Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Information des Bauausschusses über beabsichtigte Ausschreibungen im Bereich des Fachdienstes 6 im Kalenderjahr 2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
159 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
31.01.17, 18:01
Aktualisiert
26.04.17, 18:03
Mitteilungsvorlage (Information des Bauausschusses über beabsichtigte Ausschreibungen im Bereich des Fachdienstes 6 im Kalenderjahr 2017) Mitteilungsvorlage (Information des Bauausschusses über beabsichtigte Ausschreibungen im Bereich des Fachdienstes 6 im Kalenderjahr 2017) Mitteilungsvorlage (Information des Bauausschusses über beabsichtigte Ausschreibungen im Bereich des Fachdienstes 6 im Kalenderjahr 2017)

öffnen download melden Dateigröße: 159 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-15/2017 Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau, Bauhof Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Bauausschuss Sitzungstermin: 14.02.2017 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Information des Bauausschusses über beabsichtigte Ausschreibungen im Bereich des Fachdienstes 6 im Kalenderjahr 2017 Beschlussvorschlag: Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Information zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Ziffer 3.5, zweiter Spiegelstrich der „Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg“ vom 02.09.2014 (in Kraft getreten am 02.09.2014) sieht vor, dass die jeweils zuständigen Ausschüsse „nach Möglichkeit“ über beabsichtigte Ausschreibungen im Vorfeld zu informieren sind. Im Vorfeld eine Kurzübersicht über die Ausschreibungsverfahren zur besseren Veranschaulichung, welche sicher nicht den Anspruch erheben kann und auch nicht die Absicht verfolgt, tiefer in die Komplexität des Vergaberechts einzutauchen; deutlich weiter in die Tiefe gehende Informationen zu den Vergabeverfahren sind bei Bedarf der Sitzungsvorlage WP8-49/2013 zur Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 09.04.2013 unter dem TOP 3 „Beratung und Beschlussfassung der Vergabedienstanweisung“ zu entnehmen. Kurzübersicht der Verfahrensarten: Ausschreibungen finden grundsätzlich im Rahmen folgender Verfahrensarten statt: I. Bauleistungen nach VOB: Beschränkte Ausschreibung Hierunter fallen Bauleistungen mit einem geschätzten Auftragswert über 30.000 € bis 300.000 € im Tiefbau 150.000 € für Rohbauarbeiten im Hochbau (Erd-, Beton- und Maurerarbeiten mit und ohne Putzarbeiten) und 75.000 € für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im Hochbau sowie für Pflanzungen und Straßenausstattungen (nationales Recht i. V. mit vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen Wertgrenzen) „Öffentliche“ Ausschreibung (national): Hierunter fallen Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswerten oberhalb der oben genannten Summen (nationales Recht i. V. mit den vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen Wertgrenzen) „Eu-Ausschreibung“ Ab einem geschätzten Auftragswert von 5.225.000 € (aktueller Wert gemäß EU-Verordnung) II. Lieferungen und Leistungen nach VOL: Beschränkte Ausschreibung Lieferungen und Leistungen mit einem geschätzten Auftragswert über 30.000 € bis 50.000 € (nationales Recht i. V. mit den vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen Wertgrenzen) Mitteilungsvorlage WP9-15/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Öffentliche Ausschreibung Lieferungen und Leistungen mit einem geschätzten Auftragswert oberhalb der o. g. Summe. (nationales Recht i. V. mit den vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen Wertgrenzen) „Eu-Ausschreibung“ Ab einem geschätzten Auftragswert von 209.000 € (aktueller Wert gem. EU-Verordnung) III. Sogenannte „Freiberufliche Leistungen“ nach VOF: EU-Ausschreibung: Ab einem geschätzten Auftragswert von 209.000 € (aktueller Wert gem. EU-Verordnung; unterhalb dieses Wertes ist die VOF nicht einschlägig). Sämtliche genannte Wertgrenzen verstehen sich als Netto-Beträge, d. h. ohne Mehrwertsteuer. Die aktuell bekannten, beabsichtigten Ausschreibungen des FB IV im Kalenderjahr 2017 sind der als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------- ----------------------------------Naujock ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-15/2017 Seite 3