Daten
Kommune
Bedburg
Größe
395 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
16.12.16, 11:54
Aktualisiert
16.12.16, 11:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Ergänzende Vorlage zu WP 9/181 – 3. Ergänzung
Als Anlage ist die in den Sitzungsunterlagen zur HFA-Sitzung fehlende Anlage zur
Klassifizierung freiwilliger Leistungen beigefügt.
essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\Beschluss Rat\Ergänzende Vorlage zu WP 9.docx
Stadt Bedburg
KLASSIFIZIERUNG UND DEFINITION
STÄDTISCHER AUFGABEN
KLASSIFIZIERUNG STÄDTISCHER AUFGABEN
Pflichtaufgaben
Freiwillige Aufgaben
Nachstehend sind die Definitionen und Anweisungen aus dem der
Verfügung der Kommunalaufsicht zugrunde liegenden Erlasses
des MIK vom 06.03.2009 dargestellt.
KLASSIFIZIERUNG STÄDTISCHER AUFGABEN
Pflichtaufgaben
Stadt ist zur Wahrnehmung durch Gesetz verpflichtet
Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung kann gestaltet werden
Es wird oftmals angenommen, dass die Höhe der Aufwendungen für pflichtige Aufgaben
wegen der Verpflichtung zur Aufgabenwahrnehmung gar nicht oder nur wenig
beeinflusst werden kann. Das ist aber nicht der Fall. Die Erfahrung zeigt, dass im
Bereich der pflichtigen Aufgaben erhebliche Konsolidierungspotenziale vorhanden sind.
Die Gemeinde muss daher die Aufwendungen für Pflichtaufgaben einer systematischen
Prüfung unterziehen (Überprüfung und Reduzierung von Standards).
Die Gemeinde soll im HSK darstellen, in welcher Weise sie diese Prüfungen durchführen
wird oder bereits durchgeführt hat.
KLASSIFIZIERUNG STÄDTISCHER AUFGABEN
Freiwillige Leistungen
Stadt ist zur Wahrnehmung nicht durch Gesetz verpflichtet
Wahrnehmung und Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung können gestaltet
werden
Eine vertragliche Bindung im Bereich der freiwilligen Aufgaben ändert nichts am
Aufgabencharakter
Um freiwillige Leistungen handelt es sich im Falle pflichtiger Aufgaben auch, wenn
die Gemeinde tlw. Oder völlig auf Gebührenerträge verzichtet oder Erstattungen,
Zuschüsse u.ä. Leistungen gewährt, die über den rechtlich festgelegten Rahmen
hinausgehen.
KLASSIFIZIERUNG STÄDTISCHER AUFGABEN
Freiwillige Leistungen
Bei allen freiwilligen Leistungen, die die Gemeinde erbringt, hat sie im Einzelnen zu
prüfen, ob sie aufgegeben werden können.
Soweit freiwillige Leistungen nicht völlig aufgegeben werden sollen, sind
Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwandes zu prüfen.
Neue freiwillige Leistungen sind nur zulässig, wenn sie durch den Wegfall
bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden.
Außerdem ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Verlagerungen freiwilliger Leistungen auf andere Bereiche (Eigenbetriebe,
Unternehmen, Fremdvergaben usw.) sind in der Liste entsprechend zu bereinigen.
Sie können nur dann einen Konsolidierungsbeitrag leisten, wenn die Aufgabe dort
wirtschaftlicher wahrgenommen werden kann. Es ist zu vermeiden, dass es durch
die Verlagerung zu einem Zuschussbedarf oder/und zu einer Minderung der
Ertragsablieferung an die Gemeinde kommt.
BEISPIELE
Pflichtaufgaben
Erziehungsberatungsstelle
Schulträgeraufgaben
Schülerbeförderung
ÖPNV
Festsetzung der Elternbeiträge
OGS
Kindertageseinrichtungen
Umweltschutzmaßnahmen
Aus- und Fortbildung von
Bediensteten
Spielplatzangebot
Freiwillige Aufgaben
Zuschüsse an Vereine
Kulturtreibende Vereine
Sportvereine
Jugendarbeit
Vereinsschwimmen
Sportplatzpflege
Sportplatzangebot
Bäder
Kulturangebot/-arbeit
Tourismus
Öffentlichkeitsarbeit
Digitale Medien
Printmedien
Repräsentationsmittel
Stadt-/Standortmarketing
Leistungsmesse
Weihnachtsmarkt
„Einkaufen in Bedburg“
Musikmeile
BEISPIELE
Pflichtaufgaben
Freiwillige Aufgaben
Stabsstelle Soziale Stadt
Wirtschaftsförderung
Leistungsorientierte Bezahlung der
Beamten
Zuschüsse für Belegschaft (Betriebsfest)
Jugendarbeit
Jugendzentren
Mobile Jugendarbeit
Schulträgeraufgaben
Schulsozialarbeit
Zuschüsse Jubiläen/Feiern
Flächenüberhang
Jugendmusikschule
Bestattungswesen
Verzicht auf kostendeckende Miete der
Friedhofshallen
Sondernutzungsgebühren
Gebührenverzicht
BEISPIELE
Pflichtaufgaben
Freiwillige Aufgaben
Denkmalschutz
Zuschüsse an Private
Schloss Bedburg
Haus der Begegnung
Sport- und
Mehrzweckhallen/Bürgerhäuser
Erhöhung der Kostendeckungsbeiträge
Kostenreduzierung durch geringere
Inanspruchnahme durch Vereine
Fuhrpark der Verwaltung
Freiwillige Feuerwehr
Anzahl der Löschzüge
Fuhrpark
MAßNAHMEN
Pflichtaufgaben
Freiwillige Aufgaben
Maßnahmen, um Einsparpotenziale
erkennen zu können
Aufgabenkritik
Überprüfung der
Arbeitsabläufe/Prozesse
Zu treffende Maßnahmen
Vertragliche Bindungen bzw.
Kündigungsfristen prüfen
Politische Beschlüsse herbeiführen