Daten
Kommune
Bedburg
Größe
141 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
08.03.17, 16:25
Aktualisiert
08.03.17, 16:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Produktgruppe 01.111 – Verwaltungssteuerung und Service
hier: Finanzwesen
Der Fachdienst 2 – Finanzen – ist im o.g. Teilplan nahezu komplett abgebildet.
Überwiegend werden pflichtige Aufgaben wahrgenommen, bei denen die Art und
Weise der Wahrnehmung durchaus disponibel ist:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Haushaltsplanung
Finanzbuchhaltung
Zahlungsabwicklung
Forderungsmanagement (einschl. Vollstreckung)
Veranlagung städtischer Abgaben (Realsteuern, Abwasser-, Abfall-, Straßenreinigungsgebühren, Hunde- und Vergnügungssteuern)
Jahresabschluss/Gesamtabschluss
Gebührenkalkulationen
Steuererklärungen der Stadt für BgA
Zentrales Vertragsmanagement
Zentrale Vergabestelle
Planerisch werden o.g. Aufgaben einschl. der Aufgaben im Zusammenhang mit den
Beteiligungen (Produktgruppe 15.573) und der im Rahmen der Allgemeinen Finanzwirtschaft (Produktbereich 16) in den kommenden Jahren von 14,5 vollzeitverrechneten Bediensteten wahrgenommen.
Sachaufwendungen fallen im o.g. Teilplan in Höhe von rd. 115 T€ pro Jahr an.
Geschäftsbuchführung
Überwiegend bestimmt werden die Aufwendungen durch die eingesetzten SoftwareLösungen:
Folgende Module sind derzeit im Einsatz (Jahresbeträge für Softwarepflege):
Software Finanzwesen
Finanzwesen Basis
Vollstreckung
Steuern und Gebühren
Anlagenbuchhaltung
Barkasse
Gebäude- und Liegenschaftsmanagement
e-payment
Vertragsverwaltung
Darlehensverwaltung
Dokumententenmanagementsystem (Archiv)
Business Intelligence
erforderlich
erforderlich
erforderlich
erforderlich
erforderlich
freiwillig
freiwillig
freiwillig
freiwillig
freiwillig
freiwillig
Insgesamt verursachen die o.g. Module Pflegeaufwendungen in Höhe von rd. 40 T€.
Hinzu kommen die Hosting-Aufwendungen der KDVZ, die über die Umlage zu finanzieren
sind (rd. 60 T€ jährlich).
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Eine Kürzung wäre im Rahmen der „freiwilligen“ Module möglich, allerdings nicht zielführend.
Hierdurch werden Arbeitsabläufe und Prozesse rechtssicher abgebildet und Synergien erzielt.
Geringfügige Einsparungen lassen sich erzielen, die aber ggf. für weitere Module zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmungen eingesetzt werden könnte:
Zentrale Adressverwaltung (Vermeidung von Doppelanlagen, Bereinigung der
Adressdatenbank)
Kommunale Betriebe
Optimierung der Stundenerfassung (und Verbuchung) der Arbeiten der MA im Bauhof
(ggf. über mobile Geräte)
Stadtkasse
Für Kontoführung etc. fallen im Jahr rd. 20.000 € an. Hier ist zu befürchten, dass die Kosten
zukünftig steigen werden, da die Banken und Kreditinstitute dazu übergehen, erhöhte Gebühren für ihre Leistungen zu verlangen (Folge der niedrigen Zinsen).
Vollstreckung
Sachaufwendungen fallen durch das notwendige Dienstfahrzeug des Vollstreckungsbeamte
an sowie für externe Leistungen (Gerichtsvollzieher H). Für Letzteres sind 10.000 € im
Haushaltsplan 2017 durchgehend pro Jahr veranschlagt. Aufgrund der letzten Rechnungsergebnisse kann dieser Ansatz gekürzt werden.
Das Einsparvolumen aus dieser Maßnahme beträgt somit 5 T€.
