Daten
Kommune
Bedburg
Größe
246 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
08.03.17, 16:25
Aktualisiert
08.03.17, 16:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales -
Datum: 07.03.2017
Produkt
02 – Sicherheit und Ordnung
Produktgruppe
02.121 – Statistik und Ordnung
Kurzbeschreibung der Aufgaben:
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen sowie ggf. einmalig anfallende Erhebungen (z. B. Zensus)
Bindungsgrad
Art
Umfang
gesetzlich bestimmt
gesetzlich bestimmt
Erläuterungen:
- Einsparungen möglich
weniger Erfrischungsgeld (rd. 4.000 € )
Reduzierung des Personals (rd. 2.000 €)
Reduzierung der Wahllokale (da der sich verringernde Zeitaufwand nicht eingeschätzt
werden kann, ist eine Bezifferung einer möglichen Einsparung nicht möglich)
Einsparungen sollte hier aus Sicht der Verwaltungen nicht vorgenommen werden, da
dies die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen gefährdet.
Da die umliegenden Kommunen z. T. erheblich mehr Erfrischungsgeld zahlen als die
Stadt Bedburg wird es dadurch immer schwieriger, adäquate Wahlhelfer zu finden. Die
Wahlvorstände sollten auch nicht mit dem Mindestmaß an Wahlhelfern besetzt sein,
um Ausfälle am Wahltag kompensieren zu können.
H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017
FD 3.docx
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales -
Datum: 07.03.2017
Produkt
02 – Sicherheit und Ordnung
Produktgruppe
02.122 – Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung
Kurzbeschreibung der Aufgaben des Teilbereiches Gewerbewesen und Märkte:
- Erfassung und Pflege des Gewerberegisters
- Erteilung von Erlaubnissen und Einleitung von Untersagungen
- Vor- und Nachbereitung von Wochen-/Jahrmärkten (Genehmigung, Untersagung, Kontrollen, etc.)
- Betreuung der Stromverteilerkästen (Installation, Sicherstellung, Abrechnung)
Bindungsgrad
Art
Umfang
gesetzlich bestimmt
disponibel
Erläuterungen:
- Bearbeitung Installation und Sicherstellung der Stromkästen durch qualifiziertes Personal
(Techniker/Elektriker) und nicht durch Verwaltungsmitarbeiter
- Wiedereinführung der Erhebung von Sondernutzungsgebühren bei den Wochenmärkten
(vgl. auch GPA-Bericht)
Einsparungen sind hier aus Sicht der Verwaltungen lediglich im Bereich der Personalbindung möglich; hierzu hat bereits die Organisationsuntersuchung ergeben, dass
nicht entsprechendes Personal wesentlich länger für einen Sachverhalt benötigt als
entsprechend ausgebildetes Personal.
Die Einführung der Erhebung der Sondernutzungsgebühren wurde bereits bei der Änderung der Sondernutzungssatzung in den politischen Gremien äußerst kritisch bewertet, weil die Befürchtung besteht, dass Marktbeschicker durch die Erhebung der
Gebühren nicht mehr an einer Teilnahme interessiert sind und dadurch das Angebot
der (Wochen-)Märkte eingestellt werden muss.
Der GPA-Bericht weist hier einen möglichen Ertrag in mittlerer vierstelliger Höhe bei
Wiedereinführung aus.
H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017
FD 3.docx
Aktenvermerk vom 07.03.2017
Seite: 3
Kurzbeschreibung der Aufgaben des Teilbereiches Ordnungsangelegenheiten:
- Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und
- Durchführung von Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr
- Jugend-/Nichtraucherschutz
örtliche Kontrollen der Gaststätten und Verfolgung von Beschwerden, Durchführung von Testkäufe mit Jugendlichen; örtliche Kontrollen des Jugendschutzes in den Abendstunden, Kontrollen bei größeren Veranstaltungen [z. B. Karneval, Mainacht, Karibische Nacht, Musikmeile, etc.]
