Daten
Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
18.09.2013
Erstellt
31.08.13, 06:18
Aktualisiert
31.08.13, 06:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
201/2013
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Mitteilungen der Verwaltung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
21.08.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 201/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Jürgen Marx
21.08.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Mitteilungen der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung teilt folgendes mit:
Fröbelschule
38 Schülerinnen und Schüler blieben nach der Auflösung der Schule zum Schuljahresende noch übrig. Nach
Beratungsgesprächen des Schulleiters der Fröbelschule, Herr Michael Fuhr, mit den Eltern dieser Kinder,
werden sie nunmehr in den folgenden Schulen versorgt:
Pestalozzischule Brühl, städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (23), Kompetenzzentrum Bornheim-Üdorf mit den Förderschwerpunkten
Sprache und Lernen (3), Maria-Montessori-Schule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung (2), Hauptschule (6), Umzug (4).
Am 22.06.2013 fand das letzte Schulfest der Fröbelschule mit Verabschiedung des Schulleiters und Lehrerkollegiums sowie der Förderschüler/innen statt.
Inklusion
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf für das 9. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen und damit
auf den Weg des parlamentarischen Beratungsverfahrens gebracht. Am 05. und 06.06.2013 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtags eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt.
Die kommunalen Spitzenverbände wie Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund hatten eine
Stellungnahme zum Gesetzentwurf erarbeitet, die bei der Anhörung präsentiert wurde. Wie schon mehrfach
angemahnt, wurde hierbei die fehlende Kostenfolgeabschätzung wegen der konnexitätsrelevanten Übertragung einer neuen Aufgabe, nämlich der Inklusion, auf die Kommunen durch das Land zur Sprache gebracht.
Die Mehrbelastung der Gemeinden müsse im Vorfeld durch eine Zusicherung des Landes ausgeglichen
werden. Da dies nicht geschehen sei, sei der Gesetzentwurf verfassungswidrig. Eine verfassungsgerichtliche
Auseinandersetzung mit dem Land sei daher unvermeidlich, wenn eine Nachbesserung nicht erfolge. Die im
Gesetzentwurf am Ende beigefügte Evaluierungsklausel, die eine Berichtspflicht des Landes unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände vorsieht, sei nicht geeignet, die Verletzung des Grundsatzes der
Konnexität zu kompensieren. Für den Fall einer Weiterverfolgung des jetzt eingeschlagenen Weges der
Umsetzung sei ein Scheitern der schulischen Inklusion sowie ein Vertrauensverlust auf Seiten der Schüler/innen, Eltern, Lehrer/innen, weiteren beteiligten Berufsgruppen und der Kommunen zu befürchten. Die
CDU hat als Oppositionsfraktion im Landtag bereits signalisiert, dass das Gesetz im o. g. Sinne nachgebessert und überarbeitet werden muss.
Ein Gutachten, das von den kommunalen Spitzenverbänden in Auftrag gegeben wurde, besagt, dass in der
Stadt Essen mit einer Einwohnerzahl von 570.800 bis 2019/2020 mindestens 18 Millionen € zusätzliche Investitionskosten aufgewendet werden müssten, vor allem für Barrierefreiheit und zusätzliche Räume. Das
sind jährlich drei Millionen €. Danach kommen noch jährlich 12 Millionen € dazu an laufenden Kosten für die
Inklusion. Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl von Wesseling im Vergleich zu Essen bedeutet dies für
unsere Stadt bis 2019/20 einen Aufwand von ca. 1,15 Millionen € und danach jährlich ca. 768.000 € an Kosten zusätzlich.
Gebäudebegehung
Nach der Begehung des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums werden die Mitglieder des Schulausschusses in Kürze
zu einem Rundgang in der Albert-Einstein-Realschule und in der Wilhelm-Busch-Schule eingeladen.
Fünffachturnhalle Schulzentrum
Nach einem schweren Unwetter während der Sommerferien wurde der Hallenboden der Hallen 1 – 3 durch
erheblichen Wassereinbruch schwer beschädigt und muss saniert werden. Als Ausweichmöglichkeit steht
die Sporthalle der ehemaligen Fröbelschule an der Mainstr. zur Verfügung. Die Hallen 4 und 5 in der Fünffachturnhalle können weiter uneingeschränkt genutzt werden.
Offene Ganztagsschule
Auf Antrag der Stadt wurden von der Bezirksregierung durch Zuwendungsbescheid vom 21.06.2013, hier
eingegangen am 26.07.2013, Zuwendungen für die Betreuung von 661 Kindern, darunter 27 mit sonderpädagogischem Förderbedarf, in Höhe von insgesamt 682.320 EUR für das Schuljahr 2013/2014 bewilligt.
Darin enthalten sind auch Fördermittel für Betreuung außerhalb der OGS.
Gebäude der ehemaligen Fröbelschule
Der Rhein-Erft-Kreis hat für die Heinrich-Böll-Schule aus Frechen, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
Emotionale und soziale Entwicklung für drei bis vier Monate sechs Klassenräume zzgl. Aula, Computerraum
und Speiseraum angemietet. Zusätzlich werden sechs Container auf dem Schulhof aufgestellt. Die Anmietung wurde erforderlich wegen einer PCB-Sanierung der Schule, die bis zum 30.11.2013 beendet sein soll.
Rheinschule
Nach der Goetheschule, der Johannes-Gutenberg-Schule und der Brigidaschule wird nun ab diesem Schuljahr auch in der Rheinschule Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf eingerichtet.
Sollten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Rheinschule zugewiesen werden wird das Einverständnis der Stadt Wesseling als Schulträger vorausgesetzt, sofern der Stadt keine zusätzlichen Kosten
entstehen.
Wilhelm-Busch-Schule
Die Garten – AG der Wilhelm-Busch-Schule brachte mit Unterstützung der Accenture-Stiftung den Schulgarten wieder auf Vordermann. Blumen blühen wieder. Das Gartenhäuschen wurde aufgeräumt und neu gestrichen. Die Accenture-Stiftung setzt sich national und international dafür ein, Lebensbedingungen zu verbessern und und eine lebenswerte Zukunft zu sichern.
OGS-Betreuung durch die Katholische Jugendagentur
Die Katholische Jugendagentur organisiert die Betreuung von Kindern in den Offenen Ganztagsschulen der
Goetheschule und der Schillerschule. Gemäss Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
vom 23.12.2010 über gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote im Primarbereich und in der Sekundarstufe I erstreckt sich der Zeitrahmen offener
Ganztagsschulen im Primarbereich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen
Unterrichtstagen von spätestens 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15
Uhr. Da die beiden anderen Träger der OGS, „Rapunzel“ und „Perspektive“ diese Regelung so in die Kooperationsvereinbarung mit Schule und Stadt aufgenommen haben, die Katholische Jugendagentur, aber bisher
großzügigere Regelungen ohne Aufpreis zugelassen haben, werden die Kooperationsvereinbarungen mit
der Goetheschule und der Schillerschule entsprechend an den Erlasstext angepasst. Aufgrund Gewohnheitsrecht werden die Altfälle, die aber nur noch in sehr geringem Masse vorhanden sind, bis zum Ausscheiden aus der Grundschule wie bisher behandelt.
Verkehrssituation Goetheschule
Sie soll versuchsweise ab Beginn des laufenden Schuljahres dadurch entschärft werden, dass die Wilhelmstr. Einbahnstraße dahingehend wird, dass der Verkehr über die Georgstr. auslaufend durch die Wilhelmstr. und mündend in die Hubertusstr. erfolgt.