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Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 "Brunsheide" hier: Beratung über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen - Abwägungsempfehlung an den Rat - Satzungsempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 "Brunsheide"
hier: Beratung über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
- Abwägungsempfehlung an den Rat
- Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlussvorlage (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 "Brunsheide"
hier: Beratung über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen
- Abwägungsempfehlung an den Rat
- Satzungsempfehlung an den Rat)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 7/2005 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses federführendes Amt: 60 Bauamt der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 18. Mai 2005 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide“ hier: Beratung über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen - Abwägungsempfehlung an den Rat - Satzungsempfehlung an den Rat Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 2. Juni 2005 Rat 30. Juni 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Hochbau- und Planungsausschuß hat in seiner Sitzung am 17.02.2005 die Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide beschlossen. Die Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat – auf Grundlage der am 16.03.2005 geänderten Unterlagen stattgefunden. Während der Auslegung sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen. Von folgenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange liegen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen vor: • E.ON Westfalen Weser • RWE Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuß nimmt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide“ eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den vorgebrachten Äußerungen zu beschließen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuß empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide“ als Satzung zu beschließen und die zugehörige Begründung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Schemmel Anlagen -2- E.ON Westfalen Weser AG, Postfach 101 363, 31763 Hameln (Schreiben vom 04.04.2005) E.ON Westfalen Weser weist in ihrem Schreiben vom 04.04.2005 auf innerhalb des Geltungsbereiches liegende Niederspannungskabel, die Kostentragungspflichten sowie die bei der Bauausführung zu beachtenden Sachverhalte hin. Vorschlag der Verwaltung: Die von E.ON Westfalen Weser mitgeteilten Kabel befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches der 2. Änderung. Eine nachrichtliche Übernahme in die Planzeichnung des Bebauungsplanes ist aber nicht notwendig. Weiterhin sind die Bauherren im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten dazu angehalten, sich über den Verlauf von Leitungen zu informieren. Der bestehende Hinweis im Bebauungsplan reicht aus. RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH (Schreiben vom 24.03.2005 und 28.04.2005) RWE weist auf Gasdruckleitungen am Rand des Planungsgebietes hin und bittet die Gemeinde, die Bauherren auf die bestehenden Leitungen hinzuweisen. Vorschlag der Verwaltung: Da sich innerhalb des Planungsgebietes keine Leitungen der RWE befinden, erscheint ein Hinweis im Bebauungsplan nicht notwendig. Die Bauherren sind im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten auch dazu angehalten, sich über den Verlauf von Leitungen zu informieren.