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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 147/2008)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
803 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
17.11.08, 21:18
Aktualisiert
17.11.08, 21:18
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Inhalt der Datei

10.Satzungzur Andorungdercebüh. 11.SatzungzurAnderung dercebüh. rensatzungzur Abfallentsorgungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung lrensatzung der GemeindeLeopoldshöhe lder GemeindeLeoDoldshöh; vom 21, Mä,rz1997in der Fassungvom ,13.vom 21.März1992in der Fassungvom ig. Dezember2007 Dezember2O0B Aufgfundder gg 7 und 41 der Gemein-] Aufgrundder SS7 und 41 der cemein_ deordnungfür das Land Nordrhein. deordnungfür das Land Nordrhein_ ] Westfalenin der Fassungder Bekannf] Westfalen in der Fassunoder Bekannf m_a-chung vom 14.07.1994 (GV.NWS,] machungvom 1|4.07.19d4 (GV.NWS. 666)jn der zur Zeitgeltenden Fassung,i 666)in der zur Zeit gettende;Fassung, vomI 99" S q d9g Landesabfallgesetzes 2'1.Juni 19BB(GV.NW.S. 250),in derl zur_Zeit geltendenFassung,des Kreis-| lauf-wirtschafts- und Ablallgesetzes I (5rlvj{Abfc)vom 27. September19941 (BGBI.l, S. 2705ff), undder SS2 und6 | des Kommunalabgabengesetzes für dasl Land Nordfhein-Westfalen vom 21. Ok-i tober 1969 (GV.NW.S. 712/SGVNW.I 610),in der zur Zeitgeltenden Fassung, | hat der Ratder Gemeinde Leopoldshöhe I in seinerSitzungam ---l beschlossen, die Gebührensalzung zurl Abfallentsorgungssalzung vom 21. Mäzl Lippevom'10.Aprit1997(S.I 1991^([f.B! 2651266) , in det z.Z.geltendenFassung, | wiefolgtzu änoern: I des S 5 des Landes;bfagesetzesvom 2j. Juni 1988(GV.NW.S. 250),in der zur Zeit geltendenFassung,des Kreis_ laLrlwirtsahatts- und Altallgesetzes (Krw-/Abfc)vom 27. Septembefi994 (BGB|.I, S. 27Osff), undder SS2 und6 des Kommunatabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfal;n vom 21. Oktober 1969 (GV.NW.S. 712/SGVNW. 6.j0),in der zur Zeitgettenden Fassung, hatder Ratder Gemeinde Leopotdshöhe in seinerSitzungam _ _ beschlossen, die Gebüfrrensatzung zur Abfaentsorgungssatzung vom 21. Mätz i997(Kr.Bt.Lipae vomt-0.April1997(s. 2651266) , in derz.Z. geltendenFassung, wiefolglzu ändern: folgende Fassung:S5Abs.2 und3 erhatten S 5Abs.2 und3 erhalten folgendeFassung: und Gebühren" S 5 Gebührenmaßstab satz und cebühren. S 5 Gebührenmaßstab salz (2) Die Bemessungsgrundlage für die Gebührist (3) Die Bemessungsgrundlage für die Gebührist a) die Anzafllder für dasangeschlossene Grundstück bereitgestelltenAbfallgefäße (crundgebühr)und a) dieAnzahldertür dasange. schlosseneGrundstückbefeitgestelltenAbfallgefäße (crundgebühr)und b) dasGesamtgewicht desAbfalls im Erhebungszeitmum (Gewichtsgebühr), wobeinichtim Eichbereich liegende Werteauch nichtberechnet werden. b) dasGesamtgewicht desAbfalls im Erhebungszeitraum (Gewichtsgebühr), wobeinichtim Eichbereich liegende Werteauch nichtberechnetwerden. Zur Ermittlung desJahresgewichts wjrddieAbfallmenge ausden Restabfallgefäßen unddenBioabfallgefäßen beijederEntleerLng im Erhebungszeitraum gewogen. lst technisch bedingtinfolgehöhefer GewalteineVerwiegung nichtmöElich,so wirddas Durchschnittsgewichtder letzlendreiWiegeergebnissezugrunde