Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
38/2005
zur Sitzung
des Hochbau- und
federführendes Amt:
60 Bauamt
Planungsausschusses
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
24. November 2009
der Gemeinde Leopoldshöhe
Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste
18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Aufstellungsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
1. September 2005
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In den vergangenen Jahren ist in verschiedenen Gremien der Gemeinde die städtebauliche Entwicklung in
den Ortsteilen Greste / Asemissen diskutiert worden. Dabei wurde deren Schwerpunkt in der Verbesserung
des Angebotes in der Jugendarbeit, im Sportplatzbereich und in der Schaffung von Wohnbauflächen
gesehen.
Fachlich unterstützt wurde diese Diskussion u.a. durch eine Standortuntersuchung für die Verlegung des
Sportplatzes Asemissen, welche vom Westfälischen Amt für Landes- und Baupflege erstellt wurde. Des
weiteren wurde in Verbindung mit der 13. Flächennutzungsplanänderung u.a. mit der Bezirksregierung
Detmold die weitere städtebauliche Entwicklung der Ortsteile Greste und Asemissen erörtert. In Verbindung
mit der Genehmigung des Jugendtreffs GreAse und des dortigen Sportübungsplatzes stimmte die
Bezirksregierung dieser Standortentscheidung zu, die aus dem o.g. Gutachten als am geeignetsten
hervorging.
Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes waren zunächst Flächen südlich der Heeper
Straße und am Starenweg als Wohnbaufläche vorgesehen. Durch die Schaffung des Sportangebotes an
der Waldstraße wurde jedoch eine generelle Entscheidung über die Verwendung der restlichen Fläche bis
zum Hudeweg erforderlich. Nach Aussage der Bezirksregierung sei es nicht denkbar, neben dem Bereich
am Starenweg sowohl die Flächen südlich der Heeper Straße als auch den Bereich an der Waldstraße einer
städtebaulichen Entwicklung, die durch Wohnbebauung geprägt ist, zuzuführen. Da eine Überplanung des
Bereiches „Waldstraße“ durch die Standortentscheidung für die Entwicklung von Sportanlagen und
Jugendtreff vorgegeben und politisch gewollt ist, war es erforderlich, die mittelfristige Entwicklung einer der
beiden ursprünglich diskutierten Flächen zurück zu stellen. Aufgrund der infrastrukturellen und
topografischen Lage entschied der Rat in seiner Sitzung am 30. Juni 2005, die Fläche südlich der Heeper
Straße nicht als Wohnbaufläche in der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen.
Im letzten Haupt- und Finanzausschuss am 21.07.05 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Fläche
zwischen Waldstraße, der Straße Hudeweg, der Grester Straße und der Straße Pansheider Weg den
Aufstellungsbeschluss für die im Tagesordnungspunkt genannten Bauleitpläne vorzubereiten. Mit den
Aufstellungsbeschlüssen beabsichtigt die Gemeinde, einerseits die bisherigen planerischen Überlegungen
-2-
der Öffentlichkeit bekannt zu geben, andererseits die Diskussion einzuleiten mit den verschiedenen
Beteiligten. Damit beginnt die bauleitplanerische Prüfung der Fläche.
Ziel und Zweck der Planung ist es, Bauland mittelfristig insbesondere im Süden der Gemeinde anbieten zu
können. In den vergangenen Jahren ist im Süden der Gemeinde keine größere Wohnbaufläche
städtebaulich entwickelt worden. Entsprechend groß ist die Nachfrage bei der Verwaltung nach
Wohnbaugrundstücken.
Die Wohnbaugrundstücke im Bebauungsplan Nr. 02/03 „Obere Brede“, der im Jahre 2001 rechtskräftig
geworden ist, waren innerhalb eines Jahres veräußert und sind heute fast zu 90 % bebaut. Abgesehen von
diesem Bebauungsplan waren die letzten größeren Entwicklungen von Wohnbauflächen überwiegend in den
80er Jahren (B-Pläne Nr. 04/06 „Birken-Süd“ –1986- und Nr. 04/07 „Ginsterweg“ –1984-). Diese
Bebauungspläne sind vollständig in Anspruch genommen worden. Der 1994 rechtskräftig gewordene B-Plan
Nr. 01/07 „Holzkamp“ weist noch freie Wohnbauflächen auf. Deren Verfügbarkeit für den freien
Baugrundstücksmarkt ist aber nicht gegeben, da die Eigentümer keine Veräußerungsabsichten haben.
Weitere direkte innerörtliche Frei- oder Brachflächen sind nicht vorhanden. Es besteht daher ein
Planungsbedarf für weitere Wohnbauflächen im Bereich Greste / Asemissen.
Mit der Standortentscheidung zum Sportplatz und für die Jugendarbeit ist bereits ein Teil der nun zu
überplanenden Fläche in Anspruch genommen worden. Dadurch wird es sinnvoll, die begonnene
Entwicklung der Flächen fortzuführen und in einer städtebaulichen Auseinandersetzung zu klären, wohin die
Entwicklung der verbliebenen Freifläche gehen soll. Daher ist einer Überplanung des Bereiches an der
Waldstraße derzeit der Vorzug vor einer planerischen Entwicklung der alternativen Flächen am Starenweg
zu geben.
Der bereits mehrfach erwähnte weitere konkrete Planungsanlass ist der Bedarf an Flächen für Sport- und
Spielanlagen. In Verbindung mit der vorliegenden Planung ist beabsichtigt, zu klären, welche Bedürfnisse in
diesem Bereich nach Einrichtung des Jugendtreffs und des Sportübungsplatzes im Süden der Gemeinde
noch vorhanden sind. Diese planerische Überlegung in Zusammenhang mit der angestrebten
Wohnbebauung macht es erforderlich, sich mit den verschiedenen Belangen innerhalb des
Geltungsbereiches der beiden Bauleitpläne (FNP und B-Plan) auseinander zu setzen. Gleichzeitig sind auch
die Interessen und Belange der Anwohner an der diskutierten Fläche zu berücksichtigen.
Der Planungsinhalt umfasst somit einerseits die Schaffung von Wohnbauflächen und andererseits die
Bereitstellung von Flächen für Sport und Spielanlagen, ggf. in Form von Gemeinbedarfsflächen. Die genaue
Lage der angestrebten Nutzungen und deren Flächenumfang wird in Verbindung mit dieser Planung
ermittelt.
Aufgrund dieser Überlegungen ergeht folgender
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 18. Flächennutzungsplanänderung
und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 / 11 „Waldstraße“. Die räumliche Abgrenzung der
Bauleitpläne ergibt sich aus den Straßen Waldstraße, Hudeweg, Grester Straße und Pansheider Weg.
Der Änderungsbereich bzw. Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
Schemmel
Anlagen
- „Steckbrief“ Waldstraße
- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04 / 11 „Waldstraße“
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Änderungsbereich der 18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe