Daten
Kommune
Bedburg
Größe
877 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
08.03.17, 16:25
Aktualisiert
08.03.17, 16:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachdienst 1-Personal, Organisation und Ratsangelegenheiten-
Personal allg.
LOB- Zahlungen an Beamtinnen und Beamte
Ausbildung
Aus- und Fortbildung
Sonstige freiwillige Leistungen
Versicherungen
Beschaffungen
Mitgliedsbeiträge
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
Sonstige Geschäftsaufwendungen
Bereich IT
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Hinweise der GPA
◦
◦
◦
◦
◦
◦
◦
◦
◦
◦
◦
Aufgabenkritik auf Basis der Produktgruppen
Rechstlage
2
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Auf die entsprechenden Ausführungen wird an dieser Stelle deshalb nur
hingewiesen.
Auf die allgemeine Rechtslage wurde bereits abschließend und ausführlich in
der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.01.2017
durch den Fachdienst 2 –Finanzen- vorgetragen.
Rechtslage
3
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
◦ Zunächst wird bei Konsolidierungsmaßnahmen immer an mögliche Einsparpotentiale
im Bereich des Personals gedacht.
◦ Grundsätzlich ist hier zu unterscheiden zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen
Aufgaben.
◦ Von Pflichtaufgaben spricht man, wenn die Kommune zur Erledigung der Aufgabe
gesetzlich verpflichtet ist. Das genaue Gegenteil stellen freiwillige Aufgaben dar.
◦ Unter dem Aspekt der arbeitsvertraglichen Bindungen wurde folgende Tabelle erstellt,
in der alle Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag aufgeführt sind. Dabei
wird unterschieden zwischen pflichtigen und freiwilligen Aufgabenbereichen.
◦ Einsparpotential für freiwillige Aufgaben: bis zu 593.300 € jährlich (siehe
nachfolgende Tabelle)
Personal allg.
Aufgabenkritik auf Basis der Produktgruppen
je Budget
4
Stelle besetzt
Stelle besetzt
Stelle
Stelle
Stelle
Stelle
Stelle
Stelle
Stelle
Stelle
Stelle
Stelle
Stelle besetzt
Stelle unbesetzt
Stelle unbesetzt
Stelle unbesetzt
Stelle unbesetzt
Stelle unbesetzt
Stelle unbesetzt
Stelle unbesetzt
Stelle besetzt
Stelle besetzt
Stelle
Stelle
Stelle
Stelle
Stelle
Stelle
Stelle
Stelle
Stelle besetzt
Stelle besetzt
4
5
6
7
8*
9*
10*
11
12
13
14
15
16
17
18
19*
20*
21*
22*
23
24*
25*
26
27
28
29
30
31
32
33
34*
35*
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
besetzt
besetzt
besetzt
besetzt
besetzt
besetzt
besetzt
besetzt
besetzt
besetzt
unbesetzt
unbesetzt
besetzt
besetzt
besetzt
besetzt
besetzt
besetzt
Stelle besetzt
Stelle unbesetzt
Stelle besetzt
Name
1
2
3*
Nr.
FD4 (Schulsozialarbeit)
FD4 (Jugendpfleger)
FD4 ehem. Stabstelle
soz. Stadt
FD4 (ASD,
Elternzeitvertretung)
FD6 (Architektin)
FD6 (Architektin)
FD6 (Vertretung)
FD6 Bauhof
FD6 Bauhof
FD6 Bauhof
FD6 Bauhof
FD6 Bauhof
FD7
(Elternzeitvertretung)
Kultur
FD4 (Integrationshelfer)
FD4 (dto.)
FD4 (Schulsozialarbeit)
FD4 (UVG)
FD1 (Schul-IT)
FD1 (Schul-IT)
FD2 (Aushilfe)
FD3 (Hausmeister
Flüchtlingsunterkünfte)
FD3 (Ordnungsbeh.
Außendienst)
FD3 (dto.)
FD3 (dto.)
FD3 (dto.)
FD3 (dto.)
FD4 (Betreuung UMA)
FD4 (ASD)
FD4 (Schulsekretariat)
FD4 (ASD)
FD4 (Beistandschaften)
FD4 (Schulsekretariat)
FD4 (Wirtschaftl.
Jugendhilfe)
FD4 (UVG)
Fachdienst
5
8
30.09.2018
14.06.2018
9c
9c
11
Aushilfe
5
5
5
7
S 14
9c
S 12
S 12
S 12
S 12
S 12
9c
9
5
5
5 oder 6
5 oder 6
S 12
S 14
5
S 14
9
5
5
5
6
8
5
Entgeltgruppe
31.12.2017
31.12.2017
31.10.2018
31.07.2017
31.08.2017
30.09.2017
19.06.2018
31.08.2018
14.02.2018
31.08.2018
2 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
2 Jahre
zunächst 1 Jahr
unbefristet
30.09.2018
30.09.2018
30.09.2018
2 Jahre
2 Jahre
31.07.2017
30.11.2017
06.01.2018
31.05.2018
03.07.2018
14.08.2018
15.12.2017
31.01.2019
06.09.2017
2 Jahre
31.08.2018
Ende Datum
19.212,62 €
45.459,01 €
35.011,04 €
35.011,04 €
49.655,42 €
5.627,16 €
41.854,06 €
41.830,99 €
38.465,91 €
47.024,40 €
57.654,36 €
43.280,64 €
51.143,61 €
51.143,61 €
51.143,61 €
51.143,61 €
51.143,61 €
48.000,00 €
48.563,69 €
40.268,25 €
35.714,76 €
35.714,76 €
35.714,76 €
51.143,61 €
53.665,00 €
18.829,94 €
69.771,49 €
50.244,89 €
17.214,43 €
41.876,00 €
34.652,58 €
41.711,92 €
45.000,00 €
39.141,13 €
jährliche Personalkosten ca.
593.238,59 €
19.212,62 €
45.459,01 €
5.627,16 €
43.280,64 €
51.143,61 €
51.143,61 €
51.143,61 €
51.143,61 €
51.143,61 €
40.268,25 €
35.714,76 €
35.714,76 €
35.714,76 €
41.876,00 €
34.652,58 €
jährliche Personalkosten freiwillige
Leistungen ca.
5
Es ist letztendlich darüber zu entscheiden, ob diese Aufgaben zukünftig wegfallen sollen oder vollumfänglich bzw.
in leistungsreduzierter Form weiterhin wahrgenommen werden sollen. Die Stellungnahmen der betroffenen
Fachdienste und Stabsstellen bleibt vor einer endgültigen Entscheidung abzuwarten.
Nr. 35: Berücksichtigung bis max. Ende 2018
Nr. 34: Berücksichtigung bis max. Ende 2020
Nr. 26, 27: Berücksichtigung bis max. Ende 2021
Nr. 19-22: Berücksichtigung bis max. Ende 2019
Nr. 8,9: Berücksichtigung bis max. Ende 2020
Hinweise zu den weiteren mit * gekennzeichneten Nummern bzw. den übrigen freiwilligen Aufgaben: hier handelt es sich um freiwillige
Aufgaben, wo grds. entschieden werden muss, ob diese weiter fortgeführt werden sollen.
Hinweis zu lfd. Nummer 25: Berücksichtigung bis zum Ende der Vertragslaufzeit; hier handelt es sich um eine Elternzeitvertretung
Hinweis zu lfd. Nummer 10: Berücksichtigung derzeit bis max. Ende 2018; diese Stelle ist abhängig von der Zahl der zu betreuenden
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge
Hinweis zu lfd. Nummer 3: Berücksichtigung bis max. Ende 2019; hier werden Aufgaben von begrenzter Dauer wahrgenommen
Die mit * gekennzeichneten Stellen mit den lfd. Nummern 3, 8-10, 19-22, 24, 25, 34-35 haben nur begrenzt in
den Personalplanungen Berücksichtigung gefunden.
Bei den nicht gekennzeichneten Stellen handelt es sich um Stellen, die grundsätzlich auf Dauer, d.h. unbefristet,
angelegt sind. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses wurde deshalb mit den Beschäftigten eingegangen, um in
personeller Hinsicht über die sechsmonatige Probezeit hinaus flexibler auf personelle Situationen reagieren zu
können.
Hinweis zu der o.a. Tabelle bzw. zu den Personalausgaben allgemein:
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
◦
Bereich Personal allg. (Fortsetzung)
6
Außerdem soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass die Personalkosten spätestens ab dem Jahr
2019 lediglich mit einer Steigerungsrate von 1 % für Besoldungs/Entgelterhöhungen durchgerechnet
wurden. Da aber die Erfahrungen der letzten (Tarif)-Abschlüsse zeigen, wird durchschnittlich mit einer
Steigerungsrate von „2 Komma plus x“ zu rechnen sein. Um unter diesem Aspekt weiterhin im
angenommenen Erhöhungsbereich zu bleiben, müssen die Personalkosten an anderer Stelle reduziert
werden. Dies kann durch Stellenabbau bei gleichzeitiger Reduzierung der Leistungen geschehen.
Hinweis zu der o.a. Tabelle bzw. zu den Personalausgaben allgemein:
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
◦
Bereich Personal allg. (Fortsetzung)
7
Bei der Wiederbesetzung einer vakanten Stelle werden häufig Einsparpotentiale durch niedrigere
Erfahrungsstufen und niedrigere Besoldungs/Entgeltgruppen generiert.
Die Wiederbesetzung vakanter Stellen orientiert sich an der Notwendigkeit pflichtiger Aufgaben (z.B.
werden im Bereich des Jugendamtes die Stellen zeitnah wieder besetzt).
Überstunden werden durch die Einführung von Brückentagen reduziert.
◦
◦
◦
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Im Bereich der allgemeinen Personalkosten könnten möglicherweise über die o.g. Bereiche hinaus
Einsparpotentiale beziffert werden. Dazu ist es aber erforderlich, dass alle Organisationseinheiten
ihre Aufgaben kritisch sowohl im Hinblick auf die Notwendigkeit der zu erledigenden Aufgaben als
auch des jeweiligen Umfanges hinterfragen. Sofern sich im Rahmen der jetzt durchgeführten
Konsolidierungsgespräche mit allen Fachdiensten Einsparpotentiale ergeben, wird die
Budgetplanung des Fachdienstes 1 mögliche Einsparpotentiale berücksichtigen.
