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Beschlussvorlage (FD 3 - Anlage WP9-6/2017 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
246 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
08.03.17, 16:25
Aktualisiert
08.03.17, 16:25

Inhalt der Datei

Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales - Datum: 07.03.2017 Produkt 02 – Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 02.121 – Statistik und Ordnung Kurzbeschreibung der Aufgaben: - Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Wahlen sowie ggf. einmalig anfallende Erhebungen (z. B. Zensus) Bindungsgrad Art Umfang gesetzlich bestimmt gesetzlich bestimmt Erläuterungen: - Einsparungen möglich weniger Erfrischungsgeld (rd. 4.000 € ) Reduzierung des Personals (rd. 2.000 €) Reduzierung der Wahllokale (da der sich verringernde Zeitaufwand nicht eingeschätzt werden kann, ist eine Bezifferung einer möglichen Einsparung nicht möglich) Einsparungen sollte hier aus Sicht der Verwaltungen nicht vorgenommen werden, da dies die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen gefährdet. Da die umliegenden Kommunen z. T. erheblich mehr Erfrischungsgeld zahlen als die Stadt Bedburg wird es dadurch immer schwieriger, adäquate Wahlhelfer zu finden. Die Wahlvorstände sollten auch nicht mit dem Mindestmaß an Wahlhelfern besetzt sein, um Ausfälle am Wahltag kompensieren zu können. H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales - Datum: 07.03.2017 Produkt 02 – Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 02.122 – Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung Kurzbeschreibung der Aufgaben des Teilbereiches Gewerbewesen und Märkte: - Erfassung und Pflege des Gewerberegisters - Erteilung von Erlaubnissen und Einleitung von Untersagungen - Vor- und Nachbereitung von Wochen-/Jahrmärkten (Genehmigung, Untersagung, Kontrollen, etc.) - Betreuung der Stromverteilerkästen (Installation, Sicherstellung, Abrechnung) Bindungsgrad Art Umfang gesetzlich bestimmt disponibel Erläuterungen: - Bearbeitung Installation und Sicherstellung der Stromkästen durch qualifiziertes Personal (Techniker/Elektriker) und nicht durch Verwaltungsmitarbeiter - Wiedereinführung der Erhebung von Sondernutzungsgebühren bei den Wochenmärkten (vgl. auch GPA-Bericht) Einsparungen sind hier aus Sicht der Verwaltungen lediglich im Bereich der Personalbindung möglich; hierzu hat bereits die Organisationsuntersuchung ergeben, dass nicht entsprechendes Personal wesentlich länger für einen Sachverhalt benötigt als entsprechend ausgebildetes Personal. Die Einführung der Erhebung der Sondernutzungsgebühren wurde bereits bei der Änderung der Sondernutzungssatzung in den politischen Gremien äußerst kritisch bewertet, weil die Befürchtung besteht, dass Marktbeschicker durch die Erhebung der Gebühren nicht mehr an einer Teilnahme interessiert sind und dadurch das Angebot der (Wochen-)Märkte eingestellt werden muss. Der GPA-Bericht weist hier einen möglichen Ertrag in mittlerer vierstelliger Höhe bei Wiedereinführung aus. H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Aktenvermerk vom 07.03.2017 Seite: 3 Kurzbeschreibung der Aufgaben des Teilbereiches Ordnungsangelegenheiten: - Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und - Durchführung von Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr - Jugend-/Nichtraucherschutz örtliche Kontrollen der Gaststätten und Verfolgung von Beschwerden, Durchführung von Testkäufe mit Jugendlichen; örtliche Kontrollen des Jugendschutzes in den Abendstunden, Kontrollen bei größeren Veranstaltungen [z. B. Karneval, Mainacht, Karibische