Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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30.01.08, 02:25
Aktualisiert
30.01.08, 02:25
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Inhalt der Datei
Ordnunqüber die Zuständiqkeiten
in der
GemeindeLeopoldshöhe
(Zuständigkeitsordnung)
vom 14. Dezember1995
in der FassungderAnderungvom 22.September2OO5
Inhaltsvezeichnis
S 1
S 2
S 3
S 4
S 5
S 6
S 7
S 8
S I
S'10
S 11
5 12
S 13
S 14
S 15
Zuständigkeiten
des Rates
Gemeinsame
Vorschriften
foaalleAusschüsse
Haupt-undFinanzausschuss
Rechnungsprüfungsausschuss
Hochbau-undPlanungsausschuss
Ausschuss
für Straßen,PlätzeundVerkehr
Ausschuss
für Umwelt,FiedhöfeundAbfallwirtschaft
Ausschuss
für Jugend,Sozialesundcleichstellung
Ausschuss
lür Schule,KulturundSDort
Betriebsausschuss
desWasser-unddesAbwasseMerkes
Leopoldshöhe
Betriebsausschuss
der Leopoldshöher
lrnmobilienund LiegenschaflsveMaltung
Wahlausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Bürgermeister
Inkraittfeten
Aufgrunddef SS41 Abs.2, 57 und59 der Gemeindeordnung
für das LandNordrhein-Westfaten
in def
Fassungder Bekanntmachung
vom 14. Juli 1994 (cV NW S 666) hat der Rat der Gemeinde
Leopoldshöhe
in seinerSilzungam 14.Dezember
1995folgendeZuständigkejtsordnung
beschtossen:
S I
Zuständigkeiten
des Rates
Der Rat def GemeindeLeopoldshöhe
ist für alle Angelegenheiten
der cemeindeveMaltung
zuständig.Er behältsich ilber die Aufgabenhinaus,die ihm nach gesetzlichenVorsch ften
ausschließlich
obliegen,
insbesondere
die Entscheidung
in folgenden
Angelegenheiten
vor:
'1. Vereinbarungen
nach dem ceseu über kommunalecemeinschaftsarbeit
und nach dem
Baugesetzbuch,
soweites sichnichtum Geschäfte
der laufenden
VeMaltunqhandelt.
2. Bestellungvon Vertretemder Gemeindein den lvlitgtiederversammlung;n
kommunaler
Spiuenverbände
unddenVerbandsversammlungen
vonZweckverbänden.
3. Entscheidung
über die Ausübungdes Voßchlags-und Anhörungsrcchts
gem. S 21 a
Schulverwaltungsgesetz
für die Besetzung
der Stellenfür die Leiterund ständigenVerheter
an dengemeindlichen
Schulen.
4. Genehmigung
von Diensheisen
desgesamtenRates.
5. Genehmigungvon Rechtsgeschäften
der cemeinde mii Mitgtiederndes Rates, dem
Bürgermeister
unddenleitendenDienstkräften.
S2
GemeinsameVorschfiftenfür alle Ausschüsse
l. Aufqaben:
1. Beratungdes Haushaltsplanes
im Rahmenihrcrsachlichen
Zuständigkeit.
ll. Enlscheidunqsbefuqnisse:
1. Genehmigung
von Dienstreisen
desgesamten
Ausschusses.
S3
Haupt-und Finanzausschuss
l. Aufqaben:
t. XoorOinierung
der Arbeitallef Ausschitsseund ihre Zusammenarbeit
mit cler Verwaltunq
sowieVorbereitung
der Ratsbeschlüsse.
2. Behandlung
von Eilangelegenheiten.
3. PlanungvonVeMaltungsaufgaben
von besonderer
Bedeutung.
4. Ededigung
von Bürgeranträgen
nachden Bestimmungen
der Hauptsatzung
der cemeinde
Leopoldshöhe.
5. Vorbereitung
der Haushaltssatzung
nebstAnlageneinschließlich
desStellenplanes.
