsbeschlüsse zu Stelleneinsparungen und Umbesetzungen sowie Wiederbesetzungen hat die Stadt in ihrem Haushaltssicherungskonzept verankert. Eine angedachte Organisationsuntersuchung soll zusätzliche Einsparpotenziale aufzeigen. In der Personalaufwandsentwicklung ist aktuell kein Risiko für die Haushaltsbewirtschaftung und das Erreichen der Planziele erkennbar. Sach- und Dienstleistungsaufwendungen Die geplanten Steigerungen der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen beruhen auf den Orientierungsdaten. Dabei werden Erfahrungswerte in der Planung berücksichtigt. In den Jahren 2015 steigen die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen aufgrund einer Prospektion für ein Baugebiet um rund 1,5 Mio. Euro an. Für die Jahre ab 2017 fehlt ein dezidiertes Konsolidierungskonzept, das beispielsweise die Einsparpotenziale der energetischen Sanierungen beziffert und inflationsbedingte Preissteigerungen berücksichtigt. Der aktuelle günstige Stromvertrag mit der RWE läuft 2017 aus. Diese zu erwartende Veränderung und sonstige inflationsbedingte Preissteigerungen sind in der Planung der Stadt Bedburg ebenfalls nicht berücksichtigt. Bei der Entwicklung der Sach- und Dienstleistungsaufwendungen ist daher ein Risiko für die Haushaltsbewirtschaftung und das Erreichen der Planziele gegeben. Dieses Risiko wird im Risikoszenario aufgegriffen. Sonstige ordentliche Aufwendungen Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen gehen bis 2023 um rund 700.000 Euro zurück. Ursächlich sind hierfür pauschale Wertveränderungen und die Inanspruchnahme von Diensten. Seite 11 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Gesamtbetrachtung der Haushaltssituation Kennzahlen im interkommunalen Vergleich Das NKF-Kennzahlenset NRW sowie einwohnerbezogene Kennzahlen geben einen Überblick über die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Kommune. NKF-Kennzahlenset NRW *) in Prozent 2012 Kennzahl Minimum Maximum Mittelwert Bedburg Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Aufwandsdeckungsgrad 80,0 116,9 97,5 86,4 Eigenkapitalquote 1 -17,2 70,1 29,6 30,3 Eigenkapitalquote 2 4,9 88,0 57,7 57,8 Fehlbetragsquote 0,1 80,8 8,3 12,2 Infrastrukturquote 0,0 57,4 36,8 43,9 Abschreibungsintensität 0,8 15,5 9,3 8,9 Drittfinanzierungsquote 25,2 112,7 52,7 55,3 Investitionsquote 10,1 286,2 75,6 125,1 32,8 133,4 83,9 87,3 3,5 1.430,4 107,4 47,2 Dynamischer Verschuldungsgrad (Angabe in Jahren) 1 266 39 Kurzfristige Verbindlichkeitsquote 0,7 43,5 9,5 8,1 Zinslastquote 0,1 22,4 3,3 6,6 Netto-Steuerquote 28,0 78,3 54,5 48,0 Zuwendungsquote 4,2 42,7 19,0 16,5 Personalintensität 12,4 28,6 20,4 18,2 6,6 29,4 16,4 14,1 34,4 61,6 45,3 46,4 Vermögenslage Finanzlage Anlagendeckungsgrad 2 Liquidität 2. Grades negatives Ergebnis Ertragslage Sach- und Dienstleistungsintensität Transferaufwandsquote *) RdErl. des Innenministeriums vom 01. Oktober 2008 – 34 – 48.04.05/01 – 232308 – Weitere Kennzahlen 2012 Kennzahl Minimum Maximum Mittelwert Bedburg Jahresergebnis je Einwohner -885 490 -79 -440 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner -388 547 34 -313 Seite 12 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Kennzahl Minimum Maximum Mittelwert Bedburg Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner *) 387 10.661 2.899 2.818 Allgemeine Deckungsmittel je Einwohner 1.015 2.383 1.318 1.015 *) Für diese Kennzahl werden abweichend die Vergleichswerte 2011 verwendet. Die Stadt Bedburg muss keinen Gesamtabschluss aufstellen, daher entsprechen die Verbindlichkeiten des Kernhaushaltes je Einwohner den Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner. Haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation Die haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation wird in der in 2012 überdurchschnittlichen Fehlbetragsquote hervorgehoben. Ab 2014 weist die Stadt in ihrer Planung weiter Fehlbeträge aus. In 2022 erreicht die Stadt Bedburg wieder einen Haushaltsausgleich. Aufgrund der bis auf zwei positiven Jahresergebnissen im Zeitraum von 2005 bis 2021 erzielten Jahresfehlbeträgen wird das Eigenkapital um rund 58,1 Mio. Euro verringert. Der Eigenkapitalverbrauch indiziert einen Handlungsbedarf. Die Gesamtverschuldung je Einwohner ist im interkommunalen Vergleich 2011 unauffällig. Die Stadt hat Kredite zur Liquiditätssicherung im aktuellen Betrachtungszeitraum ab 2012 bilanziert. Vermögenslage Das Verhältnis des Anlagevermögens zum Gesamtvermögen (Anlagenintensität) liegt 2012 mit 94,2 Prozent beim Durchschnitt der verglichenen Kommunen. Im Jahr 2013 sinkt diese auf 88,8 Prozent. Hier stiegen die u. a. die Steuerforderungen im Umlaufvermögen an. Die Infrastrukturquote liegt über dem Mittelwert der verglichenen Kommunen. Eine unterdurchschnittliche Ergebnisbelastung im Kernhaushalt zeigt die Abschreibungsintensität auf. Die Drittfinanzierungsquote weist auf eine überdurchschnittliche Refinanzierung durch Dritte hin. Hierzu wird auf den Punkt „Beiträge“ verwiesen. Finanzlage Mit dem Jahresabschluss 2013 stehen der Stadt Bedburg liquide Mittel von rund 2,4 Mio. Euro zur Verfügung. Dem stehen Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von rund 17,0 Mio. Euro gegenüber. Die Liquidität der Stadt Bedburg ist ab 2012 nicht gesichert und wird dies voraussichtlich bis 2021 nicht sein. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist nach 2010 erst wieder 2020 positiv. In den Jahren 2011 bis 2013 liegt Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner sowohl unter dem interkommunalen Median als auch dem interkommunalen Mittelwert. Investitionen erfolgen in den Jahren 2015 und 2016 kreditfinanziert. Ertragslage Das negative Jahresergebnis je Einwohner 2012 liegt unter dem interkommunalen Durchschnitt. Die Jahresergebnisse sind in der Planung bis 2021 negativ. Die Stadt erwartet, dass sich die Jahresergebnisse ab 2016 kontinuierlich verbessern. Hierzu führen steigende Realsteuererträge, steigende Gemeinschaftsanteile an den Gemeinschaftssteuern und steigende Schlüsselzuweisungen. Darüber hinaus führt die Steigerung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte und Seite 13 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 der Finanzerträge aus der Beteiligung zur Verbesserung der Jahresergebnisse. Die verfügbaren allgemeinen Finanzmittel sind im interkommunalen Vergleich niedrig. In die KIWI-Bewertung der Haushaltssituation bezieht die GPA NRW die wesentlichen Analyseergebnisse aus den Bereichen Haushaltsausgleich, strukturelle Haushaltssituation sowie der Haushalts- und Jahresabschlussanalyse ein. Die Bewertung spiegelt den Handlungsbedarf und damit den Konsolidierungsdruck wider: • von 2010 bis 2013 zwei positive und zwei negative Jahresergebnisse; Werteverzehr in diesem Zeitraum insgesamt rund 7,9 Mio. Euro, seit der NKF-Einführung 2005 bis 2013 rund 15,0 Mio. Euro • Haushaltsplanung weist von 2014 bis 2021 negative Jahresergebnisse aus; weiterer Eigenkapitalverzehr i. H. v. insgesamt 43,1 Mio. Euro • das strukturelle Ergebnis 2013 liegt bei rund -3,4 Mio. Euro • Ausgleichsrücklage 2009 erstmalig verbraucht (danach: 2011 und 2014 verbraucht nach zwischenzeitlicher Aufstockung) • Pflicht zur Aufstellung eines HSK ab 2013 • Eigenkapitalquoten 2013 beim interkommunalen Mittelwert • Gesamtverbindlichkeiten je Einwohner 2011 noch unterdurchschnittlich mit deutlich steigender Tendenz u. a. durch die energiewirtschaftliche Beteiligung der Stadt an der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG • Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit bis auf 2010 negativ; in der Planung ab 2020 wieder positiv; insgesamt keine vollständige Deckung der geplanten Investitionen bis 2020 möglich KIWI-Bewertung Die GPA NRW bewertet die Haushaltssituation