Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,8 kB
Datum
22.01.2009
Erstellt
09.01.09, 21:21
Aktualisiert
09.01.09, 21:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage mit Stellungnahme der Verwaltung zu den eingegangenen Anregungen
und Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 / 03
„Friedenstraße / Alter Postweg“
Stellungnahme des Kreises Lippe mit Schreiben vom 02.12.2008
Siehe Anlage
Vorschlag der Verwaltung
Es wird empfohlen, die Stellungnahme zur Kenntnis zunehmen. Insbesondere in
Bezug auf die Inhalte der Stellungnahme aus der Öffentlichkeit.
Stellungnahme der Landwirtschaftskammer mit Schreiben vom 11.09.2008
Siehe Anlage
Vorschlag der Verwaltung
Die anzupflanzende Wallhecke auf dem Flurstück 236 (westlicher Teil des
Geltungsbereiches) wird im Abstand von 2 m zur neuen westlichen
Grundstücksgrenze gepflanzt. Der Belang der Landwirtschaft wird somit
berücksichtigt.
Es wird empfohlen, die Stellungnahme zur Kenntnis zunehmen.
Anregung von XXXXXXXXXX, XXXXXXXXXX, 33818 Leopoldshöhe mit Schreiben
vom 03.12.2008
Siehe Anlage
Vorschlag der Verwaltung
Die Anregung ist in folgende Themenbereiche aufgegliedert worden:
a) Gebäudehöhe
b) Lärmbelästigung
c) Nutzungsbedarf der Antragstellerin
d) Ausgleichsfläche
zu a)
Dieser Aspekt ist bereits zum Zeitpunkt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
hinreichend erörtert worden. Mit hiesiger Stellungnahme sind keine neuen
Argumente / Erkenntnisse vorgetragen worden. Auch nach erneuter Überlegung
bzgl. des Aspektes der Gebäudehöhe ergibt sich nach Ansicht der Verwaltung kein
neues Ergebnis.
Es wird empfohlen, die Aussagen zur Gebäudehöhe zur Kenntnis zu nehmen. Die
Anlage Geländeschnitt ist Bestandteil des Bebauungsplanes.
zu b)
Die angesprochene „Laubhecke“ (in der Örtlichkeit ein kleiner Erwall mit heimischen
Sträuchern) dient zur Eingrünung der Firma und als Ausgleichsmaßnahme. Es ist
keine Lärmschutzmaßnahme. Die dichte Bepflanzung und der Erwall können als
Nebeneffekt ggf. lärmmindernd wirken.
Es wird empfohlen, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung sieht keinen weiteren Handlungsbedarf, auch unter dem Aspekt,
dass der Kreis Lippe (u.a. als Immissionsschutzbehörde) keine Bedenken geäußert
hat. Die Kranbahn und alle weiteren Immissionen werden in Zusammenhang mit der
Baugenehmigung weitergehend geregelt. Die Vorgaben der TA Lärm sind dabei zu
berücksichtigen. Auch die Wirkung der Kranbahn im Verhältnis zu Lichtkuppeln /
Lichtbänder / Tore werden dabei beachtet. Falls erforderlich, werden in der
Baugenehmigung Auflagen / Nebenbestimmung aufgenommen.
Es wird empfohlen, die Befürchtungen zur Kranbahn zur Kenntnis zu nehmen.
zu c)
Der aufgezeigte persönliche Bedarf auf Wohnraumerweiterung und verschiedenen
Nutzungen wird zur Kenntnis genommen. In einem separaten Verfahrensschritt
innerhalb der 1. Änderung dieses B-Planes wird die Verwaltung die Umsetzung in
das Bauplanungsrecht überprüfen und die Ergebnisse dem Ausschuss zur
Abstimmung vorlegen. Dieses erfolgt zeitnah in den nächsten Ausschusssitzungen.
zu d)
Es werden keine Flächen der Einwenderin, zu Ausgleichsmaßnahmen
herangezogen.
Es wird empfohlen, die Aussagen zur Bereitstellung von Ausgleichsmaßnahmen zur