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Beschlussvorlage (Vergabe eines Zuschusses nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
124 kB
Datum
04.10.2016
Erstellt
26.09.16, 09:07
Aktualisiert
29.03.17, 18:03
Beschlussvorlage (Vergabe eines Zuschusses nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien) Beschlussvorlage (Vergabe eines Zuschusses nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9178/2016 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 52 10 00 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 04.10.2016 Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Betreff: Vergabe eines Zuschusses nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, den Antrag des TC Rot-Weiss Bedburg abzulehnen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Grundlage für die Vergabe eines Zuschusses auf dem Gebiet der Sportförderung bilden formal die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004. Nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien können die Vereine/Organisationen Investitionsmittel für Neubau, Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Anlagen oder bei Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter beantragen. Entsprechende Anträge sind (so sehen es die noch gültigen Sportförderungsrichtlinien vor) bei der Verwaltung bis zum 01.06. eines Jahres bei Maßnahmen im folgenden Jahr vorzulegen; angemerkt wird, dass die Ausschlussfrist -01.06.verbindlich festgelegt wurde, damit im Rahmen der Haushaltsberatungen ggf. erforderliche Mittel eingestellt werden können. Aktuell liegt der Verwaltung ein Antrag des Tennisclubs Rot-Weiss Bedburg vor; der Antrag ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Entscheidung über Investitionsförderungen wurde am 21.10.2014 durch den Fachausschuss an den `runden Tisch Sport` übertragen. Hinzukommt auch eine Verfristung, da der Antrag unter Datum 14.06.2015 (Posteingang 17.06.2016) gestellt wurde. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Frau Möcker ----------------------------------Claßen ----------------------------------Solbach Sachbearbeiterin Fachdienstleiterin Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-178/2016 Seite 2