- Abwicklung von Wildschäden
Teilnahme der Außenterminen mit dem Geschädigten und dem Jagdausübungsberechtigten
sowie Erstellung des Vorgangs über den Wildschaden inkl. der Höhe des Ausgleichs
- Schulzuführungen
Aufsuchen der durch die Schulen gemeldeten Person und Zuführung zur Schule
- Bestattung von Personen ohne Angehörige / Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz
Veranlassung der Bestattung, Ermittlung der Angehörigen/Erben, Nachlasssicherung, Ausstellung von Leichenpässen, Kostenanforderungen nach öffentlich-rechtlichen sowie privatrechtlichen Vorschriften
- Fundtiere
Aufnahme der Anzeige, Einfangen des Tieres, ggf. Kontaktaufnahme mit dem Tierarzt, Verbringung zum Tierheim
- Immissionsschutz
Entgegennahme von Beschwerden und Prüfung ob Verstoß vorliegt, örtliche Ermittlungen, Befragung von Zeugen etc.
- Kampfmittelbeseitigung
Beseitigung unter Zusammenarbeit mit der Kölner Leitstelle und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf sowie Thyssengas GmbH
- Schädlings-/ Rattenbekämpfung
Aufnahme der Befallsmeldungen sowie wöchentliche Weiterleitung an die Fachfirma, Kontrolle
der halbjährlichen Kanalbelegungen,
- Preisauszeichnung
Kontrolle hinsichtlich Preisauszeichnung, Handelsklassen, unlauterem Wettbewerb; bereits auf
das Minimum reduziert
- Schwarzarbeit
Weiterleitung an die zuständige Behörde (Rhein-Erft-Kreis)
- Sondernutzungen
Entscheidung bei Antragstellung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der
Verkehrssicherungspflicht
- Spielhallen
jährliche Kontrolle hinsichtlich Anzahl, Abstand und Zertifizierung der Geräte, Prüfung der bestehenden Spielhallen bzgl. geänderter Voraussetzung; ggf. Versagung des Betriebs
- Unterbringung in Landeskliniken nach dem PsychKG
bei Kenntnisnahme von Selbst-/Fremdgefährdern unverzüglicher Ortstermin mit entsprechender
Person sowie einem Arzt, abschließende Entscheidung über Einweisung, Er-/Bearbeitung öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zur Sicherstellung der Bearbeitung außerhalb der Öffnungszeiten
- Verstöße Meldegesetz
Erlass von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden, Erlass von Ordnungsverfügungen, ggf. Beantragung Erzwingungshaft und Vollstreckung
- Verwaltungsverfahren abgemeldeter Fahrzeuge
Ermittlung Eigentümer, Aufforderung zur Entfernung aus dem öffentlichen Bereich einschließlich der Bereinigung von Schäden, ggf. Einleitung Bußgeldverfahren, Kostenersatz
essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD
3.docx
Aktenvermerk vom 07.03.2017
Seite: 4
- Gaststättenwesen
Prüfung von Anträgen auf Erteilung einer Konzession einschließlich der persönlichen Zuverlässigkeit
- Gerichtswesen
Betreuung der Schiedspersonen und Schöffen einschließlich der Wahl, der Fertigung von Bekanntmachungen, Ausstattung mit Literatur
- Genehmigung von Veranstaltungen/Sicherheitskonzepten
Prüfung auf Erfordernis eines Sicherheitskonzeptes oder sonstiger Sicherheitsmaßnahmen,
Einschätzung der Gefahrenlage für Bedburg; Festlegung von Maßnahmen hinsichtlich des Einsatzes von Sicherheits-/Rettungskräften, Kooperation mit der Kreispolizeibehörde
- Hundeangelegenheiten
Prüfung der Zuverlässigkeit bei der Haltung von Kampfhunden und Hunden besonderer Rasse,
Auflagen bei der Hundehaltung [z. B. Einzäunung], Entscheidung und Einleitung von Zwangsmaßnahmen [z. B. Entzug des Hundes oder Verbot zur Haltung eines Hundes], Kontrolle über
Anzeige-/Mitteilungspflichten, Verfolgung des erloschenen Versicherungsschutzes, Verfolgung
der Abgabe/des Verkaufs, Erstellung der Gebührenbescheide nach den §§ 3, 10 und 11
LHundG
- Ausstellung von Fischereischeinen
- Ordnungspartnerschaft
regelmäßiger Erfahrungsaustausche mit der Kreispolizei und Planung von gemeinsamen Aktionen im Hinblick auf Kontrollen bei Großveranstaltungen, Abstimmung mit der
jeweiligen polizeilichen Einsatzleitung bzgl. der Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung bei Einsätzen des Ordnungsamtes (auch außerhalb von Veranstaltungsterminen)
- Bereitstellung der Hundekottüten und Aufstellung weiterer Hundekottütenspender nach
Bedarf
Bindungsgrad
Art
Umfang
gesetzlich bestimmt
disponibel
Erläuterungen:
Auch wenn der Umfang teilweise disponibel ist, ist eine Herabsetzung des Standards nicht
angezeigt, da dies nicht zielführend wäre bzw. bereits minimiert ist.