◦
Bereich Personal allg. (Fortsetzung)
8
Sollte diese Regelung weiterhin Bestand haben, könnten zumindest in diesem Umfang Urlaubstage
und Mehrarbeitsstunden eingesetzt werden, die dann wiederum zu einer Verringerung der für diese
Urlaubstage bzw. Mehrarbeitsstunden zu bildenden Rücklage und damit letztendlich zu einer
Entlastung des städtischen Haushalts führen könnte. Die liquiden Mittel der Stadt Bedburg bleiben
davon jedoch unberührt, d.h., eine Verbesserung wird dadurch nicht erreicht, da es lediglich um
eine sog. „Rechengröße“ handelt.
Das bedeutet, dass unter zugrunde Legung von 189,64 vollzeitverrechneter Stellen pro Jahr rd.
3.034 Stunden Dienstfrei gewährt wird. Unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen
Stundensatzes von 25 € einschl. Sozialzuschläge etc. ergibt das eine zumindest rechnerische
Belastung von ca. 76.000 €.
Demnach ist jede/r Mitarbeiter/in durch die Gewährung von insgesamt 2 freien Tagen
(Weiberfastnacht: 0,5 Arbeitstage; Rosenmontag 1 Arbeitstag; Karnevalsdienstag 0,5 Arbeitstage)
vom Dienst befreit.
Ein weiteres Einsparpotential könnte sich aus der Reduzierung der seitens der Stadt Bedburg seit
Jahrzehnten gewährten sog. Karnevalsregelung ergeben.
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
◦
Bereich Personal allg. (Fortsetzung)
9
Eine rechtliche Verpflichtung besteht nicht.
Einsparpotential: 43.000 € (ab 2018 bei Kündigung in 2017)
Die Herausnahme der Beamtinnen und Beamten aus der bestehenden Dienstvereinbarung könnte
sich als wenig motivationsfördernd erweisen und sollte auch im Hinblick darauf, dass Beamte und
Beamtinnen bereits eine um 2 Stunden höhere Wochenarbeitszeit absolvieren, wohl überlegt sein.
◦
◦
◦
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Die Beamtinnen und Beamten erhalten in Anlehnung an die tariflichen verpflichtenden Regelungen
ebenfalls eine „Leistungsorientierte Bezahlung“ im Rahmen der Dienstvereinbarung über die
leistungsorientierte Bezahlung, für den Beamtenbereich basierend auf § 60 Abs. 4 LBesG NRW.
◦
LOB-Zahlungen für die Beamtinnen und Beamten
10
60.000 € ab 2020
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Auf Grund des demographischen Wandels gestaltet es sich jedoch zunehmend schwieriger,
geeignetes Personal zu finden. Ausbildungen stellen Investitionen in die Zukunft dar und helfen
zukünftig, Personalengpässe auf Grund des Ausscheidens von Beschäftigten zu vermeiden. Deshalb
sollte von einer Reduzierung der Zahl der Auszubildenden abgesehen werden.
◦
63.200 €
3.200 € ab 2017
Somit insgesamt ab 2020:
Grundsätzliches Einsparpotential :
Sollte die Entscheidung dahingehend getroffen werden, dass keine Ausbildungsplätze mehr zur
Verfügung gestellt werden, fallen keine Kosten mehr für die Auswahlverfahren an.
Grundsätzliches Einsparpotential :
Die Stadt Bedburg ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Ausbildungsplätze anzubieten. Es handelt
sich um eine freiwillige Leistung.
Derzeit werden 9 Ausbildungsplätze besetzt, darüber hinaus sollen 2 weitere Plätze für den Bereich
des Bauhofes, Schwerpunkt Gärtner, angeboten werden.
◦
◦
◦
◦
Ausbildung
11
48.000 € ab 2018
60.000 €
Somit insgesamt ab 2018:
Auf Grund des demographischen Wandels gestaltet es sich jedoch zunehmend schwieriger,
geeignetes Personal zu finden. Die Mitarbeiter/innen müssen häufig erst "fit" für die neue Aufgabe
gemacht werden. Darüber hinaus stellt gerade die derzeitige gute Fortbildungspolitik ein
Entscheidungskriterium für einen Dienst bei der Stadt Bedburg dar. Auch sind gut ausgebildete
Beschäftigte motivierter, die getroffenen Entscheidungen weniger fehleranfällig und dies kommt
letztendlich dem Bürger zugute. Deshalb sollte von einer Reduzierung der Kosten für Aus- und
Fortbildung abgesehen werden.
12.000 € ab 2018
Grundsätzliches Einsparpotential :
Sollte die Entscheidung dahingehend getroffen werden, dass die Aus- und Fortbildung bis auf 20 %
des bisherigen Wertes zurück geführt werden soll, fallen geringere Kosten für die Erstattung von
Fahrtkosten zu den Fortbildungsmaßnahmen an.
Grundsätzliches Einsparpotential :
Die Stadt Bedburg ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Aus- und Fortbildungen anzubieten
Dennoch gibt es verpflichtenden Fortbildungsveranstaltungen, sodass insgesamt ein (geschätzter)
Wert von 80 % als disponibel und somit freiwillig angesehen werden kann.
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
◦
◦
◦
◦
Aus- und Fortbildung
12
3.000 €
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Einsparpotential (60 %)
1.200 €
Gästebewirtung („Bier nach vier“, sonstige Verpflegung bei dienstlichen Veranstaltungen)
Einsparpotential (100 %)
Jährliche Zahlung an den Personalrat zur Unterstützung von Veranstaltungen, die durch den
Personalrat organisiert werden
Sonstige freiwillige Leistungen
13
690 €
5. Unfallversicherung Mandatsträger:
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Deshalb sollte in diesen Fällen von Kündigungen der o.a. Versicherungen abgesehen werden.