6. [/]ittelfristige
Finanzplanung.
7. Investitionsplan.
8. Abgäbenangelegenheiten.
L Beschlußempfehlungen
zu Bürgschaftsübernahmen.
10.Beratungallersonstigen
wichtigenFinanzangelegenheiten.
1L Feuerwehrangelegenheiten.
l2.Angelegenheiten
der Feslhalle
Asemissen.
13.Straßenreinigu
ngsangelegen
heiten.
'l4.Angelegenheiten
des Bauhofes.
ll, Entscheidunqsbefuqnisse:
'1. Entscheidungüber
alle Angelegenheiten,
welche dem Rat nicht zur ausschließlichen
Entscheidungvorbehaltensind oder welche nicht wegen ihrer politischen oder
wiftschaftlichen
Bedeutungeine Entscheidung
des Rateserforderlich
machenund soweit
diese Befugniszur Entscheidung
nichteinemandeaen
Ausschußoder dem Bürgermejster
ilbertragen
i6t.
2. Entscheidungen
desRates,die keinenAufschubdulden.
3. Entscheidung
in Angelegenheiten,
in denenmehrereFachausschosse
entscheidungsodel
vorschlagsberechtigt
sind und das for die Entscheidung
erforderliche
Einvemehmennicht
he€estelltwerdenkann.
4. Abgrenzung der Zuständigkeitender Ausschüsse, sofern sie durch diese
Zuständigkeitsodnung
nichterfaßtseinsollten.
5. Erlaßvon Geldforderungen
derGemeinde
von mehrals 2.500,00EURO.
6. Kreditaufnahmen.
7. Liegenschaftsangelegenheiten,
soweitsie nichtin die Zusktndigkeit
des Werksausschusses
der Leopoldshöher
lmmobilienundLiegenschaftsverwaltung
gehören.
8. Ernennung,Einstellung,Beförderungund Entlassungder Beamtensowie Einstellung,
Höhergruppierung
und Entlassung
von Angestellten
ab Vergüiungsgruppe
V b BAT, soweit
hieaaufkeinRechtsanspruch
besteht.
S4
Rechnungsprüfungsausschuss
l. Aufqaben:
1. Prüfungdef Jahesrechnung
S5
Hochbau-und Planüngsausschuss
l. Aufgabeni
1. AufstelJungund Anderung des Flächennutzungsplanes,
von Bebauungsplänenund
sonstigenstädtebaulichen
Planungen.
2. Stellungnahmen
z! Bauvorhaben
(5 35 BauGB)oder im Zusammenhang
im Außenbereich
bebauterOrtsteile(S 34 BaUGB)oder zu Befreiungenvon den Festsezungenvon
Bebauungsplänenl
soweit veMaltungsseitig
AntEge abgelehntwerden sollen oder die
Bauvorhaben
vongrundsätzlicher
Bedeutung
sind.
3. gemeindliche
Hochbauangelegenheiten.
4. Vorbereitungder vom Rat zu fassendenBeschlüsseübef den Flächennutzungsplan,
Satzungsbeschl0sse
filr Bebauungspläne
sowiesonstigefstädtebaulicher
Satzungen.
5. Vorbereitung
der vomRatzu fassendenBeschlüsse
zuf Sicherung
der Bauleitplanung.
ll, Entscheidunqsbefüonisse:
'1. Entscheidung
(Beschlüsse)
überverfahrensleitende
Planungsschritte
in Bauleitplanverfahren
(Flächennulzungsplan,
Bebauungspläne)
Satzungen.
sowiesonstigefstädtebaulichen
2. Entscheidungllber alle sonstigen städtebaulichenPlanungen(2.8. städtebauliche
Rahmenpläne),
soweitnichtdemRatvorbehalten.
