Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
355 kB
Datum
22.01.2009
Erstellt
09.01.09, 21:21
Aktualisiert
09.01.09, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
Gemeinde Leopoldshöhe, Gemarkung Bexterhagen
Umweltbericht -
Auftraggeber:
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03
„Friedenstraße /Alter Postweg“
Grundstücksgesellschaft Thenhausen GbR
Herr Thenhausen
Alter Postweg 133
33818 Leopoldshöhe
Bearbeitung:
Peters + Winter Landschaftsarchitekten BDLA
Oelmühlenstraße 23
33604 Bielefeld
Fon 0521 / 13 93 16
Fax 0521 / 13 93 19
email: info@peterswinter.de
Verfasser:
Dipl. Ing. Ansgar Fütterer
Aufgestellt:
Bielefeld, den 10.12.2008
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
Inhalt
1 Einleitung ......................................................................................................... S. 3
1.1 Inhalt des Plans ................................................................................. S. 3
1.2 Ziele des Umweltschutzes
.................................................. S. 3 / 4
2 Bestandsaufnahme, sowie Beschreibung und Bewertung der ....................... S. 4
Umweltauswirkungen für die verschiedenen Schutzgüter
2.1 Bestandsaufnahme..................................................................... S. 4
2.1.1 Schutzgut Arten / Lebensräume
........................................... S. 5
2.1.2 Schutzgut Boden .............................................................. S. 5 / 6
2.1.3 Schutzgut Wasser ............................................................ S. 6 / 7
2.1.4 Schutzgut Klima / Luft ........................................................... S. 7
2.1.5 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung .................................. S. 7
2.1.6 Schutzgut Mensch
.......................................................... S. 7 / 8
2.1.7 Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter ............................. S. 8
2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................... S. 8
2.2 Prognose ............................................................................................ S. 8
2.3 Vermeidung, Verringerung, Ausgleich ............................................... S. 9
2.3.1 Vermeidung, Verringerung ....................................................... S. 9 / 10
2.3.2 Ausgleich ................................................................. S. 11 / 12 / 13 / 14
2.4 Planungsalternative / 0-Variante ...................................................... S. 14
2.4.1 Planungsalternative ............................................................. S. 15
2.4.2 0-Variante ............................................................................ S. 15
2.5 Bewertung / Zusammenfassung der Umweltauswirkungen ........ S. 15 / 16
3 Zusätzliche Angaben ..................................................................................... S. 16
3.1 Methodik / Vorgehensweise .............................................................. S. 16
3.2 Monitoring
...................................................................................... S. 17
3.3 Zusammenfassung
........................................................................ S. 17
4 Anhang
4.1 Pflanzenliste
..................................................................................
S. 17
4.2 Rammkernbohrungen / Rammsondierungen ................................... S. 18
-2-
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
1
Einleitung
Die Fa. Thenhausen, Spritzgusstechnik und Werkzeugbau GmbH, Alter Postweg 133
in 33818 Leopoldshöhe plant eine Erweiterung der bestehenden Firmengebäude um
eine Produktions- und Lagerhalle, um einer steigenden Produktion gerecht zu
werden.
1.1
Inhalte des Plans
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 /03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ behält
für den Betrieb TSW Thenhausen GmbH, Alter Postweg 133, Gemarkung
Bexterhagen den bisherigen Gebietstyp als Mischgebiet bei.
Der Bebauungsplan sieht einen eingeschossigen Erweiterungsbau auf dem Flurstück
153 mit einer Firsthöhe von 8,00 m vor. Die Grundflächenzahl ist mit 0,4 + 0,2 (§19
Abs.4 BauNVO) festgesetzt. Für den ca. 160 m² großen Verwaltungsbereich setzt
der B-Plan eine mögliche Zweigeschossigkeit bei einer Firsthöhe von 7 m fest.
Die Flächen für die Regelung des Wasserabflusses sind im vorigen Bebauungsplan
mit 800 m² festgesetzt, konnten jedoch nach Bauantrag mit ca. 400 m² hergestellt
werden. Der neue Bebauungsplan legt nach Berechnung eine Fläche von 800 m² für
den gesamten Gebäudekomplex fest. Die Ausgestaltung des Ufersaums ist naturnah
zu gestalten. Dies beinhaltet ein wechselndes Steigungsverhältnis des Ufers von
max. 1:2 bis idealer weise eher 1:3 - 1:4. Auch schließt dies eine Einfriedung des
Gewässers aus. Der Uferbewuchs ist aus heimischen, standortgerechten Pflanzen
herzustellen. Weiter ist der bestehende Entwässerungsgraben gegen Erosion zu
schützen, um dessen Beständigkeit zu sichern, und den Bodeneintrag in die
Regenrückhaltebecken zu minimieren.
Die Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung sind als Feldgehölz bzw.
aufgelockertes Feldgehölz (Einzelbäume, Baum- und Strauchgruppen auf einer
extensiven Wiesenfläche) herzustellen. An der nordwestlichen Grundstücksgrenze
der Firma Thenhausen sind zwei heimische Bäume als Hochstamm zu pflanzen, wie
auch je einer südlich des bestehenden Hallenbaus und des geplanten Neubaus. Die
2 Bäume an der nordwestlichen Grundstücksgrenze können im Zuge der
Ausgleichsmaßnahme auf dem Flurstück 236, als Überhälter in die geplante
Wallhecke integriert werden.
1.2
Ziele des Umweltschutzes
Es sind Vorgaben des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts, des
Bundesbodenschutzgesetzes, der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung
und des Bundesgesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege zu beachten.
Zur Erstellung des Umweltberichts sind folgende Pläne und Unterlagen
herangezogen worden:
- Landschaftsplan Nr.2 „Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord“
- Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Beurteilung der Möglichkeit
einer Regenwasserversickerung, 18.02.2003 Erdbaulabor Schemm
- Baugrunduntersuchung, Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung,
06.06.2008 Erdbaulabor Schemm
- Klimaatlas NRW, Deutscher Wetterdienst 1989
-3-
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
Insbesondere die Abführung des Regenwassers von den versiegelten Flächen
innerhalb des Plangebiets verpflichtet zur Beachtung der Inhalte des
Landeswassergesetzes NRW.