der Stadt Bedburg mit dem Index 2. Haushaltswirtschaftliche Risiken Haushaltswirtschaftlichen Risiken zu erkennen und mit ihnen umzugehen sind wesentliche Bestandteile der Haushaltssteuerung. Risiken im Überblick Risiken Geplante Sach- und Dienstleistungsaufwendungen ab 2017 sind risikobehaftet Fundstelle (Berichtsabschnitt) Haushaltssituation (Strukturelle Haushaltssituation, Sach- u. Dienstleistungsaufwendungen) Seite 14 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Risikoszenario Das „Risikoszenario“ zeigt, welche Auswirkungen Abweichungen von den Plandaten auf die zukünftigen Jahresergebnisse haben könnten. Die GPA NRW möchte die Kommunen für haushaltswirtschaftliche Risiken sensibilisieren. Das Risikoszenario verdeutlicht beispielhaft, wie sich einige festgestellte Risiken auf die zukünftigen Jahresergebnisse auswirken könnten. Die dabei vorgenommenen Berechnungen können und sollen die individuell erforderlichen Risikoeinschätzungen der Kommune nicht ersetzen. Die Kommune muss diese Risiken individuell identifizieren. Darauf aufbauend entscheidet sie, ob und wie einzelne Risiken minimiert werden und inwieweit insgesamt eine Risikovorsorge getroffen wird. Dies geschieht zum Beispiel, indem sie weitere Konsolidierungsmaßnahmen vorbereitet. Die GPA NRW empfiehlt daher eine systematische Auseinandersetzung mit den haushaltswirtschaftlichen Risikofaktoren. Im nachfolgenden Risikoszenario werden ausgewählte, risikobehaftete Ertrags- und Aufwandspositionen mit abweichenden Planungsdaten sowie deren Auswirkung auf das geplante Jahresergebnis 2023 summarisch dargestellt. Die Berechnungsgrundlagen für das Risikoszenario wurden der Stadt Bedburg zur Verfügung gestellt. Planergebnis und Risikoszenario bis 2023 in Tausend Euro Position Erläuterung Risikoszenario 2023 Planergebnis 2023 Abweichung Gewerbesteuer Berechnungsgrundlage auf Grundlage eines Durchschnittswertes 6.038 6.817 779 Gemeinschaftssteuern Berechnungsgrundlage auf Grundlage eines Durchschnittswertes 14.736 16.176 1.440 Schlüsselzuweisungen Berechnungsgrundlage auf Grundlage eines Durchschnittswertes 8.538 8.674 136 Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen Annahme einer Inflation von jährlich zwei Prozent ab 2017 (Basis Planwerte 2016) 8.533 7.962 571 Steuerbeteiligungen Berechnungsgrundlage auf Grundlage eines Durchschnittswertes 16.791 16.176 615 Saldo 3.541 Zur exemplarischen Berechnung von Risiken stellt die GPA NRW bei der Gewerbesteuer, den Gemeinschaftssteuern, den Schlüsselzuweisungen und den Steuerbeteiligungen auf das strukturelle Ergebnis 2013 (Durchschnittswert 2010-2013) ab. Dabei werden die geplanten Steigerungsraten der Kommune nicht verändert. Eine angenommene Inflationssteigerung von zwei Prozent in den Jahren 2017 und 2023 auf der Grundlage der Planwerte 2016 wirkt sich mit 571 Tausend Euro auf die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen in 2023 aus. Seite 15 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Unter Berücksichtigung dieser Annahmen stellt sich das Risikoszenario bezogen auf die gesamte Zeitreihe bis 2023 wie folgt dar: Haushaltsplanung und Risikoszenario 2013 bis 2023 2013 Istwerte, danach Planwerte Haushaltskonsolidierung Mögliche Aufwandsreduzierungen und Ertragssteigerungen aus diesem Teilbericht sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Weitere Empfehlungen zur Haushaltskonsolidierung können den anderen Teilberichten entnommen werden. Das HSK der Stadt Bedburg weist Konsolidierungsbeiträge i. H. v. 3,3 Mio. Euro bis 2022 insbesondere durch folgende Maßnahmen aus: • Hebesatzanpassungen (Grundsteuern A und B), • Personaleinsparungen und • Finanzerträge aus der Beteiligung Windpark. Konsolidierungsmöglichkeiten im Überblick Mögliche Aufwandsreduzierungen und Ertragssteigerungen aus diesem Teilbericht sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Weitere Empfehlungen zur Haushaltskonsolidierung können den anderen Teilberichten entnommen werden. Konsolidierungsmöglichkeiten Fundstelle (Berichtsabschnitt) Straßenbaubeitragssatzung gem. § 8 KAG an Mustersatzung anpassen (Beitragssätze und Wirtschaftswege) Haushaltskonsolidierung (Beiträge) Möglichkeiten bei der Gebührenkalkulation Parkraumbe- Haushaltskonsolidierung Seite 16 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Konsolidierungsmöglichkeiten wirtschaftung ausschöpfen Nutzungsentgelte für öffentliche Gebäude erheben Zuschussbedarf Schwimmbäder reduzieren Fundstelle (Berichtsabschnitt) (Sonstige Leistungen, Parkraumbewirtschaftung Gebäudeportfolio Gebäudeportfolio (Sport und Freizeit) Um den Haushaltsausgleich zu erreichen, muss die Kommune freiwillige Leistungen und Standards, die über das rechtlich notwendige Maß hinausgehen, auf den Prüfstand stellen. Dies bedarf einer kritischen Aufgabenanalyse und Prioritätensetzungen. Dies gilt insbesondere für die Stadt Bedburg, die ihre Ausgleichsrücklage verbraucht hat und haushaltsrechtlichen Einschränkungen unterlieg (HSK). Die Kommune kann im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts zwar entscheiden, freiwillige Leistungen weiter zu erbringen. In diesen Fällen müssen jedoch Kompensationsmaßnahmen einen strukturell ausgeglichenen Haushalt sicherstellen. Soweit Aufwandsreduzierungen nicht ausreichen, sind Ertragspotenziale bei den Beiträgen und Gebühren auszuschöpfen und ggf. die Steuern anzuheben. Empfehlung Zur Konsolidierung des Haushaltes sollte die Stadt Bedburg alle freiwilligen Leistungen (z. B. Zuschüsse an Vereine und private Unternehmen) kritisch betrachten. Dabei sollte eine Reduzierung der Aufwendungen sowohl grundsätzlich als auch der Höhe nach erfolgen. Kommunaler Steuerungstrend Die Jahresergebnisse werden wesentlich durch schwankende Erträge und Aufwendungen bei der Gewerbesteuer, der Kreisumlage und dem Finanzausgleich beeinflusst. Die Jahresergebnisse geben im Zeitverlauf damit nur bedingt einen Hinweis auf die Erfolge von eigenen Konsolidierungsbemühungen. Der kommunale Steuerungstrend wird überlagert. Um diesen Steuerungstrend wieder offenzulegen, bereinigt die GPA NRW die Jahresergebnisse um die Erträge und Aufwendungen bei der Gewerbesteuer, der Kreisumlage und dem Finanzausgleich. Sondereffekte, die sich aus der Ertragsanalyse ergeben haben, werden ebenfalls bereinigt. Diese ergaben sich bei der Stadt Bedburg in den Jahren 2009 bis 2011 durch die Auflösung der in der Eröffnungsbilanz gebildeten Instandhaltungsrückstellungen sowie der Abrechnung des Baugebietes „Im Spless“ im Jahr 2013. Die Grafik macht danach die Auswirkungen des eigenen kommunalen Handelns und die Ergebnisse von Konsolidierungsmaßnahmen deutlich. Seite 17 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Kommunaler Steuerungstrend Bis 2013 Istwerte, danach Planwerte Vom Basisjahr 2005 (NKF-Umstellung) mit einem bereinigten Jahresergebnis von -7,8 Mio. Euro ausgehend zeigt sich ein grundsätzlich sinkender Steuerungstrend bis zum Jahr 2015. Hier wirkt sich insbesondere der Anstieg der Personalaufwendungen bis 2015 negativ auf den Steuerungstrend aus. Darüber hinaus stiegen die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen durch die Prospektion eines Baugebietes und wirkten sich negativ aus. Durch steigende sonstige ordentliche Erträge aufgrund von Grundstücksverkäufen stieg der Steuerungstrend in den Jahren 2006 und 2013. Diese verringern sich bis 2015 um rund 7,4 Mio. Euro. Steigende sonstige ordentliche Aufwendungen im Zusammenhang mit den PPP-Projekten (Miete Schulzentrum zzgl. Beratungsaufwendungen etc.) wirkten sich bis 2015 negativ auf den Steuerungstrend aus. Insgesamt steigen die sich auf den Steuerungstrend auswirkenden Aufwandspositionen von 2005 nach 2015 um 26,0 Mio. Euro. Die wesentlichen Aufwandssteigerungen