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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 04 / 11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste 18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
28 kB
Erstellt
15.12.08, 18:44
Aktualisiert
15.12.08, 18:44
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 04 / 11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste
18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 04 / 11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste
18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 04 / 11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste
18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 38/2005 zur Sitzung des Hochbau- und federführendes Amt: 60 Bauamt Planungsausschusses Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 der Gemeinde Leopoldshöhe Bebauungsplan Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste 18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Aufstellungsbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 1. September 2005 Bemerkungen Sachdarstellung: In den vergangenen Jahren ist in verschiedenen Gremien der Gemeinde die städtebauliche Entwicklung in den Ortsteilen Greste / Asemissen diskutiert worden. Dabei wurde deren Schwerpunkt in der Verbesserung des Angebotes in der Jugendarbeit, im Sportplatzbereich und in der Schaffung von Wohnbauflächen gesehen. Fachlich unterstützt wurde diese Diskussion u.a. durch eine Standortuntersuchung für die Verlegung des Sportplatzes Asemissen, welche vom Westfälischen Amt für Landes- und Baupflege erstellt wurde. Des weiteren wurde in Verbindung mit der 13. Flächennutzungsplanänderung u.a. mit der Bezirksregierung Detmold die weitere städtebauliche Entwicklung der Ortsteile Greste und Asemissen erörtert. In Verbindung mit der Genehmigung des Jugendtreffs GreAse und des dortigen Sportübungsplatzes stimmte die Bezirksregierung dieser Standortentscheidung zu, die aus dem o.g. Gutachten als am geeignetsten hervorging. Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes waren zunächst Flächen südlich der Heeper Straße und am Starenweg als Wohnbaufläche vorgesehen. Durch die Schaffung des Sportangebotes an der Waldstraße wurde jedoch eine generelle Entscheidung über die Verwendung der restlichen Fläche bis zum Hudeweg erforderlich. Nach Aussage der Bezirksregierung sei es nicht denkbar, neben dem Bereich am Starenweg sowohl die Flächen südlich der Heeper Straße als auch den Bereich an der Waldstraße einer städtebaulichen Entwicklung, die durch Wohnbebauung geprägt ist, zuzuführen. Da eine Überplanung des Bereiches „Waldstraße“ durch die Standortentscheidung für die Entwicklung von Sportanlagen und Jugendtreff vorgegeben und politisch gewollt ist, war es erforderlich, die mittelfristige Entwicklung einer der beiden ursprünglich diskutierten Flächen zurück zu stellen. Aufgrund der infrastrukturellen und topografischen Lage entschied der Rat in seiner Sitzung am 30. Juni 2005, die Fläche südlich der Heeper Straße nicht als Wohnbaufläche in der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen. Im letzten Haupt- und Finanzausschuss am 21.07.05 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Fläche zwischen Waldstraße, der Straße Hudeweg, der Grester Straße und der Straße Pansheider Weg den Aufstellungsbeschluss für die im Tagesordnungspunkt genannten Bauleitpläne vorzubereiten. Mit den Aufstellungsbeschlüssen beabsichtigt die Gemeinde, einerseits die bisherigen planerischen Überlegungen -2- der Öffentlichkeit bekannt zu geben, andererseits die Diskussion einzuleiten mit den verschiedenen Beteiligten. Damit beginnt die bauleitplanerische Prüfung der Fläche. Ziel und Zweck der Planung ist es, Bauland mittelfristig insbesondere im Süden der Gemeinde anbieten zu können. In den vergangenen Jahren ist im Süden der Gemeinde keine größere Wohnbaufläche städtebaulich entwickelt worden. Entsprechend groß ist die Nachfrage bei der Verwaltung nach Wohnbaugrundstücken. Die Wohnbaugrundstücke im Bebauungsplan Nr. 02/03 „Obere Brede“, der im Jahre 2001 rechtskräftig geworden ist, waren innerhalb eines Jahres veräußert und sind heute fast zu 90 % bebaut. Abgesehen von diesem Bebauungsplan waren die letzten größeren Entwicklungen von Wohnbauflächen überwiegend in den 80er Jahren (B-Pläne Nr. 04/06 „Birken-Süd“ –1986- und Nr. 04/07 „Ginsterweg“ –1984-). Diese Bebauungspläne sind vollständig in Anspruch genommen worden. Der 1994 rechtskräftig gewordene B-Plan Nr. 01/07 „Holzkamp“ weist noch freie Wohnbauflächen auf. Deren Verfügbarkeit für den freien Baugrundstücksmarkt ist aber nicht gegeben, da die Eigentümer keine Veräußerungsabsichten haben. Weitere direkte innerörtliche Frei- oder Brachflächen sind nicht vorhanden. Es besteht daher ein Planungsbedarf für weitere Wohnbauflächen im Bereich Greste / Asemissen. Mit der Standortentscheidung zum Sportplatz und für die Jugendarbeit ist bereits ein Teil der nun zu überplanenden Fläche in Anspruch genommen worden. Dadurch wird es sinnvoll, die begonnene Entwicklung der Flächen fortzuführen und in einer städtebaulichen Auseinandersetzung zu klären, wohin die Entwicklung der verbliebenen Freifläche gehen soll. Daher ist einer Überplanung des Bereiches an der Waldstraße derzeit der Vorzug vor einer planerischen Entwicklung der alternativen Flächen am Starenweg zu geben. Der bereits mehrfach erwähnte weitere konkrete Planungsanlass ist der Bedarf an Flächen für Sport- und Spielanlagen. In Verbindung mit der vorliegenden Planung ist beabsichtigt, zu klären, welche Bedürfnisse in diesem Bereich nach Einrichtung des Jugendtreffs und des Sportübungsplatzes im Süden der Gemeinde noch vorhanden sind. Diese planerische Überlegung in Zusammenhang mit der angestrebten Wohnbebauung macht es erforderlich, sich mit den verschiedenen Belangen innerhalb des Geltungsbereiches der beiden Bauleitpläne (FNP und B-Plan) auseinander zu setzen. Gleichzeitig sind auch die Interessen und Belange der Anwohner an der diskutierten Fläche zu berücksichtigen. Der Planungsinhalt umfasst somit einerseits die Schaffung von Wohnbauflächen und andererseits die Bereitstellung von Flächen für Sport und Spielanlagen, ggf. in Form von Gemeinbedarfsflächen. Die genaue Lage der angestrebten Nutzungen und deren Flächenumfang wird in Verbindung mit dieser Planung ermittelt. Aufgrund dieser Überlegungen ergeht folgender Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 18. Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 04 / 11 „Waldstraße“. Die räumliche Abgrenzung der Bauleitpläne ergibt sich aus den Straßen Waldstraße, Hudeweg, Grester Straße und Pansheider Weg. Der Änderungsbereich bzw. Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Schemmel Anlagen - „Steckbrief“ Waldstraße - Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 04 / 11 „Waldstraße“ -3- - Änderungsbereich der 18. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe