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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1/2009)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,8 kB
Datum
22.01.2009
Erstellt
09.01.09, 21:21
Aktualisiert
09.01.09, 21:21
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1/2009) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 1/2009)

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Inhalt der Datei

Anlage mit Stellungnahme der Verwaltung zu den eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03 „Friedenstraße / Alter Postweg“ Stellungnahme des Kreises Lippe mit Schreiben vom 02.12.2008 Siehe Anlage Vorschlag der Verwaltung Es wird empfohlen, die Stellungnahme zur Kenntnis zunehmen. Insbesondere in Bezug auf die Inhalte der Stellungnahme aus der Öffentlichkeit. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer mit Schreiben vom 11.09.2008 Siehe Anlage Vorschlag der Verwaltung Die anzupflanzende Wallhecke auf dem Flurstück 236 (westlicher Teil des Geltungsbereiches) wird im Abstand von 2 m zur neuen westlichen Grundstücksgrenze gepflanzt. Der Belang der Landwirtschaft wird somit berücksichtigt. Es wird empfohlen, die Stellungnahme zur Kenntnis zunehmen. Anregung von XXXXXXXXXX, XXXXXXXXXX, 33818 Leopoldshöhe mit Schreiben vom 03.12.2008 Siehe Anlage Vorschlag der Verwaltung Die Anregung ist in folgende Themenbereiche aufgegliedert worden: a) Gebäudehöhe b) Lärmbelästigung c) Nutzungsbedarf der Antragstellerin d) Ausgleichsfläche zu a) Dieser Aspekt ist bereits zum Zeitpunkt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung hinreichend erörtert worden. Mit hiesiger Stellungnahme sind keine neuen Argumente / Erkenntnisse vorgetragen worden. Auch nach erneuter Überlegung bzgl. des Aspektes der Gebäudehöhe ergibt sich nach Ansicht der Verwaltung kein neues Ergebnis. Es wird empfohlen, die Aussagen zur Gebäudehöhe zur Kenntnis zu nehmen. Die Anlage Geländeschnitt ist Bestandteil des Bebauungsplanes. zu b) Die angesprochene „Laubhecke“ (in der Örtlichkeit ein kleiner Erwall mit heimischen Sträuchern) dient zur Eingrünung der Firma und als Ausgleichsmaßnahme. Es ist keine Lärmschutzmaßnahme. Die dichte Bepflanzung und der Erwall können als Nebeneffekt ggf. lärmmindernd wirken. Es wird empfohlen, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen. Die Verwaltung sieht keinen weiteren Handlungsbedarf, auch unter dem Aspekt, dass der Kreis Lippe (u.a. als Immissionsschutzbehörde) keine Bedenken geäußert hat. Die Kranbahn und alle weiteren Immissionen werden in Zusammenhang mit der Baugenehmigung weitergehend geregelt. Die Vorgaben der TA Lärm sind dabei zu berücksichtigen. Auch die Wirkung der Kranbahn im Verhältnis zu Lichtkuppeln / Lichtbänder / Tore werden dabei beachtet. Falls erforderlich, werden in der Baugenehmigung Auflagen / Nebenbestimmung aufgenommen. Es wird empfohlen, die Befürchtungen zur Kranbahn zur Kenntnis zu nehmen. zu c) Der aufgezeigte persönliche Bedarf auf Wohnraumerweiterung und verschiedenen Nutzungen wird zur Kenntnis genommen. In einem separaten Verfahrensschritt innerhalb der 1. Änderung dieses B-Planes wird die Verwaltung die Umsetzung in das Bauplanungsrecht überprüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss zur Abstimmung vorlegen. Dieses erfolgt zeitnah in den nächsten Ausschusssitzungen. zu d) Es werden keine Flächen der Einwenderin, zu Ausgleichsmaßnahmen herangezogen. Es wird empfohlen, die Aussagen zur Bereitstellung von Ausgleichsmaßnahmen zur