von 2005 bis 2015 sind mit der Einrichtung des eigenen Jugendamtes in 2011 zu begründen. Anstieg von Aufwandspositionen 2005 nach 2015 in Tausend Euro Aufwandsposition Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Tausend Euro 2.530 668 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2.635 Bilanzielle Abschreibungen 1.659 Sonstige Transferaufwendungen (ohne allgemeine Umlagen und Steuerbeteiligungen) 14.032 Sonstige ordentliche Aufwendungen 4.527 Anstieg 2005 nach 2015 insgesamt 26.051 Seite 18 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Der Steuerungstrend steigt leicht von 2015 bis 2023 u. a. aufgrund höherer Erträge durch die geplanten Anhebungen des Hebesatzes der Grundsteuer B. Hinzu kommen in der Planung steigende öffentliche Leistungsentgelte aufgrund von Gebührenanpassungen. Des Weiteren tragen stagnierende Personalaufwendungen und um 1,2 Mio. Euro sinkende sonstige ordentliche Aufwendungen zum leichten Anstieg des Steuerungstrends von 2015 bis 2023 bei. Aus der Grafik wird deutlich, dass die Stadt eine Konsolidierung überwiegend auf die geplanten Ertragssteigerungen bei den Gemeindeanteilen an den Gemeinschaftssteuern und der Gewerbesteuer plant. Die Stadt ist hierbei von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abhängig, die sie nicht beeinflussen kann. Sie macht sich stark abhängig von schwankungsintensiven und nicht steuerbaren Erträgen wie der Gewerbesteuer, den Anteilen an den Gemeindesteuern und den Schlüsselzuweisungen. Feststellung Der kommunale Steuerungstrend macht deutlich, dass die Stadt Bedburg im Bereich der von ihr beeinflussbaren Erträge und Aufwendungen nur leicht konsolidiert. Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte sich stärker auf die Erträge und die Aufwendungen fokussieren, die sie konkret beeinflussen kann. Hierzu sollte sie Maßnahmen entwickeln, die sich nachhaltig positiv auf das Jahresergebnis auswirken und damit die Haushaltskonsolidierung der Stadt Bedburg unterstützen. Beiträge Beiträge sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Bürger, sich in angemessenem Umfang am Erhalt des Infrastruktur2 vermögens zu beteiligen . Die Kommunen sind nicht berechtigt, auf diesen Finanzierungsbeitrag zu verzichten (Beitragserhebungspflicht). In welchem Umfang davon Gebrauch gemacht wurde, veranschaulicht die Drittfinanzierungsquote. Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen in Prozent (Ist) 2010 2011 2012 2013 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Straßenbeiträge 281 316 332 335 Abschreibungen auf das Straßennetz 1.284 1.361 1.380 1.375 21,9 23,2 24,1 24,4 Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen Im Durchschnitt liegt die Drittfinanzierungsquote aus Beiträgen 2010 bis 2013 bei 23,4 Prozent. Erst wenn die Beitragsmöglichkeiten und Zuwendungsansprüche optimal ausgeschöpft werden, wird der Haushalt entlastet. Hierzu wird auf den noch folgenden Punkt „Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)“ verwiesen. 2 §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 8, 9 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) Seite 19 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Die Quote aus Beitragseinzahlungen zu Investitionsauszahlungen ist ein Indiz dafür, wie sich die Höhe der Sonderposten entwickeln wird. Beitragsfinanzierte Investitionsauszahlungen im Straßenbau in Prozent 2010 Einzahlungen aus Beiträgen für Straßen 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2023 51 366 293 203 234 265 205 430 0 Bauinvestitionsauszahlungen für Straßen 1.191 87 485 178 1.717 57 1.173 3 503 Auszahlung für Grunderwerb im Straßenbau 11 0 4 0 0 0 0 0 0 Beitragsfinanzierte Investitionsauszahlungen im Straßenbau in Prozent 4,3 419,6 59,8 113,6 13,6 464,9 17,5 17.200 0,0 bis 2013 Istwerte, ab 2014 Planwerte Von 2010 bis 2013 sind insgesamt rd. 47 Prozent der Investitionsauszahlungen im Straßenbau beitragsfinanziert. Über den Zeitraum 2005 bis Jahr 2013 sind insgesamt 83,4 Prozent der Investitionsauszahlungen im Straßenbau beitragsfinanziert. Schwankungen ergeben sich insbesondere durch das Auseinanderfallen von Ein- und Auszahlungen in den Betrachtungsjahren. Dabei sind jährlich geringe Auszahlungen für den Grunderwerb für Straßen erfolgt. Die Stadt Bedburg hat in ihrer Planung ab 2014 hierfür keine Auszahlungen mehr angesetzt. Ab 2017 bis 2022 sind rd. 403.000 Euro an Einzahlungen aus Beiträgen für Straßenbau angesetzt. Bezüglich der langfristigen Entwicklung der Höhe des Sonderpostens kann daher keine genauere Aussage getroffen werden. Aktuell hat Bedburg keine Maßnahmen nach § 8 KAG geplant. Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) Die in der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen angesetzte Anteile der Beitragspflichtigen sind niedrig. Sie liegen jeweils im unteren Segment des in der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW vorgesehenen Korridors. So empfiehlt die Mustersatzung bei Anliegerstraßen einen Höchstsatz von 80 Prozent. Die Satzung der Stadt Bedburg sieht hier 50 bis 60 Prozent vor. Des Weiteren weichen die anrechenbaren Breiten von der Mustersatzung sowohl nach unten als auch nach oben ab. Für unselbstständige Grünanlagen ist keine Abrechnung vorgesehen. Insgesamt ergibt sich beim Vergleich der Beitragsanteile lt. Beitragssatzung für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Bedburg mit den Höchstsätzen der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW eine Differenz von 37,9 Prozent. Somit besteht bei einer Anhebung der Seite 20 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Beitragsanteile eine mögliche Einzahlungssteigerung bei Straßenbaubeiträgen für die Stadt Bedburg. Die Ertragslage wird durch die zu bildenden Sonderposten und die anschließende Auflösung über die Nutzungsdauer der Straße positiv unterstützt. Ein weiterer Vorteil höherer Beiträge ergibt sich im Zuflussjahr, da die Liquiditätslage verbessert wird und sich der Kreditbedarf reduziert. In der städtischen Beitragssatzung fehlt zudem die Möglichkeit zur Abrechnung der Wirtschaftswege. Dies wurde bereits seitens der GPA NRW in der letzten Prüfung aufgegriffen. Die Abrechnungsmöglichkeit sollte für etwaig zukünftig zu bauende Wirtschaftswege vorhanden sein. Die Stadtverwaltung plant im Jahr 2015, in den Rat der Stadt Bedburg eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen einzubringen. Empfehlung Die Stadt sollte die Beitragssätze nach pflichtgemäßem Ermessen anheben. Dabei kann sich die Stadt an den Werten der Mustersatzung orientieren. Die Beitragsfähigkeit des Aufwands für Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Wirtschaftswegen sollte explizit aufgenommen werden. Gesamtbetrachtung Beiträge und Gebühren Die Analyseergebnisse und wesentlichen Handlungsempfehlungen zusammengefasst: • Straßenbaubeitragssätze anheben • Beitragsfähigkeit des Aufwands für Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Wirtschaftswegen explizit in die Satzung für Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG aufnehmen • kalkulatorische Abschreibungen erfolgen auf Basis des Wiederbeschaffungszeitwertes • kalkulatorischer Zinssatz 2014 mit sechs Prozent bietet keine wesentlichen Potenziale • öffentlicher Anteil der Straßenreinigung nach Straßentypen gestaffelt bis 20 Prozent KIWI-Bewertung Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld Beiträge und Gebühren der Stadt Bedburg mit dem Index 4. Sonstige Leistungsentgelte (Parkraumbewirtschaftung) Die GPA NRW hat der Stadt Bedburg in den beiden letzten Berichten zur überörtlichen Prüfung empfohlen, Erträge aus der Parkraumbewirtschaftung zu erzielen. Aus Gründen der Wirtschaftsförderung hat der Rat der Stadt Bedburg diesen Vorschlag bisher nicht aufgegriffen und die Empfehlungen zur Parkraumbewirtschaftung nicht umgesetzt. Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte über die Parkraumbewirtschaftung zusätzliche Erträge generieren. Seite 21 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Steuern Realsteuern Die Stadt Bedburg hat die Hebesätze der Gewerbesteuer, der Grundsteuer A und der Grundsteuer B zum 01. Januar 2014 erhöht. Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde auf 350 v. H. und der Hebesatz der Grundsteuer B auf 550 v. H. sowie der Hebesatz der Gewerbesteuer auf 495 v. H. festgesetzt. Im Vergleich zu den Fiktivhebesätzen, den Kommunen gleicher Größenklassen, den Nachbarkommunen und Nachbarkreisen ergeben sich keine ergänzenden Anpassungsmöglichkeiten. Dennoch bestehen grundsätzlich weiter Möglichkeiten zur Ertragssteigerung bei den Steuern. Hiervon macht die Stadt Bedburg im HSK Gebrauch. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B sollen danach im Zweijahresrhythmus erhöht werden. Dabei erreicht im Jahr 2023 die Grundsteuer A 470 Hebesatzpunkte und die Grundsteuer B 710 Hebesatzpunkte. Hinsichtlich der Steuereinnahmen wird auch auf den Abschnitt „Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben“ verwiesen. Gebäudeportfolio Kommunen verfügen aufgrund ihres vielfältigen Aufgabenspektrums in der Regel über ein erhebliches Gebäudevermögen. Es ist durch eine hohe Kapitalbindung gekennzeichnet und verursacht zudem erhebliche Folgekosten. Gleichwohl sind die Flächenbestände in den vergangenen Jahren erfahrungsgemäß stetig gestiegen. Die GPA NRW hinterfragt den Umfang und die Notwendigkeit des kommunalen Gebäudebestandes für die Aufgabenerledigung - insbesondere im Hinblick auf die demografischen Veränderungen. Neben den kommunalen (bilanzierten) Objekten werden auch angemietete Objekte berücksichtigt. Der interkommunale Vergleich zeigt in einem ersten Schritt, bei welchen Gebäudearten die Stadt Bedburg über größere Flächenressourcen verfügt als die Vergleichskommunen. Hohe Kennzahlenwerte sowie Gebäudearten, die andere Kommunen überwiegend nicht vorhalten, bieten Anlass für eine kritische Betrachtung. Darüber hinaus entwickelt die GPA NRW Aussagen zu Risiken und Chancen der zukünftigen Haushaltswirtschaft, die sich aus dem Gebäudeportfolio ergeben. Wir untersuchen in einem gesonderten Berichtsteil (Schulen) Schulgebäude und Turnhallen. Die Stadt Bedburg erhebt für die Nutzung ihrer Gebäude keine Nutzungsentgelte von Vereinen. Sie führt Wirtschaftlichkeitsberechnungen im Hinblick auf die Bewirtschaftung der Gebäude im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung nicht für alle Gebäude durch. Empfehlung Die Stadt sollte die Nutzer bis zur Höhe der Bewirtschaftungskosten der Gebäude in Form von Nutzungsentgelten beteiligen. Um die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Gebäude zu ermitteln, sollte die Stadt Berechnungen für jedes einzelne Gebäude einschließlich Auslastungsüberprüfung durchführen. Seite 22 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Die GPA NRW untersucht im Berichtsteil „Schulen“ Schulgebäude und Turnhallen. Für die Gebäude der Nutzungsart „Schulen“ stellt die Stadt Bedburg rund 55Prozent der Gesamtfläche zur Verfügung. Bruttogrundfläche in m² absolut nach Nutzungsarten Nutzungsart BGF absolut in m² Anteil an der Gesamtfläche in Prozent BGF in m² je 1.000 Einwohner Schulen 44.155 1.926 54,6 Jugend 1.076 47 1,3 12.150 530 15,0 Verwaltung 5.468 238 6,8 Feuerwehr / Rettungsdienst 3.779 165 4,7 Kultur 1.660 72 2,1 Soziales 3.533 154 4,4 Sonstige Nutzungen 9.104 397 11,3 80.924 3.529 100 Sport und Freizeit Gesamtsumme Viele kommunale Flächen lassen sich nur in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl bzw. bestimmten Einwohnergruppen in ihrer Wirtschaftlichkeit beurteilen. Daher wird analysiert, wie sich die Flächen in Relation zur Einwohnerzahl interkommunal einordnen: BGF nach Nutzungsarten in m² je 1.000 Einwohner Nutzungsart Schulen Minimum Maximum Mittelwert Bedburg 1.270 2.535 1.952 1.926 Jugend 13 370 174 47 Sport und Freizeit 36 885 229 530 141 421 254 238 Feuerwehr / Rettungsdienst 57 260 144 165 Kultur 27 783 241 72 Soziales 16 746 118 154 Sonstige Nutzungen 80 1.688 557 397 2.655 5.251 3.672 3.529 639 2.852 1.543 1.557 Verwaltung Gesamtfläche Summe BiPo "sonstige Gebäude" Mit ihrer Gebäudefläche je Einwohner liegt die Stadt Bedburg für viele Nutzungsarten, aber auch in der Gesamtfläche unter dem Durchschnitt der bisher verglichenen Kommunen. Die einzelnen Werte sind erste Anhaltspunkte für Analysen. Grundsätzlich ergeben sich finanzielle Belastungen für die Stadt durch die Aufwendungen für die Bewirtschaftung, die Unterhaltung und die Instandhaltung der Gebäude. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gebäude teilweise für freiwillige Aufgaben vorgehalten oder Dritten Seite 23 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 überlassen werden. Freiwillige Aufgaben müssen immer vor dem Hintergrund der Haushaltssituation beurteilt und überprüft werden. Bei einer defizitären Haushaltssituation müssen freiwillige Aufgaben ganz oder teilweise zurückgefahren werden. Schulen Schulgebäude und die Turnhallen, in denen der Schulsport stattfindet, werden im Teilbericht „Schulen“ näher untersucht. Dort wird auf die tatsächliche Auslastung der Schulen eingegangen. Die Flächen der Gebäude liegen je 1.000 Einwohner im Jahr 2013 nahe dem interkommunalen Mittelwert. Der Zustand der Schulgebäude stellt sich unterschiedlich dar und wird für das Schulzentrum seitens der Stadt überwiegend mit gut beurteilt. Dies spiegelt sich in der jeweiligen Restnutzungsdauer der einzelnen Gebäude wider. Des Weiteren siehe die korrespondierenden Prüfungsergebnisse im Berichtsabschnitt „Vermögenslage“. Jugend Die Stadt Bedburg unterhält keine kommunal getragenen Kindertagesstätten. Sie stellt in Kaster und in Kirchtroisdorf insgesamt 1.076 m² BGF für Jugendzentren bereit. Die Instandhaltungsaufwendungen, die Unterhaltsaufwendungen und die Bewirtschaftungsaufwendungen trägt die Stadt Bedburg. Die Räumlichkeiten werden unentgeltlich als indirekte Jugendförderung bereitgestellt. Die Gebäude befinden sich lt. Stadt in einem überwiegend befriedigenden Zustand, dabei sticht das Gebäude des Jugendzentrums in Kirchtroisdorf als Neubau heraus. Ein Instandhaltungsstau ist lt. der Stadt Bedburg zurzeit nicht erkennbar. Sport und Freizeit Im Bereich Sport befinden sich (ohne die Turnhallen für den Schulsport), zwei Turnhallen mit einer Schießanlage sowie ein Schwimmbad und ein Freibad. Die beiden Bäder stellen hierbei 8.332 m² der insgesamt 12.150 m² Gebäudeflächen des Sportbereichs. Des Weiteren befinden sich in den Gebäudeflächen sieben Umkleidegebäude inkl. einer Grillhütte und einer Toilettenanlage auf Sportplätzen. Eine Sportplatzfläche hat die Stadt reduziert, es wurden jedoch keine Sportgebäude veräußert. Aktuell hat die Stadt mit den Vereinen und der Politik einen runden Tisch zur Sportstättenentwicklung eingesetzt. Hier soll in der Diskussion auf die künftige Auslastung bzw. den künftigen Bedarf an Sportstätten eingegangen und ein Konzept erstellt werden. Feststellung Die Ermittlung des künftigen Bedarfs an Sportstätten unter Beteiligung der Akteure ist richtig. Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte nach der Ermittlung des Bedarfs an Sportstätten eventuelle Überkapazitäten reduzieren und die weitere Auslastung beobachten. Seite 24 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Für die interkommunal über dem Durchschnitt liegenden Gebäudeflächen des Sport- und Freizeitbereichs bestehen teilweise nur noch geringe Restnutzungsdauern. Die Gebäude sind lt. Stadt überwiegend in einem befriedigend baulichen Zustand. Für die Bäder ergab sich 2013 ein Fehlbetrag von über 1,2 Mio. Euro. Das Bäderangebot soll lt. Stadt in den kommenden Jahren nicht verändert werden. Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte den Zuschussbedarf für die Schwimmbäder überprüfen und reduzieren. Da es sich um eine freiwillige Leistung handelt, sollte die Stadt Bedburg von den nutzenden Vereinen Nutzungsentgelte erheben. Beim Freibad sollte eine Schließung in die Überlegungen einbezogen werden. Verwaltungsgebäude Mit dem Flächenverbrauch bei den Verwaltungsgebäuden liegt die Stadt Bedburg im interkommunalen Vergleich unter dem Durchschnitt der Vergleichskommunen. Bei den Gebäuden der Verwaltung ist neben den beiden Rathäusern mit einer genutzten Fläche von 4.139 m² BGF noch ein weiteres Gebäude mit einer Gesamtfläche von 1.329 m² BGF vorhanden. Der Rat der Stadt hat einen Beschluss zur Zentralisierung der Verwaltung am Standort Kaster gefasst. Auch aus Sicht der GPA NRW sind aufgrund der geringen Entfernungen weder zwei Rathäuser noch eine Außenstelle mehr erforderlich. Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte ihren Raumbedarf im Rahmen der beschlossenen Zentralisierung überprüfen und möglichst reduzieren. Insbesondere die Notwendigkeit von Außenstellen sollte dabei betrachtet werden. Der Anlagenabnutzungsgrad (s. Abschnitt „Vermögenslage“) für Geschäftsgebäude liegt bei 77,5 Prozent. Die Verwaltungsgebäude befinden sich lt. Auskunft der Stadt in einem befriedigenden Allgemeinzustand. Kultur Mit den Flächen im Bereich Kultur liegt die Stadt Bedburg unter dem interkommunalen Durchschnitt. Hierzu gehören drei historische Gebäude, wobei das Schloss Bedburg angemietet ist. Hinzu kommen noch zwei Kapellen sowie Räume in der Begegnungsstätte Kirchtroisdorf. Die VHS, die Musikschule und weitere Vereine nutzen in den Schulen bereitgestellte Räume. Die für kulturelle Aufgaben überlassenen Gebäude dienen überwiegend dazu, freiwillige Leistungen zu erfüllen. Die Instandhaltungs-, Unterhalts und Bewirtschaftungsaufwendungen sowie den Kapitaldienst trägt die Stadt. Nutzungsentgelte werden nicht erhoben. Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden nicht durchgeführt. Die bilanzielle Nutzungsdauer der Gebäude in der Nutzungsart Kultur ist abgelaufen. Die Gebäude sind dennoch nach Auskunft der Stadt überwiegend in einem befriedigenden baulichen Zustand. Seite 25 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Soziales Die Stadt Bedburg liegt mit ihren Flächen je 1.000 Einwohner in der Nutzungsart Soziales über dem Durchschnitt der verglichenen Kommunen. Als Gebäude sind dieser Nutzungsart die Asylund Obdachlosenunterkünfte zugeordnet. Aktuell hat die Stadt zur Unterbringung von Asylsuchenden auch Wohnraum angemietet. Aufgrund der ansteigenden Zahlen arbeitet die Stadt an einem Konzept für die Unterbringung weiterer Asylbewerber. Sonstige Nutzungen Überwiegend befinden sich die Gebäude (Mietobjekte, Friedhofsanlagen (Hochbauten) gesamt, Bauhofgebäude, Lagergebäude/-hallen etc.) lt. Auskunft der Stadt in einem befriedigenden Zustand. Empfehlung Die Stadt Bedburg sollte nur Gebäude weiterhin vorhalten, sofern sie erforderlich sind, um die Pflichtaufgaben zu erfüllen. Haushalts- und Jahresabschlussanalyse Vermögenslage Aus der Vermögensstruktur der Kommune können sich Belastungen für die Ertragslage und Liquidität zukünftiger Haushaltsjahre ergeben. Die GPA NRW untersucht daher die Entwicklung der Vermögenswerte, die Vermögensstruktur und wesentliche Einzelpositionen des Anlagevermögens. Vermögen in Tausend Euro 2010 2011 2012 2013 Anlagevermögen 228.966 224.936 226.162 222.865 Umlaufvermögen 11.488 10.510 11.525 21.592 793 996 2.387 6.473 241.247 236.442 240.073 250.929 94,9 95,1 94,2 88,8 Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme Anlagenintensität in Prozent Mit dem Anteil des Anlagevermögens von 94,2 Prozent am Gesamtvermögen im Jahr 2012 liegt die Stadt Bedburg beim interkommunalen Mittelwert von 94,2 Prozent. Im Jahr 2013 sinkt die Anlagenintensität u. a. durch höhere Steuerforderungen im Umlaufvermögen auf 88,8 Prozent. Seite 26 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Anlagevermögen in Tausend Euro 2010 2011 Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Finanzanlagen Anlagevermögen gesamt 2012 2013 187 237 228 153 226.846 222.799 224.048 219.360 1.933 1.900 1.885 3.352 228.966 224.936 226.162 222.865 Das Anlagevermögen sinkt 2013 gegenüber 2010 um rund 2,7 Prozent. Die Sachanlagen sinken dabei in diesem Zeitraum um 3,3 Prozent und die Finanzanlagen steigen um 73,4 Prozent aufgrund der Einlage in der Windpark GmbH. Die Sachanlagen stellen rund 98 Prozent des Anlagevermögens dar und werden nachfolgend differenziert betrachtet. Sachanlagen in Tausend Euro 2010 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2011 2012 2013 43.640 42.009 43.447 41.302 1.305 1.284 1.263 1.242 Schulen 36.953 38.126 37.393 38.313 Sonstige Bauten (incl. Bauten auf fremdem Grund und Boden) 30.930 29.900 29.209 29.028 108.776 106.646 105.505 105.041 davon Straßenvermögen 74.144 72.852 72.669 73.107 davon Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 34.632 33.794 32.836 31.934 Sonstige Sachanlagen 5.243 4.835 7.232 4.434 Summe Sachanlagen 226.846 222.799 224.048 219.360 Kinder-und Jugendeinrichtungen Infrastrukturvermögen Beim Sachanlagenvermögen sinkt der Wert bei den unbebauten Grundstücken von 2010 bis 2013 um 5,4 Prozent. Als Grund für die wesentlichen Abgänge in 2013 ist die Zuordnung der zum Verkauf bestimmten sonstigen unbebauten Grundstücke zum Umlaufvermögen zu nennen. Der Wert der Kinder- und Jugendeinrichtungen sinkt in diesem Zeitraum aufgrund der Abschreibungen um 4,8 Prozent. Dem hingegen steigt der Wert der Schulen um 3,7 Prozent. Der Zugang ergibt sich im Wesentlichen aus nachträglichen Anschaffungskosten für die aktivierte Erweiterung einer Mensa, einer Turnhalle, eines Blockheizkraftwerks sowie einer Solar- und Photovoltaikanlage. Die sonstigen Bauten sinken um 6,1 Prozent. Hier hat die Stadt u. a. im Jahr 2011 ein Grundstück im Bereich des ehem. Hallenbades in Kaster veräußert. Seite 27 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Das Infrastrukturvermögen sinkt im Eckjahresvergleich um 3,4 Prozent. Dabei verringert sich das Abwasservermögen um 7,8 Prozent und das Straßenvermögen um 1,4 Prozent. Das Straßenvermögen verändert sich, da die jährlichen Abschreibungen über den Vermögenszuwächsen liegen. Das Abwasservermögen verringert sich ebenfalls aufgrund von Abschreibungen. Aufgrund der Ausweisung von Anlagen im Bau verändern sich die sonstigen Sachanlagen im zeitverlauf deutlich. Altersstruktur des Vermögens Das durchschnittliche Alter des Vermögens und die festgelegten Gesamtnutzungsdauern bestimmen aufgrund der hohen Anlagenintensität wesentliche Aufwandsgrößen. Hohe Anlagenabnutzungsgrade signalisieren perspektivisch anstehende Reinvestitionsbedarfe, die Chancen und Risiken bieten. Um die Abschreibungen und Unterhaltungsaufwendungen für das Vermögen zu beeinflussen, benötigt die Kommune eine langfristige Investitionsstrategie. Sie muss die Altersstruktur des vorhandenen Vermögens berücksichtigen. Der interkommunale Vergleich von Vermögenswerten stellt den Bezug her zwischen den bereitgestellten Gebäudeflächen und den Bilanzwerten. Damit lassen sich die Auswirkungen eines zielgerichteten, bedarfsorientierten Flächenmanagements auf die Haushaltswirtschaft besser beurteilen. Die Größenordnung des in den Gebäuden gebundenen Vermögens ergibt sich im Verhältnis zum Straßenvermögen sowie der Finanzanlagen. Vermögenswerte je Einwohner in Euro 2012 Vermögensbereich Unbebaute Grundstücke Minimum Maximum Mittelwert Bedburg 31 3.254 882 1.895 3 346 116 55 722 2.366 1.418 1.631 Sonstige