Veranlagung von Abgaben
Die pro Jahr veranschlagten rd. 10 T€ fallen für Leistungen der KDVZ im Rahmen des Versands (Druck und Kuvertierung) der Vorbereitungen der Jahresheranziehungsbescheide der
Grundbesitzabgaben.
Es besteht durchaus die Möglichkeit, die rd. 10.500 Bescheide selbst zu drucken und zu kuvertieren.
Zu prüfen wäre, ob und wann sich eine Anschaffung einer Falz- und Kuvertiermaschine
amortisieren würde. Ggf. wäre durch den Fachdienst 1 zu prüfen, ob eine Nutzung auch auf
weitere Bereiche möglich wäre (z. B. Wahlen H).
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Zentrale Vergabestelle
Die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle war eine Forderung des Rechnungsprüfungsamtes, um die Ausschreibungsverfahren rechtssicher abzuwickeln.
Die Wahrnehmung der Aufgabe in zentraler Form ist als freiwillig zu klassifizieren.
Eine Dezentralisierung ist nicht zu empfehlen, da die Erfahrungen der letzten Jahre zeigt,
dass die von der zentralen Vergabestelle durchgeführten Vergabeverfahren rechtssicher
abgewickelt werden.
Eine dezentrale Wahrnehmung der einzelnen Tätigkeiten hätte folgende Auswirkungen:
frei werdende Personalressource im FD 2
Verlagerung der personellen Belastung auf die übrigen Organisationseinheiten
Verstärkter Schulungsbedarf aufgrund der größeren zu schulenden Personenzahl
aufgrund des sich ständig ändernden Vergaberechts
Zentrales Vertragsmanagement
Vom 01.08.2011 bis zum 01.08.2016 wurde die Aufgabe des zentralen Vertragsmanagement
organisatorisch als Stabsstelle wahrgenommen. Seit dem 01.08.2016 wird diese Aufgaben
im Fachdienst 2 wahrgenommen (hieraus resultiert eine Senkung der Personalaufwendungen in Höhe von rd. 60 T€).
Die Einrichtung war eine Forderung bzw. eine Empfehlung der bis 2014 für die Prüfung der
Haushaltswirtschaft zuständigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die Aufgabenwahrnehmung als zentrales Organ ist als freiwillig einzustufen.
Seit dem 01.08.2016 ist die zuständige Sachbearbeiterin des FD 2 dabei, die Verträge im
zusätzlich erworbenen Software-Modul im Rahmen des Finanzwesens einzupflegen.
Ziel ist es, durch den Einsatz des infoma-Moduls mittelfristig eine Erleichterung im Buchungswesen zu erreichen. Ggf. kann nach Aufbau der Datenbank die weitere Pflege zumindest teilweise dezentral vorgenommen werden.
Das zentrale Vorhalten der Verträge hat neben der Wiedervorlagefunktion (Kündigung, Verlängerung, Neuausschreibung H) den Vorteil, dass die zukünftig zunehmende Umsatzsteuerpflicht kommunaler Aufgaben von zentraler Stelle beurteilbar ist.
Zudem sind die Verträge nach vollständiger Aufnahme im Rahmen des Benutzersystems
sowohl in organisatorischer als auch in haushaltssystematischer Form digital verfügbar und
jederzeit abrufbar.
Die bisher eingesetzte Sotwarelösung verursachte Kosten in Höhe von rd. 1.900 € jährlich.
Das bereits erzielte Einsparvolumen aus der organisatorischen Veränderung und der geänderten Software-Lösung beträgt somit rd. 60 T€ pro Jahr.
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Haushaltsverbesserungen durch Ertragssteigerungen
1. Einstellung eines zweiten Bediensteten für den Vollstreckungsaußendienst
2. Zusätzliche Steuern
Derzeit landesweit in der Diskussion sind die Einführungen von Pferde- bzw. Katzensteuern.
Begründet wird die Pferdesteuer von den Befürwortern häufig damit, dass es sich bei der
Pferdehaltung um ein Luxushobby handle, das entsprechend besteuert werden könne. Die
Steuereinnahmen sollen, wie bei anderen „Luxussteuern“ auch, dem Gemeinwohl zugutekommen. Eine weitere, häufig genannte Begründung für die Einführung einer Pferdesteuer ist
die steuerliche Gleichstellung von Hunde- und Pferdebesitzern.