◦
73.480 €
Diese Versicherungen dienen zur Absicherung der Stadt Bedburg vor nicht kalkulierbaren Risiken,
die auch je nach Schadensfall in Millionenhöhe anfallen können.
7. Gesamt:
1.500 €
580 €
4. Schüler-Unfallversicherung:
6. Strafrechtsschutzversicherung:
110 €
11.800 €
2. Eigenschadensversicherung:
3. Unfallversicherung Betriebssport:
58.800 €
1. Allgemeine Haftpflicht:
Die Stadt Bedburg ist grundsätzlich nicht verpflichtet, folgende Versicherungen abzuschließen:
◦
◦
Versicherungen
14
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Bei den Printmedien, derzeit werden drei verschiedene Tageszeitungen abonniert, die insbesondere dem
Bürgermeister und den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes zur Verfügung gestellt werden. Mit einer
zumindest teilweisen Umstellung auf eine digitale Form ergibt sich ein
Mögliches Einsparpotential (Printmedien):
1.000 €.
Maximales Einsparpotential bei völligem Verzicht:
1.800 €
◦
Tageszeitungen
Printmedien
Dazu zählen aktuelle Gesetzeskommentare einschließlich der erforderlichen Ergänzungslieferungen, Fachkommentare, Fachzeitschriften etc.
Fachliteratur
Im Bereich der Fachliteratur wird in unregelmäßigen Abständen eine Überprüfung bezüglich der
Notwendigkeit der beschafften Medien durchgeführt. Für 2017 ist eine erneute Überprüfung vorgesehen.
Davon ausgehend, dass in der Vergangenheit eine solche Überprüfung zu einer Reduzierung geführt hat,
geht der Fachdienst 1 auch diesmal davon aus, dass mit einer durchschnittlichen Reduzierung des
Ausgabevolumens für diesen Bereich von 10 % gerechnet werden kann.
Mögliches Einsparvolumen Fachliteratur (10 % -100 %)
2.400 € -24.000 €
2.
1.
Die Stadt Bedburg ist grundsätzlich nicht verpflichtet, folgende Beschaffungen vorzunehmen:
◦
◦
◦ Zu den Beschaffungen gehören insbesondere Büromaterial (Papier, Briefumschläge etc.), Fachliteratur
einschließlich der Printmedien wie Tageszeitungen.
Beschaffungen
15
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Einsparpotential (max.):
17.000 €
Da die zuvor aufgeführten Institutionen bzw. Vereine in der Regel entsprechende Beratungsleistungen in den jeweiligen
Sachthemen für die Stadt zur Verfügung stellen und dadurch auch derzeit u.a . nicht bezifferbare
Rechtsberatungsleistungen erbracht werden, wird von einer Kündigung der Mitgliedschaften grundsätzlich abgeraten.
◦
◦
Eine Anfrage bzgl. der erforderlichen Aufrechterhaltung der einzelnen Mitgliedschaften an die zuständigen Fachdienste
wurde gestartet.
- Städte- und Gemeindebund NRW
- Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGST)
- Kommunaler Arbeitgeberverband NRW (KAV)
- Fachverband der Kämmerer
- Fachverband der Kassenverwalter
- Verband Bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer
- Deutscher Verein für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall
-Bundesverband für Wohnen u. Stadtentwicklung
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
- Landesverband EuropaUnion Deutschland
- Weißer Ring
- Selbsthilfegruppe ELSBED
- Rhein-Erft-Tourismus e.V.
Die Stadt Bedburg ist "Mitglied" in folgenden Institutionen bzw. Vereinen, zu denen es keine rechtliche Verpflichtung
gibt:
◦
◦
Mitgliedsbeiträge
16
ca.
Somit ab 2020 jährlich max.
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Einsparpotential (max.) ab 2020:
◦
Höhe derzeit nicht bezifferbar
Einsparungen im Bereich der Sitzungsgelder sind möglich infolge einer Reduzierung der Anzahl der
freiwilligen Ausschüsse, lassen sich aber nicht seriös kalkulieren, da der Stadtrat dazu die entsprechenden
Weichen setzen muss. Der Berechnung des Einsparpotentials liegt einerseits die die Anzahl der Ausschüsse
sowie andererseits die Anzahl der durchgeführten Sitzungen zu Grunde. Das Sitzungsgeld beträgt je
sachkundigem Bürger, Einwohner derzeit 25,30 € je stattgefundener Sitzung.
14.000 €
3.500 €,
◦
generieren.
ca.
Einsparungen bei der Aufwandsentschädigung sind realisierbar im Zuge der nächsten Kommunalwahl im
Jahre 2020 durch die Reduzierung der Anzahl der Ratsmandate um 4 Ratsmandate (Reduzierung auf die
Mindestzahl der gesetzlich vorgegeben Ratsmandate für Bedburg bisher 36 auf 32).
◦
Diese Maßnahme würde pro Ratsmandat ein Einsparpotential von jährlich
Zu den Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten zählen insbesondere die Aufwandsentschädigungen für
die Mandatsträger einschließlich der Sitzungsgelder für sachkundige Bürger/innen und Einwohner/innen.
◦
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
17
Einsparpotential :
◦
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Inwieweit aber eine Kürzung im Hinblick auf die erbrachten Leistungen der Betroffenen zielführend
ist, wird seitens des Fachdienstes 1 stark in Zweifel gezogen und sollte deshalb obsolet sein.
