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Info GB (Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
20.06.2013
Erstellt
24.05.13, 12:01
Aktualisiert
24.05.13, 12:01
Info GB (Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht  im Kreis Euskirchen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 23/2013 22.05.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Soziales und Gesundheit 20.06.2013 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen Gemäß § 16 Abs. 3 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sind die Heimaufsichtbehörden verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Der vorliegende Bericht der Heimaufsicht des Kreises Euskirchen für die Jahre 2011 und 2012 gibt Aufschluss über die Aufgaben und Tätigkeiten der Heimaufsichtsbehörde sowie über deren Erfahrungen im Umgang mit dem geltenden Heimrecht und spiegelt darüber hinaus die aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen des Kreises Euskirchen wieder. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)