2
Bestandsaufnahme, sowie Beschreibung und Bewertung der
Umweltauswirkungen für die verschiedenen Schutzgüter
Das Baugrundstück befindet sich im Kreis Lippe in der Gemeinde Leopoldshöhe,
Gemarkung Bexterhagen, Flur 1.
Die betroffenen Flurstücke sind: Flurstück 153, Flurstück 248 und eine Teilfläche
des Flurstückes 236.
Das Grundstück wird im Norden durch die Strasse „Alter Postweg“ begrenzt. Im
Süden schließt sich ein Reitplatz und angrenzende Landwirtschaftliche Gebäude mit
Wohnbebauung an. Östlich und westlich des Grundstückes befinden sich Acker- und
Weideflächen.
Das Firmengelände wird im Süden durch eine ca. 6 m breite Wallhecke mit
heimischen Gehölzen begrenzt. An der östlichen Grundstücksgrenze schließt sich
ein Gehölzstreifen von ca. 3,5 m Breite, welcher als Feldgehölz angelegt wurde an.
Sowohl die Wallhecke als auch der östliche Gehölzstreifen wurden als
Ausgleichsmaßnahmen der vorherigen Baumaßnahme angelegt. Die nordöstliche
Grundstücksgrenze bis zur Zufahrt wird durch Baumbestand am und im
Straßenseitengraben am Alten Postweg gesäumt. Entlang der Wallhecke und des
östlichen Gehölzstreifens befindet sich ein ca. 1,5 m breiter Entwässerungsgraben,
welcher derzeit in den Straßenseitengraben mündet und bis zur angrenzenden
Pflasterung südwestlich offen verläuft, von da an verrohrt bis zur westlichen
Grundstückgrenze. Dieser Graben verläuft noch ca. weitere 25 m offen auf dem
westlichen Grundstück. Die vorhandenen Gebäude der Firma Thenhausen
Spritzgusstechnik und Werkzeugbau GmbH, wie Lager, Produktion, Werkzeugbau,
Werkzeuglager und Büro befinden sich größtenteils, wie auch Zufahrten, Stellplätze
und andere befestigte Flächen im westlichen Grundstücksbereich, dem Flurstück
248. Entlang der westlichen Grundstücksgrenze verläuft eine ca. 0,5 m breite und
tiefe Dränage mit Zulauf in den Straßenseitengraben des Alten Postwegs.
2.1
Bestandsaufnahme
Folgende Schutzgüter werden gemäß §1 (6) Nr. 7a und § 1a BauGB in der
Bestandsaufnahme bewertet.
-
Arten und Lebensräume
Boden
Wasser
Klima / Luft
Landschaftsbild / Erholung
Mensch
Kultur und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
-4-
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
2.1.1 Schutzgut Arten und Lebensräume
Auf der geplanten Baugebietsfläche befinden sich keine amtlich kartierten Biotope
und Schutzflächen sowie keine kartierten Lebensräume und Fundorte der
Artenschutzkartierung. Das nächstgelegene geschützte Biotop laut LSG § 62, GB3918-146 befindet sich am Wellenbusch, westlich des Grundstücks der Firma
Thenhausen. Gemäß Landschaftsplan Nr.2 „Leopoldshöhe/Oerlinghausen-Nord“ gibt
es nach §§ 19-23 LG östlich der Baugebietsfläche ab Kreuzungsbereich Alter
Postweg und Bextener Straße, entlang des Sieksbachs, an den Haselünen sowie
südlich der Südstraße, Verlängerung Friedenstraße, entlang des namenlosen
Baches und der Teiche, der Kläranlage vorgelagert, bis über die westlich gelegene
Landstraße 805 hinaus, Landschaftsschutzgebiete mit besonderer Festsetzung.
Diese Schutzgebiete sind jedoch von der geplanten Baumaßnahme nicht betroffen.
Außerdem umgibt das Areal des Bebauungsplans und damit auch des
Firmengrundstücks ein ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet.
Der vorhandene Biotopbestand und der damit verbundene Artenbestand
(Amphibienbestand) auf den Flurstücken 248 und 153 wird hingegen für die Bauzeit
beeinträchtigt. Insbesondere das Feuchtbiotop in Form des Regenrückhaltebeckens
wird zwecks einer notwendigen Erweiterung und der Zuführung des
Entwässerungsgrabens entlang der südlichen Grundstücksgrenzen beeinträchtigt.
Aufgrund der Topographie des Geländes ist ein separates, zweites
Regenrückhaltebecken mit einem Zufluss ins bestehende Becken geplant. Hierdurch
wird lediglich ein kleinerer Durchbruch zum bestehenden Regenrückhaltebecken
erforderlich und der vorhandene Ufersaum des bestehenden Beckens kann
größtenteils erhalten werden. Die Wallhecke entlang der südlichen Grundstücksgrenze sollte während der Bauzeit vom Baustellenlärm abgesehen keinen
weiteren Störfaktoren ausgesetzt sein. Nach Abschluss der Bauarbeiten ist eine
schnelle Regulierung zu erwarten. Der Wegfall eines Großteils der östlich an die
Produktionshalle angrenzenden Wiese findet durch Ausgleichsmaßnahmen in Form
der Eingriffsregelung auf dem Firmengelände bzw. auf dessen Erweiterung Ersatz.
Die langfristigen Auswirkungen auf das Schutzgut Arten und Lebensräume sind als
geringfügig anzusehen.
2.1.2 Schutzgut Boden
Die geologisch-, bodenkundliche Darstellung (Bodenkarte, Blatt Bexterhagen,
herausgegeben vom Landesvermessungsamt NRW 1982, letzte Fortführung 1997)
ordnet das Planungsgebiet dem zum Weserbergland zugehörigen Ravensberger
Hügelland zu. Diesem Geltungsbereich werden überwiegend Pseudogley-Braunerden und Psydogleye zugeordnet.
