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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg, 5. Änderung – Gebiet östlich der Anton-Heinen-Straße von Hausnummer 52 bis 74 hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
20.10.16, 18:02
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg, 5. Änderung – Gebiet östlich der Anton-Heinen-Straße von Hausnummer 52 bis 74
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg, 5. Änderung – Gebiet östlich der Anton-Heinen-Straße von Hausnummer 52 bis 74
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg, 5. Änderung – Gebiet östlich der Anton-Heinen-Straße von Hausnummer 52 bis 74
hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9185/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 03.11.2016 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür Betreff: Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg, 5. Änderung – Gebiet östlich der Anton-Heinen-Straße von Hausnummer 52 bis 74 hier: Fassung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 / Bedburg, 5. Änderung – Gebiet östlich der Anton-Heinen-Straße von Hausnummer 52 bis 74 – gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Änderung des o.g. Bebauungsplanes für den Bereich der Anton-Heinen-Straße 70a in Bedburg-Kirdorf zur Errichtung eines zweiten Vollgeschosses in Form einer Dachgaube zur straßenabgewandten Gartenseite hin vor. Das aktuelle Baurecht ermöglicht lediglich die Errichtung eines Vollgeschosses für das Grundstück des Antragsstellers sowie der Nachbargrundstücke, wohingegen für die weitere Umgebung bereits zwei Vollgeschosse zugelassen sind. Der aus dem Jahr 1974 stammende Bebauungsplan trifft keinerlei Aussagen als heranzuziehende Begründung für eine Eingeschossigkeit in dem einige Grundstücke umfassenden Teilgebiet. Aus heutiger Sicht besteht hierfür kein städtebauliches Erfordernis, zumal die Umgebungsbebauung zweigeschossig ist und sich das Vorhaben demnach in die nähere Umgebung einfügt und das Ortsbild gewahrt bleibt. Daher sollte aus Sicht der Verwaltung das Baurecht an aktuelle Bedürfnisse angepasst und als Fall einer sinnvollen, behutsamen Nachverdichtung im Bestand angesehen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Geltungsbereich der 5. Änderung auf den Bereich mit einer bisher festgesetzten Eingeschossigkeit festzulegen (vgl. Anlage ‚Plangeltungsbereich‘), damit mögliche Folgeanträge positiv beschieden werden können und im Sinne einer Gleichbehandlung das Planungsrecht städtebaulich sinnvoll angepasst wird. Mit der 5. Änderung soll eine zweigeschossige Bauweise und eine an der Umgebung orientierte maximale Traufhöhe festgesetzt werden, um eine harmonische Höhenentwicklung im Planbereich zu sichern. So könnten die Obergeschosse verträglich durch Gauben ausgebaut werden, ohne dass die Gesamtkubatur das Ortsbild beeinträchtigt. Wird der 5. Änderung zugestimmt, kann nach der Erarbeitung der benötigten Planunterlagen das vereinfachte Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB mit den Beteiligungsschritten fortgesetzt werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich, welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 11.10.2016 Beschlussvorlage WP9-185/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 ----------------------------------Dirk Meyer ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sibille Brabender-Lipej Sachbearbeiter Fachdienstleiter Allgemeine Vertreterin des Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-185/2016 Seite 3