Jugendschutz
- Zur Durchführung von Kontrollkäufen mit Jugendlichen ist die Ordnungsbehörde nicht
verpflichtet. Die Erfahrungswerte jedoch zeigen, dass die Gewerbetreibenden bzw. deren
Mitarbeiter/innen den Jugendschutz häufig vernachlässigen, so dass Alkohol und Tabak
erworben werden könnte. Nur durch häufigere Kontrollkäufe können die Gewerbetreibenden und Mitarbeiter/innen sensibilisiert werden und der Schutzzweck erfüllt werden
- Die Kontrollen bei den sog. Großveranstaltungen haben sich im Jahr 2016 auf rd. 400
Stunden belaufen. Eine Reduzierung widerspricht den Forderungen der Politik nach mehr
Präsenz des Ordnungsamtes.
- Ersparnis: geringere Personalbindung hinsichtlich der Kontrollkäufe rd. 30h
zeitlicher Aufwand der Nachbearbeitung kann nicht beziffert werden, da dies
je nach Ergebnis sehr unterschiedlich ausfällt; zuletzt jedoch aufwendiger
wurde, da die Einsicht fehlt
Personalkosten von rd. 11.000 € bzgl. der Großveranstaltungen
Bereitstellung der Hundekottüten
essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD
3.docx
Aktenvermerk vom 07.03.2017
Seite: 5
- Zur Bewirtschaftung der derzeit im Stadtgebiet befindlichen Hundekottütenspender werden die entsprechenden Kotbeutel seitens der Stadt regelmäßig beschafft und die Spender entsprechend aufgefüllt. Zudem werden je nach Anregung aus der Bevölkerung geprüft, an welchen Standorten weitere Tütenspender aufgestellt werden können.
- Ersparnis: ca. 2.000,- € jährlich für die Beschaffung von Kotbeutel zzgl. Personalkosten
für ggf. weitere Tütenspender und Instandhaltung pro Stück ca. 300,- € zzgl.
Personalkosten
- Die Abschaffung der Hundekotbeutelspender würde eine deutliche Verschmutzung der
öffentlichen Flächen und Anlagen durch Hundekot bedeuten. Auch im Hinblick auf die zu
zahlende Hundesteuer und der Gebühren für die Anmeldung von großen Hunden nach
dem Landeshundegesetz, würde eine Abschaffung auf Unverständnis seitens der Bevölkerung stoßen.
Schädlings-/ Rattenbekämpfung
- Die Durchführung von Rattenbekämpfung auf privaten Flächen und Grundstücken könnte
abgeschafft bzw. eingespart werden.
Ersparnis
rd. 4.000 € [ Kündigungsfrist drei Monate zum Jahresende]
Es ist davon auszugehen, dass Bürger keine Mittel aufwenden, um auf eigene Kosten eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Es ist von einer Steigerung der Schädlingszahlen auszugehen.
Hinweis:
Durch den Wegfall der Verpflichtung durch die Ordnungsbehörde bezüglich
des Infektions- und Seuchenschutzes, ist die für den Bürger kostenlose Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken als sogenannter Bürgerservice
fortgeführt worden.
Der im Jahr 2007 von der Verwaltung vorgeschlagene Wegfall dieser für den
Bürger kostenfreien Rattenbekämpfung wurde seinerzeit abgelehnt.
Die Bürger zum Kostenersatz heranzuziehen, wird aufgrund des erheblichen
Verwaltungsaufwandes zu Mehraufwendungen führen. Vorgeschlagen werden könnte dem Bürger die Einschaltung eines Schädlingsbekämpfers auf
eigene Rechnung anheim zu stellen.
Ausstellung von Parkausweisen
- Die Ausstellung der Parkausweise im Bereich Alt-Kaster dient der Kontrolle der Parkberechtigten. Die Ausweise werden für die Dauer von drei Jahren ausgestellt.
Ersparnis: ca. 250,- € (Personalkosten nicht enthalten) [ sofort möglich]
Einsparungen sollte hier aus Sicht der Verwaltungen nicht vorgenommen werden, da
dies dem Schutzzweck der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und den politischen
Wünschen widerspricht.
Verzichtet man auf Serviceleistungen dem Bürger gegenüber so ist von einer erheblichen negativen Entwicklung des Stadtbildes auszugehen.
Hinsichtlich der Parkausweise würde das historische Stadtbild Alt-Kasters unter einem zunehmenden `Zuparken´ der Flächen leiden und an touristischer Bedeutung verlieren.
essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD
3.docx
Aktenvermerk vom 07.03.2017
Seite: 6
Kurzbeschreibung der Aufgaben des Teilbereiches Bürgerbüro:
- Meldeangelegenheiten
Pflege Melderegister [Eintragung Geburten, Eheschließungen, -scheidungen, Lebenspartnerschaften, Sterbefälle, Namensänderung, Adoption, Kirchenaustritt/-eintritt, Betreuungen, Pflege E-Akte];
Antragsaufnahme, Prüfung Personalien, Informationsgespräche BürgerInnen, Aushändigung des
Produkts, Bestellung u. Überwachung bei Bundesdruckerei, Verlustmeldungen, Wohnungsgeberbestätigung, Rücksprache mit anderen Behörden, Überwachung/Bearbeitung X-Meldenachrichten,
Konfliktbearbeitung, Auskunfterteilung ZEMA & EMA-Anfragen sowie Passbildanforderung, Suchvermerke, Bearbeitung Auskunftssperren, Informationen (allg.) an BürgerInnen/Behörden, Abrechnung Register und Abgleich mit Kassenprogramm
Führerschein [Antragsaufnahme Erst- Neu- Umtauschantrag, Antrag begleitetes Fahren, Führungszeugnis, Ausnahmegenehmigung, Umschreibung Fahrzeug-Zulassung]
Hunde [An-, Um-, Abmeldeformulare ausfüllen, Hundemarke, Unterlagen große Hunde]
Ausstellung von Bescheinigungen [Lebens-, Haushalts-, Aufenthalts-, Meldebescheinigungen]
- gewerberechtliche Angelegenheiten
Auskünfte aus Gewerbezentralregister, Abrechnung Register und Abgleich mit Kassenprogramm
- Wahlen
Zuständigkeit für den Bereich der Briefwahlunterlagen
- Sonstiges
Ausgabe von Anträgen, Infomaterial, gelben Säcken, Beratung, Verkauf Schwimmbadkarten, Entgegennahme Gebühren, Pflege Kassenprogramm, Abführung der Einnahmen an Kasse, Betreuung Tele-Cashgeräte
Bindungsgrad
Art
Umfang
gesetzlich bestimmt
disponibel
Erläuterungen:
- Einstellung der Serviceleistungen
a) für andere Fachdienste (Verkauf von Schwimmbadkarten, Müllsäcken, Ausgabe von
gelben Säcken, etc.)
b) für den Bürger (schriftlicher Hinweis auf den Ablauf des Ausweises)
Einsparung: rd. 1.100 € Portokosten zzgl. Papier- und Personalkosten
[ sofort möglich]
- Nutzung von professionellen Programmen (z. B. Kassenprogramm)
Einsparung:
Personalressourcen bei der Änderung der Parameter
[ sofort möglich]
- Problemlösungen der Hard-/Software durch Anbieter und qualifiziertes Personal
Einsparung:
geringere Personalbindung im Bürgerbüro, dafür mehr im IT-Bereich;
hier ist aber aufgrund der Qualifizierung eine geringere Personalbindung zu erwarten [ sofort möglich]
Die möglichen Einsparungen sind lediglich marginal. Allerdings wurde bereits im
Rahmen der Organisationsuntersuchung darauf hingewiesen, dass nicht entsprechend qualifiziertes Personal wesentlich länger für einen Sachverhalt benötigt als entsprechend ausgebildetes Personal.
essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD
3.docx
Aktenvermerk vom 07.03.2017
Seite: 7
Spätestens wenn die Verwaltung in einem Rathaus untergebracht ist, sollte die `Verkaufsstelle´ Bürgerbüro nicht mehr notwendig sein.
