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Beschlussvorlage (Lärmminderung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
415 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 21:22
Aktualisiert
05.12.08, 21:22
Beschlussvorlage (Lärmminderung) Beschlussvorlage (Lärmminderung) Beschlussvorlage (Lärmminderung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 163/2008 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-260 Datum: 24. November 2009 Lärmminderung Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 03.12.2008 Rat 18.12.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Lärm – Ein Problem in der Gemeinde Leopoldshöhe ? Kurzeinleitung Die EG-Umgebungslärmrichtlinie hat zur Änderung des deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetzes geführt. Diese Änderung regelt die Details für die Erstellung der Lärmkarten in Deutschland. Auch für die Gemeinde Leopoldshöhe ist eine solche Lärmkarte erstellt worden. Aufgrund der dortigen Ergebnisse hat nun die Gemeinde zu entscheiden, ob ein Lärmaktionsplan durchzuführen ist oder nicht. Anmerkung: In der letzten StVASitzung am 15.10.08 wurde die Broschüre Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen an Sie verteilt. Diese erklärt die Rechtsgrundlage, welche Lärmquellen zu beachten sind, wie diese ermittelt und bewertet werden sowie die Aufgaben und eventuell erforderlichen Maßnahmen des Lärmaktionsplanes. Ebenso wird die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Durchführung des Lärmaktionsplanes dargelegt. Des Weiteren sind alle Informationen (außer die o.g. Broschüre www.umwelt.nrw.de/umwelt/laerm/ laermkartierung/index.php) in Verbindung mit der Lärmaktionsplanung, einschließlich der Lärmkarten unter folgender Internetseite abrufbar: www.umgebungslaerm.nrw.de/ -2- Die Situation in der Gemeinde Leopoldshöhe Die Gemeinde Leopoldshöhe ist gemäß den Vorgaben für die Lärmkartierung fast ohne Beeinträchtigung durch Lärm. Als einzige Lärmquelle ist die B 66 festzustellen: Die erfasste Lärmquelle und deren Einwirkungsbereich wurde ins Verhältnis zu den dort wohnenden Personen gesetzt. Bei annähernd 17.000 Einwohnern ergibt sich folgende Situation. Anmerkung N = Anzahl der betroffenen Personen, dB(A) = Einheit zur Erfassung von Lärm, Lden = Tagwerte, Lnight = Nachtwerte bzw. siehe auch Glossar der Broschüre In NRW gewährt der Straßenbaulastträger, in diesem Fall Straßen NRW, Lärmschutz (sog. Lärmsanierung) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass der -3- Beurteilungspegel am Tag 70 dB(A) und in der Nacht 60 d(B)A überschreitet. Dieses ist in Leopoldshöhe in gewissen Abschnitten der Fall. Wie bekannt, ist beabsichtigt, die Straßenführung der B 66 zu verändern. Straßen NRW hat nach Rücksprache mitgeteilt, dass geplant ist, ab Mitte 2009 das dafür erforderliche Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die bisherige Konzeption sieht vor, die Straßentrasse in Richtung Süden zu verlegen. Damit wird ein Abstand zur Wohnbebauung und den gewerblichen Gebäuden geschaffen. Dieses wird eindeutig zur Verbesserung der Lärmsituation führen. Wie effektiv dieses im Detail ist wird die Planfeststellung zeigen, bei der die Gemeinde gehört wird. Aufgrund der, im Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl und Gemeindefläche geringen Anzahl an Betroffenen und der beabsichtigten Verlegung der B 66, von der eine Reduzierung der Lärmbelästigung erwartet wird, empfiehlt die Verwaltung keinen Lärmaktionsplan durchzuführen. Er wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt für nicht erforderlich gehalten. Die Gemeinde Leopoldshöhe ist grundsätzlich dazu verpflichtet, dieses Ergebnis innerhalb der nächsten 5 Jahre zu überprüfen und erneut zu entscheiden, ob ein Lärmaktionsplan erfolgt oder nicht. Während dieser Zeit wird die Planfeststellung zur B 66 erfolgen. Der Aspekt Lärmsanierung ist dann von Straßen NRW nachweislich gemäß der Rechtsgrundlage zu klären. Beschlussvorschlag: Der Straßen- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, keinen Lärmaktionsplan für das Gemeindegebiet durchzuführen. Schemmel