Daten
Kommune
Bedburg
Größe
159 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
31.01.17, 18:01
Aktualisiert
26.04.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-15/2017
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
14.02.2017
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Information des Bauausschusses über beabsichtigte Ausschreibungen im Bereich des
Fachdienstes 6 im Kalenderjahr 2017
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Information zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Ziffer 3.5, zweiter Spiegelstrich der „Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der
Stadt Bedburg“ vom 02.09.2014 (in Kraft getreten am 02.09.2014) sieht vor, dass die jeweils
zuständigen Ausschüsse „nach Möglichkeit“ über beabsichtigte Ausschreibungen im Vorfeld zu
informieren sind.
Im Vorfeld eine Kurzübersicht über die Ausschreibungsverfahren zur besseren Veranschaulichung, welche sicher nicht den Anspruch erheben kann und auch nicht die Absicht verfolgt,
tiefer in die Komplexität des Vergaberechts einzutauchen; deutlich weiter in die Tiefe gehende
Informationen zu den Vergabeverfahren sind bei Bedarf der Sitzungsvorlage WP8-49/2013 zur
Sitzung des Rates der Stadt Bedburg vom 09.04.2013 unter dem TOP 3 „Beratung und
Beschlussfassung der Vergabedienstanweisung“ zu entnehmen.
Kurzübersicht der Verfahrensarten:
Ausschreibungen finden grundsätzlich im Rahmen folgender Verfahrensarten statt:
I. Bauleistungen nach VOB:
Beschränkte Ausschreibung
Hierunter fallen Bauleistungen mit einem geschätzten Auftragswert über 30.000 € bis
300.000 € im Tiefbau
150.000 € für Rohbauarbeiten im Hochbau (Erd-, Beton- und Maurerarbeiten mit und ohne
Putzarbeiten) und
75.000 € für Ausbaugewerke und sonstige Gewerke im Hochbau sowie für Pflanzungen und
Straßenausstattungen
(nationales Recht i. V. mit vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen
Wertgrenzen)
„Öffentliche“ Ausschreibung (national):
Hierunter fallen Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswerten oberhalb der oben
genannten Summen
(nationales Recht i. V. mit den vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen
Wertgrenzen)
„Eu-Ausschreibung“
Ab einem geschätzten Auftragswert von 5.225.000 € (aktueller Wert gemäß EU-Verordnung)
II. Lieferungen und Leistungen nach VOL:
Beschränkte Ausschreibung
Lieferungen und Leistungen mit einem geschätzten Auftragswert über 30.000 €
bis 50.000 €
(nationales Recht i. V. mit den vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen
Wertgrenzen)
Mitteilungsvorlage WP9-15/2017
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Öffentliche Ausschreibung
Lieferungen und Leistungen mit einem geschätzten Auftragswert oberhalb der o. g. Summe.
(nationales Recht i. V. mit den vom Rat der Stadt Bedburg am 09.04.2013 beschlossenen
Wertgrenzen)
„Eu-Ausschreibung“
Ab einem geschätzten Auftragswert von 209.000 € (aktueller Wert gem. EU-Verordnung)
III. Sogenannte „Freiberufliche Leistungen“ nach VOF:
EU-Ausschreibung:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 209.000 € (aktueller Wert gem. EU-Verordnung;
unterhalb dieses Wertes ist die VOF nicht einschlägig).
Sämtliche genannte Wertgrenzen verstehen sich als Netto-Beträge, d. h. ohne Mehrwertsteuer.
Die aktuell bekannten, beabsichtigten Ausschreibungen des FB IV im Kalenderjahr 2017 sind der
als Anlage 1 beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
-----------------------------------
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP9-15/2017
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