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Beschlussvorlage (Beratung über nachhaltige und zudem Steuererhöhungen vermeidende ertragssteigernde bzw. aufwandsmindernde Maßnahmen zur Konsolidierung zukünftiger Haushalte)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
437 kB
Datum
27.06.2017
Erstellt
18.01.17, 18:02
Aktualisiert
02.05.17, 18:01

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-6/2017 Fachdienst 2 - Finanzen Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Haupt- und Finanzausschuss 31.01.2017 Haupt- und Finanzausschuss 21.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss 27.06.2017 Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich dafür (bei einer Gegenstimme des Herrn Speuser) Betreff: Beratung über nachhaltige und zudem Steuererhöhungen vermeidende ertragssteigernde bzw. aufwandsmindernde Maßnahmen zur Konsolidierung zukünftiger Haushalte Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die durchzuführende Aufgabenkritik im Rahmen der weiteren Beratungen fachdienstbezogen vorzunehmen, und zwar:  am 21.03.2017die Fachdienste 1, 2, 7 und 3 (ohne die Produktgruppen „Leistungen für Asylbewerber“ und „Soziale Einrichtungen“) sowie die Stabsstellen Kultur und Soziale Stadt  am 13.06.2017 die Fachdienste 4, 5, 6 und 3 (Produktgruppen „Leistungen für Asylbewerber“ und „Soziale Einrichtungen“). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg beschloss am 20.12.2016, über die Parteigrenzen hinweg gemeinsam nachhaltige und zudem Steuererhöhungen vermeidende ertragssteigernde und aufwandsmindernde Maßnahmen für zukünftige Haushalte zu erarbeiten. Diese Aufgabe soll dem Haupt- und Finanzausschuss in den terminierten Sitzungen am 31.01., 21.03. und 13.06.2017 zukommen. Das vom Rat am 20.12.2016 beschlossene HSK 2017 enthält bereits verschiedene Zielvorgaben zur Haushaltskonsolidierung. Es fehlen nun noch konkret beschlossene Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Die Beschlüsse aus den vorgenannten Sitzungen sollen letztendlich in den Entwurf der Haushaltssatzung 2018 einfließen. Auszugsweise sind die maßgeblichen Passagen aus dem HSK 2017 nachstehend dargestellt: Personalsaufwendungen (Seiten 306 und 307 der Haushaltssatzung 2017) Als Basis der Personalanpassungen sollten strategische Überlegungen bzw. eine zuvor betriebene zielorientierte Produktkritik erfolgen. Ein Stellenabbau ohne gleichzeitig damit verbundene, effizienzsteigernde Reorganisationen und eine Produktkritik kann langfristig zu Leistungsabbau oder –ausfall mit damit verbundenen Haftungsrisiken, Ertragsausfällen bis hin zu Überforderung und Demotivation der Beschäftigten sowie der Zunahme der psychischen Erkrankungen führen. Das Personal hat erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt, ist aber auch die wichtigste Ressource der Verwaltung. Unter Beachtung des demografischen Wandels und des Konsolidierungserfordernisses ist sowohl eine notwendige Personalkostenoptimierung als auch eine optimale Gestaltung des Personalkörpers vorzunehmen. Folgende Grundsätze sind dabei wichtig:    Schaffung und Aufrechterhaltung eines hohen Leistungsniveaus, Rekrutierung und Sicherung talentierter und motivierter MitarbeiterInnen, Wirtschaftliches und generationengerechtes Leisten der Versorgungsverpflichtungen Ein Netto-Stellenabbau war in 2016 und wird, solange die angespannte