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Antrag B90/Grüne (Z 2/A 10/2013 (PlanA 12.06.2013))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
25.06.13, 04:09
Aktualisiert
25.06.13, 04:09
Antrag B90/Grüne (Z 2/A 10/2013 (PlanA 12.06.2013))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 2 / A 10/2013 Datum: 24.06.2013 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 12.06.2013 A) TOP 6 Öffentliche Sitzung Erweiterung der Tagesordnung des Ausschusses Planung, Umwelt und Verkehr Hier: Bürgerantrag "Sperrung der L204/Ortsdurchfahrt Schmidtheim für LKWs" Die Verwaltung erläutert zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, dass die Voraussetzungen für eine Sperrung der L 204/Ortsdurchfahrt Schmidtheim für LKW-Verkehr nicht vorliegen. Eine Sperrung erfordere eine besondere Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteige. Die Verkehrskommission ist der Meinung, dass eine besondere Gefahrenlage in diesem Fall nicht vorliege. Des weiteren sei die durchgeführte Unfallauswertung der Kreispolizeibehörde Euskirchen zum dem Schluss gekommen, dass die Ortslage Schmidtheim als unauffällig zu bewerten sei. Eine Sperrung unter erleichterten Voraussetzungen und ohne Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage ist möglich, wenn dadurch erhebliche Auswirkungen veränderter Verkehrsverhältnisse, die durch die Erhebung der Maut für schwere Nutzfahrzeuge hervorgerufen werden, beseitigt oder abgemildert werden können. Bei der L 204 kann jedoch nicht von Mautausweichverkehr gesprochen werden. Die A 1 ist ab Anschlussstelle Blankenheim bis zu Anschlussstelle Euskirchen mautfrei zu befahren. Aus den v.g.Gründen konnte und kann dem Antrag nicht zugestimmt werden. Nach eingehender Diskussion wird seitens des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr an die Verwaltung die Bitte geäußert die Möglichkeiten zur Sperrung der L 204 Ortsdurchfahrt Schmidtheim nochmals zu prüfen. Gleichzeitig wird vom Ausschussvorsitzenden festgestellt, dass dies nicht in die Zuständigkeit des Ausschusses falle, sondern es sich hier um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele. A 10/2013