Grundsätzlich hat jede(r) BürgerIn eigenverantwortlich auf die Gültigkeit seines Personalausweises zu achten. Auf das Hinweisschreiben zum Ablauf des Personalausweises kann verzichtet werden.
Kurzbeschreibung der Aufgaben des Teilbereiches Standesamt:
- Einbürgerungen
Beratung, Prüfung der erforderlichen Unterlagen, Beglaubigungen, Einholung von Stellungnahmen
- Eheschließungen/Lebenspartnerschaften (mit und ohne ausl. Beteiligung)
Anmeldung einschließlich der Prüfung aller Voraussetzungen zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft, Durchführung und Beurkundung einschließlich der Feststellung der Identität, der Klärung der Namensführung, ggf.
Dolmetschervereidigung
- Beurkundungen aller Art Sterbefälle
Sterbefälle, Personenstände, Folgebeurkundungen, Nachbeurkundungen bei Personenstandsfällen im Ausland
- Namensänderungen/Namenserteilungen
Beratung der Antragstellung, Stellungnahme,
- Ehefähigkeitszeugnisse
rechtliche Beurteilung der Urkunden/Unterlagen, Prüfung der Ehefähigkeit nach Heimatrecht, Belehrung über die Auswirkungen von im Ausland geschlossenen Ehen, Beratung hinsichtlich der
nachträglich Möglichkeiten der Nachbeurkundung und Namenserklärung
- Anerkennung ausländische Urteile
Prüfung der Antragsberechtigung, Belehrung über die rechtlichen Auswirkungen, Zustimmung der
Mutter, Drittanerkennung
- Vaterschaftsanerkennungen
Beurkundung der Vaterschaft, Zustimmung der Mutter, Drittanerkennung
Bindungsgrad
Art
Umfang
gesetzlich bestimmt
disponibel
Erläuterungen:
- Der Umfang der Aufgaben im Standesamt ist zwar zum Teil disponibel, jedoch sollte der
bestehende Standard beibehalten werden. Die Stadt Bedburg hat z. B. mit den weiteren
Trauungsorten außerhalb des Rathauses (Schloss Bedburg und Gut Hohenholz) Möglichkeiten geschaffen, die Paare veranlassen sich in Bedburg trauen zu lassen. Dies hat eine
positive Auswirkung auf die Außendarstellung der Stadt Bedburg. Der damit erhöhte Aufwand innerhalb der Verwaltung wird durch entsprechende Gebühren ausgeglichen.
Einsparungen sind aus Sicht der Verwaltungen nicht ohne einen Imageschaden zu
realisieren
essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD
3.docx
Aktenvermerk vom 07.03.2017
Seite: 8
Kurzbeschreibung der Aufgaben des Teilbereiches Verkehrssicherung:
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Bindungsgrad
Art
Umfang
gesetzlich bestimmt
disponibel
Erläuterungen:
- Verzicht auf den sog. Weihnachtsfrieden
über einen Zeitraum von rd. drei Wochen um Weihnachten erhalten Bürger nur noch Info,
dass sie eine verkehrliche Ordnungswidrigkeit begangen haben und kein Verwarn/Bußgeld erhalten
- Verzicht auf Informationskarten, dass ordnungswidriges Parkverhalten vorliegt
Einsparungen können nicht beziffert werden, da keine Erhebung darüber geführt wird,
wie viele Ordnungswidrigkeiten und in welcher Höhe während des sog. Weihnachtsfrieden begangen wurden.
Durch den Verzicht auf die Informationskarten verringert sich die zeitliche Bindung
des Personals im Außendienst als auch im Innendienst, da die Betroffenen häufig bereits am Tattag sehr deutlich ihre Meinung dem Mitarbeiter im Innendienst gegenüber
äußern. Eine Bezifferung der Ersparnis kann jedoch nicht getroffen werden, da über
diese Sachverhalte keine Erhebungen vorgenommen werden.
essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD
3.docx
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales -
Datum: 07.03.2017
Produkt
02 – Sicherheit und Ordnung
Produktgruppe
02.126 – Brandschutz
Kurzbeschreibung der Aufgaben:
- Leitung der Feuerwehr
Entwicklung von Zielvorstellungen und Leitlinien, Koordinierung Leistungsprozesse, Controlling
hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Administration der EDV, Planung/Durchführung von Alarmübungen und Aus-/Fortbildungen, Mitgliedergewinnung
- Feuerschutz allgemein
Erstellung verschiedenster Statistik bezogen auf die einzelnen Löschzüge sowie auf die
gesamte Feuerwehr
- Brandschauen
Planung/Durchführung sowie Überwachung der Fristen, Erstellung der Berichte sowie
Kostenersatzbescheide
- Erstellung Brandschutzbedarfsplan
Erfassung und Aktualisierung von Datenbeständen, Aufarbeitung von entstehenden Fragestellungen, Planung und Anpassung von einsatztaktischen Änderungsvorschläge, jährliches Controlling
- Löschwasserversorgung
regelmäßige Kontrollen
- Rettungsdienst
Überwachung Rettungsdienstbedarfsplan
- Katastrophen- und Zivilschutz
Aufarbeitung der SAE-Planung, Warnung der Bevölkerung, Mitarbeit in stadtübergreifenden Gremien
- Brandschutzdienststelle
Stellungnahme in bauaufsichtlichen Verfahren und bei Veranstaltungen, Überwachung Brandmeldeanlagen, Durchführung von Brandverhütungsschauen
- Feuerwehreinsätze
Teilnahme als Einsatzleitung
Bindungsgrad
Art
Umfang
gesetzlich bestimmt
disponibel
Erläuterungen:
- Nach § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist der Leiter der Feuerwehr erst dann verpflichtend hauptamtlich zu führen, wenn auch eine ständig mit mind. sechs hauptamtlichen Funktionen besetzte Feuerwache besteht. Die/Der LeiterIn der Feuerwache übernimmt dann auch die Leitung der
Feuerwehr.
Die Entscheidung, den Leiter der Feuerwehr hauptamtlich zu besetzten, ist seinerzeit politisch getroffen worden. Aktuell wird der Stellenanteil des Leiters der Feuerwehr mit rd.
30% einer Vollzeitstelle umgesetzt. Dies ist nach derzeitigem Stand auskömmlich.
Auch wenn es sich hierbei um eine freiwillige Aufgabe (Besetzung im hauptamtlichen Bereich) handelt, ist von einer Besetzung der Leitung der Feuerwehr im Ehrenamt abzusehen.
Ein ehrenamtliche(r) LeiterIn der Feuerwehr könnte diese Funktion nur neben ihrer/seiner
regulären Arbeitstätigkeit erfüllen, die überwiegend außerhalb der Dienstzeiten der VerH:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017
FD 3.docx
Aktenvermerk vom 07.03.2017
Seite: 10
waltung liegen dürfte. Hierdurch entstehen aufgrund von Reibungs-/Qualitätsverluste
deutliche Nachteile bei der Aufgabenbewältigung.
Ob tatsächlich eine Kostenersparnis zu erzielen wäre, ist auch aufgrund der Tatsache
fraglich, dass mittlerweile 8 von 10 Leitern der Feuerwehren im Rhein-Erft-Kreis hauptamtliche besetzt sind. Darauf ist die Bearbeitung aller Aufgabenstellungen ausgerichtet,
so dass den Einsparungen höhere Auslagen gegenüber stehen würden.
- Die Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr wurde an das neue BHKG angepasst. Die Anpassung der Kostensätze steht noch aus. Zusätzlich sind durch das BHKG neue Tatbeständen zur Kostenregelungen gegeben. Inwieweit diese Tatbestände tatsächlich passieren, kann nicht eingeschätzt werden.
- Bei der Berechnung der Gebührenkalkulation wurden vor rd. fünf Jahren die damals einschlägigen Urteile berücksichtigt, was zu einer Verringerung der Gebühren zur Folge hatte. Dies wird sich mit der Anpassung der Kostensätze ebenfalls wieder ändern, so dass
sich die Summe der Kostenersatzes gesamt erhöhen wird (grobe Einschätzung: rd. +
7.000 €).