◦
3.000 €
Zu diesen Aufwendungen gehören z.B. die Kosten für Nachrufe verstorbener Ratsmitglieder, für
eventuelle Ehrungen sowie die Verpflegung während der Sitzungen.
◦
Sonstige Geschäftsaufwendungen
18
bis zu 450 € je Arbeitsplatz
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Derzeit sind insgesamt 13 PC in den Standorten nicht dauerhaft personell besetzt. Meist werden die PC von
Auszubildenden oder Praktikanten genutzt, so dass die tatsächliche Auslastung der Hardware gering ist. Es sollte
daher, in Kooperation mit den Fachdiensten, geprüft werden, welche dieser N.N.-PC mittelfristig eingespart
werden können, da auch die „überzähligen“ PC im Bedarfsfall kurzfristig als Ersatz defekter IT-Komponenten
herangezogen werden. Sofern bei der Stadt Bedburg keine Ausbildungsplätze mehr bereit gestellt werden sollen,
müssen diese PC zukünftig nicht mehr ersetzt werden.
PC an nicht dauerhaft genutzten Arbeitsplätzen (sog. NN. PC):
Zusätzlich zu den personenbezogenen Postfächern gibt es derzeit Sammelpostfächer und Postfächer für Externe
(z.B. Fraktionen), die jedoch nicht von allen genutzt werden.
bis zu 100 € je Postfach
Darüber hinaus ergeben sich folgende Konsolidierungsmöglichkeiten:
◦
E-Mail Postfächer konsolidieren:
Im Bereich der IT könnten grundsätzlich Kosten reduziert werden. Dazu ist es aber erforderlich,
dass alle Organisationseinheiten z.B. nicht mehr benötigte Software melden, insbesondere wenn
Aufgabenverlagerungen stattfinden. Sofern sich im Rahmen der jetzt durchgeführten
Konsolidierungsgespräche mit allen Fachdiensten Einsparpotentiale ergeben, wird die IT diese in die
Budgetplanungen für die Folgejahre mit einfließen lassen.
◦
Bereich IT
19
850 €
500 €
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Einsparpotential
2.100 €
Jurion steht grundsätzlich allen Anwendern der Stadtverwaltung zur Verfügung. Derzeit haben sich 36 für das
Verfahren freigeschaltet. Es ist nicht bekannt, inwieweit die Gesetzesauskunft tatsächlich genutzt wird. Im
Zusammenhang mit der Abfrage zur Notwendigkeit der Fachliteratur wird geprüft, ob im Benehmen mit anderen
Gesetzes-Auskunftswerken diese Möglichkeit noch erforderlich ist bzw. andere Gesetzeswerke ersetzen kann.
Gesetzesauskunft Jurion:
Einsparpotential
Derzeit werden 2 Notebooks für Präsentationszwecke sowie 1 Notebook für die Durchführung von Submissionen vorgehalten.
Derzeit wird das 3. Notebook für Submissionen nicht mehr benötigt. Die Vorhaltung von 2 Notebooks ist, nach Konsolidierung
der Verleihstatistik, ausreichend.
Einsparpotential
Derzeit stehen für die Stadtverwaltung 2 portable Beamer und 1 festinstallierte Beamer (Sitzungssaal Kaster) für
Präsentationszwecke zur Verfügung. Die Auslastung des 2. portablen Beamers beläuft sich derzeit auf unter 5 %.
Präsentationsequipment
Bereich IT (Fortsetzung)
20
Die Altersstrukturanalyse wurde auf dem Stand 31.12.2016 fortgeschrieben (siehe nachfolgende
Seiten 10 und 11) und
in Beamte/Beamtinnen und Beschäftigte in einem 5-Jahres-Zeitgraum untergliedert.
Gleichzeitig wurde der Anteil der Frauen in der jeweiligen Altersgruppe im Vergleich zum Anteil der
Männer ausgewiesen.
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
An dieser Stelle ist festzustellen, dass sich in den nächsten 5 Jahren im Bereich der
Beamten/Beamtinnen 1 Mitarbeiter und im Bereich der Beschäftigten 13 Mitarbeiter in der
Alterskategorie 60 bis 65 Jahre befinden.
Diese Personengruppe ist die Gruppe, die als nächstes in den Ruhestand eintreten könnte. Da aber die
Renteneintrittsregelungen mittlerweile ab dem 63. Jahr sehr flexibel sind (es besteht die Möglichkeit,
auch über die individuelle Altersgrenze hinaus, die im übrigen dem Fachdienst 1 nicht bekannt ist, bis
zum 67. Lebensjahr aktiv im Dienst zu bleiben), gestaltet sich eine genaue Prognose eher schwierig.
◦
◦
◦
Altersstrukturanalyse
Hinweise der GPA
21
Anteil
Mitarbeiter in
%
20
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
202625
30
6,56
9,84
3640
6,56
4145
4,92
11,48
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
1,64
3135
4650
1,64
= männlich
= weiblich
Beamte
8,20
5155
4,92
3,28
5660
0,00
6165
1,64
11,48
9,84
8,20
1,64
3,28
4,92
22
Altersgruppen
2,01
2025
1,34
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
3,36
2630
2,01
3135
4,70
3640
Beschäftigte
2,01
4145
3,36
4650
9,40
6,04
5,37
Anteil
Mitarbeiter
in %
20
14,77
5155
10,74
5660
4,70
6165
3,36
5,37
8,72
6,71
6,04
23
Altersgruppen
(Fortsetzung)
Weitere Fachdienste sollen folgen und einer Organisationsuntersuchung unterzogen werden.
