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Beschlussvorlage (Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskerns von Leopoldshöhe hier: Einleitungsbeschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
Beschlussvorlage (Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskerns von Leopoldshöhe
hier: Einleitungsbeschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung) Beschlussvorlage (Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskerns von Leopoldshöhe
hier: Einleitungsbeschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 40/2005 zur Sitzung des Hochbau- und federführendes Amt: 60 Bauamt Planungsausschusses Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 der Gemeinde Leopoldshöhe Sanierungssatzung Neugestaltung des Ortskerns von Leopoldshöhe hier: Einleitungsbeschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung Beratungsfolge Preisgericht Wettbewerb Neugestaltung des Ortskerns von Leopoldshöhe Termin 6. September 2005 Hochbau- und Planungsausschuss 1. September 2005 Rat 22. September 2005 Hochbau- und Planungsausschuss 27. Oktober 2005 Sachdarstellung: Mit Realisierung der beiden Umgehungsstraßen L 751 – Neu (jetzt Teutoburger Straße) und K 5 – Neu (jetzt Felix-Fechenbach-Straße) besteht die Möglichkeit, der städtebaulichen Ordnung und der räumlichen, verkehrlichen und gestalterischen Entwicklung des Ortskerns von Leopoldshöhe neue Impulse zu geben. Nachdem die Realisierung der Umgehungsstraßen gewährleistet war, wurde 2003 der Arbeitskreis Ortskernsanierung initiiert. Dies erfolgte, um die weitere Vorgehensweise wie auch Details der städtebaulichen Ordnung im Rahmen der Neugestaltung des Ortskerns in einem eigenständigen Rahmen diskutieren zu können. Geleitet von der Rahmenplanung Leopoldshöhe – Schuckenbaum aus den 90ziger Jahren, aber mit dem Ansatz, die Gestaltung des Ortskerns den neuen Verhältnissen und Gegebenheiten anzupassen, entschied sich die Gemeinde dazu, einen Wettbewerb auszuloben. Mit dem Wettbewerb wird die Erwartung verbunden, eine lebendige und vielfältig genutzte Mitte entstehen zu lassen. Dabei sollen insbesondere die Verkehrs- und Freiflächen angesprochen werden. Es ist beabsichtigt, die Umsetzung des Wettbewerbsergebnisses in Verbindung mit einer Sanierungssatzung vorzunehmen. Die Sanierungssatzung verpflichtet die Gemeinde, ihre Absichten zur Umgestaltung des Ortskernes mit der Öffentlichkeit und somit auch mit den Betroffenen zu erörtern. Gleichzeitig dient sie dazu, die städtebaulichen Mißstände fachlich aufzubereiten und somit eine Entscheidungsgrundlage für die Gemeinde zu erarbeiten. Die Sanierungssatzung gewährleistet zudem, daß die verschiedenen Einzelmaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebietes auf ein einheitliches Ziel ausgerichtet, aufeinander abgestimmt und miteinander verflochten werden. Ein weiterer entscheidender Aspekt der Sanierungssatzung ist, daß mit ihr finanzielle Förderungsmöglichkeiten bestehen. Die Sanierungssatzung soll im einfachen Verfahren durchgeführt werden, da die Maßnahmen sich ausschließlich auf die öffentlichen Verkehrs- und Freiraumflächen beziehen. Damit ist beabsichtigt, auf die Eintragung eines Sanierungsvermerkes im Grundbuch zu verzichten, ebenso auf die Genehmigungspflicht für Vorhaben und Rechtsvorgänge gem. § 144 BauGB (s. Anlage). Somit wird u.a. gewährleistet, daß z.B. bauliche Maßnahmen auch weiterhin keiner Genehmigung durch die Gemeinde bzw. den Kreis Lippe -2- bedürfen. Aus bauplanungsrechtlicher Sicht ergeben sich keine Veränderungen für die Grundstücke, die im Sanierungsgebiet liegen. Das Sanierungsverfahren wird mit dem Beschluß über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung eingeleitet. In der Anlage befinden sich die dazugehörigen fachlichen Ausführungen, die sich aus der Rahmenplanung, den Ergebnissen des Arbeitskreises und der Aufgabenstellung des Wettbewerbs zusammensetzen. Die vorbereitende Untersuchung wird nach dem Preisgericht am 06.09.2005 um die Ergebnisse des Wettbewerbes ergänzt. Im nächsten Rat am 22.09.2005 besteht dann die Möglichkeit, über die Einleitung der vorbereitenden Untersuchung mit den Ergebnissen des Wettbewerbes sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Damit wäre es möglich, zeitnah die Öffentlichkeit über die beabsichtigten Maßnahmen zu informieren und diese zu erörtern. Bei Beschlußabstimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit durch den Hochbau- und Planungsausschuß könnte eine Beteiligung frühestens im November erfolgen. Um eine zeitnahe Öffentlichkeitsarbeit in Verbindung mit dem Wettbewerb zu erzielen, bietet sich die zu erst beschriebene Vorgehensweise über den Rat an. Nach der Vorstellung der vorbereitenden Untersuchung mit Integration des Wettbewerbsergebnisses in der Öffentlichkeit sowie bei Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird aus den daraus erfolgenden Stellungnahmen ein Ergebnis (Untersuchungsbericht) zusammengestellt. Auf dieser Grundlage beschließt der Hochbau- und Planungsausschuß bzw. der Rat die Sanierungssatzung. Mit Bekanntmachung erfolgt deren Rechtskraft. Das vorgelegte Sanierungsverfahren ist das Ergebnis aus den verschiedenen geführten Diskussionen und Entscheidungen zur Neugestaltung des Ortskernes von Leopoldshöhe. Die anliegende vorbereitende Untersuchung faßt die bisher erreichten Ziele zusammen und befaßt sich ebenfalls mit Fragen u.a. der Kostenbeteiligung oder der Belange der Wirtschaft. Um das Projekt der Neugestaltung des Ortskernes voranzubringen und auch die Möglichkeiten der Förderung auszuschöpfen, erfolgt der anschließende Beschlußvorschlag. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuß empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Die bisherigen Ausführungen hierzu werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Geltungsbereich des Untersuchungsgebietes ist der Anlage zu entnehmen. Schemmel Anlagen - Vorbereitende Untersuchung zur Neugestaltung des Ortskernes von Leopoldshöhe - Text § 144 BauGB