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Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW hier: Verkehrssituation auf der Klosterstraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
198 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
20.10.16, 18:02
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
hier: Verkehrssituation auf der Klosterstraße) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
hier: Verkehrssituation auf der Klosterstraße) Beschlussvorlage (Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9191/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss Abstimmungsergebnis: 03.11.2016 Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW hier: Verkehrssituation auf der Klosterstraße Beschlussvorschlag: Gemäß § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Bedburg vom 15.12.2009 in der zur Zeit gültigen Fassung empfiehlt der Stadtentwicklungsausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss, den Bürgerantrag - die Geschwindigkeitsreduzierung auf der Klosterstraße betreffend - abzulehnen und alternative Maßnahmen zur Verkehrssicherheit im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes zu thematisieren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 18.07.2016 (Anlage 1) wurden durch die Anwohner der Klosterstraße Bedenken hinsichtlich der beabsichtigten städtebaulichen Veränderungen im Bereich der oberen Lindenstraße (zusätzliche Einrichtung von Stellplätzen und Verringerung der Fahrbahnbreite) sowie die Einrichtung eines Shared-Space-Bereiches im Bereich Graf-Salm-Straße und FriedrichWilhelm-Straße geäußert und eine Einbeziehung der Klosterstraße „in die gesamte Verkehrssituation der Stadt Bedburg“ beantragt. Die Antragsteller äußern insbesondere die Befürchtung, dass die geplanten Änderungen in der Innenstadt zu einer Verlagerung des Kraftfahrzeugverkehrs auf die Klosterstraße führen könnten und regen eine „Verkehrsberuhigung“ (Geschwindigkeitsbegrenzung / Öffnung anderer Straßen) an. Die Klosterstraße befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt Bedburg. Es handelt sich hierbei zwar um keine Straße des klassifizierten Straßennetzes, jedoch dient sie im Wesentlichen dem innerörtlichen Ziel- und Quellverkehr mit Verbindung zum überörtlichen Verkehr sowie teilweise dem Durchgangsverkehr und ist daher als Sammelstraße mit Zügen einer örtlichen Einfahrtsstraße zu charakterisieren. Der Klosterstraße kommt hierbei eine wichtige Bedeutung hinsichtlich der Abwicklung des Verkehres aus der Innenstadt, der Außenbereiche und der angrenzenden Gewerbegebiete zu. Die beantragte Geschwindigkeitsreduzierung wird verwaltungsseitig aus den nachfolgend bezeichneten Gründen als kritisch gesehen: 1. Nach allgemeinen Erfahrungswerten kann eine Geschwindigkeitsreduzierung lediglich über straßenbauliche Veränderungen wirksam erzielt werden. Hierfür erforderliche Maßnahmen, z.B. Einbauten, Verschwenkungen oder bauliche Fahrbahnverengungen, führen zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Passierbarkeit der Straße, bis hin zur vollständigen Unterbrechung des Verkehrsflusses (Rückstau, vollständige Stauung der Durchfahrt), wodurch eine zusätzliche Gefährdungslage geschaffen wird (z.B. Auffahrunfälle durch plötzliches Abbremsen oder Rangieren auf der Straße, Blockierung der Ausfahrt des Rettungsdienstes). Darüber hinaus führen Einbauten von Verschwenkungen zu einer deutlichen Reduzierung des Parkraumangebotes und verstärken damit die Tendenz zum verkehrswidrigen Parken bei gleichbleibend hohem Parkdruck bzw. Verdrängung des Parkdrucks in angrenzende Wohnstraßen. 2. Ferner befindet sich die Zufahrt zur Ambulanz und Rettungswache des Krankenhauses St. Hubertusstift auf der Klosterstraße. Grundsätzlich bewirken verkehrsberuhigende Maßnahmen eine Verschlechterung der Hilfsfristen (d.h. der Zeit zwischen Alarmierung bis Erreichen des Einsatzortes) des Rettungsdienstes. Diese Problematik gilt gleichwohl für den Linienbusverkehr, wo mit regelmäßigen Verzögerungen im Betriebsablauf gerechnet werden muss. Verschwenkungen auf der Fahrbahn stellen darüber hinaus eine zusätzliche Beeinträchtigung für den regelmäßigen Rettungs- und Krankentransport dar. 3. Nach Einschätzung der Verwaltung sind Anhaltspunkte für eine Mehrfrequentierung der Klosterstraße - bedingt durch die geplanten Änderungen im Innenstadtbereich - nicht ersichtlich. Der Durchgangsverkehr durch die Innenstadt in Richtung L361n würde sich voraussichtlich nicht im signifikanten Umfang auf die Wiesenstraße, Klosterstraße und Kölner Straße verlagern, sondern eher direkt auf die L279 (Richtung Grevenbroich) oder über die Bahnstraße und K37n auf die L361n (Richtung Bergheim) verlagern. Beschlussvorlage WP9-191/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 4. Eine ausreichende Geschwindigkeitsreduzierung wird bereits durch auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge wirksam erzielt. Aufgrund der geringen Restfahrbahnbreite wird der Begegnungsverkehr zur umsichtigen Fahrweise - einhergehend mit einer natürlichen Reduzierung der Geschwindigkeit - gezwungen. Auf Nachfrage wurde durch die Polizei mitgeteilt, dass für den Bereich der Klosterstraße die Unfalllage unauffällig sei. 5. Anders als im Innenstadtbereich weist die Klosterstraße keinen „Einkaufs- oder Geschäftsstraßencharakter“ mit entsprechend hohem Fußgängerverkehr oder Querungsbedarf auf. Die sichere Erreichbarkeit der Dialysestation sowie der Tagesklinik wird über die bereits vorhandene Fußgängerampelanlage ausreichend gewährleistet. Der Zugang zum Kindergarten, Krankenhaus oder der Kirche ist darüber hinaus über den Marktplatz möglich. Aus den beschriebenen Gründen ist die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung für den Bereich der Klosterstraße mit Blick auf die bestehende verkehrliche Verbindungs- und Erschließungsfunktion derzeit nicht ersichtlich und wird daher verwaltungsseitig nicht befürwortet. Die Entwicklung von alternativen Maßnahmen zur Verkehrssicherheit (z.B. Einbindung in die Innenstadtkonzeption, Öffnung oder Qualifizierung anderer Straßen für den Durchgangsverkehr) sollten alternativ im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes aufgegriffen und dort thematisiert werden. Hinweis: Eine Geschwindigkeitsmessstelle wurde zwischenzeitlich eingerichtet. Die Messergebnisse werden nach Auswertung - ggf. bereits zum Sitzungstermin - nachgereicht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 17.10.2016 ----------------------------------Guido Heinrichs ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Sachbearbeiter Fachdienstleiter allg. Vertreterin des Bürgermeisters Beschlussvorlage WP9-191/2016 Seite 3