Die Gegner einer Pferdesteuer argumentieren, dass en Vergleich mit der Hundesteuer nicht
angebracht ist, da diese unter anderem eine ordnungspolitische Maßnahme sei, die den
Hundebestand in den Gemeinden begrenzen soll. Der Bestand an Pferden werde dagegen
öffentlich gefördert, beispielsweise über die Landgestüte. Ferner diene die Haltung von Pferden im Allgemeinen der Ausübung des Reitsports.
In NRW wird für die Nutzung der Wege eine Reitabgabe (durch den Rhein-Erft-Kreis) erhoben.
Die drei Kommunen in Deutschland, die bisher eine Pferdesteuer eingeführt haben, erheben
zwischen 90 € und 200 € pro Pferd und Jahr. Die Einführung einer Pferdesteuer müsste in
NRW von der Landesregierung genehmigt werden.
Auch bei der in der Diskussion befindlichen Katzensteuer wird insbesondere die Gleichbehandlung von Katzen- und Hundebesitzern als Argument angeführt. Die Einführung einer
Katzensteuer würde allerdings voraussichtlich zu einem sehr hohen (evtl. nicht im Verhältnis
stehenden) Verwaltungs- und Kontrollaufwand führen. Auch diese Steuerart bedarf der Genehmigung der Landesregierung.
Die Einführung einer Sexsteuer wurde schon erörtert. Hier steht der Ertrag in keinem
Verhältnis zum Aufwand.
Die Einführung einer Wettsteuer könnte ohne großen Verwaltungsaufwand zu einer
Haushaltsverbesserung führen (10 bis 15 T€ jährlich). Gleichzeitig würde es zur Gleichstellung von vergnügungssteuerpflichtigen Tatbeständen beitragen (z.B. Spielhallen).
3. Anhebung der Realsteuern
Lt. HSK sind für die Planjahre 2018, 2020 und 2022 jeweils noch Hebesatzerhöhungen
• bei der Grundsteuer A von jährlich 30 Prozentpunkten und
• bei der Grundsteuer B von jährlich 40 Prozentpunkten
vorgesehen.
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Ein Vorziehen der Anhebungen der Hebesätze der Jahre 2020 und 2022 auf 2018 hätte
folgende Auswirkungen:
2018
2019
2020
2021
Grundsteuer A (Anhebung auf 470 v.H:)
41.700
41.700
22.000
22.000
0
Grundsteuer B (Anhebung auf 710 v.H.)
646.300
646.300
323.150
323.150
0
688.000
688.000
345.150
345.150
0
6.880
13.760
17.200
20.640
20.640
694.880
701.760
362.350
365.790
20.640
Zinsersparnis
Haushaltsverbesserung bzw. geringerer Anteil
an Liquiditätskrediten
2022
2.145.420
Ergebnisplan
Im Ergebnisplan ist es durch ein Vorziehen der Steuererhöhungen ein realistisches Ziel,
bereits das Planjahr 2020 ausgeglichen gestalten zu können. Dafür wären weitere Konsolidierungspotenziale in Höhe von rd. 580 T€ notwendig (0,85 % des Aufwandsvolumens).
Finanzplan
Bereits im Jahre 2018 würde der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (Finanzplan) nur durch die Steuererhöhungen ausgeglichen sein; d.h., die laufenden Auszahlungen würden durch die laufenden Einzahlungen gedeckt. Kann darüber hinaus der Ergebnisplan ab 2020 ausgeglichen werden, würde gleichzeitig erreicht, dass der Saldo
aus laufender Verwaltungstätigkeit ausreicht, um die laufenden Tilgungsleistungen zu
bedienen.
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100%
Umgestaltung
Dokumentenmanagementsystem
Reduzierung des Beratungsaufwands
Vollstreckungswesen
Zentrale Vergabestelle
Zentrales Vertragsmanagement
Übernahme weiterer momentan dezentral
wahrgenommener Aufgaben
Erhöhung der Gebührensätze lt.