3. Entscheidung
überAuftragsve|gaben
für städtebauliche
Planungen4. Entscheidung
0berdie gemeindlichen
Stellungnahmen
zu:
(S35 BaUGB)
a. Bauvorhaben
im Außenbereich
oderim Zusammenhang
bebauterOrtsteile
(S 34 BauGB)odei zu Abweichungen
von den FestseEungenvon
und Befreiungen
Bebauungsplänen,
soweitveMaltungsseitig
Anträgeabgelehntwerdensollenoder die
Bauvorhaben
vongrundsätzlicher
Bedeutung
sind.
b- übergeordneten
Planungen
sowiePlanungen
der Nachbarkommunen
von grundsäklicher
Bedeutung.
c- raumbedeutsamen
Bauvorhaben
vongrundsätzlicher
Bedeutung.
und(lberörtlichen
5. Entscheidungüber gemeindlicheHochbauangelegenheiten,
soweit nicht dem Rat
vorbehalten.
S 6 Ausschussfür Slraßen,Plätzeund Verkehr
l. Aufqaben:
1. Verkehrsplanefi
scheMaßnahmen.
2. I\Iaßnahmen
derVerkehrsregelung.
3. Planungverkeh|sberuhigender
[/laßnahmen.
4. Erschließungsmaßnahmen
nachdemBaugeselzbuch
unddemKommunalabgabengesetz.
5. Skaßenwinterdienst
ll. Entscheidunqsbefuqnisse:
1. Festlegung
derAusbauart
von Erschließungsanlagen
einschließlich
straßenbegleitendem
Grilnundder KindersDielolätze.
2. Benennung
von Straßen.
S7
Ausschussfür Umwelt,Friedhöfeund Abfallwirtschaft
l. Autoaben:
'1. Bauund Unterhaltung
vonWasserläufen.
2. Naturschutz
undLandschaftspflege.
3. Beratungvon Landschafisplänen.
4. Ivlihwirkung
beiG|ün-und Pflanzplänen
im Bercichvon Erschließungsanlagen
5. Angelegenheiten
def Abfallentsorgu
ng.
6. Altlasten.
7. BeratungsonstigerumweltrelevanterAngelegenheiten.
L Bestattungswesen.
ll. Entscheidunqsbefuonisse:
1. Durchführung
von ll4aßnahmen
im Rahmender Haushaltsmittel
bei den Unterabschnitten
112und360.
SI
Ausschussfür Jugend,Sozialesund Gleichstellung
l. Aufqaben:
1. Allgemeine
Jugendpflege
undZusammenarbeit
mitdemGemeindejugendring.
2. Angelegenheiten
des HausesderJugendunddesJugendtreffs
Asemissen.
3. Grundsätze
frlr die Betfeuung
derAus-undubeßiedlersowiederAsylbewerber.
4. Seniorenbetreuung.
5. Aufstellung
von Richtlinien
von Einrichtungen
undGrundsätzen
f|r die Förderung
und
I\,'laßnahmen
der Kinder-,Familien-undSoziapflege.
6. Kinde€aftenangelegenheiten.
7. Förderung
derWohlfahrtspflege.
L BeratunggleichstellungsrelevanterFragen.
L Begleitung
beider Eßtellungund L,msetzung
desFrauenförderplanes
für die cemeinde
LeoDoldshöhe.
ll. Entscheidunqsbefuqnisse:
1. Bewilligung
voneinmaligen
Zuschüssen
im Rahmender Haushaltsmittel.
SI
AusschussfüaSchule,Kultur und Sport
l.
1.
2.
3.
Aufqaben:
Beratung
derSchulentwicklungsplanung.
Einteilung
desGemeindegebietes
in Schulbezirke.
AusübungdesVorschlagsrcchts
gem.S 21 a Schulverwältungsgesetz
für die Besetzungder
Stellenftir die LeiterundständigenVertreteran dengemeindlichen
Schulen.
4. Schülerangelegenheilen,
wie EinsatzvonSondebussen,
lvlitwirkung
beider Sicherungder
Sicherung
deaSchulwege.
5- Föderungbesonderer
Schulveranstaltu
ngen.
