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Beschlussvorlage (FD 2 - Anlage WP9-6/2017 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
141 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
08.03.17, 16:25
Aktualisiert
08.03.17, 16:25
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Inhalt der Datei

Produktgruppe 01.111 – Verwaltungssteuerung und Service hier: Finanzwesen Der Fachdienst 2 – Finanzen – ist im o.g. Teilplan nahezu komplett abgebildet. Überwiegend werden pflichtige Aufgaben wahrgenommen, bei denen die Art und Weise der Wahrnehmung durchaus disponibel ist: • • • • • • • • • • Haushaltsplanung Finanzbuchhaltung Zahlungsabwicklung Forderungsmanagement (einschl. Vollstreckung) Veranlagung städtischer Abgaben (Realsteuern, Abwasser-, Abfall-, Straßenreinigungsgebühren, Hunde- und Vergnügungssteuern) Jahresabschluss/Gesamtabschluss Gebührenkalkulationen Steuererklärungen der Stadt für BgA Zentrales Vertragsmanagement Zentrale Vergabestelle Planerisch werden o.g. Aufgaben einschl. der Aufgaben im Zusammenhang mit den Beteiligungen (Produktgruppe 15.573) und der im Rahmen der Allgemeinen Finanzwirtschaft (Produktbereich 16) in den kommenden Jahren von 14,5 vollzeitverrechneten Bediensteten wahrgenommen. Sachaufwendungen fallen im o.g. Teilplan in Höhe von rd. 115 T€ pro Jahr an. Geschäftsbuchführung Überwiegend bestimmt werden die Aufwendungen durch die eingesetzten SoftwareLösungen: Folgende Module sind derzeit im Einsatz (Jahresbeträge für Softwarepflege): Software Finanzwesen Finanzwesen Basis Vollstreckung Steuern und Gebühren Anlagenbuchhaltung Barkasse Gebäude- und Liegenschaftsmanagement e-payment Vertragsverwaltung Darlehensverwaltung Dokumententenmanagementsystem (Archiv) Business Intelligence erforderlich erforderlich erforderlich erforderlich erforderlich freiwillig freiwillig freiwillig freiwillig freiwillig freiwillig Insgesamt verursachen die o.g. Module Pflegeaufwendungen in Höhe von rd. 40 T€. Hinzu kommen die Hosting-Aufwendungen der KDVZ, die über die Umlage zu finanzieren sind (rd. 60 T€ jährlich). essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenkritik FD 2.docx Eine Kürzung wäre im Rahmen der „freiwilligen“ Module möglich, allerdings nicht zielführend. Hierdurch werden Arbeitsabläufe und Prozesse rechtssicher abgebildet und Synergien erzielt. Geringfügige Einsparungen lassen sich erzielen, die aber ggf. für weitere Module zur Verbesserung der Aufgabenwahrnehmungen eingesetzt werden könnte: Zentrale Adressverwaltung (Vermeidung von Doppelanlagen, Bereinigung der Adressdatenbank) Kommunale Betriebe Optimierung der Stundenerfassung (und Verbuchung) der Arbeiten der MA im Bauhof (ggf. über mobile Geräte) Stadtkasse Für Kontoführung etc. fallen im Jahr rd. 20.000 € an. Hier ist zu befürchten, dass die Kosten zukünftig steigen werden, da die Banken und Kreditinstitute dazu übergehen, erhöhte Gebühren für ihre Leistungen zu verlangen (Folge der niedrigen Zinsen). Vollstreckung Sachaufwendungen fallen durch das notwendige Dienstfahrzeug des Vollstreckungsbeamte an sowie für externe Leistungen (Gerichtsvollzieher H). Für Letzteres sind 10.000 € im Haushaltsplan 2017 durchgehend pro Jahr veranschlagt. Aufgrund der letzten Rechnungsergebnisse kann dieser Ansatz gekürzt werden. Das Einsparvolumen aus