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Beschlussvorlage (Antrag auf überplanmäßige Auszahlung zur Leistung von Beteiligungsanteilen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
16.12.16, 11:54
Aktualisiert
18.01.17, 18:02
Beschlussvorlage (Antrag auf überplanmäßige Auszahlung zur Leistung von Beteiligungsanteilen) Beschlussvorlage (Antrag auf überplanmäßige Auszahlung zur Leistung von Beteiligungsanteilen)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9236/2016 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: 20.12.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Antrag auf überplanmäßige Auszahlung zur Leistung von Beteiligungsanteilen Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der überplanmäßigen Leistung der Anteile in Höhe von 4.200.055,29 € für die Beteiligungen an einer Strom- und einer Gasnetzgesellschaft gemäß § 82 Abs. 2 GO NRW zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg beschloss am 25.10.2016 einstimmig die Beteiligung an einer Stromund an einer Gasnetzgesellschaft. Hierfür stehen derzeit Haushaltsmittel in Höhe von 3.150.000 € zur Verfügung. Zwischenzeitlich wurden die Netzkaufpreise mitgeteilt. Diese belaufen sich insgesamt auf 7.350.055,29 €. Demnach ist eine überplanmäßige Bereitstellung von insgesamt 4.200.055,29 € erforderlich. Die Rücklagenentnahmen (aus Liquiditätsüberschüssen) aus der Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co KG waren um rd. 4,3 Mio. € höher als erwartet bzw. als für die Leistung der Tilgung in 2016 erforderlich. Diese Mehreinnahme kann als „Inneres Darlehen“ zur Finanzierung der o.g. Kaufpreiszahlung verwendet werden. Durch die Rückzahlung des Inneren Darlehens vom BgA (Betrieb gewerblicher Art) Windpark an den BgA Netzgesellschaften ist die Bedienung der Darlehen für den Windpark nicht gefährdet. Mit der Unterschrift des Kämmerers wird die förmliche Zustimmung zur Leistung dieser überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW erteilt. Da es sich aufgrund der Betragshöhe um eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung handelt, muss der Rat der Stadt Bedburg gemäß § 82 Abs. 2 GO NRW ebenfalls zustimmen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 14.12.2016 ----------------------------------Eßer Fachdienstleiter Beschlussvorlage WP9-236/2016 ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Stadtkämmerer Bürgermeister Seite 2