Verwaltungsgebührensatzung der Stadt
Bedburg
Einführung einer Wettsteuer
Vorziehen der Grundsteuererhöhungen auf
das Haushaltsjahr 2018
2
3
4
5
6
7
8
9
10
100%
100%
20%
davon disponibel
Pflegeaufwand Finanzsoftware
Aufgabenbeschreibung
1
Nr.:
X
X
durchschnittliche jährliche Entlastung bis 2022 durch
einzusparende Zinsen für Kassenkredite
X
Ein Vorziehen der im HSK vorgesehenen drei weiteren
Grundsteuererhöhungen auf das Jahr 2018 würde
jeweils den Ergebnisplan der Planjahre bis 2022
entlasten. Insgesamt müssten rd. 2,1 Mio. € weniger an
Kassenkrediten aufgenommen werden, die mittel- bis
langfristig abzubauen wären. Ggf. bestünde die
Aussicht, bereits das Haushaltsjahr 2020 ausgeglichen
gestalten zu können (s. Vermerk).
durchschnittliche jährliche Entlastung bis 2021 durch
die vorgezogene Grundsteuererhöhung
X
Die Einführung einer Wettsteuer könnte ohne großen
Verwaltungsaufwand zu einer Haushaltsverbesserung
führen (10 bis 15 T€ jährlich). Gleichzeitig würde es zur
Gleichstellung
von
vergnügungssteuerpflichtigen
Tatbeständen beitragen (z.B. Spielhallen).
-
X
-
-
-
-
-
-
Abbau von Standards
Hinweise
der GPA
X
X
X
X
X
Veränderung
X
Wegfall
Konsoldierungsmöglichkeiten
Anpassung erfolgte zuletzt am 14.11.2007
Ggf. könnten weitere organisatorische Maßnahmen
gesamtstädtisch zu personellen Entlastungen führen.
Aufgrund der letzten Jahresergebnisse kann der
angesetzte Sachaufwand reduziert werden.
Aufgabenwahrnehmung sollte weiterhin zentral bleiben,
um Vergabeverfahren rechtssicher abzuwickeln und
den Schulungsbedarf gering zu halten
Aufgabe wurde organisatorische dem FD 2 zugeordnet.
Die Stelle in der Stabsstelle blieb unbesetzt. Die
Einsparung ist im Haushalt 2017 bereits
berücksichtigt (rd. 60 T€).
Sobald die personelle Ausstattung im FD 2 es zulässt
(voraussichtlich ab Sommer 2017) werden Stundungen
und Niederschlagungen zentral im FD 2 bearbeitet. Die
Auswirkungen werden in den übrigen
Organisationseinheiten spürbar werden.
Reduzierung des Aufwands durch Optimierung des
Angebotes
Das Dokumentenmanagementsystem soll ab der 2.
Jahreshälfte so gestaltet werden, dass verschiedene
Geschäftsvorfälle/Rechnungsmerkmale beim
Scanvorgang bereits erkannt und in entsprechende
Kontierungsvorlagen eingefügt werden. Der
Konsolidierungsbeitrag kann in Euro nicht beziffert
werden, allerdings werden sowohl beim FD 2 als auch
bei den übrigen OE Entlastungen entstehen.
Durch verbesserte Personalausstattung ab Mitte 2017
realistisch.
Begründung
570.500
15.000
530.000
10.000
2.500
5.000
5.000
3.000
2018
2018
2018
2018
2. HJ 2017
2. HJ 2017
bereits in 2016 erfolgt
2018
2. HJ 2017
2. HJ 2017
Wettbüros
alle OE
alle OE
alle OE
FD 2
FD 2
alle Beteiligten
Bediensteten
FD 6
wer wird tangiert
alle Grundsteuerpflichtigen
alle Grundsteuerpflichtigen
Auswirkungen
durchschnittlicher
Konsolidierungsbeitrag früheste Umsetzung
bis 2021/2022
Sonstige