Der Standard im Bereich der Feuerwehr sollte beibehalten werden. Ggf. sind die Standards/Anstrengungen im Bereich der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu verstärken
(z. B. Mitgliedergewinnung).
essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD
3.docx
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales -
Datum: 07.03.2017
Produkt
08 – Gesundheit und Sport
Produktgruppe
08.421 – Förderung des Sports
Kurzbeschreibung der Aufgaben:
- Förderung der im Stadtgebiet ansässigen Sportvereine und -vereinigungen
Bindungsgrad
Art
Umfang
disponibel
disponibel
Erläuterungen:
- Sportförderungsrichtlinien
Förderung von 5 – 7 Vereinen jährlich (seit 2013)
jugendliche Mitglieder:
rd. 1.300
Mittel 2017:
8.000 €
Personalbindung:
ca. 5% einer Vollzeitstelle
- Vereinsschwimmen
Um den Vereinen entsprechende Trainingsmöglichkeiten zu geben, fallen jährliche Kosten
an, da das Schwimmbad dann nicht bzw. nur teilweise für die Öffentlichkeit zur Verfügung
steht.
Mittel 2017:
rd. 38.000 €
Da der Betrag in Gänze ausgeschöpft wird, sind die Zuwendungen z. T. so hoch, dass
ein Wegfall den jeweiligen Verein `schmerzen´ könnte. Ob sich der Aufwand gerade für
Vereine lohnt, die lediglich die Mindestzuwendung von 50,00 € erhalten, kann verwaltungsseitig nicht eingeschätzt werden.
Vereinzelt wurden Beschwerden hinsichtlich des Aufwandes geführt.
Mögliche Folgen einer Einstellung der Leistung für das Vereinsschwimmen:
- keine Trainingsmöglichkeit mehr, da die Vereine die Kosten ggf. nicht in Gänze
tragen können
- Erhöhung der Mitgliedsbeiträge; dadurch für Geringverdiener bzw. Bedürftige
nicht mehr tragbar
- weniger Menschen lernen schwimmen
- weniger Menschen sind dazu in der Lage andere aus einer bedrohlichen Situation
im Wasser zu retten
Der GPA-Bericht zielt ebenfalls auf die Einstellung dieser freiwilligen Aufgabe ab.
H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017
FD 3.docx
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales -
Datum: 07.03.2017
Produkt
05 – Soziale Leistungen
Produktgruppe
05.311 – Grundversorgung nach dem SGB XII
Kurzbeschreibung der Aufgaben:
- Bedürftige Menschen, die aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit keine Leistungen des SGB II
erhalten, erhalten Hilfe nach dem SGB XII.
- Träger ist hierbei der Rhein-Erft-Kreis
Bindungsgrad
Art
Umfang
gesetzlich bestimmt
gesetzlich bestimmt
Erläuterungen:
- Einen direkten Zusammenhang zum städtischen Haushalt besteht `lediglich´ durch den
wachsenden Personalbedarf bei steigenden Fallzahlen
Eine Einsparung im Bereich des Personalbedarf besteht nicht. Aufgrund der seit 2015
erhöhten Fallzahlen (inkl. Fallzahlen im Bereich des AsylbLG) wurde im lfd. Jahr die
Höhe des Personals angepasst.
H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017
FD 3.docx
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales -
Datum: 07.03.2017
Produkt
05 – Soziale Leistungen
Produktgruppe
05.312 – Grundversorgung nach dem SGB II
Kurzbeschreibung der Aufgaben:
- Arbeitsfähige Menschen erhalten Hilfe nach dem SGB II.
Bindungsgrad
Art
Umfang
Erläuterungen:
- keine städtische Zuständigkeit
- vertragliche Regelung zwecks Erstattung der Personalkosten von städtischen Personal
endete mit Ablauf des 31.12.2015; seit dem 01.01.2016 wird kein städtisches Personal
mehr im Jobcenter Bedburg eingesetzt
Einsparungen sind aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht möglich.
H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017
FD 3.docx
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales -
Datum: 07.03.2017
Produkt
17 – Stiftungen
Produktgruppe
17.710 – Stiftungen
Kurzbeschreibung der Aufgaben des Teilbereiches:
- Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung
Satzung aus dem Jahr 1960
Unterhaltung der Gräber der Familie Silverberg (Erhalt eines würdigen Zustandes)
sonstige Erträge sollen bedürftigen Einwohnern zu Gute kommen
- Rheinbraun-Sonderrücklage
Ratsbeschluss aus dem Jahr 1977
Verwendung der Erträge nach dem Vorbild der Dr. Paul und Louise SilverbergSatzung (Verwendung für bedürftige Einwohner)
Aufgrund eines Beschlusses des damalig zuständigen Ausschusses für Schule, Jugend,
Freizeit und Soziales erfolgte die Aufteilung jeweils hälftig zugunsten der Tafel Bedburg und
aller Leistungsempfänger nach dem SGB XII.