Flüchtlingslage existent ist, nicht möglich sein. Die Steigungsraten der Personalaufwendungen sollen sich nach den vom Ministerium für Inneres und Kommunales NRW veröffentlichten Orientierungsdaten richten. Die Personalaufwendungen wurden auf der Grundlage des Stellenplans bzw. des Personalbestands sowie der derzeitig gültigen Tarifverträge bzw. beamtenrechtlichen Vorschriften kalkuliert. Für die Haushaltsjahre 2017/2018 wurde bei den Beamtenbezügen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben kalkuliert. Aufgrund der abgeschlossenen Tarifverhandlungen für die tariflich Beschäftigten wurde mit entsprechenden Steigungsraten in den Haushaltsjahren 2017/2018 kalkuliert. Konkrete personalwirtschaftliche Maßnahmen zu benennen, ist, wie die Jahre 2015 und 2016 zeigten bzw. zeigen, u.a. aufgrund der unklaren Flüchtlingssituation sehr schwierig. Ab dem Planjahr 2019 wurde daher entsprechend den Orientierungsdaten mit einer linearen Erhöhung der Gehälter/Bezüge von jährlich + 1 % kalkuliert. Folgende allgemeine personalwirtschaftliche Maßnahmen sollen dazu führen, dass der vom MIK NRW vorgegebene Richtwert eingehalten werden kann: Beschlussvorlage WP9-6/2017 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3  Im Februar 2015 wurde die Verwaltung umstrukturiert, um: o die Leitungsspannen durch Verkleinerung der Organisationseinheiten zu verringern o Synergien durch neue Zuordnung verschiedener Aufgabenbereiche zu erzielen o Aufgaben effektiver und effizienter wahrnehmen zu können  Grundsätzlich gilt eine Stellenwiederbesetzungssperre von 6 Monaten. Ausnahmen sind möglich, sofern ansonsten eine Erfüllung der Aufgaben nicht rechtssicher erfolgen kann.  Die Stellen altersbedingt ausscheidender Reinigungskräfte werden grundsätzlich nicht wieder besetzt. Die jeweiligen Reinigungsflächen sollen fremd gereinigt werden, sofern dies die wirtschaftlichere Vorgehensweise ist.  Durch Optimierung der Geschäftsabläufe und der Prozesse sollen ggf. frei werdende Stellen wegfallen.  Die Wiederbesetzung der übrigen im Verwaltungsbereich altersbedingt frei werdenden Stellen ist grundsätzlich durch eine rechtzeitige Ausbildung von Nachwuchskräften sicherzustellen. Derzeit befinden sich insgesamt 9 Mitarbeiter/innen in einem Ausbildungsverhältnis. Für das Jahr 2017 sollen 2 weitere Auszubildende eingestellt werden. Aufgrund des geringeren Anfangsgehaltes wird sich eine Einsparung ergeben (Erfahrungsstufen). Gebäudeverwaltung (Seiten 307 und 308 der Haushaltssatzung 2017) Zur Reduzierung von Personal- und Bewirtschaftungsaufwendungen ist, angelehnt an die dauerhaft zu erfüllenden Aufgaben der Stadt Bedburg, der Gesamtgebäudebestand möglichst zu reduzieren. Die Belegungskapazitäten der Gebäude sind dabei möglichst komplett zu nutzen. Im Übrigen ist die Nutzung der städtischen Gebäude wirtschaftlich zu optimieren. Im Eigentum der Stadt Bedburg verbleiben nur die Gebäude, die dauerhaft zur Erfüllung der städtischen Aufgaben benötigt werden.  Der Bestand an städtischen Gebäude ist kontinuierlich daraufhin zu prüfen, ob und inwieweit diese dauerhaft zur Erfüllung der städtischen Aufgaben benötigt werden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind zu dokumentieren und in den Teilplänen darzustellen.  