Daten
Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
31.01.17, 18:01
Aktualisiert
26.04.17, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9241/2016
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
14.02.2017
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Brückenbauwerke der Stadt Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss der Stadt Bedburg nimmt die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der Sitzung des Bauausschusses vom 13.09.2016 wurde unter TOP 9 über den möglichen
Neubau einer Brücke im Bereich der Mühlenerft und unter TOP 10 über den Neubau einer Brücke
über den Pützbach, Erkelenzer Straße berichtet (Einzelheiten hierzu sind den Vorlagen WP9135/2016 und WP9-136/2016 zu entnehmen).
Der Bauausschuss hat einstimmig beschlossen, die Brücke im Bereich der Mühlenerft nicht zu
erneuern, allerdings zu prüfen, ob das Widerlager erhalten bleiben kann, um möglicherweise in
Zukunft an gleicher Stelle die Brücke zu erneuern.
Des Weiteren soll bei beiden Brückenbauwerken geprüft werden, ob eine Verrohrung möglich ist.
Mit Mail vom 27.September 2016 hat hierzu Herr Dipl.-Ing. Cornelissen wie folgt Stellung
genommen:
„eine Verrohrung eines natürlichen Fließgewässers dürfte der Erftverband und die Untere
Wasserbehörde nicht zustimmen.
Es ist grundsätzlich die Blaue Richtlinie für den naturnahen Gewässerausbau einzuhalten, die eine
durchlässige Gewässersohle und durchgehende Uferbereiche vorsieht.
Vom Querschnitt dürfte es ebenso schwierig werden, dass HHQ100 durchführen zu können.
Insofern ist auch kein wirtschaftlicher Vorteil bei einer Verrohrung zu erwarten.
Die Gründung der Mühlenerftbrücke kann sicherlich im Baugrund verbleiben, da der
Gewässerquerschnitt hierdurch nicht gestört wird.
Wie dann die Verwendung bei einem eventuellen Neubau aussieht, ist dann zu klären.“
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
-----------------------------------
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-241/2016
Seite 2