Nacht, Musikmeile, etc.] - Abwicklung von Wildschäden Teilnahme der Außenterminen mit dem Geschädigten und dem Jagdausübungsberechtigten sowie Erstellung des Vorgangs über den Wildschaden inkl. der Höhe des Ausgleichs - Schulzuführungen Aufsuchen der durch die Schulen gemeldeten Person und Zuführung zur Schule - Bestattung von Personen ohne Angehörige / Aufgaben nach dem Bestattungsgesetz Veranlassung der Bestattung, Ermittlung der Angehörigen/Erben, Nachlasssicherung, Ausstellung von Leichenpässen, Kostenanforderungen nach öffentlich-rechtlichen sowie privatrechtlichen Vorschriften - Fundtiere Aufnahme der Anzeige, Einfangen des Tieres, ggf. Kontaktaufnahme mit dem Tierarzt, Verbringung zum Tierheim - Immissionsschutz Entgegennahme von Beschwerden und Prüfung ob Verstoß vorliegt, örtliche Ermittlungen, Befragung von Zeugen etc. - Kampfmittelbeseitigung Beseitigung unter Zusammenarbeit mit der Kölner Leitstelle und dem Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf sowie Thyssengas GmbH - Schädlings-/ Rattenbekämpfung Aufnahme der Befallsmeldungen sowie wöchentliche Weiterleitung an die Fachfirma, Kontrolle der halbjährlichen Kanalbelegungen, - Preisauszeichnung Kontrolle hinsichtlich Preisauszeichnung, Handelsklassen, unlauterem Wettbewerb; bereits auf das Minimum reduziert - Schwarzarbeit Weiterleitung an die zuständige Behörde (Rhein-Erft-Kreis) - Sondernutzungen Entscheidung bei Antragstellung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der Verkehrssicherungspflicht - Spielhallen jährliche Kontrolle hinsichtlich Anzahl, Abstand und Zertifizierung der Geräte, Prüfung der bestehenden Spielhallen bzgl. geänderter Voraussetzung; ggf. Versagung des Betriebs - Unterbringung in Landeskliniken nach dem PsychKG bei Kenntnisnahme von Selbst-/Fremdgefährdern unverzüglicher Ortstermin mit entsprechender Person sowie einem Arzt, abschließende Entscheidung über Einweisung, Er-/Bearbeitung öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen zur Sicherstellung der Bearbeitung außerhalb der Öffnungszeiten - Verstöße Meldegesetz Erlass von Verwarnungen und Bußgeldbescheiden, Erlass von Ordnungsverfügungen, ggf. Beantragung Erzwingungshaft und Vollstreckung - Verwaltungsverfahren abgemeldeter Fahrzeuge Ermittlung Eigentümer, Aufforderung zur Entfernung aus dem öffentlichen Bereich einschließlich der Bereinigung von Schäden, ggf. Einleitung Bußgeldverfahren, Kostenersatz essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Aktenvermerk vom 07.03.2017 Seite: 4 - Gaststättenwesen Prüfung von Anträgen auf Erteilung einer Konzession einschließlich der persönlichen Zuverlässigkeit - Gerichtswesen Betreuung der Schiedspersonen und Schöffen einschließlich der Wahl, der Fertigung von Bekanntmachungen, Ausstattung mit Literatur - Genehmigung von Veranstaltungen/Sicherheitskonzepten Prüfung auf Erfordernis eines Sicherheitskonzeptes oder sonstiger Sicherheitsmaßnahmen, Einschätzung der Gefahrenlage für Bedburg; Festlegung von Maßnahmen hinsichtlich des Einsatzes von Sicherheits-/Rettungskräften, Kooperation mit der Kreispolizeibehörde - Hundeangelegenheiten Prüfung der Zuverlässigkeit bei der Haltung von Kampfhunden und Hunden besonderer Rasse, Auflagen bei der Hundehaltung [z. B. Einzäunung], Entscheidung und Einleitung von Zwangsmaßnahmen [z. B. Entzug des Hundes oder Verbot zur Haltung eines Hundes], Kontrolle über Anzeige-/Mitteilungspflichten, Verfolgung des erloschenen Versicherungsschutzes, Verfolgung der Abgabe/des Verkaufs, Erstellung der Gebührenbescheide nach den §§ 3, 10 und 11 LHundG - Ausstellung von