◦
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Ein Fachdienst wurde im Jahr 2016 einer Organisationsuntersuchung unterzogen. Derzeit wird
daran gearbeitet, die Ergebnisse dieser Untersuchung für den untersuchten Fachdienst optimal
umzusetzen.
◦
Verwaltungsorganisation optimieren
Hinweise der GPA
24
(Fortsetzung)
Ein Personalentwicklungskonzept, das im Spannungsfeld der leistungsbezogenen Weiterentwicklung des
Personalbestandes einerseits und der haushaltsverantwortlichen Stellenbewirtschaftung andererseits stehen soll,
befindet sich in Vorbereitung und wird schließlich mit dem Personalrat, der Gleichstellungsbeauftragten sowie der
Schwerbehindertenvertretung abgestimmt werden.
Die Eckpunkte werden derzeit in Zusammenarbeit mit allen Fachdiensten erarbeitet.
Teil dieses Konzeptes soll vor dem Hintergrund des demografischen Wandels innerhalb der Verwaltung neben der
zukunftsorientierten Ausbildung von Nachwuchskräften unter anderem die Durchführung sogenannter DevelopmentCenter zur Feststellung des Entwicklungspotentials möglicher Führungskräfte sein. Hier ist beabsichtigt, infrage
kommende Mitarbeiter/innen gezielt für die spätere Übernahme von Führungsaufgaben zu befähigen. Auch die
Mitarbeiterqualifizierung soll künftig einen besonderen Stellenwert einnehmen. Dabei soll insgesamt die Bindung des
Personals an die Stadt Bedburg einen hohen Stellenwert genießen.
Sofern jedoch eine Reduzierung der Aus- und Fortbildung erfolgen wird, sind die zumindest Teilziele bez. der
Entwicklung der vorhandenen Mitarbeiter/innen obsolet!
Erstellung eines Personalentwicklungskonzeptes
In einem ersten Fachdienst wurde im April 2016 mit einer Organisationsuntersuchung durch eine externe
Kommunalberatungsfirma begonnen. Die weiteren Fachdienste sollen anschließend ebenfalls einer
Organisationsuntersuchung unterzogen werden. Aus den Ergebnissen der in diesem Zuge zu erstellenden
Aufgabenbeschreibungen aller Mitarbeiter/innen lassen sich sodann entsprechende Anforderungsprofile– soweit noch
nicht vorhanden – ableiten.
Erstellung von Anforderungsprofilen
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
◦
◦
Personalbedarf planen und entwickeln
Hinweise der GPA
25
(Fortsetzung)
Fachdienst 1
- Personal, Organisation, Ratsangelegenheiten -
Die Einführung einer Wissensdatenbank bzw. sogenannter „Verwaltungs-Wikis“ ist grundsätzlich
positiv zu bewerten. Allerdings bedingen derartige Wikis ein ständiges Nachhalten bezüglich der
Aktualität der Informationen und sind deshalb auch zeitintensiv.
Bisher werden lediglich „lose“ Absprachen zum Beispiel mit in den Ruhestand ausscheidenden
Mitarbeiter/innen getroffen, um ihr Schlüsselwissen auch nach ihrem Ausscheiden abfragen.
Ein Einsparpotential- falls vorhanden- ist durch diese Maßnahme derzeit nicht bezifferbar.
Die GPA NRW empfiehlt, ein „Verwaltungs-Wiki“ sowie Handbücher und Verfahrensdokumentationen
bereitzustellen, da das wegfallende Wissen und die Erfahrungswerte hiermit erhalten werden können.
Verwaltungs-Wiki
Hinweise der GPA
26
Freiwillig
Freiwillig
Digitale Tageszeitung : 306,00€
Umwandlung nur auf Digital TZ: 764,40€
80% Begründung siehe 8 als Annex
60% nur noch absolut notwendige Kosten
Fortbildung der Mitarbeiter
Reisekosten für Fortbildungen
Gästebwirtung (Bier nach 4, Verpflegung bei
dienstl. Veranstaltungen)
8
9
10
nur noch absolut notwendige Fortbildungen
genehmigen. Auf Grund des demographischen
Wandels gestaltet es sich jedoch zunehmend
schwieriger, geeignetes Personal zu finden. Die
Mitarbeiter/innen müssen häufig erst "fit" für die neue
Aufgabe gemacht werden. Darüber hinaus stellt gerade
80%
die derzeitige gute Fortbildungspolitik ein
Entscheidungskriterium für einen Dienst bei der Stadt
Bedburg dar. Auch sind gut ausgebildetet Beschäftigte
motivierter, die getroffenen Entscheidungen weniger
fehleranfällig und dies kommt letztendlich dem Bürger
zugute.
100% freiwillige Unterstützungsleistung für Betriebsfeste etc.
Wegfall von Freizeitgewährung
(Karnevalsregelung)
jährliche Zahlung an den Personalrat
6
7
100% Wegfall der sog. Karnevalsregelung
x
x
x
x
x
x
nach Ablauf der Dienstvereinbarung, da keine
100% gesetzliche Verpflichtung. Kündigung der DV zum
Jahresende möglich
LOB Zahlung Beamte
x
Rechtliche Absicherung bei Eröffnung eines
Ermittlungsverfahrens
x
Verbesserte Leistungen bei einem Unfall. Von einem
100% Wegfall der Versicherung sollte jedoch im Hinblick auf
nicht zu kalkulierende Risiken abgesehen werden.
