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Beschlussvorlage (Konzept möglicher Arbeitsschwerpunkte eines Kommunalen Integrationszentrums im Rhein-Erft-Kreis (KIZ))

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
105 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
27.05.13, 17:13
Aktualisiert
27.05.13, 17:13
Beschlussvorlage (Konzept möglicher Arbeitsschwerpunkte eines Kommunalen Integrationszentrums im Rhein-Erft-Kreis (KIZ)) Beschlussvorlage (Konzept möglicher Arbeitsschwerpunkte eines Kommunalen Integrationszentrums im Rhein-Erft-Kreis (KIZ)) Beschlussvorlage (Konzept möglicher Arbeitsschwerpunkte eines Kommunalen Integrationszentrums im Rhein-Erft-Kreis (KIZ))

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 126/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen Vorlage für Integrationsrat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Konzept möglicher Arbeitsschwerpunkte eines Kommunalen Integrationszentrums im Rhein-Erft-Kreis (KIZ) Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 22.05.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 126/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: H. Albert 22.05.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Integrationsrat Betreff: Konzept möglicher Arbeitsschwerpunkte eines Kommunalen Integrationszentrums im Rhein-Erft-Kreis (KIZ) Beschlussentwurf: Der Integrationsrat der Stadt Wesseling befürwortet eine Antragstellung auf Förderung eines Kommunalen Integrationszentrums auf der Grundlage des Konzeptentwurfes des Rhein-Erft-Kreises vom 7. Mai 2013. Die Stadt Wesseling ist künftig, bei Wegfall der Landesförderung, weder in der Lage noch bereit, einen finanziellen Beitrag für das Integrationszentrum zu leisten. Sachdarstellung: Zur Umsetzung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes eine Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren erlassen. In dieser Richtlinie ist geregelt, dass das Land für die Einrichtung solcher Zentren an Kreise und kreisfreie Städte Personalkostenzuschüsse gewähren kann. Hierzu müssen die Kreise und kreisfreie Städte bei den zuständigen Ministerien einen Förderantrag mit einem Konzept der vorgesehenen Arbeitsschwerpunkte einreichen. Die Anträge müssen bis zum 31.07.2013 vorliegen. Nach der Genehmigung des Förderantrages können dann die jeweiligen Kommunalen Integrationszentren ihre Arbeit aufnehmen. 1. Problem Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ergeben sich für diese neuen Integrationszentren Aufgaben in zwei Handlungsfeldern, die mit den Oberbegriffen „Integration durch Bildung“ und „Integration als Querschnittsaufgabe“ umschrieben werden können. Zu diesen Handlungsfeldern wurden von verschiedenen Arbeitsgruppen auf Kreisebene Arbeitsschwerpunkte definiert und in einem Konzeptentwurf zusammengefasst. Mit der Bitte um eine örtliche Beratung und entsprechende Rückmeldung, erfolgte dann die Weitergabe der vorgeschlagenen Arbeitsschwerpunkte vom Rhein-Erft-Kreis an die zehn kreisangehörigen Kommunen. Damit bis zum 31.07.2013 ein entsprechender Antrag des Rhein-Erft-Kreises bei den zuständigen Ministerien eingereicht werden kann soll der Kreistag in seiner Sitzung am 18. Juli 2013 über die Antragstellung zur Einrichtung eine Kommunalen Integrationszentrums und die vorgeschlagenen Arbeitsschwerpunkte beschließen. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, dass der Integrationsrat der Stadt Wesseling eine Antragstellung auf Förderung eines Kommunalen Integrationszentrums auf der Grundlage des Konzeptentwurfes des Rhein-Erft-Kreises vom 7. Mai 2013 (Anlage zur Sitzungsvorlage) befürwortet. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Rhein-Erft-Kreis (KIZ) hat für die Stadt Wesseling derzeit keine finanziellen Auswirkungen.