dieser Maßnahme beträgt somit 5 T€. Veranlagung von Abgaben Die pro Jahr veranschlagten rd. 10 T€ fallen für Leistungen der KDVZ im Rahmen des Versands (Druck und Kuvertierung) der Vorbereitungen der Jahresheranziehungsbescheide der Grundbesitzabgaben. Es besteht durchaus die Möglichkeit, die rd. 10.500 Bescheide selbst zu drucken und zu kuvertieren. Zu prüfen wäre, ob und wann sich eine Anschaffung einer Falz- und Kuvertiermaschine amortisieren würde. Ggf. wäre durch den Fachdienst 1 zu prüfen, ob eine Nutzung auch auf weitere Bereiche möglich wäre (z. B. Wahlen H). essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenkritik FD 2.docx Zentrale Vergabestelle Die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle war eine Forderung des Rechnungsprüfungsamtes, um die Ausschreibungsverfahren rechtssicher abzuwickeln. Die Wahrnehmung der Aufgabe in zentraler Form ist als freiwillig zu klassifizieren. Eine Dezentralisierung ist nicht zu empfehlen, da die Erfahrungen der letzten Jahre zeigt, dass die von der zentralen Vergabestelle durchgeführten Vergabeverfahren rechtssicher abgewickelt werden. Eine dezentrale Wahrnehmung der einzelnen Tätigkeiten hätte folgende Auswirkungen: frei werdende Personalressource im FD 2 Verlagerung der personellen Belastung auf die übrigen Organisationseinheiten Verstärkter Schulungsbedarf aufgrund der größeren zu schulenden Personenzahl aufgrund des sich ständig ändernden Vergaberechts Zentrales Vertragsmanagement Vom 01.08.2011 bis zum 01.08.2016 wurde die Aufgabe des zentralen Vertragsmanagement organisatorisch als Stabsstelle wahrgenommen. Seit dem 01.08.2016 wird diese Aufgaben im Fachdienst 2 wahrgenommen (hieraus resultiert eine Senkung der Personalaufwendungen in Höhe von rd. 60 T€). Die Einrichtung war eine Forderung bzw. eine Empfehlung der bis 2014 für die Prüfung der Haushaltswirtschaft zuständigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Aufgabenwahrnehmung als zentrales Organ ist als freiwillig einzustufen. Seit dem 01.08.2016 ist die zuständige Sachbearbeiterin des FD 2 dabei, die Verträge im zusätzlich erworbenen Software-Modul im Rahmen des Finanzwesens einzupflegen. Ziel ist es, durch den Einsatz des infoma-Moduls mittelfristig eine Erleichterung im Buchungswesen zu erreichen. Ggf. kann nach Aufbau der Datenbank die weitere Pflege zumindest teilweise dezentral vorgenommen werden. Das zentrale Vorhalten der Verträge hat neben der Wiedervorlagefunktion (Kündigung, Verlängerung, Neuausschreibung H) den Vorteil, dass die zukünftig zunehmende Umsatzsteuerpflicht kommunaler Aufgaben von zentraler Stelle beurteilbar ist. Zudem sind die Verträge nach vollständiger Aufnahme im Rahmen des Benutzersystems sowohl in organisatorischer als auch in haushaltssystematischer Form digital verfügbar und jederzeit abrufbar. Die bisher eingesetzte Sotwarelösung verursachte Kosten in Höhe von rd. 1.900 € jährlich. Das bereits erzielte Einsparvolumen aus der organisatorischen Veränderung und der geänderten Software-Lösung beträgt somit rd. 60 T€ pro Jahr. essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenkritik FD 2.docx Haushaltsverbesserungen durch Ertragssteigerungen 1. Einstellung eines zweiten Bediensteten für den Vollstreckungsaußendienst 2. Zusätzliche Steuern Derzeit landesweit in der Diskussion sind