Unfallv-Vers. -Ratsmitglieder
100%
x
Von einem Wegfall der Versicherung sollte jedoch im
100% Hinblick auf nicht zu kalkulierende Risiken abgesehen
werden.
Schüler -Unfallversicherung
Straf-Rechtschutz -Versicherung
x
100% Kameradschaftspflege
Unfall -Vers.Betriebssport:
x
Schutz gegen Vermögensschäden, die der Kommune
unmittelbar selbst durch deren Vertrauenspersonen
entsteht. Regressverzicht - Ausnahme vorsätzliches
Verhalten ((Unterschlagung oder Untreue). Von einem
Wegfall der Versicherung sollte jedoch im Hinblick auf
nicht zu kalkulierende Risiken abgesehen werden.
100%
x
x
x
Schadensersatzansprüche Dritter, welche aufgrund
dienstlicher Versäumnisse kommunal Beschäftigter
geltend gemacht und auf gesetzliche
Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes
gestützt werden. Der Versicherungsschutz beinhaltet
100%
neben der Regulierung der Schäden auch die Abwehr
unbegründeter Ansprüche einschließlich der Kosten
einer damit verbundenen Prozessführung. Von einem
Wegfall der Versicherung sollte jedoch im Hinblick auf
nicht zu kalkulierende Risiken abgesehen werden.
0-100 % GV -N nur 1 Nutzer möglich; Dumont bis 4 Nutzer
0-100 % Preis nur durch Bezug von Print - Ausgabe
0-100 % Aktualität
x
Wegfall
Eigenschaden
Allgemeine Haftpflicht
Versicherungen
Freiwillig
Print -Zeitungen: KR, KSta, Neuss-GV
1.399,2 €
Aktuelle Rechtsprechung , Fachwissen. Das
bereitstellen entsprechender Literatur ist für eine sachund fachgerechte Sachbearbeitung notwendig
0-100 % (Handwerkszeug). Ein Wegfall könnte zu fehlerhaften
Bescheiden etc. führen. Seitens der Verwaltung wird
jedoch geprüft, ob Einsparpotentiale in Form von ITgestützten Lösungen tec. möglich sind.
0% Bürotätigkeit ohne Material nicht möglich
Begründung
5
4
3
Freiwillig
Beschaffung von Literatur
2
Pflicht
davon disponibel
Bücher, Ergänzungen 23.888
Beschaffung v.Büromaterial : 14.918€
Aufgabenbeschreibung
1
Nr.:
x
Veränderung
x
x
Abbau von Standards
Konsoldierungsmöglichkeiten
Hinweise der GPA
1000,00
1.200,00 €
12.000,00 €
48.000,00 €
3.000,00 €
76.000,00 €
43.000,00 €
1.507,09 €
688,59 €
577,15 €
109,52 €
11.716,74 €
58.748,52 €
10 %, 2400 €
Konsolidierungsbeitrag
2018
2018
2018
2018
2018
BM, VV
sportliche
Beschäftigte
BM, VV
2017 alle Mitarbeiter
2018 alle Mitarbeiter
2018 alle Mitarbeiter
2018 alle Mitarbeiter
2018 alle Mitarbeiter
2018 alle Beamten
2018
wer wird tangiert
alle
Mitarbeiter/innen in
der
Sachbearbeitung
Auswirkungen
früheste Umsetzung
Sonstige
keine Verlängerung von befristeten Verträgen
13
15
Kostenstelle 501.010
Sachkonto 5421000
(Aufwandsentschädigung Ratsmitglieder,
Sitzungsgelder für sachkundige
Bürger/Einwohner)
Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit
Kostenstelle 501.010
Sachkonto 5291300
Mitgliedsbeiträge
Auswahlverfahren Ausbildung
12
14
Ausbildung
11
100%
wenn nicht ausgebildet wird, fallen diese Kosten nicht
an
Einsparungen im Bereich der Sitzungsgelder sind
möglich infolge einer Reduzierung der Anzahl der
freiwilligen Ausschüsse und der Anzahl der
sachkundigen Bürger/Einwohner. Pro SB/SE ergibt sich
ein Einsparpotential von derzeit 25,30€ je
stattgefundener Sitzung.
Einsparungen bei der Aufwandsentschädigung sind
realisierbar im Zuge der nächsten Kommunalwahl im
Jahre 2020 durch die Reduzierung der Anzahl der
Ratsmandate. Der Gesamtaufwand beträgt derzeit
247.000 €. Einsparpotential ab 2020 mind. 14.000 €
jährlich
Da die zuvor aufgeführten Institutionen bzw. Vereine in
der Regel entsprechende Beratungsleistungen in den
jeweiligen Sachthemen für die Stadt zur Verfügung
stellen, wird von einer Kündigung der Mitgliedschaften
grundsätzlich abgeraten. Derzeit beträgt der
Gesamtaufwand 17.000 €.
Eine Anfrage bzgl. der erforderlichen Aufrechterhaltung
der einzelnen Mitgliedschaften an die zuständigen
Fachdienste wurde gestartet.
