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Mitteilungsvorlage (Mitteilungen der Verwaltung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
18.09.2013
Erstellt
31.08.13, 06:18
Aktualisiert
31.08.13, 06:18
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 201/2013 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Mitteilungen der Verwaltung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 21.08.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 201/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 21.08.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Mitteilungen der Verwaltung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung teilt folgendes mit: Fröbelschule 38 Schülerinnen und Schüler blieben nach der Auflösung der Schule zum Schuljahresende noch übrig. Nach Beratungsgesprächen des Schulleiters der Fröbelschule, Herr Michael Fuhr, mit den Eltern dieser Kinder, werden sie nunmehr in den folgenden Schulen versorgt: Pestalozzischule Brühl, städtische Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache (23), Kompetenzzentrum Bornheim-Üdorf mit den Förderschwerpunkten Sprache und Lernen (3), Maria-Montessori-Schule, städtische Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (2), Hauptschule (6), Umzug (4). Am 22.06.2013 fand das letzte Schulfest der Fröbelschule mit Verabschiedung des Schulleiters und Lehrerkollegiums sowie der Förderschüler/innen statt. Inklusion Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf für das 9. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen und damit auf den Weg des parlamentarischen Beratungsverfahrens gebracht. Am 05. und 06.06.2013 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung des Landtags eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Die kommunalen Spitzenverbände wie Städtetag, Landkreistag und Städte- und Gemeindebund hatten eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf erarbeitet, die bei der Anhörung präsentiert wurde. Wie schon mehrfach angemahnt, wurde hierbei die fehlende Kostenfolgeabschätzung wegen der konnexitätsrelevanten Übertragung einer neuen Aufgabe, nämlich der Inklusion, auf die Kommunen durch das Land zur Sprache gebracht. Die Mehrbelastung der Gemeinden müsse im Vorfeld durch eine Zusicherung des Landes ausgeglichen werden. Da dies nicht geschehen sei, sei der Gesetzentwurf verfassungswidrig. Eine verfassungsgerichtliche Auseinandersetzung mit dem Land sei daher unvermeidlich, wenn eine Nachbesserung nicht erfolge. Die im Gesetzentwurf am Ende beigefügte Evaluierungsklausel, die eine Berichtspflicht des Landes unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände vorsieht, sei nicht geeignet, die Verletzung des Grundsatzes der Konnexität zu kompensieren. Für den Fall einer Weiterverfolgung des jetzt eingeschlagenen Weges der Umsetzung sei ein Scheitern der schulischen Inklusion sowie ein Vertrauensverlust auf Seiten der Schüler/innen, Eltern, Lehrer/innen, weiteren beteiligten Berufsgruppen und der Kommunen zu befürchten. Die CDU hat als Oppositionsfraktion im Landtag bereits signalisiert, dass das Gesetz im o. g. Sinne nachgebessert und überarbeitet werden muss. Ein Gutachten, das von den kommunalen Spitzenverbänden in Auftrag gegeben wurde, besagt, dass in der Stadt Essen mit einer Einwohnerzahl von 570.800 bis 2019/2020 mindestens 18 Millionen € zusätzliche Investitionskosten aufgewendet werden müssten, vor allem für Barrierefreiheit und zusätzliche Räume. Das sind jährlich drei Millionen €. Danach kommen noch jährlich 12 Millionen € dazu an laufenden Kosten für die Inklusion. Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl von Wesseling im Vergleich zu Essen bedeutet dies für unsere Stadt bis 2019/20 einen Aufwand von ca. 1,15 Millionen € und danach jährlich ca. 768.000 € an Kosten zusätzlich. Gebäudebegehung Nach der Begehung des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums werden die Mitglieder des Schulausschusses in Kürze zu einem Rundgang in der Albert-Einstein-Realschule und in der Wilhelm-Busch-Schule eingeladen. Fünffachturnhalle Schulzentrum Nach einem schweren Unwetter während der Sommerferien wurde der Hallenboden der Hallen 1 – 3 durch erheblichen Wassereinbruch schwer beschädigt und muss saniert werden. Als Ausweichmöglichkeit steht die Sporthalle der ehemaligen Fröbelschule an der Mainstr. zur Verfügung. Die Hallen 4 und 5 in der Fünffachturnhalle können weiter uneingeschränkt genutzt werden. Offene Ganztagsschule Auf Antrag der Stadt wurden von der Bezirksregierung durch Zuwendungsbescheid vom 21.06.2013, hier eingegangen am 26.07.2013, Zuwendungen für die Betreuung von 661 Kindern, darunter 27 mit sonderpädagogischem Förderbedarf, in Höhe von insgesamt 682.320 EUR für das Schuljahr 2013/2014 bewilligt. Darin enthalten sind auch Fördermittel für Betreuung außerhalb der OGS. Gebäude der ehemaligen Fröbelschule Der Rhein-Erft-Kreis hat für die Heinrich-Böll-Schule aus Frechen, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung für drei bis vier Monate sechs Klassenräume zzgl. Aula, Computerraum und Speiseraum angemietet. Zusätzlich werden sechs Container auf dem Schulhof aufgestellt. Die Anmietung wurde erforderlich wegen einer PCB-Sanierung der Schule, die bis zum 30.11.2013 beendet sein soll. Rheinschule Nach der Goetheschule, der Johannes-Gutenberg-Schule und der Brigidaschule wird nun ab diesem Schuljahr auch in der Rheinschule Gemeinsamer Unterricht von Kindern mit und ohne Förderbedarf eingerichtet. Sollten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Rheinschule zugewiesen werden wird das Einverständnis der Stadt Wesseling als Schulträger vorausgesetzt, sofern der Stadt keine zusätzlichen Kosten entstehen. Wilhelm-Busch-Schule Die Garten – AG der Wilhelm-Busch-Schule brachte mit Unterstützung der Accenture-Stiftung den Schulgarten wieder auf Vordermann. Blumen blühen wieder. Das Gartenhäuschen wurde aufgeräumt und neu gestrichen. Die Accenture-Stiftung setzt sich national und international dafür ein, Lebensbedingungen zu verbessern und und eine lebenswerte Zukunft zu sichern. OGS-Betreuung durch die Katholische Jugendagentur Die Katholische Jugendagentur organisiert die Betreuung von Kindern in den Offenen Ganztagsschulen der Goetheschule und der Schillerschule. Gemäss Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 über gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und in der Sekundarstufe I erstreckt sich der Zeitrahmen offener Ganztagsschulen im Primarbereich unter Einschluss der allgemeinen Unterrichtszeit in der Regel an allen Unterrichtstagen von spätestens 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, bei Bedarf auch länger, mindestens aber bis 15 Uhr. Da die beiden anderen Träger der OGS, „Rapunzel“ und „Perspektive“ diese Regelung so in die Kooperationsvereinbarung mit Schule und Stadt aufgenommen haben, die Katholische Jugendagentur, aber bisher großzügigere Regelungen ohne Aufpreis zugelassen haben, werden die Kooperationsvereinbarungen mit der Goetheschule und der Schillerschule entsprechend an den Erlasstext angepasst. Aufgrund Gewohnheitsrecht werden die Altfälle, die aber nur noch in sehr geringem Masse vorhanden sind, bis zum Ausscheiden aus der Grundschule wie bisher behandelt. Verkehrssituation Goetheschule Sie soll versuchsweise ab Beginn des laufenden Schuljahres dadurch entschärft werden, dass die Wilhelmstr. Einbahnstraße dahingehend wird, dass der Verkehr über die Georgstr. auslaufend durch die Wilhelmstr. und mündend in die Hubertusstr. erfolgt.