Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
20.06.2013
Erstellt
24.05.13, 12:01
Aktualisiert
24.05.13, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 23/2013
22.05.2013
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
20.06.2013
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht im Kreis Euskirchen
Gemäß § 16 Abs. 3 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sind die Heimaufsichtbehörden verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen.
Der vorliegende Bericht der Heimaufsicht des Kreises Euskirchen für die Jahre 2011 und 2012 gibt
Aufschluss über die Aufgaben und Tätigkeiten der Heimaufsichtsbehörde sowie über deren Erfahrungen im Umgang mit dem geltenden Heimrecht und spiegelt darüber hinaus die aktuelle Situation in
den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen des Kreises Euskirchen wieder.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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