Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
12/2005
zur 3. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
federführendes Amt:
10 Hauptamt
Auskunft erteilt:
Herr Fritzensmeier
Telefon:
05208/991-100
Datum:
24. Mai 2005
Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe
(Zuständigkeitsordnung)
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
9. Juni 2005
Rat
30. Juni 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe (Zuständigkeitsordnung) sieht in der
zur Zeit gültigen Fassung keine Entscheidungsbefugnisse für den Hochbau- und Planungsausschuss der
Gemeinde Leopoldshöhe vor. Da dem Ausschuss jedoch diverse Entscheidungsbefugnisse obliegen und er
diese zur Zeit auch ausübt, ist die Zuständigkeitsordnung entsprechend zu ändern. Dies muss gem. § 10
Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 30. März 1995 in der Fassung der Änderung
vom 09. November 2004 durch einen Ratsbeschluss erfolgen, da keine gesetzlichen Regelungen für die
Aufgaben und Befugnisse des Hochbau- und Planungsausschusses bestehen.
Seitens des Bauamtes der Gemeinde Leopoldshöhe wurden folgende Änderungen vorgeschlagen:
jetzige Fassung: § 5 Hochbau- und Planungsausschuss
I. Aufgaben:
1. Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes, von Bebauungsplänen und
sonstigen städtebaulichen Planungen.
2. Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) oder im
Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu Befreiungen von den
Festsetzungen von Bebauungsplänen, soweit verwaltungsseitig Anträge abgelehnt
werden sollen oder die Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung sind.
3. gemeindliche Hochbauangelegenheiten.
neue Fassung:
§ 5 Hochbau- und Planungsausschuss
I. Aufgaben:
1. Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes, von Bebauungsplänen und
sonstigen städtebaulichen Planungen.
2. Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) oder im
Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu Befreiungen von den
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Festsetzungen von Bebauungsplänen, soweit verwaltungsseitig Anträge abgelehnt
werden sollen oder die Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung sind.
3. gemeindliche Hochbauangelegenheiten.
4. Vorbereitung der vom Rat zu fassenden Beschlüsse über den Flächennutzungsplan,
Satzungsbeschlüsse für Bebauungspläne sowie sonstiger städtebaulicher Satzungen.
5. Vorbereitung der vom Rat zu fassenden Beschlüsse zur Sicherung der
Bauleitplanung.
II. Entscheidungsbefugnisse:
1. Entscheidung
über
verfahrensleitende
Planungsschritte
(Beschlüsse)
in
Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) sowie sonstiger
städtebaulichen Satzungen.
2. Entscheidung über alle sonstigen städtebaulichen Planungen (z.B. städtebauliche
Rahmenpläne), soweit nicht dem Rat vorbehalten.
3. Entscheidung über Auftragsvergaben für städtebauliche Planungen.
4. Entscheidung über die gemeindlichen Stellungnahmen zu:
a. Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) oder im Zusammenhang bebauter
Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu Abweichungen und Befreiungen von den
Festsetzungen von Bebauungsplänen, soweit verwaltungsseitig Anträge abgelehnt
werden sollen oder die Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung sind.
b. übergeordneten Planungen sowie Planungen der Nachbarkommunen von
grundsätzlicher Bedeutung.
c. raumbedeutsamen und überörtlichen Bauvorhaben von grundsätzlicher
Bedeutung.
5. Entscheidung über gemeindliche Hochbauangelegenheiten, soweit nicht dem Rat
vorbehalten.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Zuständigkeitsordnung im Ortsrecht der Gemeinde
Leopoldshöhe in der o. a. neuen Fassung zu ändern.
Leopoldshöhe, den 24. Mai 2005
Schemmel