Gemäß Baugrundbeurteilung liegt folgende Bodenschichtung im Untersuchungsbereich vor:
bis 0,2 / 0,5 m
humoser Oberboden
bis 0,7 / 1,8 m
Wechsellagerung aus schluffigen bis stark schluffigen Sanden,
Schluff-Sanden und stark sandigen Schluffen bei BS 2 schwach
humos bis humos
-5-
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
bis 1,5/ 2,2 m
bei BS1 bis BS 3, BS 5 und BS 7 schwach tonige bis tonige stark
sandige Schluffe in weicher bis steifer Konsistenz
bis 5,0 m
(Erdteufe)
gemischtkörnige stark sandige Geschiebelehme und Geschiebemergel in steif-halbfester bis halbfester Konsistenz
(Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung und der Beurteilung der Möglichkeit
einer Regenwasserversickerung, 18.02.2003 Erdbaulabor Schemm)
Für die Bauarbeiten ergeben sich aus der Bodenbeurteilung erhöhte Aufwendungen,
insbesondere bei der Fundamentierung der neuen Produktions- und Lagerhalle, da
der Boden aufgrund der oberflächennahen Schichtenwasserhorizonte nach ZTVEStB/RstO 01 in die Frostempfindlichkeitsklasse F3 (sehr frostempfindlich) eingestuft
wurde. Ebenfalls zu beachten ist, dass die oberflächennahen vernässten und
weichen, teilweise schwach humosen Schluffe und Schluff-Sande sowie die
wechselnd schluffigen lockeren Sande nicht ausreichend tragfähig sind. Der Befund
von 2003 wird durch eine erneute Bodenbeurteilung im Bereich des Hallenneubaus
vom 06.06.2008 bestätigt. Lediglich die Bodenschichtungen der 5 untersuchten
Stellen weichen in ihrer Schichtstärke geringfügig ab.
(Baugrunduntersuchung, Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung,
06.06.2008 Erdbaulabor Schemm)
Bei einer geplanten Versiegelung aufgrund des Anbaus wird die Bodengenese sowie
der Bodenwasserhaushalt verändert. Die natürliche Bodenfruchtbarkeit und die
natürliche Ertragsfähigkeit werden unterbunden. Ebenfalls werden chemische wie
physische Eigenschaften des entsprechenden Bodens verändert.
Insgesamt sind die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden als unproblematisch zu
betrachten, da keine geschützten Bodentypen betroffen sind.
2.1.3 Schutzgut Wasser
Die oberflächennahen Sande führen Schichtenwasserhorizonte zwischen 0,3 und 1,1
m unter jeweiliger Geländeoberkante (GOK). Die wechselnd schluffigen Sande und
Schluff-Sande sind stark vernässt/wasserführend. (Baugrundbeurteilung und
Gründungsberatung
und
der
Beurteilung
der
Möglichkeit
einer
Regenwasserversickerung, 18.02.2003 Erdbaulabor Schemm)
Aufgrund
der
oberflächennahen
bindigen
Böden
mit
kf-Werten
-6
-10
(Durchlässigkeitswerte) zwischen 10
bis 10
ist eine Versickerung von
Niederschlagswasser (erforderliche kf-Werte von 10-3 bis 10-6) im gesamten
Untersuchungsbereich nicht möglich. Bei einer benötigten Versickerung wäre mit
hohen Schichtwasserführungen/ Vernässungen zu rechnen. (ATV-DVWK-Regelwerk,
Arbeitsplatz A 138)
Daraus folgt, dass anfallendes Niederschlagswasser einem Regenrückhaltebecken
zugeführt und in den Straßenseitengraben geregelt, 5l/s, eingeleitet werden sollte.
(siehe auch Festsetzung zum B-Plan Nr. 03/03)
Das anfallende Niederschlagswasser des Neubaus sowie das Hangwasser des
Flurstücks 236 wird über den bereits angelegten Entwässerungsgraben an der
südlichen Wallhecke einem neuen Regenrückhaltebecken zugeführt. Von dort wird
das angestaute Wasser dem bestehenden Regenrückhaltebecken und schließlich
dem Straßenseitengraben gedrosselt zugeführt. Der Entwässerungsgraben entlang
der östlichen Grundstücksgrenze der Firma wird wieder zugeschüttet, wodurch ein
-6-
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
ungeregelter Einfluss in den Straßenseitengraben der Kreisstraße 3 verhindert wird.
Die Flurstücke 248, 153 und die Teilfläche des Flurstückes 236 befindenden sich
außerdem
in
keinem
Wasserschutzgebiet,
noch
ist
ein
natürliches
Überschwemmungsgebiet im oder am Grundstück Alter Postweg 133 bekannt.
2.1.4 Schutzgut Klima / Luft
Die lokalklimatische und die lufthygienischen Bewertungsfaktoren sind für das
Untersuchungsgebiet vordergründig bewertet worden. Allgemeine Klimadaten fließen
nur insofern ein, wie sie für das Verständnis der ortstypischen und nicht
veränderbaren Klimabedingungen erforderlich sind.
Das Untersuchungsgebiet wird in den Nordwestdeutschen Klimabereich und die
dazugehörigen Klimabezirke Münsterland und Unteres Weserbergland eingeordnet.
Diese befinden sich in einem Übergangsbereich zwischen dem maritim und
kontinental geprägten Klima. Von den mittleren jährlichen Luftdruckverhältnissen
lässt sich auf die Hauptwindrichtung aus Südwest bis Nordwest schließen. Die
Jahresmitteltemperatur liegt im Bereich von über 9°C. Höchsttemperaturen über
25°C gibt es durchschnittlich an 25 Tagen im Jahr. Mit Frostwechseltagen ist an ca.
75 Tagen und Eistagen an ungefähr 15 Tagen zu rechnen. Die Anzahl der Nebeltage
liegt bei 40- 50. Die mittleren jährlichen Niederschlagssummen liegen zwischen 700
und 850 mm bei einem Maximum im Juli und August. (Klimaatlas NRW, Deutscher
Wetterdienst 1989)
Durch eine nutzungsbedingte höhere Versiegelungsfläche auf dem künftigen
Grundstück ergeben sich kleinklimatisch nachteilige Auswirkungen, wie
beispielsweise eine stärkere Erwärmung über den befestigten Flächen oder eine
Verringerung der natürlichen Versickerung.
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima sind als gering zu betrachten.
