Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
7/2005
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
federführendes Amt:
60 Bauamt
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
18. Mai 2005
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide“
hier: Beratung über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
- Abwägungsempfehlung an den Rat
- Satzungsempfehlung an den Rat
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
2. Juni 2005
Rat
30. Juni 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Hochbau- und Planungsausschuß hat in seiner Sitzung am 17.02.2005 die Auslegung der 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide beschlossen. Die Auslegung und Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat – auf Grundlage der am 16.03.2005 geänderten Unterlagen stattgefunden.
Während der Auslegung sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.
Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen Stellungnahmen mit
Anregungen und Hinweisen vor:
• E.ON Westfalen Weser
• RWE
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuß nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide“ eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der
Verwaltung“ zu den vorgebrachten Äußerungen zu beschließen.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuß empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide“ als Satzung zu beschließen und die zugehörige
Begründung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Schemmel
Anlagen
-2-
E.ON Westfalen Weser AG, Postfach 101 363, 31763 Hameln (Schreiben vom
04.04.2005)
E.ON Westfalen Weser weist in ihrem Schreiben vom 04.04.2005 auf innerhalb des Geltungsbereiches
liegende Niederspannungskabel, die Kostentragungspflichten sowie die bei der Bauausführung zu
beachtenden Sachverhalte hin.
Vorschlag der Verwaltung:
Die von E.ON Westfalen Weser mitgeteilten Kabel befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches der 2.
Änderung. Eine nachrichtliche Übernahme in die Planzeichnung des Bebauungsplanes ist aber nicht
notwendig. Weiterhin sind die Bauherren im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten dazu angehalten, sich über den
Verlauf von Leitungen zu informieren.
Der bestehende Hinweis im Bebauungsplan reicht aus.
RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH (Schreiben vom 24.03.2005 und
28.04.2005)
RWE weist auf Gasdruckleitungen am Rand des Planungsgebietes hin und bittet die Gemeinde, die
Bauherren auf die bestehenden Leitungen hinzuweisen.
Vorschlag der Verwaltung:
Da sich innerhalb des Planungsgebietes keine Leitungen der RWE befinden, erscheint ein Hinweis im
Bebauungsplan nicht notwendig. Die Bauherren sind im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten auch dazu
angehalten, sich über den Verlauf von Leitungen zu informieren.