Daten
Kommune
Bedburg
Größe
209 kB
Datum
03.11.2016
Erstellt
20.10.16, 18:02
Aktualisiert
06.02.17, 18:04
Stichworte
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Drucksache: WP9106/2016 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2016
Stadtentwicklungsausschuss
03.11.2016
Betreff:
Antrag der Grünen-Fraktion
Einführung von Mitfahrbänken im Stadtgebiet
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Abstimmungsergebnis:
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Ursprünglicher Sachstand zur Sitzung am 28.06.2016
Mit Schreiben vom 29.02.2016 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einführung von
Mitfahrbänken im Stadtgebiet Bedburg zur Ergänzung des ÖPNVs im Stadtgebiet (siehe Anlage
1). Vorgeschlagen wird hier, zunächst in den Ortsteilen Kirch-Grottenherten, Kirch-Kleintroisdorf,
Pütz und Bedburg-Rath diese Mitfahrbänke aufzustellen.
Die Bänke sind farblich zu kennzeichnen und mit einem Richtungsanzeiger auszustatten. Mit
diesem kann dann der Ortsteil, der erreicht werden soll, angezeigt werden. Es wäre zu klären, ob
hier nur die Ziele Bedburg und Kaster angezeigt werden sollen, oder ob diese Mitfahrbänke z.B.
von Kirchherten auch nach Kirchtroisdorf genutzt werden sollen. Dann wären die
Richtungsanzeiger mit allen vorhandenen Stadtteilen auszustatten. Auch sollte in Bedburg und
Kaster eine Mitfahrbank installiert werden, damit auch die Rückfahrt in die Ortsteile sichergestellt
ist. Hinsichtlich der farblichen Kennzeichnung sind die Bänke in einer einheitlichen Farbe
anzuschaffen, damit diese auch gleich als die Mitfahrbänke erkannt werden.
Die Nutzung der Mitfahrbänke ist für den Bürger kostenlos und stellt damit einen Vorteil für den
Bürger dar. Die Fahrgäste sind über die Kfz-Haftpflicht des Autofahrers versichert.
Durch die Mitfahrbänke soll keine Taktverdichtung bzw. Konkurrenz zum bestehenden ÖPNV
erfolgen, vielmehr sollen diese Mitfahrbänke nur da eingerichtet werden, wo es keine
Verbindungen im ÖPNV gibt.
Alle Stadtteile im Westen von Bedburg und Kaster sind über die Ortsbuslinie 905 und BedburgRath über die Linie 924 angebunden. In der Regel erfolgen die Fahrten wochentags im ZweiStunden-Rhythmus. Weiterhin gibt es den AST-Verkehr, der dann in Anspruch genommen werden
kann, wenn kein Busverkehr zur Verfügung steht. Dies sind dann wochentags die Zeiten ab ca.
17.00 Uhr und an Samstagen und Sonntagen. Somit besteht zunächst grundsätzlich eine
Erreichbarkeit aller Ortsteile mit dem ÖPNV.
Zurzeit werden die Fahrgastzählungen im Rahmen des Nahverkehrsplanes des Rhein-Erft-Kreises
durchgeführt. Die Auswertung wird dann ergeben, ob im ÖPNV ein Defizit im Angebot besteht
oder nicht. Die Ergebnisse werden der Stadt Bedburg vom Rhein-Erft-Kreis zur Verfügung gestellt.
Auf dieser Grundlage soll entschieden werden, ob die Mitfahrerbänke ein geeignetes Mittel zur
Ergänzung des ÖPNV-Angebotes darstellen können, oder ob andere Maßnahmen
(Taktverdichtung, Taxi-Bus etc.) sinnvoller sein könnten.
Zusätzlich läuft derzeit noch der Antrag der Stadt Bedburg auf Übernahme der Aufgaben im
ÖPNV. Auch hierzu ist bisher noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden und diese
sollte zunächst abgewartet werden, da die Bestrebung der Stadt sein sollte, ein kostengünstiges
aber effizientes ÖPNV-Angebot zu schaffen.
Unabhängig davon wird verwaltungsseitig das Angebot der Mitfahrbänke unterstützt, wenn die
Ziele außerhalb des bestehenden Angebotes liegen, wie z.B. für Titz oder Erkelenz. Diese Ziele
sind über den bestehenden ÖPNV bisher nicht erreichbar, da diese Kommunen in einem anderen
Verkehrsverbund liegen.
Aktueller Sachstand:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 28.06.2016 wurde die Verwaltung
beauftragt, die Errichtung von Mitfahrbänken im Stadtgebiet und interkommunal unter
wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen.
Ursprünglich stammt die Idee der Mitfahrbänke aus der Verbandsgemeinde Speicher. Hier ist
bisher nur ein eingeschränkter ÖPNV vorhanden, indem nur dreimal in der Woche eine
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Busverbindung ins Zentrum vorhanden ist. Die umliegenden Ortschaften haben auch nur eine
geringe Einwohnerzahl, die eine Ausweitung des ÖPNV hier nicht leistbar und bezahlbar machen,
da die Nutzung hier nicht vorhanden ist. Daher ist in diesem Bereich auch die Einrichtung der
Mitfahrbänke erfolgreich. In den einzelnen Ortschaften wurde jeweils nur eine Mitfahrbank
eingerichtet.
Eine Umfrage bei den Städten Grevenbroich, Erkelenz, Bergheim und der Gemeinde Titz hat
ergeben, dass dort zurzeit keine Absicht besteht, den bestehenden ÖPNV über Mitfahrbänke
auszuweiten. Im näheren Umfeld versucht zurzeit lediglich die Stadt Baesweiler die Installierung
von Mitfahrbänken. Von der Einwohnerzahl her ist Baesweiler mit Bedburg vergleichbar. Die Stadt
Baesweiler hat ca. 27.000 Einwohner und sieben Stadtteile.
Hinsichtlich des Aufstellens der Bänke ist es erforderlich, geeignete Standorte in den einzelnen
Stadtteilen zu finden. Diese sollten gut sichtbar und anfahrbar sein und so gelegen sein, dass die
gewünschten Ziele von dort ohne das Fahren von Umwegen erreicht werden können. Die
Mitfahrbänke sollten daher fußläufig erreichbar sein und eine gute Frequentierung durch den
Autoverkehr aufweisen. Die Standorte sind jedoch nicht so auszuwählen, dass auf beiden
Fahrbahnseiten Mitfahrbänke angelegt werden sollen, wie dies bei den Haltestellen der Buslinien
der Fall ist, die in zwei Richtungen fahren. Gleichzeitig können die Bänke jedoch auch dem
Verweilen oder zum Ausruhen dienen.
Für die Aufstellung der Bänke ist zu prüfen, ob die Flächen im öffentlichen Raum liegen oder evtl.
auf privater Fläche. Bei der Nutzung einer Privatfläche sind entsprechende Verträge mit den
Anwohnern abzuschließen. Dies könnte mit weiteren Kosten verbunden sein. Das Aufstellen von
Bänken im öffentlich zugänglichen Raum hat so zu erfolgen, dass eine barrierefreie Nutzung des
Gehweges ungehindert möglich sein muss. Es darf nicht dazu kommen, dass Fußgänger auf die
Fahrbahn treten müssen, wenn auf dem Gehweg eine Mitfahrbank aufgestellt wird. Hierdurch
würde ein erhöhtes Gefährdungspotenzial verursacht. Auch sollen die Bänke nicht unbedingt in
unmittelbarer Nähe der bisherigen Haltestellen für die Buslinien aufgestellt werden, da dies zu
einer Konkurrenz des bestehenden ÖPNV und einer Einschränkung dessen Wirtschaftlichkeit
führen kann.