2.1.5 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung
Der Landschaftsplan des Kreises Lippe (Satzung 12/2001) bezieht das Firmenumfeld
der TSW Thenhausen GmbH in das Landschaftsschutzgebiet Bielefelder Osning mit
Teutoburger Wald und Osning Vorbergen sowie Ravensberger Hügelland ein. Dieses
dient insbesondere dem Erhalt und der Entwicklung des Landschaftsbildes mit
seinen prägenden Tälern, naturnahen Waldbeständen sowie landwirtschaftlich
genutzten Flächen. Insofern ist ein Ergänzungsbau mit einer Höhe um die 7 m, bzw.
aktuell mit 8 m geplant, und einer Fläche von 1404 m² ein starker Eingriff in Bezug
auf das Landschaftsbild. Die vorhandenen Firmengebäude sowie eine Abpflanzung
in westliche, südliche, östliche und nordöstliche Richtung lassen diesen Eingriff
jedoch relativ geringfügig erscheinen. Ein zusätzlicher, kaum einsehbarer, Hallenbau
hat demnach kaum Auswirkungen auf das Schutzgut des Landschaftsbilds und der
Erholung, jedoch sind die Firmengebäude, insbesondere in der laubfreien Zeit, auch
aufgrund der Auflagen der Unteren Landschaftsbehörde nach heimischen Gehölzen,
nicht vollständig verdeckt.
2.1.6 Schutzgut Mensch
Die Baumaßnahme betrifft in erster Linie die direkten Nachbarn der Firma
Thenhausen. Dies sind insbesondere die Bewohner der Flurstücke 97 und 27/28, wie
auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite des Alten Postwegs, die Bewohner
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Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
der Flurstücke 144 und 181 mit den Hausnummern 124 und 122. In zweiter Reihe
sind dies die Bewohner der Flurstücke 143 und 142 mit den Hausnummern 124a und
124b sowie dem Flurstück 182 mit der Hausnummer 122a.
Optisch sind die Firmengebäude durch die südliche Wallhecke und der Bepflanzung
im Osten und Nord-Osten weitgehend verdeckt. Diese Eingrünung dient ebenfalls als
Lärmschutz und Staubfänger. Außerdem liegen die Hallen zur Straße zurückgesetzt.
Laut dem Immissionsschutz des Kreises Lippe (Scoping-Termin 13.05.2008), liegt
eine Genehmigung für einen 3-Schicht-Betrieb vor. Derzeit läuft der Betrieb im 2Schicht-Betrieb. Der Anlieferverkehr erfolgt bis 16.00 Uhr. Die Produktionsmaschinen
werden ebenfalls als unproblematisch erachtet.
Aufgrund der aufgeführten Punkte und der geringen Zahl an direkten Nachbarn sind
die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch als gering zu bewerten. Die Firma
Thenhausen sucht im Gespräch mit den Nachbarn Fragestellungen der Hallenlänge
oder der früher gepflanzten Wallhecke zu klären.
Durch den Produktionsablauf können sich Auswirkungen durch Lärm- und
Geräuschentwicklungen, insbesondere für die direkten Nachbarn ergeben. Diese
werden aber als unbedenklich eingeschätzt, da beispielsweise die geplante
Kranbahn vollständig eingehaust sein wird und der Zuliefer- und Rangierverkehr
durch den geplanten Neubau verbessert abgeschirmt wird. Gerüche, zum Beispiel
durch Schmierstoffe im Fertigungsablauf verursacht, bleiben in einem
unbedenklichem Rahmen.
2.1.7 Kultur und sonstige Sachgüter
Das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter kann in Wechselwirkung zu den
Schutzgütern Mensch und Landschaftsbild / Erholung stehen. Somit sind
Auswirkungen auf das Schutzgut oftmals auch für die anderen zwei genannten
Schutzgüter von Bedeutung. Auf den Flurstücken 153, 248 und deren näherer
Umgebung sind keine schutzwürdigen, kulturellen Objekte oder Sachgüter
vorhanden.
2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Wie zuvor schon angesprochen, stehen die verschiedenen Schutzgüter
untereinander in Wechselbeziehung zueinander. Insbesondere die Schutzgüter Arten
(Flora und Fauna) und Lebensräume, Boden und Wasser stehen in starker
wechselseitiger Beziehung.
Mit der geplanten Hallenerweiterung entsteht eine neue vollversiegelte Fläche,
welche einen großen Eingriff auf die wechselseitigen Beziehungen der Schutzgüter
untereinander darstellt. Durch Ausgleich erfolgt an anderer Stelle jedoch eine
Begünstigung dieser Wechselwirkungen.
2.2
Prognose
Bei Nichtdurchführung der Planung ist ein Umzug des Firmenstandortes zu erwarten,
um andernorts Leistungskapazitäten in Form eines Betriebsausbaus auszubauen
und wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies hätte zur Folge, dass für den derzeitigen
Firmenstandort am Alten Postweg versiegelte Flächen bestehen würden, die
gegebenenfalls rückgebaut werden müssten. Andernorts würden neue Flächen
versiegelt werden. Eventuell könnten mit einem Firmenumzug Arbeitsplätze am
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Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
Standort für die Gemeinde verloren gehen. In das Landschaftsbild hingegen würde
nicht weiter eingegriffen werden.
Bei Durchführung der Planung ist mit einer verhältnismäßig geringeren
Flächenversiegelung zu rechnen. Ebenso könnten Arbeitsplätze am jetzigen Standort
gesichert werden, gegebenenfalls können neue Arbeitsplätze entstehen.
Durch Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung werden Flächen
standortnah aufgewertet.
2.3
Vermeidung, Verringerung, Ausgleich
2.3.1 Vermeidung, Verringerung
Schutzgut Arten und Lebensräume
Entwicklung und Schutz von naturnahen Lebensräumen innerhalb der festgesetzten
Ausgleichsflächen. Durch den Bau eines separaten Regenrückhaltebeckens kann ein
Eingriff für das bestehende Becken gering gehalten werden.
Unvermeidbare Belastungen:
Dieses Schutzgut wird wie das Schutzgut Boden durch die geplanten Maßnahmen
beeinflusst. Bei einer vollständigen Versiegelung kommt es zum Totalverlust von
Bodenfauna und -flora.
