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Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
270 kB
Datum
06.12.2016
Erstellt
23.11.16, 18:02
Aktualisiert
18.01.17, 13:28
Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2017) Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2017) Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2017) Beschlussvorlage (Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2017)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9221/2016 1. Ergänzung Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 22.11.2016 Rat der Stadt Bedburg 06.12.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Beschlussfassung über die Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2017 Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses die vorgelegte Kalkulation der Gebühren für die Entsorgung von Grundstückentwässerungsanlagen in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2017. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Erstattung der Kosten, die der Stadt Bedburg aus der Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) für häusliche Abwässer entstehen, sind nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Form von Benutzungsgebühren zu erheben, weil diese Einrichtung überwiegend dem Vorteil einzelner Personen bzw. Personengruppen dient. Abfuhrleistung: Die Stadt Bedburg bedient sich zur Abfuhr der Abwässer eines privaten Unternehmens. Der Preis für diese Leistung beträgt derzeit 20,42 €/m³ zzgl. Mehrwertsteuer (24,30 €/m³) und wird aller Voraussicht nach in 2017 stabil bleiben. Sofern sich wider Erwarten Änderungen ergeben, werden diese nachgereicht. Klärschlammbehandlung Der anfallende Klärschlamm wird durch den Erftverband behandelt. Die hierfür entstehenden Kosten betragen ab dem 01.01.2017:  für Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich einem CSB-Wert von 2.000 mg/l 1,90 €/m³  für Abwasser aus abflusslosen Gruben bis einschließlich einem CSB-Wert von 2.000 mg/l bis einschließlich 30.000 mg/l 19,27 €/m³  für Fäkalien über CSB-Wert 30.000 mg/l 38,11 €/m³  für Chemietoiletten 59,72 €/m³ Die Verwaltungskosten werden mit einem 5%igen Aufschlag bewertet. Beschlussvorlage WP9-221/2016 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Berechnung: Kalkulation 2017 Abwasser aus abflusslosen Gruben bis CSB Wert 2.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Zwischensumme 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz Abwasser aus abflusslosen Gruben über CSB wert 2.000 mg/l bis zu 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Zwischensumme 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz Fäkalienpreis über CSB Wert 30.000 mg/l Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Zwischensumme 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz Chemietoiletten Abfuhrleistung Klärschlammbehandlung Zwischensumme 5 % Verwaltungskosten Gebührensatz Kalkulation 2016 24,30 1,90 26,20 1,31 27,51 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 1,93 24,02 1,20 25,22 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 24,30 19,27 43,57 2,18 45,75 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 19,57 41,66 2,08 43,74 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 24,30 38,11 62,41 3,12 65,53 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 38,70 60,79 3,04 63,83 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 24,30 59,72 84,02 4,20 88,22 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ 22,09 60,65 82,74 4,14 86,88 €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ €/m³ Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 23.11.2016 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-221/2016 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Beschlussvorlage WP9-221/2016 1. Ergänzung Seite: 4 Seite 4