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Beschlusstext (Bebauungsplan- Nr. 121 „Grüner Weg“ im Stadtteil Gymnich, Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt (AEB-A))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
29.09.2011
Erstellt
03.11.11, 06:37
Aktualisiert
03.11.11, 06:37
Beschlusstext (Bebauungsplan- Nr. 121 „Grüner Weg“ im Stadtteil Gymnich, Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt (AEB-A))

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Beschluss der Sitzung des Betriebsausschuss Stadtwerke am 29.09.2011 17 Bebauungsplan- Nr. 121 „Grüner Weg“ im Stadtteil Gymnich, Festlegung des Baukostenzuschusses Kanal gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt (AEB-A) (373/2011) Die Erschließungsanlage „Grüner Weg“ im Bebauungsplangebiet Nr. 121 im Stadtteil Gymnich ist fertiggestellt. Die Kanalisation wurde in Form eines Mischsystems (gleichzeitig der Schmutzwasserund der Oberflächenwasserbeseitigung dienend) ausgebaut. Im Plangebiet ist eine eingeschossige Wohnbebauung vorgesehen und zulässig. Auf Basis der feststehenden Herstellungskosten (Schlussrechnung liegt bereits vor) und in Anwendung der sich aus den Allgemeinen Entsorgungsbestimmungen der Stadtwerke Erftstadt ergebenen Verteilungskriterien ergibt sich für die erschlossenen Grundstücke ein Baukostenzuschuss Kanal für die Schmutz- und Oberflächenwasserbeseitigung i.H.v. insgesamt 18,823488 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer Grundstücks- bzw. Verteilungsfläche. Der Baukostenzuschuss Kanal ist ein von den Eigentümern der durch die Maßnahme erschlossenen Grundstücke einmalig zu entrichtendes Entgelt für den Anschluss und die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlage. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)