Daten
Kommune
Wesseling
Größe
109 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
02.09.13, 17:09
Aktualisiert
02.09.13, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
193/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
60. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Gewerbegebiet Hubertusstraße"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4
Abs. 1 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 80 -
19.08.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 193/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
19.08.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
60. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet "Gewerbegebiet Hubertusstraße"
Hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.
1 BauGB
Beschlussentwurf:
Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Plangebiet
„Gewerbegebiet Hubertusstraße“ wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der
Begründung (einschließlich Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 10.04.2013 die Aufstellung
der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/120
„Gewerbegebiet Hubertusstraße“ beschlossen.
Durch das Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung gewerblicher Bauflächen auf den ehemaligen Friedhofserweiterungsflächen an der Hubertusstraße in Wesseling
geschaffen werden. Gleichzeitig soll die vorhandene Wohnbebauung unter Berücksichtigung immissionsschutzrechtlicher Belange an ihrem Standort gesichert werden.
Das derzeit gültige Planungsrecht widerspricht der geplanten Gewerbegebietsentwicklung. Im FNP der Stadt
Wesseling ist der ehemals für die Friedhofserweiterung vorgesehene Bereich als „Grünfläche“ mit der
Zweckbestimmung „Friedhof“ dargestellt. Ein schmaler Streifen entlang der Autobahn A 555 weist im FNP
eine Darstellung als „Landschaftsschutzgebiet“ (LSG) auf. Naturschutzrechtliche Schutzgebiete bestehen
gemäß der aktuellen naturschutzrechtlichen Rechtsgrundlage, dem Landschaftsplan 8, Rheinterrassen, trotz
der (veralteten) LSG-Darstellung im Flächennutzungsplan nicht.
2. Lösung
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Damit durch
den Bebauungsplan Nr. 1/120 ein Gewerbegebiet auf den ehemaligen Friedhofserweiterungsflächen festgesetzt werden kann, muss der FNP als übergeordnete gesamtstädtische Zielvorgabe geändert werden. Wie
der Anlage zu entnehmen ist, werden die geltenden Grünflächen- und LSG-Darstellungen im Zuge der 60.
Änderung des Flächennutzungsplanes vornehmlich mit der Darstellung von gewerblichen Bauflächen überplant. Aus Pietät gegenüber der benachbarten Friedhofsnutzung, zur optischen Abgrenzung des neuen Gewerbegebiets zur Wohnbebauung an der Hubertusstraße sowie als nicht bebaubarer Puffer zur Autobahn A
555 enthält der Vorentwurf zur 60. FNP-Änderung zudem die Darstellung großzügiger Grünflächen.
Es wird vorgeschlagen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1
und 4 Abs. 1 BauGB auf Grundlage der hiermit vorliegenden Vorentwurfsfassung zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die interessierte Öffentlichkeit wird im Rahmen einer Bürgerveranstaltung sowie durch die Auslage der relevanten Unterlagen im Rathaus informiert und hat Gelegenheit, ihre
Anregungen zur Planung einzubringen. Das Planverfahren zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes
wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 1/120 „Gewerbegebiet Hubertusstraße“ durchgeführt. Details zum Bebauungsplan sind der Vorlage Nr. 192/2013 zu entnehmen.
3.
Alternativen
Die ehemaligen Friedhofserweiterungsflächen stellen derzeit die einzigen in städtischem Eigentum befindlichen Flächen dar, die kurz- bis mittelfristig aktivierbar und für die Schaffung von gewerblichen Baugrundstücken verfügbar sind. Eine Alternative zur Deckung der wachsenden Nachfrage nach gewerblichen Baugrundstücken für Handwerksbetriebe oder kleinere gewerbliche Betriebe besteht nicht.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes wird durch Personal des Fachbereichs -61- erarbeitet. Kosten
entstehen durch die Vergabe von Fachgutachten wie insbesondere einem Baugrund- und Bodengutachten
(beauftragt), einem Lärmgutachten sowie eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags.
Anlagen
- Vorentwurf der Planzeichnung zur 60. Änderung des Wesselinger Flächennutzungsplanes (verkleinert)
- Vorentwurf zur Begründung der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (einschließlich Umweltbericht)
Die Fraktionen erhalten jeweils 1 Exemplar der Planzeichnung des Vorentwurfs zur 60. FNP-Änderung im
Originalmaßstab.