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Beschlussvorlage (Vorentwurf FNP 60 Änderung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
533 kB
Datum
19.09.2013
Erstellt
02.09.13, 17:09
Aktualisiert
02.09.13, 17:09
Beschlussvorlage (Vorentwurf FNP 60 Änderung)

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Inhalt der Datei

ZEICHNERISCHE DARSTELLUNG Art der baulichen Nutzung Gewerbliche Bauflächen Hauptversorgungsleitungen Pipeline Grünflächen Grünflächen Sonstige Planzeichen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Begrenzung 40 m-Zone A 555 Stadt Wesseling -Vorentwurf- __. Ausfertigung 60. Änderung Flächennutzungsplan "Gewerbegebiet Hubertusstraße" Gemarkung: Wesseling, Flur 30 Maßstab: 1:2.000 Für die städtebauliche Planung: Entwurfsverfasser K as eg enw t ani Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Dezernat III - Bereich 61 / Stadtplanung Wesseling, den __.__._____ Planunterlage Rechtsgrundlagen Die Planunterlage entspricht der digitalen Liegenschaftskarte Stand 2009. 1. Wesseling, den __.__._____ Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in der z.Zt. geltenden Fassung 2. Baunutzungsverordnung (BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke vom 23.01.1990 (BGBI. I S.132) in der z. Zt. geltenden Fassung A 555 Wesseling, den __.__._____ 3. Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18.12.1990 (BGBL. 1991 I S. 58, BGBL. III 213 - 1 - 6) 4. Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) in der z. Zt. geltenden Fassung 5. Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen -Landesbauordnung(BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256 / SGV. NRW 232), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 272) in der z. Zt. geltenden Fassung 6. Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) in der Neufassung vom 21.07.2000 (GV NRW S.568 /SGV NRW 791) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.03.2010 (GV. NRW. S. 158) in der z. Zt. geltenden Fassung Planverfahren Dartmoorstraße ße stra tus ber Hu e raß nst e Ulm Aufstellung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am 10.04.2013 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 und 4 BauGB beschlossen, die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 08.05.2013 ortsüblich bekannt gemacht worden. Offenlagebeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat am __.__.___ die öffentliche Auslegung dieser 60. Änderung des Flächennutzungsplanes, mit Begründung, für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Feststellungsbeschluss Die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes ist vom Rat der Stadt Wesseling am __.__.____ festgestellt worden. Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister eg nw or td Ro erli Üb . Str er tr. ing r S erl nge Üb m f de rg nbe hle ü M Au Wesseling, den ______________________ In Vertretung Der Bürgermeister In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Hans-Peter Haupt Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat am __.__.____ gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die Öffentlichkeit frühzeitig zu beteiligen. Die Darlegung der Planung erfolgte vom __.__.____ bis einschließlich __.__.___, die Erörterung am __.__.____. Die ortsübliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung ist am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Öffentliche Auslegung Der Entwurf der 60. Änderung des Flächennutzungsplanes hat auf Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz mit Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom __.__.____ bis __.__.____ öffentlich ausgelegen. Die ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung ist am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling erfolgt. Genehmigung Die 60. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. § 6 Abs. 1 BauGB mit Verfügung vom __.__.____ genehmigt worden. Köln, den _______________________ Wesseling, den _______________________ Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister Der Bürgermeister In Vertretung In Vertretung Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Gunnar Ohrndorf Erster Beigeordneter Bezirksregierung Köln zer an nst Ko a Str Wirksamkeit Die Wirksamkeit der Genehmigung sowie der Ort der Einsichtnahme gem. § 6 Abs. 5 BauGB sind am __.__.____ im Amtsblatt der Stadt Wesseling bekannt gemacht worden. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. ße Wesseling, den _______________________ Der Bürgermeister eg nw hle ü M Hans-Peter Haupt Hubert Ma e aß str n i t r