Schutzgut Boden
Eine zusätzlich Versiegelung von Grünland durch Bebauung und Verkehrsflächen
macht einen Ausgleich erforderlich. Vorhandene versiegelte Flächen werden zur
Erschließung genutzt. Eine Erweiterung der Verkehrsflächen findet nur in sehr
geringem Umfang statt. Durch die versetzte Bebauung in Richtung Alter Postweg wie
auch durch den direkten Anschluss an die Bestandsgebäude wird die
Flächenversiegelung auf ein Mögliches reduziert und Lieferwege, Montagewege klein
gehalten.
Unvermeidbare Belastungen:
Die Totalversiegelung durch Verkehrsflächen, Rangierflächen und Gebäude.
Schutzgut Wasser / Grundwasser
Die Versiegelung wird auf das notwendige Maß beschränkt. Die Einleitung des
Niederschlagswassers erfolgt über zwei Regenrückhaltebecken mittels Drosselung in
den Straßenseitengraben des Alten Postwegs. Eine Versickerung auf dem Gelände
ist nach Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Beurteilung der Möglichkeit
einer Regenwasserversickerung vom 18.02.2003 und erneuter Baugrunduntersuchung, Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung vom 06.06.2008 des
Erdbaulabors Schemm GmbH nicht möglich.
Unvermeidbare Belastungen:
Durch die angestrebte Bebauung und Flächenversiegelung ist tendenziell eine
Verringerung des Bodenwasserhaushaltes, speziell auch in den oberen
Bodenschichten, zu erwarten.
Befürchtungen einiger Nachbarn, der Planungskonferenz der Kreisverwaltung Lippe
am 29.08.2008 vorgelegt, der Grundwasserspiegel könne im Zuge des geplanten
Regenrückhaltebeckens steigen, sind laut angesprochenen Untersuchungen vom
06.06.2008 des Erdbaulabors Schemm unbegründet. Am 29.05.2008 wurden im
Bereich des geplanten Hallenneubaus an 5 Stellen Bohrungen (RKB 1 – RKB 5)
vorgenommen worden. Siehe auch Anhang 4.2 Rammkernbohrungen /
Rammsondierungen. Hierbei wurden Grundwasserspiegel zwischen 1,0 und 2,0 m
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Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
unter Geländeoberkante festgestellt. Nach erneuter Kontrolle der Bohrlöcher wurden
zusätzlich noch Ruhewasserstände im Bereich zwischen 0,8 und 1,1 m unter
Geländeoberkante (GOK) eingemessen.
„In extremen Niederschlagsperioden ist mit höheren Grundwasserständen zu
rechnen. Im tieferen Gelände (RKB 4) kann das Grundwasser bis GOK aufstauen.“
Demnach liegt die maximale Anstauhöhe im Bereich der Ruhewasserstände, bzw. zu
bestimmten Niederschlagsperioden im Bereich des natürlich bedingten
Grundwasserspiegels. Befürchtungen der Straßenseitengraben am Alten Postweg
könne zusätzliches Niederschlagswasser aus dem neuen Regenrückhaltebecken
nicht abführen sind unbegründet, da durch die jeweiligen Rückstauvolumen der
Rückhaltebecken und einer jeweiligen Drosselung des Wasserabflusses dem
Straßenseitengraben maximal 5 l/s zugeführt werden. Entgegen dem jetzigen
Zustand würde dies eine Verbesserung bedeuten. Lediglich bei extremen
Niederschlagsmengen wird über die 5 l/s hinaus Niederschlagswasser dem
Straßenseitengraben mittels Überlauf zugeführt. In angesprochenem Fall stiege der
Grundwasserspiegel aber ohnehin. Somit hat die geplante Baumaßnahme keine
negativen Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel oder einen mögliche
Niederschlagsabfluss des Straßenseitengrabens.
Schutzgut Klima / Luft
Es wird eine Bauweise mit einer endgültigen Hallenlänge von über 50 m angestrebt.
Dies wird nachteilige Auswirkungen auf das Kleinklima haben. Jedoch hat diese
Bauweise gegenüber einer offenen Bauweise, eine Verringerung des
Flächenverbrauchs zum Vorteil, wodurch nachteilige Auswirkungen reduziert werden.
Die Ausgleichsfläche um das zu erweiternde Regenrückhaltebecken vermindern eine
lokale Erwärmung.
Unvermeidbare Belastungen:
Durch eine zusätzliche Bodenversiegelungen ergeben sich Veränderungen des
Mikroklimas.
Schutzgut Landschaftsbild
Entgegen einer festgesetzten offenen Bebauung ist einer abweichenden Bauweise
mit einer Hallenlänge von über 50 m
entsprochen worden. Dies stellt in
Zusammenhang mit den festgesetzten Firsthöhen von 7 m bzw. von geplanten 8 m,
einen starken Eingriff in das Landschaftsbild dar. Dieses wird geprägt durch seine
Täler, naturnahen Waldbestände sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen und
vereinzelter Bebauung. Mittels Bepflanzung wird ein Großteil der Hallenstrukturen
verdeckt. Durch die örtlichen topographischen Gegebenheiten und den natürlichen
Laubfall der von der Unteren Landschaftsbehörde geforderten heimischen Gehölze
für geleistete sowie zu leistende Ausgleichsmaßnahmen, ist ein gänzliches
kaschieren aber unmöglich.
Unvermeidbare Belastungen:
Eingriff in das ursprüngliche Landschaftsbild (jedoch schon seit Aufstellung des alten
Bebauungsplanes).
Schutzgut Mensch
Vermeidungsmaßnahmen sind nicht erforderlich, da die Immissionen als verträglich
eingestuft werden.
Unvermeidbare Belastungen:
Lärmbelästigungen durch das Verkehrsaufkommen, Zulieferverkehr auf der
Kreisstraße K3, Alter Postweg und Rangiertätigkeiten in Folge des Warentransportes
- 10 -
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
auf dem Gelände. Ebenso sind Geräuschentwicklungen durch die vorhandene
Lüftungsanlage sowie der geplanten Kranbahn im Hallenneubau unvermeidbar.