Dies ist für das Jahr 2016 erstmalig nicht erfolgt, da das Verfahren zur Berechnung der Ansprüche nach dem SGB XII umgestellt wird und die `Altversion´ nur noch soweit gepflegt
wird, dass eine ordnungsgemäße Berechnung der Ansprüche gewährleistet ist. Verschiedene Komponenten sind davon nicht betroffen. Dadurch hätte die Liste aller Leistungsempfänger manuell erstellt werden müssen. Dies stellt einen erheblichen Aufwand dar, der tatsächlich mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar ist und zudem in keinem Verhältnis steht
(Höhe der Erträge für das Jahr 2016 rd. 3.100 €, was einer Zuwendung von etwa 19,50 € bei
der Zahl der Leistungsempfänger des Jahres 2015 bedeutet hätte).
aktuell: Ratsbeschluss vom 06.12.2016
Verwaltung der Erträge in einem Fond – ähnlich wie dem Spendenfond Flüchtlingshilfe´ – zur Verwendung in `Härtefällen´, wenn keine anderen Möglichkeiten gegeben
sind.
Bindungsgrad
Art
Umfang
bestimmt durch Satzung bzw. Ratsbeschluss
Empfänger disponibel
Erläuterungen:
Einsparung lediglich über die geänderte Verwendung der Erträge im Sinne von Freisetzung
von Personalressourcen, da die Verwaltung des Fonds weniger Personal bindet (rd. 3 %).
Die für das Jahr 2016 einmal beschlossene Änderung der Verwendung der Erträge der
Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung und der Rheinbraun-Sonderrücklage – hälftige
Verwendung zu Gunsten der Bedburger Tafel und Einspeisung in den Fond für Härtefälle – sollten dauerhaft umgesetzt werden.
H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017
FD 3.docx
Aktenvermerk vom 07.03.2017
Seite: 15
Zusammenfassung der bezifferbaren Möglichkeiten zur Konsolidierung:
02.121 – Statistik und Ordnung
- 4.000 €
Erfrischungsgeld
- 2.000 €
Reduzierung Wahlhelfer
02.122 – Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung
Ordnungsangelegenheiten
- 11.000 €
Großveranstaltungen
- 2.000 €
Hundekotbeutel
300 €
pro Aufstellung/Instandhaltung eines neuen Hundekotspenders
- 4.000 €
Schädlings-/Rattenbekämpfung
250 €
Parkausweise Alt-Kaster
Bürgerbüro
- 1.100 €
Hinweis Ablauf Personalausweis
Brandschutz
- 7.000 €
Anpassung Kostensätze
08.421 – Förderung des Sports
- 8.000 €
- 38.000 €
Sportförderungsrichtlinien
Vereinsschwimmen
Zusammenfassung der nicht bezifferbaren Möglichkeiten zur Konsolidierung:
02.122 – Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung
Ordnungsangelegenheiten
- Kontrollkäufe mit Jugendlichen geringe Personalbindung (rd. 30 Stunden)
- Aufstellung von Hundekotbeutelspendern und Bestückung mit Beuteln
geringere Personalbindung
- Parkausweise Alt-Kaster
geringere Personalbindung
Bürgerbüro
- Einstellung Serviceleistung andere Fachdienste
geringere Personalbindung (rd. 30% einer VZ)
Verkehrssicherung
- Weihnachtsfrieden
höhere Personalbindung durch normale
Sachbearbeitung
- Informationskarten
geringere Personalbindung
Brandschutz
- Anpassung Kostensätze
höhere Personalbindung aufgrund einer Erhöhung der Anzahl von Abrechnungsmerkmalen
08.421 – Förderung des Sports
- Sportförderungsrichtlinien
geringere Personalbindung von ca. 5% einer VZ
17.710 – Stiftungen
essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD
3.docx
Aktenvermerk vom 07.03.2017
Seite: 16
- Verwendung der Erträge als Fond für Härtefälle
geringere Personalbindung von ca. 3% einer VZ
essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD
3.docx