Fischereischeinen - Ordnungspartnerschaft regelmäßiger Erfahrungsaustausche mit der Kreispolizei und Planung von gemeinsamen Aktionen im Hinblick auf Kontrollen bei Großveranstaltungen, Abstimmung mit der jeweiligen polizeilichen Einsatzleitung bzgl. der Zusammenarbeit und Aufgabenverteilung bei Einsätzen des Ordnungsamtes (auch außerhalb von Veranstaltungsterminen) - Bereitstellung der Hundekottüten und Aufstellung weiterer Hundekottütenspender nach Bedarf Bindungsgrad Art Umfang gesetzlich bestimmt disponibel Erläuterungen: Auch wenn der Umfang teilweise disponibel ist, ist eine Herabsetzung des Standards nicht angezeigt, da dies nicht zielführend wäre bzw. bereits minimiert ist. Jugendschutz - Zur Durchführung von Kontrollkäufen mit Jugendlichen ist die Ordnungsbehörde nicht verpflichtet. Die Erfahrungswerte jedoch zeigen, dass die Gewerbetreibenden bzw. deren Mitarbeiter/innen den Jugendschutz häufig vernachlässigen, so dass Alkohol und Tabak erworben werden könnte. Nur durch häufigere Kontrollkäufe können die Gewerbetreibenden und Mitarbeiter/innen sensibilisiert werden und der Schutzzweck erfüllt werden - Die Kontrollen bei den sog. Großveranstaltungen haben sich im Jahr 2016 auf rd. 400 Stunden belaufen. Eine Reduzierung widerspricht den Forderungen der Politik nach mehr Präsenz des Ordnungsamtes. - Ersparnis: geringere Personalbindung hinsichtlich der Kontrollkäufe rd. 30h zeitlicher Aufwand der Nachbearbeitung kann nicht beziffert werden, da dies je nach Ergebnis sehr unterschiedlich ausfällt; zuletzt jedoch aufwendiger wurde, da die Einsicht fehlt Personalkosten von rd. 11.000 € bzgl. der Großveranstaltungen Bereitstellung der Hundekottüten essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Aktenvermerk vom 07.03.2017 Seite: 5 - Zur Bewirtschaftung der derzeit im Stadtgebiet befindlichen Hundekottütenspender werden die entsprechenden Kotbeutel seitens der Stadt regelmäßig beschafft und die Spender entsprechend aufgefüllt. Zudem werden je nach Anregung aus der Bevölkerung geprüft, an welchen Standorten weitere Tütenspender aufgestellt werden können. - Ersparnis: ca. 2.000,- € jährlich für die Beschaffung von Kotbeutel zzgl. Personalkosten für ggf. weitere Tütenspender und Instandhaltung pro Stück ca. 300,- € zzgl. Personalkosten - Die Abschaffung der Hundekotbeutelspender würde eine deutliche Verschmutzung der öffentlichen Flächen und Anlagen durch Hundekot bedeuten. Auch im Hinblick auf die zu zahlende Hundesteuer und der Gebühren für die Anmeldung von großen Hunden nach dem Landeshundegesetz, würde eine Abschaffung auf Unverständnis seitens der Bevölkerung stoßen. Schädlings-/ Rattenbekämpfung - Die Durchführung von Rattenbekämpfung auf privaten Flächen und Grundstücken könnte abgeschafft bzw. eingespart werden. Ersparnis rd. 4.000 € [ Kündigungsfrist drei Monate zum Jahresende] Es ist davon auszugehen, dass Bürger keine Mittel aufwenden, um auf eigene Kosten eine Rattenbekämpfung durchzuführen. Es ist von einer Steigerung der Schädlingszahlen auszugehen. Hinweis: Durch den Wegfall der Verpflichtung durch die Ordnungsbehörde bezüglich des Infektions- und Seuchenschutzes, ist die für den Bürger kostenlose Rattenbekämpfung auf privaten Grundstücken als sogenannter Bürgerservice fortgeführt worden. Der im Jahr 2007 von der Verwaltung vorgeschlagene Wegfall dieser für den Bürger kostenfreien Rattenbekämpfung wurde seinerzeit abgelehnt. Die Bürger zum Kostenersatz heranzuziehen, wird aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwandes zu Mehraufwendungen führen. Vorgeschlagen werden könnte dem Bürger die