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Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 Friedenstraße/ Alter Postweg im Ortsteil Bexterhagen hier: - Auswertung und Beratung über die während der Auslegung von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen - Beschlussfassung gem. § 33 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
22.01.2009
Erstellt
09.01.09, 21:21
Aktualisiert
09.01.09, 21:21
Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 Friedenstraße/ Alter Postweg im Ortsteil Bexterhagen
hier: - Auswertung und Beratung über die während der Auslegung von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
- Beschlussfassung gem. § 33 BauGB) Beschlussvorlage (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 Friedenstraße/ Alter Postweg im Ortsteil Bexterhagen
hier: - Auswertung und Beratung über die während der Auslegung von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
- Beschlussfassung gem. § 33 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 1/2009 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 24. November 2009 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 Friedenstraße/ Alter Postweg im Ortsteil Bexterhagen hier: - Auswertung und Beratung über die während der Auslegung von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen - Beschlussfassung gem. § 33 BauGB Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 22.01.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Auslegung für die o.g. Planung erfolgte vom 03.11.2008 bis 05.12.2008. Hierzu ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit sowie des Kreises Lippe und der Landwirtschaftskammer eingegangen. Sie sind der Vorlage beigefügt, ebenso der dazu erarbeitete „Vorschlag der Verwaltung“ als Abwägungsempfehlung. Gegenüber dem Entwurf hat sich die Ausdehnung des neuen Regenrückhaltebeckens erweitert. Die Einleitungserlaubnis ist vom Kreis Lippe zwischenzeitlich erteilt worden. In den Nebenbestimmungen gibt der Kreis Lippe vor, dass das anzulegende Regerückhaltebecken ein Volumen von 200 m3 (bisher 145 m3) und damit eine Wasserfläche von max. 515 m2 (bisher max. 360 m2) aufzuweisen hat. Die Erweiterung der Wasseroberfläche erfolgt in alle Richtungen. Eine erneute Auslegung wird nach Ansicht der Verwaltung nicht erforderlich, da es sich einerseits um eine nachrichtliche Übernahme aus einer anderen Fachgesetzgebung handelt, andererseits keine Nachteile für Dritte offensichtlich sind. Wenngleich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen eingegangen sind, die Befürchtungen äußerten, dass eine Gefahr zur Vernässung in der Umgebung besteht, mit Konsequenzen für deren Gebäude, so wird dies auch bei der Vergrößerung der Wasserfläche nicht als problematische eingestuft. In der heutigen Ausschusssitzung wird diese Thematik vom Fachplaner näher erläutert. Im Hochbau- und Planungsausschuss vom 16.10.08 wurde darüber beraten, wie die Anregung aus der direkten Nachbarschaft, hinsichtlich ihrer Bebauungssituation, Berücksichtigung finden könnte. Hierzu sollte ein Gespräch geführt werden, dass zwischenzeitliche erfolgt ist. Die dabei vorgetragenen Anliegen werden gem. der letzten Ausschussberatung in einem separaten -2- Verfahrensschritt zu diskutieren sein. Dies bedeutet für die jetzige Planung, das mit heutiger Beschlussfassung, für das Bauvorhaben der Firma Thenhausen ein Planungsstand gem. § 33 BauGB erreicht wird. Die Firma kann nach Einreichung des Bauantrages, dessen Prüfung und unter Beachtung des B-Planes voraussichtlich im Frühjahr mit dem Bau beginnen. Parallel dazu wird in einer erneuten Auslegung, bezogen auf die Situation des Nachbarn, eine Überarbeitung des B-Planes erfolgen. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beschließt die obigen Ausführungen sowie die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge der Verwaltung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ sowie der zugehörigen Begründung zu. c) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe beauftragt die Verwaltung, ein Planungskonzept für die Situation des Nachbarn (Flurstück 97)zu erarbeiten und das Ergebnis erneut dem Ausschuss vorzulegen. Schemmel Anlagen: - Stellungnahmen und Anregungen mit Stellungnahme der Verwaltung - B-Planentwurf mit Planzeichnung, Festsetzung und Begründung