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Beschlussvorlage (Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlung nach § 83 GO: Verbandsumlage des Gesamtschulverbandes Niederzier-Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
130 kB
Datum
23.09.2015
Erstellt
14.09.15, 18:21
Aktualisiert
14.09.15, 18:21
Beschlussvorlage (Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlung nach § 83 GO:
Verbandsumlage des Gesamtschulverbandes Niederzier-Merzenich)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 53/2015 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 03.08.2015 Gemeinderat Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlung nach § 83 GO: Verbandsumlage des Gesamtschulverbandes Niederzier-Merzenich Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Niederzier / Merzenich hat in ihrer Sitzung am 21.4.2015 die Haushaltssatzung 2015 beschlossen. Danach wurde für die Gemeinde Merzenich eine Verbandsumlage in Höhe von 953.021 € festgesetzt. Der Haushalt der Gemeinde Merzenich sieht für das Jahr 2015 lediglich einen Umlagebetrag von 851.000 € vor; somit wird der Haushaltsansatz (Produktsachkonto 03.218.01.00 / 5313002) um 102.021 € überschritten. Grund für die höhere Umlage in 2015 sind vor allem Unterhaltungsmaßnahmen aus 2014, die im Vorjahr nicht durchgeführt und nun neu veranschlagt wurden. Daraus u.a. resultiert für das Haushaltsjahr 2014 nach dem Entwurf des Jahresabschlusses des Schulverbandes ein Überschuss in Höhe von 195.919,31 €, von dem die Gemeinde Merzenich nach Feststellung des Jahresabschlusses ein Anteil von 34,93 % = 68.434,62 € erhält und als zusätzlichen, derzeit nicht geplanten Ertrag vereinnahmen kann. Die erheblich überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung in Höhe von 102.021 € bedarf gemäß § 83 Abs. 2 der Zustimmung des Rates. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss, Der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung bei Produktsachkonto 03.218.01.00 / 5313002 in Höhe von 102.021 € wird gemäß § 83 Abs. 2 GO NW zugestimmt. (Harzheim) (Klein)