Einschaltung eines Schädlingsbekämpfers auf eigene Rechnung anheim zu stellen. Ausstellung von Parkausweisen - Die Ausstellung der Parkausweise im Bereich Alt-Kaster dient der Kontrolle der Parkberechtigten. Die Ausweise werden für die Dauer von drei Jahren ausgestellt. Ersparnis: ca. 250,- € (Personalkosten nicht enthalten) [ sofort möglich] Einsparungen sollte hier aus Sicht der Verwaltungen nicht vorgenommen werden, da dies dem Schutzzweck der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und den politischen Wünschen widerspricht. Verzichtet man auf Serviceleistungen dem Bürger gegenüber so ist von einer erheblichen negativen Entwicklung des Stadtbildes auszugehen. Hinsichtlich der Parkausweise würde das historische Stadtbild Alt-Kasters unter einem zunehmenden `Zuparken´ der Flächen leiden und an touristischer Bedeutung verlieren. essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Aktenvermerk vom 07.03.2017 Seite: 6 Kurzbeschreibung der Aufgaben des Teilbereiches Bürgerbüro: - Meldeangelegenheiten Pflege Melderegister [Eintragung Geburten, Eheschließungen, -scheidungen, Lebenspartnerschaften, Sterbefälle, Namensänderung, Adoption, Kirchenaustritt/-eintritt, Betreuungen, Pflege E-Akte]; Antragsaufnahme, Prüfung Personalien, Informationsgespräche BürgerInnen, Aushändigung des Produkts, Bestellung u. Überwachung bei Bundesdruckerei, Verlustmeldungen, Wohnungsgeberbestätigung, Rücksprache mit anderen Behörden, Überwachung/Bearbeitung X-Meldenachrichten, Konfliktbearbeitung, Auskunfterteilung ZEMA & EMA-Anfragen sowie Passbildanforderung, Suchvermerke, Bearbeitung Auskunftssperren, Informationen (allg.) an BürgerInnen/Behörden, Abrechnung Register und Abgleich mit Kassenprogramm Führerschein [Antragsaufnahme Erst- Neu- Umtauschantrag, Antrag begleitetes Fahren, Führungszeugnis, Ausnahmegenehmigung, Umschreibung Fahrzeug-Zulassung] Hunde [An-, Um-, Abmeldeformulare ausfüllen, Hundemarke, Unterlagen große Hunde] Ausstellung von Bescheinigungen [Lebens-, Haushalts-, Aufenthalts-, Meldebescheinigungen] - gewerberechtliche Angelegenheiten Auskünfte aus Gewerbezentralregister, Abrechnung Register und Abgleich mit Kassenprogramm - Wahlen Zuständigkeit für den Bereich der Briefwahlunterlagen - Sonstiges Ausgabe von Anträgen, Infomaterial, gelben Säcken, Beratung, Verkauf Schwimmbadkarten, Entgegennahme Gebühren, Pflege Kassenprogramm, Abführung der Einnahmen an Kasse, Betreuung Tele-Cashgeräte Bindungsgrad Art Umfang gesetzlich bestimmt disponibel Erläuterungen: - Einstellung der Serviceleistungen a) für andere Fachdienste (Verkauf von Schwimmbadkarten, Müllsäcken, Ausgabe von gelben Säcken, etc.) b) für den Bürger (schriftlicher Hinweis auf den Ablauf des Ausweises) Einsparung: rd. 1.100 € Portokosten zzgl. Papier- und Personalkosten [ sofort möglich] - Nutzung von professionellen Programmen (z. B. Kassenprogramm) Einsparung: Personalressourcen bei der Änderung der Parameter [ sofort möglich] - Problemlösungen der Hard-/Software durch Anbieter und qualifiziertes Personal Einsparung: geringere Personalbindung im Bürgerbüro, dafür mehr im IT-Bereich; hier ist aber aufgrund der Qualifizierung eine geringere Personalbindung zu erwarten [ sofort möglich] Die möglichen Einsparungen sind lediglich marginal. Allerdings wurde bereits im Rahmen der Organisationsuntersuchung darauf hingewiesen, dass nicht entsprechend qualifiziertes Personal wesentlich länger für einen Sachverhalt benötigt als entsprechend ausgebildetes Personal. essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Aktenvermerk vom 07.03.2017 Seite: 7 Spätestens wenn die Verwaltung in einem Rathaus untergebracht ist, sollte die `Verkaufsstelle´ Bürgerbüro nicht mehr notwendig sein. Grundsätzlich hat jede(r) BürgerIn eigenverantwortlich auf die Gültigkeit seines Personalausweises zu achten. Auf das Hinweisschreiben zum Ablauf des Personalausweises kann verzichtet werden. Kurzbeschreibung der Aufgaben des Teilbereiches Standesamt: - Einbürgerungen Beratung, Prüfung der erforderlichen Unterlagen, Beglaubigungen, Einholung von Stellungnahmen - Eheschließungen/Lebenspartnerschaften (mit und ohne ausl. Beteiligung) Anmeldung einschließlich der Prüfung aller Voraussetzungen zur Eheschließung/Lebenspartnerschaft, Durchführung und Beurkundung einschließlich der Feststellung der Identität, der Klärung der Namensführung, ggf. Dolmetschervereidigung - Beurkundungen aller Art Sterbefälle Sterbefälle, Personenstände, Folgebeurkundungen, Nachbeurkundungen bei Personenstandsfällen im Ausland - Namensänderungen/Namenserteilungen Beratung der Antragstellung, Stellungnahme, - Ehefähigkeitszeugnisse rechtliche Beurteilung der Urkunden/Unterlagen, Prüfung der Ehefähigkeit nach Heimatrecht, Belehrung über die Auswirkungen von im Ausland geschlossenen Ehen, Beratung hinsichtlich der nachträglich Möglichkeiten der Nachbeurkundung und Namenserklärung - Anerkennung ausländische Urteile Prüfung der Antragsberechtigung, Belehrung über die rechtlichen Auswirkungen, Zustimmung der Mutter, Drittanerkennung - Vaterschaftsanerkennungen Beurkundung der Vaterschaft, Zustimmung der Mutter, Drittanerkennung Bindungsgrad Art Umfang gesetzlich bestimmt disponibel Erläuterungen: - Der Umfang der Aufgaben im Standesamt ist zwar zum Teil disponibel, jedoch sollte der bestehende Standard beibehalten werden. Die Stadt Bedburg hat z. B. mit den weiteren Trauungsorten außerhalb des Rathauses (Schloss Bedburg und Gut Hohenholz) Möglichkeiten geschaffen, die Paare veranlassen sich in Bedburg trauen zu lassen. Dies hat eine positive Auswirkung auf die Außendarstellung der Stadt Bedburg. Der damit erhöhte Aufwand innerhalb der Verwaltung wird durch entsprechende Gebühren ausgeglichen. Einsparungen sind aus Sicht der Verwaltungen nicht ohne einen Imageschaden zu realisieren essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Aktenvermerk vom 07.03.2017 Seite: 8 Kurzbeschreibung der Aufgaben des Teilbereiches Verkehrssicherung: - Überwachung des ruhenden Verkehrs - Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Bindungsgrad Art Umfang gesetzlich bestimmt disponibel Erläuterungen: - Verzicht auf den sog. Weihnachtsfrieden über einen Zeitraum von rd. drei Wochen um Weihnachten erhalten Bürger nur noch Info, dass sie eine verkehrliche Ordnungswidrigkeit begangen haben und kein Verwarn/Bußgeld erhalten - Verzicht auf Informationskarten, dass ordnungswidriges Parkverhalten vorliegt Einsparungen können nicht beziffert werden, da keine Erhebung darüber geführt wird, wie viele Ordnungswidrigkeiten und in welcher Höhe während des sog. Weihnachtsfrieden begangen wurden. Durch den Verzicht auf die Informationskarten verringert sich die zeitliche Bindung des Personals im Außendienst als auch im Innendienst, da die Betroffenen häufig bereits am Tattag sehr deutlich ihre Meinung dem Mitarbeiter im Innendienst gegenüber äußern. Eine Bezifferung der Ersparnis kann jedoch nicht getroffen werden, da über diese Sachverhalte keine Erhebungen vorgenommen werden. essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales - Datum: 07.03.2017 Produkt 02 – Sicherheit und Ordnung Produktgruppe 02.126 – Brandschutz Kurzbeschreibung der Aufgaben: - Leitung der Feuerwehr Entwicklung von Zielvorstellungen und Leitlinien, Koordinierung Leistungsprozesse, Controlling hinsichtlich der Leistungsfähigkeit, Administration der EDV, Planung/Durchführung von Alarmübungen und Aus-/Fortbildungen, Mitgliedergewinnung - Feuerschutz allgemein Erstellung verschiedenster Statistik bezogen auf die einzelnen Löschzüge sowie auf die gesamte Feuerwehr - Brandschauen Planung/Durchführung sowie Überwachung der Fristen, Erstellung der Berichte sowie Kostenersatzbescheide - Erstellung Brandschutzbedarfsplan Erfassung und Aktualisierung von Datenbeständen, Aufarbeitung von entstehenden Fragestellungen, Planung und Anpassung von einsatztaktischen Änderungsvorschläge, jährliches Controlling - Löschwasserversorgung regelmäßige Kontrollen - Rettungsdienst Überwachung Rettungsdienstbedarfsplan - Katastrophen- und Zivilschutz Aufarbeitung der SAE-Planung, Warnung der Bevölkerung, Mitarbeit in stadtübergreifenden Gremien - Brandschutzdienststelle Stellungnahme in bauaufsichtlichen Verfahren und bei Veranstaltungen, Überwachung Brandmeldeanlagen, Durchführung von Brandverhütungsschauen - Feuerwehreinsätze Teilnahme als Einsatzleitung Bindungsgrad Art Umfang gesetzlich bestimmt disponibel Erläuterungen: - Nach § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) ist der Leiter der Feuerwehr erst dann verpflichtend hauptamtlich zu führen, wenn auch eine ständig mit mind. sechs hauptamtlichen Funktionen besetzte Feuerwache besteht. Die/Der LeiterIn der Feuerwache übernimmt dann auch die Leitung der Feuerwehr. Die Entscheidung, den Leiter der Feuerwehr hauptamtlich zu besetzten, ist seinerzeit politisch getroffen worden. Aktuell wird der Stellenanteil des Leiters der Feuerwehr mit rd. 30% einer Vollzeitstelle umgesetzt. Dies ist nach derzeitigem Stand auskömmlich. Auch wenn es sich hierbei um eine freiwillige Aufgabe (Besetzung im hauptamtlichen Bereich) handelt, ist von einer Besetzung der Leitung der Feuerwehr im Ehrenamt abzusehen. Ein ehrenamtliche(r) LeiterIn der Feuerwehr könnte diese Funktion nur neben ihrer/seiner regulären Arbeitstätigkeit erfüllen, die überwiegend außerhalb der Dienstzeiten der VerH:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Aktenvermerk vom 07.03.2017 Seite: 10 waltung liegen dürfte. Hierdurch entstehen aufgrund von Reibungs-/Qualitätsverluste deutliche Nachteile bei der Aufgabenbewältigung. Ob tatsächlich eine Kostenersparnis zu erzielen wäre, ist auch aufgrund der Tatsache fraglich, dass mittlerweile 8 von 10 Leitern der Feuerwehren im Rhein-Erft-Kreis hauptamtliche besetzt sind. Darauf ist die Bearbeitung aller Aufgabenstellungen ausgerichtet, so dass den Einsparungen höhere Auslagen gegenüber stehen würden. - Die Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Bedburg bei Einsätzen der Feuerwehr wurde an das neue BHKG angepasst. Die Anpassung der Kostensätze steht noch aus. Zusätzlich sind durch das BHKG neue Tatbeständen zur Kostenregelungen gegeben. Inwieweit diese Tatbestände tatsächlich passieren, kann nicht eingeschätzt werden. - Bei der Berechnung der Gebührenkalkulation wurden vor rd. fünf Jahren die damals einschlägigen Urteile berücksichtigt, was zu einer Verringerung der Gebühren zur Folge hatte. Dies wird sich mit der Anpassung der Kostensätze ebenfalls wieder ändern, so dass sich die Summe der Kostenersatzes gesamt erhöhen wird (grobe Einschätzung: rd. + 7.000 €). Der Standard im Bereich der Feuerwehr sollte beibehalten werden. Ggf. sind die Standards/Anstrengungen im Bereich der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr zu verstärken (z. B. Mitgliedergewinnung). essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales - Datum: 07.03.2017 Produkt 08 – Gesundheit und Sport Produktgruppe 08.421 – Förderung des Sports Kurzbeschreibung der Aufgaben: - Förderung der im Stadtgebiet ansässigen Sportvereine und -vereinigungen Bindungsgrad Art Umfang disponibel disponibel Erläuterungen: - Sportförderungsrichtlinien Förderung von 5 – 7 Vereinen jährlich (seit 2013) jugendliche Mitglieder: rd. 1.300 Mittel 2017: 8.000 € Personalbindung: ca. 5% einer Vollzeitstelle - Vereinsschwimmen Um den Vereinen entsprechende Trainingsmöglichkeiten zu geben, fallen jährliche Kosten an, da das Schwimmbad dann nicht bzw. nur teilweise für die Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Mittel 2017: rd. 38.000 € Da der Betrag in Gänze ausgeschöpft wird, sind die Zuwendungen z. T. so hoch, dass ein Wegfall den jeweiligen Verein `schmerzen´ könnte. Ob sich der Aufwand gerade für Vereine lohnt, die lediglich die Mindestzuwendung von 50,00 € erhalten, kann verwaltungsseitig nicht eingeschätzt werden. Vereinzelt wurden Beschwerden hinsichtlich des Aufwandes geführt. Mögliche Folgen einer Einstellung der Leistung für das Vereinsschwimmen: - keine Trainingsmöglichkeit mehr, da die Vereine die Kosten ggf. nicht in Gänze tragen können - Erhöhung der Mitgliedsbeiträge; dadurch für Geringverdiener bzw. Bedürftige nicht mehr tragbar - weniger Menschen lernen schwimmen - weniger Menschen sind dazu in der Lage andere aus einer bedrohlichen Situation im Wasser zu retten Der GPA-Bericht zielt ebenfalls auf die Einstellung dieser freiwilligen Aufgabe ab. H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales - Datum: 07.03.2017 Produkt 05 – Soziale Leistungen Produktgruppe 05.311 – Grundversorgung nach dem SGB XII Kurzbeschreibung der Aufgaben: - Bedürftige Menschen, die aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit keine Leistungen des SGB II erhalten, erhalten Hilfe nach dem SGB XII. - Träger ist hierbei der Rhein-Erft-Kreis Bindungsgrad Art Umfang gesetzlich bestimmt gesetzlich bestimmt Erläuterungen: - Einen direkten Zusammenhang zum städtischen Haushalt besteht `lediglich´ durch den wachsenden Personalbedarf bei steigenden Fallzahlen Eine Einsparung im Bereich des Personalbedarf besteht nicht. Aufgrund der seit 2015 erhöhten Fallzahlen (inkl. Fallzahlen im Bereich des AsylbLG) wurde im lfd. Jahr die Höhe des Personals angepasst. H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales - Datum: 07.03.2017 Produkt 05 – Soziale Leistungen Produktgruppe 05.312 – Grundversorgung nach dem SGB II Kurzbeschreibung der Aufgaben: - Arbeitsfähige Menschen erhalten Hilfe nach dem SGB II. Bindungsgrad Art Umfang Erläuterungen: - keine städtische Zuständigkeit - vertragliche Regelung zwecks Erstattung der Personalkosten von städtischen Personal endete mit Ablauf des 31.12.2015; seit dem 01.01.2016 wird kein städtisches Personal mehr im Jobcenter Bedburg eingesetzt Einsparungen sind aufgrund fehlender Zuständigkeit nicht möglich. H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales - Datum: 07.03.2017 Produkt 17 – Stiftungen Produktgruppe 17.710 – Stiftungen Kurzbeschreibung der Aufgaben des Teilbereiches: - Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung Satzung aus dem Jahr 1960 Unterhaltung der Gräber der Familie Silverberg (Erhalt eines würdigen Zustandes) sonstige Erträge sollen bedürftigen Einwohnern zu Gute kommen - Rheinbraun-Sonderrücklage Ratsbeschluss aus dem Jahr 1977 Verwendung der Erträge nach dem Vorbild der Dr. Paul und Louise SilverbergSatzung (Verwendung für bedürftige