Ist innerhalb des Planungszeitraums abzusehen, dass ein Gebäude nicht mehr dauerhaft der Aufgabenerfüllung dient, ist eine Entscheidung zu treffen, o ob ein Verkauf des Gebäudes möglich ist oder o ob eine Niederlegung mit anschließender Vermarktung der frei gelegten Fläche wirtschaftlich darstellbar ist.  Sollten die vorgenannten Möglichkeiten nicht in Betracht kommen, ist zu prüfen, ob eine Vermietung des Gebäudes möglich ist. Sollte auch dies nicht möglich oder wirtschaftlich nicht darstellbar sein, ist die Stilllegung des Gebäudes unter geringstmöglichem Aufwand vorzunehmen. Derzeit sind Verkäufe von Immobilien nicht eingeplant, da die hierfür in Frage kommenden Gebäude nahezu vollständig als Flüchtlingsunterkünfte genutzt werden. Inwieweit eine Umnutzung bzw. eine Vermarktung der durch die Zentralisierung der Verwaltung am Standort Kaster „frei“ werdenden Gebäude möglich ist, bleibt abzuwarten. Dies gilt ebenso für die neu zu errichtenden Flüchtlingsunterkünfte bzw. für die zur Flüchtlingsunterbringung genutzten Gebäuden. Erlöse wurden im vorliegenden Haushaltsplan bzw. HSK nicht veranschlagt. Diese würde im Falle einer Vermarktung ggf. die Salden im Ergebnis- bzw. Finanzplan verbessern. Sport- und Freizeitanlagen (Seiten 308 und 309 der Haushaltssatzung 2017) Entscheidungen über künftige Investitionen/Sanierungen müssen auf der Basis vollständiger Informationen über die langfristigen Folgekosten von technischer, sozialer oder kultureller Infrastruktur und organisatorischer Folgeaufgaben getroffen werden. Beschlussvorlage WP9-6/2017 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Statt in den Ausbau möglichst vieler Sportanlagen zu investieren, sollte die Konzentration auf einige wenige Anlagen gelegt werden, um in vertretbarem Maße eine Nutzung der optimierten Sportanlagen durch mehrere Vereine bzw. Nutzergruppen gewährleisten zu können. Zielvorgaben Die Vorhaltung bzw. Gestellung von qualitativ guten Sport- und Freizeitanlagen muss sich an der demografischen Entwicklung unter Beachtung ökonomischer Gesichtspunkte orientieren. Die Belange der jeweiligen Nutzer sind hierbei in vertretbarer Weise zu berücksichtigen. Mittel- bis langfristig soll die Auslastung der Sportstätten – soweit vertretbar – am Maximum ausgerichtet werden, so dass die Anzahl der vorzuhaltenden Sportstätten reduziert werden kann Hierdurch soll erreicht werden, dass  der laufende Pflegeaufwand reduziert wird und damit der jährliche Sach- und Personalaufwand gemindert wird,  anstehende Erneuerungen/Sanierungen mittel- bis langfristig auf ein Mindestmaß reduziert werden können und  die ggf. nicht unbedingt erforderlichen Flächen für andere Nutzungen frei werden bzw. vermarktet werden können. Beschreibung der Situation In den vergangenen 10 Jahren wurden neben dem Bau des Sport- und Wellnessbades (u.a. für Schulsport und Vereinsschwimmen) die Tennenplätze in Kaster und in Bedburg-West in Kunstrasenplätze umgewandelt. Des Weiteren wurde am Sportzentrum Bedburg-West die Laufbahn erneuert (Tartanbahn). Somit wurden für die am höchsten frequentierten Sportanlagen im Stadtgebiet bereits sehr gute Bedingungen geschaffen. Die in Kirchherten, Rath und Kirdorf noch vorhandenen Tennenplätze werden, wenn sie denn weiterhin nutzbar bleiben sollen, in absehbarer Zeit erneuert bzw. mit hohem Aufwand saniert werden müssen. Dies gilt sowohl für die Sportplatzbeläge als auch für die Flutlichtanlagen. Der Tennenplatz in Lipp wird bereits nicht mehr als