Bisher ist im ÖPNV durch den Linienbus eine etwa zweistündige Taktung mit allen Bedburger
Ortsteilen vorhanden. Erweitert wird dies durch die Möglichkeit der Nutzung des AST-Verkehrs am
Wochenende oder an den Werktagen, wenn kein Linienbus mehr fährt. Durch das Aufstellen der
Mitfahrbänke könnte die Nutzung des vorhandenen Busliniennetzes weiter zurückgehen. Dies
könnte dann die Konsequenz haben, dass weitere Fahrlinien eingestellt werden müssten.
Kosten:
Die Kosten für die Einrichtung der Mitfahrbänke sind zurzeit nicht exakt zu beziffern. Es ist davon
auszugehen, dass eine Bank ca. 500,00 € kostet. Eine Sonderlackierung, die dann im Stadtgebiet
einen gewissen Wiedererkennungswert hat, kann noch zu einer Erhöhung der Kosten führen. Die
Kosten für Mülleimer belaufen sich auf ca. 100 € je Stück inkl. Befestigungsmaterial. Je nach
Ausstattung der Beschilderung werden hier weitere Kosten von 200 € bis 300 € anfallen. Hierbei
sind noch keine Personalkosten für die Aufstellung der Einrichtungsgegenstände durch den
Bauhof, Mehrwertsteuer und Versandkosten mit aufgeführt.
Weitere regelmäßige Kosten werden durch die Reinigung der Flächen und durch die Leerung der
Mülleimer entstehen. Es muss außerdem geprüft werden, ob in den Wintermonaten eine Räumund Streupflicht durch den Bauhof besteht.
Mittel für die Anschaffung der Mitfahrbänke mit der entsprechenden Ausstattung wären ggfls. im
Haushaltsplan für 2017 zu veranschlagen.
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Rechtliche Rahmenbedingungen:
Die Nutzung der Mitfahrbänke ist sowohl für denjenigen, der mitgenommen werden will, als auch
für denjenigen, der eine dritte Person mitnimmt, kostenlos. Sie stellt jedoch keine sichere
Verbindung dar, um von A nach B zu kommen. Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten
gerechnet werden, da es sich lediglich um eine Abwandlung des „Trampens“ handelt.
Sofern es zu Unfällen im Bereich der Mitfahrbank kommt, ist aufgrund der
Verkehrssicherungspflicht die städtische Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen. Bei
einem Unfall mit dem Fahrzeugführer ist die Autohaftpflichtversicherung des Fahrzeughalters
dafür zuständig. Folgeschäden durch Vandalismus o.ä. können im Voraus nicht beziffert werden.
Festzuhalten ist, dass das Angebot des Fahrzeugführers sowie die Nutzung durch den Fahrgast
auf freiwilliger Basis geschieht und nicht aufgrund eines Angebotes durch die Kommune.
Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung die Aufstellung von Mitfahrbänken kritisch, sofern es
zu bestehenden ÖPNV-Angeboten in Konkurrenz tritt und zudem eine Mitnahme ggf. auch
schutzbedürftiger Personen durch Unbekannte durch die Stadt gefördert wird.
Auch in den Kommunen, in denen Mitfahrbänke bis dato aufgestellt wurden, war die Entscheidung
hierfür nicht unumstritten. So wünschenswert dieser innovative Ansatz der Erweiterung der
persönlichen Mobilität einzelner Bürger auch ist sowie einer Ergänzung des örtlichen
Busangebotes dient, so kritisch sollte eine Aufstellung vor den genannten Aspekten hinterfragt
werden.
Eine verlässliche Lösung von Mobilitätsdefiziten im ländlichen Raum sind die Mitfahrbänke als
zufällige Mitfahrgelegenheit aus Sicht der Verwaltung nicht. In diesem Zusammenhang wird für
eine etwaige Verbesserung des ÖPNV-Angebotes angeregt, Alternativangebote wie Taxi-Bus oder
Anruf-Sammel-Taxi zu verbessern (siehe hierzu auch WP9-197/2016).
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 13. Oktober 2016
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sibille Brabender-Lipej
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Allgemeine Vertreterin des
Bürgermeister
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