Daten
Kommune
Bedburg
Größe
96 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
21.02.17, 18:02
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-38/2017
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
07.03.2017
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Antrag der FWG-Fraktion
Antrag der CDU-Fraktion
hier: Parksituation auf der Zaunstraße und Butterstraße in Kirch-/Grottenherten
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Mit Schreiben vom 18.12.2016 bittet die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. um
Prüfung, ob im Bereich des Frischmarktes an der Zaunstraße in Kirchherten eine temporäre
Aufhebung (8 bis 22 Uhr) des eingeschränkten Halteverbotes möglich ist.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg schließt sich mit Schreiben vom 17.01.2017 diesem
Antrag an und beantragt zusätzlich, dass insbesondere im hinteren Teil der Butterstraße das
teilweise Parken auf den Gehwegen in aufzubringenden Parkbuchten erlaubt wird.
Parksituation Zaunstraße:
Die Ortsdurchfahrt in Kirchherten ist als Landesstraße klassifiziert, die sich in der Straßenbaulast
des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet.
Sowohl dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als auch den unmittelbaren Anwohnern wurde
Gelegenheit gegeben, zu der beantragten Neuregelung Stellung zu nehmen.
Gegen die Änderung der zurzeit vorhandenen Beschilderung bestünden aus Sicht des
Straßenbaulastträgers keine grundsätzlichen Bedenken. Lediglich ein reibungsloses Aus- und
Einfahren zu den Hofanlagen müsse gewährleistet bleiben.
Aus der Anwohnerschaft wurde die Ein- und Ausfahrtssituation zwar grundsätzlich kritisch
angemerkt, jedoch bestehe diese Problematik auch bereits aufgrund der gegenwärtigen
Parksituation, z.B. durch Parken im eingeschränkten Halteverbot sowie „Zuparken“ der Einfahrten.
Weitere Bedenken wurden nicht geäußert und waren darüber hinaus auch aus verkehrsrechtlicher
Beurteilung nicht ersichtlich, sodass zwischenzeitlich die verkehrsrechtliche Anordnung getroffen
wurde, das eingeschränkte Halteverbot an der Ecke Breite Straße / Zaunstraße zu entfernen und
unmittelbar vor den Objekten Zaunstraße 53/51 neu anzubringen. Für den Bereich vor dem
Frischmarkt soll durch die Anbringung der Beschilderung VZ 314, ZZ 1040-32 und ZZ 1042-31 an
Werktagen, in der Zeit von 8-22 Uhr, das Parken mit Parkscheibe für eine Stunde erlaubt werden.
Hierdurch wird den Bedürfnissen der - insbesondere älteren oder in der Mobilität eingeschränkten
- Kunden des Kirchhertener Frischmarktes durch die Einrichtung einer Kurzparkfläche in
unmittelbarer Nähe des Frischmarktes Rechnung getragen.
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch den städtischen Bauhof.
Parksituation Butterstraße:
Hinsichtlich der Parksituation in der Butterstraße wird zeitnah ein gemeinsamer Ortstermin mit der
Leiterin des Fachdienstes 3, dem Ortsbürgermeister sowie einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters
der Verkehrsanordnungsbehörde stattfinden.
Diesem Termin soll sich die Ausarbeitung einer verträglichen Lösung der Parkproblematik
anschließen. Über das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses berichtet.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Durch die Maßnahme soll den Bedürfnissen der - insbesondere älteren oder in der Mobilität
eingeschränkten - Kunden des Kirchhertener Frischmarktes durch die Einrichtung einer Parkfläche
in unmittelbarer Nähe des Geschäftes Rechnung getragen werden
Mitteilungsvorlage WP9-38/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 20.02.2017
----------------------------------(Guido Heinrichs)
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Sascha Solbach)
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP9-38/2017
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