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Mitteilungsvorlage (Antrag der FWG-Fraktion Antrag der CDU-Fraktion hier: Parksituation auf der Zaunstraße und Butterstraße in Kirch-/Grottenherten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
96 kB
Datum
07.03.2017
Erstellt
21.02.17, 18:02
Aktualisiert
18.04.17, 18:03
Mitteilungsvorlage (Antrag der FWG-Fraktion 
Antrag der CDU-Fraktion 
hier: Parksituation auf der Zaunstraße und Butterstraße in Kirch-/Grottenherten) Mitteilungsvorlage (Antrag der FWG-Fraktion 
Antrag der CDU-Fraktion 
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Antrag der CDU-Fraktion 
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-38/2017 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 07.03.2017 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Antrag der FWG-Fraktion Antrag der CDU-Fraktion hier: Parksituation auf der Zaunstraße und Butterstraße in Kirch-/Grottenherten Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Mit Schreiben vom 18.12.2016 bittet die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft Bedburg e.V. um Prüfung, ob im Bereich des Frischmarktes an der Zaunstraße in Kirchherten eine temporäre Aufhebung (8 bis 22 Uhr) des eingeschränkten Halteverbotes möglich ist. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg schließt sich mit Schreiben vom 17.01.2017 diesem Antrag an und beantragt zusätzlich, dass insbesondere im hinteren Teil der Butterstraße das teilweise Parken auf den Gehwegen in aufzubringenden Parkbuchten erlaubt wird. Parksituation Zaunstraße: Die Ortsdurchfahrt in Kirchherten ist als Landesstraße klassifiziert, die sich in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet. Sowohl dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als auch den unmittelbaren Anwohnern wurde Gelegenheit gegeben, zu der beantragten Neuregelung Stellung zu nehmen. Gegen die Änderung der zurzeit vorhandenen Beschilderung bestünden aus Sicht des Straßenbaulastträgers keine grundsätzlichen Bedenken. Lediglich ein reibungsloses Aus- und Einfahren zu den Hofanlagen müsse gewährleistet bleiben. Aus der Anwohnerschaft wurde die Ein- und Ausfahrtssituation zwar grundsätzlich kritisch angemerkt, jedoch bestehe diese Problematik auch bereits aufgrund der gegenwärtigen Parksituation, z.B. durch Parken im eingeschränkten Halteverbot sowie „Zuparken“ der Einfahrten. Weitere Bedenken wurden nicht geäußert und waren darüber hinaus auch aus verkehrsrechtlicher Beurteilung nicht ersichtlich, sodass zwischenzeitlich die verkehrsrechtliche Anordnung getroffen wurde, das eingeschränkte Halteverbot an der Ecke Breite Straße / Zaunstraße zu entfernen und unmittelbar vor den Objekten Zaunstraße 53/51 neu anzubringen. Für den Bereich vor dem Frischmarkt soll durch die Anbringung der Beschilderung VZ 314, ZZ 1040-32 und ZZ 1042-31 an Werktagen, in der Zeit von 8-22 Uhr, das Parken mit Parkscheibe für eine Stunde erlaubt werden. Hierdurch wird den Bedürfnissen der - insbesondere älteren oder in der Mobilität eingeschränkten - Kunden des Kirchhertener Frischmarktes durch die Einrichtung einer Kurzparkfläche in unmittelbarer Nähe des Frischmarktes Rechnung getragen. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch den städtischen Bauhof. Parksituation Butterstraße: Hinsichtlich der Parksituation in der Butterstraße wird zeitnah ein gemeinsamer Ortstermin mit der Leiterin des Fachdienstes 3, dem Ortsbürgermeister sowie einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters der Verkehrsanordnungsbehörde stattfinden. Diesem Termin soll sich die Ausarbeitung einer verträglichen Lösung der Parkproblematik anschließen. Über das Ergebnis wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses berichtet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Durch die Maßnahme soll den Bedürfnissen der - insbesondere älteren oder in der Mobilität eingeschränkten - Kunden des Kirchhertener Frischmarktes durch die Einrichtung einer Parkfläche in unmittelbarer Nähe des Geschäftes Rechnung getragen werden Mitteilungsvorlage WP9-38/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 20.02.2017 ----------------------------------(Guido Heinrichs) ----------------------------------(Udo Schmitz) ----------------------------------(Sascha Solbach) Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-38/2017 Seite 3