Einwohner) Aufgrund eines Beschlusses des damalig zuständigen Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales erfolgte die Aufteilung jeweils hälftig zugunsten der Tafel Bedburg und aller Leistungsempfänger nach dem SGB XII. Dies ist für das Jahr 2016 erstmalig nicht erfolgt, da das Verfahren zur Berechnung der Ansprüche nach dem SGB XII umgestellt wird und die `Altversion´ nur noch soweit gepflegt wird, dass eine ordnungsgemäße Berechnung der Ansprüche gewährleistet ist. Verschiedene Komponenten sind davon nicht betroffen. Dadurch hätte die Liste aller Leistungsempfänger manuell erstellt werden müssen. Dies stellt einen erheblichen Aufwand dar, der tatsächlich mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar ist und zudem in keinem Verhältnis steht (Höhe der Erträge für das Jahr 2016 rd. 3.100 €, was einer Zuwendung von etwa 19,50 € bei der Zahl der Leistungsempfänger des Jahres 2015 bedeutet hätte). aktuell: Ratsbeschluss vom 06.12.2016 Verwaltung der Erträge in einem Fond – ähnlich wie dem Spendenfond Flüchtlingshilfe´ – zur Verwendung in `Härtefällen´, wenn keine anderen Möglichkeiten gegeben sind. Bindungsgrad Art Umfang bestimmt durch Satzung bzw. Ratsbeschluss Empfänger disponibel Erläuterungen: Einsparung lediglich über die geänderte Verwendung der Erträge im Sinne von Freisetzung von Personalressourcen, da die Verwaltung des Fonds weniger Personal bindet (rd. 3 %). Die für das Jahr 2016 einmal beschlossene Änderung der Verwendung der Erträge der Dr. Paul und Louise Silverberg-Stiftung und der Rheinbraun-Sonderrücklage – hälftige Verwendung zu Gunsten der Bedburger Tafel und Einspeisung in den Fond für Härtefälle – sollten dauerhaft umgesetzt werden. H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Aktenvermerk vom 07.03.2017 Seite: 15 Zusammenfassung der bezifferbaren Möglichkeiten zur Konsolidierung: 02.121 – Statistik und Ordnung - 4.000 € Erfrischungsgeld - 2.000 € Reduzierung Wahlhelfer 02.122 – Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung Ordnungsangelegenheiten - 11.000 € Großveranstaltungen - 2.000 € Hundekotbeutel 300 € pro Aufstellung/Instandhaltung eines neuen Hundekotspenders - 4.000 € Schädlings-/Rattenbekämpfung 250 € Parkausweise Alt-Kaster Bürgerbüro - 1.100 € Hinweis Ablauf Personalausweis Brandschutz - 7.000 € Anpassung Kostensätze 08.421 – Förderung des Sports - 8.000 € - 38.000 € Sportförderungsrichtlinien Vereinsschwimmen Zusammenfassung der nicht bezifferbaren Möglichkeiten zur Konsolidierung: 02.122 – Angelegenheiten der öffentlichen Ordnung Ordnungsangelegenheiten - Kontrollkäufe mit Jugendlichen geringe Personalbindung (rd. 30 Stunden) - Aufstellung von Hundekotbeutelspendern und Bestückung mit Beuteln geringere Personalbindung - Parkausweise Alt-Kaster geringere Personalbindung Bürgerbüro - Einstellung Serviceleistung andere Fachdienste geringere Personalbindung (rd. 30% einer VZ) Verkehrssicherung - Weihnachtsfrieden höhere Personalbindung durch normale Sachbearbeitung - Informationskarten geringere Personalbindung Brandschutz - Anpassung Kostensätze höhere Personalbindung aufgrund einer Erhöhung der Anzahl von Abrechnungsmerkmalen 08.421 – Förderung des Sports - Sportförderungsrichtlinien geringere Personalbindung von ca. 5% einer VZ 17.710 – Stiftungen essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx Aktenvermerk vom 07.03.2017 Seite: 16 - Verwendung der Erträge als Fond für Härtefälle geringere Personalbindung von ca. 3% einer VZ essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\HSK - Sondersitzungen\Anlagen SIV\Aufgabenanalyse HFA 2017 FD 3.docx