Bauten* 2 2.177 836 1.274 Abwasservermögen 0 2.848 1.101 1.432 Straßenvermögen** 1.551 5.774 2.501 3.169 10 5.789 1.273 82 Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Finanzanlagen *) Wohnbauten, sonstige Dienst- und Geschäftsgebäude und sonstige Bauten auf fremden Grund und Boden **) Grund und Boden, Brücken und Tunnel, Wege und Plätze Die Vermögenswerte je Einwohner liegen bis auf die Vermögenswerte je Einwohner der Kinderund Jugendeinrichtungen sowie der Finanzanlagen über den jeweiligen Mittelwerten. das Straßenvermögen wird in 2015 hinsichtlich der Bewertung evaluiert. Die Vermögenswerte je Einwohner in den Finanzanlagen der Stadt Bedburg liegen 2012 in der Nähe des interkommunalen Minimums. Ergänzend wird auf den noch folgenden Abschnitt "Finanzanlagen" verwiesen. Seite 28 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Die Infrastrukturquote 2012 der Stadt Bedburg liegt mit 43,9 Prozent über dem interkommunalen Mittelwert von 36,8 Prozent. Die von der GPA NRW ermittelte Infrastrukturquote für das Straßenvermögen der Stadt Bedburg liegt 2012 bei 30,3 Prozent. Dieser Wert liegt über dem interkommunalen Durchschnitt von 28,7 Prozent. Mit der ermittelten Infrastrukturquote für das Abwasservermögen von 13,7 Prozent liegt Bedburg über dem interkommunalen Durchschnitt von 6,6 Prozent. Differenzierte Investitionsquoten in Prozent 2010 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2011 2012 2013 264 18 548 13 0 0 0 0 36 260 5 210 2.022 6 7 76 293 14 54 82 davon Straßenvermögen 356 12 88 129 davon Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 202 16 5 11 Sonstige Sachanlagen 69 212 75 87 Finanzanlagen 34 29 68 2.834 259,7 41,1 125,1 54,0 Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Sonstige Bauten (inkl. Bauten auf fremdem Grund und Boden) Infrastrukturvermögen Investitionsquote gesamt Im Durchschnitt lag die Investitionsquote gesamt für den Zeitraum 2010 bis 2013 bei 120,0 Prozent. Die oben genannten Maßnahmen bzw. Aktivierungen spiegeln sich in den einzelnen Quoten wider. Der Durchschnittswert (2010 bis 2013) der Investitionsquote lag bei den allen Vermögensarten bis auf die „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ und dem „Abwasservermögen“ über 100 Prozent. Dies spiegelt auch die überdurchschnittliche Drittfinanzierungsquote wider. Bei den „Kinder- und Jugendeinrichtungen“ und dem „Abwasservermögen“ ist ein entsprechend höherer Werteverzehr entstanden. Anlagenabnutzungsgrad Der Anlagenabnutzungsgrad hängt als weitere Kennzahl, um die Vermögenssituation zu beurteilen, mit der Investitionsquote zusammen. Der Anlagenabnutzungsgrad kann folgende Hinweise geben: • Welche Altersstruktur weist das Anlagevermögen auf, • ist ggf. bereits ein Sanierungsstau eingetreten und • sind Ersatzinvestitionen in naher Zukunft mit haushaltswirtschaftlichen Belastungen absehbar? Seite 29 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Anlagenabnutzungsgrad Vermögensgegenstand Anlagenabnutzungsgrad in Prozent Anteil am Vermögen in Prozent Schulgebäude 16,0 11,7 Geschäftsgebäude 77,5 7,7 Straßen 12,5 23,0 Abwasserkanäle 47,8 17,7 Die Werte der Anlagenabnutzungsgrade weisen bis auf die Geschäftsgebäude keine fortgeschrittene bilanzielle Abnutzung der Vermögensgegenstände aus. Der Anlagenabnutzungsgrad liegt bei den Geschäftsgebäuden bei über 75 Prozent. Dieser erhöhte Anlagenabnutzungsgrad deutet auf einen kurz- bzw. mittelfristigen Sanierungs- bzw. Investitionsbedarf hin. Die GPA NRW sieht hier ein entsprechendes Risiko für die Haushaltskonsolidierung. Finanzanlagen Finanzanlagen in Tausend Euro 2010 Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen Summe Finanzanlagen Finanzanlagen je Einwohner in Euro 2011 2012 2013 0 0 0 0 1.308 1.308 1.308 2.795 310 303 307 307 0 0 0 0 315 290 270 250 1.933 1.900 1.885 3.352 78 83 82 147 Die Stadt Bedburg hat keine Mehrheitsanteile an verbundenen Unternehmen. Sie ist an mehreren Unternehmen beteiligt. Bis auf die Beteiligungen am Zweckverband Förderschule Elsdorf (Anteil 52,6 Prozent) ist sie an allen Unternehmen unter 50 Prozent beteiligt. Damit übt sie auf diese Beteiligungen keinen beherrschenden Einfluss aus. Zum Sondervermögen gehört die Stiftung Silverberg und die Stiftung Rhein-Braun. Die Ausleihungen handelt es sich um Ausleihungen an Beteiligungen und um Arbeitgeberdarlehn. Die bilanzierten Werte der Finanzanlagen sind 2010 bis 2013 um 73,4 Prozent gestiegen. Ursächlich ist u. a. hierfür die Wertsteigerung ist die Realisierung der energiewirtschaftlichen Beteiligungen der Stadt an der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG. Seite 30 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Schulden- und Finanzlage Finanzrechnung Der Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit zeigt, inwieweit die Kommune im „laufenden Geschäft“ liquide Mittel erwirtschaften kann. Diese Mittel können Kredite oder Vermögensveräußerungen für Investitionen und Darlehenstilgungen ersetzen. Ein negativer Saldo erhöht durch die erforderlichen Liquiditätskredite die Schulden. Salden der Finanzrechnungen in Tausend Euro (IST) 2010 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit + Saldo aus Investitionstätigkeit = Finanzmittelüberschuss /fehlbetrag + Saldo aus Finanzierungstätigkeit = Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln + Anfangsbestand an Finanzmitteln + Bestand an fremden Finanzmitteln = Liquide Mittel 2011 2012 2013 4.510 -3.625 -7.177 -3.148 -1.418 -21 -2.239 354 3.093 -3.646 -9.416 -2.794 478 1.335 8.151 3.489 3.571 -2.311 -1.265 695 404 3.977 1.952 1.891 2 285 1.205 131 3.977 1.952 1.891 2.717 Zur Analyse der Selbstfinanzierungskraft zeigt die folgende Tabelle den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit: Entwicklung des Saldos aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Tausend Euro bzw. je Einwohner in Euro Haushaltsjahr IST/PLAN*) Saldo in Euro je Einwohner 2005 -5.964 -239 2006 7.363 295 2007 3.841 155 2008 -8.367 -336 2009 -158 -6 2010 4.510 183 2011 -3.625 -158 2012 -7.177 -313 2013 -3.148 -138 2014 -3.870 -169 Seite 31 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Haushaltsjahr IST/PLAN*) Saldo in Euro je Einwohner 2015 -10.470 -458 2016 -2.692 -118 2017 -1.863 -82 2018 -610 -27 2019 -13 -1 2020 1.072 47 2021 1.853 81 2022 3.198 140 2023 4.049 177 *) Istwerte bis 2013, Planwerte ab 2014 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit je Einwohner in Euro 2012 Bedburg Minimum -313 -388 Maximum Mittelwert 547 2. Quartil (Median) 1. Quartil 34 -54 3. Quartil 44 Anzahl Werte 136 83 Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ist nur in wenigen Jahren positiv. Ab 2011 bis 2019 ist er negativ, danach erwartet die Stadt positive Salden. Bis auf die Jahre 2006 und 2010 müssen Investitionen regelmäßig über Kredite mitfinanziert werden. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit konnte bis 2013 keinen Beitrag zur Deckung der Investitionen leisten. Feststellung Bis auf die Jahre 2006 und 2010 hat die Stadt Bedburg bislang keine ausreichende Selbstfinanzierungskraft zur Deckung der Investitionen. Es werden voraussichtlich in 2015 und 2016 zusätzliche Kreditbedarfe aufkommen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gehören wie die Rückstellungen und Sonderposten für den Gebührenausgleich wirtschaftlich zu den Schulden. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Schulden im Kernhaushalt: Schuldenübersicht Kernhaushalt in Tausend Euro 2010 Anleihen 2011 2012 2013 0 0 0 0 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 18.031 19.752 21.826 22.814 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 7.000 7.000 13.700 17.000 Seite 32 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 2010 2011 2012 2013 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 31.646 31.221 30.521 29.701 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.790 1.374 2.380 2.054 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 2.569 3.990 4.644 5.900 Sonstige Verbindlichkeiten (bis Jahresergebnis 2012 inkl. erhaltene Anzahlungen) 2.732 1.444 3.771 3.353 0 0 0 0 Verbindlichkeiten gesamt 63.769 64.780 76.841 80.822 Rückstellungen 15.796 17.527 18.284 18.131 78 78 174 503 79.644 82.385 95.299 99.457 2.587 2.818 3.351 3.538 Erhaltene Anzahlungen (ab Jahresergebnis 2012) Sonderposten für den Gebührenausgleich Schulden gesamt davon Verbindlichkeiten in Euro je Einwohner Die „Verbindlichkeiten gesamt“ steigen von 2010 bis 2013 um 17,1 Mio. Euro (26,7 Prozent). Ursächlich ist u. a. die finanzielle Belastung der Stadt im Rahmen von Public-privatePartnership (PPP) - Projekten. Die Liquiditätskredite steigen in 2013 gegenüber 2010 um zehn Mio. Euro (142,9 Prozent) an. Insgesamt steigen bei der Stadt die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen von 2010 bis 2013 um 26,5 Prozent (rd. 4,8 Mio. Euro). Hierzu führten die Erweiterung der Turnhalle Kaster, der Erwerb von Grundstücken sowie der Bau der Mensa und die Sanierung des Bahnhofs. Des Weiteren stiegen die Verbindlichkeiten durch den Bau des Kunstrasens und der Tartanbahn in Bedburg-West Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (PPPProjekte) sinken um den Betrag der ordentlichen Tilgung von 2010 bis 2013 um 6,1 Prozent. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen erhöhen sich u. a. durch die Übernahme des Jugendamtes in 2010 um 2,4 Mio. Euro und steigen bis 2013 um 129,6 Prozent auf 5,9 Mio. Euro an. Im folgenden Berichtsabschnitt „Rückstellungen“ gehen wir detaillierter auf die Rückstellungen ein. Die Stadt Bedburg liegt mit den Verbindlichkeiten von 3.351 Euro je Einwohner für 2012 über dem interkommunalen Durchschnitt von 1.964 Euro je Einwohner. Hierbei ist zu beachten, dass sich die Schulden für den Abwasserbereich im Kernhaushalt befinden und daher diese Kennzahl beeinflussen. Die Stadt Bedburg ist nicht verpflichtet, einen Gesamtabschluss aufzustellen (s. o.). Um den unterschiedlichen Ausgliederungsgraden Rechnung zu tragen, sind in den interkommunalen Vergleich der Gesamtverbindlichkeiten, die konsolidierten Verbindlichkeiten der im Gesamtabschluss zu berücksichtigenden ausgegliederten Aufgabenbereiche einzubeziehen. Aktuell liegt der interkommunale Durchschnitt der Gesamtverbindlichkeiten für das Jahr 2011 bei 2.899 Euro je Einwohner. Die Stadt Bedburg weist 2.818 Euro Verbindlichkeiten je Einwohner mit steigen- Seite 33 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 der Tendenz aus. Ab 2014 erhöhen sich die Schulden durch die energiewirtschaftlichen Beteiligungen der Stadt an der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG. Hier erwartet die Stadt entsprechende Erträge in der Zukunft. Kennzahlen zu Finanzlage in Prozent 2010 Anlagendeckungsgrad II Liquidität 2. Grades 2011 2012 2013 92,2 91,2 87,3 90,5 131,7 103,5 47,2 74,1 Dynamischer Verschuldungsgrad in Jahren 15 negatives Ergebnis negatives Ergebnis negatives Ergebnis Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 3,6 3,6 8,1 9,3 Zinslastquote 4,4 5,2 6,6 5,0 Die Liquidität 2. Grades zeigt ab dem Bilanzstichtag 2012 an, dass die Stadt ihre kurzfristigen Verbindlichkeiten nicht durch liquide Mittel und kurzfristige Forderungen decken konnte. Mit 47,2 Prozent im Jahr 2012 liegt Bedburg unter dem interkommunalen Mittelwert (117,4 Prozent). Die Kennzahl offenbart für die Stadt Bedburg einen ergänzenden Liquiditätsbedarf. Die kurzfristige Verbindlichkeitsquote liegt mit 8,1 Prozent im Jahr 2012 unter dem interkommunalen Durchschnitt (interkommunaler Mittelwert 9,5 Prozent). Somit ist die Bilanz leicht durch die kurzfristigen Verbindlichkeiten im Jahr 2012 belastet. Insgesamt sind diese von 2010 bis 2013 gestiegen. Die Zinslastquote der Stadt Bedburg von 6,6 Prozent in 2012 (Mittelwert 3,3 Prozent) deutet auf interkommunal überdurchschnittliche Finanzaufwendungen hin, die 2012 nur einmalig in dieser Höhe aufgetreten sind. Rückstellungen Rückstellungen in Tausend Euro 2010 Pensionsrückstellungen Rückstellungen Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 GemHVO Summe der Rückstellungen 2011 2012 2013 13.938 15.638 15.979 16.275 0 0 0 0 721 779 840 579 1.137 1.110 1.465 1.276 15.796 17.527 18.284 18.131 Von 2010 bis 2013 sind die Rückstellungen um 2,3 Mio. Euro gestiegen (14,8 Prozent). Die Pensionsrückstellungen sind in diesem Zeitraum um diesen Wert angestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von 16,8 Prozent. Der hohe Zugang in 2011 ist u. a. auf die Übernahme der Aufgaben des Jugendamtes sowie der unteren Bauaufsicht zum 01. Januar 2011 zurückzufüh- Seite 34 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 ren. Die Instandhaltungsrückstellungen verringerten sich durch Abwicklungen und Auflösungen um 19,7 Prozent (142 Tausend Euro). Die sonstigen Rückstellungen sind um 12,3 Prozent gestiegen. Die Erhöhung erfolgte u. a. durch die für das Jugendamt und für die Besoldungserhöhung der Besoldungsgruppen A 11 bis B 4 gebildeten Rückstellungen. In 2012 in Höhe von 270.000 Euro gebildete Rückstellungen für das Gewerbegebiet Sany wurden in 2013 bereits in Anspruch genommen bzw. aufgelöst. Sonderposten Die Sonderposten weisen einen eigenkapitalähnlichen Charakter auf. Sie werden deshalb in die Berechnung der Eigenkapitalquote 2 einbezogen. Die Summe der Sonderposten 2012 bildet bei der Stadt rund 30,5 Prozent und 2013 26,7 Prozent der Bilanzsumme ab. Dabei stieg die Bilanzsumme in 2013 um rund 1,1 Mio. Euro. Die tatsächliche Höhe der Sonderposten ist seit 2010 bei rund 66 Mio. Euro konstant geblieben. Der Anteil Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge am langfristig gebundenen Kapital liegt 2012 mit 33,4 Prozent unter dem interkommunalen Durchschnitt von 35,8 Prozent. Hinsichtlich der Potenziale bei den Straßenbaubeiträgen nach § 8 KAG wird auf den Abschnitt „Beiträge“ verwiesen. Eigenkapital Je mehr Eigenkapital eine Kommune hat, desto weiter ist sie von der gesetzlich verbotenen Überschuldung entfernt. Das Eigenkapital ist ein Gradmesser für die wirtschaftliche Situation einer Kommune. An der Entwicklung der allgemeinen Rücklage orientieren sich folgerichtig haushaltsrechtliche Regelungen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes oder eines Sanierungsplanes. Entwicklung des Eigenkapitals in Tausend Euro (IST) 2010 2011 2012 2013 Eigenkapital 90.343 82.955 72.854 76.614 Sonderposten 66.679 66.388 66.086 66.913 davon Sonderposten für Zuwendungen/Beiträge 66.601 66.306 65.909 66.407 Rückstellungen 15.796 17.527 18.284 18.131 Verbindlichkeiten 63.769 64.780 76.841 80.822 4.659 4.792 6.008 8.448 241.247 236.442 240.073 250.929 Eigenkapitalquote 1 37,4 35,1 30,3 30,5 Eigenkapitalquote 2 65,1 63,1 57,8 57,0 Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme Eigenkapitalquoten in Prozent Seite 35 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Die Kennzahlen der Eigenkapitalquote 1 und der Eigenkapitalquote 2 positionieren sich durchschnittlich bei konstanter Tendenz der Eigenkapitalquote 1 und sinkender Tendenz der Eigenkapitalquote 2 bis 2013. Durch diese Erträge wird der Haushalt nur gering entlastet. Eigenkapitalquoten 1 und 2 in Prozent 2012 Bedburg Minimum Maximum Mittelwert 1. Quartil 2. Quartil (Median) 3. Quartil Anzahl Werte Eigenkapitalquote 1 in Prozent 30,3 -17,2 70,1 29,6 16,8 31,1 41,8 80 *) Eigenkapitalquote 2 in Prozent 57,8 4,9 88,0 57,7 47,0 60,0 72,4 80 *) *) drei Vergleichswerte fehlen Die Eigenkapitalquote 2 erreicht ihren Wert maßgeblich durch die hohen Sonderposten, die durch den Bau von Umsiedlungsstraßen (Rhein-Braun) zu bilanzieren waren. Diese reduzieren sich laufend mit der Abschreibung dieser Straßen. Ertragslage Die Vermögens-, Finanz- und Schuldenlage hat unmittelbare Auswirkungen auf die Ertragslage. Bei den jeweiligen Ertrags- und Aufwandsarten wird daher auf die Ergebnisse der vorangegangenen Analysen Bezug genommen. Ordentliche Erträge in Tausend Euro (IST) 2010 2011 2012 2013 Steuern und ähnliche Abgaben 27.827 19.640 21.524 26.523 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 10.998 12.310 7.222 11.034 0 976 152 108 7.149 7.267 7.391 7.310 716 832 1.139 1.132 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.748 1.433 1.656 1.669 Sonstige ordentliche Erträge 5.496 3.021 4.720 9.274 Aktivierte Eigenleistungen 0 34 32 0 Bestandsveränderungen 0 0 0 0 53.934 45.513 43.837 57.051 191 274 168 91 Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Ordentliche Erträge Finanzerträge Die ordentlichen Erträge zeigen die verbesserte Ertragssituation im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2010 um 5,8 Prozent auf. Hierzu führten hohe sonstige ordentliche Erträge aus der Ab- Seite 36 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 rechnung des Projektkontos hinsichtlich der Vermarktung des Baugebietes „Im Spless“. Die höheren Werte der Jahre 2010 und 2013 gegenüber den Jahren 2011 und 2012 sind aufgrund erhaltener Gewerbesteuernachzahlungen entstanden. Allgemeine Deckungsmittel Die GPA NRW versteht unter allgemeinen Deckungsmitteln • die Realsteuereinnahmen, • die Gemeinschaftssteuern, • die sonstigen Steuern und steuerähnlichen Erträge, • die Ausgleichsleistungen nach dem Familienleistungsgesetz sowie • die Schlüsselzuweisungen. Die Höhe der allgemeinen Deckungsmittel dient als Ausgangsbasis für die Beurteilung der Ertragskraft der geprüften Kommunen. Entwicklung der allgemeinen Deckungsmittel in Tausend Euro bis 2023 Istwert bis 2013, danach Planwerte Die Deckungsmittel sinken von 2010 bis 2013 um 10,8 Prozent. Bis 2023 steigen die allgemeinen Deckungsmittel aufgrund höher geplanter Gewerbesteuer und höher geplanten Anteilen an den Gemeinschaftssteuern um 28,2 Prozent an. Der interkommunale Vergleich der allgemeinen Deckungsmittel je Einwohner 2012 zeigt, dass alle Kommunen einen besseren Wert als die Stadt Bedburg erreicht haben. Der Wert dieser Kennzahl, wie auch der Wert der NettoSteuerquote, machen die Ertragslage der Stadt Bedburg deutlich. Seite 37 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Allgemeine Deckungsmittel in Euro je Einwohner 2012 Bedburg Minimum Maximum 1.015 1.015 Mittelwert 2.383 1. Quartil 1.318 2. Quartil (Median) 1.152 3. Quartil 1.261 Anzahl Werte 1.375 81 Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben machen einen erheblichen Teil der Gesamterträge einer Kommune aus. Dies wird anhand der Kennzahl „Netto-Steuerquote“ deutlich. Sie gibt den Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen insgesamt wider. Um ein möglichst realistisches Bild der Steuerkraft der Kommune zu gewinnen, werden die Steuererträge um die Gewerbesteuerumlage und die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit in Abzug gebracht. In Bedburg zeigt die Netto-Steuerquote, dass nahezu 75 Prozent der geprüften Kommunen eine bessere steuerliche Ertragssituation aufweisen. Netto-Steuerquote in Prozent Vergleich 2012 Bedburg Minimum 48,0 Maximum 28,0 Mittelwert 78,3 1. Quartil 54,5 2. Quartil (Median) 47,3 3. Quartil 55,4 Anzahl Werte 60,4 81 Aufgrund der Anhebung der Steuerhebesätze in 2014 sowie der im HSK vorgesehenen zweijährigen Steigerungen wird sich diese Kennzahl positiv entwickeln. Aufwendungen Die GPA NRW analysiert die Aufwandsarten und geht auf wesentliche Besonderheiten ein. Ordentliche Aufwendungen in Tausend Euro (IST) 2010 Personalaufwendungen 2011 2012 2013 7.806 9.501 9.249 8.994 669 1.251 522 508 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 6.729 6.906 7.142 6.835 Bilanzielle Abschreibungen 4.588 5.841 4.823 4.785 22.241 21.663 23.539 23.562 4.195 4.368 5.482 6.159 46.228 49.530 50.757 50.841 2.044 2.595 3.348 2.541 Versorgungsaufwendungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Ordentliche Aufwendungen Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Insgesamt zeigt sich in den vorliegenden Jahresergebnissen ein Anstieg der ordentlichen Aufwendungen um rund zehn Prozent. Nur die Versorgungsaufwendungen sinken im Eckjahresvergleich 2010/2013. Die ordentlichen Aufwendungen je Einwohner für 2012 i. H. v. 2.214 Euro Seite 38 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 liegen über dem interkommunalen Durchschnitt von 2.062 Euro. Die Personalaufwendungen stellen 18,2 Prozent der ordentlichen Aufwendungen und liegen unter dem interkommunalen Durchschnitt von 20,4 Prozent. Die Sach- und Dienstleistungsaufwendungen steigen im Eckjahresvergleich um rund 106.000 Euro. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen steigen von 2010 bis 2013 aufgrund von Mietzahlungen und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem PPP-Projekt „Schulzentrum“ um rund zwei Mio. Euro. Bilanzielle Abschreibungen Die Abschreibungen sind ein wesentlicher Aufwandsposten in der Ergebnisrechnung. Die Kennzahl „Abschreibungsintensität“ zeigt an, in welchem Umfang die Abnutzung des Anlagevermögens den Kommunalhaushalt belastet. Den Abschreibungen stehen im Regelfall erhebliche Erträge aus der Auflösung von Sonderposten gegenüber. Die Kennzahl „Drittfinanzierungsquote“ weist das prozentuale Verhältnis von Erträgen aus Sonderposten zu den Abschreibungen aus. Ergebnisbelastung durch Abschreibungen in Tausend Euro (IST) und Kennzahlen in Prozent 2010 Ordentliche Aufwendungen 2011 2012 2013 46.228 49.530 50.757 50.841 Abschreibungen auf Anlagevermögen *) 4.285 4.476 4.534 4.756 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten **) 2.375 2.319 2.506 2.375 Netto-Ergebnisbelastung 1.910 2.157 2.028 2.381 Abschreibungsintensität 9,3 9,0 8,9 9,4 Drittfinanzierungsquote 55,4 51,8 55,3 49,9 *) Werte aus dem jeweiligen Anlagenspiegel **) Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten beinhalten auch die Erträge aufgrund von vorzeitigen Abgängen. Die Verluste aus dem vorzeitigen Abgang von Vermögensgegenständen sind bei den bilanziellen Abschreibungen nicht erfasst. Im interkommunalen Vergleich 2012 liegen die Abschreibungsintensität (Mittelwert 9,3 Prozent) unter dem Durchschnitt und die Drittfinanzierungsquote (Mittelwert 52,7 Prozent) über dem Durchschnitt der geprüften Kommunen. Die im Jahr 2012 interkommunal überdurchschnittliche Drittfinanzierungsquote sichert somit rd. 55,3 Prozent der Abschreibungen. Dies entspricht 2012 einer verbleibenden Nettobelastung von rund 2,0 Mio. Euro in der Ergebnisrechnung. 45,2 Prozent der bilanziellen Abschreibungen entfallen auf das Infrastrukturvermögen. Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen steigen von 2010 bis 2013 um 5,9 Prozent. Die Transferaufwandsquote der Stadt Bedburg von 46,4 Prozent mit steigender Tendenz liegt beim interkommunalen Seite 39 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Mittelwert von 45,3 Prozent. Die allgemeine Kreisumlage beträgt in 2013 41,5 Prozent der Transferaufwendungen und im Jahr 2023 43,2 Prozent. Von 2010 bis 2013 sank die allgemeine Umlage um 6,3 Prozent. Die sonstigen Transferaufwendungen stiegen durch die Übernahme des Jugendamtes im Jahr 2011 an und stellen 55,7 der Transferaufwendungen in 2013 mit steigender Tendenz. Seite 40 von 41 Stadt Bedburg Finanzen 11570 Kontakt Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstraße 1, 44623 Herne Postfach 10 18 79, 44608 Herne t 0 23 23/14 80-0 f 0 23 23/14 80-333 e info@gpa.nrw.de i www.gpa.nrw.de Seite 41 von 41