Mögliche Gerüche in Folge der Produktion sind ebenso unausweichlich, sind aber
aufgrund der Fertigung und des Produktangebots der Firma Thenhausen als
verträglich zu erachten.
Befürchtungen die Geräuschentwicklung der geplanten Kranbahn könne ein
akzeptables Maß überschreiten scheinen unbegründet, da diese vollständig
eingehaust sein wird. Außerdem sind keine südlich gelegenen Tore geplant. Der
Zuliefer- und Rangierverkehr wird zum südlich gelegenen Grundstücksnachbarn
weiter abgeschirmt.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Es liegen keine Beeinträchtigungen vor.
2.3.2 Ausgleich
Für die nicht vermeidbaren Auswirkungen der Planung sind Kompensationsmaßnahmen gemäß der Eingriffsregelung zu erbringen.
Die ökologische Bewertung der Flächen orientiert sich dabei anhand der von der
Arbeitshilfe Eingriffe in Natur und Landschaft vorgeschlagenen Methodik. Zur
Anwendung für die Kompensationsberechnung kommen die Punktevorgaben der
„Numerischen Bewertung von Biotoptypen in der Bauleitplanung“ Stand 10.11.2006.
Bei der Verwendung des einfachen Bewertungsverfahrens wird eine Gliederung des
Untersuchungsraumes auf der Grundlage von Biotoptypen vorgenommen. Die
Biotoptypen sind vorgegeben und jeweils mit einem bestimmten Grundwert belegt.
Die Grundwerte liegen zwischen 0 und 10, wobei 0 dem geringsten und 10 dem
höchsten Wert für Naturschutz und Landschaftspflege entspricht. Bei atypischer
Ausprägung oder Störungen können die Grundwerte korrigiert werden.
Die Beeinträchtigungen der Geofaktoren Boden, Wasser und Klima durch die
Baumaßnahme können mit diesem Bewertungsverfahren nicht ermittelt werden.
Für die Eingriffsbilanzierung wird der Ausgangzustand (gemäß alten B - Plan) und
der Zustand des Untersuchungsraums gem. den Festsetzungen des B-Plans /
Entwurf
bewertet
und
eine
Gesamtbilanz
ermittelt.
Das
ermittelte
Kompensationsdefizit wird soweit möglich innerhalb des Baugrundstückes
ausgeglichen. Die Ausgleichsmaßnahmen sind als Feldgehölz anzulegen.
Bilanzierung gemäß der Arbeitshilfe für die Bauleitplanung „Bewertung von Eingriffen
in Natur und Landschaft“
A Ausgangszustand des Untersuchungsraums / laut B – Plan 2003
1
2
3
4
5
6
7
Nr.
Code Biotoptyp
Fläche in
A Korr. Sp. 5 x
m²
6
1A
1B
1.1
4.3
Versiegelte Fläche
4.192
(Mischgebiet GRZ 0,4)
(10.480 x 0,4)
Grünfläche an
einem Betrieb
4.002
- 11 -
8
Einzelflächenwert
(Sp. 4x7)
0
x
0
0
2
x
2
8.004
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
1C
7.1
Versickerungsmulde
800
4
x
4
3.200
1.500
6
x
6
9.000
128
0
x
0
0
(naturnah ausgeprägt)
1D
8.1
Feldgehölz
2 *1
1.1
Versiegelte Fläche
2 *1
4.1
Zier und Nutzgarten
1.280
2
x
2
2.560
2 *1
3.2
Intensivgrünland
2.567
4
x
4
10.268
3 *2
3.1
Acker
2.072
2
x
2
4.144
1
* betrifft Teile des Flurstücks 97, welche vom Bebauungsplan Nr. 03/03 „Friedenstraße/Alter
Postweg“ betroffen sind, jedoch unverändert bleiben und auf die im Umweltbericht nicht weiter
eingegangen wird.
2
* betrifft einen Teil des Flurstücks 236, das von der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03/03
„Friedenstraße/Alter Postweg“ als Fläche der Kompensation für das aktuelle Bauvorhaben genutzt
wird.
Ausgangszustand
Untersuchungsraum
Nr. 1 10.494
Nr. 2 3.975
Nr. 3 2.072
Gesamtflächenwert
A:
20.204
12.828
4.144
Ausgangszustand
Untersuchungsraum
16.541
Gesamtflächenwert
A:
37.176
B Zustand des Untersuchungsraums gem. den Festsetzungen des B-Plans
Entwurf
1
2
3
4
5
6
7
8
Nr.
Code Biotoptyp
Fläche
A
Korr. Sp. 5 x
Einzelflächenin
6
wert
m²
(Sp. 4x7)
6.288
1A
1.1
Versiegelte Fläche
0
x
0
0
(MI GRZ 0,4 + 0,2)
1B1
4.3
1B2
Grünfläche an einem
Betrieb
Grünfläche an einem
Betrieb
(10.480 x
0,6)
152
2
x
2
304
1.077
3
x
3
3.231
800
4
x
4
3.200
1.026
6
x
6
6.156
786
6
x
6
4.716
195
6
x
6
1.170
(mit Einzelbäumen)
1C
7.1
Regerückhaltebecken
(naturnah ausgeprägt)
1D1
1D2
1D3
8.1
Feldgehölz
aufgelockertes
Feldgehölz
Ufergehölz
- 12 -
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
1E
1.4
Schotterrasen
170
2*1
1.1
Versiegelte Fläche
128
2 *1
4.1
Zier und Nutzgarten
1.280
2
x
2
2.560
2 *1
3.2
Intensivgrünland
2.567
4
x
4
10.268
241
2
x
2
482
1.232
3
x
3
3.696
599
6
x
6
3.594
3B1 *2 4.3
3B2 *2
Grünfläche an einem
Betrieb
Grünfläche an einem
Betrieb
1
x
1
170
0
(mit Einzelbäumen)
3D1 *
2
8.1
Feldgehölz
*1 betrifft Teile des Flurstücks 97, welche vom Bebauungsplan Nr. 03/03 „Friedenstraße/Alter
Postweg“ betroffen sind, jedoch unverändert bleiben und auf die im Umweltbericht nicht weiter
eingegangen wird.
