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Beschlussvorlage (Ergänzungsvorlage WP9-181/2016 3. Ergänzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
395 kB
Datum
20.12.2016
Erstellt
16.12.16, 11:54
Aktualisiert
16.12.16, 11:54

Inhalt der Datei

Ergänzende Vorlage zu WP 9/181 – 3. Ergänzung Als Anlage ist die in den Sitzungsunterlagen zur HFA-Sitzung fehlende Anlage zur Klassifizierung freiwilliger Leistungen beigefügt. essu780 H:\FD 2\01111402 - Finanzen\Finanzmanagement allgemein\Haushaltsplanung\Haushaltsplanung 2017\Beschluss Rat\Ergänzende Vorlage zu WP 9.docx Stadt Bedburg KLASSIFIZIERUNG UND DEFINITION STÄDTISCHER AUFGABEN KLASSIFIZIERUNG STÄDTISCHER AUFGABEN Pflichtaufgaben Freiwillige Aufgaben Nachstehend sind die Definitionen und Anweisungen aus dem der Verfügung der Kommunalaufsicht zugrunde liegenden Erlasses des MIK vom 06.03.2009 dargestellt. KLASSIFIZIERUNG STÄDTISCHER AUFGABEN Pflichtaufgaben Stadt ist zur Wahrnehmung durch Gesetz verpflichtet Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung kann gestaltet werden Es wird oftmals angenommen, dass die Höhe der Aufwendungen für pflichtige Aufgaben wegen der Verpflichtung zur Aufgabenwahrnehmung gar nicht oder nur wenig beeinflusst werden kann. Das ist aber nicht der Fall. Die Erfahrung zeigt, dass im Bereich der pflichtigen Aufgaben erhebliche Konsolidierungspotenziale vorhanden sind. Die Gemeinde muss daher die Aufwendungen für Pflichtaufgaben einer systematischen Prüfung unterziehen (Überprüfung und Reduzierung von Standards). Die Gemeinde soll im HSK darstellen, in welcher Weise sie diese Prüfungen durchführen wird oder bereits durchgeführt hat. KLASSIFIZIERUNG STÄDTISCHER AUFGABEN Freiwillige Leistungen Stadt ist zur Wahrnehmung nicht durch Gesetz verpflichtet Wahrnehmung und Art und Weise der Aufgabenwahrnehmung können gestaltet werden Eine vertragliche Bindung im Bereich der freiwilligen Aufgaben ändert nichts am Aufgabencharakter Um freiwillige Leistungen handelt es sich im Falle pflichtiger Aufgaben auch, wenn die Gemeinde tlw. Oder völlig auf Gebührenerträge verzichtet oder Erstattungen, Zuschüsse u.ä. Leistungen gewährt, die über den rechtlich festgelegten Rahmen hinausgehen. KLASSIFIZIERUNG STÄDTISCHER AUFGABEN Freiwillige Leistungen Bei allen freiwilligen Leistungen, die die Gemeinde erbringt, hat sie im Einzelnen zu prüfen, ob sie aufgegeben werden können. Soweit freiwillige Leistungen nicht völlig aufgegeben werden sollen, sind Möglichkeiten zur Reduzierung des Aufwandes zu prüfen. Neue freiwillige Leistungen sind nur zulässig, wenn sie durch den Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden. Außerdem ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Verlagerungen freiwilliger Leistungen auf andere Bereiche (Eigenbetriebe, Unternehmen, Fremdvergaben usw.) sind in der Liste entsprechend zu bereinigen. Sie können nur dann einen Konsolidierungsbeitrag leisten, wenn die Aufgabe dort wirtschaftlicher wahrgenommen werden kann. Es ist zu vermeiden, dass es durch die Verlagerung zu einem Zuschussbedarf oder/und zu einer Minderung der Ertragsablieferung an die Gemeinde kommt. BEISPIELE Pflichtaufgaben Erziehungsberatungsstelle Schulträgeraufgaben Schülerbeförderung ÖPNV Festsetzung der Elternbeiträge OGS Kindertageseinrichtungen Umweltschutzmaßnahmen Aus- und Fortbildung von Bediensteten Spielplatzangebot Freiwillige Aufgaben Zuschüsse an Vereine Kulturtreibende Vereine Sportvereine Jugendarbeit Vereinsschwimmen Sportplatzpflege Sportplatzangebot Bäder Kulturangebot/-arbeit Tourismus Öffentlichkeitsarbeit Digitale Medien Printmedien Repräsentationsmittel Stadt-/Standortmarketing Leistungsmesse Weihnachtsmarkt „Einkaufen in Bedburg“ Musikmeile BEISPIELE Pflichtaufgaben Freiwillige Aufgaben Stabsstelle Soziale Stadt Wirtschaftsförderung Leistungsorientierte Bezahlung der Beamten Zuschüsse für Belegschaft (Betriebsfest) Jugendarbeit Jugendzentren Mobile Jugendarbeit Schulträgeraufgaben Schulsozialarbeit Zuschüsse Jubiläen/Feiern Flächenüberhang Jugendmusikschule Bestattungswesen Verzicht auf kostendeckende Miete der Friedhofshallen Sondernutzungsgebühren Gebührenverzicht BEISPIELE Pflichtaufgaben Freiwillige Aufgaben Denkmalschutz Zuschüsse an Private Schloss Bedburg Haus der Begegnung Sport- und Mehrzweckhallen/Bürgerhäuser Erhöhung der Kostendeckungsbeiträge Kostenreduzierung durch geringere Inanspruchnahme durch Vereine Fuhrpark der Verwaltung Freiwillige Feuerwehr Anzahl der Löschzüge Fuhrpark MAßNAHMEN Pflichtaufgaben Freiwillige Aufgaben Maßnahmen, um Einsparpotenziale erkennen zu können Aufgabenkritik Überprüfung der Arbeitsabläufe/Prozesse Zu treffende Maßnahmen Vertragliche Bindungen bzw. Kündigungsfristen prüfen Politische Beschlüsse herbeiführen