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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/118 "Südliche Flach-Fengler-Straße" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
168 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
02.09.13, 17:09
Aktualisiert
02.09.13, 17:09
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/118 "Südliche Flach-Fengler-Straße"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/118 "Südliche Flach-Fengler-Straße"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/118 "Südliche Flach-Fengler-Straße"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/118 "Südliche Flach-Fengler-Straße"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 203/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 60 - - 80 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 1/118 "Südliche Flach-Fengler-Straße" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 60 - - 80 - 22.08.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 203/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Stefan Wessels 27.08.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/118 "Südliche Flach-Fengler-Straße" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ 2. Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 27.11.2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße““ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, sich im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Der Aufstellungsbeschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 12.12.2012 ortsüblich bekanntgemacht worden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat parallel in seiner Sitzung vom 27.11.2012 die Zurückstellung eines Bauantrags zur Nutzungsänderung von vorher als Ladenlokal genutzten Räumlichkeiten zu einer Spielhalle gem. § 15 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die betreffende Immobilie liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“. Grund für die Zurückstellung ist die Befürchtung, dass die von der Stadt Wesseling für den Geltungsbereich der Bauleitplanung verfolgten städtebaulichen Zielsetzungen durch die beantragte Nutzungsänderung gefährdet sind. Der Bescheid über die Zurückstellung wurde dem Antragssteller am 17.12.2012 zugeschickt. Die Zurückstellung ist 1 Jahr gültig. Aufgrund aktueller Überlegungen des Dezernats II zur Entwicklung der öffentlichen Grünfläche entlang der Birkenstraße/ Westring, wird diese Fläche aus dem ursprünglich im Aufstellungsbeschluss gefassten Geltungsbereich herausgenommen (siehe Abbildung). Die Fläche wird von Dezernat II als mögliche Potenzialfläche für eine Kindergartenansiedlung in Erwägung gezogen. Um zukünftige Entwicklungen durch die Bauleitplanung nicht zu verhindern, wird die Fläche aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ herausgenommen. Geltungsbereich – Aufstellungsbeschluss vom 27.11.2012 Geänderter Geltungsbereich Durch den geänderten Geltungsbereich bleiben die ursprünglichen Ziele der Bauleitplanung in ihren Grundzügen gewahrt, sodass die Zielerreichung nach wie vor gewährleistet ist. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ dient den im Aufstellungsbeschluss formulierten städtebaulichen Zielen der Stadt Wesseling und stellt im wesentlichen eine planungsrechtliche Klarstellung der aktuellen örtlichen Situation und eine Anpassung der planungsrechtlichen Festsetzungen dar. Dabei wird je nach Zielsetzung und bestehender Nutzungsstruktur in „Besondere Wohngebiete“ (WB) und „Allgemeine Wohngebiete“ (WA) differenziert. Lediglich der nordwestliche Teilbereich der Flach-Fengler-Straße wird weiterhin als Kerngebiet (MK) festgesetzt, da dieser zum einen den südlichen Eingangsbereich in die Fußgängerzone markiert und zum anderen sehr stark durch kerngebietstypische Nutzungen geprägt ist. Mit der Ausweisung als MK soll diese Funktion auch zukünftig gestärkt werden. Auch wenn bereits im bislang geltenden Bebauungsplan Nr. 31 im Bereich der Flach-Fengler-Straße überwiegend Kerngebiete ausgewiesen sind, ist formal eine Anpassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wesseling für die im Bebauungsplan Nr. 1/118 festgesetzte Kerngebietsfläche erforderlich. Die Anpassung erfolgt im Rahmen einer Berichtigung des Flächennutzungsplanes gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 mit der Darstellung „Gemischte Baufläche“. Einzelheiten zur Planung können den vorliegenden Entwurfsunterlagen entnommen werden. 2. Lösung Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Es wird empfohlen, den entsprechenden Beschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling zu fassen. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen keine Anlagen    Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße“ (verkleinert auf A3) Entwurf der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-FenglerStraße (als DIN A4 Format) Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 1/118 „Südliche Flach-Fengler-Straße Anmerkung Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar des Planentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 1/118 im Originalformat.