2
* betrifft einen Teil des Flurstücks 236, das von der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 03/03
„Friedenstraße/Alter Postweg“ als Fläche der Kompensation für das aktuelle Bauvorhaben genutzt
wird.
Ausgangszustand
Untersuchungsraum
Zustand nach Entwurf
Summe
Nr. 1 10.494
Nr. 2 3.975
Nr. 3 2.072
Gesamtflächenwert
A:
18.947
12.828
7.772
16.541
Gesamtflächenwert
B:
39.547
Gesamtbilanz (Gesamtflächenwert B – Gesamtflächenwert A):
39.547 - 37.176 = 2.371
Gesamtbilanz ohne die Flächen des Flurstücks 236: 31.775 - 33.032 = -1257
Wie die Bilanzierung zeigt besteht für die Flurstücke 248 / 153 ein
Kompensationsdefizit von 1.257 Punkten. Dieses Defizit kann nicht mehr auf dem
Firmengrundstück kompensiert werden und muss andernorts ausgeglichen werden.
Zur Zeit steht die Firma Thenhausen mit dem westlichen Nachbarn, Flurstück 236, in
Grundstücksverhandlungen. Es ist beabsichtigt, die Kompensation auf diesem
Grundstück auszugleichen .
Die Ausgleichsmaßnahmen auf dem Plangebiet sind als Feldgehölz bzw.
aufgelockertes Feldgehölz (Einzelbäume, Baum- und Strauchgruppen auf einer
extensiven Wiesenfläche) herzustellen. An der nordwestlichen Grundstücksgrenze
der Firma Thenhausen ist ein heimischer Baum als Hochstamm zu pflanzen, wie
auch je einer südlich des bestehenden Hallenbaus und des geplanten Neubaus
(siehe Plan zum Zustand des Untersuchungsraums).
Die Ausgleichsmaßnahmen auf dem benachbarten Flurstück 236 sind ebenfalls als
Feldgehölz durchzuführen. Hierzu wird die bestehende Wallhecke entlang der
- 13 -
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
südlichen Grundstücksgrenze verlängert und im Abstand von 2 m zur westlichen
Grundstücksgrenze mit einer Breite von 5 m fortgeführt. Für die Ausgleichspflanzung
kommen heimische Strauch- und Baumarten nach Pflanzenliste, siehe Anhang, in
Frage. Die Wallhecke ist dreireihig mit Überhältern anzulegen.
Die
Flächen für die Wasserrückhaltung von bislang nach Bebauungsplan
überschlägig veranschlagten 800 m² gemäß voriger Eingriffsbilanzierung können
auch nach dem Erlaubnisbescheid der Unteren Wasserbehörde des Kreises Lippe
vom 11.11.2008, des Antrags auf Einleitung von Niederschlagswasser in den
Straßenseitengraben der Kreisstraße 23 - Alter Postweg - beibehalten werden. Eine
nach Erlaubnisantrag geforderte Erweiterung des geplanten Regenrückhaltebeckens,
bedingt
durch
eine
Vergrößerung
der
eingerechneten
Fläche
des
Wassereinzugsgebietes, hat keine Auswirkungen auf die Ausgleichbilanzierung, da
auch nach Erweiterung die veranschlagte Fläche ausreichend ist.
Plan zum Zustand des Untersuchungsraums gem. den Festsetzungen des B-Plans / Entwurf
- 14 -
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
2.4
Planungsalternative / 0-Variante
2.4.1 Planungsalternative
Mögliche Planungsalternativen innerhalb des Planungsgrundstücks sind stark
eingeschränkt. Eine verdichtete Bauweise bzw. Aufstockung der Gebäude
wiedersprechen den Festsetzungen des B - Plans wie auch den Erfordernissen der
Firma Thenhausen. Aufgrund der festgelegten Ausgleichsfläche im östlichen
Grundstücksbereich, bliebe lediglich die Möglichkeit einer Verschiebung des
Neubaus in Nord- Südrichtung, jedoch wird eine Platzierung näher zur Kreisstraße 3,
Alter Postweg, befürwortet, wodurch auch eine mögliche Flächenversiegelung
minimiert würde.
2.4.2 0-Variante
Bei Nichtdurchführung der Planung ist ein Umzug des Firmenstandortes zu erwarten,
um andernorts Leistungskapazitäten in Form eines Betriebsausbaus auszubauen
und wettbewerbsfähig zu bleiben. Dies hätte zur Folge, dass für den derzeitigen
Firmenstandort am Alten Postweg versiegelte Flächen bestehen würden, die
gegebenenfalls rückgebaut werden müssten. Andernorts würden neue Flächen
versiegelt werden. Eventuell könnten mit einem Firmenumzug Arbeitsplätze am
Standort für die Gemeinde verloren gehen. In das Landschaftsbild hingegen würde
nicht weiter eingegriffen werden.
2.5
Bewertung / Zusammenfassung der Umweltauswirkungen
Durch die Errichtung eines Hallenanbaus und den damit verbundenen Zuwegungen
werden Flächen versiegelt. Diese stehen dem Naturhaushalt künftig nicht mehr zur
Verfügung, wodurch das Ökosystem beeinträchtigt wird. Die Beeinträchtigungen des
Änderungsgebietes und dessen Umgebung durch Versiegelungen und die Baumaßnahmen werden als gering bewertet. Die Neuversiegelung im Änderungsgebiet
beschränkt sich auf die Flächen des Anbaus von ca. 1404 m² und einer schmalen
erweiterten Zuwegung Richtung Alter Postweg.
Die Beurteilung der umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine
Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (BauGB §1 (6) Nr. 7 c) werden als
verträglich beurteilt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter
und sonstige Sachgüter mit der vorliegenden Planung nicht gegeben (BauGB §1 (6)
Nr. 7 d).
Die Umweltauswirkungen, ausgelöst durch die vorliegende Planung, werden als
verträglich erachtet.
