Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
415 kB
Datum
18.12.2008
Erstellt
05.12.08, 21:22
Aktualisiert
05.12.08, 21:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
163/2008
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
24. November 2009
Lärmminderung
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
03.12.2008
Rat
18.12.2008
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Lärm – Ein Problem in der Gemeinde Leopoldshöhe ?
Kurzeinleitung
Die EG-Umgebungslärmrichtlinie hat zur Änderung des deutschen Bundes-Immissionsschutzgesetzes
geführt. Diese Änderung regelt die Details für die Erstellung der Lärmkarten in Deutschland. Auch für die
Gemeinde Leopoldshöhe ist eine solche Lärmkarte erstellt worden. Aufgrund der dortigen Ergebnisse hat
nun die Gemeinde zu entscheiden, ob ein Lärmaktionsplan durchzuführen ist oder nicht.
Anmerkung: In der letzten StVASitzung am 15.10.08 wurde die
Broschüre
Lärmschutz
in
Nordrhein-Westfalen an Sie
verteilt.
Diese
erklärt
die
Rechtsgrundlage,
welche
Lärmquellen zu beachten sind,
wie diese ermittelt und bewertet
werden sowie die Aufgaben und
eventuell
erforderlichen
Maßnahmen
des
Lärmaktionsplanes. Ebenso wird
die Beteiligung der Öffentlichkeit
bei
Durchführung
des
Lärmaktionsplanes dargelegt.
Des Weiteren sind alle Informationen
(außer die o.g. Broschüre
www.umwelt.nrw.de/umwelt/laerm/
laermkartierung/index.php) in Verbindung
mit der Lärmaktionsplanung, einschließlich
der Lärmkarten unter folgender Internetseite
abrufbar: www.umgebungslaerm.nrw.de/
-2-
Die Situation in der Gemeinde Leopoldshöhe
Die Gemeinde Leopoldshöhe ist gemäß den Vorgaben für die Lärmkartierung fast ohne Beeinträchtigung
durch Lärm. Als einzige Lärmquelle ist die B 66 festzustellen:
Die erfasste Lärmquelle und deren Einwirkungsbereich wurde ins Verhältnis zu den dort wohnenden
Personen gesetzt. Bei annähernd 17.000 Einwohnern ergibt sich folgende Situation.
Anmerkung N = Anzahl der betroffenen Personen, dB(A) = Einheit zur Erfassung von Lärm, Lden = Tagwerte,
Lnight = Nachtwerte bzw. siehe auch Glossar der Broschüre
In NRW gewährt der Straßenbaulastträger, in diesem Fall Straßen NRW, Lärmschutz (sog. Lärmsanierung)
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Eine weitere Grundvoraussetzung ist, dass der
-3-
Beurteilungspegel am Tag 70 dB(A) und in der Nacht 60 d(B)A überschreitet. Dieses ist in Leopoldshöhe in
gewissen Abschnitten der Fall.
Wie bekannt, ist beabsichtigt, die Straßenführung der B 66 zu verändern. Straßen NRW hat nach
Rücksprache mitgeteilt, dass geplant ist, ab Mitte 2009 das dafür erforderliche Planfeststellungsverfahren
durchzuführen. Die bisherige Konzeption sieht vor, die Straßentrasse in Richtung Süden zu verlegen. Damit
wird ein Abstand zur Wohnbebauung und den gewerblichen Gebäuden geschaffen. Dieses wird eindeutig
zur Verbesserung der Lärmsituation führen. Wie effektiv dieses im Detail ist wird die Planfeststellung zeigen,
bei der die Gemeinde gehört wird.
Aufgrund der, im Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl und Gemeindefläche geringen Anzahl an Betroffenen
und der beabsichtigten Verlegung der B 66, von der eine Reduzierung der Lärmbelästigung erwartet wird,
empfiehlt die Verwaltung keinen Lärmaktionsplan durchzuführen. Er wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt für
nicht erforderlich gehalten.
Die Gemeinde Leopoldshöhe ist grundsätzlich dazu verpflichtet, dieses Ergebnis innerhalb der nächsten 5
Jahre zu überprüfen und erneut zu entscheiden, ob ein Lärmaktionsplan erfolgt oder nicht. Während dieser
Zeit wird die Planfeststellung zur B 66 erfolgen. Der Aspekt Lärmsanierung ist dann von Straßen NRW
nachweislich gemäß der Rechtsgrundlage zu klären.
Beschlussvorschlag:
Der Straßen- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, keinen
Lärmaktionsplan für das Gemeindegebiet durchzuführen.
Schemmel