gelegt. (3) Diecebührbeträgt ZurErmittlung desJahresgewichts wirddieAbfallmenge ausden Restabfallgefäßen undden Bioabfallgefäßen beijederEntleerung im Erhebungszeitraum gewogen.lst technisch bedingtinfolgehöherer GewalteineVeruiegung n chl möglich,so wirddasDurchschnittsgewichtder letzlendreiWiegeergebnissezugrunde gelegt. (3)DieGebührbeträgt a) füf einenB0l, 120| oder240I je Bio-undRestabfallbehälter 61,00€ / Jahr b) für einenB0 l, 120| odet 240| je Bio-undRestabfallbehälter 6 1 , 0 0€ / J a h r AJI Antragkanndie RestsLofftonne auf 14-tägi9eAbiuh. ,rmgestelltwerden. Diecrundgebühr beträgt zusätzlich 13.69€/Jahr Auf Antragkanndre Restslofftonne auf 14-tägrge Abfuhr umgestelltwerden, DieGrundgebühr beträgtzusätzlich 13.69€/Jahr Wird ein Gebührenpflichtiger vorn AnschlussundBenutzungszwan9der grünenKomposttonne befreit,beträgtdiecrundgebühr bei 4-wöchentlicher Abfuhrder grauenReststofFtonne 42,50€ / Jahr WirdeinGebührenpflichtiger vom AnschlussundBenutzungszwangdergrünenKomposttonne befreit,beträgtdiecrundgebühr bei4-wöchentlicher Abfuhrder grauenReststofftonne 42.50€ / Jahr b) Gewichtsgebühr füf Bioabiatl 0 . 1 9€ / k q Gewichtsgebühr für Restabfall 0.25€ / kq b) Gewichtsgebühr für Bioabfall 0 . 1 9€ / k q Gewichtsgebühr für Restabfall 0.24€ | kq c) Grundgebühr iür 1.'100| Contaner c) G.undgebühr tür 1.100| Container bei wöchentrich ernmat'ger Enlleerung 781.00€ / Jahr bei wöchentlich ernmaligerEntleerung 786,00€ / Jahr bei 14-tägiger Entleerung 426.00€ / Jahr bei 14tägigefEntleerung 428,00€ / Jahr bei4-wöchentlicher En eerung 248.00€ / Jahr bei4-wöchentlicher Entleerung 248.00€ / Jahr d) für einenAbfallsack 7.50€ I d) für einenAbfallsack 7,50 € / Sack. Die Erstausstattung der anschlusspflichti-Die Erstausstattung der anschlusspflichtigen Grundstücke mit Abfallbehältern bei qen crundstücke mit Abfallbehättern bei Inkrafttretender Satzungund beim erst- Inkrafttretender Satzungund beim erstmaligenEntstehender AnschlusspflichtmaligenEntstehender Anschlusspfticht wird kostenlosvorgenommen. Für die wird kostenlosvofgenommen. Für die Ausstattung einesNormbehälters mit ei- Ausstaltunq eines Normbehälterc mit e! nem Schlosswird eine jährlichelvlietge- nem Schlosswird eine jährlicheMietge- bührvona3q!!gg[!99q erhoben. bührvonf30g!q9[!9gg erhoben. Für alle Anderungen in der Ausstattung Für alle Anderungen in der Ausstattung (2.8. Veränderung der Anzahlund der (2.8. Veränderung der Anzahtund der Größe der Biolonnen,RestmüllbehälterGröße der Biotonnen,Restmüllbehälter oder Papierbehälter) wird eine Ande- oder Papierbehälter) wird eine Andeje verändertem rungsgebühr je verändertem Gefäßerho- rungsgebühf Gefäßerhoje Tauschter- ben. Die Anderungsgebühr ben. Die Anderungsgebühr je Tauschterminstaffeltsichwie folgt: minstaffeltsichwie folgt: Fürdaserstecefäß mitVerwiegung | Fürjedesweiterecefäß mitVerwiegungt Fürdaserslecefäß mitVerwiegung : 12,92€ Füriedesweiterecefäß mitVerwiegungi 8,79€ Fürdas erstecefäß ohneVerwiegung (Papier) : 9,66€ FürjedesweitereGefäß (Papier)r 5,53€ ohneVerwiegung 12,92€ 8,79€ Fürdaseßte Gefäß ohneVerwiegung (Papier) : 9,66€ I I Füriedeswejterecefäß (Papier): 5,S3€ ohneVerwiegung . . DieseSatzung trittam 01.01.2008 in Kraft. DieseSatzung trittam 0j.01.2009 in Kraft.