6. WichtigesonstigeSchulangelegenheiten.
7. Beratungüberkulturclle
Angelegenheiten
undFestlegung
vonVeEnstaltungen.
8. Förderung
der HeimafundBrauchtumspflege.
9. BeratungundEmpfehlung
an den Rathinsichtlich
der Einiragung
von Objektenin die
Denkmalliste.
l0.BeEtungvon Fragenin Zusammenhang
miteinerkommunalen
Partnerschaft.
1l.Angelegenheiten
derVolkshochsch
uleundder Gemeindebüchercien.
l2.Allgemeine
Sportpflege
undZusammenarbeit
mitdemcemeindesporwerband.
13.Förderung
desSportsundWerbungf(lrdenSport.
'l4.Richtlinien
fürdie Bewilligung
vonZuschüssen
an Sportvereine.
'15.[4itwirkung
beiNeubauundUmbauvon Spodstätten.
'l6.Vorbereitung
von Satzungen
undOrdnungen
füf die Benutzung
der gemeindlichen
Sportstätten.
ll. Entscheidunqsbefuqni6se:
1. Gewährung
vonZuschilssen
gemäßden Richtlinien.
für denkmalpflegerische
l\,,|aßnahmen
2. Gewährung
von einmaligen
Zuschüssen
an Vereineder Kulturpflege.
3. Gewährun9
von einmaligen
gemäßSportföderrichtlinien.
Zuschüssen
an Sportvereine
4. Festlegung
der Ortsteileim Zusammenhang
mitdemWettbewefb
,,UnserDorfsollschönel
weroen.
5. Erstellung
von Belegungsplänen
f0r die gemeindlichen
Spoftan,agen.
des Waaser-und des Abwasserwerkes
Leopoldshöhe
S 10 Betriebsausschuss
L Aufqaben:
1. Beratung der vom Rat zu entscheidendenAngelegenheitendes Wasser- und
Abwasserwefkes.
ll. Entscheidunqsbefuqnisse:
'|. lm Rahmender Betriebssa?ungen
für dasWasser-unddasAbwasseMerk
der cemeinde
Leopoldshöhe.
der Leopoldshöherlmmobilien-und Liegenschaftsverwaltung
S 11 Betriebsausschuss
l. Aufqaben:
1. Beratungder vom Rat zu entscheidenden
Angelegenheiten
der Leopoldshöher
lmmobilenund LiegenschaftsveMaltung.
ll. Enlscheidunqsbef
uqnisse:
'1. lm Rahmender Betriebssatzung
für die Leopoldshöher
lmmobilenund
Liegenschaft
sverwaltung.
S 12 Wahlausschuss
L Aufqaben:
'1. AufgabennachdenVorschriften
des Kommunalwahlgesetzes.
S13 Wahlp ifungsausschuss
l. Aufqaben:
'1. AufgabennachdenVorschriften
des Kommunalwahlgesetzes.
S 14 Bürgermeister
zuständig,die nichtdurchdie
1) Der Bu€ermeisterist für alleAufgabenund Entscheidungen
der Gemeinde
für das Land Nordrhein-Westfalen,
die Hauptsatzung
Gemeindeordnung
dem Rat oder seinen Ausschüssen
Leopoldshöhe
oder diese zuständigkeitsordnung
bzw.übertragen
wordensind.
vorbehalten
von Angestellten
ab Vergtltungsgruppe
V b BAT, soweit hieEuf ein
2) Höhergruppierung
Dem
zuständigen
Ausschuss
wird
der jeweiligeVorgangsowie
Rechtsanspruch
besteht.
der Finanzmehraufwand
zur Kenntnisgegeben.
S 15 Inkrafüreten
tritt am Tage nachder Beschlußfassung
durchden Rat in K|aft.
DieseZuständigkeitsodnung
enthalten,außer
die Regelungen
überZuständigkeiten
Gleichzeitig
tretenalle Ratsbeschlilsse,
Kraft.