Die Stadt Bedburg ist "Mitglied" in folgenden
Institutionen bzw. Vereinen:
- Städte- und Gemeindebund NRW
- Kommunale Gemeinschaftsstelle (KGST)
- Kommunaler Arbeitgeberverband NRW (KAV)
- Fachverband der Kämmerer
- Fachverband der Kassenverwalter
- Verband Bergbaugeschädigter Haus- und
Grundeigentümer
- Deutscher Verein für Wasserwirtschaft, Abwasser
und Abfall
-Bundesverband für Wohnen u. Stadtentwicklung
- Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
- Landesverband EuropaUnion Deutschland
- Weißer Ring
- Selbsthilfegruppe ELSBED
- Rhein-Erft-Tourismus e.V.
siehe gesonderte Tabelle; bei den gesondert
gekennzeichneten Beschäftigten handelt es sich um
Mitarbeiter, die sog. freiwillige Leistungen erbringen.
Aber gerade diese Leistungen zeichnen die Stadt
???
Bedburg aus, so dass hier ebenfalls von einer
Reduzierung dieser Leistungen abgesehen werden
sollte. Der Großteil der befristete Beschäftigten
bekleidet Arbeitsplätze, die unbedingt erforderlich sind.
100%
wenn auf Ausbildung (Investition in die Zukunft der
Stadt) verzichtet würde (2017 2 mal mD und 2 mal gD).
Auf Grund des demographischen Wandels gestaltet es
sich jedoch zunehmend schwieriger, geeigentes
100% Personal zu finden. Ausbildungen stellen Investitionen in
die Zukunft dar und helfen zukünftig, Personalengpässe
auf Grund des Ausscheidens von Beschäftigten zu
vermeiden. Deshalb sollte von einer Reduzierung der
Zahl der Auszubildenen abgesehen werden.
x
x
x
x
x
mindestens 14.000 € ab
2020, Gesamtumfang
derzeit nicht bezifferbar
17.000 €
3.200,00 €
60.000,00 €
2020
2018
siehe Anlage
2018
2020/2021
Politische Vertreter
Fachdienste
Bürger/innen, befristet
Beschäftigte
Bürger/innen
Bürger/innen
Gesetzesauskunft Jurion (Online-Verfahren)
19
20
Siehe Ausführungen zu den Vorschlägen
in der Präsentation "Beratung über
Konsolidierungsmöglichkeiten"
Hinweis:
Präsentationsequipment
18
Derzeit werden 2 Notebooks für Präsentationszwecke
sowie 1 Notebook für die Durchführung von
Submissionen vorgehalten. Derzeit wird das 3.
Notebook für Submissionen nicht mehr benötigt. Die
Vorhaltung von 2 Notebooks ist, nach Konsolidierung
der Verleihstatistik, ausreichend.
Jurion steht grundsätzlich allen Anwendern der
Stadtverwaltung zur Verfügung. Derzeit haben sich 36
für das Verfahren freigeschaltet. Es ist nicht bekannt,
100% inwieweit die Gesetzesauskunft tatsächlich genutzt
wird. Es sollte daher mittelfristig überprüft werden, ob
Jurion - im Benehmen mit anderen GesetzesAuskunftswerken - noch erforderlich ist.
100%
Derzeit stehen für die Stadtverwaltung 2 portable
Beamer und 1 festinstallierte Beamer (Sitzungssaal
Kaster) für Präsentationszwecke zur Verfügung. Die
100%
Auslastung des 2. portablen Beamers beläuft sich
derzeit auf unter 5 %. Das Gerät kann derzeit
eingespart werden.
Derzeit sind insgesamt 13 PC in den Standorten nicht
dauerhaft personell besetzt. Meist werden die PC von
Auszubildenden oder Praktikanten genutzt, so dass die
100% tatsächliche Auslastung der Hardware gering ist. Es
sollte daher, in Kooperation mit den Fachdiensten,
geprüft werden, welche dieser N.N.-PC mittelfristig
eingespart werden können.
PC an nicht dauerhaft besetzten
Arbeitsplätzen (sogenannte N.N. PC)
Zusätzlich zu den personenbezogenen Postfächern gibt
es derzeit 36 Sammelpostfächer und 6 Postfächer für
Externe (z.B. Fraktionen). Es sollte seitens der
Fachdienste und Anwender kritisch eruiert werden, ob
weiterhin Bedarf besteht.
Aus diesem Sachkonto werden z. B. die Kosten für
Nachrufe verstorbener Ratsmitglieder, für eventuelle
Ehrungen sowie für die Verpflegung während der
Ratssitzungen beglichen.
100%
100%
E-Mail-Postfächer konsolidieren
Kostenstelle 501.010
Sachkonto 5431900
Sonstige Geschäftsaufwendungen
17
16
x
x
x
x
x
x
03/2017
Externe Dritte
(z.B. Fraktionen)
und Anwender, die
die
Sammelpostfächer
nutzen
2.085,00 €
(Jahresbetrag)
ca.515 €
ca. 850 €
2018
03/2017
03/2017
Alle JurionAnwender der
Stadtverwaltung
Personenkreis, der
Präsentationen
durchführen
möchte
Personenkreis, der
Präsentationen
durchführen
möchte
2018 ff.
Hauptsächlich
ca. 450 € (abhängig von Ablauf
Auszubildende
des jeweiligen
pro PC/Monitor
und Praktikanten
Mietscheins)
zwischen 53 € und 100 €
(abhängig vom Kontotyp)
pro Jahr und Postfach
3.000 €