Sportplatz genutzt. Der Rat der Stadt Bedburg fasste am 16.12.2014 den Beschluss, zur Sanierung des Freibades 250 T€ zur Verfügung zu stellen, um den Weiterbetrieb ermöglichen zu können. Die Sanierung erfolgte in 2015/2016. Im Zuge der Verabschiedung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 wurde festgelegt, dass jährlich städtische Eigenmittel in Höhe von maximal 100.000 € bereitgestellt werden, so dass einschließlich der durch die Sportpauschale zu finanzierenden Maßnahmen rd. 164.000 € für Investitionen in die Sportanlagen bereit stehen. Im vorliegenden Haushaltsplan 2017 bzw. im HSK sind folgende pauschale Veranschlagungen vorgesehen: Z42410010 Sportpauschale Festwerte auf Sportanlagen I42410501 Bew. Verm.-Gegenst. Sportplätze I42410502 Baumaßnahmen an Sportanlagen I42410503 Inv.Zuschüsse an Vereine 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 € € € € € € € € € € 63.400 63.400 63.400 63.400 63.400 63.400 63.400 63.400 63.400 63.400 -19.400 -19.400 -19.400 -19.400 -19.400 -19.400 -19.400 -19.400 -19.400 -19.400 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -49.000 -46.000 -46.000 -46.000 -46.000 -46.000 -46.000 -46.000 -46.000 -46.000 -46.000 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 -100.000 Beschlussvorlage WP9-6/2017 Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Entscheidungsgrundsätze:     Es sollen keine Investitionen bzw. größere Sanierungen vorgenommen werden, die aufgrund fehlender/zu geringer Frequentierung der jeweiligen Sportanlagen oder aber gesamtwirtschaftlich nicht vertretbar wären. Die demografische Entwicklung ist ein entscheidendes Kriterium für finanzwirtschaftlich zu treffende Entscheidungen. Die finanzwirtschaftlich zu treffenden Entscheidungen sollen sich an der jeweiligen Entwicklung des Vereins und der Nutzungsdauer der beantragten Maßnahme orientieren. Daher soll jeder Verein unter Beachtung der demografischen Gegebenheiten die voraussichtliche Entwicklung des Vereins regelmäßig (alle zwei Jahre) einschätzen und vorlegen. Realsteuerhebesätze (Seite 322 der Haushaltssatzung 2017) Zur Erfüllung der grundsätzlichen Zielvorgabe wird grundsätzlich an den in den HSK 2013/2014, 2015 und 2016 dargestellten Hebesatzerhöhungen im Zweijahresrhythmus bei der Grundsteuer A und B festgehalten. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt im Planungszeitraum bei 495 v.H. Die nachstehenden Berechnungen beziehen sich immer auf das Basisjahr 2013. Entwicklung der Hebesätze Basisjahr 2013 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 v.H. v.H. v.H. v.H. v.H. v.H. v.H. v.H. v.H. v.H. v.H. Grundsteuer A 300 380 410 410 440 440 470 470 470 470 470 Grundsteuer B 475 590 630 630 670 670 710 710 710 710 710 Gewerbesteuer 475 495 495 495 495 495 495 495 495 495 495 Veränderung gegenüber dem Basisjahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR Gesamt Grundsteuer A 56 76 76 97 97 118 118 118 118 118 992 Grundsteuer B 992 1.353 1.370 1.743 1.767 2.155 2.181 2.211 2.241 2.271 18.284 Gewerbesteuer 246 252 258 264 270 276 283 290 297 304 2.740 Die Hebesätze können nach Verlassen des HSK insoweit angepasst werden, dass der strukturelle Haushaltsausgleich dauerhaft gewährleistet ist und der vollständige Abbau von Kassenkrediten in einem Zeitraum von 5 Jahren dargestellt ist. Das gesamte Konsolidierungspotenzial durch die Anpassungen der Realsteuerhebesätze beträgt im Zeitraum von 2013 bis 2022 insgesamt 14,5 Mio. € (Planungszeitraum 2017 – 2022 = 11,5 Mio. €). Die Hebesatzerhöhungen der Grundsteuern für das Haushaltsjahr 2016 wurden durch Erlass einer Hebesatzsatzung am 15.12.2015 vom Rat beschlossen. Für das Haushaltsjahr 2017 ist keine Erhöhung vorgesehen. Abbau von Kassenkrediten (Seite 322 der Haushaltssatzung 2017) Die aufgrund der defizitären Haushaltslage aufgenommenen/aufzunehmenden Kassenkredite sind schnellstmöglich zur Vermeidung/Minimierung von Zinsrisiken und zur Vermeidung der Belastung künftiger Generationen abzubauen. Auf die Ausführungen im Vorbericht wird verwiesen. Maßnahme: 1. Erträge bzw. damit verbundene Einzahlungen aus dem Verkauf von Vermögen sind vorrangig zur Tilgung von Kassenkrediten zu verwenden, sofern diese nicht für die Finanzierung der Zentralisierung der Verwaltungsstandorte bzw. zum Abbau von Zwischenfinanzierungskrediten (z.B. bei Erschließungsmaßnahmen oder zur Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften) verwendet werden sollen. 2. Nach Abbau der Kassenkredite sind die Hebesätze umgehend auf das notwendige Maß zurückzuführen. Beschlussvorlage WP9-6/2017 Seite 5 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Vermeidung von Kreditaufnahmen (Seite 323 der Haushaltssatzung 2017) Mit dem demografischen Wandel verändern sich die Rahmenbedingungen für den Erhalt vorhandener Infrastruktur und die Planung der künftig erforderlichen Infrastruktur mit Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Einerseits führt der Bevölkerungsrückgang zu generellen Tragfähigkeitsproblemen, andererseits hat die Altersstrukturverschiebung ganz eigene Infrastrukturbedarfe zur Folge. Entscheidungen über künftige Investitionen/Sanierungen müssen daher auf der Basis vollständiger Informationen über die langfristigen Folgekosten von technischer, sozialer oder kultureller Infrastruktur und organisatorischer Folgeaufgaben getroffen werden. Rückläufige Bevölkerungszahlen erfordern grundsätzlich eine Konzentration auf den Bestand und nicht auf einen weiteren Ausbau. Überlagert wird diese bis Mitte letzten Jahres vorzufindende Situation mittlerweile durch die Unterbringung und den Zuzug vieler Flüchtlinge bzw. Asylbewerber. Auf die Hinweise zur Notwendigkeit einer „Schuldenbremse“ im Vorbericht der Haushaltssatzung wird verwiesen. Zielvorgaben Grundsätzlich sollen nur zwingend erforderliche Investitionen im Konsolidierungszeitraum veranschlagt werden. Das Investitionsvolumen orientiert sich dabei je Jahr an den investiven Einzahlungen aus pauschalen Zuweisungen, Zweckzuweisungen, Beiträgen und sonstigen speziellen Entgelten. Es gilt der Grundsatz der Vermeidung neuer Kreditaufnahmen für Investitionen. 1. Im Konsolidierungszeitraum sind Kreditaufnahmen für Investitionen grundsätzlich zu vermeiden. Hierdurch soll eine Entschuldung über die laufende Tilgung der bestehenden Kredite erreicht werden. 2. Kreditaufnahmen für investive Maßnahmen sind ausnahmsweise nur zur Finanzierung der Zentralisierung des Verwaltungsstandortes, zur Herrichtung von Flüchtlingsunterkünften bzw. für rentierliche Maßnahmen (z.B. gewinnbringende Beteiligungen an Netzgesellschaften, gebührenfinanzierte Bereiche etc.) zugelassen. 3. Investitionen jeglicher Art können veranschlagt werden, wenn die Finanzierung durch Beiträge u.