Daten
Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
16.12.16, 11:54
Aktualisiert
18.01.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9236/2016
Fachdienst 2 - Finanzen
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
20.12.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Antrag auf überplanmäßige Auszahlung zur Leistung von Beteiligungsanteilen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg stimmt der überplanmäßigen Leistung der Anteile in Höhe von
4.200.055,29 € für die Beteiligungen an einer Strom- und einer Gasnetzgesellschaft
gemäß § 82 Abs. 2 GO NRW zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg beschloss am 25.10.2016 einstimmig die Beteiligung an einer Stromund an einer Gasnetzgesellschaft. Hierfür stehen derzeit Haushaltsmittel in Höhe von 3.150.000 €
zur Verfügung.
Zwischenzeitlich wurden die Netzkaufpreise mitgeteilt. Diese belaufen sich insgesamt auf
7.350.055,29 €. Demnach ist eine überplanmäßige Bereitstellung von insgesamt 4.200.055,29 €
erforderlich.
Die Rücklagenentnahmen (aus Liquiditätsüberschüssen) aus der Innogy Windpark Bedburg
GmbH & Co KG waren um rd. 4,3 Mio. € höher als erwartet bzw. als für die Leistung der Tilgung in
2016 erforderlich. Diese Mehreinnahme kann als „Inneres Darlehen“ zur Finanzierung der o.g.
Kaufpreiszahlung verwendet werden. Durch die Rückzahlung des Inneren Darlehens vom BgA
(Betrieb gewerblicher Art) Windpark an den BgA Netzgesellschaften ist die Bedienung der
Darlehen für den Windpark nicht gefährdet.
Mit der Unterschrift des Kämmerers wird die förmliche Zustimmung zur Leistung dieser
überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW erteilt.
Da es sich aufgrund der Betragshöhe um eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung handelt,
muss der Rat der Stadt Bedburg gemäß § 82 Abs. 2 GO NRW ebenfalls zustimmen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 14.12.2016
----------------------------------Eßer
Fachdienstleiter
Beschlussvorlage WP9-236/2016
----------------------------------Baum
----------------------------------Solbach
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Seite 2