- 15 -
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
Zu erwartende Umweltauswirkungen
Schutzgut
Beurteilung der Umweltauswirkungen
Erheblichkeit
Arten u. Lebensräume Es sind keine geschützten Arten oder
Biotoptypen im Planungsgebiet bekannt.
gering
Boden
Es ist mit starken Beeinträchtigung der
Bodenfunktion im überbauten Planungsgebiet zu rechnen.
erheblich in den
versiegelten Flächen,
insgesamt gering
Wasser
Es ist mit starken Beeinträchtigung der
Wasserhaushaltsfunktionen im überbauten
Planungsgebiet zu rechnen.
erheblich in den
versiegelten Flächen,
insgesamt gering
Klima / Luft
Es ergeben sich Veränderungen des
Mikroklimas durch zusätzliche Bodenversiegelungen.
Es ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen.
Beeinträchtigungen auf die Erholung sind
gering.
Es werden kaum Auswirkungen auf das
Wohnumfeld (Lärm und andere Immissionen) erwartet.
Die Verkehrszunahme wird kaum zu
registrieren sein, Anlieferungsverkehr erfolgt
bis 16 Uhr.
Die geplante Kranbahn ist eingehaust.
Es können Gerüche durch den
Fertigungsablauf entstehen.
Im Plangebiet und deren näherer
Umgebung sind keine schutzwürdigen
Objekte vorhanden.
Die Wechselwirkungen sind insgesamt
gering.
gering
Landschaftsbild /
Erholung
Mensch
Kultur und sonstige
Sachgüter
Wechselwirkungen
zwischen den
Schutzgütern
3
Zusätzliche Angaben
3.1
Methodik/ Vorgehensweise
erheblich
gering
nicht erheblich
nicht erheblich
Am 13.05.2008 ist ein Scoping-Termin durchgeführt worden. Die dortigen
Anregungen sind in der Planung berücksichtigt worden.
Während der frühzeitigen Beteiligung wurden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange zur Stellungnahme aufgefordert. Diese Stellungnahmen sind in
den Umweltbericht mit eingegangen.
Der Entwurf des Umweltberichtes wurde den Trägern öffentlicher Belange und
sonstigen Töb’s (= Institutionen) im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 BauGB
- 16 -
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
zugesandt. Der derzeitige ökologische Wert der Flächen wurde durch eine
Ortsbegehung ermittelt. Die Bestandsaufnahme erfolgte ebenfalls mit dieser
Methodik.
Der Umweltbericht berücksichtigt das bestehende Planungsrecht. Bei der Ermittlung
und Prognose der Auswirkungen wird dieses auch berücksichtigt.
Besondere Probleme bei der Ermittlung der Datengrundlagen traten nicht auf.
3.2
Monitoring
Ziel der Überwachung ist nicht, eine umfassende Vollzugskontrolle des Bebauungsplanes zu realisieren. Es sollen lediglich erhebliche vorhergesehene wie
unvorhergesehene Auswirkungen (positiv wie negativ) - die bei der Durchführung der
Planungen auftreten - festgestellt bzw. erfasst werden.
Die Gemeinde Leopoldshöhe wird zur Überwachung von eventuellen,
unvorhergesehenen Umweltauswirkungen auf die Informationen der entsprechenden
Fachbehörden zurückgreifen. Diese sind durch BauGB § 4 Abs. 3 zur Mitteilung
angehalten.
Hierzu seien beispielhaft genannt:
• Gewässerüberwachung gemäß Landesrecht
• Lärmüberwachung gemäß BImSchG
• Altlastenkataster gemäß BBodSchG
• Laufende Raumüberwachung und -beobachtung
Eine zusätzliche Überwachung im gesamten Gemeindegebiet ist durch regelmäßige
Außendiensttätigkeiten von Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung gewährleistet.
Weitere Informationen über Auswirkungen gelangen durch sonstige externe
Informationen (z.B. Anrufe von Bürgern) der Gemeinde zur Kenntnis.
3.3
Zusammenfassung
Der geplante Erweiterungsbau der Firma Thenhausen in der Gemarkung
Bexterhagen am Alten Postweg 133 ist auf seine Umweltverträglichkeit untersucht
worden. Ein Eingriff besteht im wesentlichen in Form einer Flächenversiegelung
durch die Hallenerweiterung und befestigte Fahrbahn- und Transportwegeflächen.
Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter werden durch Lage und Größe des
Neubaus so gering wie möglich gehalten.
Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Arten und Lebensräume, Klima / Luft und den
Menschen werden als gering eingeschätzt. Ein Eingriff in Bezug auf das Schutzgut
Kultur und sonstige Schutzgüter sowie auf die Wechselwirkungen zwischen diesen
ist als unerheblich anzusehen. Die Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und
Wasser werden im versiegelten Bereich als erheblich angesehen. Auf das Schutzgut
der Erholung und des Landschaftsbildes wirkt sich ein Eingriff erheblich aus. Die
Auswirkungen auf die Schutzgüter wurden insgesamt als gering eingeschätzt.
So weit möglich erfolgen Ausgleichsmaßnahmen vor Ort. Das bestehende
Kompensationsdefizit von 1257 Punkten wird auf dem benachbarten Flurstück 236
ausgeglichen.
- 17 -
Umweltbericht – 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“
4
4.1
Nr.
Anhang
Pflanzenliste
Pflanzenarten
deutscher Name
(botanischer Name)
Stück Eigenschaften /
/ m² Standort
1
Viburnum opulus
Wasser-Schneeball
1
2
Sambucus nigra
Holunder
1
bevorzugt feuchten
Standort
trocken - frisch
3
Corylus avellana
Haselnuss
1
trocken - feucht
5
Prunus spinosa
Schlehe
1
6
Cornus sanguinea
Roter Hartriegel
1
7
Rosa canina
Hunds-Rose
1
9
Rosa pimpinellifolia
Bibernell-Rose
1
10
Acer campestre
Feldahorn
1
Ausläuferbildend
> bedingt einsetzbar
Anspruchslos,
Ausläuferbildend
bevorzugt
trockeneren Standort
bevorzugt
trockeneren Standort
trocken - frisch
11
Carpinus betulus
Hainbuche
1
trocken - frisch
12
Sorbus aucuparia
Eberesche
1
frisch - feucht
13
Salix caprea
Sal-Weide
1
mäßig trocken – naß
4.2
Rammkernbohrungen / Rammsondierungen
- 18 -