ä. Entgelte gesichert ist. Als gesichert gilt beispielsweise die Finanzierung der Erschließung neuer Baugebiete durch entsprechende Beitragserhebungen. Ein hierdurch entstehender Zwischenfinanzierungsbedarf ist zunächst durch die jeweiligen Einzahlungen (Verkaufserlöse, Beiträge, Zuschüsse) schnellstens wieder abzubauen. 4. Investitionen zur Gefahrenabwehr, zur Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, zur Verbesserung der Straßen und der Abwasserbeseitigungsanlagen und für städtische Schulen bzw. Kinder- und Jugendeinrichtungen sind vorrangig zu verschlagen. Dies gilt ebenso für Investitionen zum Erhalt bzw. zur Verbesserung der Prozesse der Verwaltung bzw. des Bauhofes. 5. Der Zeitpunkt der Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten (Verwaltung, Bauhof, Feuerwehr) soll sich dabei nicht nach der bilanziell festgelegten Nutzungsdauer richten. Neben den wirtschaftlichen Daten des Fahrzeugs soll lediglich die funktionale Tauglichkeit den Zeitpunkt der Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs beeinflussen. Beschlussvorlage WP9-6/2017 Seite 6 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 7 Flächenentwicklung im Wohnungsbau (Seite 326 der Haushaltssatzung 2017) Zur mittelfristigen Haushaltskonsolidierung soll die Fläche des Sonnenfeldes in Kaster erschlossen und vermarktet werden. Die Erschließung des Geländes wurde mit 4,1 Mio. € veranschlagt, die im Zeitraum 2018 bis 2023 über die Erschließungsbeiträge zu rd. 80% finanziert werden. Für eine Prospektion wurde (als Aufwand) einmalig im Jahr 2017 ein Betrag von 1,6 Mio. € veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2015/2016 war dieser Betrag gesperrt und wurde/wird eingespart. Unter Berücksichtigung dieser Beträge werden im Zeitraum 2017 bis 2023 insgesamt Netto-Einzahlungen in Höhe von rd. 6,9 Mio. € generiert, die liquiditätsverbessernd wirken. Als Beitrag zur Konsolidierung des Ergebnisplans wird in den Jahren 2018 bis 2022 mit jährlichen Erträgen (Einzahlungen über Bilanzwert) von rd. 521 T€ gerechnet; im Planjahr 2023 mit einem Ertrag von 274 T€. Die entsprechenden Mehraufwendungen bei den Abschreibungen bzw. Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten wurden berücksichtigt. Reduzierung der Sitze im Rat der Stadt Bedburg (Seite 326 der Haushaltssatzung 2017) Im Gegenzug zur Ausweitung der Mandate für sachkundige Bürger/innen und Einwohner/innen wird ab dem Jahr 2020 die Zahl der Ratsmitglieder nochmals und zwar um 4 Sitze auf das in der Größenklasse der Stadt Bedburg geringste zulässige Maß von 32 Sitzen verringert, was zu einer Reduzierung der Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten in Höhe von jährlich 15 T€ führt. Auch wenn mit Blick auf die ehrenamtliche Aufgabenwahrnehmung im kommunalen Bereich keine direkte Vergleichbarkeit unterstellt werden kann, ist dennoch interessant, dass im Bundestag auf einen Abgeordneten rd. 128.000 Einwohner, im Landtag NRW auf einen Abgeordneten rd. 74.000 Einwohner und bei 32 Ratsmitgliedern im Rat der Stadt Bedburg auf einen Stadtverordneten nur ca. 750 Einwohner kommen. Hinweise der Kommunalaufsicht Alle Verfügungen des Rhein-Erft-Kreises zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten (HSK-Genehmigungen vom 30.08.2013, 08.06.2015 und 13.05.2016) enthielten Hinweise auf den Ausführungserlass vom 07.03.2013, der in weiten