Daten
Kommune
Merzenich
Größe
79 kB
Datum
05.11.2015
Erstellt
26.10.15, 13:10
Aktualisiert
26.10.15, 13:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 63/2015
- öffentlich -
Abteilung: 1
Datum: 23.10.2015
Ausschuss für Soziales, Sport- und Kultur
Gemeinderat
Änderung der Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen
und Sportler sowie der ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen.
Der Punkt 8.1. wurde s.Zt. aufgrund einer Vereinbarung mit dem zuständigen Vertreter
des Regionalverbandes Düren in die Richtlinie zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler
sowie der ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen eingefügt. Im
Rahmen der Vorbereitungen zur Sportlerehrung wurde ein erneutes Gespräch mit dem
Vertreter des Regionalverbandes Düren geführt. Hierbei wurde richtig gestellt, dass eine
Ehrung nur für Starter aus Merzenicher Karnevalsvereinen zu restriktiv erscheine und diese Einschränkung auf Tänzerinnen und Tänzer aus Merzenich, die für auswärtige Vereine
aus dem Zuständigkeitsbereich des RVD antreten, erweitert werden solle.
Außerdem wird verwaltungsmäßig vorgeschlagen, dass die Ehrung der Tänzerinnen und
Tänzer aus den Karnevalsvereinen am Termin der regelmäßigen Sportlerehrung und nicht
erst bei der Veranstaltung „Schlüsselübergabe“ vorgenommen werden soll.
Wenn die Möglichkeit besteht, soll der jeweilige Erfolgstanz den Besuchern der Schlüsselübergabe auf Einladung des Bürgermeisters dargeboten werden.
Daher wird die Änderung der Richtlinien im Bereich der karnevalistischen Tänze nach Pkt.
8 wie nachstehend beschrieben vorgeschlagen:
Bisher:
8.1
Geehrt werden Tänzerinnen und Tänzer, die unabhängig vom Wohnort ihre Erfolge als Starter für
einen Karnevalsverein aus der Gemeinde Merzenich errungen haben.
8.10
Die Ehrungen werden im Rahmen der von der Gemeinde Merzenich veranstalteten
Schlüsselübergabe durchgeführt.
Wenn möglich, soll der jeweilige Erfolgstanz den Besuchern der Schlüsselübergabe dargeboten
werden.
Neu:
8.1
Geehrt werden Tänzerinnen und Tänzer, die unabhängig vom Wohnort ihre Erfolge als Starter für
einen Karnevalsverein aus der Gemeinde Merzenich errungen haben sowie Tänzerinnen und Tänzer, die in Merzenich wohnen, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen auswärtigen Karnevalsverein
im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes Düren errungen haben.
8.10
entfällt
Drucksache 63/2015
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Sport- und Kultur empfahl,
die Richtlinien der Gemeinde Merzenich zur Ehrung der Sportlerinnen und Sportler
sowie der ehrenamtlichen Führungskräfte von Sport- und Kulturvereinen vom
07.03.1991 in der Fassung der Änderung vom 10.12.2014 wird wie folgt geändert:
Punkt 8.1.
erhält folgenden Wortlaut:
Geehrt werden Tänzerinnen und Tänzer, die unabhängig vom Wohnort
ihre Erfolge als Starter für einen Karnevalsverein aus der Gemeinde
Merzenich errungen haben sowie Tänzerinnen und Tänzer, die in Merzenich wohnen, jedoch ihre Erfolge als Starter für einen auswärtigen
Karnevalsverein im Zuständigkeitsbereich des Regionalverbandes Düren errungen haben.
Punkt 8.10. entfällt
(Gelhausen)
(Weingartz)