die Einführungen von Pferde- bzw. Katzensteuern. Begründet wird die Pferdesteuer von den Befürwortern häufig damit, dass es sich bei der Pferdehaltung um ein Luxushobby handle, das entsprechend besteuert werden könne. Die Steuereinnahmen sollen, wie bei anderen „Luxussteuern“ auch, dem Gemeinwohl zugutekommen. Eine weitere, häufig genannte Begründung für die Einführung einer Pferdesteuer ist die steuerliche Gleichstellung von Hunde- und Pferdebesitzern. Die Gegner einer Pferdesteuer argumentieren, dass en Vergleich mit der Hundesteuer nicht angebracht ist, da diese unter anderem eine ordnungspolitische Maßnahme sei, die den Hundebestand in den Gemeinden begrenzen soll. Der Bestand an Pferden werde dagegen öffentlich gefördert, beispielsweise über die Landgestüte. Ferner diene die Haltung von Pferden im Allgemeinen der Ausübung des Reitsports. In NRW wird für die Nutzung der Wege eine Reitabgabe (durch den Rhein-Erft-Kreis) erhoben. Die drei Kommunen in Deutschland, die bisher eine Pferdesteuer eingeführt haben, erheben zwischen 90 € und 200 € pro Pferd und Jahr. Die Einführung einer Pferdesteuer müsste in NRW von der Landesregierung genehmigt werden. Auch bei der in der Diskussion befindlichen Katzensteuer wird insbesondere die Gleichbehandlung von Katzen- und Hundebesitzern als Argument angeführt. Die Einführung einer Katzensteuer würde allerdings voraussichtlich zu einem sehr hohen (evtl. nicht im Verhältnis stehenden) Verwaltungs- und Kontrollaufwand führen. Auch diese Steuerart bedarf der Genehmigung der Landesregierung. Die Einführung einer Sexsteuer wurde schon erörtert. Hier steht der Ertrag in keinem Verhältnis zum Aufwand. Die Einführung einer Wettsteuer könnte ohne großen Verwaltungsaufwand zu einer Haushaltsverbesserung führen (10 bis 15 T€ jährlich). Gleichzeitig würde es zur Gleichstellung von vergnügungssteuerpflichtigen Tatbeständen beitragen (z.B. Spielhallen). 3. Anhebung der Realsteuern Lt. HSK sind für die Planjahre 2018, 2020 und 2022 jeweils noch Hebesatzerhöhungen • bei der Grundsteuer A von jährlich 30 Prozentpunkten und • bei der Grundsteuer B von jährlich 40 Prozentpunkten vorgesehen. essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenkritik FD 2.docx Ein Vorziehen der Anhebungen der Hebesätze der Jahre 2020 und 2022 auf 2018 hätte folgende Auswirkungen: 2018 2019 2020 2021 Grundsteuer A (Anhebung auf 470 v.H:) 41.700 41.700 22.000 22.000 0 Grundsteuer B (Anhebung auf 710 v.H.) 646.300 646.300 323.150 323.150 0 688.000 688.000 345.150 345.150 0 6.880 13.760 17.200 20.640 20.640 694.880 701.760 362.350 365.790 20.640 Zinsersparnis Haushaltsverbesserung bzw. geringerer Anteil an Liquiditätskrediten 2022 2.145.420 Ergebnisplan Im Ergebnisplan ist es durch ein Vorziehen der Steuererhöhungen ein realistisches Ziel, bereits das Planjahr 2020 ausgeglichen gestalten zu können. Dafür wären weitere Konsolidierungspotenziale in Höhe von rd. 580 T€ notwendig (0,85 % des Aufwandsvolumens). Finanzplan Bereits im Jahre 2018 würde der Saldo aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (Finanzplan) nur durch die Steuererhöhungen ausgeglichen sein; d.h., die laufenden Auszahlungen würden durch die laufenden Einzahlungen gedeckt. Kann darüber hinaus der Ergebnisplan ab 2020 ausgeglichen werden, würde gleichzeitig erreicht, dass der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausreicht, um die laufenden Tilgungsleistungen zu bedienen. essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenkritik FD 2.docx 100% Umgestaltung Dokumentenmanagementsystem Reduzierung des Beratungsaufwands Vollstreckungswesen Zentrale Vergabestelle Zentrales Vertragsmanagement Übernahme weiterer momentan dezentral wahrgenommener Aufgaben Erhöhung der Gebührensätze lt. Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bedburg Einführung einer Wettsteuer Vorziehen der Grundsteuererhöhungen auf das Haushaltsjahr 2018 2 3 4 5 6 7 8 9 10 100% 100% 20% davon disponibel Pflegeaufwand Finanzsoftware Aufgabenbeschreibung 1 Nr.: X X durchschnittliche jährliche Entlastung bis 2022 durch einzusparende Zinsen für Kassenkredite X Ein Vorziehen der im HSK vorgesehenen drei weiteren Grundsteuererhöhungen auf das Jahr 2018 würde jeweils den Ergebnisplan der Planjahre bis 2022 entlasten. Insgesamt müssten rd. 2,1 Mio. € weniger an Kassenkrediten aufgenommen werden, die mittel- bis langfristig abzubauen wären. Ggf. bestünde die Aussicht, bereits das Haushaltsjahr 2020 ausgeglichen gestalten zu können (s. Vermerk). durchschnittliche jährliche Entlastung bis 2021 durch die vorgezogene Grundsteuererhöhung X Die Einführung einer Wettsteuer könnte ohne großen Verwaltungsaufwand zu einer Haushaltsverbesserung führen (10 bis 15 T€ jährlich). Gleichzeitig würde es zur Gleichstellung von vergnügungssteuerpflichtigen Tatbeständen beitragen (z.B. Spielhallen). - X - - - - - - Abbau von Standards Hinweise der GPA X X X X X Veränderung X Wegfall Konsoldierungsmöglichkeiten Anpassung erfolgte zuletzt am 14.11.2007 Ggf. könnten weitere organisatorische Maßnahmen gesamtstädtisch zu personellen Entlastungen führen. Aufgrund der letzten Jahresergebnisse kann der angesetzte Sachaufwand reduziert werden. Aufgabenwahrnehmung sollte weiterhin zentral bleiben, um Vergabeverfahren rechtssicher abzuwickeln und den Schulungsbedarf gering zu halten Aufgabe wurde organisatorische dem FD 2 zugeordnet. Die Stelle in der Stabsstelle blieb unbesetzt. Die Einsparung ist im Haushalt 2017 bereits berücksichtigt (rd. 60 T€). Sobald die personelle Ausstattung im FD 2 es zulässt (voraussichtlich ab Sommer 2017) werden Stundungen und Niederschlagungen zentral im FD 2 bearbeitet. Die Auswirkungen werden in den übrigen Organisationseinheiten spürbar werden. Reduzierung des Aufwands durch Optimierung des Angebotes Das Dokumentenmanagementsystem soll ab der 2. Jahreshälfte so gestaltet werden, dass verschiedene Geschäftsvorfälle/Rechnungsmerkmale beim Scanvorgang bereits erkannt und in entsprechende Kontierungsvorlagen eingefügt werden. Der Konsolidierungsbeitrag kann in Euro nicht beziffert werden, allerdings werden sowohl beim FD 2 als auch bei den übrigen OE Entlastungen entstehen. Durch verbesserte Personalausstattung ab Mitte 2017 realistisch. Begründung 570.500 15.000 530.000 10.000 2.500 5.000 5.000 3.000 2018 2018 2018 2018 2. HJ 2017 2. HJ 2017 bereits in 2016 erfolgt 2018 2. HJ 2017 2. HJ 2017 Wettbüros alle OE alle OE alle OE FD 2 FD 2 alle Beteiligten Bediensteten FD 6 wer wird tangiert alle Grundsteuerpflichtigen alle Grundsteuerpflichtigen Auswirkungen durchschnittlicher Konsolidierungsbeitrag früheste Umsetzung bis 2021/2022 Sonstige