Teilen auf den „HSK-Leitfaden“ vom 06.03.2009 (Maßnahmen zur Haushaltssicherung) verweist. U.a. enthält dieser Leitfaden Hinweise zum Umgang mit freiwilligen Leistungen (siehe beigefügte Anlage). Die Kommunalaufsicht gab in der Verfügung zur Genehmigung des HSK 2013/2014 folgende Hinweise: Die Personalaufwendungen sind eine wichtige Komponente zur Konsolidierung eines Kommunalhaushaltes. Deshalb ist dem Stand der Personalaufwendungen und ihrer Entwicklung besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Ohne deutliche Entlastung bei den Personalaufwendungen kann i.d.R. ein HSK nicht zum Erfolg geführt werden. Die aufgabekritische Prüfung des Personalbestandes ist als Daueraufgabe zu verstehen. Im HKS ist das Ziel einer Konsolidierung der Personalaufwendungen zu verfolgen. Um diese Ziel zu erreichen, sind alle Einsparmöglichkeiten auszunutzen und in einem nachvollziehbaren aufgabenkritischen Konzept darzustellen. Beschlussvorlage WP9-6/2017 Seite 7 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 8 Die Verfügung zum HSK 2015 enthielt keine speziellen Hinweise der Aufsichtsbehörde. Die Verfügung zum HSK 2016 enthielt folgendes: Es ist eine Liste über die freiwilligen Aufgaben (Leistungen) zu erstellen, fortzuschreiben und der Aufsichtsbehörde jeweils zusammen mit dem HSK vorzulegen und bei Bedarf zu erläutern (vgl. S. 33/34 des HSK-Leitfadens). Eine solche Übersicht ist dem Haushalt/HSK 2016 der Stadt Bedburg nicht beigefügt worden. Ich bitte Sie daher, im Rahmen der Fortschreibung des HSK (ab 2017) eine entsprechende Übersicht künftig mitvorzulegen. Die Haushaltssatzung 2017 bzw. das HSK liegt derzeit dem Rhein-Erft-Kreis zur Genehmigung vor. Es bleibt abzuwarten, ob der Kreis als Aufsichtsbehörde das HSK genehmigt bzw. ob eine Genehmigung an Bedingungen bzw. Auflagen geknüpft ist. Um die im März und Juni folgenden HFA-Sitzungen entsprechend vorbereiten zu können, ist es wichtig zunächst die Beratungsparameter bzw. die Vorgehensweise festzulegen. Vewaltungsseitig wird vorgeschlagen hierzu fachdienstbezogen vorzugehen. Die vorzubereitenden Unterlagen sollten dabei mindestens folgende Informationen beinhalten: o Entsprechend der Haushaltssystematik werden die einzelnen Aufgaben auf der Basis der Produktgruppen innerhalb der jeweiligen Budgets dargestellt o Die Feststellungen, Hinweise und Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt aus dem Jahre 2015 werden entsprechend der Systematik mit einbezogen o Aufgabenkritik  Beschreibung der Aufgabe/Maßnahme unter Angabe des disponiblen Anteils  Darlegung der mit der Aufgabenwahrnehmung verfolgten Intention o Darlegung der vertraglichen Bindungen/Kündigungsfristen o Beschreibung der Möglichkeiten zur Konsolidierung (z.B. Wegfall der Aufgabenwahrnehmung, Veränderung der Aufgabenwahrnehmung, Abbau von Standards) o Beschreibung der Auswirkungen  Wie hoch wäre der Konsolidierungsbeitrag?  Wann wäre eine Umsetzung frühestens denkbar?  Wer wird von einer Veränderung tangiert? Hinsichtlich der Klassifizierung der städtischen Aufgaben (Pflichtaufgaben, freiwillige Aufgaben) wird die Verwaltung in der Sitzung am 31.01. vortragen. Beschlussvorlage WP9-6/2017 Seite 8 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 9 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 17.01.2017 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-6/2017 Seite 9