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Beschlussvorlage (Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
Beschlussvorlage (Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung)) Beschlussvorlage (Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung))

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 12/2005 zur 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe federführendes Amt: 10 Hauptamt Auskunft erteilt: Herr Fritzensmeier Telefon: 05208/991-100 Datum: 24. Mai 2005 Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung) Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 9. Juni 2005 Rat 30. Juni 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung) sieht in der zur Zeit gültigen Fassung keine Entscheidungsbefugnisse für den Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe vor. Da dem Ausschuss jedoch diverse Entscheidungsbefugnisse obliegen und er diese zur Zeit auch ausübt, ist die Zuständigkeitsordnung entsprechend zu ändern. Dies muss gem. § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30. März 1995 in der Fassung der Änderung vom 09. November 2004 durch einen Ratsbeschluss erfolgen, da keine gesetzlichen Regelungen für die Aufgaben und Befugnisse des Hochbau- und Planungsausschusses bestehen. Seitens des Bauamtes der Gemeinde Leopoldshöhe wurden folgende Änderungen vorgeschlagen: jetzige Fassung: § 5 Hochbau- und Planungsausschuss I. Aufgaben: 1. Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes, von Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Planungen. 2. Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen, soweit verwaltungsseitig Anträge abgelehnt werden sollen oder die Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung sind. 3. gemeindliche Hochbauangelegenheiten. neue Fassung: § 5 Hochbau- und Planungsausschuss I. Aufgaben: 1. Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes, von Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Planungen. 2. Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu Befreiungen von den -2- Festsetzungen von Bebauungsplänen, soweit verwaltungsseitig Anträge abgelehnt werden sollen oder die Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung sind. 3. gemeindliche Hochbauangelegenheiten. 4. Vorbereitung der vom Rat zu fassenden Beschlüsse über den Flächennutzungsplan, Satzungsbeschlüsse für Bebauungspläne sowie sonstiger städtebaulicher Satzungen. 5. Vorbereitung der vom Rat zu fassenden Beschlüsse zur Sicherung der Bauleitplanung. II. Entscheidungsbefugnisse: 1. Entscheidung über verfahrensleitende Planungsschritte (Beschlüsse) in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) sowie sonstiger städtebaulichen Satzungen. 2. Entscheidung über alle sonstigen städtebaulichen Planungen (z.B. städtebauliche Rahmenpläne), soweit nicht dem Rat vorbehalten. 3. Entscheidung über Auftragsvergaben für städtebauliche Planungen. 4. Entscheidung über die gemeindlichen Stellungnahmen zu: a. Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu Abweichungen und Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen, soweit verwaltungsseitig Anträge abgelehnt werden sollen oder die Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung sind. b. übergeordneten Planungen sowie Planungen der Nachbarkommunen von grundsätzlicher Bedeutung. c. raumbedeutsamen und überörtlichen Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung. 5. Entscheidung über gemeindliche Hochbauangelegenheiten, soweit nicht dem Rat vorbehalten. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Zuständigkeitsordnung im Ortsrecht der Gemeinde Leopoldshöhe in der o. a. neuen Fassung zu ändern. Leopoldshöhe, den 24. Mai 2005 Schemmel