Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
40/2005
zur Sitzung
des Hochbau- und
federführendes Amt:
60 Bauamt
Planungsausschusses
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
der Gemeinde Leopoldshöhe
Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskerns von Leopoldshöhe
hier: Einleitungsbeschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung
Beratungsfolge
Preisgericht Wettbewerb Neugestaltung des Ortskerns von Leopoldshöhe
Termin
6. September 2005
Hochbau- und Planungsausschuss
1. September 2005
Rat
22. September 2005
Hochbau- und Planungsausschuss
27. Oktober 2005
Sachdarstellung:
Mit Realisierung der beiden Umgehungsstraßen L 751 – Neu (jetzt Teutoburger Straße) und K 5 – Neu (jetzt
Felix-Fechenbach-Straße) besteht die Möglichkeit, der städtebaulichen Ordnung und der räumlichen,
verkehrlichen und gestalterischen Entwicklung des Ortskerns von Leopoldshöhe neue Impulse zu geben.
Nachdem die Realisierung der Umgehungsstraßen gewährleistet war, wurde 2003 der Arbeitskreis
Ortskernsanierung initiiert. Dies erfolgte, um die weitere Vorgehensweise wie auch Details der
städtebaulichen Ordnung im Rahmen der Neugestaltung des Ortskerns in einem eigenständigen Rahmen
diskutieren zu können. Geleitet von der Rahmenplanung Leopoldshöhe – Schuckenbaum aus den 90ziger
Jahren, aber mit dem Ansatz, die Gestaltung des Ortskerns den neuen Verhältnissen und Gegebenheiten
anzupassen, entschied sich die Gemeinde dazu, einen Wettbewerb auszuloben. Mit dem Wettbewerb wird
die Erwartung verbunden, eine lebendige und vielfältig genutzte Mitte entstehen zu lassen. Dabei sollen
insbesondere die Verkehrs- und Freiflächen angesprochen werden.
Es ist beabsichtigt, die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses in Verbindung mit einer
Sanierungssatzung vorzunehmen. Die Sanierungssatzung verpflichtet die Gemeinde, ihre Absichten zur
Umgestaltung des Ortskernes mit der Öffentlichkeit und somit auch mit den Betroffenen zu erörtern.
Gleichzeitig dient sie dazu, die städtebaulichen Mißstände fachlich aufzubereiten und somit eine
Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde zu erarbeiten. Die Sanierungssatzung gewährleistet zudem, daß
die verschiedenen Einzelmaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes auf ein einheitliches Ziel
ausgerichtet, aufeinander abgestimmt und miteinander verflochten werden. Ein weiterer entscheidender
Aspekt der Sanierungssatzung ist, daß mit ihr finanzielle Förderungsmöglichkeiten bestehen.
Die Sanierungssatzung soll im einfachen Verfahren durchgeführt werden, da die Maßnahmen sich
ausschließlich auf die öffentlichen Verkehrs- und Freiraumflächen beziehen. Damit ist beabsichtigt, auf die
Eintragung eines Sanierungsvermerkes im Grundbuch zu verzichten, ebenso auf die Genehmigungspflicht
für Vorhaben und Rechtsvorgänge gem. § 144 BauGB (s. Anlage). Somit wird u.a. gewährleistet, daß z.B.
bauliche Maßnahmen auch weiterhin keiner Genehmigung durch die Gemeinde bzw. den Kreis Lippe
-2-
bedürfen. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht ergeben sich keine Veränderungen für die Grundstücke, die im
Sanierungsgebiet liegen.
Das Sanierungsverfahren wird mit dem Beschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung
eingeleitet. In der Anlage befinden sich die dazugehörigen fachlichen Ausführungen, die sich aus der
Rahmenplanung, den Ergebnissen des Arbeitskreises und der Aufgabenstellung des Wettbewerbs
zusammensetzen.
Die vorbereitende Untersuchung wird nach dem Preisgericht am 06.09.2005 um die Ergebnisse des
Wettbewerbes ergänzt. Im nächsten Rat am 22.09.2005 besteht dann die Möglichkeit, über die Einleitung
der vorbereitenden Untersuchung mit den Ergebnissen des Wettbewerbes sowie die Durchführung der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Damit wäre
es möglich, zeitnah die Öffentlichkeit über die beabsichtigten Maßnahmen zu informieren und diese zu
erörtern. Bei Beschlußabstimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch den Hochbau- und
Planungsausschuß könnte eine Beteiligung frühestens im November erfolgen. Um eine zeitnahe
Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit dem Wettbewerb zu erzielen, bietet sich die zu erst beschriebene
Vorgehensweise über den Rat an.
Nach der Vorstellung der vorbereitenden Untersuchung mit Integration des Wettbewerbsergebnisses in der
Öffentlichkeit sowie bei Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird aus den daraus erfolgenden
Stellungnahmen ein Ergebnis (Untersuchungsbericht) zusammengestellt. Auf dieser Grundlage beschließt
der Hochbau- und Planungsausschuß bzw. der Rat die Sanierungssatzung. Mit Bekanntmachung erfolgt
deren Rechtskraft.
Das vorgelegte Sanierungsverfahren ist das Ergebnis aus den verschiedenen geführten Diskussionen und
Entscheidungen zur Neugestaltung des Ortskernes von Leopoldshöhe. Die anliegende vorbereitende
Untersuchung faßt die bisher erreichten Ziele zusammen und befaßt sich ebenfalls mit Fragen u.a. der
Kostenbeteiligung oder der Belange der Wirtschaft. Um das Projekt der Neugestaltung des Ortskernes
voranzubringen und auch die Möglichkeiten der Förderung auszuschöpfen, erfolgt der anschließende
Beschlußvorschlag.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuß empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Durchführung
der vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Die bisherigen
Ausführungen hierzu werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich des
Untersuchungsgebietes ist der Anlage zu entnehmen.
Schemmel
Anlagen
- Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes von Leopoldshöhe
- Text § 144 BauGB